Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) switchh (Stand: 8. Juni 2015)



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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) switchh (Stand: 8. Juni 2015) Teil A: Nutzungsbedingungen 1. Allgemeines Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden einerseits und der Hamburger Hochbahn AG (im Folgenden HOCHBAHN genannt), Steinstraße 20, 20095 Hamburg, andererseits. Kunde des switchh Vertrages kann nur eine natürliche Person sein. Voraussetzung für den Abschluss des switchh Vertrages ist ein gültiger Vertrag des Kunden über ein HVV-Abonnement (HVV-Abonnementsvertrag nach dem HVV-Gemeinschaftstarif) nach näherer Maßgabe von Punkt 3.1. Die vorliegenden AGB für den switchh Vertrag gelten ergänzend zu den Vertragsbestimmungen des zugrunde liegenden HVV-Abonnementsvertrages. Die HOCHBAHN behält sich die Anpassung der AGB für den switchh Vertrag vor, sie wird den Kunden über Änderungen der AGB jeweils informieren. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist im Internet unter der Adresse www.switchh.de/agb abrufbar. Hinsichtlich der Rechte des Kunden bei Änderungen der AGB gilt Punkt 2.2. Der switchh Vertrag bildet einen Rahmen für die Nutzung von einzelnen Mobilitätsdienstleistungen und sonstigen Leistungselementen gemäß Teil B (nachfolgend switchh Leistungen). Die HOCHBAHN tritt im Rahmen des switchh Angebots lediglich als Arrangeur für verschiedene Mobilitätsdienstleistungen auf. Für die Inanspruchnahme der in Teil B aufgelisteten Vergünstigungen der dort aufgeführten Kooperationspartner ist zusätzlich zum Abschluss des switchh Vertrages der Abschluss jeweils separater Verträge mit den Kooperationspartnern erforderlich. Diese separaten Verträge begründen ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner. Rechte und Pflichten der HOCHBAHN werden aus diesen separaten Vertragsverhältnissen im Verhältnis zum Kunden nicht begründet. Die HOCHBAHN übernimmt daher keine Haftung oder Gewährleistung für diese Verträge und die darin vereinbarten Leistungen. 1

Die Hamburger Verkehrsverbund (HVV) GmbH erlaubt der HOCHBAHN und ihren Kooperationspartnern im Rahmen des Mobilitätsangebots switchh, ihre Leistungen auf der Website der HVV GmbH und innerhalb der HVV-Fahrinfo-App im eigenen Namen anzubieten. Diese Rollenverteilung ist im Rahmen des jeweiligen Bestell- oder Reservierungsprozesses ersichtlich. Die HVV GmbH stellt damit für die vorgenannten Prozesse lediglich ihre Webseite und ihre App, insbesondere die Infrastruktur der MeinHVV- Kundenkonten, als Plattform für Transaktionen zur Verfügung. Sie ist nicht der Anbieter der fraglichen Leistungen, sondern stellt der HOCHBAHN und ihren Kooperationspartnern lediglich eine Plattform für deren Mobilitätsangebote zur Verfügung. Verträge, die über diese Plattform zustande kommen, bestehen somit ausschließlich zwischen der HOCHBAHN bzw. dem jeweiligen Kooperationspartner und dem jeweiligen Kunden. Die HVV GmbH ist nicht Vertragspartner und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für diese Verträge und die darin vereinbarten Leistungen. Die HVV GmbH ist auch nicht die Vertreterin der HOCHBAHN und ihrer Kooperationspartner als Vertragspartner des Kunden. Die HOCHBAHN bzw. ihre Kooperationspartner sind allein verantwortlich für die vertragskonforme Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jegliche Reklamation von Seiten des Kunden und alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner entstehen, sind allein Aufgabe der HOCHBAHN bzw. ihrer Kooperationspartner. Im Rahmen des Mobilitätsangebots switchh von der HOCHBAHN und ihren Kooperationspartnern erbrachte Leistungen unterliegen nicht der HVV-Garantie. 2. Beinhaltete Leistungselemente und deren Änderungen 2.1. Der Kunde kann nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen die unter Teil B aufgeführten switchh Leistungen in Anspruch nehmen. 2.2. Die HOCHBAHN behält sich vor, die beinhalteten switchh Leistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzupassen: Änderungen der switchh Leistungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Aushang oder Auslegung in den Kundenzentren der HOCHBAHN bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird die HOCHBAHN bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendedatum maßgeblich. Für zum Zeitpunkt der Änderung der switchh Leistungen laufende Einzelverträge mit Kooperationspartnern gelten die alten Bedingungen zu den switchh Leistungen weiter. 2

3. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme 3.1. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von switchh ist ein gültiger HVV-Abonnementsvertrag nach dem Gemeinschaftstarif für eines der folgenden Tarifprodukte oder ein gültiges HVV- Semesterticket. Wochen- oder Monatskarten für die aufgeführten Tarifprodukte berechtigen nicht zum Abschluss des switchh Vertrages. Allgemeine Karte CC-Karte Senioren-Karte Studierenden- und Auszubildenden-Karte Schüler-Karte inkl. der Abo-Startkarte zu den vorgenannten Produkten Großkundenabonnementskarte (ProfiCard) 3.2. Mit Beendigung des gültigen HVV-Abonnementsvertrages über die in Punkt 3.1. genannten Tarifprodukte endet die Berechtigung zur Inanspruchnahme der switchh Leistungen. Beim HVV-Semesterticket endet die Berechtigung zur Inanspruchnahme der switchh Leistungen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gültigkeit des HVV-Semestertickets endet, z. B. durch Exmatrikulation. Mit Kündigung bzw. Beendigung des gültigen HVV-Abonnementsvertrages ist der Kunde zur selbständigen Kündigung des switchh Vertrages nach den unter Punkt 7. aufgeführten Regelungen verpflichtet. Dies gilt auch für Kunden, die die Großkundenabonnementskarte (ProfiCard) nutzen oder die Inhaber eines HVV-Semestertickets sind. Abweichend von Vorstehendem ist eine selbständige Kündigung des switchh Vertrages durch den Kunden dann entbehrlich, wenn der zugrunde liegende HVV-Abonnementsvertrag über eine Servicestelle der HOCHBAHN abgeschlossen worden ist; in diesem Fall endet der switchh Vertrag automatisch mit Beendigung des zugrunde liegenden HVV-Abonnementsvertrages. Von Servicestellen der HOCHBAHN ausgestellte HVV-Abonnementsverträge sind mit einem entsprechenden Hinweis auf der HVV-Kundenkarte kenntlich gemacht. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Einordnung die Angabe des Vertragspartners auf dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat. 3.3. Der Kunde ermächtigt die HOCHBAHN, das jeweilige monatliche Entgelt im Voraus von seinem Girokonto abzubuchen. Der monatliche Betrag in Höhe von 10,00 EUR wird mit einer SEPA-Lastschrift unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer DE3900100000393766 zum jeweils 1. des Monats, beginnend zum Vertragsbeginndatum, eingezogen. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug von einem Bankkonto, welches bei einem Kreditinstitut mit Sitz in der Bundes- 3

republik Deutschland geführt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Einzugsbetrag auf dem angegebenen Konto fristgemäß bereitzuhalten. Bei Kunden, deren HVV-Abonnementsvertrag durch die HOCHBAHN ausgestellt ist, erfolgt die Abbuchung des monatlichen Grundbetrages im Rahmen und mit der Bankverbindung des SEPA-Lastschriftverfahrens des HVV-Abonnementsvertrages. 3.4. Durch die Nichtnutzung der switchh Leistungen des switchh Vertrages begründet sich kein Anspruch auf Erstattung des switchh Entgelts. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kunde die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Mobilitätsdienstleistung eines beteiligten Unternehmens nicht oder nicht mehr erfüllt. 3.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben im Registrierungsprozess wahrheitsgemäß einzutragen. Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kooperationspartner ist dort eine erfolgreiche und ordnungsgemäße Registrierung nach den beim Kooperationspartner geltenden Nutzungsbedingungen erforderlich. 3.6. Die HOCHBAHN behält sich vor, zum Nachweis der Berechtigung für den Abschluss bzw. die Weitergeltung des switchh Vertrages den Nachweis über das Bestehen des zugrunde liegenden und gültigen HVV-Abonnementsvertrages für die vorgesehene Laufzeit des switchh Vertrages zu verlangen, und zwar in der Regel mittels Vorlage der HVV-Abokarte bzw. des HVV-Semestertickets oder der Großkundenabonnementskarte (ProfiCard). Erfolgt der Nachweis der Gültigkeit des HVV-Abonnementsvertrages nicht innerhalb der durch die HOCHBAHN gesetzten Frist, so ist die HOCHBAHN berechtigt, den switchh Vertrag zu kündigen. 4. Gültigkeit 4.1. Der Kunde kann den Gültigkeitsbeginn des switchh Vertrages in zwei Varianten wählen. 1. Variante: Die Gültigkeit beginnt mit dem erfolgreichen Abschluss der Vorregistrierung, verbunden mit der Ausgabe der switchh Card, sofern zu diesem Zeitpunkt ein gültiger HVV-Abonnementsvertrag vorliegt. Diese Variante erfordert das persönliche Erscheinen des Kunden im switchh Punkt Berliner Tor, Beim Strohhause 38, 20097 Hamburg oder im HVV-Kundenzentrum der HOCHBAHN am Johanniswall 2, 20095 Hamburg. 2. Variante: Gültigkeitsbeginn zu einem durch den Kunden gewählten Monatsersten in den folgenden elf Monaten, frühestens jedoch mit dem Beginn der Gültigkeit des HVV-Tarifproduktes wie unter 3.1. beschrieben. 4

4.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Abschluss der erfolgreichen und ordnungsgemäßen Registrierung und die Ausgabe der switchh Card an den Kunden. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung durch die HOCHBAHN oder einem damit beauftragten Unternehmen. 5. Änderungen der Kundendaten/Bankdaten während der Gültigkeit 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des switchh Vertrages eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) unverzüglich der HOCHBAHN sowie weiteren betroffenen Kooperationspartnern, soweit er deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte und bei diesen registriert ist, in schriftlicher Form mitzuteilen. 5.2. Soll das Entgelt von einem anderen Konto abgebucht werden, so ist der HOCHBAHN oder einer der hierfür bekannt gegebenen Stellen ein neues SEPA-Mandat in schriftlicher Form bis zum 5. des Vormonats einzureichen. Bei Kunden, deren HVV-Abonnementsvertrag durch die HOCHBAHN ausgestellt ist (siehe auch 3.2), ist eine Änderung der Bankverbindung nur durch Änderung der Bankverbindung des SEPA-Lastschriftverfahrens des HVV-Abonnements möglich. 6. Vertragslaufzeit Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern die Voraussetzungen nach Punkt 3. erfüllt sind. 7. Kündigung, Nutzungsausschluss 7.1. Der Kunde kann den switchh Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats persönlich oder schriftlich bei der Kundenbetreuung der HOCHBAHN oder einer der hierfür bekannt gegebenen Stellen kündigen. 7.2. Verstößt der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen einer der beteiligten Kooperationspartner, kann der beteiligte Kooperationspartner den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Inanspruchnahme einzelner seiner Leistungen ausschließen. In diesem Fall ist der Kunde gegenüber der HOCHBAHN berechtigt, den switchh Vertrag außerordentlich zu kündigen, und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem der Ausschluss des Kunden von den Leistungen des Kooperationspartners wirksam wird. Verzichtet der Kunde in einem 5

solchen Fall auf eine außerordentliche Kündigung, so läuft der switchh Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Ein Anspruch auf Erstattung des switchh Entgelts oder Teilen davon besteht nicht. 7.3. Jeder Vertragspartner kann den switchh Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Die HOCHBAHN kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde seine Zahlungen allgemein einstellt, bei Abschluss des switchh Vertrages unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb der HOCHBAHN die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist, den zugrunde liegenden HVV-Abonnementsvertrag gekündigt hat, bzw. die Gültigkeit des HVV- Semestertickets endet und er seiner Verpflichtung zur selbständigen Kündigung des switchh Vertrages gemäß Ziffer 3.2 nicht nachgekommen ist oder trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des switchh Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. 8. switchh Card 8.1. Der Kunde erhält nach erfolgreichem Abschluss der Vorregistrierung die switchh Card. Die Übergabe der switchh Card kann nur persönlich im switchh Punkt Berliner Tor, Beim Strohhause 38, 20097, Hamburg oder im HVV-Kundenzentrum der HOCHBAHN am Johanniswall 2, 20095 Hamburg erfolgen. Die switchh Card dient der Legitimierung zur Inanspruchnahme einzelner switchh Leistungen. Die switchh Card bleibt Eigentum der HOCHBAHN. 8.2. Die dem Kunden persönlich zugeordnete switchh Card darf nur durch diesen genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die switchh Card vor unberechtigter Nutzung durch Dritte zu schützen und gegen Missbrauch sicher zu verwahren. 8.3. Der Verlust der switchh Card ist der Kundenbetreuung oder einer der hierfür bekannt gegebenen Stellen unverzüglich zu melden. 8.4. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust oder Missbrauch der switchh Card verursachte Schäden. 8.5. Bei Beschädigung oder Verlust der switchh Card wird dem Kunden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 EUR und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eine neue switchh Card ausge- 6

stellt. Die ersetzte switchh Card darf nicht mehr genutzt werden. Eine beschädigte switchh Card ist bei Ausgabe der Ersatzkarte abzugeben. Wenn sich eine verlorene switchh Card wieder anfindet, so ist diese unverzüglich der Kundenbetreuung oder einer der hierfür bekannt gegebenen Stellen abzuliefern. Eine Rückerstattung des Bearbeitungsentgelts ist ausgeschlossen. 8.6. Bei Beendigung des switchh Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die switchh Card spätestens am 3. Werktag nach Ablauf des letzten Gültigkeitsmonats bei der Kundenbetreuung oder einer der hierfür bekannt gegebenen Stellen zurückzugegeben. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Rückgabe der switchh Card, bleibt seine Zahlungspflicht bis zur erfolgten Rückgabe der switchh Card bestehen. 9. Bankverbindungsauskunft Der Nutzer ermächtigt hiermit seine kontoführende Bank, der HOCHBAHN die Auskunft zu erteilen, dass die vom Nutzer angegebene Kontoverbindung tatsächlich bei der mitgeteilten Bank besteht. Auskünfte über die Bonität sind hiervon nicht umfasst. 10. Übermittlung von Daten an einen Bonitätsdienstleister Die HOCHBAHN ist berechtigt bei einem Bonitätsdienstleister (z. B. SCHUFA) Auskünfte über den Kunden einzuholen. Unabhängig davon kann die HOCHBAHN dem Bonitätsdienstleister auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen erfolgen gemäß Bundesdatenschutzgesetz nur, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Diese Daten werden von dem Bonitätsdienstleister gespeichert und an seine Vertragspartner im EU-Binnenmarkt übermittelt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen zu geben. Vertragspartner der Bonitätsdienstleister sind insbesondere Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften sowie sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Bonitätsdienstleister erfolgt nur, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt der Bonitätsdienstleister Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann dieser seinen Vertragspartnern ergänzend einen aus seinem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Nutzer kann Auskunft bei dem Bonitätsdienstleister über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 7

11. Nichtzahlung, Rücklastschrift Konnte der monatliche Einzugsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, erlischt der Anspruch auf Inanspruchnahme der im Teil B aufgeführten Leistungen solange, bis der offene Betrag ausgeglichen wird. Zusätzlich entstehende Gebühren sind von dem Kunden zu übernehmen. Unabhängig hiervon ist eine Gebühr von 5,00 EUR je Rücklastschrift zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Bearbeitungskosten nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen sind. Die HOCHBAHN kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der geschuldete Betrag nicht innerhalb einer von ihr gesetzten Frist gezahlt wird. Der Zahlungsanspruch auf den vollen Preis bleibt bestehen, bis die Kündigung wirksam wird. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Rückgabe der switchh Card. 12. Datenschutz 12.1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Abwicklung des switchh Vertrages und zum Zwecke der Betreuung und Information rund um den switchh Vertrag und weitere Angebote der HOCHBAHN gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Während des gesamten Bestellprozesses werden grundsätzlich alle Daten durch eine sichere Online-Verbindung zwischen dem Endgerät des Bestellers und dem verbundenen Rechner geschützt. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die Kundenbetreuung oder eine der hierfür bekannt gegebenen Stellen zu richten. 12.2. Die nach Ziff. 12.1. erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe der Ziff. 12.1. ausschließlich zwischen den an switchh beteiligten Kooperationspartnern und der HOCHBAHN ausgetauscht, sofern dies für die Abwicklung des switchh Vertrages und zum Zwecke der Betreuung und Information rund um den switchh Vertrag erforderlich ist. 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 13.1. Der switchh Vertrag unterliegt deutschem Recht. 13.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem switchh Vertrag ist Hamburg. 8

14. Weitere Regelungen Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen des Hamburger Verkehrsverbundes sowie die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen der beteiligten Kooperationspartner in ihrer jeweils gültigen Fassung. Teil B: Entgelte und vom switchh Vertrag eingeschlossene Leistungen 1. Monatlicher Grundbetrag 1.1. Die HOCHBAHN erhebt vom Nutzer während der Laufzeit des switchh Vertrages ein monatliches Entgelt in Höhe von 10,00 EUR für die von ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachten Leistungen. 1.2. Bei Kunden, deren HVV-Abonnementsvertrag durch die HOCHBAHN ausgestellt ist, erfolgt die Abbuchung des monatlichen Grundbetrages im Rahmen und mit der Bankverbindung des SEPA-Lastschriftverfahrens des HVV-Abonnementsvertrags. 1.3. Durch die Inanspruchnahme einer Mobilitätsdienstleistung eines Kooperationspartners können gesonderte, über den monatlichen switchh Grundbetrag hinausgehende Entgelte entstehen. 2. Beinhaltete Leistungen von switchh Der Kunde kann die im Folgenden aufgeführten Vergünstigungen der car2go Deutschland GmbH und der Europcar Autovermietung GmbH sowie der DB Rent GmbH (Kooperationspartner) in Anspruch nehmen unter der Voraussetzung, dass er zusätzlich zum Abschluss des switchh Vertrages jeweils separate Verträge mit den Kooperationspartnern abschließt. 9

CarSharing car2go: Gewährung eines Äquivalents zu 60 Minuten pro Monat Carsharing-Nutzung im Hamburger Geschäftsgebiet (d. h. Nutzung von car2go bis zu einem Gegenwert, der 60 Fahrminuten entspricht, unabhängig davon, ob der Kunde fährt oder parkt; auch evtl. anfallende Kilometergebühren werden berücksichtigt). Mögliche Guthaben sind nicht auf andere Personen übertragbar und verfallen am Ende des entsprechenden Monats, für den sie gewährt wurden. Bei anteiligen Startmonaten werden die Freiminuten vollständig zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Freiminuten gelten die jeweils gültigen Preise von car2go Hamburg. Reduzierung der einmaligen Führerschein-Validierungsgebühr für Neukunden der car2go Deutschland GmbH auf 9,00 EUR. car2go black: Gewährung eines Äquivalents zu einer Stunde car2go black Nutzung pro Monat in Deutschland (d. h. Nutzung von car2go black bis zu einem Gegenwert, der einer Fahrstunde entspricht; auch evtl. anfallende Kilometergebühren werden berücksichtigt). Mögliche Guthaben sind nicht auf andere Personen übertragbar und verfallen am Ende des entsprechenden Monats, für den sie gewährt wurden. Bei anteiligen Startmonaten wird die Bonusstunde vollständig zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Bonusstunde gelten die jeweils gültigen Preise von car2go black. Reduzierung der einmaligen Führerschein-Validierungsgebühr für Neukunden der car2go Deutschland GmbH auf 9,00 EUR. Die reduzierte Führerschein-Validierungsgebühr fällt für car2go und car2go black insgesamt nur einmal in Höhe von 9,00 EUR an. Mietwagen Europcar: Gewährung eines Rabattes von 20,00 EUR je Anmietung auf die aktuelle Postpaid-Privatkundenrate. Eine Barauszahlung oder Kombination mit anderen Rabattaktionen ist nicht möglich. Eine Übertragung des Rabattes in den Folgemonat ist nicht möglich. Für Monate, in denen der Kunde nur anteilig switchh in Anspruch nimmt, wird der vollständige Rabatt gewährt. Die Legitimierung des Kunden zur Inanspruchnahme der Europcar-Leistungselemente erfolgt über die switchh Card. 10

BikeSharing StadtRAD Hamburg Gewährung einer kostenfreien Registrierung sowie eines einmaligen Startguthabens in Höhe von 5,00 EUR bei StadtRAD Hamburg für Neukunden der DB Rent GmbH. Das Startguthaben hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Registrierung. Gewährung von Sonderkonditionen für HVV-Abonnenten und HVV ProfiCard-Inhaber in Form von 0,06 EUR/Minute statt 0,08 EUR/Minute ab der 31. Minute. Nutzung der switchh Card als Ausleihmedium an StadtRAD-Stationen. Es besteht die Möglichkeit über eine Mobilitätsplattform Auskünfte zu verkehrlichen Verbindungen zu erhalten und als switchh Kunde gesonderte Reservierungen bei den Kooperationspartnern vorzunehmen. Die Nutzung der Auskunftsfunktion der Mobilitätsplattform ist unabhängig vom Abschluss eines switchh Vertrages möglich. 11