Die Arbeit der Flüchtlingssozialdienste im Kanton Bern und eine mögliche Zusammenarbeit mit der Pfadi

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Transkript:

Die Arbeit der Flüchtlingssozialdienste im Kanton Bern und eine mögliche Zusammenarbeit mit der Pfadi Roaya Najafi Sozialarbeiterin Flüchtlingssozialdienst Caritas Bern 27.02.2016

Auftrag/Zuständigkeit Leistungsauftrag mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) mit der Caritas Bern und dem SRK Bern für die Unterstützung von anerkannten Flüchtlingen: Sicherstellung der finanziellen Existenz: Ausrichtung der individuellen Sozialhilfe gemäss gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien (Sozialhilfegesetz des Kantons Bern, SKOS, BKSE) Förderung der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration Finanzierung über Bund und Kanton: Wirtschaftliche Sozialhilfe effektiv Jährliche Pauschalen für die Starthilfe (Einrichtung nach der Asylgewährung) und für Förderung der sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration Pfadibewegung Schweiz (PBS) Infoanlass fügitiv 27.2.16 2

Unsere Klientschaft Anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B: Zuständig fünf Jahre ab Datum Asylgesuch mit Ausweis F: Zuständig sieben Jahre ab Datum Einreise in die Schweiz Beispiel: Asylgesuch gestellt am: 15.03.2012 Asylentscheid (Anerkennung, Ausweis B) erhalten am: 30.09.2013 Ende Zuständigkeit Flüchtlingssozialdienste: 15.03.2017 Dauer der Zuständigkeit des Flüchtlingssozialdienstes: 3 Jahre und 5½ Monate à Achtung: Vorläufig aufgenommene AusländerInnen (VA, Ausweis F) ohne Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft sind nicht in unserer Zuständigkeit sondern in jener der Partnerorganisationen Asyl (während den ersten 7 Jahre ab Einreise). Infoanlass fügitiv 27.2.16 3

Unsere Klientschaft Ca. 3 000 anerkannte Flüchtlinge werden durch die Caritas Bern/das SRK Bern begleitet. Ein Drittel davon sind Kinder/Jugendliche Infoanlass fügitiv 27.2.16 4

Von Schutz zu Teilhabe Intake: Aufnahme in den Flüchtlingssozialdienst, Arbeit mit interkulturell Dolmetschenden Wohnungssuche und Einrichten der Wohnung Evtl. Gesuch um Familiennachzug Förderung der sprachlichen Integration: Sprachstandabklärung, Sprachkurse Förderung der sozialen Integration: Informationsveranstaltungen zum Leben und Alltag in der Schweiz, Sozialsystem, Gesundheit etc. Vernetzung mit Freizeitangeboten, Kitas etc. Arbeitsintegration: Ausbildung, Praktika, Beschäftigungsprogramme, Bewerbungstrainings, Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt Infoanlass fügitiv 27.2.16 5

Zusammenarbeit Flüchtlingssozialdienste und Pfadi Die Mehrheit der KlientInnen kennt die Pfadi nicht à KlientInnen brauchen Informationen zum Angebot (Flyer, Prospekte ) à KlientInnen brauchen die Angaben einer Kontaktperson, an die sie sich bei Interesse wenden können à Der Wille der Eltern und Kinder ist zu respektieren, nicht alle interessieren sich für die Pfadi Vorschlag: Sozialarbeitende machen Familien mit Kindern auf die Angebote der Pfadi an ihrem Wohnort aufmerksam, z.b. systematisch im Erstgespräch à Pfadi schickt Informationen zum Angebot (Flyer, Prospekte) an die Flüchtlingssozialdienste à Pfadi stellt eine Liste mit Kontaktpersonen in den verschiedenen Regionen im Kanton Bern zusammen Informationen an info@caritas-bern.ch und marta.mekonnen@srk-bern.ch Infoanlass fügitiv 27.2.16 6

Und zum Schluss: Wichtig: Diese Informationen beziehen sich auf die Situation im Kanton Bern. Die Zuständigkeiten bzgl. Flüchtlingsbegleitung variieren von Kanton zu Kanton. à In jedem Kanton die zuständigen Institutionen ausfindig machen und mit Informationen zum Angebot der Pfadi und den Ansprechpersonen versorgen Danke für die Aufmerksamkeit! Infoanlass fügitiv 27.2.16 7