Hannover, 05.11.2013 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 07/21 Farnkamp-Süd der Gemeinde Wedemark Auftraggeber: Gemeinde Wedemark Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Tel.: (0511) 220688-0 info@gta-akustik.de Projekt-Nr.: B461307 Umfang: 37 Seiten Text, 16 Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Lortzingstr. 1, 30177 Hannover Telefon (0511) 220688-0, Fax (0511) 220688-99 Messstelle nach 26 BImSchG
Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 4 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur 5 2.2 Beurteilungsgrundlagen 6 2.3 Untersuchte Immissionsorte 11 3 Ermittlung von Geräuschemissionen und immissionen 11 3.1 Plangegebene Geräuschvorbelastung 11 3.2 Beschreibung der möglichen geräuschrelevanten Tätigkeiten und Betriebsabläufe im Sinne einer typisierenden Betrachtung 12 3.2.1 Parkplätze 13 3.2.2 Pkw-Fahrgassen 15 3.2.3 Mögliche Maximalpegel auf Parkplätzen 16 3.2.4 Lkw-Fahrverkehr 16 3.2.5 Rollgeräusche auf dem Wagenboden 19 3.2.6 Geräusche beim Überfahren der Ladebordwand 20 3.2.7 Außenverflüssiger 21 3.2.8 Schallquellen im Innern von Gebäuden 22 3.2.9 Emissionen von Einkaufswagenboxen 22 3.2.10 Entleerung eines Müllcontainers 23 3.2.11 Freilager - Getränkekisten auf Hand-Hubwagen 24 3.2.12 Papierpresse / Schneckenverdichter 24 3.3 Konsequenzen der typisierenden Betrachtung Emissionskontingentierung 25 3.4 Begrenzung der Emissionen des Plangebiets 27 3.5 Veränderung von Straßenverkehrslärm aufgrund der Planung 27 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 28 4.1 Allgemeines zum Verfahren 28 4.2 Ergebnisse 29 4.3 Sicherheit der Prognose von Anlagengeräuschen 30 4.4 Beurteilung 30 4.5 Ansiedlungsvorhaben eines Vollsortimenters 36 5 Zusammenfassung 37 Projekt-Nr.: B461307, Seite 2 von 37
Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2.1 Anlage 2.2 Anlage 3.1 Anlage 3.2 Anlage 4.1 Anlage 4.2 Anlage 5.1 Anlage 5.2 Anlage 5.3 Anlage 6.1 Anlage 6.2 Anlage 7.1 Anlage 7.2 Anlage 7.3 Anlage 7.4 Lageplan, Übersicht über die Lage der Immissionsorte Lage der Schallquellen der plangegebenen Vorbelastung Ergebnisse zur plangegebenen Vorbelastung Lage der Schallquellen im Sondergebiet Einzelhandel Geräuschimmissionen des Sondergebiets Lage von Lärmminderungsmaßnahmen Geräuschimmissionen des Sondergebiets mit Lärmminderungsmaßnahmen Verkehrslärmquellen im Prognose-Null-Fall Verkehrslärmquellen im Prognose-Fall Veränderung der Geräuschimmissionssituation durch Verkehrslärm Lage und Betrag der Emissionskontingente und der Richtungssektoren mit erhöhten Emissionskontingenten Planwerte und Immissionskontingente Lage der Schallquellen des geplanten Vollsortimenters Geräuschimmissionen des geplanten Vollsortimenters Prüfung der Einhaltung des zukünftigen Planrechts Teilpegel zur typisierenden Betrachtung Projekt-Nr.: B461307, Seite 3 von 37
1 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Gemeinde Wedemark beabsichtigt im Ortsteil Elze an der Walsroder Straße (L 190) im Bereich der Einmündung des Farnkamps im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07/21 ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel auszuweisen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zum Teil innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 07/18 Farnkamp, welcher für die fragliche Fläche ein hinsichtlich seiner Geräuschemissionen eingeschränktes Gewerbegebiet (GE gemäß BauNVO [3]) ausweist. In der Nachbarschaft des Plangebiets liegen weitere, zum Teil hinsichtlich der Geräuschemissionen eingeschränkte Gewerbegebiete des Bebauungsplans Nr. 07/18 sowie die mit Pegeln der flächenbezogenen Schallleistung versehenen Gewerbegebiete der Bebauungspläne Nr. 07/16 Gewerbegebiet Neue Wiesen - Erweiterung und Nr. 07/07 I Gewerbegebiet Elze Nord. Die plangegebenen Geräuschimmissionen dieser Gewerbegebiete sind in dieser Untersuchung als plangegebene Geräuschvorbelastung zu berücksichtigen. Schutzbedürftige Wohnbauflächen befinden sich auf der Ostseite der am Plangebiet vorbeiführenden L 190. Die Wohnbebauung befindet sich zum Teil im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 07/08 Beim Ortfeld, welcher dort ein allgemeines Wohngebiet (WA gemäß BauNVO) ausweist. Im Bereich der Kreuzung Brinkhansstraße und Walsroder Straße befinden sich weitere Wohngebäude, welche nach Einschätzung der Gemeinde Wedemark die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebiets besitzen. In dieser schalltechnischen Untersuchung sollen die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch eine Nutzung des Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung rechnerisch prognostiziert und beurteilt werden. Die konkreten Ansiedlungspläne eines Verbrauchermarkts sollen hinsichtlich der zu erwartenden Geräuschimmissionen diskutiert werden. Die Ermittlung der maßgeblichen Beurteilungspegel und deren Beurteilung erfolgt auf Grundlage der DIN 18005 [5] in Verbindung mit den Regelungen der TA Lärm [4]. Dabei wird im Zusammenhang mit einer Beurteilung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 [6] der Begriff des Orientierungswerts, bei einer Beurteilung auf Grundlage der TA Lärm der Begriff des Immissionsrichtwerts verwendet. In den Fällen, wo Orientierungswert und Immissionsrichtwert betragsmäßig übereinstimmen, können beide Begriffe synonym verwendet werden. Projekt-Nr.: B461307, Seite 4 von 37
2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterlagen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der derzeit gültigen Fassung [2] Baugesetzbuch Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist [3] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung [4] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 Gem.Min.Bl. Nr. 26 [5] DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 [6] Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren zu DIN 18005-1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 1987 [7] DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 Projekt-Nr.: B461307, Seite 5 von 37
[8] DIN EN 12354-4 Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften; Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Ausgabe April 2001 [9] Lkw-Geräusche Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen Technischer Bericht Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, 1995 [10] Lkw-Geräusche II Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Essen, 2000 [11] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.] 6. Auflage, Augsburg, 2007 [12] Container Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.], Stand 2004 2.2 Beurteilungsgrundlagen Bauleitplanung Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung von städtebaulichen Planungen bildet im Allgemeinen die DIN 18005. Neben Hinweisen zur Ermittlung der maßgeblichen Immissionspegel unterschiedlicher Lärmarten in den Abschnitten 2 bis 6 der Norm enthält Beiblatt 1 Orientierungswerte als Anhaltswerte für eine schalltechnische Beurteilung. Die richtliniengerecht und je nach Lärmart auf unterschiedliche Weise ermittelten Immissionspegel (Beurteilungspegel) werden zur Beurteilung mit den Orientierungswerten verglichen. Eine mögliche Überschreitung der Orientierungswerte kann ein Indiz für das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sein. Der Begriff Orientierungswert zeigt, dass bei städtebaulichen Planungen keine strenge Grenze für die Beurteilungspegel der jeweiligen Lärmart existieren soll, sondern das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Zusammenhang mit den nach 1 BauGB [2] geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen von weitaus mehr Faktoren abhängig sein kann. Dieser Sichtweise entspricht auch die ständige Rechtsprechung (vgl. hierzu z. B. die Urteile BVerwG 4CN 2.06 v. 22.03.2007 oder OVG NRW, 7D89/06.NE v. 28.06.2007). Projekt-Nr.: B461307, Seite 6 von 37
Beiblatt 1 zu DIN 18005 enthält die folgenden Orientierungswerte, welche zwischen den einzelnen Gebietsarten der BauNVO differenzieren:» b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db(a) nachts 55 db(a) bzw. 50 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Demzufolge ist der höhere Nachtwert für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen.«bei Geräuscheinwirkungen unterschiedlicher Geräuschquellen ist gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Folgendes zu beachten:»die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.«anlagengeräusche Grundlage der Beurteilung von Anlagengeräuschen ist die TA Lärm. Die TA Lärm nennt in Abschnitt 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig von der Gebietsart, in der sich der betreffende Immissionsort befindet:»die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten.«projekt-nr.: B461307, Seite 7 von 37
Nachfolgend sind die Teile der TA Lärm zitiert, deren Inhalte in dieser Untersuchung von Bedeutung sind. Zunächst sind unter 6.4 die Mittelungszeiten der Schalldruckpegel definiert: 6.4 Beurteilungszeiten»Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags 06:00 22:00 Uhr 2. nachts 22:00 06:00 Uhr Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.«6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit»Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: 1. an Werktagen 06:00 07:00 Uhr, 20:00 22:00 Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen 06:00 09:00 Uhr, 13:00 15:00 Uhr, 20:00 22:00 Uhr. Der Zuschlag beträgt 6 db. Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.«in den nachfolgend zitierten Abschnitten der TA Lärm werden einzelne Begriffe festgelegt. 2.3 Maßgeblicher Immissionsort»Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage auf Grund der Vorbelastung zu erwarten ist, daß die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher Immissionsort festzulegen. «Projekt-Nr.: B461307, Seite 8 von 37
2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche»Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Beitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung im Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.«die folgenden Abschnitte definieren die relevanten Schallpegel: 2.8 Kurzzeitige Geräuschspitzen»Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel L AFmax des Schalldruckpegels L AF (t) beschrieben.«2.9 Taktmaximalpegel L AFT (t), Taktmaximal-Mittelungspegel L AFTeq»Der Taktmaximalpegel L AFT (t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels L AF (t) während der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt 5 Sekunden. Der Taktmaximal- Mittelungspegel L AFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel. Er wird zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche verwendet. Zu diesem Zweck wird die Differenz L AFTeq - L Aeq als Zuschlag für Impulshaltigkeit definiert.«unter Prüfung bei Einhaltung der Schutzpflicht heißt es: 3.2.1 Prüfung im Regelfall»Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet.«7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen»Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Projekt-Nr.: B461307, Seite 9 von 37
Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS- 90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred- Schütte-Allee 10, 50679 Köln.«Im Anhang der TA Lärm werden die technischen Rahmenbedingungen zur Ermittlung des Beurteilungspegels genauer beschrieben: A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort»Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989; b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen;«projekt-nr.: B461307, Seite 10 von 37
2.3 Untersuchte Immissionsorte Im vorliegenden Fall wurden zur Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der benachbarten Wohnnutzungen folgende Immissionsorte gewählt: IP 01: Baugrenze Gewerbegebiet Neue Wiesen, IP 02-05: Walsroder Straße, allgemeines Wohngebiet, IP 06: Brinkhansstraße, allgemeines Wohngebiet, IP 07: Gewerbegebiet Farnkamp. 3 Ermittlung von Geräuschemissionen und immissionen 3.1 Plangegebene Geräuschvorbelastung Gemäß den Festsetzungen der Bebauungspläne 07/16 und 07/07 I werden die Gewerbegebiete mit einem festgesetzten Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von = 60 je Quadratmeter am Tage und = 45 bzw. = 50 je Quadratmeter in der Nacht berücksichtigt. Die Flächen des Bebauungsplans 07/18, in denen nur das Wohnen nicht wesentlich störende Betriebe zulässig sind (im Bebauungsplan mit GE* gekennzeichnet), können nach unserer Einschätzung durch Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von = 58 je Quadratmeter am Tage und = 43 je Quadratmeter in der Nacht beschrieben werden. Die restlichen Gewerbegebiete des Bebauungsplans 07/18 werden mit einem typischen Ansatz von = 65 je Quadratmeter am Tage und = 50 Projekt-Nr.: B461307, Seite 11 von 37
je Quadratmeter in der Nacht berücksichtigt. In den südlichen Randbereichen des genannten Bebauungsplans bleiben die Festsetzungen des dort überplanten Bebauungsplans Nr. 07/16 bestehen. 3.2 Beschreibung der möglichen geräuschrelevanten Tätigkeiten und Betriebsabläufe im Sinne einer typisierenden Betrachtung Um die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Einzelhandel hinsichtlich der möglichen Emissionen schalltechnisch zu untersuchen, kann nicht auf abstrakte flächenbezogene Ansätze zurückgegriffen werden. Stattdessen soll im Folgenden auf ein typisches Modell eines Vollsortimenters mit üblichen Häufigkeiten an Einzelvorgängen und einer üblichen Anordnung von Baukörper und Kundenparkplatz abgestellt werden. Für die erfahrungsgemäß wesentliche Schallquelle, den Kundenparkplatz, werden die in der Parkplatzlärmstudie [11] angegebenen Häufigkeiten verwendet. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Öffnungszeiten des Einzelhandelsbetriebs so realisiert werden, dass die Nutzung des Kundenparkplatzes und die Anlieferungen in die Beurteilungszeit Tag gemäß Punkt 6.4 der TA Lärm fallen. Bzgl. des Umfangs von Anliefervorgängen wird von einem Ansatz ausgegangen, der in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle voraussichtlich unterschritten wird. Auch hinsichtlich der Anzahl an Einzelvorgängen je Ladevorgang wird auf die obere Grenze abgestellt. Im Einzelnen werden die folgenden schalltechnisch relevanten Parameter angesetzt: 90 Stellplätze, Parkplatzoberfläche: Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm, Verwendung von Standardeinkaufswagen auf Pflaster, 6 Lkw-Anlieferungen durch große Lkw am Tage, davon zwei zwischen 06:00 und 07:00 Uhr, von diesen beiden besitzt ein Lkw ein Kühlaggregat, 1 Anlieferung für einen Bäcker zwischen 06:00 und 07:00 Uhr durch einen kleinen Lkw, Typischer Betrieb einer Papierpresse, Tausch eines Müllcontainers zwischen 07:00 und 20:00 Uhr, Typische Nutzung eines Freilagers für Getränke, Betrieb von Kühl- und Lüftungsanlagen, Netto-Verkaufsfläche im Sinne der Parkplatzlärmstudie von 1.100 m². Projekt-Nr.: B461307, Seite 12 von 37
Zur Ermittlung der Bewegungshäufigkeiten auf dem Kundenparkplatz als Grundlage einer typisierenden Betrachtung macht die Parkplatzlärmstudie in Tabelle 33 die folgenden Angaben: Tabelle 1:Auszug aus Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie Parkplatzart Kleiner Verbrauchermarkt (Netto-Verkaufsfläche bis 5000 m²) Discounter und Getränkemarkt Einheit B 0 der Bezugsgröße B Tag (06-22 Uhr) N= Bewegungen / (B 0 h ) Nacht (22:00-06:00 Uhr) ungünstigste Nachtstunde 1 m² Netto- Verkaufsfläche *) 0,1 - - 1 m² Netto- Verkaufsfläche *) 0,17 - *) Die Netto-Verkaufsfläche umfasst nur die gesamte für die Kunden zugängliche Fläche von Verkaufsräumen ohne Berücksichtigung der Flächen von Nebenräumen wie Toiletten, Fluren, Büros und Lagerräumen. Ebenso sind die Flächen des Kassenbereichs und des Vorraums zwischen Kassen und Eingang bzw. Ausgang mit Packtischen nicht enthalten (vgl. Anmerkung der Parkplatzlärmstudie). Nachfolgend wird detailliert auf die einzelnen Emissionen der unterschiedlichen Quellen und die zu berücksichtigenden Häufigkeiten eingegangen. 3.2.1 Parkplätze Die Berechnung der Geräuschemissionen von Parkplätzen erfolgt nach dem Verfahren der etablierten Parkplatzlärmstudie [11]. Diese Studie beschreibt mit dem zusammengefassten Verfahren die Emissionen von Parkplätzen wie folgt: Dabei sind: = + + + + + 10 B N! Emissionskennwert des Parkplatzes; = 63 db(a) = Schallleistungspegel für einen Pkw-Parkvorgang je Stunde; = Zuschlag für die Parkplatzart (nach Tabelle 34 der Studie); = Zuschlag für die Impulshaltigkeit (nach Tabelle 34 der Studie); = 2,5 lg (f B - 9); K D beschreibt den sog. Durchfahrtanteil, d. h. den Anteil an den Gesamtemissionen des Parkplatzes, welcher von den die Fahrgassen durchfahrenden Pkw erzeugt wird. Bei Omnibushaltestellen und Parkplätzen mit weniger als 10 Stellplätzen kann K D entfallen. Projekt-Nr.: B461307, Seite 13 von 37
" = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße; = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche...); # = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde); # = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche; = Zuschlag für die Oberfläche der Fahrgassen. Der Zuschlag beträgt für unterschiedliche Oberflächen der Fahrgassen: 0 db(a) für asphaltierte Oberflächen 0,5 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm 1,0 db(a) bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie zu Zuschlägen für verschiedene Parkplatztypen wird hier von der Parkplatzart Parkplätze an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Pflaster) mit den Zuschlägen K %& = 5 db und K ' = 4 db, bzw. Parkplätze an Einkaufszentren (lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster) mit den Zuschlägen = 3 db und = 4 db ausgegangen. Unter den genannten Randbedingungen ergibt sich bei 90 Stellplätzen, Standard- Einkaufswagen und Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm ein auf einen Vorgang je Stunde bezogener Emissionskennwert des Parkplatzes von,)* = 77,8!. Für einen lärmreduzierten Ansatz mit lärmarmen Einkaufswagen und asphaltierten Fahrgassen erhält man für 82 Stellplätze,)* = 74,7!. Ausgehend von 1.100 m² Netto-Verkaufsfläche und den Bewegungshäufigkeiten für Discounter werden von folgenden Häufigkeiten berücksichtigt: Tabelle 2: Zu berücksichtigende Häufigkeiten auf dem Pkw-Parkplatz Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Pkw-Parkvorgang (typisierende Betrachtung) Pkw-Parkvorgang (gepl. Vollsortimenter) 187 / h 7:00 21:30 121 / h 7:00 21:30 Projekt-Nr.: B461307, Seite 14 von 37
Dabei gilt: 1 Parkvorgang = 1 Einparkvorgang oder 1 Ausparkvorgang. 1 Pkw = 2 Parkvorgänge Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge gleichverteilt auf die Öffnungszeiten im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h. = 0,5 m über Parkplatzoberfläche berücksichtigt. 3.2.2 Pkw-Fahrgassen Die Emissionen der Fahrwege werden aus dem Kennwert L m,e der RLS-90 und dem in der Parkplatzlärmstudie angegebenen Zusammenhang,)/ = 0,1 + 19 ermittelt. Dabei bezeichnet L W,1h den auf 1 m Fahrweg bezogenen Schallleistungspegel für einen Vorgang je Stunde. Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu: 34 0,1 = 0 + 5 6 + 5 + 5 7 + 5 16. Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels L (25) m für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Geht man auf Betriebsgrundstücken von einer Geschwindigkeit von 30 km/h aus, so erhält man auf ebener Asphaltstrecke für 1 Pkw je Stunde 0,1 = 28,5! und,)/ = 47,5! je Meter Fahrweg. Für die Zuschläge für unterschiedliche Fahrbahnarten der Fahrwege gilt gemäß Parkplatzlärmstudie anstatt 5 = 0 db für asphaltierte Fahrgassen, = 1,0 db bei Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm, = 1,5 db bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm. Projekt-Nr.: B461307, Seite 15 von 37
Es wird von folgenden Häufigkeiten ausgegangen: Tabelle 3: Zu berücksichtigende Häufigkeiten auf dem Pkw-Parkplatz Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Pkw-Bewegung (typisierende Betrachtung) Pkw-Bewegung (gepl. Vollsortimenter) 187 / h 7:00 21:30 121 / h 7:00 21:30 Dabei gilt: 1 Bewegung = 1 Abfahrt oder 1 Ankunft. Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h. = 0,5 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. 3.2.3 Mögliche Maximalpegel auf Parkplätzen Der Parkplatzlärmstudie sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpegeln kurzzeitiger Einzelereignisse zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind für einen Abstand von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben: beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt Türenschließen Heck- bzw. Kofferraumklappenschließen Druckluftgeräusch Pkw 67 72 74 alle Pegelwerte in db(a) Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 db über den angegeben Werten. 3.2.4 Lkw-Fahrverkehr Der in einer Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie zu Lkw und Ladegeräuschen [10] auf ein Wegelement von einem Meter bezogene Schallleistungspegel L w einer Lkw-Bewegung je Stunde wird zu Projekt-Nr.: B461307, Seite 16 von 37
großer Lkw (Antriebsleistung > 105 KW): = 63,0! kleiner Lkw (Antriebsleistung < 105 KW): = 62,0! je 1 m Fahrweg angesetzt. Für Rangierfahrten eines Lkw kann zur Berücksichtigung höherer Motordrehzahlen bei Kenntnis des Fahrwegs laut oben zitierter Studie ein 3-5 db(a) höherer Wert zugrundegelegt werden. Ansonsten wird im Folgenden gemäß [10] ein Schallleistungspegel von = 99,0! für die Dauer des Rangiervorgangs angesetzt. Als typische Dauer eines Rangiervorgangs können bis zu 2 Minuten angesetzt werden. Für den auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel je Vorgang erhält man somit,)* = 84,2!. Für Kühlaggregate eines Lkw sind in eigenen Messungen Schallleistungspegel von = 86,0! ermittelt worden. Für den Parkvorgang eines Lkw wird gem. o. g. Parkplatzlärmstudie [11] ein Schallleistungspegel von:,)* = 77,0! für eine Bewegung pro Stunde (zzgl. Impulszuschlag von 3 db(a)) angesetzt. Für einen kleinen Lkw (Transporter o. ä.) kann der Schallleistungspegel für einen Pkw- Parkvorgang verwendet werden:,)* = 63,0! für eine Bewegung pro Stunde (zzgl. Impulszuschlag von 4 db(a)). Es wird von folgenden Häufigkeiten ausgegangen: Tabelle 4: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (typisierende Betrachtung) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Anfahrten kleiner Lkw 1 6:00 7:00 Abfahrten kleiner Lkw 1 6:00 7:00 Parkvorgang kleiner Lkw 1 6:00 7:00 Anfahrten großer Lkw 2 6:00 7:00 Abfahrten großer Lkw 2 6:00 7:00 Rangieren großer Lkw 2 6:00 7:00 Parkvorgang großer Lkw 2 6:00 7:00 Projekt-Nr.: B461307, Seite 17 von 37
Lkw Kühlaggregat 1 6:00 7:00 Anfahrten großer Lkw 4 7:00 20:00 Abfahrten großer Lkw 4 7:00 20:00 Rangieren großer Lkw 4 7:00 20:00 Parkvorgang großer Lkw 4 7:00 20:00 Anfahrt Müll-Lkw 1 7:00 20:00 Abfahrten Müll-Lkw 1 7:00 20:00 Parkvorgang Müll-Lkw 1 7:00 20:00 Tabelle 5: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (geplanter Vollsortimenter) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Anfahrten großer Lkw 1 6:00 7:00 Abfahrten großer Lkw 1 6:00 7:00 Rangieren großer Lkw 1 6:00 7:00 Parkvorgang großer Lkw 1 6:00 7:00 Lkw Kühlaggregat 1 6:00 7:00 Anfahrten großer Lkw 3 7:00 20:00 Abfahrten großer Lkw 3 7:00 20:00 Rangieren großer Lkw 3 7:00 20:00 Parkvorgang großer Lkw 3 7:00 20:00 Anfahrt Müll-Lkw 1 7:00 20:00 Abfahrten Müll-Lkw 1 7:00 20:00 Parkvorgang Müll-Lkw 1 7:00 20:00 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h. = 1,0 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. Für eine richtlinienkonforme Ermittlung der Geräusche sind ebenfalls regelmäßig auftretende Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse zu betrachten. Mögliche Maximalpegel bei Lkw-Parkvorgängen In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und Ladegeräusche [9] wird als Maximalpegel bei einem Lkw-Parkvorgang (Öffnen des Ventils am Druckluftsystem) 09: = 115,0! Projekt-Nr.: B461307, Seite 18 von 37
angegeben. Mögliche Maximalpegel bei Lkw-Abfahrten Der Parkplatzlärmstudie [11] sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpegeln kurzzeitiger Einzelereignisse von Lkw zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind für einen Abstand von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben: beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt Türenschließen Heck- bzw. Kofferraumklappenschließen Druckluftgeräusch Lkw 79 73 78 alle Pegelwerte in db(a) Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 db über den angegeben Werten, d. h. für die beschleunigte Abfahrt erhält man rd.,09: = 105,0!. 3.2.5 Rollgeräusche auf dem Wagenboden In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und Ladegeräusche [9] wird für die Ladegeräusche im Innern eines Lkw bei Verwendung einer Innenrampe (Rollgeräusche auf dem Wagenboden) ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde von ;04,)/ = 75,0! angegeben. Die Anlieferung wird gemäß [9] mit 50 Vorgängen abgeschätzt. Für Backwaren wird die Häufigkeit mit 12 Vorgängen abgeschätzt. Man erhält damit für einen vollständigen Ladevorgang je Stunde ;04,)*,<9=>?9@A = 85,8! ;04,)*,BCDBEFGHB = 92,0!. Es wird von folgenden Häufigkeiten ausgegangen: Tabelle 6: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge im Auflieger (typisierende Betrachtung) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis L WTm5,1h [db(a)] Entladevorgang 2 6:00 7:00 92,0 Entladevorgang 4 7:00 20:00 92,0 Projekt-Nr.: B461307, Seite 19 von 37
Tabelle 7: Ladevorgänge Bäcker Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis L WTm5,1h [db(a)] Entladevorgang Backwaren 1 6:00 7:00 85,8 Tabelle 8: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge im Auflieger (geplanter Vollsortimenter) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis L WTm5,1h [db(a)] Entladevorgang 1 6:00 7:00 92,0 Entladevorgang 3 7:00 20:00 92,0 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. 3.2.6 Geräusche beim Überfahren der Ladebordwand In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und Ladegeräusche [9] sind für das Überfahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Hubwagen die folgenden Schallleistungspegel angegeben: voll auf Lkw ;04,)/ = 88,0!,09: = 116,0! leer von Lkw ;04,)/ = 89,1!,09: = 121,0!. Für einen Vorgang (leer von Lkw + voll auf Lkw bzw. umgekehrt) erhält man somit ;04,)/ = 91,6!. Für einen vollständigen Ladevorgang von bis zu 25 Einfahrten mit einem Hubwagen in den Auflieger und bis zu 25 Ausfahrten ergibt sich für einen vollständigen Ladevorgang für die Geräuschemissionen der Ladebordwand: ;04,)/ = 105,6!. Alle aufgeführten Kennwerte wurden auf jeweils ein Ereignis je Stunde bezogen. Es wird von folgenden Häufigkeiten ausgegangen: Projekt-Nr.: B461307, Seite 20 von 37
Tabelle 9: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge an der Ladezone (typisierende Betrachtung) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis L WTm5,1h [db(a)] Entladevorgang 2 6:00 7:00 105,6 Entladevorgang 4 7:00 20:00 105,6 Tabelle 10: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge an der Ladezone (geplanter Vollsortimenter) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis L WTm5,1h [db(a)] Entladevorgang 1 6:00 7:00 105,6 Entladevorgang 3 7:00 20:00 105,6 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h. = 1,0 m über Gelände berücksichtigt. 3.2.7 Außenverflüssiger In dieser Untersuchung wird im Rahmen der typisierenden Betrachtung von einem Schallleistungspegel von = 76,0! ausgegangen. Für den geplanten Vollsortimenter wird bei bekannter Lage des Außenverflüssigers von = 83,9! ausgegangen. Im Folgenden wird sicherheitshalber Dauerbetrieb berücksichtigt. Es wird vorausgesetzt, dass derartige Anlagen dem heutigen Stand der Lärmbekämpfungstechnik entsprechen. Insbesondere wird angenommen, dass die von den Geräten verursachten Geräusche weder ton- noch impulshaltig sind. Neben dem Verflüssiger können ggf. noch weitere ortsfeste Geräte wie z. B. Lüftungsanlagen mit unbekannten Schallleistungspegeln zur Ausführung kommen. Die Lage dieser Geräte und die Lage des Verflüssigers sind derzeit noch nicht bekannt. In den Immissionsberechnungen wird für jeden Immissionsort daher angenommen, alle genannten Geräte befänden sich am Gebäude des Fachmarktzentrums in kürzester Entfernung zum jeweiligen Immissionsort mit einer Quellhöhe von h. = 4,0 m über Gelände. Projekt-Nr.: B461307, Seite 21 von 37
3.2.8 Schallquellen im Innern von Gebäuden Schallemissionen von Aggregaten im Innern des Gebäudes, wie die im Lager befindliche Papierpresse, können bei Immissionsberechnungen vernachlässigt werden, wenn die den betreffenden Raum umfassenden Bauteile in Massivbauweise erstellt werden und somit Schallabstrahlungen der Wände von untergeordneter Bedeutung sind. Eine beispielhafte Abschätzung soll dies belegen: Fenster als schwächstes Außenbauteil besitzen in der Regel eine Fläche von rd. 1,5 m² und ein bewertetes Schalldämm-Maß von 32 db(a). Abzüglich des Vorhaltemaßes der DIN 4109 ergibt sich ein bewertetes Bau-Schalldämm- Maß von 30 db(a). Selbst bei einem für Industriebetriebe typischen Innenpegel von 85 db(a) (Gehörschutz erforderlich!) errechnet sich als Schallleistungspegel des Fensters ein Wert von 85-4-30 + 10 lg(1,5) = 52,8 db(a), welcher im Vergleich mit den weiteren Schallquellen zu vernachlässigen ist. Da bei SB-Märkten z. B. Geräusche im Innern von Technikräumen im Allgemeinen kaum hörbar sind, ist eine Abstrahlung durch Umfassungsbauteile ins Freie mit Sicherheit auszuschließen. 3.2.9 Emissionen von Einkaufswagenboxen In einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [9] sind in Abschnitt 8.2 Emissionsansätze für die Geräuschprognose des Ein- und Ausstapelns von Einkaufswagen angegeben. Demnach ist für Wagen mit Metallkörben für einen Vorgang (Ein- oder Ausstapeln) je Stunde ein nach dem Taktmaximalpegelverfahren gebildeter mittlerer Schallleistungspegel von ;04,)/ = 72,0! und ein mittlerer Maximalpegel von,09: = 106,0! zu berücksichtigen. ;04,)/ = 66,0! und ein mittlerer Maximalpegel von,09: = 99,0! Die zu berücksichtigenden Häufigkeiten können mit den Pkw-Frequenzen auf dem Kundenparkplatz in Zusammenhang gebracht werden. Es soll im Folgenden davon ausgegangen werden, dass die Häufigkeit der Nutzung eines Einkaufswagens 75 % der Pkw- Frequenz entspricht. Dabei gilt: 0,75 Einstapel- und 0,75 Ausstapelvorgänge = 1 Kunden-Pkw. Somit steht die Anzahl der Ein- und Ausstapelvorgänge in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Parkvorgänge. Es wird von folgenden Häufigkeiten ausgegangen: Projekt-Nr.: B461307, Seite 22 von 37
Tabelle 11: Zu berücksichtigende Häufigkeiten Einkaufswagenboxen (typisierende Betrachtung) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Ein-/Ausstapeln 140 / h 7:00 21:30 Tabelle 12: Zu berücksichtigende Häufigkeiten Einkaufswagenboxen (geplanter Vollsortimenter) Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Ein-/Ausstapeln 105 / h 7:00 21:30 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell gleichverteilt auf die beiden Einkaufswagenboxen berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h. = 0,5 m über Parkplatzoberfläche berücksichtigt. 3.2.10 Entleerung eines Müllcontainers Geräusche bei der Entleerung von Müllcontainern entstehen beim Anschlagen des Containers an den Aufbau des Müllfahrzeugs. Typische Schallleistungspegel von derartigen Anschlaggeräuschen liegen bei: 09: = 105,0!. Einmaliges Anschlagen mit einer Impulsdauer von weniger als 5 Sekunden liefert einen nach dem Taktmaximalpegelverfahren ermittelten, auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel von: ;04,)* = 76,4!. Bei 6 Anschlagvorgängen erhält man somit als Emissionskennwert je Entleerungsvorgang ;04,)* = 84,2!. Tabelle 13: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Müllentleerung 1 7:00 20:00 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmo- Projekt-Nr.: B461307, Seite 23 von 37
dell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h. = 1,0 m über der befestigten Aufstellfläche berücksichtigt. 3.2.11 Freilager - Getränkekisten auf Hand-Hubwagen In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und Ladegeräusche [9] sind für den Transport von Getränkekisten auf Hubwagen über unebenen Asphalt die folgenden Schallleistungspegel angegeben: Glasflaschen: ;@I,)/ = 87,0!,09: = 97,0! PET-Flaschen: ;@I,)/ = 90,0!,09: = 97,0! unbeladen: ;@I,)/ = 100,0!,09: = 105,0! Bei 15 Sekunden Einwirkzeit ergibt sich für einen Vorgang je Stunde (mit PET-Flaschen beladener Hubwagen auf dem Hinweg, unbeladener Hubwagen auf dem Rückweg) ;@I,)/ = 76,6!. Tabelle 14: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis L WTm5,1h [db(a)] Nutzung Freilager 10 07:00 20:00 76,6 3.2.12 Papierpresse / Schneckenverdichter Die Papierpresse ist mit einem üblichen Schallleistungspegel von = 86,0! berücksichtigt worden. Als Betriebsdauer wird 1 Stunde je Tag angesetzt: Projekt-Nr.: B461307, Seite 24 von 37
Tabelle 15: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Dauer je Vorgang L W,1h [db(a)] Betrieb der Papierpresse 1 07:00 20:00 60 Min 86,0 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. 3.3 Konsequenzen der typisierenden Betrachtung Emissionskontingentierung Pauschal kann das Emissionsverhalten von Betrieben über die Festsetzung von Emissionskontingenten auf Grundlage der DIN 45691 gesteuert werden. Neben dem typischen Anwendungsfall bei der Ausweisung von Gewerbegebieten kann das Verfahren der DIN 45691 auch bei Sondergebieten Anwendung finden. Insbesondere kann im vorliegenden Fall das Sondergebiet im Zusammenhang mit den bereits teilweise hinsichtlich ihrer Geräuschemissionen eingeschränkten Gewerbegebieten gesehen werden. In der DIN 45691 liegt der Ermittlung der Immissionskontingente L IK (sich aus einem Emissionskontingent L EK ergebende Pegel an der Bebauung) aus den einzelnen Emissionskontingenten eine von der DIN ISO 9613-2 abweichende Ausbreitungsrechnung zugrunde. Abgesehen von der geometrischen Ausbreitungsdämpfung wird vollständig auf weitere Dämpfungsterme sowie auf die Berücksichtigung von Reflexionen verzichtet. Das hat zur Folge, dass sich die nach DIN 45691 ermittelten Immissionskontingente eines Emissionskontingents von den aus flächenbezogenen Schallleistungspegeln gleichen Betrags ermittelten Beurteilungspegeln unterscheiden. An dieser Stelle wird deutlich, wie die Systematik der DIN 45691 zu interpretieren ist. Ziel des Verfahren ist es, die obere Grenze der möglichen Immissionen gewerblich oder industriell genutzter Flächen eines Plangebiets, d. h. in der Regel die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, anteilig unter verschiedenen schallemittierenden Flächen aufzuteilen. Da planübergreifende (also auf den jeweiligen Immissionsort bezogene) Festsetzungen ausgeschlossen werden müssen, verbleibt als einzige Möglichkeit die Verknüpfung der anteiligen Immissionsrichtwerte außerhalb des Plangebiets über eine im Prinzip beliebige Ausbreitungsrechnung mit den Flächen innerhalb des Plangebiets. Zum Verfahren: Zunächst werden in der DIN 45691 die sog. Gesamt-Immissionswerte (L GI ) an den maßgeblichen Immissionsorten der nächstgelegenen schützenswerten Gebiete festgelegt. Diese sollten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Regel nicht übersteigen. Bei Vorliegen einer Geräuschvorbelastung (L vor ) (plangegeben oder tatsächlich) werden die Immissionswerte gemindert (energetische Subtraktion). Die so ermittelten Planwerte (L Pl ) beschreiben die durch das Plangebiet nutzbaren Immissionsreserven. Projekt-Nr.: B461307, Seite 25 von 37
Die Betrachtungen werden dabei für jeden Immissionsort (j) durchgeführt. Die Emissionskontingente einzelner Teilflächen (L EK,i ) werden dann so ermittelt, dass die aus der Ausbreitungsrechnung ( L i,j ) resultierenden Immissionskontingente (L IK,i = L EK,i - L i,j ) in der Summe den Planwert nicht überschreiten. Die Immissionskontingente einer oder mehrerer durch einen Betrieb genutzten Teilflächen stellen dann die Obergrenze der zulässigen Geräuschimmissionen für diesen Betrieb dar. Für den Fall, dass im Rahmen des städtebaulichen Abwägungsverfahrens als immissionsortbezogener Gesamt- Immissionswert des Plangebiets der jeweilige Immissionsrichtwert gewählt wird und keine Vorbelastung existiert, ergibt sich, dass die Gesamtimmissionen des Plangebiets in der Summe den jeweiligen Immissionsrichtwert an der nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung unterschreiten. Eine optimale Ausnutzung des Emissionspotenzials eines Gebiets wird erreicht, wenn die energetische Summe aller Immissionskontingente den jeweiligen Immissionsrichtwert exakt erreicht. Bei Vorliegen einer Vorbelastung wäre das Optimum bei Erreichen des Planwerts durch die Summe aller Immissionskontingente gegeben. Dadurch wird der Geräuschimmissionsschutz der Nachbarschaft mit Blick auf nachfolgende Einzelgenehmigungsverfahren bereits auf Ebene der Bauleitplanung offensichtlich sichergestellt. Da das jeder Teilfläche des Plangebiets zugeordnete Immissionskontingent als Anteil am Immissionsrichtwert interpretiert werden kann ist offensichtlich, dass bei der Beurteilung eines in einer mit einem Emissionskontingent versehenen Teilfläche ansässigen Betriebs das Immissionskontingent die Rolle eines Immissionsrichtwerts übernimmt. Erläuterung zur Anwendung im Genehmigungsverfahren: Um die Zulässigkeit eines Vorhabens auf Flächen mit festgesetzten Emissionskontingenten zu überprüfen, werden die gemäß den zum Zeitpunkt der Genehmigung einschlägigen Vorschriften ermittelten Beurteilungspegel des Vorhabens mit den Immissionskontingenten der beanspruchten Emissionskontingente gemäß Gleichung (6) der DIN 45691 verglichen. Gemäß Abschnitt 5, zweiter Satz der DIN 45691 sollen dabei die Beurteilungspegel unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung ermittelt werden. Da es sich beim Immissionskontingent um einen Anteil am Immissionsrichtwert handelt und eine etwaige Vorbelastung mit berücksichtigt wurde, ist bei einer Beurteilung des Betriebs anhand des Planrechts der Geräuschimmissionsschutz im Sinne der TA Lärm automatisch gegeben. Insbesondere folgt aus dieser Systematik, dass der jeweilige Immissionsrichtwert an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung durch die Geräuschimmissionen des fraglichen Betriebes unterschritten wird. Das Verfahren der DIN 45691 bezieht sich nur auf Mittelungspegel innerhalb der jeweiligen Beurteilungszeit. Weitergehende Beurteilungskriterien von Geräuschen bleiben von diesem Verfahren unberührt. Projekt-Nr.: B461307, Seite 26 von 37
3.4 Begrenzung der Emissionen des Plangebiets Da im vorliegenden Fall eine konkrete Planungssituation vorliegt, ist bei der Gliederung des Plangebiets in Teilflächen auf diese konkrete Planung Rücksicht genommen worden (vgl. Urteile OVG NRW 2 D 38-11.NE und OVG NRW 2 D 63-11). Das Ergebnis der Emissionskontingentierung ist im Plan der Anlage 6.1 dargestellt. Dort sind der Wert der Emissionskontingente für die Tages- und die Nachtzeit, sowie zwei Richtungssektoren mit erhöhten Emissionskontingenten dargestellt. 3.5 Veränderung von Straßenverkehrslärm aufgrund der Planung Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu: 0,1 = 0 34 + 5 6 + 5 + 5 7 + 5 1. Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels 0 34 für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Der Mittelungspegel 0 34 wird aus der stündlichen Verkehrsstärke M in Kfz/h und dem mittleren Lkw-Anteil p in % für Lkw mit einem zgg. von mehr als 2,8 t errechnet. Je nach Eingangsdaten kann der genannte Kennwert auch nach Tabelle 3 der RLS-90 aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke und dem maßgebenden Lkw- Anteil berechnet werden. Die genannten Verkehrsstärken sind Jahresmittelwerte. Gemäß den Angaben eines Verkehrsgutachtens ist von folgenden Verkehrsmengen auszugehen: Tabelle 16: Gesamtverkehr und Lkw-Anteile (M und p gem. RLS-90) aus dem Jahr 2010 Bezeichnung Verkehr Kfz in 24 h Prognose Null L 190 6350 Prognose L 190 nördl. Straße Farnkamp 7000 L 190 südl. Straße Farnkamp 7800 Anteil Sondergebiet auf Straße Farnkamp 1750 Projekt-Nr.: B461307, Seite 27 von 37
Tabelle 17: Auszug aus Tabelle 3 der RLS-90 Straßengattung tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen M [Kfz/h] p [%] M [Kfz/h] p [%] 0,06*DTV 20 0,008*DTV 10 Der Lkw-Anteil des Sondergebiets am Gesamtverkehr wird mit 0,4 % angesetzt (ca. 7 Lkw am Tag). Mit diesen mittleren stündlichen Verkehrsstärken erhält man die folgenden Emissionspegel: Tabelle 18: Emissionspegel Bezeichnung 0,1,;97 0,1,J9=* Prognose Null L 190 65,8 db(a) 54,9 db(a) Prognose L 190 nördl. Straße Farnkamp 64,3 db(a) 53,2 db(a) L 190 südl. Straße Farnkamp 64,7 db(a) 53,7 db(a) Anteil Sondergebiet auf Straße Farnkamp 51,5 db(a) - Dabei wurde im vorliegenden Fall keine Korrektur für die Fahrbahnoberfläche (5 = 0 db) sowie kein Steigungszuschlag (5 7 = 0 db) und keine Korrektur für Mehrfachreflexionen (5 1 = 0 db) in Ansatz gebracht. Derzeit beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Höhe des Plangebiets 70 km/h. Zukünftig soll sie im betreffenden Abschnitt auf 50 km/h reduziert werden. 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines zum Verfahren Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Geländeund Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik durchgeführt, die durch die TA Lärm [4] und durch die dort zitierte DIN ISO 9613-2 [7] beschrieben wird (Geräuschimmissionsprognose nach A.2.3 TA Lärm). Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Projekt-Nr.: B461307, Seite 28 von 37
Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Die Summe aller dieser Dämpfungen wird mit! bezeichnet. Berücksichtigt man noch die Richtwirkungskorrektur 5 K, die sich aus dem Richtwirkungsmaß einer Punktschallquelle 5 und dem Richtwirkungsmaß bei Abstrahlung in einen Raumwinkel L von weniger als 4 M sterad (vgl Raumwinkelmaß K 0 der ehemaligen VDI 2714) ergibt, so lässt sich die Ausbreitungsrechnung, d. h. der Zusammenhang zwischen immissionsseitigem Pegel und quellseitigem Schallleistungspegel, wie folgt darstellen: N; 5O = + 5 K! Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (z. B. Gebäude) sind in den Plänen der Anlage dargestellt. Straßenverkehrslärm wird entsprechend der Ausbreitungsrechnung nach RLS-90 berücksichtigt. Im Bereich schallharter Flächen (Parkplatz) ist für den Bodeneffekt G = 0,3 (fast vollständig schallharter Boden) angesetzt worden. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von 1 db(a) charakterisiert. Dabei wird die Reflexion an der Fassade, für die der Beurteilungspegel L r berechnet werden soll, entsprechend der Definition des Immissionsorts 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, nicht berücksichtigt. Die Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt eine Mitwindsituation. Es wird davon ausgegangen, dass die Geräusche der Anlage keine ausgeprägten Einzeltöne enthalten, die an den Immissionsorten wahrzunehmen sind. Daher ist der Zuschlag für die Berücksichtigung der Tonhaltigkeit K T = 0 db(a) zu setzen. Ein Zuschlag für eine ggf. vorhandene Impulshaltigkeit der Geräusche wird nicht separat angesetzt, sondern wird als im Emissionsansatz enthalten angesehen. Die ermittelten Immissionspegel an den Immissionsorten beschreiben damit die Beurteilungspegel L r nach der TA Lärm. Zur Ermittlung der Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse wird programmintern für jeden Immissionsort die jeweils für den Maximalpegel maßgebliche Schallquelle automatisiert ermittelt und der jeweilige maximale Schallleistungspegel ausgewertet. Im Falle der Emissionskontingentierung erfolgt die Ausbreitungsrechnung gemäß der DIN 45691. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem IMMI 2013 der Firma Wölfel. 4.2 Ergebnisse In den Tabellen der Anlagen sind die Ergebnisse der Schallimmissionsberechnungen angegeben. Dabei ist zu allen in der Anlage 1 dargestellten Immissionsorten das entspre- Projekt-Nr.: B461307, Seite 29 von 37
chende Geschoss, der maßgebliche Immissionsrichtwert, der Beurteilungspegel, ggf. der Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse sowie die jeweilige Differenz zum Immissionsrichtwert für den Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) angegeben. Überschreitungen der jeweiligen Immissionsrichtwerte sind durch Fettdruck hervorgehoben. Die jeweiligen Berechnungsergebnisse der einzelnen Anlagen beziehen sich auf die in dem Plan der vorangehenden Anlage dargestellten Anordnung von Geräuschquellen. 4.3 Sicherheit der Prognose von Anlagengeräuschen Bei der Durchführung von schalltechnischen Prognoseuntersuchungen, die sich auf Emissionsmessungen, Literaturangaben und Vergleichsdaten etc. beziehen, ergeben sich üblicherweise Unsicherheiten. Zusätzliche Unsicherheiten sind bei den Schallausbreitungsrechnungen auf Grund der Ansätze für die Meteorologiedämpfung, Abschirmmaße etc. zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Geräuschemissionen wurden übliche Ansätze auf der Basis von Erfahrungswerten oder Studien gewählt. Da für die jeweiligen Emissionsansätze die oberen Grenzen betrachtet wurden, sind emissionsseitig keine Zuschläge für die Prognosegenauigkeit anzusetzen. Bzgl. den zugrundeliegenden vom Auftraggeber übermittelten Häufigkeiten der Einzelvorgänge kann keine Aussage über die Prognosegenauigkeit erfolgen. Hier muss vorausgesetzt werden, dass diese Ansätze die obere zu erwartende Grenze beschreiben. 4.4 Beurteilung Plangegebene Vorbelastung Die Berechnungsergebnisse der Anlage 2.2 zeigen, dass die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete an den Immissionsorten an der Walsroder Straße am Tage und in der Nacht durch die plangegebenen Geräuschimmissionen der ausgewiesenen Gewerbegebiete bereits teilweise ausgeschöpft bzw. nur geringfügig unterschritten werden. Innerhalb der Gewerbegebiete ist eine abstrakte Ermittlung der plangegebenen Vorbelastung nicht sinnvoll. Durch die zusätzlichen Geräuschimmissionen der Nutzung des geplanten Sondergebiets des Bebauungsplans 07/21 ist zu erwarten, dass die genannten Orientierungswerte / Immissionsrichtwerte teilweise weitergehend überschritten werden. In Anlehnung an Punkt 3.2.1 der TA Lärm kann eine weitere Immissionsbelastung zugelassen werden, wenn die Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung (Sondergebiet) als nicht relevant im Projekt-Nr.: B461307, Seite 30 von 37
Sinne der TA Lärm einzustufen sind. Dies ist der Fall, wenn der zusätzliche Immissionsbeitrag an Immissionsorten, an denen die Vorbelastung den jeweiligen Immissionsrichtwert bereits ausschöpft, 6 db(a) oder mehr unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert liegt. Für die Geräuschimmissionen des Sondergebiets gelten somit als Obergrenze der zulässigen Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten der Vorbelastung in allgemeinen Wohngebieten 49 db(a) am Tage und 34 db(a) in der Nacht. Immissionen des Sondergebiets typisierende Betrachtung werktags, Beurteilungszeit Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Auf Grundlage der in Anlage 3.2 dargestellten Berechnungsergebnisse ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung des in Abschnitt 3 beschriebenen Emissionsszenarios der Orientierungswert des Beiblatts 1 zur DIN 18005 / Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete an dem meistbetroffenen Immissionsort 04 am Tage erreicht bzw. leicht überschritten wird. An den Immissionsorten 03 bis 05 sind die Geräuschimmissionen des Kundenparkplatzes pegelbestimmend (vgl. Anlage 7). Aufgrund der ermittelten Pegel muss eine Nutzung des Kundenparkplatzes in der Nachtzeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr durch eine geeignete Wahl der Öffnungszeiten des Einzelhandelsbetriebes ausgeschlossen werden. An den Immissionsorten 01 und 02 liefern die Anliefervorgänge den größten Beitrag. Aus diesem Ergebnis ist bereits abzuleiten, dass Anliefervorgänge in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) auszuschließen sind. Im benachbarten Gewerbegebiet sind an der Baugrenze die Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags um rd. 4 bis 8 db(a) überschritten. Diese Immissionsorte sind mit Bezug auf A 1.3. b.) der TA Lärm untersucht worden. Derzeit befindet sich auf einem fraglichen Grundstück ein Nebengebäude. Schutzbedürftige Aufenthaltsräume sind im Bereich der Baugrenze derzeit dort nicht realisiert. Ein Immissionskonflikt wird demnach bei den derzeitigen örtlichen Gegebenheiten nicht hervorgerufen. Sollte zukünftig beabsichtigt sein, schutzbedürftige Wohnnutzungen im Gewerbegebiet zu realisieren (Betriebsleiterwohnungen), so könnte das Vorhaben im Zuge der architektonischen Selbsthilfe so angeordnet werden, dass Immissionskonflikte nicht entstehen. Aus diesem Grunde ist u. E. die ermittelte Belastung am Rand des benachbarten Grundstücks tolerierbar. Diese Argumentation ist auch auf die westlich gelegene Fläche im Gewerbegebiet übertragbar. Die Geräuschimmissionen des Sondergebiets sind aufgrund der ermittelten Pegel an den Immissionsorten 03 bis 05 als relevant im Sinne der TA Lärm zu bezeichnen. Eine Umsetzung der Planung ohne Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschimmissionen am Tage ist aufgrund der plangegebenen Vorbelastung nicht möglich. Der jeweilige Bezugspegel der TA Lärm zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse wird durch die prognostizierten Maximalpegel am Tage an allen Immissionsorten unterschritten. Projekt-Nr.: B461307, Seite 31 von 37
Immissionen des Sondergebiets typisierende Betrachtung werktags, Beurteilungszeit Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Nachts wird der Orientierungswert / Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete, bei ausschließlichem Betrieb der ortsfesten Schallquellen mit dem in Abschnitt 3 angegebenen Schallleistungspegel und keinen betrieblichen Vorgängen im Plangebiet, an den Immissionsorten 02 bis 06 mindestens um rd. 6 db(a) und an Immissionsort 01 um rd. 2 db(a) unterschritten. Nachts treten beim Betrieb von Kühl- oder Lüftungsanlagen keine Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse auf. Immissionen des Sondergebiets typisierende Betrachtung sonntags, Beurteilungszeit Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) An Sonn- und Feiertagen kann gegebenenfalls im Plangebiet eine Bäckerei geöffnet sein. Es werden dann möglicherweise Kunden mit dem Pkw anfahren. Die Kundenfrequenz wird jedoch deutlich unter der an Werktagen liegen. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass an Sonntagen, auch bei einem gegenüber Werktagen höheren Ruhezeitenanteil, die Geräuschimmissionen unter denen an Werktagen liegen werden. Das Öffnen einer Bäckerei an Sonntagen ist tagsüber aus Sicht des Schallimmissionsschutzes möglich. Die Öffnungszeiten müssen dabei so gewählt werden, dass keine Kundenverkehre in die Nachtzeit fallen. Maßnahmen zur Geräuschreduzierung Zum Erreichen der Nichtrelevanzschwelle müssen die Geräuschimmissionen des Sondergebiets am Tage um rd. 6 db(a) gesenkt werden. Dies kann für die Immissionsorte 03 bis 05 durch Errichtung einer in Anlage 4.1 dargestellten Lärmschutzwand erreicht werden. Um die Immissionsbelastung an Immissionsort 02 zu senken, muss der Bereich der Anlieferzone abgeschirmt werden. Hierzu ist die Wirkung einer ca. 3 m hohen Umschließung der Laderampe schalltechnisch untersucht worden. Die sich mit den beschriebenen Maßnahmen ergebenden Beurteilungspegel sind in Anlage 4.2 angegeben. Man sieht, dass an allen Immissionsorten außerhalb der Gewerbegebiete der Immissionsrichtwert der TA Lärm am Tage um mindestens 6 db(a) unterschritten wird. Somit sind die reduzierten Geräuschimmissionen des mit einer typischen Nutzung berücksichtigten Sondergebiets als nicht relevant einzustufen. An dieser Stelle muss herausgestellt werden, dass die erarbeiteten Maßnahmen zur Senkungen der Geräuschbelastung auf dem in Abschnitt 3.2 beschriebenen Szenario beruhen. Gegebenenfalls geringere Häufigkeiten können zu weniger umfangreichen Schallschutzmaßnahmen führen (vgl. geplantes Vorhaben weiter unten im Text). Projekt-Nr.: B461307, Seite 32 von 37
Folgen des Ergebnisses der typisierenden Betrachtung für die Bauleitplanung Im Ergebnis hat die typisierende Betrachtung ergeben, dass bei Ansiedlung eines Verbrauchermarkts eine im Sinne der TA Lärm relevante Geräuschbelastung nicht ausgeschlossen werden kann. Da aufgrund der plangegebenen Vorbelastung nur nicht relevante Geräuscheinwirkungen zugelassen werden können, müssen potenzielle Nutzer gegebenenfalls mit der Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen rechnen. Hierauf sollte der Bebauungsplan Bezug nehmen. Eine Möglichkeit hierzu bietet die Festsetzung von Emissionskontingenten. Wie bereits erläutert muss im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass die Geräuschimmissionen der plangegebenen Vorbelastung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung im allgemeinen Wohngebiet an der Walsroder Straße bereits ausschöpfen bzw. annähernd ausschöpfen. Die schematische Ermittlung der Planwerte (vgl. Abschnitt 3.3) führt an Immissionsorten mit Ausschöpfung des jeweiligen Immissionsrichtwerts rechnerisch zu keinem Ergebnis und an Immissionsorten mit annähernder Ausschöpfung zu sehr kleinen Planwerten. Im Einzelgenehmigungsverfahren kann an Immissionsorten, an denen eine Ausschöpfung des jeweiligen Immissionsrichtwerts angenommen werden muss, eine weitere Geräuschbelastung zugelassen werden, wenn deren Beitrag 6 db(a) unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert liegt (Nichtrelevanzkriterium der TA Lärm). Demzufolge kann an diesen Immissionsorten als Planwert der um 6 db(a) verringerte jeweilige Immissionsrichtwert gewählt werden. Das Nichtrelevanzkriterium kann auch auf Immissionsorte mit annähernder Ausschöpfung des jeweiligen Immissionsrichtwerts angewandt werden. Demzufolge wurde als Planwert, also als zulässiges Maß für die Geräuschimmissionen des Sondergebiets, der tags und nachts um 6 db(a) verringerte Immissionsrichtwert verwendet (vgl. Anlage 6.2). Bei den ermittelten Emissionskontingenten kann davon ausgegangen werden, dass ebenfalls der sich aus der TA Lärm ergebende Schutzanspruch der in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässigen Betriebsleiterwohnungen gegeben ist. Eine Einhaltung des Immissionsrichtwerts für Gewerbegebiete auf den Nachbarflächen ist automatisch bei Einhaltung der Emissionskontingente gegeben. Auf einen nicht relevanten Beitrag braucht hier nicht abgestellt zu werden, da bei der Orientierung möglicher schutzbedürftiger Aufenthaltsräume zum Sondergebiet hin immer die Eigenabschirmung des Baukörpers berücksichtigt werden muss. Demzufolge kann eine vollständige Ausschöpfung des Immissionsrichtwerts für Gewerbegebiet an der Baugrenze zum Sondergebiet durch die (plangegebene) Geräuschvorbelastung ausgeschlossen werden. Um die Besonderheiten eines Verbrauchermarkts zu berücksichtigen ist die in Anlage 6.1 dargestellte Gliederung einschließlich der dort angegebenen Emissionskontingente entwickelt worden. Die dort zusätzlich dargestellten Richtungssektoren berücksichtigen die Tatsachte, dass der Planwert an den Immissionsorten 02 und 02a um rd. 2 db(a) und an Immissionsort 05 um rd. 1 db(a) durch die Immissionskontingente unterschritten wird. Projekt-Nr.: B461307, Seite 33 von 37
Vorschlag für eine textliche Festsetzung von Emissionskontingenten Zulässig sind Vorhaben, deren Geräuschemissionen die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente (L EK ) nach DIN 45691 weder tags (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten: Emissionskontingente tags und nachts in db(a) Teilfläche L EK, Tag L EK, Nacht SO 1 59 44 SO 2 63 48 Richtungssektoren: Der zeichnerisch dargestellte Bezugspunkt hat im Gauß-Krüger-Koordinatensystem die Koordinaten: Rechtswert: 3549383,18 und Hochwert: 5828439,01 (Hinweis für das UTM-Koordinatensystem: E: 549292,18; N: 5826548,14) In Bezug auf die Richtung 0 Nord, sind rechtsweisend (im Uhrzeigersinn) die folgenden Richtungssektoren definiert: Sektor A von 345 bis 35 Sektor B von 94 bis 132 Die Festsetzungen nach 4.6 der Norm sind durch folgenden Text zu ergänzen: Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A und B erhöhen sich die Emissionskontingent L EK um folgende Zusatzkontingente: Zusatzkontingente in db(a) für den Richtungssektor Richtungssektor Zusatzkontingent tags Zusatzkontingent nachts A 2,5 2,5 B 1 0 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei die Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k L EK,i durch L EK,i + L EK,zus,k zu ersetzen ist. Planinduzierter Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Eine planbedingte Lärmzunahme von Verkehrslärm ist mit Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG NRW 7 ad 76/02.NE v. 07.10.2004 und OVG NRW 7 D 89/06.NE v. 28.06.2007) in ihren Auswirkungen auf die schutzbedürftige Bebauung außerhalb des Plangebiets gesondert zu untersuchen. Bei der Beurteilung kann zunächst auf die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 abgestellt werden. Eine Überschreitung hat allerdings nicht zwangsläufig das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen zur Folge (vgl. OVG NRW 7 D 89/06.NE v. 28.06.2007). Als obere Grenze der Zumutbar- Projekt-Nr.: B461307, Seite 34 von 37
keit wird nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 4N6.88 BRS 50 Nr. 25 v. 18.12.1999 und BVerwG, 25.06.1982, 8C 15/80) und des OVG NRW (7a D 91/01 NE v. 08.04.2002) der Bereich der ehemaligen Lärmsanierungsgrenzwerte (70/60 db(a) Tag/Nacht für Wohngebiete bis 75/65 db(a) für Gewerbegebiete) angesehen. Eine Überschreitung dieser Werte ist demnach städtebaulich besonders zu würdigen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch der Punkt 7.4 der für Einzelgenehmigungsverfahren gewerblicher Anlagen anzuwendenden TA Lärm. Voraussetzung ist eine Nichtvermischung der anlagenbezogenen Verkehre mit dem Straßenverkehr. Demnach ist zunächst die rechnerische Prüfung der Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen durch anlagenbezogene Verkehre auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Hierzu werden die zu erwartenden Verkehrslärmpegel ohne das Vorhaben mit denen einschließlich des Vorhabens verglichen. Der Verweis in Punkt 7.4 auf die RLS-90 bedeutet, dass das auslösende Kriterium bereits bei einer Pegelerhöhung von 2,1 db(a) (gem. RLS-90 aufgerundet 3 db(a)) gegeben ist. Gemäß Punkt 7.4 ist somit bei einer Steigerung um mehr als 2,1 db(a) zu überprüfen, ob der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überschritten wird. Ist dies der Fall, sollen soweit möglich organisatorische Maßnahmen zur Verringerung der Geräuschbelastung ergriffen werden. Dies gilt nicht in Gewerbe- und Industriegebieten. In Anlage 5.3 sind den Geräuschimmissionen des Verkehrslärms ohne die durch die geplanten Gewerbe- und Industriegebiete erzeugten Verkehre (Prognose 0) und die entsprechenden Geräuschimmissionen mit den zusätzlich erzeugten Verkehren (Prognose) gegenübergestellt. Dabei wurden die im Abschnitt 3.15 beschriebenen Verkehrsmengen berücksichtigt. Es ist eine durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bedingte Verringerung der Verkehrslärmimmissionen um rd. 1 db(a) zu verzeichnen. Neubau einer Abbiegespur Da der Bau einer Abbiegespur einen baulichen Eingriff darstellt, kann diskutiert werden, zu welchem Ergebnis eine Prüfung auf wesentliche Änderung auf Grundlage der 16. BImSchV führen würde. Da bei der Prüfung auf wesentliche Änderung der Prognose-Null-Fall ohne baulichen Eingriff und den Verkehrszahlen des Prognosehorizonts mit dem Prognose-Fall nach Umsetzung der Baumaßnahme verglichen wird, entspricht die Vorgehensweise im Wesentlichen der im vorangegangenen Abschnitt erläuterten. Mit Bezug auf Anlage 5.3 ist somit festzustellen, dass bedingt durch die zukünftig herabgesetzte zulässige Höchstgeschwindigkeit eine Pegelminderung trotz steigender Verkehrsmenge zu erwarten ist. Die sich durch den Bau der Abbiegespur ergebende Abstandsvergrößerung des westlichen Emissionsbands der Walsroder Strasse zur Wohnbebauung bewirkt darüber hinaus eine weitergehende, in den Berechnungen unberücksichtigte geringfügige Pegelverringerung. Rechtliche Ansprüche auf Schallschutz dem Grunde nach sind deshalb nicht zu erwarten. Projekt-Nr.: B461307, Seite 35 von 37
4.5 Ansiedlungsvorhaben eines Vollsortimenters Für den konkreten Fall der Ansiedlung eines Vollsortimenters ist davon auszugehen, dass die zu erwartenden Geräuschimmissionen geringer sein werden als die in der typisierenden Betrachtung ermittelten. Bei Umsetzung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen bestehen somit aus Sicht des Schallimmissionsschutzes ohne weiteren Nachweis keine Bedenken gegen eine Genehmigung. Es kann allerdings der Fall diskutiert werden, ob im konkreten Einzelfall gegebenenfalls die beschriebenen Maßnahmen reduziert werden können. Das geplante Vorhaben ist im Rahmen einer detaillierten Prognose auf Grundlage der TA Lärm betrachtet worden. Zum einen wird am Tag von 1.750 Bewegungen auf dem Kundenparkplatz ausgegangen (gem. Verkehrsgutachten). Weiterhin ist die Verwendung lärmarmer Einkaufswagen mit einem geräuscharmen Korb und asphaltierte Fahrgassen berücksichtigt worden. Für die Anlieferung wurde von einem großen Lkw zwischen 6:00 und 7:00 und drei großen Lkw zwischen 7:00 und 20:00 Uhr ausgegangen. Der Bereich des Leegutlagers und der Rampe ist überdacht geplant. Das Leergutlager ist mit Wänden umschlossen. Die Laderampe besitzt seitlich eine geschlossene Wand. Die genannten Wände sollen nach Aussage des zukünftigen Betreibers schallabsorbierend ausgeführt werden. Ein separater Bäcker im Eingangsbereich soll nicht umgesetzt werden. Bei der Größe des Kundenparkplatzes wird von 82 Stellplätzen ausgegangen. Die rechnerische Obergrenze des zulässigen Schallleistungspegels des Außenverflüssigers ist mit 83,9 db(a) ermittelt worden. Dabei wird vorausgesetzt, dass mögliche Lüftungsöffnungen haustechnischer Anlagen keinen Immissionsbeitrag liefern. Dies ist typischerweise bei Schallleistungspegeln von weniger als 55 db(a) und Betriebszeiten zur Tageszeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr gegeben. Unter den genannten Randbedingungen ergeben sich die in Anlage 6.2 angegebenen Geräuschimmissionen. Die ermittelten Beurteilungspegel halten die jeweiligen Immissionsrichtwerte in den Gewerbegebieten tags und nachts ein und unterschreiten den Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung tags und nachts um mehr als 6 db(a). Auch der Bezugspegel der TA Lärm zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse ist durch die prognostizierten Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse unterschritten. Anhand der sich aus den Emissionskontingenten errechnenden Immissionskontingente ist geprüft worden, ob der unter den genannten schalltechnischen Randbedingungen betriebene Verbrauchermarkt das zukünftige Planrecht einhält. Anlage 7.3 ist zu entnehmen, dass dies an allen Immissionsorten der Fall ist. Projekt-Nr.: B461307, Seite 36 von 37
5 Zusammenfassung Die typisierende Betrachtung der Nutzung des Sondergebiets auf Grundlage allgemeiner Ansätze zu den Häufigkeiten von Einzelvorgängen hat gezeigt, dass bei uneingeschränkter Nutzung des Sondergebietes nicht von einer Einhaltung des Schutzes der Nachbarschaft vor unzulässigen Geräuschimmissionen ausgegangen werden kann. Auf diesem Grunde müssen bereits auf Ebene der Bauleitplanung Maßnahmen zur Sicherstellung des Geräuschimmissionsschutzes getroffen oder geeignete textliche Festsetzungen formuliert werden. Dies kann durch die ermittelten Emissionskontingente erfolgen. Die durch die Bauleitplanung verursachten Mehrverkehre auf öffentlichen Straßen werden die Geräuschimmissionen nicht erhöhen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Grenze zur Gesundheitsgefährdung am Tage und in der Nacht nicht überschritten wird. Für die konkret geplante Ansiedlung eines Vollsortimenters ist gezeigt worden, dass unter Berücksichtigung der vom zukünftigen Betreiber genannten Randbedingungen hinsichtlich der geräuschrelevanten Betriebsabläufe der Geräuschimmissionsschutz der Nachbarschaft ohne weitergehende Schallschutzmaßnahmen auch unter Berücksichtigung einer Geräuschvorbelastung gewahrt bleibt und das zukünftige Planrecht erfüllt wird. GTA mbh im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer 2013 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: B461307, Seite 37 von 37
Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung 3549150 3549200 3549250 3549300 3549350 3549400 3549450 3549500 3549550 51 06 5828250 5828300 5828350 5828400 5828450 5828500 5828550 5828600 5828650 Große Beeke Kläranlage 0 M 1:2500 100 m GE GE Brinkhansstraße SO 07 01 2 4 Neue Wiesen Die neuen Wiesen 1 05 2 04 03 Plumhofer Straße 4 15 02 Walsroder Straße - L 190 7 9 WA 5 13 11 6 3 1 4 6A 6 Bäckkamp 23 21 17 2 19 5828650 5828600 5828550 5828500 5828450 5828400 5828350 5828300 5828250 3549150 3549200 3549250 3549300 3549350 3549400 3549450 3549500 3549550 Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Übersichtsplan mit Lage der Immissionsorte Projekt-Nr.: B461307 Datum: 12.08.2013 Anlage: 1 IMMI 2013
4 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung 51 06 Brinkhansstraße 58 / 43 db je m² Plumhofer Straße 05 2 04 6 65 / 50 db je m² 1 2 3 03 5 4 6 7 9 Bäckkamp 6A 15 11 07 01 13 17 65 / 50 db je m² 60 / 45 db je m² 2 02 19 Große Beeke 60 / 50 db je m² 21 23 4 Neue Wiesen 60 / 45 db je m² Walsroder Straße - L 190 Kläranlage Die neuen Wiesen 1 60 / 50 db je m² 0 M 1:2500 100 m Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Übersichtsplan mit Lage der plangegebenen Vorbelastung Projekt-Nr.: B461307 Datum: 12.08.2013 Anlage: 2.1 IMMI 2013
Beurteilungspegel der plangegebenen Vorbelastung Immissionsort IRW T L r,tag Diff. IRW N L r,nacht Diff. 01 EG 65 - - 50 - - 01 OG1 65 - - 50 - - 02 EG 55 55,5 0,5 40 40,4 0,4 02 OG1 55 56,2 1,2 40 40,9 0,9 03 EG 55 54,9-0,1 40 39,4-0,6 03 OG1 55 55,3 0,3 40 39,9-0,1 04 EG 55 54,3-0,7 40 38,6-1,4 04 OG1 55 54,7-0,3 40 38,9-1,1 05 EG 55 54,2-0,8 40 38,3-1,7 05 OG1 55 54,6-0,4 40 38,7-1,3 06 EG 55 54,6-0,4 40 38,2-1,8 06 OG1 55 55,2 0,2 40 38,8-1,2 07 65 - - 50 - - (Alle Werte in db(a)) Projekt-Nr.: B461307 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Anlage 2.2
7 9 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung Plumhofer Straße 05 2 Zu- und Abfahrt Pkw kl. Lkw 04 4 Parkplatz Rangieren Laden kl. Lkw Parkvorg. Walsroder Straße - L 190 Lkw EKW Müllfahrzeug. Kühl- u. Lüftungsanlagen Lage unbestimmt 03 Müllfahrzeug Kühlaggregat Müll-Entleerung Lkw Parkvorg. Müllpresse Auflieger Ladezone 07 Freilager 01 15 0 M 1:1000 50 m Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Typisierende Betrachtung Lage der Schallquellen Projekt-Nr.: B461307 Datum: 13.08.2013 Anlage: 3.1 IMMI 2013
Beurteilungspegel der Nutzung des Sondergebiets (Analyse) Immissionsort IRW T L r,tag Diff. IRW N L r,nacht Diff. 01 EG 65 68,8 3,8 50 48,0-2,0 01 OG1 65 68,7 3,7 50 47,8-2,2 02 EG 55 54,4-0,6 40 24,8-15,2 02 OG1 55 54,6-0,4 40 25,4-14,6 03 EG 55 52,4-2,6 40 32,5-7,5 03 OG1 55 52,6-2,4 40 33,8-6,2 04 EG 55 55,0 0,0 40 28,6-11,4 04 OG1 55 55,1 0,1 40 29,4-10,6 05 EG 55 54,4-0,6 40 26,1-13,9 05 OG1 55 54,5-0,5 40 26,8-13,2 06 EG 55 47,7-7,3 40 19,6-20,4 06 OG1 55 47,9-7,1 40 19,9-20,1 07 65 72,8 7,8 50 41,9-8,1 (Alle Werte in db(a)) Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse Immissionsort IRW T +30 L max,t Diff. IRW N +20 L max,n Diff. 01 EG 95 78,0-17,0 70 - - 01 OG1 95 77,9-17,1 70 - - 02 EG 85 60,8-24,2 60 - - 02 OG1 85 61,1-23,9 60 - - 03 EG 85 55,9-29,1 60 - - 03 OG1 85 55,9-29,1 60 - - 04 EG 85 54,4-30,6 60 - - 04 OG1 85 54,5-30,5 60 - - 05 EG 85 56,5-28,5 60 - - 05 OG1 85 56,6-28,4 60 - - 06 EG 85 51,0-34,0 60 - - 06 OG1 85 51,2-33,8 60 - - 07 95 83,3-11,7 70 - - (Alle Werte in db(a)) Projekt-Nr.: B461307 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Anlage 3.2
7 9 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung Plumhofer Straße 05 2 Zu- und Abfahrt Pkw kl. Lkw 04 4 Parkplatz Rangieren Laden kl. Lkw Parkvorg. Wand h = 2,5 m ü. GOK Walsroder Straße - L 190 Lkw EKW Müllfahrzeug. Kühl- u. Lüftungsanlagen Lage unbestimmt 03 Müllfahrzeug Kühlaggregat Müll-Entleerung Lkw Parkvorg. Müllpresse Auflieger Ladezone Lw,ges < 80 db(a) 07 Freilager Einhausung Rampe h = 3,0 m ü. GOK 01 15 0 M 1:1000 50 m Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Typisierende Betrachtung Lage der Schallquellen und der Lärmschutzwand Projekt-Nr.: B461307 Datum: 13.08.2013 Anlage: 4.1 IMMI 2013
Beurteilungspegel der Nutzung des Sondergebiets (mit Lärmminderung) Immissionsort IRW T L r,tag Diff. IRW N L r,nacht Diff. 01 EG 65 55,1-9,9 50 48,0-2,0 01 OG1 65 59,8-5,2 50 47,8-2,2 02 EG 55 46,2-8,8 40 24,8-15,2 02 OG1 55 47,9-7,1 40 25,4-14,6 03 EG 55 45,1-9,9 40 32,5-7,5 03 OG1 55 46,8-8,2 40 33,8-6,2 04 EG 55 45,7-9,3 40 28,6-11,4 04 OG1 55 48,8-6,2 40 29,4-10,6 05 EG 55 47,1-7,9 40 26,1-13,9 05 OG1 55 48,0-7,0 40 26,8-13,2 06 EG 55 47,6-7,4 40 19,6-20,4 06 OG1 55 47,8-7,2 40 19,9-20,1 07 65 65,0 0,0 50 41,9-8,1 (Alle Werte in db(a)) Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse Immissionsort IRW T +30 L max,t Diff. IRW N +20 L max,n Diff. 01 EG 95 60,0-35,0 70 - - 01 OG1 95 69,9-25,1 70 - - 02 EG 85 47,5-37,5 60 - - 02 OG1 85 47,9-37,1 60 - - 03 EG 85 47,0-38,0 60 - - 03 OG1 85 47,1-37,9 60 - - 04 EG 85 46,9-38,1 60 - - 04 OG1 85 53,8-31,2 60 - - 05 EG 85 51,3-33,7 60 - - 05 OG1 85 52,2-32,8 60 - - 06 EG 85 51,0-34,0 60 - - 06 OG1 85 51,2-33,8 60 - - 07 95 83,3-11,7 70 - - (Alle Werte in db(a)) Projekt-Nr.: B461307 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Anlage 4.2
57 53 4 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung 51 06 Brinkhansstraße Plumhofer Straße 05 2 04 6 1 2 3 03 5 4 6 7 9 Bäckkamp 6A 07 01 15 13 11 17 2 02 19 21 Große Beeke 4 Neue Wiesen Walsroder Straße - L 190 23 Kläranlage Die neuen Wiesen 1 0 M 1:2500 100 m Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Planinduzierte Verkehrslärmimmissionen Prognose 0 Projekt-Nr.: B461307 Datum: 12.08.2013 Anlage: 5.1 IMMI 2013
57 53 4 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung 51 06 Brinkhansstraße Plumhofer Straße 05 2 04 6 1 2 3 03 5 4 6 7 9 Bäckkamp 6A 07 01 15 13 11 17 2 02 19 21 Große Beeke 4 Neue Wiesen Walsroder Straße - L 190 23 Kläranlage Die neuen Wiesen 1 0 M 1:2500 100 m Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Planinduzierte Verkehrslärmimmissionen Prognose Projekt-Nr.: B461307 Datum: 12.08.2013 Anlage: 5.2 IMMI 2013
Beurteilungspegel des Prognose-Null-Falls Immissionsort L r,tag L r,nacht 01 EG 59,9 49,0 01 OG1 60,8 49,9 02 EG 65,0 54,1 02 OG1 66,4 55,5 03 EG 63,8 52,9 03 OG1 65,4 54,5 04 EG 63,7 52,8 04 OG1 65,2 54,3 05 EG 62,7 51,8 05 OG1 64,4 53,5 06 EG 58,4 47,5 06 OG1 59,6 48,7 07 58,1 47,2 Beurteilungspegel des Prognose-Falls Immissionsort L r,tag L r,nacht 01 EG 58,8 47,8 01 OG1 59,7 48,7 02 EG 63,9 52,9 02 OG1 65,3 54,3 03 EG 62,7 51,7 03 OG1 64,3 53,3 04 EG 62,5 51,5 04 OG1 64,1 53,1 05 EG 61,4 50,3 05 OG1 63,1 52,0 06 EG 56,9 45,9 06 OG1 58,1 47,1 07 57,0 46,0 Veränderung Immissionsort L r,tag L r,nacht 01 EG -1,1-1,2 01 OG1-1,1-1,2 02 EG -1,1-1,2 02 OG1-1,1-1,2 03 EG -1,1-1,2 03 OG1-1,1-1,2 04 EG -1,2-1,3 04 OG1-1,1-1,2 05 EG -1,3-1,5 05 OG1-1,3-1,5 06 EG -1,5-1,6 06 OG1-1,5-1,6 07-1,1-1,2 (Alle Werte in db(a)) Projekt-Nr.: B461307 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Anlage 5.3
4 7 9 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung 04 EK T 59 db(a) / EK N 44 db(a) 03 35 EK T 63 db(a) / EK N 48 db(a) 345 A (3549383,18 ; 5828439,01) B 94 02a 15 2 02 132 4 0 M 1:1000 50 m Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Emissionskontingentierung Lage des Richtungssektors Projekt-Nr.: B461307 Datum: 01.11.2013 Anlage: 6.1 IMMI 2013
Planwerte Immissionsort IRW L rvor,tag Planw. IRW L rvor,nacht Planw. 02 EG 55 55,5 49,0 40 40,4 34,0 02 OG1 55 56,2 49,0 40 40,9 34,0 02a EG 55 55,7 49,0 40 40,5 34,0 02a OG1 55 56,4 49,0 40 41,0 34,0 03 EG 55 54,9 49,0 40 39,4 34,0 03 OG1 55 55,3 49,0 40 39,9 34,0 04 EG 55 54,3 49,0 40 38,6 34,4 04 OG1 55 54,7 49,0 40 38,9 34,0 05 EG 55 54,2 49,0 40 38,3 35,1 05 OG1 55 54,6 49,0 40 38,7 34,1 06 EG 55 54,6 49,0 40 38,2 35,3 06 OG1 55 55,2 49,0 40 38,8 34,0 Emissionskontingentierung Immissionsort IRW L IK,T Diff. IRW L IK,N Diff. 02 EG 55 44,6-10,4 40 29,6-10,4 02 OG1 55 44,5-10,5 40 29,5-10,5 02a EG 55 46,4-8,6 40 31,4-8,6 02a OG1 55 46,4-8,6 40 31,4-8,6 03 EG 55 49,0-6,0 40 34,0-6,0 03 OG1 55 49,0-6,0 40 34,0-6,0 04 EG 55 48,9-6,1 40 33,9-6,1 04 OG1 55 48,9-6,1 40 33,9-6,1 05 EG 55 47,6-7,4 40 32,6-7,4 05 OG1 55 47,6-7,4 40 32,6-7,4 06 EG 55 42,6-12,4 40 27,6-12,4 06 OG1 55 42,6-12,4 40 27,6-12,4 Vergleich der Immissionskontingente (ohne Richtungssektoren) mit den Planwerten Immissionsort Planw. L IK,T Diff. Planw. L IK,N Diff. 02 EG 49,0 44,6-4,4 34,0 29,6-4,4 02 OG1 49,0 44,5-4,5 34,0 29,5-4,5 02a EG 49,0 46,4-2,6 34,0 31,4-2,6 02a OG1 49,0 46,4-2,6 34,0 31,4-2,6 03 EG 49,0 49,0 0,0 34,0 34,0 0,0 03 OG1 49,0 49,0 0,0 34,0 34,0 0,0 04 EG 49,0 48,9-0,1 34,4 33,9-0,5 04 OG1 49,0 48,9-0,1 34,0 33,9-0,1 05 EG 49,0 47,6-1,4 35,1 32,6-2,5 05 OG1 49,0 47,6-1,4 34,1 32,6-1,5 06 EG 49,0 42,6-6,4 35,3 27,6-7,7 06 OG1 49,0 42,6-6,4 34,0 27,6-6,4 L IK = Immissionskontingent in db(a) L r,vor = Beurteilungspegel der Vorbelastung in db(a) Planw. = Planwert in db(a) IRW = Immissionsrichtwert in db(a) Projekt-Nr.: B461307 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Anlage 6.2
7 9 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Schalltechnische Untersuchung Plumhofer Straße 05 2 04 4 Zu- und Abfahrt Pkw Parkplatz m. asphalt. Fahrg. Rangieren Walsroder Straße - L 190 Lkw EKW m. Kunststoffkorb Müllfahrzeug. 03 Müllfahrzeug Kühlaggregat Müll-Entleerung Lkw Parkvorg. Müllpresse Auflieger Ladezone Aussenverflüssiger 07 Überdachtes Freilager 01 15 0 M 1:1000 50 m Projekt: B-Plan 07/21 "Farnkamp-Süd", Gemeinde Wedemark Darstellung: Geplanter Vollsortimenter Lage der Schallquellen Projekt-Nr.: B461307 Datum: 27.08.2013 Anlage: 7.1 IMMI 2013
Verträglichkeit des Vorhabens mit der Emissionskontingentierung (inkl. Richtungssektoren) Immissionsort IRW L IK,T L r,tag Diff. IRW L IK,N L r,nacht Diff. 02 EG 55 47,1 46,3-0,8 40 32,1 28,8-3,3 02 OG1 55 47,0 46,5-0,5 40 32,0 29,9-2,1 02a EG 55 48,9 43,6-5,3 40 33,9 29,9-4,0 02a OG1 55 48,9 43,9-5,0 40 33,9 31,4-2,5 03 EG 55 49,0 47,1-1,9 40 34,0 28,3-5,7 03 OG1 55 49,0 47,2-1,8 40 34,0 29,0-5,0 04 EG 55 48,9 48,9 0,0 40 33,9 25,6-8,3 04 OG1 55 48,9 48,9 0,0 40 33,9 25,9-8,0 05 EG 55 48,6 48,3-0,3 40 32,6 24,2-8,4 05 OG1 55 48,6 48,3-0,3 40 32,6 24,3-8,3 06 EG 55 43,6 43,2-0,4 40 27,6 19,4-8,2 06 OG1 55 43,6 43,3-0,3 40 27,6 19,4-8,2 L IK = Immissionskontingent in db(a) L r = Beurteilungspegel der Parkplätze in db(a) L max = Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse in db(a) IRW = Immissionsrichtwert in db(a) Projekt-Nr.: B461307 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Anlage 7.3
Teilpegel des konkreten Vorhabens Tag (6:00-22:00) 02 OG1 Summe Bezeichnung Quelle 54,6 L r,a L r,a [inv] [db(a)] [db(a)] Ladezone 54,1 54,6 Parkplatz 44,5 45,4 Auflieger 37,5 38,2 Freilager 22,8 29,6 EKW 22,4 28,6 Lkw Parkvorg. 21,2 27,5 Transporter 20,7 26,3 Lkw 20,6 24,9 Rangier Lkw Cont 20,1 22,8 Kühlaggregat 16,8 19,5 Müllpresse 10,6 16,1 Müll-Entleerung 8,8 14,6 Laden 8,8 13,3 Pkw 8,6 11,5 Müll-Lkw 6,2 8,3 Parkvorgang Müll-Lkw 4,1 4,1 Transp. Parkvorg. -10,9-19,6 Tag (6:00-22:00) 04 OG1 Summe 55,1 Bezeichnung Quelle L r,a L r,a [inv] [db(a)] [db(a)] Parkplatz 54,8 55,1 Ladezone 40,2 42,4 Laden 32,2 38,4 Transporter 31,7 37,2 Rangier Lkw Cont 31,3 35,7 EKW 29,1 33,7 Lkw 27,7 31,9 Pkw 26,8 29,8 Auflieger 25,7 26,9 Müll-Lkw 16,9 20,4 Transp. Parkvorg. 13,4 17,8 Kühlaggregat 13,3 15,8 Lkw Parkvorg. 8,7 12,1 Müllpresse 4,9 9,4 Freilager 4,8 7,5 Müll-Entleerung 3,0 4,3 Parkvorgang Müll-Lkw -1,2-1,7 Projekt-Nr.: B461307 Bebauungsplan 07/21 "Farnkamp-Süd" Anlage 7.4