Erarbeitung von VSS-Normen



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Erarbeitung von VSS-Normen Wichtige Hinweise, Beispiele NB Dieses Dokument (samt dem aktuellen Anhang «Anweisungen für die Erarbeitung von Normen» vom 24. Januar 2011) sowie separate Beispiele zum Herunterladen und Überschreiben im Doc-Format sind auf der Website des VSS unter Normung zu finden. Januar 2011 Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch CH-8005 Zürich Telefax 044 252 31 30 Internet: www.vss.ch

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Normenwerk des VSS 2 Ziel, Zweck des Normenwerks 3 Dokumentenkategorien, Normen 3.1 Nationale Dokumente 3.2 Europäische, technische Dokumente 4 Erarbeitung von Normen und Nationalen Anhängen 4.1 Grundsätzliches 4.2 Aufbau des Normenwerks 4.3 Normung 4.4 Sprachen 4.5 Struktur der technischen Normen 4.6 Struktur der nationalen Elemente 4.7 Vorgaben für vertragliche Normen 5 Vernehmlassung 5.1 Glossar 5.2 VSS-externe und -interne Vernehmlassung 5.3 Schlussentwürfe von technischen Dokumenten 6 Ablaufschema 7 Späteste Termine für die Normenlieferungen 8 Gestaltung der Dokumente 8.1 Bilder 8.2 Vorlagen 9 Bilder und Grafiken 9.1 Bilder (pixelbasiert) 9.2 Grafiken (vektorbasiert) 10 Weitere zwingende Vorgaben 11 Teilentschädigung der Milizarbeit 12 Beispiele 12.1 Teildokumente zum Herunterladen 13 Literaturverzeichnis ANHANG Anweisungen für die aktuelle Normenlieferung vom 1. Oktober 2010

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 3 1 Normenwerk des VSS Im Januar 2004 wurde die SN 641 000 «VSS-Normenwerk; Dokumentenkategorien, Normen» [1] publiziert. Sie definiert die einzelnen Kategorien von Dokumenten und deren Bezeichnung im Normenwerk des VSS. Nicht mehr enthalten in SN 641 000 [1] sind Vornormen. Das Normenwerk des VSS umfasst nationale und internationale Dokumente. Die im Normenwerk enthaltenen Dokumente sind in Ziffer 3 aufgeführt. Hervorzuheben ist, dass sich die Schweiz zur Übernahme der Europäischen Normen EN verpflichtet hat. Dies wurde im Rahmen des Übereinkommens beschlossen zwischen den Ländern der Europäischen Union EU und der Europäischen Freihandels-Assoziation EFTA mit dem Ziel, technische Handelshemmnisse abzubauen. 2 Ziel, Zweck des Normenwerks Im Bereich des Strassen- und Verkehrswesens ist das Ziel des VSS, das Normenwerk stets Aktuell (Regeln der Baukunde) Übersichtlich Kompakt und konzis sowie Redundanzfrei zu halten. Dabei gilt bezüglich der Normung der Grundsatz «so wenig als möglich, so viel wie nötig». Die Übersichtlichkeit erheischt oft Grundnormen, die auch die Definitionen von Begriffen enthalten. Wichtig ist im Besonderen das Zusammenfassen von Normen vor allem bei Überarbeitungen unter der Voraussetzung, dass dies sinnvoll und benutzerfreundlich ist. Im weitern sind die Querschnittsthemen Sicherheit und Nachhaltigkeit bezüglich jeder einzelnen Norm gebührend zu beachten. 3 Dokumentenkategorien, Normen 3.1 Nationale Dokumente Folgende nationale Dokumente sind in SN 641 000 [1] definiert Normen SN Technische und vertragliche Normen Allgemeine Bedingungen Bau ABB (vertragliche Normen) Leitfäden VSS Nationale Elemente SN zu Europäischen Normen EN Anerkennungsnotiz AN Nationales Vorwort NV Nationaler Anhang NA Nationale Elemente SN zu Europäischen Technischen Spezifikationen CEN (ISO)/TS Nationale Elemente SN zu Europäischen Technischen Berichten CEN (ISO)/TR

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 4 Die Dokumente unterscheiden sich schon im Erscheinungsbild (siehe auch Beispiele zum Herunterladen). 3.2 Europäische, technische Dokumente Folgende europäische, technische Dokumentenkategorien sind durch das CEN (Comité Européen de Normalisation, Bruxelles) festgelegt und im Normenwerk des VSS enthalten [3] Europäische Normen EN Europäische Normenentwürfe pren Technische Spezifikationen TS Technische Berichte TR Corrigenda AC Änderungen A In [3] nicht mehr aufgeführt sind die europäischen Vornormen. 4 Erarbeitung von Normen und Nationalen Anhängen 4.1 Grundsätzliches Aufgrund vorgenannter Gegebenheiten umfasst das Normenwerk des VSS zurzeit rund 400 nationale Normen und Leitfäden 420 europäische Normen (EN und EN ISO) sowie andere europäische technische Dokumente samt den erforderlichen nationalen Elementen Bereits seit 2002 werden die Normen und Nationalen Anhänge stets zur Vernehmlassung sowohl an externe wie auch an interne Stellen gesandt und Interessierten auf der Website des VSS zur Verfügung gestellt. Seit Januar 2004 sind für die Publikation der Schweizer Normen SN und der Nationalen Anhänge NA zu EN die Termine durch die EK und FK gemäss Tabelle 1 zu beachten. Das Ablaufschema zum Erarbeiten dieser Dokumente ist in Abbildung 1 dargelegt. In den nachfolgenden Ziffern sind zu beachtende Vorgaben enthalten, die allen Beteiligten das Erstellen von druckreifen Normentwürfen erleichtert. 4.2 Aufbau des Normenwerks Der thematische Aufbau des Normenwerks ist im aktuellen Normenverzeichnis des VSS in VSS 641 006 «Thematische Übersicht und Verzeichnisse aller Bände» [2] enthalten. 4.3 Normung Unter dem Begriff Normung sind auf der Website des VSS allgemeine wie auch spezifische Hinweise zu folgenden Themen aufgeführt Konzept zur Normengruppe Normkonzept Normerarbeitung Vernehmlassung Drucklegung Projektabschluss Allgemeine Bedingungen Bau Dabei ist unter Normerarbeitung dieses vorliegende Dokument sowie anschliessend die Anweisungen für die aktuelle Normenlieferung enthalten.

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 5 4.4 Sprachen Die Dokumente gemäss 641 000 [1] sind stets zweisprachig (Deutsch und Französisch) zu publizieren Die technischen Schweizer Normen SN und die Leitfäden VSS sowie die nationalen Elemente sind zweispaltig (links Deutsch und rechts Französisch) zu publizieren Die vertraglichen Normen ABB sind einspaltig zu publizieren. Dabei ist auf den geraden Seiten der deutsche und auf den ungeraden Seiten der französische zu platzieren 4.5 Struktur der technischen Normen Titel Der Titel einer Norm hat den Haupttitel der Normengruppe oder einen grossen Teil einer Normengruppe zu beinhalten. Der Untertitel hat den Inhalt der betreffenden Norm zutreffend zu beschreiben. Kapitel Die Kapitel sind mit A, B, C fortlaufend zu bezeichnen. Ziffern Die Ziffern sind beginnend in Kapitel A fortlaufend durch alle Kapitel zu nummerieren. Sie sind bei Bedarf nummerisch weiter zu unterteilen (z.b. 4, 4.1, 4.1.1; siehe Anhang). Obligatorische Kapitel und Ziffern Zwingend sind folgende Kapitel bzw. Ziffern A Allgemeines 1 Geltungsbereich/Anwendungsbereich 2 Gegenstand 3 Ziel und/oder Zweck B Begriffe Literaturverzeichnis Sämtliche Begriffe sind mit einer Ziffer zu versehen. Damit erscheinen die Begriffe schon im Inhaltsverzeichnis. Jeder Begriff ist in einem vollständigen Satz zu definieren, der den Begriff selbst ebenfalls enthält. Dies trägt entscheidend zur Klarheit und Übersichtlichkeit bei. 4.6 Struktur der nationalen Elemente Die Struktur der nationalen Elemente ist in den Anweisungen zur aktuellen Normenlieferung enthalten. 4.7 Vorgaben für vertragliche Normen Die Struktur der vertraglichen Normen ABB lehnt sich an die SIA 118 an. Die Struktur, notwendige Ziffern sowie vorgegebene Formulierungen sind in einer Wegleitung enthalten, die sich ebenfalls auf der Website des VSS befindet.

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 6 5 Vernehmlassung Eine externe Vernehmlassung VL des zweisprachigen Dokuments ist durch die zuständige Fachkommission rechtzeitig vor der vorgesehenen Genehmigung des druckreifen Schlussentwurfs einer Norm oder eines Nationalen Anhangs zu einer Europäischen Norm durchzuführen. Späteste Termine für die Vernehmlassung sind in der Tabelle 1 enthalten. 5.1 Glossar Spätestens mit dem Vernehmlassungsentwurf ist der Geschäftsstelle des VSS das Glossar zur betreffenden Norm bzw. Nationalen Anhang zu übermitteln. 5.2 VSS-externe und -interne Vernehmlassung Grundsätzlich ist sowohl eine VSS-externe wie auch eine VSS-interne Vernehmlassung VL durchzuführen. VSS-externe VL erfordern eine Vernehmlassungsfrist von 6 bis 9 Wochen. Gleichzeitig ist ebenfalls die VSS-interne VL durchzuführen. Die EK haben für das erarbeitete Dokument die genauen Adressaten für die externe und interne VL der FK vorzuschlagen. Anlässlich einer FK-Sitzung sind sämtliche Adressaten zu beschliessen und im Standbericht festzuhalten. Die festgelegten Vernehmlassungsfristen sind durch die EK und FK in der Terminplanung zu berücksichtigen. 5.3 Schlussentwürfe von technischen Dokumenten Aufgrund der erhaltenen Stellungnahmen sind durch die EK die druckreifen Schlussentwürfe der Normen SN oder der Nationalen Anhänge NA zu EN zu erarbeiten. Die EK hat die eingegangenen Stellungnahmen zu bearbeiten und der FK ihre Anträge in geeigneter Form zu unterbreiten. Die Beschlüsse der FK sind den Stellungnehmenden durch die EK schriftlich mitzuteilen. Die druckreifen Schlussentwürfe sind jedenfalls sowohl denjenigen externen Stellen zur Kenntnis zu bringen, die eine Stellungnahme abgegeben haben als auch allen im entsprechenden Verteiler aufgeführten VSS-internen Stellen. Zu beachten ist, dass die druckreifen Schlussentwürfe stets der FK zur Genehmigung vorzulegen sind (späteste Termine 10. Mai bzw. 10. November). 6 Ablaufschema Das Ablaufschema in Abbildung 1 dient als Übersicht für die Normerarbeitung.

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 7 Stelle FK EK FK GS EK Ablauf Normentwurf d durch FK für die Übersetzung freigeben. Bezeichnen der Verantwortlichen für das GzD d und GzD f Vernehmlassungsentwurf d + f; rechtzeitig die gezielte externe VL und gleichzeitig die interne VL vorbereiten. Dauer der VL: 6 bis 9 Wochen o.k. für VL (extern + intern) mit dem freigegebenen Vernehmlassungsentwurf Freigegebenen VL-Entwurf gemäss beschlossenem Verteiler verschicken. Sammeln der VL-Stellungnahmen; Erledigen der redaktionellen Korrekturen samt Antwort an die iniziierenden Stellen und Weiterleiten der fachlichen VL-Stellungnahmen an EK und FK Beantworten der fachlichen VL-Stellungnahmen und Ausarbeiten des Schlussentwurfs d + f: Schlussentwurf den Stellungnehmenden und VSS-intern z.k. bekanntgeben FK Genehmigen des druckreifen Schlussentwurfs d + f von technischen Dokumenten GS D Del FoNo + GS: o.k. für das Erstellen des 1. Fahnenabzugs durch die Druckerei, ev. sind weitere Fahnenabzüge nötig. Alle Fahnenabzüge gehen auch an die GzD d und GzD f Druckreife Publikation für das GzD GS GzD d, GzD f, GzD Del FoNo, GzD GS D Druck Legende EK Expertenkommission VL Vernehmlassung FK Fachkommission GzD d Verantwortliche für Gut zum Druck DEUTSCH KoKo Koordinationskommission GzD f Verartwortliche für Gut zum Druck FRANZÖSISCH D Druckerei GS Geschäftsstelle Del FoNo Delegierter für Forschung & Normung Abb. 1 Ablaufschema der Schlussphase beim Erarbeiten von Normen und Nationalen Anhängen zu EN

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 8 7 Späteste Termine für die Normenlieferungen Die in nachstehender tabellarischen Übersicht enthaltenen Termine für die Normenlieferungen NL im Januar und Juli gelten seit Januar 2004. Diese spätesten Termine gelten für die zu publizierenden Normen und alle nationalen Elemente. Die verschiedenen Termine sind hauptsächlich bedingt durch die externe Vernehmlassung und die für die Druckerei wie auch die Geschäftsstelle erforderliche Zeit zum rechtzeitigen Erstellen und à jour bringen der Leitfäden (wie Normen- und Stichwortverzeichnisse). Normen- VL VL FK GzD Druck Versand lieferung NL Start Abschluss dreif d/f DVD Internet à jour usw. Januar 15. Aug. 15. Okt. 10. Nov. 10. Dez. Dez. Mitte Jan. Juli 15. Feb. 15. April 10. Mai 10. Juni Juni Mitte Juli Legende FK Fachkommission VL Vernehmlassung: Deutsch und Französisch FK dreif Von der FK genehmigte, druckreife Schlussentwürfe in d und f mit Bestimmung der Verantwortlichen für das Gut zum Druck (je eine Person für d und f) GzD d/f Gut zum Druck: durch die verantwortlichen Personen an die GS des VSS zu senden, aufgrund des Fahnenabzugs der Druckerei Tab. 1 Späteste Termine für die Ausarbeitung der druckreifen Schlussentwürfe 8 Gestaltung der Dokumente 8.1 Beispiele Für die Gestaltung der verschiedenen Dokumente dienen die in Ziffer 12.1 aufgeführten Teildokumente als beispielhafte Vorlagen. Diese Beispiele können Sie als Doc-Dokumente herunterladen und sind für das Erarbeiten Ihrer Entwürfe direkt zu verwenden (siehe Ziffer 8.2). 8.2 Vorlagen Bitte verwenden Sie ausschliesslich die im Doc-Format zur Verfügung stehenden Teildokumente, die Sie auf der Website des VSS unter Normung (Normerarbeitung) finden! Diese Doc-Dokumente können Sie herunterladen und für das Erarbeiten Ihrer Entwürfe überschreiben.

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 9 9 Bilder und Grafiken Jede Abbildung und jede Grafik muss für sich allein selbsterklärend sein. Bitte Bilder und Grafiken nicht im Word integriert liefern, sondern die Originaldateien schicken, da sonst Qualitäts- und Farbverluste entstehen können. Ebenfalls ist der Aufwand zur Weiterverarbeitung viel höher. Bitte beachten Sie aus vorgenannten Gründen Folgendes: 9.1 Bilder (pixelbasiert) Dateiformate Farbmodus tiff, eps jpg (nicht weniger als mit den Optionen «hoch» oder «maximal» aus Photoshop komprimiert) pdf (mit der Einstellung «Druckvorstufe» im Adobe Acrobat geschrieben) schwarzweiss (Bitmap, Strich) oder Graustufen (Fotos) farbig CMYK RGB (muss zur Weiterverarbeitung zu CMYK gewandelt werden) Auflösung Farbige und Graustufen-Bilder müssen eine Auflösung von 1800 1200 Pixel (etwa 2,2 Mio. Pixel) aufweisen, damit ein Bild in einer Grösse von 150 100 mm mit einer Auflösung von 300 dpi belichtet werden können. Strichbilder (schwarzweiss) müssen eine Auflösung von 5900 4000 Pixel (etwa 23 Mio. Pixel) aufweisen, damit diese in einer Grösse von 150 100 mm mit einer Auflösung von 1000 dpi belichtet werden können. 9.2 Grafiken (vektorbasiert) Dateiformate Farbmodus Auflösung eps cdr (Corel-Draw-Format, muss aber für die Weiterverarbeitung in ein eps oder pdf im Farbmodus CMYK gewandelt werden pdf (mit der Einstellung «Druckvorstufe» im Adobe Acrobat geschrieben) ppt (Powerpoint-Format, muss aber für die Weiterverarbeitung in ein eps oder pdf im Farbmodus CMYK gewandelt werden) dwg, dxf (AutoCAD-Formate, nur bedingt zur Weiterverarbeitung verwendbar, in Absprache mit der Druckerei, evtl. Tests nötig) schwarzweiss (Bitmap, Strich) oder Graustufen (Fotos) farbig CMYK RGB (muss zur Weiterverarbeitung zu CMYK gewandelt werden) vektorbasierte Grafiken sind auflösungsunabhängig

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 10 10 Weitere zwingende Vorgaben Jedes Dokument ist mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen Gliederung der Dokumente in Analogie zu den Beispielen Im Inhaltsverzeichnis sind die Kapitel und alle Ziffern aufzuführen Unterteilung der Ziffern hat alphanummerisch zu erfolgen (z.b. 4 Begriffe; 4.1; 4.2 usw. und nötigenfalls 4.2.1; 4.2.2 usw.) Abkürzungen sind nur in wirklich begründeten Fällen einzuführen und müssen dort erklärt werden, wo sie das erste Mal erscheinen (keinesfalls im Titel!) Abbildungen, Grafiken und Tabellen (inklusive Legende) sind unten anzuschreiben Abbildungen, Grafiken und Tabellen müssen selbsterklärend sein und im referenziert sein 11 Teilentschädigung der Milizarbeit Seit der 73. Normenlieferung vom Juli 2002 wird die Milizarbeit von Expertenkommissionen teilweise entschädigt. Die erforderlichen Rahmenbedingungen und nötigen Details sind im Leitfaden VSS 641 001-Za festgelegt (siehe Website des VSS). 12 Beispiele 12.1 Teildokumente zum Herunterladen Die nachstehenden Teildokumente finden Sie auf der Website des VSS. Diese Teildokumente im Doc-Format stellen wir Ihnen als Anwender zum Überschreiben und damit zum Erarbeiten von Normentwürfen zur Verfügung. Doc-Format Beispiele Vertragliche Norm SN 507 701c Allgemeine Bedingungen für das Strassen- und Verkehrswesen Technische Norm, 1. Variante SN 640 246a Querungen für den Fussgänger- und leichten Zweiradverkehr Technische Norm, 2. Variante SN 640 023a Leistungsfähigkeit, Verkehrsqualität, Belastbarkeit Norm als Anhang SN 640 699a Strassen und Entwässerungssysteme Nationales Vorwort zu EN SN 670 516a Bitumen und bitumenhaltige (2 Seiten) Bindemittel Nationales Vorwort zu EN SN 670 505a Bitumen und bitumenhaltige (4 Seiten) Bindemittel Nationales Vorwort SN 640 431-1b-NA Asphaltmischgut mit Nationalem Anhang, 1 EN Mischgutanforderungen Teil 1: Asphaltbeton Nationales Vorwort SN 640 496-NA Hydraulisch gebundene Gemische mit Nationalem Anhang, 2 EN Anforderungen Teil 1: Zementgebundene Gemische Nationales Vorwort zu TS SN 670 778 Geosynthetische Dichtungsbahnen Nationales Vorwort zu TR SN 670 060 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel

VSS CH-8005 Zürich Sihlquai 255 Telefon 044 269 40 20 E-Mail: info@vss.ch 11 Anerkennungsnotiz zu EN SN 670 410a Asphalt Anerkennungsnotiz zu TS SN 670 340-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung Anerkennungsnotiz zu TS SN 671 871-1 Strassentransport und oder TR Verkehrstelematik (2. Seite englisch) 13 Literaturverzeichnis [1] SN 641 000a Normenwerk des VSS; Dokumentenkategorien, Normen [2] VSS 641 006 Normenwerk des VSS; Thematische Übersicht und Verzeichnisse aller Bände [3] CEN/CENELEC Geschäftsordnung; Teil 2: Gemeinsame Regeln für die Normungsarbeit, 2002 ANHANG Anweisungen für die aktuelle Normenlieferung vom 1. Oktober 2010

Stand vom 24. Januar 2011 Anweisungen für die Erarbeitung von Normen A Grundsatz 1 Gültigkeit Die in gedruckter Form publizierte Norm ist massgebend und gültig. B Allgemeines 2 Redundanzen, Pleonasmen Keine Redundanzen und Pleonasmen, keine Wiederholungen aus anderen Normen. 3 Vollständige Sätze Ausser bei Aufzählungen sind immer vollständige Sätze zu formulieren (vor allem bei den Begriffen). 4 Gestaltung, Struktur, Gliederung Gestaltung der Normen und Nationalen Elementen zu EN, Beispiele siehe www.vss.ch, Downloads, Word-Vorlagen für Normen (Vorlagen herunterladbar und modifi zierbar zum Erarbeiten neuer Normen) Layout (siehe Kapitel D) Titelseite (siehe Ziffer 11.1) Inhaltsverzeichnis (siehe Ziffern 4.1 bis 4.5) 4.1 Struktur des Inhaltsverzeichnisses Kapitel A, B, C, D usw. Ziffer 1, 2, 3, 4 usw. Ziffer 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 usw. Ziffer 1.1.1, 1.1.2, 1.1.3, 1.1.4 usw. Keine weiteren Untertitel verwenden 4.2 Gliederung und Inhaltsverzeichnisse der Normen und Anhänge Fortfahren mit den Kapitelbezeichnungen und der Nummerierung für Ziffern, Abbildungen und Tabellen Inhaltsverzeichnis für Norm wie für Anhang am Anfang 4.3 Anhänge Anhänge sind umfassende Dokumente, die im Zusammenhang mit Normen erarbeitet werden und meistens bebildert sind (siehe auch Ziffer 4.2), Beispiele sind SN 640 699 Anhang «Strassen und Entwässerungssysteme; Schutzmassnahmen für Amphibien» SN 640 886 Anhang «Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen» (handliche Broschüre für Einsätze auf Bau- und Unfallstellen) SN 640 925b Anhang «Erhaltungsmanagement der Fahrbahnen (EMF); Anleitung zur visuellen Zustandserhebung und Indexbewertung mit dem Schadenkatalog» Ein Anhang ist separat zu publizieren, sofern dieser etwa zwei Dutzend Seiten oder mehr umfasst; andernfalls sind Beispiele im gleichlautenden Kapitel der Norm zu platzieren Sprachen in separaten Dokumenten sind gleichzeitig zu publizieren 4.4 Gliederung Nationales Vorwort und Anerkennungsnotiz, siehe auch Ziffern 16 bis 18 Kein Inhaltsverzeichnis, sofern der auf 2 Seiten Platz hat. Ab drei Seiten ist ein Inhaltsverzeichnis zu erstellen. 4.5 Gliederung und Inhaltsverzeichnis der Nationalen Vorworte samt Nationalem Anhang zu EN, siehe auch Ziffer 15 Fortfahren mit den Kapitelbezeichnungen und der Nummerierung für Ziffern, Abbildungen und Tabellen Inhaltsverzeichnis ist auf Seite 2 zu beginnen (Nationales Vorwort und Nationaler Anhang) Der Nationale Anhang ist auf rechter (ungerader) Seite zu beginnen, sofern daraus beim Druck nicht drei leere Seiten entstehen (Druck setzt Bogen mit vier Seiten voraus) Falls das Nationale Vorwort und der Nationale Anhang auf 4 Seiten Platz haben, kann auf das Inhaltsverzeichnis verzichtet werden

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 2 C Rechtschreibung (Rechtschreibeblatt) 5 Allgemeines 5.1 Neue Deutsche Rechtschreibung Es gilt die Neue Deutsche Rechtschreibung nach Duden (25. Auflage, Dudenempfehlung gelb unterlegt). 5.2 Glossar, Zahlen Spezielle Ausdrücke und Begriffe sind in einem Glossar deutsch und französisch aufzulisten Zahlen im von eins bis zwölf sind immer auszuschreiben, ausser mit Mass angaben (z.b. km, mm, g usw.) Bei Zahlenangaben sind anstatt «bis» oder drei Punkte ( ) zu setzen: 3 5 mm, aber «zwischen 0,80 m und 0,90 m» oder «von 0,80 m bis 0,90 m» sind keine Punkte setzen 5.3 Spezielles «Diese Norm» ist nur das erste Mal zu schreiben, anschliessend heisst es nur noch «Die Norm» Dasselbe gilt für EN, EN ISO, CEN ISO/TS, ISO/TS, CEN ISO/TR, ISO/TR, Nationale Vorworte, Anerkennungsnotizen, Nationale Anhänge Die Worte Abbildung und Tabelle sind immer innerhalb des s auszuschreiben Nur bei Formeln ein = setzen, sonst bei Erklärungen vermeiden: T Wassertiefe Schrägstriche sind zu vermeiden: bei Haupt-/Verbindungsrouten anstatt Schrägstrich ein «und» oder ein «oder» setzen, je nach Bedeutung Im deutschen steht vor SN, Tabelle, Abbildung kein Artikel, jedoch im französischen schon in SN 640 912 [2] dans la SN 640 912 [2] in SN EN 13801 [4] dans la SN EN 13801 [4] in Tabelle 1, in Tabellen 1 und 2 dans le tableau 1, dans les tableaux 1 et 2 gemäss Ziffer 2, gemäss Ziffern 2 und 3 selon le chiffre 2, selon les chiffres 2 et 3 siehe Abbildung 3, siehe Abbildungen 3 und 4 voir figure 3, voir figures 3 et 4 gemäss SN, nicht «nach» schreiben selon la SN, n écrivez pas «d après» Wenn möglich ist die Abkürzung nach dem Begriff ohne Klammern anzugeben: Hochleistungsstrassen HLS Die Begriffe «Europäische Normen», «Nationales Vorwort» und «Nationaler Anhang» sind immer gross zu schreiben, im französischen jedoch klein «normes européennes», «avant-propos national» et «annexe nationale» 5.4 Titel und Untertitel Keine Abkürzungen in Titeln und Untertiteln Keine Klammern und Doppelpunkte in Titeln und Untertiteln 5.5 Spezielles bei Nationalen Elementen Eine A1- oder AC-Korrektur einer EN ist überall auf der Titelseite und im Inhalt oben in der Pagina zeile wie folgt aufzuführen: EN-Nummer: Jahrgang / A1: oder AC: Jahrgang Auf der Titelseite ist in der Fusszeile unter Angabe bei Referenznummer die jeweilige Normenlieferung anzugeben, bei der die EN das erste Mal im Gesamtnormenwerk des VSS publiziert wurde bis 85. NL: auf der VSS-DVD-ROM ab 87. NL: im digitalen Gesamtnormenwerk des VSS Referenznummer: SN EN 13043: 2002 / AC: 2004, publiziert mit der 90. Normenlieferung Die Titel deutsch, französisch und englisch sind von der EN genau zu übernehmen; nur orthografische Fehler sind zu korrigieren 5.6 Fach-, Expertenkommissionen Die genaue Schreibweise der Fach- und Expertenkommissionen ist unter www.vss.ch publiziert. 5.7 Modale Ausrücke Expressions modales Grundsatz Principe Stets positive Formulierungen wählen toujours s exprimer de manière positive Präzise ausdrücken und im Besonderen klar formulieren, was gefordert oder empfohlen wird formuler exactement ce qu on exige ou recommande Befehlscharakter Caractère impératif Muss ist, hat zu doit est à

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 3 Empfehlend Caractère optionnel Soll, sollte im Deutschen zu vermeiden devrait Empfehlung Präzis ausdrücken, Recommandation P.ex. was gemeint ist, z.b. In der Regel en règle générale Empfehlen il est recommandé de Nach Möglichkeit dans la mesure du possible Fakultativ Caractère facultatif Darf, kann peut 5.8 Fahrzeugbezeichnungen Fahrzeugbezeichnungen sind gemäss SR 741.01, SR 741.11, SR 741.21 und SR 741.41 anzugeben. Wichtige Begriffe Fahrzeuge Fz Véhicules vhc Motorwagen (SR 741.41) Voitures automobiles (RS 741.41) (Motorfahrzeuge mit vier oder drei Rädern 1 t) (véhicules automobiles avec quatre ou trois roues 1 t) Motorfahrzeuge und motorlose Fahrzeuge Véhicules automobiles et véhicules sans moteur Motorfahrzeuge Véhicules automobiles Motorräder motocycles Kleinmotorräder motocycles légers Motorfahrräder cyclomoteurs Motorlose Fahrzeuge Véhicules sans moteur Fahrräder cycles Kinderräder vélos d enfants Anhänger remorques Invalidenfahrstühle chaises de handicapé Fahrzeugähnliche Geräte (ausschliesslich durch engins assimilés à des véhicules (mus par la Körperkraft angetriebene Geräte mit Rädern oder Rollen) seule force musculaire avec des roues et des roulettes) MOTORWAGEN VOITURES AUTOMOBILES VTS, SR 741.41, Kapitel 2, Art. 10, Al. 1, «Motorwagen OETV, RS 741.41, chapitre 2, art. 10, al. 1, «Sont réputés sind Motorfahrzeuge mit mindestens vier Rädern» voitures automobiles tous les véhicules automobiles ayant au moins quatre roues» Transportmotorwagen (Personen- und Sachentransport) Voitures automobiles de transport (pour les transports de personnes et de choses) Personentransportmotorwagen Voitures automobiles affectées au transport de personnes Leichte Motorwagen (m 3,5 t) voitures automobiles légères (m 3,5 t) Personenwagen PW voitures de tourisme VT Kleinbusse (m 3,5 t, 9 Sitzplätze) minibus (m 3,5 t, 9 places assises) Schwere Motorwagen zum Personentransport ( 3,5 t) voitures automobiles lourdes affectées au transport de personnes ( 3,5 t) Schwere Personenwagen ( 3,5 t, 9 Sitzplätze) voitures de tourisme lourdes ( 3,5 t, 9 places assises) Gesellschaftswagen, Busse autocars, bus ( 3,5 t, 9 places assises) ( 3,5 t, 9 Sitzplätze) Sachentransportmotorwagen Voitures automobiles affectées au transport de choses Leichte Motorwagen zum Sachentransport (m 3,5 t) voitures automobiles légères affectées au transport de choses (m 3,5 t) Lieferwagen voitures de livraison Schwere Motorwagen zum Sachentransport voitures automobiles lourdes affectées au transport de choses Lastwagen camions Lieferwagen voitures de livraison Motorkarren chariots à moteur Traktoren tracteurs Sattelschlepper tracteurs à sellette Gelenkbus bus à plate-forme pivotante Wohnwagen caravanes

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 4 6 Referenzierungen 6.1 Referenzierungen allgemein Bei ISO, EN, EN ISO, ENV, ISO/TS, CEN/TS, CEN ISO/TS, ISO/TR, CEN/TR und CEN ISO/TR sowie bei Bundesgesetzen und Verordnungen sind die jeweiligen Bezeichnungen bei der Referenzierung im auszuschreiben Bei BUWAL-Richtlinien, Forschungsberichten, Fachliteraturhinweisen usw. ist nur die Referenzierungsnummer im zu setzen gemäss Richtlinie [2], gemäss Forschungsbericht [3], gemäss Studie [4] Die Reihenfolge des Literaturverzeichnisses ist VSS-Normenwerk (beinhaltet neu auch die ABB 1) mit SN-Nummern 507 600 507 899) SN SN EN, EN ISO SN CEN/TS, CEN ISO/TS, CEN/TR, CEN ISO/TR SN ISO, ISO/TS, ISO/TR SIA (wenn die SN oder EN vorhanden ist, dann wird diese als zweite Zeile unter der SIA-Nummer platziert) Übrige Normen (alphabetisch, z.b. ASTM, DIN usw.) Gesetze 2) Verordnungen 2) Richtlinien Fachliteratur (alphabetisch) 6.2 Referenzierungen im Bei Erwähnung von SN gilt Das erste Mal ist die ganze Bezeichnung der Norm (Nummer «Titel; Untertitel») mit Referenzierungsnummer zu setzen Beispiel: Die SN 640 200 «Geometrisches Normalprofil; Allgemeine Grundsätze, Begriffe, Elemente» [1] Anschliessend nur noch die SN- und die Referenzierungsnummer gemäss SN 640 420 [1] Bei Erwähnung von ISO, EN, EN ISO, ENV, ISO/TS, CEN/TS, CEN ISO/TS, ISO/TR, CEN/TR und CEN ISO/TR gilt Das erste Mal ist die ganze Bezeichnung der Norm (Nummer ohne Jahrgang «Titel Untertitel») zu setzen Beispiel: Die SN EN 206-1 «Beton Teil 1: Festlegung, Eigenschaften» [1] Anschliessend nur noch die SN EN- und die Referenzierungsnummer gemäss SN EN 206-1 [1] Bei Nationalen Vorworten und Anerkennungsnotizen ist die dazugehörige EN nicht zu referenzieren, ebenso ist auch nicht der Titel und Untertitel aufzuführen Beispiel: Diese SN EN 12271-3... (ohne Referenzierung und ohne Bezeichnung) Bei einem Nationalen Vorwort kombiniert mit einem Nationalen Anhang ist die dazugehörige EN das erste Mal zu referenzieren Beispiel: Diese SN EN 12271-3 «Oberflächenbehandlung Anforderungen» [1] (mit Referenzierung und mit Bezeichnung) Anschliessend nur noch die SN EN- und die Referenzierungsnummer gemäss SN EN 206-1 [1] Die Referenzierung eines SN EN-Anhangs ist wie folgt abzukürzen und nicht auszuschreiben gemäss SN EN 12274-3, A.2.3 (d.h. Anhang A, Ziffer 2.3 der SN EN 12274-3) Die Referenzierung einer SN EN-Tabelle und einer Tabelle im Nationalen Anhang ist wie folgt anzugeben gemäss Tabelle 1 (Referenz zur SN EN 12620 [4], Ziffer 4.3.2): bezieht sich auf Tabelle 1 im Nationalen Anhang selon le tableau 1 (référence à la SN EN 12620 [4], chiffre 4.3.2): se réfère au tableau 1 dans l annexe nationale gemäss Tabelle 1 der SN EN 12620 [4], Ziffer 4.3.2: bezieht sich auf Tabelle 1 in der SN EN selon le tableau 1 de la SN EN 12620 [4], chiffre 4.3.2: se réfère au tableau 1 dans la SN EN oder in Tabelle 1 des Nationalen Anhangs SN 670 119-NA zur SN EN 13242 «Gesteinskörnungen» dans le tableau 1 de l annexe nationale SN 670 119-NA à la SN EN 13242 «Granulats pour» Die Referenzierung einer SN EN-Ziffer ist wie folgt anzugeben muss dieser Wert nicht bestimmt werden (siehe SN EN 12620 [4], Ziffer 4.3.2) cette valeur ne sera pas requise (concerne la SN EN 12620 [4], chiffre 4.3.2) Keine Unterversionen angeben (Ausnahmen siehe Ziffern 6.4 und 6.5) 1) Ist eine ABB zu referenzieren, dann ist das Literaturverzeichnis in Technische Normen und in Vertragliche Normen zu unterteilen. 2) Wenn es eine Weisung des UVEK im Sinne von Art. 115 Abs. 1 SSV ist, dann sind die Gesetze und Verordnungen im Inhalt der entsprechenden Norm unter dem Titel Rechtsgrundlagen aufzuführen bzw. zu erklären und nicht im Literaturverzeichnis zu referenzieren.

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 5 6.3 Referenzierungen im Literaturverzeichnis 6.3.1 Darstellung Die Referenzierung ist 2spaltig und wie folgt darzustellen [1] SN 640 420 Asphalt; Grundnorm [2] SN 641 716 Strassenverkehrssicherheit; Lokalisierung und Rangierung von Unfallschwerpunkten [3] SN 640 567-2 Rückhaltesysteme an EN 1317-2 Strassen Teil 2: Leistungsklassen, Abnahmekriterien für Anprallprüfungen und Prüfverfahren für Schutz einrichtungen [4] SIA 246.202 Prüfverfahren für Naturstein EN 1926 Bestimmung der Druckfestigkeit [1] SN 640 420 Enrobés bitumineux; norme de base [2] SN 641 716 Sécurité routière; localisation et classement de points noirs [3] SN 640 567-2 Dispositifs de retenue EN 1317-2 routiers Partie 2: classes de performance, critères d acceptation des essais de choc et méthodes d essai pour les barrières de sécurité [4] SIA 246.202 Méthodes d essai pour pierres EN 1926 naturelles Détermination de la résistance en compression 6.3.2 Spezielles Separate Anhänge sind separat zu referenzieren (z.b. SN 640 925b Anhang, SN 640 699 Anhang) Anhänge in Nationalen Normen sind im Literaturverzeichnis nicht aufzulisten Die Referenzierung von Nationalen Vorworten kombiniert mit Nationalen Anhängen sind wie folgt anzugeben (eine A1- oder AC-Korrektur ist nicht anzugeben) [1] SN 670 205-NA Nationales Vorwort [1] SN 670 205-NA Avant-propos national EN 13808 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel Rahmenwerk für die Spezifizierung kationischer Bitumenemulsionen, inkl. Nationaler Anhang EN 13808 Bitumes et liants bitumineux Cadre de spécification des bitumes modifiés par des polymères, y compris Annexe nationale Die Referenzierung von Richtlinien, Forschungsberichten und Fachliteratur sind wie folgt anzugeben Bundesamt (oder eine andere Vereinigung); Titel, evtl. Forschungsbericht Nr., Ort, Datum (nur Jahr) [5] Bundesamt für Strassen ASTRA; Richtlinie Überwachung und Unterhalt der Kunstbauten der Nationalstrassen, Bern, 1998 [6] Richtlinie des UVEK; Planung und Bau von Wildtierpassagen an Verkehrswegen, 2001 [7] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; Parkplatzlärmstudie, Schriftenreihe Heft 89, Handbuch der Datenerfassung, Augsburg, 2003 [8] Ernst Basler + Partner AG; Ermittlung repräsentativer Betriebskostensätze für Kraftfahrzeuge zur Bewertung von Massnahmen im Strassenverkehr, Forschungsbericht Nr. 1200, Zürich, 2007 Grundsätzlich sind keine Autoren anzugeben, sonst wie folgt auflisten [5] strasse und verkehr; Flückiger, W.; Oertli, J.J.; Toleranz verschiedener Baum- und Straucharten gegenüber Trockenheit und Streusalz, Zürich, 1982, S. 188 189 [6] Haupt Verlag AG; Lauber, K.; Wagner, G.; Flora Helvetica, 4. Aufl., Bern, 2007 Die Referenzierung eines Gestzes oder einer Verordnung ist wie folgt anzugeben [5] SR 741.11 Verkehrsregelnverordnung VRV [5] Office fédéral des routes OFROU; Directive pour la surveillance et l entretien des ouvrages d art des routes nationales, Berne, 1998 [6] Directive DETEC; Planification et construction de passages à faune à travers des voies de communication, 2001 [7] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; Parkplatzlärmstudie, Schriftenreihe Heft 89, Handbuch der Datenerfassung, Augsburg, 2003 [8] Ernst Basler + Partner AG; Calcul des coûts unitaires représentatifs d utilisation des automobiles en vue de l évaluation des mesures de circulation routière, rapport de recherche n o 1200, Zurich, 2007 [5] route et trafic; Flückiger, W.; Oertli, J.J.; Toleranz verschiedener Baum- und Straucharten gegenüber Trockenheit und Streusalz, Zurich, 1982, p. 188 189 [6] Haupt Verlag AG; Lauber, K.; Wagner, G.; Flora Helvetica, 4 e édition, Berne, 2007 [5] RS 741.11 Ordonnance sur les règles de la circulation routière OCR

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 6 6.4 Referenzierung von ersetzten Normen in SN und Nationalen Elementen zu EN Im erwähnte ersetzte Normen in der neuen SN nicht referenzieren (ausser diese SN tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft) Im erwähnte ersetzte Normen immer mit Unterversion angeben und das erste Mal den Titel dazusetzen Beispiel: ersetzt die SN 671 713b «Bituminöse Bindemittel; Dichte» 6.5 Referenzierungen von Normen, die erst in Vorbereitung sind Normen, die noch nicht existieren, werden im und im Literaturverzeichnis referenziert, aber nur im Literaturverzeichnis ist in Klammern dahinter (in Vorbereitung), (en préparation) zu ergänzen Bei Normen, die in Vorbereitung sind und eine Unterversion ersetzen, sind bei Erwähnung im der alten und neuen Norm jeweils die Unterversionen anzugeben 7 Einheiten In der Schweiz ist seit über zwei Jahrzehnten das «Système International d Unités» SI (siehe Normenwerk Band 1) gesetzlich vorgeschrieben und anzuwenden. Dieses Einheitensystem umfasst gemäss SR 941.20 und SR 941.202 SR 941.20 RS 941.20 7 Basis-Einheiten: Meter m, Kilogramm kg, Sekunde s, 7 unités de base: mètre m, kilogramme kg, seconde s, Ampere A, Kelvin K, Mol mol und Candela cd ampère A, kelvin K, mole mol et candela cd SR 941.202 RS 941.202 Abschnitt 3: Ergänzende SI-Einheiten section 3: unités SI supplémentaires Ebener Winkel Radiant rad und Räumlicher Winkel Steradiant sr dian angle plan radian rad et angle solide stéra- sr section 5: multiples et sous-multiples d unités SI admis comme unités propres avec des dénomina- Abschnitt 4: Abgeleitete SI-Einheiten section 4: unités dérivées SI Abschnitt 5: Vielfache und Teile von SI-Einheiten als selbstständige Einheiten mit besonderen Benennungen tions particulières Abschnitt 6: Einheiten, die unabhängig von den SI-Basiseinheiten definiert sind Abschnitt 7: Einheiten, die nur in speziellen Anwendungsbereichen zugelassen sind Abschnitt 8: Bildung von dezimalen Vielfachen und Teilen der Einheiten section 6: unités définies indépendamment des unités SI de base section 7: unités admises uniquement dans des domaines d application spéciaux section 8: formation de multiples et sous-multiples décimaux des unités Die SI-Einheiten bilden ein kohärentes System, d.h. sie sind durch den Zahlenfaktor 1 miteinander verknüpft (siehe auch METAS-Broschüre, Download unter www.metas.ch/measures) 7.1 Schreibregeln Die Einheiten sind stets mit senkrecht stehenden Schriftzeichen anzugeben Beispiele: m, s, kg usw. Das Zeichen eines Vorsatzes steht ohne Zwischenraum unmittelbar vor der Einheit Beispiele: 10 kg = 10 4 g; 1 MN = 10 6 N = 10 6 kg m s 2 ; 1 kpa s = 1000 N s m 2 = kg m 1 s 1 Es dürfen keine Kombinationen von Vorsätzen gebildet werden Beispiel: falsch 1 Mmm = 10 3 m richtig 1 km = 10 3 m Für zusammengesetzte Einheiten, die multiplikativ oder als Quotient zweier oder mehrerer Einheiten gebildet sind, ist vorzugsweise folgende Schreibweise anzuwenden Beispiele: 100 N m; 1,6 m s 1 Nicht CHF 100/a, sondern CHF 100 a 1 7.1.1 Formeln Formeln sind zentriert (nur einmal und nicht in beiden Spalten) und gemäss CEN-Regeln darin enthaltene Variable in TimesTen kursiv zu setzen. Invariable (z.b. Zahlen, Einheiten usw.) sind gemäss CEN-Regeln in Arial/Helvetica normal (nicht kursiv) zu setzen Q = S z t [m 3 s 1 ] Q Infiltrierte Wassermenge Q Débit infiltré S Oberfläche des Beckens S Surface du bac Δz Änderung der Wasserspiegelhöhe im Becken Δz Variation de la hauteur d eau dans le bac Δt Zeitabschnitt Δt Temps écoulé

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 7 Weiteres Beispiel einer Formel WB 1 = V f 1 ct 100% 7.1.2 Grafische Darstellungen (Diagramme), Tabellen Die Einheiten sind in eckigen Klammern aufzuführen: [m 2 ], [s], [m 3 s 1 ], [kg] z [m] Distanz Distance Dauer Durée t [s] [km] [d] Ordinaten und Abszissen sind mit der entsprechenden Einheit zu bezeichnen 8 Abkürzungen Abkürzungen gemäss SI-Einheiten oder METAS-Broschüre Abkürzungen wenn möglich vermeiden Abkürzungen grundsätzlich gleich sowohl im deutschen als auch im französischen Tägliche äquivalente Verkehrslast TF Trafic pondéral équivalent journalier TF Abkürzungen immer erklären Keine Abkürzungen in Titeln und Untertiteln Minuten im immer ausschreiben, nicht mit «min» abkürzen Die Abkürzung «min.» gilt für mindestens. Innerhalb des s jedoch mindestens immer ausschreiben (siehe auch Ziffer 10: ) Für die Abkürzung von Liter ist ein aus der Schrift Times kursiv zu verwenden Im französischen 1., 2. usw. wie folgt abkürzen: 1 er ; 1 re, 2 e, 75 e Die Abkürzung von Nummer (Nr.) im französischen ist wie folgt zu setzen N o (alleinstehend), n o (im fortlaufenden ) Im deutschen sind die Abkürzungen usw., z.b. zu verwenden, analog im französischen etc., p.ex. Masseinheiten in eckige Klammern [mm] setzen; nicht nur in Tabellen, sondern auch in der Abbildungsbeschreibung Die Abkürzung von Jahr ist a; von Tag ist d; von Stunde ist h, von Sekunde ist s % immer als Zeichen setzen Ausnahme: Angaben in Prozent Indication en pour cent 10 C DTV (Durchschnittlicher täglicher Verkehr) TJM (trafic journalier moyen) Fz d 1 vhc d 1 10 2 Pa = 1 mbar gemäss SN EN, selon la SN EN, de la SN EN, à la SN EN PW Personenwagen VT Voiture tourisme LW Lastwagen PL Poids lourds ÖV Öffentlicher Verkehr TP Transports publics Phi φ, Sigma s CHF (nicht Fr.) siehe (nicht vgl.) voir (n écrivez pas cf.) 9 Aufzählungen 9.1 Allgemeines Möglichst wenige Interpunktionen verwenden Keine Satzzeichen bei kolumnenartigen Aufzählungen 9.2 Gross- und Kleinschreibung Allgemein gilt Grundsätzlich jedes Wort hinter dem «Aufzählungsstrich» gross schreiben Im französischen jedoch den Anfangsbuchstaben klein schreiben Beispiel Exemple Unsere Schule Notre école Die Schülerinnen und Schüler les élèves Die Lehrerinnen und Lehrer les maîtres Das Komma entfällt nach den Zeilen einer Liste.

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 8 Beispiel Unsere Sonderangebot Äpfel Birnen Bei Gliederungsabschnitten in Form längerer Sätze sind Schlusspunkte nicht nötig. Beispiel Die Gefahren Das Fernsehen nimmt viel zu viel Zeit in Anspruch und hindert uns an anderen Beschäftigungen, die wir eigentlich erledigen sollten Das vielseitige Programm verleitet zu wahllosem Sehen Wenn die Abschnitte einer Gliederung aus längeren Sätzen bestehen, dann sind Schlusspunkte im deutschen und französischem zu setzen. Beispiel Die Gefahren Das Fernsehen nimmt viel Zeit in Anspruch und hindert uns an anderen Beschäftigungen. Das vielseitige Programm verleitet zu wahllosem Sehen. Man verdirbt sich leicht die Augen durch zu vielen Fernsehen. Bei ganzen Sätzen auch im französischen den Anfangsbuchstaben gross schreiben. 10 Mathematisches Sofern vorhanden, spezielle Sonderzeichen wie z.b., Σ mit folgenden Sonderfonts setzen European Font, Mathematical Font; bei Formeln Universal Greek oder TimesTenGreek Inclined Sonst ist die Schrift Symbol zu wählen Masse immer mit Komma abtrennen: 3,5 kg, 0,5 mm, nicht Punkt Bei den Anforderungen ist auf die Toleranz zu achten 2 bedeutet zwischen 1,5 und 2,4 2,0 bedeutet zwischen 1,95 und 2,04 2,00 bedeutet zwischen 1,995 und 2,004 Für grösser ( ), grösser gleich ( ), kleiner ( ), kleiner gleich ( ) ist immer das Zeichen zu verwenden (auch im fortlaufenden deutschen und französischen nicht ausschreiben) Bei Massangaben bis 1 m muss auf 2 Kommastellen ausgewiesen sein, z.b. 0,30 0,50 m, ab 1 m reicht es allenfalls auf 1 Kommastelle, z.b. 1,0 m; 16 m kann aber auch in Ordnung sein Bei Multiplikationen immer einen mittelstehenden Punkt ( ) und nicht ein x verwenden 500 0,1 mm, aber 40 mm 60 mm 80 mm (ergibt m 3 ) 5 g 10 g oder (5 10) g D Layout 11 Allgemeines 11.1 Titelseite SN-Nummer halbfett (Helvetica Neue Medium, 24 Punkt) setzen; die EN-Nummer normal (Helvetica Neue Roman, 17 Punkt) SN und Nationale Elemente zu EN Haupttitel Helvetica halbfett 17/18 Punkt Untertitel Helvetica halbfett 13/14 Punkt Englischer Titel bei Nationalen Elementen Helvetica halbfett 10/11 Punkt, zentriert über 2 Spalten ABB Haupttitel Helvetica halbfett 18/19 Punkt Untertitel Helvetica halbfett 13/14 Punkt Ziffer 90 Grad gedreht: 50% gerastert, Helvetica halbfett 66/72 Punkt In der Fusszeile ist folgende Reihenfolge einzuhalten Genehmigt: Dezember 2004 Adoptée: décembre 2004 Ersetzt: SN 671 625a vom Dezember 1974 Remplace: SN 671 625a de décembre 1974 Gültig: ab 1. Januar 2005 Valable: dès 1 er janvier 2005 Auch bei Nationalen Elementen ist die zu ersetzende EN in der Fusszeile anzugeben Wenn es nur eine AC- oder A1-Korrektur ist, dann heisst es wie folgt Ersetzt: SN 670 902-6a vom Dezember 2003 Remplace: SN 670 902-6a de décembre 2003 und Teile der EN 933-6: 2001 et parties de l EN 933-6: 2001 Bei den ersetzten Normen ist das Genehmigt-Datum zu nehmen und nicht das Datum der Gültigkeit

Anweisungen für die Erarbeitung von Normen Stand vom 24. Januar 2011 9 11.2 Inhalt Fussnoten bzw. Anmerkungen in der Normalschrift und nicht kleiner setzen Kopfzeile ab Seite 2 ist stets anzupassen SN Nr. EN Nr. Anerkennungsnotiz / Notice d entérinement SN Nr. EN Nr. Nationaler Anhang / Annexe nationale SN Nr. EN Nr. Nationales Vorwort / Avant-propos national Grundsätzlich keine Blindzeilen zwischen den Absätzen setzen ausser nach einer Aufzählung Deutscher und französischer stets alinieren, auch bei Aufzählungsstrichen 1) 2) Fussnotenziffern immer hochgestellt mit Klammer setzen, z.b. Das Nationale Vorwort und der Nationale Anhang sind in der gleichen Normen lieferung zu publizieren und in einem Dokument (Norm) zusammenzufassen (siehe Ziffer 4.5) in den Abbildungen am Anfang immer gross schreiben Keine Querformate Abbildungen und Tabellen immer im referenzieren In den Abbildungen zwischen deutsch und französisch, falls genug Platz vorhanden, auch 1 mm Abstand dazwischen 12 Farben 12.1 Gelb im VSS-Logo Pantone 109 C, aufgelöst in CMYK-Farben, gestrichenes Papier 100% Yellow, 10% Magenta 12.2 Signalfarben Die folgenden Definitionen sind die CMYK-Werte für gestrichenes Papier Blau Cyan 100%, Magenta 56% Gelb Magenta 15%, Yellow 94% Grau Schwarz 20% Grün Cyan 100%, Yellow 91%, Schwarz 27% Orange Magenta 51%, Yellow 87% Rot Magenta 91%, Yellow 87% 13 Abbildungen SI-Einheiten bei Abszissen, Ordinaten und in Tabellen stets in eckigen Klammern: [mm] Abmessungen wie Breite, Länge, Höhe, Tiefe und Dicke sind immer dementsprechend zu bezeichnen und die Zahlenwerte mit den SI-Einheiten anzugeben, wie mm, m Falls zwei Abbildungen nebeneinander zu stellen sind, dann ist der französische der jeweiligen Abbildung halbfett kursiv und normal kursiv zu setzen und zwischen den Sprachen zusätzlich 1 mm Abstand Abb. 1 Abb.2 Überhöhungsdiagramm Beispiel für die ASTRA-Frutiger-Schrift Fig. 1 Fig. 2 Diagramme pour l allongement en hauteur Exemple de l écriture ASTRA-Frutiger 14 Legenden Bei Legenden ist der Einzug normal wie der einzug 8,5 mm X Standort Y Koordinate Bei Legenden mit Flächen einzug 12 mm, Abstand zwischen Legendentexten 1 mm, Breite 10 mm, Höhe 3,5 mm Nicht relevant Relevant Bei Fussnoten ist der einzug 4 mm 1) Geeignet 2) Nicht geeignet