VERNETZUNG 1/12 SPRACHDIENSTLEISTER IM GLOBALEN WETTBEWERB IM GESPRÄCH MIT DORIS ALBISSER, CEO UND VR-DELEGIERTE DER CLS COMMUNICATION AG



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Transkript:

Das Kundenmagazin von BDO ZOOM 1/12 VERNETZUNG NETZWERK: EIN BEGRIFF MIT VIELEN FACETTEN SPRACHDIENSTLEISTER IM GLOBALEN WETTBEWERB IM GESPRÄCH MIT DORIS ALBISSER, CEO UND VR-DELEGIERTE DER CLS COMMUNICATION AG MENSCHEN IM BERUF LANGLÄUFER DARIO COLOGNA TRIFFT PIRMIN MARBACHER VON BDO

ZOOM Das Kundenmagazin von BDO 1/12 12 GRENZÜBERSCHREITENDE M & A-TRANSAKTIONEN VON SCHWEIZER KMU Die rasante wirtschaftliche Entwicklung führt dazu, dass auch Schweizer Unternehmen vermehrt grenzüberschreitende M & A-Transaktionen tätigen. VERNETZUNG NETZWERK: EIN BEGRIFF MIT VIELEN FACETTEN SPRACHDIENSTLEISTER IM GLOBALEN WETTBEWERB IM GESPRÄCH MIT DORIS ALBISSER, CEO UND VR-DELEGIERTE DER CLS COMMUNICATION AG 14 GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSEINSATZ Mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) hat die Anzahl Einsätze von ausländischen Arbeitskräften stark zugenommen. 4 MENSCHEN IM BERUF LANGLÄUFER DARIO COLOGNA TRIFFT PIRMIN MARBACHER VON BDO SCHWERPUNKT-THEMA Gut vernetzte Personen kommen weiter sei es in Wirtschaft, Politik oder Sport. Der Begriff Netzwerk ist vielfältig und heute in nahezu allen Bereichen im beruflichen und auch persön lichen Alltag präsent. Networking steht kurz gesagt für den Aufbau und die Pflege eines Beziehungsgeflechts einer mehr oder weniger grossen Gruppe von einander «verbundenen» Personen. In dieser ZOOM-Aus gabe setzen wir den Fokus auf einige klassische Bereiche, in denen nationale oder inter nationale Netzwerke von grosser Bedeutung sein können. DAS ZOOM-GESPRÄCH Doris Albisser, CEO und VR-Delegierte der CLS Communication AG, spricht im Interview über Führungsarbeit, Chancengleichheit, vernetztes Denken und die Neuen Medien. 16 18 21 24 IT-OUTSOURCING Immer mehr Unternehmen und Behörden nutzen Software und IT-Plattformen von Internetanbietern oder anderen Netzwerken. Das Thema Datenschutz wird dabei noch wichtiger. VERNETZUNG POLITIK UND WIRTSCHAFT BDO Verwaltungsrat und Ständerat Konrad Graber diskutiert mit Hansheiri Inderkum, designierter Leiter Public Affairs der Schweizer Treuhand-Kammer, über die Vernetzung von Politik und Wirtschaft. GEMEINDEFUSIONEN UNTERSTÜTZEN Am Beispiel der beiden Schaffhauser Gemeinden Guntmadingen und Beringen zeigen wir ein erfolgreiches Fusionsprojekt auf. INTERNET-TREUHÄNDER Der Gewerbeverein Altdorf Regio arbeitet erfolgreich mit dem Internet-Treuhänder. Dank diesem Instrument sind die Mitglieder zeit- und ortsunabhängig miteinander vernetzt. 8 9 NPO UND KLEINE SWISS GAAP FER-ANWENDER Swiss GAAP FER-Anwender in der Schweiz haben einen Rechnungslegungsstandard mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Erstellungsaufwand für die Jahresrechnung und Aussagekraft. FORENSIK IN DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Die Experten der Abteilung Forensics von BDO ermitteln bei Verdacht auf ein Wirtschaftsdelikt. Protokoll eines fiktiven Falls. 26 28 BLICKPUNKT Die BDO Gemeindetagung gehört zu den bekanntesten und erfolgreichsten Veranstaltungen für öffentliche Verwaltungen. Eine Bildreportage. MENSCHEN IM BERUF Der eine macht sein Hobby zum Beruf, der andere sucht im Hobby den Ausgleich zum Beruf. Eine unterhaltsame ZOOM-Serie. In dieser Ausgabe: der erfolgreiche Schweizer Langlaufathlet Dario Cologna und BDO Wirtschafts prüfer Pirmin Marbacher. ZOOM 1/2012, Kundenmagazin von BDO BDO AG, Direktion Schweiz, Marketing, Biberiststrasse 16, 4501 Solothurn, Tel. 032 624 62 21, www.bdo.ch DEJO-Press, Joseph Weibel, Solothurn Bernhard Strahm Pomcany s Marketing AG, Solothurn/Zürich Vogt- Schild Druck AG, Derendingen Das Kundenmagazin von BDO erscheint 3-mal pro Jahr. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. BDO ist Mitglied der Treuhand Kammer

EDITORIAL Werner Schiesser CEO BDO AG Liebe Leserin, lieber Leser Der Begriff Netzwerk ist vielfältig. Ich stelle mir darunter spontan verschiedene Positionen oder Punkte vor, die auf eine mehr oder weniger systematische Weise miteinander verknüpft sind. Mit dem Begriff assoziiere ich zunächst das menschliche Gehirn das faszinierendste aller Netzwerke! Weitere Assoziationen umfassen die Netzwerke im technischen Bereich, wie Stromnetzwerke, Computernetzwerke, Telefonnetzwerke, und im sozialen Bereich in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. In dieser ZOOM-Ausgabe stellen wir einen Übersetzungsdienstleister vor, der überraschend viel mit Netzwerk zu tun hat. Bei der CLS geht es darum, komplexe Unternehmen von verschiedenen Übersetzerinnen und Übersetzern betreuen zu lassen, ohne dass man dies der Übersetzung anmerkt. Hinzu kommt die notwendige Geschwindigkeit mit einem 24/7-Betrieb das geht ohne weltumspannendes Netzwerk nicht! Einen Einblick in Netzwerke in der Politik geben uns unser Verwaltungsrat Ständerat Konrad Graber und der neue Leiter Public Affairs der Treuhandkammer, der ehemalige Ständeratspräsident Hansheiri Inderkum. Ohne sich zu vernetzen, erreicht man in der Politik gar nichts. Diese Vernetzung darf aber nicht zu einer Abhängigkeit führen ein schmaler Grat! In weiteren Artikeln erfahren wir, dass sowohl die Gemeindepolitik bei Fusionen als auch Schweizer Mittelunternehmen, die von den Auswirkungen der Globalisierung betroffen sind, sehr viel mit Netzwerken zu tun haben. Auch für uns bei BDO spielen Netzwerke im Grossen wie im Kleinen eine ganz wichtige Rolle. Im Grossen geht es um unsere Einbindung ins internationale Netzwerk von BDO, das sich über 135 Länder erstreckt und insgesamt mehr als 48 000 Mitarbeitende umfasst. Dank ihm können wir auch international tätige Kunden optimal bedienen als die Alternative zu den grossen vier Prüfgesellschaften. Im Kleinen geht es darum, dass die Kundenpartner ihr Netzwerk spielen lassen. Der Kundenpartner ist der Ansprechpartner für seine Kunden und koor diniert alle Dienstleistungen, die für diesen Kunden erbracht werden. Mitarbeitende von BDO, die für den Kunden arbeiten, halten den Kundenpartner über ihre Tätigkeit auf dem Laufenden. Auf diese Weise profitieren unsere Kunden vom Netzwerk von BDO in idealer Weise. Werner Schiesser BDO ZOOM 1/2012 3

DAS ZOOM-GESPRÄCH «ICH FÜHRE SO, 4 BDO ZOOM 1/2012

JOSEPH WEIBEL (TEXT), BERNHARD STRAHM (FOTOS) WIE ICH GERNE SELBST GEFÜHRT WERDE» Doris Albisser: Relativ viel. Würde ich den Kontakt zu unseren Kunden an allen Standorten gleich häufig pflegen, so wäre ich tatsächlich die meiste Zeit unterwegs. Ich habe mir mit unserem COO die Aktionsräume aufgeteilt. Zu meinen Standorten gehören ein Gebiet in Europa, dann die Regionen Nordamerika und Asien. Davon bin ich überzeugt. Ich erkenne dort in Bezug auf die Arbeit eine ähnliche Mentalität, wie sie eigentlich auch uns Schweizern eigen ist. Wenn ich in Hongkong bin übrigens meine Lieblingsdestination in Asien so ist diese Betriebsamkeit rund um die Uhr am besten spürbar. Dazu gehört auch ein hohes Mass an Flexibilität. Nur ein Beispiel: Ein Kunde ruft am Sonntagabend an und erteilt einen Auftrag für die Erstellung eines Prospekts. Als Komplettanbieterin übernehmen wir nicht nur die Übersetzungsarbeit, sondern erstellen auch das Layout und organisieren den Druck. Termin ist Dienstagabend. Wir äussern gegenüber dem Kunden keine Bedenken, der Termin könnte möglicherweise etwas knapp sein. Im Gegenteil: Wir bedanken uns für seinen Auftrag. Diese Flexibilität und Arbeitsmoral vermisse ich manchmal bei uns in der Schweiz nicht jedoch bei CLS Schweiz. Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht immer mehr zu einer Wohlfühlgesellschaft entwickeln. Ich denke, es ist eine Frage der Einstellung. In hektischen Zeiten ist es sicher schwieriger, diesen gesunden Ausgleich zwischen Beruf und Privatleben zu finden. Es gibt aber ruhigere Zeiten und die Möglichkeit, Überzeiten abzubauen. Unsere festangestellten Mitarbeitenden arbeiten nach dem Modell der Jahresarbeitszeit und bestimmen so, soweit möglich, die Intensität ihrer Arbeitszeit selber. Mir macht meine Arbeit grossen Spass bereichert durch die vielen Auslandreisen. Deshalb bin ich wohl in dieser Beziehung kein besonders gutes Vorbild. Mir ist es aber wichtig, drei- bis viermal in der Woche joggen zu gehen. Ich bekoche gerne Freunde, am liebsten mit mediterranen Gerichten. Mich einfach auf die Couch zu setzen, macht auch mal Spass. Hingegen hat meine Vielreiserei dazu geführt, dass ich nicht auch noch für die Ferien einen längeren Weg auf mich nehmen muss. Ferien in den eigenen vier Wänden können ganz schön gemütlich sein. Kundenkontakte sind für mich enorm wichtig, besonders in Fernost. Die individuellen Bedürfnisse und Märkte lassen sich so erkennen oder zumindest besser abschätzen. Und nur so lässt sich ein massgeschneidertes Dienstleistungspaket schnüren. BDO ZOOM 1/2012 5

DAS ZOOM-GESPRÄCH Das mag vielleicht aufgesetzt tönen, aber wir sind nicht zuletzt dank unserem individuellen und vor allem auch schnellen Service gross geworden. Wir verfügen über eigene Sprach- und Fachexperten. Zusätzlich entwickeln wir unser Netzwerk von geprüften Freiberuflern laufend weiter. Wer für uns arbeitet, übersetzt nur in Richtung Muttersprache, verfügt aber auch in den Fremdsprachen über eine ausgeprägte interkulturelle Kompetenz. Sie erkennen also, wenn sich zum Beispiel etwas nicht wörtlich übersetzen lässt oder ein Tabu gebrochen wird. Im Weiteren handelt es sich gleichzeitig um Insider aus einer bestimmten Branche. Wir haben von jedem Kunden ein ausführliches Dossier angelegt, auf das die Mitarbeitenden Zugriff haben. Darin enthalten sind gewünschte Tonalität und erwartetes Sprachniveau. Frühere Arbeiten sind eben falls archiviert und können jederzeit abgerufen werden. Wir bieten einen 24-Stunden-Service, 7 Tage in der Woche. Damit schöpfen wir die Möglichkeiten und die Zeitdifferenzen unseres weltumspannenden Netzes von Tochtergesellschaften aus. Unser Dienstleistungsangebot ist im Laufe der Jahre auch immer umfassender geworden. Neben den reinen Übersetzungsarbeiten verfügen wir heute von der Redaktion über Desktop-Publishing und Druckdienstleistungen bis hin zur Beratung für multikulturelle Kommunikation und Integration in Kundenapplikationen über ein komplettes Angebot. Ja. Je mehr unsere Kunden international tätig werden, desto wichtiger wird die Kommunikation in anderen Sprachen. So gesehen ist unsere Branche ganz klar ein Wachstumsmarkt. Wenn der Kunde ein qualitativ einwandfreies Produkt erhält, so ist er auch bereit, dafür einen entsprechenden Preis zu bezahlen. Diese Erfahrung machen wir jedenfalls. Wir bieten unsere Übersetzungsdienste im Übrigen in vier verschiedenen Modellen an. Das geht vom exklusiven und individuellen Service für heikle Inhalte, bis zu CLS Machine Translation, einer eigenen Online-Übersetzung. Bei Letzterer geht es vor allem darum, innert kürzester Zeit eine sinngemässe Übersetzung von informellen Dokumenten zu gewährleisten. Aber selbst bei dieser vollelektronischen Lösung haben wir unser Qualitätsniveau hoch angesetzt und gewährleisten die geforderten Sicherheitsstandards. Nein. Natürlich nicht. Wir haben auch «ups» und «downs» erlebt Die 1959 in Luzern geborene Doris Albisser führt seit 1997 als CEO und VR-Delegierte den Sprachdienstleister CLS Communication AG. Die diplomierte Übersetzerin der Zürcher Hochschule Winterthur begann 1985 ihre Karriere bei Stäfa Control Systems und wechselte dann zur Schweizerischen Bankgesellschaft. Dort arbeitete sie sich innert kurzer Zeit von der Projektleiterin für Sprachtechnologien bis zur Leiterin des Sprachdienstes empor. Ausserdem absolvierte sie erfolgreich das Executive MBA an der Universität St. Gallen. Zwischen 1995 und 1997 bereitete sie als Direktionsmitglied des Schweizerischen Bankvereins das Outsourcing des Sprachdienstes vor. Interessanterweise nicht. In Spanien beispielsweise schlossen wir 2011 sogar mit sehr guten Zahlen ab. Die Erfahrung zeigt aber, dass wir eine Wirtschaftsbaisse verzögert spüren. Da wir aber international gut aufgestellt sind, vermögen wir wirtschaftliche Schläge besser auszugleichen. Ausserdem: Als Unternehmung geht man immer gewisse Risiken ein und so kann ein Jahr umsatzmässig auch mal schlechter ausfallen. Auf diese Frage antworte ich seit Jahren gleich: Ich führe so, wie ich selbst gerne geführt werde. Ich führe an der langen Leine. Und das hat sich bis heute bewährt. Die Filialen werden als eigenständige Tochtergesellschaften des Stammhauses geführt. Wichtig und entscheidend für mich ist aber, dass wir mit der gleichen Infrastruktur und mit denselben Prozessen arbeiten können. 6 BDO ZOOM 1/2012

Frauen managen nicht anders als Männer. Es gibt höchstens unterschiedliche Führungsstile. Das kann sein. Ich jedenfalls bin eine vorsichtige Investorin, wenn es um Übernahmen geht. Ich bin eine vehemente Gegnerin von Frauenquoten. Wer will schon eine Quotenfrau sein (schmunzelt)? Vielfach geht man in diesem Punkt immer noch vom falschen Ansatz aus und legt einfach einen bestimmten Prozentsatz von weiblichen Mitarbeitenden fest. Damit betreiben wir Frauenförderung. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass Tagesschulen geschaffen werden und junge Eltern im Teilzeiteinsatz ihrem Beruf weiter nachgehen können. Ich verstehe nicht, dass wir das in unserem Land nicht auf die Reihe kriegen. In den umliegenden Ländern funktioniert ein solches System schon lange. Wir leben in unserem Unternehmen dieses Modell schon länger. Wir machen auch bei der Entlöhnung keinen Unterschied zwischen Frau und Mann. Ausserdem bieten wir auch Telearbeitsplätze an. Dies erfordert zwar einen grösseren Koordinationsaufwand. Aber der lohnt sich auf die Dauer. Nicht nur Frauen, auch Männer schätzen unsere Telearbeitsplätze ganz besonders, weil sie so die Möglichkeit haben, einen grossen Teil ihres Arbeitspensums zu Hause zu erledigen. Familie und Beruf werden so unter einen Hut gebracht. Damit müssen sie nicht auf ihre Karriere verzichten und sie bleiben uns erhalten. Die Lösung ist also beidseitig vorteilhaft. In unserer Branche werden tatsächlich tendenziell eher Frauen beschäftigt. Bei uns beträgt deren Anteil rund 60 Prozent. In der Geschäftsleitung sitzen übrigens genau gleich viele Frauen wie Männer. Das ist aber reiner Zufall. Ich habe eingangs auf den Wachstumsmarkt Asien hingewiesen. Wir haben in dieser Region in unseren Büros über 50 Festangestellte und rund 500 Freelancer. Wir sind von diesem nachhaltigen Wachstumsmarkt überzeugt. Die Schweiz kann eine Drehscheibe für chinesische Firmen sein, die in Europa mit einem Stützpunkt ansässig werden wollen. Deshalb kommen wir mittel- und langfristig nicht umhin, uns nicht nur vermehrt mit der Kultur, sondern auch mit der Sprache der Chinesen auseinanderzusetzen. Ich spreche vier Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch. Spanisch ist etwas ins Hintertreffen geraten. Ein paar Wörter Chinesisch habe ich mir inzwischen angeeignet. Es geht darum, offen zu sein für neue Lösungen, die auch aus anderen Branchen oder aus anderen Ländern stammen können. Zur Vernetzung in der Wirtschaft gehört auch der Kontakt zu unterschiedlichen Unternehmen, zur Wissenschaft und Politik sowie die Teilnahme an Foren und Veranstaltungen. Letztlich ist auch die Wirtschaft in ein globales ganzheitliches System eingebettet. Für Europa als Kontinent sind die Herausforderungen enorm und die Unsicherheiten hoch, wobei man da von Land zu Land differenzieren muss. Der Kontinent wird also nicht untergehen. In der Schweiz sind wir natürlich als exportorientiertes Land von allem betroffen, was in den EU-Ländern vor sich geht. Allerdings haben wir uns in den letzten Jahren viel stärker diversifiziert und verfügen über sehr gesunde Staatsfinanzen. Wir nutzen diese Plattformen für unser Marketing. Überdies verfolgen wir die Entwicklungen in diesem Segment sehr genau und setzen sie wo sinnvoll ein. Die 1997 aus ausgegliederten Sprachdiensten entstandene CLS Communication AG ist heute eine global tätige Komplettanbieterin von Sprachdienstleistungen geworden: Übersetzen, Editieren, Schreiben. CLS Communication hat Tochtergesellschaften in Nordamerika (USA, Kanada), in Asien (China, Hongkong, Singapur) sowie in Europa (Dänemark, Deutschland, Frankreich, Gross britannien und Spanien). Den Übersetzungsdienst bietet das Unternehmen in drei Qualitäts- Stufen an: CLS Premium (Service nach Mass), CLS Business (klar definierter Leistungsbezug) und CLS Direct (für Alltagstexte ohne besondere Anforderungen). Seit einiger Zeit bietet CLS Communication auch einen elektronischen Übersetzungsdienst (CLS Machine Translation) an für Übersetzungen, bei denen in erster Linie Verständlichkeit und weniger Fehlerfreiheit gefragt ist. Neben den klassischen drei Dienstleistungen werden überdies Desktop-Publishing (DTP) und Druckdienstleistungen angeboten. CLS Communication beschäftigt heute rund 600 Festangestellte und 2 500 Freelancer. Das Unternehmen erzielte im vergangenen Jahr gruppenweit einen Umsatz von CHF 72 Mio. BDO ZOOM 1/2012 7

NPO UND KLEINE SWISS GAAP FER-ANWENDER WENN DAS NEUE GESETZ NICHT SAGT, WAS ES MEINT: KERN-FER BLEIBEN EINE ATTRAKTIVE OPTION MIT DEM NEUEN RECHNUNGSLEGUNGSRECHT CHRISTIAN WYRSCH Das neue Rechnungslegungsrecht sieht in Art. 962a Abs. 3 OR vor, dass ein nach anerkanntem Standard erstellter Abschluss ordentlich geprüft werden muss (siehe ZOOM 3/11). Rein vom Gesetzeswortlaut her würde dies bedeuten, dass auch kleinere Organisationen bei der Wahl eines höheren Rechnungslegungsstandards ihre Jahresrechnungen ordentlich prüfen lassen müssten. Dies ist aber nicht der Fall und wurde bereits früher in den parlamentarischen Diskussionen festgehalten, nicht aber im Gesetz selber klargestellt (siehe Botschaft, Seite 1721). Auf Anfrage der Treuhand-Kammer hat der Nationalrat am 7. Dezember 2011 die Nichtanwendbarkeit von Art. 962a Abs. 3 OR bei freiwillig erstellten Abschlüssen nach einem anerkannten Standard bestätigt (siehe Info-Box). Dieser wichtige Entscheid des Gesetzgebers verdient ein paar ergänzende Worte. Mit den Swiss GAAP FER haben Anwender in der Schweiz einen Rechnungslegungsstandard zur Verfügung, der ein ausgezeichnetes Verhältnis zwischen Erstellungsaufwand für die Jahresrechnung und Aussagekraft bietet. Für kleine Organisationen, die zwei der massgeblichen Grössen (CHF 10 Mio. Bilanzsumme, CHF 20 Mio. Umsatz, 50 Vollzeitstellen) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreiten, bietet der Standard noch weitere Erleichterungen: Anstelle aller Standards, kann sich das Unternehmen auf das Rahmenkonzept und die ersten sechs Standards (Kern-FER) beschränken. Die Einhaltung des anerkannten Standards muss durch einen zuge lassenen Revisionsexperten geprüft werden. Es ist eine ordentliche Revision des Abschlusses durchzuführen. Wenn eine Unternehmung oder eine Organisation einen anerkannten Standard wählt, heisst das nicht, dass sie nachher der ordentlichen Revision untersteht. Ich bitte die Frau Bundesrätin, diese Frage zuhanden der Materialien zu klären; es geht um Artikel 962a Abs. 3. Ich kann die Ausführungen von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer zu Artikel 962a Abs. 3 so bestätigen. Selbstverständlich können Unternehmen einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung auch auf freiwilliger Basis erstellen. Die Artikel 962 und 962a finden diesfalls keine Anwendung. Für Non-Profit-Organisationen (NPO) kommt zusätzlich der Standard FER 21 zur Anwendung, der den speziellen Bedürfnissen der NPO Rechnung trägt. Kleine NPO können sich also ebenfalls auf die Kern-FER zuzüglich FER 21 beschränken. Das bedeutet eine sehr transparente und qualitativ hochstehende Jahresrechnung, die der jeweiligen Unternehmensgrösse gut angepasst ist. Dank der Klarstellung in der parlamentarischen Diskussion zum neuen Rechnungslegungsrecht müssen Kleinorganisationen also nicht ordentlich geprüft werden, wenn sie Swiss GAAP FER anwenden. Somit müssen sie auch kein schriftlich dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS) einführen, wie dies bei ordentlich geprüften Unternehmen vom Gesetz gefordert wird. Wenn kleinere NPO dennoch eine Prüfung mit einer positiven Prüfungsaussage und einer Bestätigung der Existenz des IKS wünschen, ist dies auf freiwilliger Basis weiterhin möglich (sog. Opting-up). Durch das Gesetz wird es aber nicht zwingend vorgeschrieben. Das ist zu begrüssen, da es den kleineren Organisationen weiterhin die freie Wahl lässt. i Bei einer freiwilligen Anwendung eines Rechnungslegungsstandards muss keine ordentliche Revision vorgenommen werden. Swiss GAAP FER bietet mit Kern-FER einen sehr attraktiven Standard für kleine Unternehmen und NPO. Christian Wyrsch Dipl. Wirtschaftsprüfer BDO AG, Niederlassung Aarau christian.wyrsch@bdo.ch Telefon 062 834 91 26 8 BDO ZOOM 1/2012

FORENSIK IN DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG WIRTSCHAFTSPRÜFER ERMITTELN TATORT MOSKAU STEFAN KÜHN Der Verwaltungsrat einer börsenkotierten Unternehmung hat uns kurzfristig einbestellt. Es liegen Dokumente vor, die auf kriminelle Handlungen in einer der osteuropäischen Tochtergesellschaften schliessen lassen. Ein kleines Team von BDO soll vor Ort und so rasch als möglich den Gehalt der Vermutungen klären. Der Zeitrahmen für das Projekt ist äusserst zeitkritisch. Der Kunde muss Mitte April seine Jahresrechnung veröffentlichen. Je zwei Mitarbeitende von BDO und vom Kunden sitzen im ersten Flug nach Moskau. Nach vier intensiven Tagen und Nächten in Russ land wird klar, dass der Schaden grösser ist als bisher angenommen. Aufgrund der kritischen Sachlage bleiben wir auch über das Wochenende in Moskau. Wir treffen am Sonntagabend die Hauptbeschuldigte. Ja, es habe kriminelle Handlungen gegeben. Unsere ersten Annahmen bestätigen sich. BDO ZOOM 1/2012 9

FORENSIK IN DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Noch in derselben Nacht aktivieren wir weitere BDO Mitarbeitende. Es ist Februar, Hauptsaison bei den Treuhandgesellschaften. Aber wir brauchen zusätzliche Ressourcen. Das Anforderungsprofil: Wirtschaftsprüfer, belastbar, flexibel, Englisch sprechend, mit forensischer Erfahrung. Letztere erweist sich als Schlüsselkompetenz. Jetzt zahlt es sich aus, dass wir seit über einem Jahr eng mit den deutschen BDO Forensikern in Hamburg zusammenarbeiten. Gemeinsam haben wir bereits mehrere Projekte im Nahen Osten und in Deutschland bewältigt. Während der Projektleiter von Moskau nach Zürich fliegt, um mit dem Kunden die nächsten Schritte zu besprechen, treffen weitere BDO Kollegen aus der Schweiz und aus Deutschland in Moskau ein. Später stossen noch zwei Kollegen von BDO Russland zum Team. Sie sprechen Russisch, und sie kennen vor allem die lokale Gesetzgebung. Zwölf Personen sind vor Ort: Sie kommen aus der Forensik, dem Corporate Finance, der Wirtschaftsprüfung, den Financial Services und aus dem Treuhand. Und wir haben ausserdem einen internen Rechtsanwalt vor Ort. Sie führen Interviews, Gespräche, durchsuchen Büros und Archive, sie konsultieren Anwälte, kontrollieren Zahlen immer und immer wieder. In der Schweiz wird ein zusätzliches Team aus fünf BDO Mitarbeitenden gebildet. Sie prüfen E-Mails, Tausende von E-Mails. Mittlerweile arbeiten 15 Personen an dem Fall. Der Kunde möchte die Manpower verdoppeln. Wir raten davon ab. Zu sehr würde unserer Meinung nach die Effizienz darunter leiden. Wir einigen uns letztlich auf ein Team von 20 Mitarbeitenden. Die erste Projektphase ist abgeschlossen, ein Berichtsentwurf steht. Wir finden erstmals Zeit für ein Abendessen ausserhalb des Hotels und ohne Kunden. Das letzte Teammitglied verlässt Moskau. Das Projektgeschehen hat sich fast vollständig nach Zürich verlagert. Kollegen in den USA und in Dubai unterstützen uns bei der Recherche nach Vermögenswerten. Der Rest des Teams ist weiterhin mit der Prüfung von E-Mails beschäftigt. Der Kunde publiziert seine Bilanz. Die Deadline ist eingehalten worden. BDO hat bewiesen, dass sie innert 24 Stunden ein Experten-Team auf die Beine stellen kann. Ohne internationale Vernetzung hätte ein Projekt dieser Grössenordnung nicht bewältigt werden können. Stefan Kühn von BDO in Zürich ist Leiter Forensics Schweiz. Aufgrund der grossen Tragweite vieler Projekte arbeitet BDO Schweiz in einem engmaschigen Spezialistennetz vor allem mit BDO Deutschland und Österreich zusammen. Es handelt sich um einen fiktiven Fall, den wir aber aus wahren Begebenheiten zusammengestellt haben. Aber zu Ihrer Frage: Wir haben kein Tagesgeschäft. Dies macht unseren Beruf ja gerade so interessant und herausfordernd. Es ist aber richtig, dass wir eine für unsere Kunden spezielle Situation durch unsere Erfahrung gut abdecken können. Für unsere Kunden hat jeder Fall, zu dem wir beigezogen werden, eine besondere Tragweite. Aus ihrer Sicht herrscht immer Ausnahmezustand. Der im Text beschriebene Fall war von seiner Intensität her schon besonders. Aber dies relativiert sich in unserem Beruf allein in den ersten zwei Monaten 2012 haben wir drei Projekte im europäischen Ausland und ein Projekt mit Arbeiten im Orient abgewickelt. Unsere operative Arbeit besteht zu über 80 Prozent in der Analyse und im Zusammentragen von Informationen. Es geht vor allem um das Analysieren von Zahlenmaterial, ähnlich wie bei einer Wirtschaftsprüfung. Unsere Kompetenzen kommen in der Herangehensweise an das Problem zum Tragen, im «forensischen Blick» bei den Interviews mit den Beschuldigten und bei der Berichterstattung. Es braucht eine hohe Flexibilität und Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden. Das kleine Team besteht aus Experten und wird fallweise durch adäquate Ressourcen aus anderen Bereichen ergänzt. In der Schweiz haben wir rund fünf Mitarbeitende in unserem Team. Weltweit können wir aber auf rund 200 BDO Forensics-Experten zurückgreifen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass BDO in 135 Ländern tätig ist und mehr als 48 000 Mitarbeitende beschäftigt. Da können wir auch weltweit auf Unterstützung zählen. Unser kleinstes Netzwerk, das aber gleichzeitig das aktivste ist, umfasst die deutschsprachigen Länder Europas die sogenannte «DACH»- Region. Seit der Implementierung vor rund anderthalb Jahren hatten wir praktisch keine Zeitperiode, in der nicht mindestens ein gemeinsames Projekt lief. 10 BDO ZOOM 1/2012

Der Kunde ist zufrieden. Ende August erhalten wir einen weiteren Auftrag. Alle russischen Tochtergesellschaften sollen zeitgleich geprüft werden. Dank der bestehenden Kontakte vor Ort sind einige Tage später Teams von zwei bis drei Personen an fünf Orten in Russland mit der Prüfung beschäftigt. Der Kunde ist weltweit tätig und betraut uns seither mit weiteren Aufträgen in Europa, Amerika und Asien. Die Aufträge werden von der Schweiz aus koordiniert. Ein kleines Team mobilisiert von hier aus Fachkräfte in den jeweiligen Ländern. So kann BDO den lokalen Gegebenheiten, Kulturen, Sprachen und Rechtslagen Rechnung tragen. Und der Kunde hat immer den gleichen Ansprechpartner, der ihn von Zürich aus betreut, der seine Bedürfnisse genau kennt. Wir decken den investigativen Bereich inklusive der Computerforensics ab. Im Weiteren betreuen wir unsere Kunden in Fragen der Compliance sowie der Implementierung ganzer Compliancesysteme. Zusätzlich sind wir in präventiven Bereichen tätig: Zum Beispiel in Schulungen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, innerhalb von 48 Stunden ein einsatzfähiges Team aufzustellen, unabhängig vom Einsatzort. Mit Ausnahme einiger exotischer Länder sind wir auf gutem Weg, diese Zielvorgaben zu erfüllen. Da wir auch bei diesen Aufträgen stets die Unabhängigkeit abklären müssen, werden die dort nötigen 72 Stunden manchmal zum begrenzenden Faktor. Jeder Kunde muss selber entscheiden, wie und mit wem er Probleme dieser Art angehen will. Für uns spricht, dass wir dank geringerer Marktdurchdringung bei grossen Unternehmen weniger Interessenskonflikte kennen und dass wir über kurze Entscheidungswege verfügen. Wir können dem Kunden eine Zusage erteilen, ohne dass eine übergeordnete Stelle im Ausland diese absegnen muss. Zudem können wir mit unserer Struktur auch sehr kleine Mandate gut abwickeln. Im Weiteren haben wir relativ schlanke Strukturen mit einem übersichtlichen Overhead: ein Vorteil, der sich auf unsere Stundensätze auswirkt. i Bei forensischen Projekten geht es in aller Regel darum, bei vermuteten oder offensichtlichen deliktischen Handlungen Abklärungen vorzunehmen. BDO hat keine hoheitlichen Befugnisse, ist also keine Ersatz-Staatsanwaltschaft. Wir arbeiten aber häufig eng mit Staatsanwaltschaften zusammen. Das Forensics-Team von BDO in der Schweiz ist klein dank guter Vernetzung aber in der Lage auch grosse Projekte international zu bewältigen. Stefan Kühn Leiter Forensics Schweiz BDO AG, Niederlassung Zürich stefan.kuehn@bdo.ch Telefon 044 444 36 63 BDO ZOOM 1/2012 11

GRENZÜBERSCHREITENDE M&A-TRANSAKTIONEN VON SCHWEIZER KMU DER BEIZUG EINES INTERNATIONAL ERFAHRENEN M & A-BERATERS ALS SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG MAREK FRANKE Globalisierung, Innovationen, eine Bevölkerung, die immer älter wird, und weitere Mega-Trends führen zu einem rasanten Zyklus radikaler Veränderungen in der Wirtschaft. Die Vernetzung nimmt zu. Internet und E-Commerce zwingen viele Branchen, ihre Businessmodelle zu überprüfen und Geschäftsprozesse grundlegend neu zu gestalten. Ganze Märkte und Vertriebskanäle brechen zusammen und neue entstehen. Innert weniger Jahre ist beispielsweise der Internet-Shop zu einer ernsthaften Konkurrenz des klassischen Buchhandels geworden. Auf diese Entwicklungen reagieren auch viele Schweizer KMU. Sie haben ihren geografischen Aktionsradius in den letzten Jahren mit Partnerschaften, Kooperationen, Expansionen oder grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen massiv vergrössert. Der Umgang mit neuen Kulturen und Märkten erhöht die Komplexität der Geschäftstätigkeit exponentiell. Entsprechend sind im Jahr 2011 die sogenannten «cross-border»- M&A-Transaktionen weiter angestiegen. Überraschungen bei der Rangliste der Käufer- respektive der Zielmärkte gibt es indes nicht: Schweizer Unternehmen kaufen in Europa am meisten Firmen in Deutschland, Grossbritannien und Frankreich. Andererseits kommen aber auch die meisten europäischen Käufer von Schweizer Firmen aus denselben Ländern. Global nehmen die USA, China und Japan die wichtigsten Positionen ein. Grundsätzlich ist bei den Zielmärkten jedoch ein verstärkter Vormarsch der BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien, China) zu verzeichnen. Mit einer M&A-Transaktion kann ein Unternehmen seinen Marktanteil ausweiten, verteidigen oder rasch neue Märkte erschliessen sowohl geografisch als auch produktspezifisch. Das spezialisierte Corporate Finance-Team von BDO hat bereits mehreren Schweizer Mittelstandsunternehmen geholfen, «crossborder»-m&a-transaktionen erfolgreich umzusetzen. Bei der Planung gilt es folgende Faktoren zu berücksichtigen: Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen gehören nicht zum Tagesgeschäft eines KMU. Hier lohnt sich der Beizug eines Profis. Geschäftsaktivitäten im Ausland sind mit besonderen Herausforderungen verbunden. Sprache, kulturelle Gepflogenheiten, aber auch rechtliche, steuerliche und buchhalterische Aspekte müssen berücksichtigt werden. Hier können die BDO Vertretungen in den entsprechenden Ländern wichtige Unterstützung bieten. Die erfolgreiche Abwicklung von Auslandtransaktionen bindet über einen längeren Zeitraum Managementkapazitäten. Diese Kapa zi täten müssen von Anfang an definiert werden und auch für die Integrationsphase verfügbar sein. Eine M&A-Transaktion bedingt ein «full-time-commitment». Es braucht ein interdisziplinär zusammengesetztes Projektteam mit einem erfahrenen M&A-Berater als Projektleiter. 12 BDO ZOOM 1/2012

Die steigende internationale Vernetzung von Schweizer Mittelstandsunternehmen setzt voraus, dass auch deren Wirtschaftspartner wie z. B. Beratungs-, Treuhand- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen entsprechende Lösungen anbieten. Bei «cross-border»-transaktionen können Sie als Kunde von BDO auf Folgendes zählen: Sie greifen auf ein weltweites Netzwerk von professionellen M&A-Beratern zurück, auf eingespielte und erfahrene Teams, die bereits mehrere M&A-Projekte erfolgreich und effizient abgewickelt haben. Dank dem weltweit funktionierenden BDO Netzwerk unterstützen wir Sie bei länderspezifischen Markt- und Branchenanalysen sowie bei der Beratung vor Ort in gegenwärtig 135 Ländern. Die Abwicklung von M&A-Transaktionen im Ausland bedingt den Einsatz von lokalen Spezialisten. Dank des BDO Netzwerkes arbeiten Sie auch im Ausland mit lokalen Beratern zusammen. i Die rasante wirtschaftliche Entwicklung führt dazu, dass auch Schweizer Unternehmen vermehrt grenzüberschreitende M&A-Transaktionen tätigen. Mit einer M&A-Transaktion kann ein Unternehmen seinen Marktanteil ausweiten, verteidigen oder neue Märkte erschliessen sowohl geografisch als auch produktspezifisch. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen gehören nicht zum Tagesgeschäft eines KMU. Hier lohnt sich der Beizug eines Profis. BDO mit ihren weltweiten Vertretungen ist eine erfahrene und kompetente Partnerin für grenzüberschreitende M&A-Transaktionen. Die steigende internationale Vernetzung von Schweizer Mittelstandsunternehmen fordert auch von deren Wirtschaftspartnern, dass sie entsprechende Lösungen anbieten. Die international tätige BDO ist für den globalen Einsatz bestens gerüstet. Marek Franke Leiter Mergers & Acquisitions Schweiz Partner BDO AG, Niederlassung Luzern marek.franke@bdo.ch Telefon 041 368 12 55 BDO ZOOM 1/2012 13

GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSEINSATZ ARBEITSEINSÄTZE IN DER SCHWEIZ ÜBERSCHREITEN VIELFACH DIE LANDESG DETLEF SOMMER UND ROGER MÜLLER Seit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes hat auch die Erbringung meldepflichtiger Dienstleistungen durch ausländische Anbieter spürbar zugenommen. Die Folge ist eine verschärfte Konkurrenzsitua tion auf dem Arbeitsmarkt. Flankierende Massnahmen, die mit der Einführung des freien Personenverkehrs in Kraft gesetzt wurden, wirken diesem Trend entgegen. Sie sollen verhindern, dass Löhne und Arbeitsbedingungen immer mehr unter Druck geraten. Konkret geht es zum Beispiel um intensivere Kontrollen des Arbeitsmarktes durch paritä tische Kommissionen insbesondere im Baugewerbe oder die Ausdehnung von Gesamtarbeitsverträgen für ausländische Arbeit geber, die Personal in die Schweiz entsenden. Der vorliegende Beitrag soll Ihnen einen kurzen Einblick in die Komplexität der sich bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen stellenden Fragen geben. Ausländische Arbeitgeber, die Personal in die Schweiz entsenden, müssen dies den kantonalen Behörden melden. Grundsätzlich sind Einsätze meldepflichtig, die länger als acht Tage pro Kalenderjahr dauern. Für bestimmte Branchen, insbesondere das Baugewerbe, gilt die Meldepflicht bereits ab dem ersten Tag. Die Erbringung von Dienstleistungen, die länger als 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern und nicht in den Geltungsbereich eines speziellen Dienstleistungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU fallen, ist bewilligungspflichtig. Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen unterliegen der Prüfung durch das zuständige Arbeits- und Migrationsamt, sind kontingentiert und werden daher nur in beschränkter Anzahl ausgestellt. Aus Sicht der Nachbarstaaten stellen insbesondere die Voranmeldefrist für Dienstleistungserbringer, der Zugang zu Informationen über branchen- und ortsübliche Arbeits- und Lohnbedingungen und die uneinheitliche Praxis der Kantone und der paritätischen Kommissionen bei der Umsetzung der arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen ein Hindernis für den Zugang zum Schweizer Markt dar. Diese Hürden sind indessen unerlässlich, will man in- und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der missbräuchlichen Unterbietung der Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Betriebe schaffen. Die in den Kantonen und auf Bundesebene eingesetzten tripartiten Kommissionen (Vertretungen von Staat, Arbeitgebern und Arbeitnehmern) beobachten die Entwicklung des Arbeitsmarkts, untersuchen verdächtige Fälle auf Lohnunterbietungen und schlagen der zuständigen kanto nalen Behörde Massnahmen vor, wenn eine wiederholte Lohnunterschreitung festgestellt wurde. Zuvor suchen sie in der Regel in einem Schlichtungs- oder Verständigungsverfahren eine direkte Verständigung mit den betroffenen Arbeitgebern. Im Falle der Unterschreitung der als verbindlich erklärten Mindestlöhne oder anderer Verstösse muss nebst der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes mit einer Busse und der Auferlegung der Kontrollkosten gerechnet werden. Bei nicht geringfügigen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen kann die zuständige kantonale Behörde einem ausländischen Entsendebetrieb auch verbieten, während ein bis fünf Jahren in der Schweiz seine Dienste anzubieten. Gegen Entsendebetriebe verhängte Sanktionen werden weiter in einer öffentlich zugänglichen Liste publiziert. Es lohnt sich daher, sich rechtzeitig nach den anwendbaren Bestimmungen zu erkundigen. Personalverleih liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem fremden Betrieb zur Erfüllung eines Auftrags zur Verfügung stellt. Die Weisungsrechte über die Angestellten werden dabei an den Einsatzbetrieb abgetreten. Anders als im Falle der Entsendung, handeln die verliehenen Arbeitskräfte nicht im Namen und für Rechnung ihres Arbeitgebers, sondern eben ihres Einsatzbetriebes. Der grenzüberschreitende Verleih sowie die Vermittlung von Personal aus dem Ausland sind grundsätzlich verboten. Im Inland wird der Besitz einer Bewilligung für Personalverleih vorausgesetzt. Zu detaillierten Abklärungen sehen sich die Behörden in der Praxis deshalb etwa bei der Hinzuziehung einer ausländischen Einzelfirma im Subunternehmerverhältnis veranlasst. Gliedert sich eine selbstständig erwerbstätige Person in eine fremde Arbeitsorganisation ein oder wird deren Lohn buchhalterisch vom Schweizer Einsatzbetrieb bezahlt oder abgerechnet, kann die Konstellation trotz deklarierter Selbstständigkeit als faktisches Arbeitsverhältnis qualifiziert werden und ent sprechende Folgen auch in steuerlicher Hinsicht nach sich ziehen. Im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU gilt im Grunde das Erwerbsortsprinzip, d.h., eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer ist in jenem Land zu versichern, in dem sie oder er arbeitet. Verbleibt eine Person nur vorübergehend in einem anderen Land, kann während dieser Zeit die Sozialversicherungsgesetzgebung des Ursprungslandes beibehalten werden. Bilaterale Abkommen können Spezialregelungen vorsehen. 14 BDO ZOOM 1/2012

ENZEN Letztlich ist auch die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung von Schweizer Unternehmen ins Ausland mit gewissen Hindernissen verbunden. Zu nennen sind etwa die «Obligatorische Urlaubs- und Lohnausgleichskasse» im deutschen Baugewerbe, die «Casse edili» bei Entsendungen von Personal im Baugewerbe nach Italien oder die «Garantie décennale», eine zehn Jahre dauernde Haftung des Herstellers eines Bauwerks in Frankreich. All diese von den Gesetzgebern getroffenen Massnahmen zum Schutz nationaler Gegebenheiten beeinflussen den grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz in der Regel nur unterschwellig. Für einen reibungslosen Ablauf sollten sich Betriebe, die einen Einsatz im Ausland planen, jedoch rechtzeitig kompetent beraten lassen. i Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens (FZA) haben grenzüberschreitende Arbeitseinsätze stark zugenommen. Flankierende Massnahmen sollen verhindern, dass in der Schweiz Löhne und Arbeitsbedingungen immer mehr unter Druck geraten. Tripartite Kommissionen von Bund und Kantonen beobachten die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und untersuchen verdächtige Fälle auf Lohnunterbietungen oder sonstige Missbräuche. Für ausländische Unternehmen ist die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in der Schweiz mit gewissen Hindernissen verbunden. Dasselbe gilt für Schweizer Unternehmen, die Personal ins Ausland entsenden. Detlef Sommer Rechtsanwalt Leiter Rechtsberatung Partner BDO AG, Niederlassung Zürich detlef.sommer@bdo.ch Telefon 044 444 35 55 Roger Müller Rechtsanwalt Leitender Rechtsberater BDO AG, Niederlassung Zürich roger.mueller-mlr@bdo.ch Telefon 044 444 35 55 BDO ZOOM 1/2012 15

IT-OUTSOURCING UND DATENSCHUTZ RISIKEN UND CHANCEN IM UMGANG MIT PERSONENDATEN DETLEF SOMMER UND ROGER MÜLLER Diese Dienstleister kümmern sich dabei je nach Fall um die gesamte Administration und Bewirtschaftung, wie z.b. die Datensicherung, -speicherung und -aufbewahrung, Software-Updates, das Einspielen von Patches sowie Wartungs- und Pflegedienstleistungen. In den meisten Fällen werden dabei personenbezogene Daten von Mit arbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern ge speichert und bearbeitet. Diese befinden sich nicht mehr allein im betriebseigenen Netzwerk, sondern auch auf Servern des beauftragten Dienstleisters, die nicht zuletzt aus Kostengründen häufig im Ausland stehen. Die Praxis zeigt, dass sich Unternehmen der Relevanz datenschutzrechtlicher Belange oft zu wenig bewusst sind. Meist reagieren sie zu spät, in der Regel erst bei einem Schadenfall. Im Rahmen von IT- Outsourcingprojekten sind die rechtlichen Hürden aber sinnvoller weise bereits bei deren Planung anzugehen, um innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten eine optimale Lösung zu finden. Gerne fassen wir nachfolgend die wesentlichen Rahmenbedingungen und Stolpersteine aus datenschutzrechtlicher Sicht zusammen. Die Erhebung und Bearbeitung von Daten von natürlichen und juristischen Personen hat rechtmässig und verhältnismässig zu sein und muss nach Treu und Glauben erfolgen, d. h. für den Betroffenen erkennbar sein. Unrechtmässig und unverhältnismässig ist die Datenbearbeitung, wenn z.b. bei der Auftragsabwicklung zusätzliche Kundendaten gesammelt und in ein Customer Relationship Management System (CRM) eingespeist werden, obwohl diese nicht zur Vertragserfüllung benötigt werden. 16 BDO ZOOM 1/2012

Daten dürfen weiter nur zu den Zwecken erhoben und verwendet werden, die für den Betroffenen aus den Umständen erkennbar sind, ihm vorgängig bekannt gegeben wurden oder gesetzlich vorgesehen sind. Was im Einzelfall konkret darunter fällt, ist schwierig zu beantworten. Deshalb empfiehlt sich in der Praxis, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft oder an anderer geeigneter Stelle auf die entsprechende Nutzung von Daten hinzuweisen. Für die Bearbeitung und Weitergabe besonders schützenswerter Daten (z. B. die religiöse Zugehörigkeit, der Gesundheitszustand oder die politische Orientierung) oder von Persönlichkeitsprofilen (Zusammenstellung von Daten, welche die Beurteilung von wesentlichen Aspekten der Persönlichkeit erlauben, wie z. B. ein Personaldossier) ist die ausdrückliche Bewilligung des Betroffenen einzuholen. Auch die Richtigkeit, Integrität und Vollständigkeit der Daten muss (fortlaufend) geprüft werden. Ausserdem sind alle Daten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen umfassend, d. h. gegen Verlust, Veränderung, Diebstahl, Zerstörung, unberechtigten Zugriff usw., zu schützen. Führt ein Unternehmen eine Datensammlung, z. B. in einem CRM, so wird es meldepflichtig, sofern es sein Datenschutzsystem, seine Verfahren und die Organisation nicht gesetzeskonform zertifizieren lässt oder einen unabhängigen Datenschutzverantwortlichen bezeichnet. Der Dienstleister darf Daten nur so bearbeiten, wie es der Auftraggeber selbst tun dürfte; zudem darf der Bearbeitung keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht (z. B. anwaltliche und ärztliche Schweigepflicht) entgegenstehen; ansonsten ist die explizite Zustimmung des Betroffenen einzuholen. Der Dienstleister hat das in der Schweiz geltende Datenschutzrecht vollumfänglich einzuhalten. Dies gilt in gleichem Mass auch für z.b. von ihm beigezogene Subunternehmer. Sämtliche Daten müssen durch technische und organisatorische Massnahmen angemessen geschützt werden. Auch ihre Richtigkeit, Integrität und Verfügbarkeit muss stets sichergestellt sein. Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist das IT-Outsourcing von Daten zulässig, ohne dass zusätzlich die Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich sind. Zu beachten ist, dass die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht an das beauftragte Unternehmen delegiert werden kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, datenschutzrechtliche Vorkehrungen in einem Vertrag zu regeln und zu fordern, dass auch die eingesetzten Mitarbeitenden und Subunternehmer in dieselben Pflichten genommen werden. Hat ein Land ein gegenüber der Schweiz tieferes Datenschutzniveau, könnten mit Daten Bearbeitungen durchgeführt werden, welche in der Schweiz nicht erlaubt sind. Daher dürfen Daten nicht ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dadurch die Persönlichkeit der betroffenen Person schwerwiegend gefährdet würde, weil z. B. ein angemessener Schutz im betreffenden Land fehlt. Unter diesen Umständen fordert das Schweizer Recht, dass für den Datentransfer ins Ausland gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die betroffene Person der Datenübertragung in jedem Einzelfall entweder ausdrücklich zugestimmt hat oder der Dienstleister dem Auftraggeber vertraglich garantiert, die transferierten Daten gemäss der Schweizer Datenschutzgesetzgebung angemessen zu schützen. Im letzteren Fall ist zusätzlich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte vom Auftraggeber über die Datenbekanntgabe ins Ausland zu informieren. Trotz drohenden Strafen, möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten sowie schwer einzuschätzenden Reputationsschäden und weiteren Risiken zeigt sich in der Praxis, dass der Datenschutz in der KMU-Landschaft in vielen Fällen wohl nicht zuletzt aufgrund des fehlenden Fachwissens immer noch stiefmütterlich behandelt wird. Gerne unterstützen wir Sie in anstehenden Projekten. Mit einem massgeschneiderten Datenschutz-Check machen wir Sie auf mögliche rechtliche Risiken, ein Optimierungspotenzial und die Chancen aufmerksam und übernehmen sämtliche vertraglichen Arbeiten, die z. B. für eine datenschutzkonforme Auslagerung notwendig sind. i IT-Outsourcing ist sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung stark im Trend. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich Unternehmen der Relevanz datenschutzrechtlicher Belange oft zu wenig bewusst sind. Daten dürfen nur erhoben und verwendet werden, wenn dies für den Betroffenen aus den Umständen erkennbar ist, ihm vorgängig bekannt gegeben wurde oder gesetzlich vorgesehen ist. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit darf nicht an das beauftragte Unternehmen delegiert werden. Befindet sich der IT-Dienstleister im Ausland, sind besondere Vorkehrungen zum Datenschutz erforderlich. Detlef Sommer Rechtsanwalt Leiter Rechtsberatung Partner BDO AG, Niederlassung Zürich detlef.sommer@bdo.ch Telefon 044 444 35 55 Roger Müller Rechtsanwalt Leitender Rechtsberater BDO AG, Niederlassung Zürich roger.mueller-mlr@bdo.ch Telefon 044 444 35 55 BDO ZOOM 1/2012 17

VERNETZUNG POLITIK UND WIRTSCHAFT IM NAMEN JOSEPH WEIBEL (INTERVIEW), BERNHARD STRAHM (FOTOS) Hansheiri Inderkum: Das Betreiben von Networking in der Politik gehört zum politischen Alltag. Es ist immer eine Frage, wie man damit umgeht. Das Wort «Lobbyieren» gefällt mir nicht. Es wird in der Tat, wie Sie einführend in Ihrer Frage selber vermerkt haben, mit Filz assoziiert. Als ehemaliger Ständerat war ich auf der «anderen Seite». Für mich ist die Rolle als Interessensvertreter der Treuhand-Kammer neu. Es gibt aus meiner politischen Erfahrung heraus zwei Grundsätze: Ers tens, wenn man etwas in das Parlament einbringen will, so muss dies in einer frühen Phase, das heisst, wenn die vorberatende Kommission die entsprechende Vorlage berät, geschehen. Zweitens: Wenn ich Überzeugungsarbeit leisten will, so bedarf es zuerst meiner persönlichen positiven Einstellung dazu. Ich habe es bereits angetönt: Es ist eine Frage wie man mit einer Interessenswahrung umgeht. Ich empfand Lobbying nie als etwas Negatives. Mir scheint aber wichtig, dass man sich als Politiker selber eingehend mit der Materie befasst. Konrad Graber: Ebenfalls unverkrampft. Als Mitglied des Ständerates wurde ich von Kurt Schüle, dem damaligen Leiter Public Affairs bei der Treuhand-Kammer und Vorgänger von Hansheiri Inderkum, mit der Revisionsvorlage des Aktienrechts, die gleichzeitig Bestandteil der neuen Rechnungslegung war, konfrontiert. Hansheiri Inderkum hat es angesprochen: Mit Lobbying werden Parlamentarier nicht zuletzt auch von Sachverständigen mit einer komplexen Materie vertraut gemacht. Der Lobbyist ist sich durchaus bewusst, an wen er sich mit seinem Anliegen wendet. Interessensbindungen erfordern zudem die nötige Sensibilität. Letztlich wird der politische Vertreter eine Anfrage interpretieren und entscheiden müssen, wie er damit umgehen will. Richtig. Das ist auch kein Geheimnis. Auf der Website des Schweizer Parlaments sind politische Ämter und Mandate sowie die Interessensbindungen von jedem einzelnen National- und Ständerat offengelegt. Äussere ich mich im Interesse einer Branche, zu der ich eine Beziehung habe, lege ich das offen. Diese sogenannte Selbstdeklaration wird erwartet. Damit erhält der Antrag auch eine ganz andere «Duftnote». 18 BDO ZOOM 1/2012

ER SACHE Hansheiri Inderkum: Ich wehre mich gegen die Meinung, dass ein Ständerat einfach der Vertreter seines Kantons ist. Der Ständerat ist in erster Linie ein Organ des Bundes und muss daher primär Bundespolitik betreiben, wozu natürlich insbesondere auch die Stellung der Kantone gehört. Konrad Graber: Wir legen den Eid ab, dass wir bei unserer parlamentarischen Arbeit die Pflichten des Amtes gewissenhaft erfüllen und Verfassung und Gesetze beachten. Indirekt heisst dies, dass wir die Landesinteressen in den Vordergrund stellen. So lässt sich ein mögliches Konfliktpotenzial ausschliessen, weil die Meinung eines Kantons und des Bundes bei einer Vorlage nicht immer deckungsgleich ist. Letztlich muss es unser Ziel und unsere Aufgabe sein, am Schluss eine Lösung vorlegen zu können, die allen Interessen Rechnung trägt. Hansheiri Inderkum: Die Schweizerische Treuhandkammer als Branchenvereinigung sieht in mir den Vermittler ihrer Anliegen. Und diese werde ich in die Parlamentsarbeit einfliessen lassen. Die Branchenvereinigung hat gewisse Erwartungen an Bundesrat, Verwaltung und Parlament, wenn es für sie um relevante Angelegenheiten geht. Die Ausgestaltung des Aktienrechts beispielsweise, Fragen zum neuen Rechnungs- und vielleicht auch zum Insolvenzrecht (schmunzelt). Die Arbeit wird mir sicher nicht ausgehen. In meiner neuen Rolle kann ich bestimmt von meinem Beruf und von meiner langjährigen Arbeit als Ständerat profitieren. Es ist wichtig, dass man die Mechanismen kennt und diese richtig einzuschätzen weiss. Aktuell ist sicher das neue Rechnungslegungsrecht, das zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht werden konnte. Offen sind noch eine Teilrevision im Aktienrecht und die Bestimmungen zur Corporate Governance. Die künftige Haftung der Revisionsstelle, ebenfalls ein Teil des Aktienrechts, wird uns sicher in der nächsten Zeit noch beschäftigen. Nach dem Zusammenbruch der Swissair verlangten zahlreiche parlamentarische Vorstösse die Abklärung des Revisionsbedarfs des Schweizerischen Insolvenzrechts. Auch in diesem Bereich gibt es einiges zu tun, nachdem jetzt eine Vorlage des Bundesrates vorliegt. Konrad Graber: Ich bin überzeugt, dass Hansheiri Inderkum sich sehr schnell mit seiner neuen Aufgabe vertraut machen wird. Als früherer Ständeratspräsident geniesst er das Vertrauen der Parlamentarier. Ausserdem weiss ich, dass er als Rechtsanwalt und Notar mit einer reichen parlamentarischen Erfahrung Anträge professionell ausformulieren wird, sodass sie nicht noch auf ihre Rechtstauglichkeit überprüft werden müssen. Das erspart viel Arbeit und erhöht somit die Chance, dass ein Antrag in der vorberatenden Kommission gut aufgenommen wird. Die Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten, kurz: Treuhand-Kammer, zählt über 5 600 natürliche Personen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Wirtschafts- und Steuerberatung und Einzelmitglieder aus der ganzen Schweiz. Zum Mitgliederkreis gehören zudem nebst den grossen, weltweit tätigen Wirtschafts prüfungs unternehmen rund 950 vor allem mittelgrosse und kleine Treuhandunternehmen mit rund 14 000 Mitarbeitenden. Als Spitzenverband der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten ist es erklärte Maxime der Vereinigung, Anforderungen und Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und aktiv einen Beitrag zu einer funktionierenden Wirtschaft zu leisten. Die Treuhand-Kammer mit Sitz in Zürich ist mit 13 Sektionen auch regional stark verankert. BDO ZOOM 1/2012 19

VERNETZUNG POLITIK UND WIRTSCHAFT Konrad Graber: Ein wichtiger Faktor zur Zeitbestimmung ist sicher die Frage, ob es sich um ein laufendes oder ein neues Gesetz handelt. Man kann aber unter normalen Umständen davon ausgehen, dass ein Anliegen nach dessen Einreichung in der nächsten Session behandelt wird. Hansheiri Inderkum: Eine Motion eines Ständerates muss der Bundesrat in der nächsten Session in die Beratungen beider Kammern einfliessen lassen zuerst im Ständerat, dann im Nationalrat. Erfahrungsgemäss dauern die Beratungen im grossen Parlament länger. Letztlich kann es gut zwei bis drei Jahre dauern, bis ein Gesetz geändert oder neu erlassen ist. Konrad Graber (schmunzelt): Uns ist schon einiges an Ungemach erspart geblieben, weil die Beratungen noch im Gang waren, während sich das Problem bereits von selbst gelöst hatte. Da herrscht anfänglich meist grosse Euphorie und Emsigkeit, die sich dann oft nach der Erstberatung relativiert. Eine zeitliche Verzögerung kann aber auch konjunkturell bedingt und damit erklärbar sein. Ich erinnere an die geplante Mehrwertsteuersatzerhöhung im Zusammenhang mit der Sanierung der IV. Die Inkraftsetzung wurde wegen der Rezession 2008/2009 um ein Jahr verschoben. Diese Verschiebung wurde von beiden Räten innerhalb einer Session beschlossen, also sehr zügig. Ein weiteres Beispiel ist die neue «Too big to fail»-regulierung, die zwar nach einigem Hin und Her, aber trotzdem relativ schnell verabschiedet werden konnte. Unsere Lösung wird andernorts als beispielhaft angesehen. Hansheiri Inderkum: Dazu fällt mir ein weiteres Beispiel ein. Die 2002 vom Parlament verabschiedete Schuldenbremse ist heute ein Exportschlager. Konrad Graber: Durchaus. Vor zehn Jahren hätte man kaum einen Gedanken daran verschwendet, ob für Strassenraserei eine sonderstrafrechtliche Beurteilung vorgenommen werden muss. Anders ist es heute, besonders wenn während der Beratung über ein Sonderstrafrecht ein schwerer Unfall passiert. Dann steigt der Druck auf die Politiker für eine Verschärfung des Strafrechts sofort an. Hansheiri Inderkum: Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den Sie da ansprechen. Man kann gegen oder für ein Geschäft sein. Ist der Entscheid gefällt, so muss man ihn akzeptieren. Die Demokratie ist nicht dafür ausgelegt, dass man einen Tag später bereits wieder alles über den Haufen wirft. Konrad Graber: Ich erinnere auch an die Diskussion über den Nichtraucher-Schutz in unserem Land. Die Parlamente wollten eine gesamtschweizerische Lösung anstreben. Letztlich siegte der Föderalismus in unserem Land und jeder Kanton gestaltete den Nichtraucher-Schutz anders aus. Ich persönlich war für eine schweizweit einheitliche Lösung. Als bekennender Nichtraucher habe ich mich der Mehrheit gefügt. Es bereitet mir deshalb nun Mühe, eine Volksinitiative, die eine nationale Lösung und eine zusätzliche Verschärfung des Gesetzes fordert zu unterstützen. 54 Kriens LU Verheiratet Dipl. Wirtschafts prüfer, Mitglied VR BDO AG Seit 2007 Ständerat (CVP) Begnadigungskommission V (BeK-V), Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR), Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAK-SR), Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGK-SR), Delegation EFTA (Euro päisches Parlament) Teilnahme an Orientierungs lauf-wettkämpfen, Skitouren und Skaten (Langlauf) Emmi- Käsefondue Politische Einzelinteressen, die «durchgeboxt» werden 65 Altdorf UR Verheiratet, zwei erwachsene Kinder Notar, Rechtsanwalt 1995 bis 2011 Ständerat (CVP) Leiter Public Affairs Treuhand-Kammer Wandern mit Frau und Hund, Musik, Lesen Zufriedene Klienten Populismus in der Politik 20 BDO ZOOM 1/2012