Jugendliche & Alkohol Ratgeber für Eltern
Als Eltern über Freizeitaktivitäten Bescheid wissen Sucht Info Schweiz hat das Verhalten der Eltern in Bezug auf das Rauschtrinken der Jugendlichen untersucht. Die aktuellen Ergebnisse betonen die zentrale Rolle der Eltern. Entwicklungsbedingt gewinnt der Freundeskreis für die Jugendlichen an Bedeutung. Trotzdem ist die elterliche Präsenz wichtig. Je besser sie über die Freizeit akti vitä ten und den Freundeskreis des Kindes Bescheid wissen und je besser die Eltern-Kind-Beziehung ist, desto weniger neigen die Jugend lichen zu einem problematischen Alkoholkonsum. Verlangen Sie von Ihrem Kind Auskunft, wenn es in den Ausgang gehen möchte. Wenn Sie auf Ihre Fragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, sollten Sie den Ausgang nicht bewilligen.
Jugendliche im Ausgang die richtigen Fragen stellen Wer organisiert den Anlass? Wo findet der Anlass statt? Wie lange dauert der Anlass? Mit wem gehst du? Welche erwachsene Person trägt die Verantwortung? Für wen ist der Anlass gedacht? Wie kommst du dorthin, wie und wann kommst du nach Hause? Wir raten von einer Teilnahmebewilligung ab bei unklarer und unbekannter Organisation bei unklarer Verantwortung bei unklarer Zeitangabe wenn der Anlass nicht altersgerecht ist wenn die Rückfahrt nicht geplant ist
Ausgangszeiten Die Ausgangszeiten sind als Richtwerte gedacht. Handeln Sie mit Ihrem Kind die individuellen Ausgangszeiten und die Häufigkeit aus. Unter der Woche/während der Schulzeit: 14-Jährige bis 20/21 Uhr 15- und 16-Jährige bis 21/22 Uhr Am Wochenende oder in den Ferien: 14-Jährige bis 21/22 Uhr 15- und 16-Jährige bis 23/24 Uhr Die Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige, Alcopops, Aperitifs und Spirituosen an unter 18-Jährige.
Bei Alkoholkonsum das Gespräch suchen Wenn Ihr Kind alkoholisiert nach Hause kommt, zeigen Sie, dass Sie um seinen Zustand wissen und fordern Sie ein Gespräch kurz danach in nüchternem Zustand. Anhaltspunkte für das Gespräch: Was macht uns als Eltern Sorgen Wie kam es dazu Was sind die Risiken aus elterlicher Sicht und aus Sicht des Kindes Welchen «Gewinn» verbindet das Kind mit dem Alkoholkonsum Wie geht es meinem Kind zurzeit Wie kann ein erneuter Alkoholkonsum oder ein Alkoholmissbrauch (ab 16 Jahren) vermieden werden Regeln und Konsequenzen festlegen
Wie Jugendliche alkohol bedingte Risiken vermeiden können Der Konsum alkoholischer Getränke ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Jugendliche begegnen dem Alkohol zu Hause, an Partys, Musik- oder Sportveranstaltungen und anderswo. Alkoholische Getränke sind jedoch besonders für Kinder und Jugendliche keineswegs harmlos. Bereits kleine Mengen können zu Beeinträchtigungen führen. Als Eltern liegt Ihnen die Gesundheit Ihres Kindes am Herzen. Sie wünschen sich deshalb, dass Ihr Kind lernt, verantwortungsbewusst mit Alkohol umzugehen. Eine vertrauensvolle Eltern-Kind- Beziehung und Bescheid wissen über die Feizeit aktivitäten der Heranwachsenden bilden dazu eine gute Basis. Information und Beratung für Eltern und Jugendliche Suchtfachstelle St.Gallen, Brühlgasse 15, 9000 St.Gallen Telefon 071 245 05 45 E-Mail suchtfachstelle@stiftung-suchthilfe.ch Sucht Info Schweiz (vormals SFA) www.sucht-info.ch Internetseiten mit Selbsttest und Infos für Jugendliche www.suchtknacker.ch, www.feelok.ch Selbsttest speziell zum Thema Alkohol & Jugendliche www.alcotool.ch
Wie Jugendliche zu einem massvollen 10 Tipps für Eltern 1. Kinder sehen, wie Erwachsene Alkohol trinken und interessieren sich dafür. Nehmen Sie sich Zeit und sprechen Sie darüber auch über Ihren eigenen Alkoholkonsum. 2. Ihre Vorbild-Funktion ist wichtig, gerade auch wenn Sie selbst Alkohol trinken. Leben Sie einen mässigen und genussvollen Konsum vor. 3. Informieren Sie sich über die besonderen Risiken des Alkoholkonsums im Jugendalter. Umfassende Informationen finden Sie z.b. im Internet unter www.sucht-info.ch oder bei der Suchtfachstelle St.Gallen.
Umgang mit Alkohol finden 4. Mit 13 bis 15 Jahren nimmt die Experimentierlust zu. Erlauben Sie Ihrem Kind aber höchstens zu Hause und nur bei besonderen Gelegenheiten einen Schluck von Ihnen zu probieren. Bleiben Sie sonst konsequent und erklären Sie Ihren Standpunkt mit sachlichen Argumenten. 5. Jugendlichen unter 16 Jahren darf kein Alkohol ab ge geben werden. Wenn Sie feststellen, dass ein Geschäft Ihrem Kind Alkohol verkauft, können Sie die Geschäftsleitung darauf ansprechen und auf die Jugendschutzbestimmungen hinweisen. Bei der Stadtpolizei St.Gallen sind Anzeigeformulare erhältlich. 6. Möchte Ihre Tochter oder Ihr Sohn in den Ausgang, verlangen Sie entsprechende Auskünfte und treffen Sie klare Abmachungen, so z.b. über die Dauer. Die auf der Rückseite aufgeführten Fragen und Empfehlungen bezüglich Ausgangszeiten können Ihnen dabei behilflich sein. 7. Jugendlichen ab 16 Jahren darf Wein und Bier aus geschenkt und verkauft werden. Trotzdem ist der Konsum nicht unbedenklich. Alkohol erhöht die Unfall gefahr beträchtlich. Besprechen Sie deshalb das sichere nach Hause kommen. Weitere Risiken sind Aggressionen, ungeschützter Geschlechtsverkehr und Alkoholvergiftungen.
8. Je jünger und je häufiger Alkohol konsumiert wird, desto grösser ist das Risiko süchtig zu werden. Auch über 16-Jährige sollten einen regelmässigen und/ oder hohen Konsum unbedingt vermeiden. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das Suchtrisiko. Sind Sie bezüglich des Alkoholkonsums Ihres Kindes unsicher, erhalten Sie bei der Suchtfachstelle Unterstützung. 9. Alkohol ist kein Durstlöscher und sollte auf keinen Fall mit Medikamenten oder anderen Suchtmitteln wie z.b. Cannabis kombiniert werden. Machen Sie Ihr Kind darauf aufmerksam. 10. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie jederzeit bereit sind, mit ihm über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Lassen Sie sich bei Fragen von einer Fachperson frühzeitig beraten. Positive Veränderungen sind dann viel leichter möglich.
3'000 4.11 www.cactus-ag.ch Suchtfachstelle St.Gallen Brühlgasse 15, 9000 St.Gallen Telefon 071 245 05 45 E-Mail suchtfachstelle@stiftung-suchthilfe.ch Ein Betrieb der Stiftung Suchthilfe www.stiftung-suchthilfe.ch www.suchtknacker.ch Unterstützt durch: