Instrumente der Umweltpolitik und aktuelle Energiepolitik Rudolf Rechsteiner
Übersicht umweltpolitische Instrumente Fallbeispiele: Energiepolitik Schweiz Optimierung der Energiepolitik im Hinblick auf 100% erneuerbare Vollversorgung Umweltpolitische Konzepte
Appelle Beispiele: Bravo Energiesparen beim Eierkochen Informationskampagnen («Batterien nicht in den Abfall», EnergieSchweiz) Beratungsstellen von Kantonen und Elektrizitätswerken Generell: Information, Beratung, Empfehlungen sehr beliebt kosten wenig tun niemandem weh. Wirkung nicht nachweisbar Nützlich und wirksam bei echter Motivation der Konsumentinnen und Konsumenten, in Kombination mit Anreizen (Lenkungsabgaben, Rabatte) In Kombination mit neuen Angeboten Glaubwürdig, sobald kulturell breit akzeptiert (Umweltschutz als Lifestyle) Kritische Aspekte: Glaubwürdigkeit, kulturelle Verankerung, fehlende Anreize/Sanktionen, Lifestyle Diskussionen
Vorschriften Beispiele: Geschwindigkeitsbegrenzung, Abgas und Feuerungskontrollen, Verbrauchsvorschriften, temporäre Fahrverbote, Zonenpläne, (Energieverordnung, Lärmschutzverordnung, Stoffverordnung usw.) Wirkung punktuell meist hohe Wirksamkeit meist nachvollziehend, dem Problemen nachgelagert, neue Gefahren nicht erfasst bürden den Verursachern unterschiedliche Kosten auf keine frachtspezifischen Checks und Balances Risiko des gezielten Lobbyings: z.b. Ausnahmen für Autoverkehr, Flugverkehr Effizient bei: Massenprodukten hot spots Neubauten, Neugeräten Probleme Verursacherprinzip nur im Umfang der spezifischen Vermeidungskosten Verbleibende Umweltschäden (Restverschmutzung) nicht erfasst keine Verbesserung der Wettbewerbsposition der sauberen Alternativen planwirtschaftliches Modell, fehlende Anreize zur Innovation
Vertiefung: weshalb sind Gebote und Verbote suboptimal? fehlende Dynamik Gebote und Verbote schaffen keine Anreize für Innovationen Vorschriften regen nicht zur Übererfüllung an Widerstand der Verursacher: Absenz intrinisischermotivation* erfordern Überwachungsapparat und Sanktionen Fehlende Effizienz Es wird nicht dort auf Emissionen verzichtet, wo es besonders leicht fällt, Gemacht wird, was vorgeschrieben ist. Fehlende Feinsteuerung Vorschriften tragen der zunehmenden Zahl Verursacher nicht Rechnung wenig geeignet, um steigende Emissions Frachten zu regulieren *intrinsisch motiviert sind Menschen, wenn sie von sich aus etwas machen, also zum Beispiel Heizöl sparen, wenn der Preis steigt.
Vertiefung II weshalb sind Vorschriften trotzdem beliebt? Vorschriften sind effizient Wenn Technik verfügbar: (zb. Abwasserreinigung) Wenn Sanktionen akzeptiert (zb. Tempobussen) setzen einfach erfüllbare technische Umstellungen systematisch durch Tiefe Transaktionskosten bei Standards für Verbrauchsgegenstände, Bauten, Geräte usw. (zb. Katalysator, Isolationsvorschriften, Lärmschutz für Fenster, Motoren, usw.) werden als «gerecht» empfunden, weil sie alle treffen. reiche Individuen können sich nicht freikaufen (Unterschied zu Abgaben) sind einfach zu erfüllen bei Neuanlagen. Nachteile Altanlagen bleiben oft lange in Betrieb.
Die Wahl des Instruments ist auch eine Verteilungsfrage Lenkungsabgaben sind dann wenig beliebt, wenn sich «Reiche» gegen Aufpreis freikaufen können. Arme können Belastungen erleiden, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen, die Verwendung der Einnahmen aus Lenkungsabgaben sind entscheidend für das soziale Profil. In der Schweiz werden Lenkungsabgaben rückerstattet (über Prämienreduktionen bei AHV und Krankenversicherung sowie Sanierungsbeiträge für Altliegenschaften)
Subventionen Beispiele: Forschung, Pilot & Demonstrationsanlagen, Abgeltung für ökologische Landwirtschaft, Beiträge für Tram, Bus, SBB, Strassenbau Wirkung Kann «saubere» Lösungen verbilligen, Wettbewerbsposition verbessern Kann Markteinführung beschleunigen Abgeltung für öffentlichen Nutzen kritisch keine Belastung der Verursacher (!), oft Bringschuld der Geschädigten (!) gemeinwirtschaftliche Finanzierung führt zu Budgetconstraints (Geldknappheit) Mitnahme Effekte Positiv Bei öffentlichen Gütern (zb. Naturparks, Umweltbildung, Forschung) Bei neuen Techniken, Beschleunigung von Lernkurven (Bsp. Photovoltaik) Bei verursacherorientierter Finanzierung (zb. LSVA/Neat)
Was sind Mitnahmeeffekte? Inanspruchnahme von Subventionen für ein Verhalten, das auch ohne Anreiz stattgefunden hätte.
Haftungsrecht Beispiele Altlasten, Unfallversicherung, Störfallverordnung Wirkung Wer Schaden verursacht, wird haftbar: Durchsetzung des Verursacherprinzips allokativ korrekte Anreize (Verteuerung für den Schädiger im Ausmass der Wiedergutmachung) Probleme schwierig nachweisbare Kausalitäten, Durchsetzung ist oft eine Machtfrage, Rechtsansprüche oft umstritten zeitlich oder örtlich weit entfernte Fälligkeit Häufig beschränkt auf (unvollständige) Kompensationsleistung zb. Abfindung an die Betroffenen Strafzahlungen bei Unfällen oft zu tief für eine präventive Wirkung Spätfolgen meist nicht kompensiert. oft keine Wiedergutmachung möglich, weil Verursacher konkurs /nicht mehr existent Bsp. Fukushima/Tepco oder Tschernobyl/Sowjetunion: Staat haftet für Atomunfall oder Staat existiert nicht mehr wenn Schäden irreversibel sind: zb. Anstieg des Meeresspiegels/ Verlust von Boden oder Bodenfruchtbarkeit durch Klimawandel)
Handelbare Nutzungsrechte Beispiele: CO2 Emmissionshandelssystem der EU für Gross Emittenten, Emmissionshandel in USA, Canada, AUS für CO2 und Luftschadstoffe Wirkungsweise Staat legt Emmissionsmenge fest, Lizenzen werden vergeben (verkauft/verschenkt/versteigert) Es bildet sich ein Zertifikate Markt, Emissionsreduktionen werden gehandelt und freie Zertifikate können verkauft werden. Emittenten entscheiden, Emissionen selber einzuschränken oder Zertifikate zu kaufen. Allokativ richtig: Umwelt erhält Umwelt einen Preis, aber hohe Freigrenzen Es werden dort Emissionen reduziert, wo sie am billigsten erreicht werden. Probleme Eher selten angewandt, nur geeignet für Grossverbraucher Problematische Mitnahmeeffekte für Altindustrien (Gratis Emissionsrechten) Keine Lenkungswirkung bei zu hohen Emissionsgrenzen (Beispiel EU CO2 Emissionshandel) Zentrales Problem: keine stabilen Preise/ volatile Anreize der Zertifikate für Reduktionsmassnahmen Wirkung ist schwierig zu kalkulieren, Rentabilität von Ersatztechniken ist ungesichert, deshalb eher geringe Anreize für langfristige Investitionen in neue Ersatztechniken, deren Lernkurve erst später zu kostenminimalen Lösungen führen.
Abgaben Beispiel: Gebühren: Kehrichtsackgebühren, Schwerverkehrsabgabe, Umweltabgaben im Gewässerschutz, lärmspezifische Startgebühren, vorgezogene Entsorgungsgebühren auf Batterien Lenkungsabgaben: VOC Abgabe Gemischte Lenkungs /Förderabgaben: Schwerverkehrsabgabe LSVA/Neat, Teilzweckbindung der CO2 Abgabe: 1/3 Gebäudesanierungsprogramm, 2/3 Rückerstattung Preiszuschlag zur Finanzierung von Einspeisevergütungen für sauberen Strom Wirkung allokativ korrekte Anreize: Verteuerung des verursachenden Produkts/Schadens Emissionen werden dort eingespart, wo es am billigsten ist, freiheitliches Modell Innovationen werden belohnt, Rentabilität der Alternativen verbessert sich, besonders stark bei gemischten Lenkungs /Förderabgaben (Teil Zweckbindung) frachtbezogene Mechanismen sind möglich (Lenkungsabgabe steigt an, wenn Ziele nicht erreicht sind) Flexibilität der Verursacher wird ausgeschöpft Probleme Verteilungskampf um Erträge: was wird gelenkt oder finanziert, wer profitiert? Freibeträge/Abgabebefreiungen: gerechtfertigt oder politisches Privileg? Staatsquote steigend oder sinkend? Erhaltung Wettbewerbsfähigkeit bei unilateralen Schritten: Befreiung von energie intensiven Betrieben.
Abgabekonzepte (I) Ueberblick über bestehende umweltrelevante Abgaben, Steuern und Gebühren Begriff Abgabenmotiv Abgabenhöhe Abgabenzweck Beispiele Alimentierung der Treibstoffzölle für fiskalisch mit kausaler Bundeskasse, Strassenbau (Ziel ist Alimentierung Deckung von Kosten, die der Staatskasse / Variabel, in der Regel kausal, Motorfahrzeugsteuern durch ein bestimmtes Deckung bestimmter Hundesteuer Verhalten entstehen Ausgaben) Steuer, Oekosteuer Gebühren Ziel: Kostendeckung für staatliche Dienste fiskalisch zweckspezifisch (zb. Strassen, Strassenischerheit) oder parafiskalisch zweckspezifisch (Stromnetz, Abwasserreinigung usw.) Höhe egibt sich direkt aus betriebswirtschaftlichen Aufwendungen des Gemeinwesens in der Regel variabel/kausal. Ausnahme: Autobahnvignette, Grundgebühr für Elektrizität Internalisierung der dem Verursacher zurechenbaren Kosten von umweltspezifischer Infrastruktur (Vor und Nachsorge) Nebenziel: Umweltschutz Deckung von spezifischen Investitions, Betriebsoder Nutzungskosten Mineralölsteuern Kehrichtsackgebühr Abwassergebühr Autobahngebühren Vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Batterien, Papier, Flaschen Wasserzinsen (F,I,USA)
Unterschiedliche Abgabekonzepte (II) Ueberblick über bestehende umweltrelevante Abgaben, Steuern und Gebühren Begriff Abgabenmotiv Abgabenhöhe Abgabenzweck Beispiele Anreiz zum Umsteigen Lenkungsabgabe mit Zweckbindung reine Lenkungsabgabe Kombination aus zielorientierter Lenkung und Beitragsleistung Erreichen einer bestimmten Emissionsreduktion oft definiert durch angestrebtes Finanzierungsvolumen oder Umweltziel, zb. Verlagerung. Externe Kosten lassen sich berücksichtigen Lenkungsziel ist möglich, zb. Verlagerungsziel Lenkung und Internalisierung externer Kosten Erreichen eines bestimmten Lenkungsziels verursachergerec hte Finanzierung spezifischer Förderungsleistu ngen Preiseffekt ebenfalls relevant reiner Preiseffekt (Kostenwahrheit und Anreiz zur Vermeidung von VOC Emissionen) Hat den Zweck, Substitute attraktiv zu machen (zum Beispiel Farben ohne VOC) oder Konsum zu verteuern. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) CO2 Abgabe mit Teiulzweckbindung Alkoholsteuer mit Alkoholzehntel road pricing mit Förderung ÖV VOC Abgabe, Schwefelabgabe auf Heizöl Umweltschutzgesetz sieht vor, dass der Ertrag der VOC Lenkungsabgabe gleichmäßig an die Bevölkerung verteilt wird, wie dies für die Lenkungsabgabe auf dem Schwefelgehalt von Heizöl, Benzin und Diesel (BDS) gilt. Im Jahr 2008: CHF 16.80 pro Kopf
Übersicht umweltpolitische Instrumente Fallbeispiel: Energiepolitik Schweiz Optimierung der Energiepolitik im Hinblick auf 100% erneuerbare Vollversorgung Umweltpolitische Konzepte
Typen von Förderprogrammen (Energie) Investitionsbeiträge Wettbewerbliche Ausschreibungen Kostendeckende Einspeisevergütung Förderung von Soft-Policy- Massnahmen
Fördermittel und Wirkungen Schweiz (Beispiele) Angaben bezogen auf ein Jahr Fördermittel in Mio. Fr. Das Gebäudeprogramm (2011) Investitionsbeiträge Kantone (2011) Kostendeckende Einspeisevergütung (2011) Wettbewerbliche Aussschreibungen (2011) Förderung Soft-Policy energieschweiz (2010) 136 120 91 13,6 26 Energiewirkung GWh/a 2011 Energie- Wirkung ü.l. in TWh 204 480 722 n.a. n.a. 7,5 11 (Ca. 15) Ca. 0,6 n.a.
Verbindlichkeit des energiepolitischen Instrumentenmix Zunehmende Einschränkung des Entscheidungsspielraums Information und Beratung Freiwillige Vereinbarungen Finanzielle Anreize Regulatorische Instrumente Positiv Negativ Förderprogramme Lenkungsabgaben Teil Zweckbindung
Lange Anmarschzeiten Wirkung kumuliert sich im Zeitverlauf (inkl. Techn.Fortschritt)
Kosten-Wirksamkeit Volkswirtschaft Schweiz (umfassende Sichtweise) Volkswirtschaftliche Investitionsrechnung inklusive indirekten Effekten (zb. vermiedene Umweltbelastung) Volkswirtschaft Schweiz (enge Sichtweise) Volkswirtschaftliche Investitionsrechnung: Nettobarwert Sicht Volkswirtschaft Privater Investor BetriebswirtschaftlicheInve stitionsrechnung: Nettobarwert Sicht Investor Öffentliche Hand Förderrappen pro kwh
Kosten-Wirksamkeit Öffentliche Hand 12.0 10.0 Förder-Rp. pro kwh Vorsicht: Kaum vergleichbar (Hohe Unsicherheiten in den Annahmen zu spezifischen Energiewirkungen und v.a. zu Mitnahmeeffekten!) 8.0 6.0 4.0 2.0 0.0 Das Gebäudeprogramm Investitionsbeiträge Kantone KEV Wettbewerbliche Ausschreibungen
Optimierung von Effizienz und Erneuerbaren dank Instrumentenvielfalt: gegen den Glaubenskrieg um Einspeisevergütungen Quelle SRU 2011 S. 274 Wenn man von einem bestimmten Emissionsniveau E startet und auf E X kommen möchte, dann erscheinen Effizienzmassnahmen auf den ersten Blick oft am billigsten. Manche Ökonomen plädieren für einen einzigen Ansatz: Verteuerung der Emissionen durch Emissionshandel (zb. H.W.Sinn, BRD) Wenn man aber die Kostensenkungen dank Einspeisevergütungen von anfänglich teuren erneuerbaren Energien einkalkuliert, dann sind auch Einspeisevergütungen effizient. Fazit: Mit Einspeisevergütungen/neuen erneuerbaren Energien lassen sich steigende Gewinne realisieren (Fläche B) es ist zweckmässig, mehrere Instrumente/Wege zu verfolgen, und nicht alles auf den Emissionshandel (= Verteuerung von Emissionen) zu setzen. Die Erneuerbaren führen nicht zu Reboundeffekten, die man bei Effizienzmassnahmen antrifft.
Techn. Fortschritt und Vermeidungsdynamik bei stabilen Anreizen
Kosten-Wirksamkeit Volkswirtschaft (umfassende Sichtweise) Bsp. kantonale Förderprogramme Wirkungen im Jahr 2011 120 Mio. Fr. Förderbeiträge Anhaltende Energiesparwirkungen (inkl. Aktivitäten der Vorjahre) Anhaltende Energiesubstitutionswirkungen (inkl. Vorjahre) + ca. 500 Mio. Fr. Mehrinvestitionen ca. 160 Mio. Fr. freiwerdende Mittel Weitere Wirkungen Auf Innovation und auf internationale Wettbewerbsfähigkeit Beschäftigungswirkung 2011: Ca. +2600 Personenjahre Wirkung externe Effekte 2011: ca. -0.7 Mio. t CO 2 ca. -1700 t VOC ca. -80 t No x ca. -800 t So x ca. +190 t Partikel
Die sechs wichtigsten Punkte der bisherigen CH-Energiepolitik 1. Bescheidenes Volumen: Ca. 450 bis 500 Mio. Fr. pro Jahr für verschiedenartige Förderprogramme in einem Gesamtmarkt von ca.30 Milliarden CHF 2. Relevante Energie- und CO 2 -Wirkungen mit unterschiedlicher Kosten- Wirksamkeit, Tendenz: Konvergenz der spezifischen Kosten, sinkender Verlauf 3. Mitnahmeeffekte dank guter Konzipierung in moderatem Rahmen 4. Positive volkswirtschaftliche Effekte: Investitionen, Beschäftigung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Reduktion externer Effekte 5. Förderprogramme sind zentrales Element in der ersten Etappe zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, steigert Akzeptanz von Massnahmen, überwindet Mieter-/Vermieter-Dilemma [Vermieter investiert nicht, weil Mieter alle Nebenkosten bezahlt] 6. Längerfristig führt eine ergänzende ökologische Steuerreform zu effizienteren Lösungen, weil sich die Preisverhältnisse dank Internalisierung der externen Kosten stärker zugunsten der EE und der Effizienz verschieben.
Übersicht Der umweltpolitische Instrumentenkasten Bisherige Energiepolitik Neue Energiestrategie: Präsentation der Botschaft des Bundesrates
2. Energiestrategie 2050 des Bundesrates CO 2 Verkehr* CO 2 Brennstoffe Stromeffizienz Stromprod. & Netze AbkommenC H EU Energie Fukushima CO2 Gesetz 2013 2020 Energiestr. 2050 Paket 1, Gesetzestufe Inkl. Verbot Bau neuer AKW Vereinfachungen div. Verfahren Normen KEV max. 0.9 Rp Ausstiegsmotionen überwiesen Vernehml. Botschaft Parlament evt. Referendum KEV 1.4 Rp+Entlast Stromintensive Paket 2, evt mit Ökologischer Steuerreform, in diesem Fall auf Stufe Verfassung, obl. Volksabst., sonst Stufe Gesetz? Blockiert wegen Fragen Steuer und Institu tionen. * Fehlt auf dem Schema: Bereich Verkehrsinfrastrukturen
Massnahmen Energieeffizienz Botschaft Energiestrategie Energieeffizienz Gebäude Erhöhung CO2 Abgabevon 36 CHF auf 84 CHF/Tonne CO 2 Verstärkung des Gebäudesanierungsprogramms von 200 auf 350 Mio., CHF (525 Mio CHF inkl. Kantone). Energieeffizienz Industrie und Dienstleistung Einbindung von Unternehmen in Zielvereinbarungsprozesse / Anreizmodelle; Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen Energieeffizienz Mobilität Verschärfung CO2 Emissionszielwert für Personenwagen; Einführung CO2 Zielwert Lieferwagen Energieeffizienz Elektrogeräte Ausweitung und periodische Verschärfung von Effizienzvorschriften Energieeffizienz Stromlieferanten Verpflichtung von Stromlieferanten zu Effizienzzielen mittels weissen Zertifikaten. CO2 Teilzweckbindung darf neu auch für Stromsparmassnahmen verwendet werden
Massnahmen erneuerbare Energien Botschaft Energiestrategie Erhöhung des maximalen Gesamtkostendeckels (Netzzuschlag) von 1,5 auf auf 2,3 Rp./kWh Explizite Verankerung des Rechts zum Eigenverbrauch von Strom (bestehend). Ausweitung Garantien zur Absicherung der Fündigkeitsrisiken Tiefengeothermie. Kantonale Konzepte für Ausbau der erneuerbaren Energien verbindliche Festlegung von Nutzungsgebieten in Richtund Nutzungsplänen. Statuierung nationales Interesse für erneuerbare Energien in Raumplanung. Beschleunigung Bewilligungsverfahren
Bundesrat plant nebst Aufstockung viele Verschlechterungen der Einspeisevergütungen Umbau der KEV zu System mit Direktvermarktung Mehrkosten für Erzeuger, steigende Preisrisiken Vergütungssätze werden auch über Auktionen bestimmen steigende Preisrisiken Untergrenze Förderung der Kleinwasserkraft 300 kw kleine Photovoltaik Anlagen (< 10 kw) nur über einmalige Investitionsbeiträge (Einmalbeiträge, in Kraft). KEV Ausschluss Kehrichtverbrennungs und Abwasserreinigungsanlagen Kombianlagen mit fossilen Brennstoffen
Massnahmen Stromnetze Botschaft Energiestrategie Beschleunigung Verfahren mittels Ordnungsfristen für Sachplan und Plangenehmigungsverfahren Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens. Rechtsgrundlagen für intelligente Messgeräten (Smart Meters).
Massnahmen fossile Kraftwerke Botschaft Energiestrategie Teilbefreiung von der CO2 Abgabe auf Brennstoffe für Stromproduktion von Wärme Kraft Kopplungsanlagen (WKK) Recht auf Eigenverbrauch für WKK Anlagen Pflicht der Netzbetreiber, Elektrizität aus kleinen WKK Anlagen abzunehmen und angemessen zu vergüten Verbesserung der Investitionsbedingungen für fossilthermische Gaskombikraftwerke (GuD).
Massnahmen Verkehr Botschaft Energiestrategie Verschärfung der PKW Abgasnormen: aktuelle Flotte Autos über 200 g CO2/ km beschlossen: 130 g CO2/km im Jahr 2015 (Flottendurchschnitt) Vorschlag Bundesrat bis 2020: 95 g/km 2020, (wie Europäische Union), mit Einbeziehung der Lieferwagen bei 147 g/km Defizite Keine CO2 Besteuerung der Treibstoffe Kompentenz im CO2 Gesetz 2011 abgeschafft zögerliche Politik bei den öffentlichen Verkehrsmitteln Autobahnausbau: 2. Gotthard Röhre, neue Fonds für Autobahnen.
Massnahmen Paket 2: ökologische Steuerreform Verteuerung aller Energien Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen in neue erneuerbare Energien Reduktion des Fördervolumens dank verbesserter Rentabilität (Selbstläufer)
Endenergieverbrauch nach Szenarien: erstmals glaubhafte Szenarien mit Abwärtstrend
Entwicklung des Energieverbrauchs und des Stromverbrauchs in Varianten Endenergie und Elektrizitätsverbrauch 1950 2050 WWB Weiter wie bisher POM Politische Massnahmen Bundesrat NEP Neue Energiepolitik (3,6 PJ = 1 TWh). Der Energieverbrauch verändert sich weit stärker (nach unten) als der Stromverbrauch. Stromverbrauch und übriger Energieverbrauch beeinflussen sich gegenseitig. Quelle: Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050
Annahmen in den Szenarien Quelle: Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050
Elektrizitätsangebot Variante C&E Szenario Politische Massnahmen Bundesrat (POM) hydrologisches Jahr in TWh Quelle: Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050
Programmiertes Schneckentempo beim BFE: Selbstblockade bei der Solarenergie? Erst im Jahre 2035 soll bestehende Warteliste abgearbeitet sein. Weshalb?
Verbrauch Primärenergie Wirkung neue Energiepolitik (Vernehmlassung) 24% 32% 46% 58% 72% 49% Anteil an Erneuerbares Anteil Erneuerbare Quelle Zahlen: Vernehmlassungsbotschaft, Prognos «Neue Energiepolitik» = mit den weitergehenden Massnahmen
Kritische Reflexion Energiestrategie 2050 Ziele Mit 4,4 TWh aus erneuerbaren Energien bis 2020 bleiben Ziele des Bundesrates weit hinter Möglichkeiten zurück. Gaskraftwerke (inkl. WKK) sollen bis 2035 10 13,7 TWh Strom erzeugen: führt zu hohen Kostenrisiken angesichts volatiler Gaspreise und knapper Ölversorgung ist inkonsistent mit den angestrebten CO2 Reduktionen gefährden zudem Wirtschaftlichkeit der Pumpspeicherwerke. Mehr Erneuerbare wären möglich (wahrscheinlich kostenminimaler Ausbaupfad): 9,7 TWh (aktuelle Warteliste) aus neuen erneuerbaren Energien wären als Minimalziel für 2020 im Gesetz zu verankern; sie kompensieren zusammen mit dem Ausbau der Wasserkraft die Schliessung von Mühleberg, Beznau I und II bis 2020. Projekte, die im Bewilligungsverfahren blockiert bleiben, lassen sich dank den Neuanmeldungen von PV Projekte kompensieren. Neue Gaskraftwerken unnötig. Ziel für 2035: erneuerbare Energien ersetzen Strom aus Kernenergie (26 TWh)
Kritische Reflexion Energiestrategie 2050: Instrumente Zusatzmassnahmen wie Direktvermarktung, verkürzte Vergütungsdauer und Auktionen für die Strompreisermittlung gefährden Wirtschaftlichkeit neuer Projekte und verunsichern Anleger. Wenn vom Prinzip Kostendeckung abgewichen wird, erhöhen Banken ihre Risikoprämien, was die Finanzierung neuer Projekte verteuert oder verunmöglicht. Kritische Gegenargumente Kostendeckende Vergütung (auf Basis Referenzanlagen) ist das kostengünstigste Fördermodell, weil sie Übervergütungen verhindern weil der Zugang zum Markt für alle offen ist weil sie die Betreiber zum langjährigen Betrieb ihrer Anlagen zwingen. Auktionen für Preisermittlung sind missbrauchsanfällig, weil Gebote von Akteuren kommen können, die nicht auf Refinanzierung angewiesen sind. Weil Gesetz nicht sicherstellt, ob die den Preisgeboten zugrunde gelegten Projekte realisiert werden. Direktvermarktung erhöht die Transaktionskosten. Für dargebotsabhängige Energien (Sonne, Wind) nicht sinnvoll, da nicht steuerbar Für Kleinanlagen schwierige Hürde Sollte als Option und nicht als Pflicht eingeführt werden Quelle: Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050
Kritische Reflexion Energiestrategie 2050: Instrumente II Der Bundesrat will Neuanlagen aller Techniksparten (ausser Wind) zusätzlich zum Budgetdeckel planwirtschaftlich kontingentieren. Selbst Einmalvergütungen sollen Mengenvorgaben unterliegen obschon sie tendenziell Preissenkungen im Strommarkt bewirken. Kritische Gegenposition Erneuerbare dank Einspeisevergütungen senken das Risiko Atomunfall Eine Blockade der Erneuerbaren/ der Einspeisevergütungen führt zur Verlängerung der Atomlaufzeiten und zur Steigerung der Nachrüstungskosten SPEZIELL: Bei Einmalvergütung entstehen der Allgemeinheit keine Folgekosten, sondern Gewinne; Örtliche Selbstversorgung führt zu Netzentlastung en Entlastung des Spitzenbedarfs senkt die Strompreise Grossverbraucher sparen Milliarden dank bereits gesunkener Strompreise Der für Rentabilität nötige Eigenverbrauch begrenzt Fördervolumen automatisch. Photovoltaik mit Einmalvergütung und Eigenverbrauch ist dank Eigenleistung der Investoren billiger als Strom aus Gaskraftwerken. Bei Neu und Umbauten ist Photovoltaik besonders sinnvoll. Bauherren mit baureifen Projekten können nicht Jahre warten, bis sie einen Bescheid vom BFE erhalten. Deshalb ist auf eine neue Kontingentierung zu verzichten.
Energiestrategie 2050: Fazit Der Bundesrat will eine Neuausrichtung der Energieversorgung. Die Schritte sind aber zaghaft. Den gesunkenen Kosten insbesondere der PV wird nicht Rechnung getragen. Der Ausbau der fossilen Stromerzeugung gefährdet die CO2 Reduktionen. Ein schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien kann das Problem lösen. Vorschläge zur Optimierung der Energiestrategie Das KEV System sollte ausgebaut und nicht abgebaut werden. Einspeisevergütungen unter 20 Rappen/kWh* sollten nicht länger kontingentiert werden und es soll keine neue Wartelisten Bürokratie entstehen. Es genügt die Kompetenz zur Festlegung/Reduktion der Beitragshöhe und die gesetzliche Budgetgrenze (maximaler Netzzuschlag Artikel 37 Absatz 3). * Ab 2020: unter 18 Rappen
Symptom IV: Hohe Startkosten später Nutzen wer bezahlt anfängliche Mehrkosten im offenen Markt? Mehrkosten von heute sind Minderkosten von morgen
Symptom IV: evtl. höhere Startkosten aber sehr hoher externer Nutzen (dieser Nutzen wird von Marktpreisen nicht abgegolten) Kraftwerke mit EE haben Infrastruktur Charakter: auf anfängliche Mehrkosten folgen Minderkosten während Jahrzehnten. Schutz vor explodierenden Brennstoffkosten (Gas, Ölkrisen) Beitrag an die Versorgungssicherheit Einheimischer oder verbrauchernaher Standort Zum Teil mit Speicher (Biomasse, Stauseen) Schutz vor den sehr hohen latenten Kosten eines Stromausfalls Dieser externe Nutzen wird vom freien Markt nicht finanziert. Grande Dixence (1961 1965) Kraftwerk Rheinfelden 1898-2011 (gebaut 1894-1898)
Weshalb Einspeisevergütungen Empirische Erfolge überlegen sind Verbreitung von EE wurde effizient vorangetrieben. Gestehungskosten wurden wirksam gesenkt Verursacherprinzip. Einspeisevergütungen kommen nicht aus Staatskasse, sondern werden über einen Zuschlag auf der Netzgebühr verursachergerecht getragen. Wettbewerb. Neue Anbieter können in den Markt eintreten, die Investitionsgüter in einem hoch kompetitiven Markt beschaffen. Strommarkt wird ent monopolisiert. Tiefe Markteintrittsschwelle. Dank allgemeinem Rechtsanspruch können private Investoren Energie erzeugen. Versorgungssicherheit wird robuster. Entschädigung ist kosten und ressourcengerecht. Auch Kraftwerke mit kleiner Leistung oder (noch) teurere Techniken werden entschädigt. Mit einer Quote werden einheimische Potentiale nicht erschlossen, die etwas teurer sind als der Marktpreis inkl. Zertifikatepreis. Die Photovoltaik bliebe als grösste einheimische Ressource ungenutzt.
Weshalb Einspeisevergütungen überlegen sind (2) Einheimische Wirtschaftsimpulse. Einspeisevergütungen behalten das Geld im eigenen Land. Sie stärken Stromerzeugung vor Ort, schotten den Markt hinsichtlich der Hardware (Kraftwerk Equipment) nicht ab. Bankability. Einspeisevergütungen erleichtern die Finanzierung neuer Projekte. Sie liefern eine gesetzlich festgelegte, hohe Vergütungssicherheit. Selbst Kleininvestoren können auf dieser Basis Hypotheken oder günstige Kredite erhalten, was bei anderen Fördermodellen nicht der Fall ist. Langfristige Planbarkeit. Gesetzliche Einspeisevergütungen gelten für viele Jahre. Dies erleichtert es Investoren, vor Ort eine erneuerbare Energien Industrie aufzubauen und die Planungen langfristig anzugehen. So gelingt es, Erfahrungen zu sammeln und die Kosten zu senken. Technischer Fortschritt. Lernkurve wurde beschleunigt und es kam zu Kostensenkungen, was wiederum die Absenkung der Vergütungen beschleunigt und die Konsumenten entlastet hat.
Merit order Effekt. Wenn das Netz mit Solarstrom und Windstrom gefüllt ist, sinken die Preise an der Strombörse, weil die teuersten Anlagen aus dem Netz verdrängt werden. Insbesondere die Grossindustrie profitiert davon, die sich schon heute direkt an der Strombörse mit Strom eindecken darf. Weshalb Einspeisevergütungen überlegen sind (3) Gleichzeitig steigt natürlich durch diesen Effekt die Differenz zwischen Marktpreis und Einspeisevergütung. Zu einer generellen Verteuerung von Strom kommt es jedoch nicht. während sich die Netzgebühren um die KEV Umlage verteuern, verbilligen sich die Strompreise.
Der Merit Order Effekt erneuerbare Energien drücken den Strompreis nach unten Sinkende Nachfrage verbilligt den Strom Merit order in Deutschland
Probleme mit Investitionszuschüssen Reale Produktion bleibt unberücksichtigt. Kein Anreiz, dass die Anlage läuft Stop and go and stop Zyklen Ungeeignet für die kontinuierliche Weiterentwicklung einer neuen Technik Langlebigkeit der Anlage wird nicht belohnt. Nachlassende Optimierungsleistung der Hersteller Gefahr von «build and run» Jagd auf Subventionen für unausgereifte Techniken (weisse Elefanten) fehlende Deckung von Unterhaltskosten Fehlende Professionalisierung
Probleme mit Quoten Mit Quoten sind Ausbaukontingente von Anfang an limitiert Quote = Deckel, mögliches Umstiegstempo wird gedrosselt verursacht teure Stop and go Zyklen, verteuert und gefährdet Umstieg Das bei Einspeisevergütungen offene System wird zum Oligopol mit wenigen Anbietern Fehlende Vergütungssicherheit und Mitnahmeeffekte verteuern Projekte Einheitlicher Zertifikatepreis sorgt für hohe Mitnahmeeffekte = unnötige Verteuerung Zertifikate Preis hängt von Regulator, Verbrauchswachstum und anderen Geboten ab Banken und Investoren erheben hohe Risikozuschläge wegen Preis Unsicherheit; Folge: Nur marktbeherrschende Konzerne investieren, weil als einzige kreditwürdig. Oder: Banken verweigern Kredite (Folge der Finanzkrise). Kleine Investoren können verbrauchernahe, dezentrale Kraftwerke nicht realisieren; Ausschluss von Projekten im Versorgungsgebiet zugunsten von billigeren Projekten «irgendwo», mit unbekannten, externalisierten Netzkosten. nur kostengünstigste Techniken und Standorte sind wettbewerbsfähig. Innovationen in neue, teure Techniken mit sinkenden Kosten finden nicht statt. Starke Konflikte um Nutzungsrechte an First best Standorten (Häufig Schutzgebiete) Second best Standorte sind nicht wettbewerbsfähig, zahlreiche Dachflächen von Anfang an «unwirtschaftlich», weil Netzersparnisse nicht in die Berechnung eingehen.
Weniger Mitnahmeeffekte bei Einspeisevergütungen A D E B C Einspeisevergütungen berücksichtigen die Gestehungskosten einer Technik, indem sie über Höhe und Laufzeit der Vergütung die Standortqualität genau so berücksichtigen, dass die Kosten gedeckt werden, aber nicht mehr. Mehrkosten der Quote = Fläche ABCD Marktpreis = blaue Linie pc Mehrkosten Einspeisevergütungen = Fläche ECB Quoten geben jedem Einspeiser ein Zertifikat pro kwh, das unabhängig von den Gestehungskosten immer gleich viel wert ist. Die Hersteller mit überdurchschnittlich guten Standorten realisieren Differenzialgewinne (graue Fläche). Die Gesellschaft trägt höhere Kosten als bei Einspeisevergütungen. Benefits for Central and Eastern European (CEE) economies from the cooperation mechanisms in the RES Directive, Dr. Mario Ragwitz, Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research, 8th Inter Parliamentary Meeting on Renewable Energy and Energy Efficiency November 7th 2008