Sportliche Gleichmäßigkeitsfahrt

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1 01.01.11 Sportliche Gleichmäßigkeitsfahrt Baden Classic 2011 15.+16. April 2011 Seiten 1-12 I Zeitplan II Organisation III Beschreibung / Wertung IV Teilnehmer V Nennungen VI Nenngeld / Versicherung VII Haftungsausschluss VIII Pflichten der Teilnehmer IX Ablauf der Veranstaltung X Abnahme XI Wertung / Proteste XII Preise / Pokale XIII Siegerehrung 1

2 01.01.11 I ZEITPLAN Sportliche Gleichmäßigkeitsfahrt Baden Classic 2011 Montag 14. März 2011 Montag 21. März 2011 Freitag 15. April 2011 Nennungsschluss Versand der Nennungsbestätigungen 09:00 10:30 Uhr Abnahme Baden-Baden Kurhaus / Kaiserallee Dokumenten- und technische Abnahme gemäß Nennungsbestätigung (Ort wird mit Nennungsbestätigung bekannt gegeben) ca.12:00 Uhr Start 1.Fahrzeug zur 1.Etappe Baden-Baden Kaiserallee ca.xx:yy Pause ca.21:00 Uhr Zielankunft der 1.Etappe 1.Fahrzeug Baden-Baden Lichtentaler Allee / Theater ca.21:00 Uhr Abendessen Kurhaus Baden-Baden Samstag 16. April 2011 8:30 Uhr Start 1. Fahrzeug zur 2.Etappe Baden-Baden / Kaiserallee ca.xx:yy Uhr Pause ca.xx:yy Uhr Mittagspause in der Mercedes Benz Niederlassung Baden-Oos ca.16:00 Uhr Zielankunft 1.Fahrzeug Ortskern Gaggenau-Michelbach Wiesentalhalle Gaggenau-Michelbach 18:00 Uhr Abendessen ca.19:00 Uhr Auswertung/Aushang ca.20:00siegerehrung 2

3 01.01.11 OFFIZIELLE AUSHANGTAFEL Wird mit der Nennungsbestätigung bekannt gegeben. II ORGANISATION Organisationskomitee: Michael Kraft, Monika Kraft, Wolfgang Detscher, Karl-Heinz Süß, Peter Lang, Hans-Joachim Kiefer Sportliche Leitung: Hans-Joachim Kiefer, Karl-Heinz Süß Fahrerverbindung / Presse: xxxxxxxxxxxxxxxxx Marketing / Finanzen: Wolfgang Detscher, Michael Kraft Offizielle der Veranstaltung: Sportkommissar/Observer: Technischer Kommissar: Fahrtleiter: Stellv. Fahrtleiter: Auswertung: Zeitnahme: Sportwarte: Hans-Jörg Leutenecker / ADAC Südbaden xxxxxxxxxx/ XXXX Hans-Joachim Kiefer Karl-Heinz Süß Yasin Özer Peter Lang; Karl-Heinz Süß, Wolfgang Detscher Reinhard Müller, ADAC Südbaden MSC Bernstein Michelbach e.v. III BESCHREIBUNG / WERTUNG Wertungslauf zum ADAC FIVA Historic Cup 2011 Die ADAC-Rallye Baden-Classic 2011 hat eine Gesamtstrecke von ca. 500 km mit ca.cc Gleichmäßigkeitsprüfungen über insgesamt ca. 200km im öffentlichen Straßenverkehr und auf gesperrten Straßen. Die Fahrzeuge starten im Minutenabstand. 3

4 01.01.11 Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen und Durchfahrtskontrollen werden durch das Kontrollheft und das Bordbuch vorgeschrieben. Bewertet werden der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.! Die Baden-Classic 2011 findet in zwei Wertungen statt! >>Klassisch<< Bei dieser Variante erfolgt die Wertung ausschließlich mit bekannten Zeitmesspunkten. Gemessen wird die Idealzeit mittels Lichtschranke. Das Auffinden der Strecke an Hand von Symbolen (Chinesenzeichen). Einfachste Karten-Skizze und einfacht nach vorgegebenem Schnitt fahren Erforderlich: Stoppuhren, 100m Rolle/Anzeige von Vorteil Klasse 1: Baujahr bis 31.12.1965 Klasse 2: Baujahr 01.01.1966 31.12.1991 >>Sportlich-Kernig-Badisch<< Bei dieser Variante erfolgt die Wertung folgendermaßen: -genaue Einhaltung der Durchnittsgeschwindigkeit wird überwacht durch -geheime Zeitnahmen -die idealen Sollzeiten werden überwacht durch bekannte Zeitnahmen -Auffinden der Strecke an Hand von Symbolen (Chinesenzeichen) und Kartenausschnitten; -die Zeitnahmen erfolgen durch Lichtschranken Klasse A-C Baujahr bis 31.12.1930 Klasse D: Baujahr 01.01.1931-31.12.1946 Klasse E: Baujahr 01.01.1947-31.12.1961 Klasse F: Baujahr 01.01.1962-31.12.1965 Klasse G: Baujahr 01.01.1966-31.12.1971 Klasse H: Baujahr 01.01.1972-31.12.1976 Klasse I+J: Baujahr 01.01.1977-31.12.1991 Für den ADAC FIVA Historic Cup 2011 wird eine eigene Auswertung erstellt Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen können teilnehmen, wenn das Fahrzeug im Hinblick auf die Verkehrssicherheit dem Stand der Technik bei der Erstzulassung entspricht.! Auspuffanlagen/Fahrgeräusch max 100 db(a)! (Beide Wertungen) Technische Hilfsmittel Das Mitführen und Benutzen nicht zeitgemäßer technischer Hilfsmittel, wie z.b. PC, Notebook, GPS-Systeme, Navigationsgeräte (TomTom usw:)ist nicht erlaubt. Erlaubt sind Hilfsmittel der 50er und 60er Jahre, wie mechanische Trip- oder Twinmaster, Speed-Pilot, Retro-Trip2, 1 TERRATRIPP, Schnitttabellen, Stoppuhren. IV TEILNEHMER Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. 4

5 01.01.11 V NENNUNGEN Jede Person, die an der Gleichmäßigkeitsfahrt teilnehmen möchte, muss das offizielle Nennungsformular ordnungsgemäß ausgefüllt an das Rallye-Büro, Monika Kraft MSC Bernstein Michelbach e.v. im ADAC, Falkenackerweg 23, 76571 Gaggenau-Michelbach. senden oder per Mail(siehe Webseite) genannt haben Die Angaben über den Beifahrer können bis zur Dokumentenabnahme nachgereicht werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl in den Klassen zu begrenzen und eine Auswahl vorzunehmen. VI NENNGELD / VERSICHERUNG Die Nenngelder sind wie folgt: Nennung bis 1 Januar 2011 270,-- Euro Nennung bis 14 März 2011 295,-- Euro Nennung bis 15 April 2011 335,-- Euro Das Nenngeld beinhaltet für zwei Personen: Freitag:Abendessen Samstag: Kaffee-Pause,Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen, Präsente! Die Gesamtzahl der Teams ist auf 75 Fahrzeuge beschränkt! Die Teilnehmerzahl zur klasischen Wertung kann auf 45 Fahrzeuge beschränkt werden Mannschaftsnennung: Eine Mannschaft, bestehend aus mindestens 3 Teams, jedoch max. 4 Teams, kann schriftlich bei der Dokumentenabnahme am Veranstaltungstag genannt werden. a. Clubmannschaften (alle Teilnehmer aus einem Club) b. Markenmannschaften (alle Teilnehmer mit Fahrzeugen des gleichen Herstellers) c. Das Nenngeld einer Mannschaft beträgt Euro 50,--. Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder auf das Konto des MSC Bernstein- Michelbach e.v.im ADAC bei der Volksbank Rastatt-Baden-Baden BLZ 66290000 Konto-Nr. 22030914 zu überweisen. In diesem Falle ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizufügen. Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld beiliegt bzw. als Eingang verbucht ist. Ist das Nenngeld drei Wochen nach eingegangener Nennung nicht eingegangen / verbucht, wird der Teilnehmer automatisch aus der Nennungsliste getrichen. Ausländische Teilnehmer können am Start bar bezahlen. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückerstattet: (in voller Höhe), wenn 1. die Nennung abgelehnt wurde, 2. wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung ab. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von Euro 1000.000,-- pauschal besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Haftpflicht-Versicherung uneingeschränkt in Kraft ist. VII HAFTUNGSAUSSCHLUSS (Gefährdung, leichte Fahrlässigkeit) 5

6 01.01.11 Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen: 1. den ADAC, die ADAC Gaue 2. den Veranstalter, dessen Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer, 3. Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. 4. den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und 5. die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die zur Verfügung stehende Haftungsverzichterklärung auszufüllen / zu unterschreiben. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigenen Bewerber, Fahrer, Beifahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung oder einzelne Wertungsprüfungen abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Ergänzung der Ausschreibung Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in nummerierten und datierten Durchführungsbestimmungen herausgegeben, die Bestandteil der vorliegender Ausschreibung sind. Diese Durchführungsbestimmungen werden am offiziellen Aushang ausgehängt und den Teilnehmern direkt bekannt gemacht, ausgenommen dies ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht möglich. Umweltschutz Die Teilnehmer und ihre Helfer sind verpflichtet, Verunreinigungen, z.b. durch Tropföl auf den Parkplätzen und an den Kontrollstellen zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Sie sind selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Hilfsmittel (z.b. Papp-Unterlagen, Ölbinder, Sand, Besen und Schaufel) verantwortlich. Anwendung und Auslegung der Ausschreibung 6

7 01.01.11 Der Fahrtleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig. Die Sportkommissare und Technischen Kommissare der Baden-Classic sind in Entscheidungsfragen zuständig. VIII PFLICHTEN DER TEILNEHMER Startreihenfolge/Rallye-Schilder/Startnummern Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst. Jede Verspätung am Start der Veranstaltung oder einer Etappe wird pro Minute Verspätung mit 60 Strafsekunden bestraft. Fahrzeuge mit mehr als 10 Minuten Verspätung werden zum Start nicht zugelassen. Der Veranstalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder sowie 2 Startnummern aus. Die Rallyeschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden vorderen Türen des Fahrzeuges angebracht sein. Die Fahrzeugbesatzung ist dafür verantwortlich, dass sich die Nummern während der Fahrt nicht lösen können, auch nicht teilweise, z.b. umklappen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Anbringen der Rallyeschilder und Startnummern am Fahrzeug entstehen können. Kontrollheft Beim Start der Gleichmäßigkeitsprüfung erhält jedes Team ein Kontrollheft, auf dem die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Das Kontrollheft wird an der Ankunfts-Zeitkontrolle einer Etappe abgegeben und beim Start zur nächsten Etappe durch ein neues ersetzt. Jedes Team ist für sein Kontrollheft allein verantwortlich. Das Kontrollheft muss sich während der Veranstaltung an Bord des Fahrzeuges befinden und an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden. Die Kontrollblätter für die Gleichmäßigkeitsprüfungen sind integraler Bestandteil des Kontrollheftes. Die Teams sind allein für das Vorweisen des Kontrollheftes an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher ist es Aufgabe des Teams, sein Kontrollheft zur rechten Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte.der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zeiten auf dem Kontrollheft entweder per Hand oder Drucker einzutragen. Verkehrsregeln Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsbestimmungen der zu durchfahrenden Länder strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft: 1. Verstoß Euro 50,- Geldstrafe 2. Verstoß Euro 50,- plus 200 Strafpunkte 3. Verstoß Wertungsverlust Bei Verstoß gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrsteilnehmer. 7

8 01.01.11 Beschließt die Polizei, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, kann sie den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen, vorausgesetzt dass: Die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht. Die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer sowie Ort und Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können, Der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt. Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung freigestellt, außer an den im Bordbuch gekennzeichneten, ausdrücklich verbotenen Stellen. Werbung Der Veranstalter behält sich vor, auf der Startnummer B und auf dem Rallyeschild A und C Werbung anzubringen, diese ist dann verpflichtend. IX ABLAUF DER VERANSTALTUNG Start Einfahrt in den Startpark 15.April 2010, ab ca.09:00 Uhr. Die Fahrzeuge werden im Minutenabstand ab ca.12:00 Uhr gestartet. Die Teams sind verpflichtet, sich ihre Durchfahrt an jedem im Kontrollheft aufgeführten Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen. Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist im Kontrollheft vermerkt. Alle Teams erhalten ein Bordbuch, das die genaue Beschreibung der Strecke und der Kontrollstellen enthält. Kontrollen - Allgemeine Bestimmungen Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts, Zeit -, Start-, Ziel - und Sonderkontrollen von den Gleichmäßigkeitsprüfungen werden mit Hilfe der FIA-Standard-Kontrollschilder gekennzeichnet. 8

9 01.01.11 Der Beginn der Kontrollzone ist durch ein Hinweisschild Uhr auf gelbem Grund angezeigt. In einer Entfernung von rund 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen, jedoch Uhr auf rotem Grund gekennzeichnet. Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges geschlossen. Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte in allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Zeitkontrollen An den Kontrollen tragen die Sportwarte die Zeit, d.h. die jeweils laufende Minute in das Kontrollheft ein, sobald es vom Teilnehmer übergeben wird. Hierzu müssen sich Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer des Teams in der Kontrollzone befinden. Der Beginn einer Zeitkontrollzone ist durch das Schild Uhr auf gelbem Grund gekennzeichnet. Etwa 25 m danach befindet sich der Standort des Kontrollpostens, welcher durch das Schild Uhr auf rotem Grund markiert ist. Jedes Team muss die jeweilige Zeitkontrolle zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren. Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Soll-Fahrzeit für den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt. Beispiel: Startzeit zum Abschnitt : 14.30 Uhr Soll-Fahrzeit für den Abschnitt: 19 Minuten Sollzeit für die Zeitkontrolle: 14.49 Uhr Jedes Teilnehmerfahrzeug muss bis zu der der Sollzeit vorangehenden Minute vor dem Symbol Uhr auf gelbem Grund warten. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits betreten. In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar nach Übergabe des Kontrollheftes. Dabei wird die im Moment der Übergabe laufende Minute eingetragen. Beispiel: Sollzeit für die Zeitkontrolle 14.49 Uhr Einfahren des Fahrzeuges in die Kontrollzone frühestens bei: 14.48 Uhr Übergabe des Kontrollheftes an den Sportwart zwischen 14.49 Uhr und 14.49.59 Uhr Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit wird bestraft: Siehe XI Wertung/Proteste Durchfahrtskontrollen / Sonderkontrollen Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen (DK/SK) wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Der Beginn einer DK ist durch das Schild Stempel auf gelbem Grund gekennzeichnet. In etwa 25 m Entfernung befindet sich der Standort des Kontrollpostens mit dem Schild Stempel auf rotem Grund. Hier übergibt das Team das Kontrollheft an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag oder Handzeichen in das dafür vorgesehene Feld bestätigt. Gleichmäßigkeitsprüfungen (WP) Bei den Gleichmäßigkeitsprüfungen wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt, die Strecke der Prüfungen mit einem vorgeschriebenen Schnitt (km/h) zu fahren. Die von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird wie folgt gewertet: Jede 1/10 Sekunde Überschreitung oder Unterschreitung der Ideal/Sollzeit = 0,1 Sekunde Strafzeit 9

10 01.01.11 Beispiel: Vorgeschriebener Schnitt 45 km/h Länge der Prüfung 5.1 km Idealzeit: 6 min 48,0 sek. gefahrene Zeit: 6 min 59,1 sek. = 11,1 Strafsekunden gefahrene Zeit: 6 min 31,7 sek. = 16.3 Strafsekunden Ablauf der Wertungsprüfung (WP) Start Vor jeder Wertungsprüfung befindet sich eine Zeitkontrolle. Nach Absolvierung der ZK zieht das Team zur Startkontrolle der WP (ca. 50-100 m entfernt) vor. In der Regel erfolgt der Start der WP 3 Min. nach der ZK-Zeit. An der Startkontrolle trägt der Starter der WP die Startzeit zur WP ein. Diese Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit für den nächsten Abschnitt, bestehend aus WP und Verbindungsetappe bis zur nächsten ZK. Das Team wird zur eingetragenen Zeit gestartet. Ziel Der Beginn des Zielbereiches einer WP (bzw. der Bereich einer Rundenzeitnahme) ist durch das Schild Karierte Flagge auf gelbem Grund gekennzeichnet. Nach Passieren dieses Schildes darf nicht mehr angehalten werden, d.h. der Zielbereich (bzw. Bereich der Rundenzeitnahme) ist fliegend zu durchfahren. Das Ziel befindet sich ca. 50 100 m hinter dem Gelben Schild und ist durch das Symbol Karierte Flagge auf rotem Grund gekennzeichnet. Achtung! Bei Gleichmäßigkeitsprüfungen ist das Ziel fliegend zu durchfahren. Ein Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild und dem Stopzeichen ist verboten und wird mit 20 Sekunden bestraft. Fahrzeuge, die vor dem gelben Hinweisschild ihre Zeit abwarten oder langsam auf das Ziel zufahren, haben sich äußerst rechts zu halten und auf andere Teilnehmer ist in diesem Bereich besonders zu achten. Der Veranstaltung liegt folgendes Kartenmaterial zugrunde:!!!!wird noch festgelegt!!! Evtl. Änderungen werden mit der Nennungsbestätigung bekanntgegeben. X ABNAHME Abnahme vor dem Start Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Baujahr, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, usw.) Bei der Abnahme werden geprüft: 1. Führerschein des Fahrers 2. Kraftfahrzeugschein 3. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 4. Versicherungsschutz 5. Kennzeichnung der Fahrzeuge (Startnummern, Rallyeschild) 10

11 01.01.11 6. Jedes Fahrzeug muss mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. 7. Alter der Reifen Schlusskontrolle Nach Ankunft im Ziel können Fahrzeuge einer kurzen Überprüfung zur Feststellung der Identität gegenüber der Abnahme unterzogen werden. XI WERTUNG/PROTESTE Wertung: Die Strafen werden wie folgt ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten Strafpunkte errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den ansteigenden Strafpunkten. Die Gesamt- und Klassenwertungen werden auf diese Art und Weise errechnet. Strafpunkte: Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) 1. Verstoß 50,-- Euro 2. Verstoß 50,-- Euro plus 200 Strafpunkte 3. Verstoß Wertungsausschluss Im Rundkurs gegen die Fahrtrichtung fahren Wertungsausschluss Verspätung am Start: je Minute 1 Strafpunkte Verspätung pro ZK: je Minute 1 Strafpunkte Zu frühes Stempeln/Anfahren einer ZK: je Minute 2 Strafpunkte Maximale Verspätung zwischen zwei Zeitkontrollen 15 Minuten 15 Strafpunkte Auslassen einer DK: 10 Strafpunkte Auslassen einer ZK: 15 Strafpunkte Falsches Anfahren jeder Kontrollstelle (auch Vorbeifahren u.drehen) 5 Strafpunkte Anhalten zwischen ZK und Prüfungs-Start: 5 Strafpunkte Anhalten zwischen Karierter Flagge auf gelben Grund und Karierter Flagge auf rotem Grund/Lichtschranke: 15 Strafpunkte Zeitwertung bei einer Gleichmäßigkeits / Orientierungsprüfung: Über- oder Unterschreiten der Ideal-/Soll-Zeit: pro 1/10 Sekunden 0,1 Strafpunkte Auslassen bzw. Nicht Beenden einer Prüfung: Teilnehmer mit den meisten Strafpunkten plus 300 Strafpunkte Zur Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeit / Fahrzeiten stehen auf allen Gleichmäßigkeitsprüfungen eine oder mehrere bekannte / geheime Zeitmessungen / Zeitkontrollen, zu frühes oder zu spätes Passieren wird je 1/10 Sekunde mit 0,1 Strafpunkten bewertet. Sonderwertung: Für jede Fahrzeug-Klasse wird ein gesondertes Ergebnis erstellt. Mannschaftswertung: 11

12 01.01.11 Mannschaften, bestehend aus max. 4 Teams, können bis zum 15.April 2011, 10:30 Uhr, genannt werden. Von jeder Mannschaft werden die drei Teams mit dem besten Ergebnis gewertet. Bei ex-aequo wird das Team zum Sieger erklärt, das in der letzten Wertungsprüfung die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 7., 6., 5., 4., 3. usw. Wertungsprüfungen zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. Alle Proteste müssen die im Internationalen Automobilsportgesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Alle Proteste müssen dem Fahrtleiter, spätestens 30 Minuten nach Aushang des offiziellen Ergebnisses, in schriftlicher Form eingereicht werden, mit gleichzeitiger Übergabe der Protestgebühr in Höhe von Euro 300,--. Erweist sich der Protest als unbegründet, so wird der Betrag nicht zurückerstattet. Entscheidungen der Sportkommissare sind endgültig. XII PREISE / POKALE / SACHPREISE! Gesamtsieger im folgenden Jahr Startgeld frei! Gesamtklassement 1. bis 3. Platz (Anzahl der Teilnehmer >50) Klassenwertung 30% der Starter jeder Klasse erhalten Preise. Mannschaftswertung Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis. Damenwertung Das bestplatzierte Damenteam im Gesamtklassement erhält den Damenpokal. Für den Damenpokal werden nur komplette Damen-Teams gewertet. Die Vergabe weiterer Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor. XIII SIEGEREHRUNG Ort und Zeitpunkt der Siegerehrung werden am Start ausgehängt. 12