Leitfaden Autorenschaft

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Transkript:

Fakultät Wirtschaftswissenschaften Leitfaden Autorenschaft Die folgenden Richtlinien zur Autorenschaft orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Ethik-Kodex des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.v. (VHB). Die Richtlinie soll helfen, Konflikten rund um das Thema Autorenschaft vorzubeugen und allen Parteien als Leitfaden zu korrektem wissenschaftlichen Verhalten dienen. Der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre empfiehlt, dass die Autorenschaft die tatsächliche Beteiligung und den Beitrag der Forschenden in angemessener Weise widerspiegeln muss. 1 Die Deutsche Forschungsgemeinschaft weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin: Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte Ehrenautorschaft ist ausgeschlossen. 2 Grundsätzlich gilt, dass nur die Wissenschaftler als Autoren angeben werden dürfen, welche einen eigenen Anteil geleistet haben. 3 Gegebenenfalls können auch Einzelbeiträge kenntlich gemacht werden. 4 Trotz einer Kennzeichnung von Einzelbeiträgen, tragen alle Autoren die Verantwortung für die gesamte Publikation und deren Inhalte. 5 1 VHB (2013) 2 DFG (1998), S. 3 3 Eden, L. & Cantwell, J.(2010) 4 DFG (1998) 5 VHB (2013)

Wenngleich der Charakter eines Beitrages zu einer wissenschaftlichen Veröffentlichung variieren kann, empfiehlt dieser Leitfaden eine möglichst enge Anlehnung an die Einschluss- und Ausschlusskriterien, die ebenfalls durch die DFG definiert wurden (siehe Tabelle 1). Durch die Anwendung dieser Richtlinie bleibt der Kreis der Autoren auf die Personen beschränkt, die einen wesentlichen Beitrag zur Veröffentlichung leisten. Weitere Personen, denen Dank, Anerkennung und Verbundenheit gehört, können in Fußnoten und Danksagungen erwähnt werden. 2

Tabelle 1: Einschluss- und Ausschlusskriterien für eine Ko-Autorenschaft gemäß den DFG Richtlinien Autorenschaft gerechtfertigt, wenn: Autorenschaft in der Regel nicht gerechtfertigt wenn lediglich folgende Beiträge geleistet wurden: wesentlicher Beitrag zu Verantwortung für die Einwerbung der Konzeption der Studie, Förderungsmittel Erarbeitung, Analyse, Interpretation Beitrag wichtiger der Daten, Untersuchungsmaterialien Formulierung des Manuskripts Leitung einer Institution oder geleistet wurde. Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist Neben der Frage der Autorenschaft entsteht in zahlreichen Fällen auch eine Diskussion um die Autorenreihenfolge. Die adäquate Autorenreihenfolge ist fachspezifisch. In der VWL hat sich beispielsweise eine streng alphabetische Reihenfolge durchgesetzt, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen wird, wenn die Autoren sehr ungleiche Anteile an der Entstehung des Manuskripts hatten. In anderen Fächern wird dagegen die Person als Erstautor bestimmt, die das Manuskript zum überwiegenden Teil verfasst hat. Grundsätzlich ist als Verfahrensvorschlag möglichst vor Beginn der Arbeiten die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses zur Autorenschaft zu empfehlen. Das heißt, die an den Forschungsarbeiten beteiligten Wissenschaftler (Professoren/innen, Mitarbeiter/innen, Studenten/innen) sollten möglichst frühzeitig (d.h. vor Erarbeitung/Analyse der Daten sowie vor 3

Erstellung des Manuskriptes) eine Einigung über die Ko-Autorenschaft und Reihenfolge der Nennung der Autoren treffen. Die frühzeitige Festlegung der Rollen hilft auch entsprechende Arbeitsbeiträge der Einzelnen festzulegen und entsprechend auch einzufordern. Um die genannten Zusammenhänge und Auslegungen möglichst klar darzustellen und anleitende Beispiele für die Praxis an der Fakultät zu liefern, werden im Folgenden einige Beispiel (B) und deren Interpretation (I) im Kontext dieser Richtlinie gegeben. 4

(B) Ein Professor wirbt ein Drittmittelprojekt (z. B. BMBF) ein und beauftragt einen wissenschaftlichen Mitarbeiter mit der Durchführung des Projektes. Nach einem ausführlichen Gespräch zu Beginn des Projektes, bei dem die Zielstellung der Studien, die Vorgehensweise und der entsprechende Zeitplan besprochen wurden, steht der Professor dem Mitarbeiter einmal im Quartal als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Aus den Ergebnissen der Studien entstehen zwei Publikationen, welche durch den Mitarbeiter verfasst wurden. (I) Aus der Einwerbung der Drittmittel, der Konzeption des Projektes und der sporadischen Beantwortung von Fragen ergibt sich kein Recht auf eine Ko-Autorenschaft für den Professor. Entsprechend ist der wissenschaftliche Mitarbeiter Alleinautor. Allerdings ist anzumerken, dass hier bereits eine Abwägung stattfindet. Ein wichtiger Beitrag beim Forschungsdesign oder im Rahmen der regelmäßigeren Konsultationen kann auch eine Mit-Autorenschaft rechtfertigen. Das folgende Beispiel kann dies verdeutlichen. (B) Der Professor gibt dem Doktoranden einen entscheiden Hinweis für eine weitere Forschungsarbeit. Der Doktorand nutzt den Hinweis und konzipiert gemeinsam mit dem Professor eine Studie, welche er in den beiden darauf folgenden Jahren durchführt. Die statistischen Auswertungen stimmt der Doktorand mit dem Professor ab und informiert über den Verlauf des Projektes. Dieser gibt dem Doktoranden wertvolle Hinweise zu weiteren Auswertungsmöglichkeiten und zur Interpretation der Daten. Nachdem das Manuskript durch den Doktoranden fertiggestellt wurde, schickt er es noch einmal zu dem Professor, welcher umfangreiche Kommentare hinzufügt, die dem Doktoranden helfen, das Manuskript noch einmal zu verbessern. (I) Die gemeinsame Konzeption, die wesentlichen Hinweise zur Interpretation der Daten und zu weiteren Auswertungen sowie die Überarbeitung des Manuskripts (wenn auch 5

hauptsächlich in Kommentarform) reichen für eine Ko-Autorenschaft aus. Da der Doktorand aber den Großteil des Manuskripts verfasst hat, sollte er falls eine Reihung der Autoren vorgenommen wird Erst-Autor sein. In beiden Beispielen wird der Ermessungsspielraum bzw. der Graubereich bei der Abgrenzung ersichtlich. Aus diesem Grunde ist die oben genannte frühzeitige Absprache bzw. das Schaffen eines gemeinsamen Verständnisses mit Nachdruck zu empfehlen. (B) Zwei Doktoranden eines Lehrstuhls schreiben einen gemeinsamen Artikel über eine empirische Untersuchung. Beide Doktoranden haben die Idee für die Studie gemeinsam entwickelt, die Studie konzipiert und die entsprechenden Daten erhoben. Gemäß ihren Fähigkeiten teilen sich die Doktoranden die Erstellung des Manuskriptes auf. Während der eine die theoretischen Grundlagen ausarbeitet, wertet der andere die Daten aus und formuliert das Ergebniskapitel. (I) Beide Doktoranden haben wesentlich in allen Teilbereichen der Studie (Konzeption, Erarbeitung, Analyse, Interpretation der Daten und Formulierung des Manuskripts) mitgearbeitet und haben damit ein Recht auf Ko-Autorenschaft. Aus dem Beispiel wird nicht klar wer den überwiegenden Teil des Manuskriptes verfasst hat. In solchen Fällen empfiehlt sich eine rechtzeitige Absprache zwischen den Autoren. (B) Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter konzipiert und betreut eine Abschlussarbeit. In einen zweiwöchigem Rhythmus trifft er sich mit dem Studenten und gibt wertvolle Hinweise zur Durchführung der Arbeit. Nach Abgabe stellt der Mitarbeiter fest, dass die Arbeit sehr gut gelungen ist und er die Ergebnisse gern in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichen würde. Er überarbeitet und übersetzt den Text und reicht ihn ohne Wissen des Studenten bei einem Journal ein. 6

(I) Generell kann davon ausgegangen werden, dass der Beitrag der Konzeption der Arbeit und der Betreuung des Studenten in Kombination mit der Formulierung des Manuskripts für eine Ko-Autorenschaft ausreicht. Je nach Grad der Überarbeitung könnte der Student (oder der Mitarbeiter als Erst-Autor genannt werden. Das Manuskript hätte allerdings nicht eingereicht werden dürfen, da der Student sein Einverständnis nicht gegeben hat. Literaturverzeichnis Deutsche Forschungsgemeinschaft (1998): Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Wiley-VCH: Weinheim. Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.v. (2013): Ethik Kodex - Entwurf als Grundlage für die Panel-Diskussion am 24. Mai 2013 in Würzburg. Eden, L.; Cantwell, J. (2010): Journal of International Business Studies Code of Ethics, Online verfügbar unter: http://www.palgrave-journals.com/jibs/jibs_ethics_code.html 7