Schalltechnische Untersuchung
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- Eduard Beckenbauer
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1 Hannover, Schalltechnische Untersuchung zum Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage mit Brecheranlage in Wedemark, OT Brelingen Auftraggeber: Butenhoff GmbH Mellendorfer Kirchweg Wedemark Bearbeitung: Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper Dipl.-Ing. (FH) Robin Raabgrund Tel.: (0511) Projekt-Nr.: A Umfang: 15 Seiten Text, 4 Seite Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Vahrenwalder Str. 7, Hannover Telefon (0511) , Fax (0511) Messstelle nach 26 BImSchG
2 Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen Vorschriften, Regelwerke und Literatur Immissionsorte und Immissionsrichtwerte 5 3 Ermittlung der Geräuschemissionen Allgemeines Geräuschemissionen der geplanten Bauschuttrecyclinganlage Vorbelastung 10 4 Ermittlung der Geräuschimmissionen Grundlagen Berechnung der Geräuschimmissionen Beurteilung der ermittelten Geräuschimmissionen Angaben zur Ermittlungsunsicherheit der Geräuschimmissionspegel 14 5 Zusammenfassung 14 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Übersichtsplan mit Lage der geplanten Bauschuttrecyclinganlage und der Immissionsorte Schalltechnisches Modell mit Lage der Schallquellen der Bauschuttrecyclinganlage Übersichtsplan mit Lage der vorhandenen gewerblichen Nutzungen Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung, Immissionsanteile der einzelnen Geräuschquellen, sortiert nach der Höhe des Immissionspegels, Langzeit-Mittelungspegel Projekt-Nr.: A , Seite 2 von 15
3 1 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Firma Butenhoff GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück B-Plan Nr. 05/15 Gewerbegebiet Brelingen-Ost am Hellendorfer Weg in Wedemark, OT Brelingen eine Bauschuttrecyclinganlage zu betreiben. Die Bauschuttrecyclinganlage besteht im Wesentlichen aus diversen Anliefer- und Fertighalden sowie je nach Bedarf einer mobilen Brecher- und Siebanlage. Die An- und Auslieferung von Bauschutt durch Lkw erfolgt in der Tageszeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr. Der Betrieb der mobilen Brecher- und Siebanlage soll in der Tageszeit an ca. 20 Tagen im Jahr erfolgen. Die GTA mbh wurde beauftragt, im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch den geplanten Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage auf die benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen zu ermitteln und nach TA Lärm zu beurteilen. Als nächstgelegene schutzbedürftige Nutzungen sind Wohnnutzungen im Wohngebiet Linnacker, im benachbarten Gewerbegebiet und zusätzlich eine in der Nutzung als allgemeines Wohngebiet vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan (F-Plan Nr. 05/05) zu berücksichtigen. Anlage 1 zeigt einen Übersichtsplan mit der Lage der geplanten Bauschuttrecyclinganlage sowie der Immissionsorte. Projekt-Nr.: A , Seite 3 von 15
4 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der derzeit gültigen Fassung [2] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz vom Gem.Min.Bl. Nr. 26 [3] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 [4] DIN Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen; Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Ausgabe Juli 1996 [5] Baumaschinen Techn. Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 247, 1998 [6] Lkw-Geräusche I Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, 2005 [7] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) Ausgabe Juni 1990 Projekt-Nr.: A , Seite 4 von 15
5 [8] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 [9] GTA mbh Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, OT Brelingen GTA - Gesellschaft für Technische Akustik mbh Projekt-Nr.: B vom , Hannover 2.2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Die Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb der geplanten Bauschuttrecyclinganlage richten sich nach der TA Lärm [2]. Zur Kennzeichnung der Geräuscheinwirkung dient der Beurteilungspegel L r. Nach der TA Lärm sind die zu erwartenden Geräuschimmissionen am maßgeblichen Immissionsort zu ermitteln. Dies ist der Ort, an dem am ehesten eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu erwarten ist. Nach Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der geplanten Anordnung der Bauschuttrecyclinganlage werden für die schalltechnische Beurteilung der Situation die in Tabelle 1 beschriebenen maßgeblichen Immissionsorte in der schutzbedürftigen Nachbarschaft berücksichtigt. Zusätzlich wurde ein Immissionsort IP 2 am nordöstlichen Geländerand der als WA-Gebiet vorgesehenen Fläche (Nr. 05/05 im Flächennutzungsplan) in einer Höhe von 4,0 m nach [4] über Gelände betrachtet. Tabelle 1: Betrachtete maßgebliche Immissionsorte Bezeichnung Straße und Hausnummer Fassade Geschoss Höhe 1 über Gelände IP 1 Kleverkamp 33 Nord 1. OG h = 5,6 m IP 2 F-Plan Nr. 05/ h = 4,0 m IP 3 Hellendorfer Weg 22 Ost EG h = 1,5 m Die Lage der Immissionsorte ist in Anlage 1 dargestellt. 1 Es wird jeweils diejenige Immissionshöhe gewählt, für die die höchsten Immissionen zu erwarten sind. Je nach Geschosshöhe, Entfernung von den Geräuschquellen und Lage der abschirmenden bzw. reflektierenden Hindernisse variiert daher die Höhe der maßgeblichen Immissionsorte. Projekt-Nr.: A , Seite 5 von 15
6 Gemäß TA Lärm ergibt sich die Art und damit die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Der Immissionsort IP 1 befindet sich in einer Fläche, die im Bebauungsplan Nr. 05/11 der Stadt Wedemark als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt ist. Nach Abstimmung mit der Stadt Wedemark wird der betrachtete Immissionsort IP 2, der sich in der Fläche mit der F-Plan Nr. 05/05 befindet, ebenfalls als allgemeines Wohngebiet betrachtet. Der Immissionsort IP 3 befindet sich in einer Fläche mit der B-Plan Nr. 05/01, die als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt ist. Nach Nr. 6.1 TA Lärm [2] ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel an den gewählten Immissionsorten außerhalb von Gebäuden den folgenden Immissionsrichtwert nicht überschreitet: für allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS) tags nachts 55 db(a) 40 db(a) für Gewerbegebiete (GE) tags nachts 65 db(a) 50 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. Beurteilungszeiten: Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts 06:00 bis 22:00 Uhr 22:00 bis 06:00 Uhr Tags beträgt die Beurteilungszeit 16 Stunden. Projekt-Nr.: A , Seite 6 von 15
7 Ein Ruhezeitenzuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit in Höhe von 6 db ist für allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete an Werktagen: 06:00 bis 07:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 06:00 bis 07:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr zu berücksichtigen. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Emission relevant beiträgt ("ungünstigste" Nachtstunde). Die geplante Bauschuttrecyclinganlage ist nachts nicht in Betrieb, daher beschränkt sich die Untersuchung auf die Tageszeit. Seltene Ereignisse: Nach Nr. 7.2 TA Lärm [2] kann wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, bei Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 TA Lärm zugelassen werden. Nach Nr. 6.3 TA Lärm sind bei seltenen Ereignissen erhöhte Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel anzusetzen: tags nachts 70 db(a), 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in WA-Gebieten am Tage um nicht mehr als 20 db und in der Nacht um nicht mehr als 10 db sowie in GE-Gebieten am Tage um nicht mehr als 25 db und in der Nacht um nicht mehr als 15 db überschreiten. Projekt-Nr.: A , Seite 7 von 15
8 3 Ermittlung der Geräuschemissionen 3.1 Allgemeines Für die schalltechnische Beschreibung einer Anlage sind neben den mittleren Emissionspegeln der eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge die örtliche Anordnung der Schallquellen und schallabschirmenden Hindernisse maßgebend. Grundlage für die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist die Projektbeschreibung des Betreibers, der Lageplan des Baustoffrecyclingbetriebes sowie des übrigen umliegenden Geländes und unsere Erfahrungen aus ähnlichen Projekten. Die tatsächlichen Geräuschquellen werden in einem Rechenmodell durch verschiedene, idealisierte Formen von Schallquellen repräsentiert: Punktschallquellen: Linienschallquellen: Flächenschallquellen: Einzelne, ortsfeste Maschinen und Aggregate; Größe: Schallleistungspegel L W in db(a) Fahrwege von Kraftfahrzeugen; sich auf einer Linie bewegende Schallquellen Größe: Pegel der längenbezogenen Schallleistung L W in db(a) oder Gesamt-Schallleistungspegel L W in db(a) Bereiche ortsveränderlicher Schallquellen; Rangierbereiche; offene Flächen sowie Außenwände und Dächer von Hallen, Containern und Gehäusen, wenn mit einer relevanten Schallübertragung gerechnet werden muss; Größe: Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L W in db(a) oder Gesamt-Schallleistungspegel L W in db(a) Projekt-Nr.: A , Seite 8 von 15
9 3.2 Geräuschemissionen der geplanten Bauschuttrecyclinganlage In der folgenden Tabelle 2 sind die der schalltechnischen Berechnung zu Grunde gelegten Emissionsdaten der relevanten Anlagenteile sowie des anlagenbezogenen Lkw- Fahrverkehrs angegeben. Tabelle 2: Geräuschemissionsdaten der geplanten Bauschuttrecyclinganlagen lfd. Nr. 1 2 Anlagenteil / Aggregat mobile Brecheranlage* Bagger für die Materialaufgabe Einwirkzeit T E Schallleistungspegel (enthält ggf. Impulszuschlag) 8 Std. L W = 116,0 db(a) 8 Std. L W = 106,0 db(a) 3 Siebanlage 8 Std. L W = 105,0 db(a) 4 Radlader 8 Std. L W = 107,0 db(a) 5 Lkw-Rangieren 5 Lkw/Tag je 2 x 120 s L W = 90,2 db(a) 6 Lkw-Fahrweg 1 Fahrt pro Stunde L W = 65,0 db(a) * Prallbrecher mit festem Bauschutt Die in der Tabelle 2 angegebenen Schallleistungspegel basieren auf Messwerten des Taktmaximal-Mittelungspegels L AFTeq und berücksichtigen somit bereits im Emissionsansatz die Impulshaltigkeit. Zur Berechnung der von der Bauschuttrecyclinganlage ausgehenden Geräuschimmissionen wurde von einer geräuschintensiven Betriebsvariante ausgegangen, wobei dieser Betriebszustand nicht selten im Sinne von Nr. 7.2 TA Lärm, sondern häufiger als an 10 Tagen eines Jahres auftreten kann. Für die Brecher- und die dazugehörige Siebanlage wird eine 8-stündige tägliche Betriebszeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr angenommen. Es wird eine mobile Brecheranlage (Prallbrecher) mit einer Kapazität von 120 t/h zugrunde gelegt, die in der Regel durch einen Bagger beschickt wird, dessen Betriebsdauer auch mit 8 Stunden innerhalb der Betriebszeit angenommen wird. Es wird vorausgesetzt, dass die zu verarbeitenden Materialmengen im Mittel dreimal auf dem Betriebsgelände durch Radlader umgesetzt werden. Die tägliche Betriebsdauer eines Radladers beträgt dann maximal 8 Stunden. Hinsichtlich des anlagenbezogenen Lkw-Verkehrs ist nach der Projektbeschreibung mit einer An- und Abfahrt von täglich maximal 5 Lkw zu rechnen 2. Der mittlere Schallleistungspegel für eine langsame Lkw-Fahrt beträgt nach [6] je Meter Fahrweg und Stunde 2 In seltenen Fällen kann die tägliche Zahl der Lkw auch deutlich höher liegen. Projekt-Nr.: A , Seite 9 von 15
10 L WA = 65 db(a). Den Lkw-Rangiervorgängen wird nach [6] ein Schallleistungspegel von L WA = 107 db(a) einschließlich des Zuschlags für die Impulshaltigkeit des Geräusches der Schallausbreitungsrechnung zugrunde gelegt. Es wird pro Lkw-Rangiervorgang eine Aktionszeit (Einwirkzeit dieser Schallquelle) von 120 s angenommen. Anlage 2 zeigt die Lage der einzelnen Schallquellen der Bauschuttrecyclinganlage. 3.3 Vorbelastung Auf die gewählten Immissionsorte wirken Geräusche aus anderen gewerblichen Nutzungen ein. Die Geräuschemissionen dieser Betriebe werden im GTA-Gutachten aus 2008 [9] ausführlich beschrieben. Die gewerblichen Nutzungen, die zur Vorbelastung im betrachteten Gebiet relevant beitragen, sind das Gewerbegebiet zwischen dem Hellendorfer Weg und der Langen Hoop, B-Plan Nr. 05/01 und das Gewerbegebiet Windmühlenberg, B-Plan Nr. 05/18. Die Geräuschemissionen dieser Gewerbegebiete wurden durch Erfassung der Betriebe vor Ort sowie eine Bestimmung der Emissionsdaten auf der Grundlage von Literaturangaben und GTA-Erfahrungen aus ähnlichen Projekten bestimmt. Tabelle 3 zeigt die für die Gewerbegebiete zugrunde gelegten Geräuschemissionsdaten der Betriebe und Anlagen in den betrachteten Gewerbegebieten. Tabelle 3: Geräuschemissionsdaten der Vorbelastung (Tageszeit) B-Plan Gewerbegebiet B-Plan Nr. 05/01 Art des Gewerbes Tischlerei Schallleistungspegel L WA bzw. L W''A L W''A = db(a) Einwirkzeit T E / räumliche Ausdehnung 16 Std. / m² Schallleistungspegel L W''A (zeitlich gemittelt) 60,0 db(a) Metallbau L W''A = db(a) 16 Std. / m² 60,0 db(a) sonstige Gewerbeflächen 16 Std. 60,0 db(a) Gewerbegebiet Windmühleberg B-Plan Nr. 05/18 Kiesabbau Landhandel geplante GE-Fläche L W''A = 56 db(a) 16 Std. / m² 16 Std. / m² 16 Std. / m² 60,0 db(a) 60,0 db(a) 65,0 db(a) Die vorhandenen Gewerbeflächen werden in der vorliegenden Untersuchung in Form von Flächenschallquellen in einer Höhe von einem Meter über Gelände dargestellt und mit den jeweiligen Schallleistungspegeln belegt. Die gewerblich zu nutzenden Flächen Projekt-Nr.: A , Seite 10 von 15
11 werden dabei als unbebaut angenommen. Das bedeutet, dass Abschirmungen oder Reflexionen aufgrund eventuell vorhandener Gebäude oder anderer Hindernisse nicht berücksichtigt werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine für die vorliegende Untersuchung ausreichend genaue und gleichzeitig konservative Darstellung der Geräuschemissionen und -immissionen gewerblich genutzter Flächen der Vorbelastung. Anlage 3 zeigt die Lage der als Vorbelastung zu betrachtenden gewerblichen Nutzungen. 4 Ermittlung der Geräuschimmissionen 4.1 Grundlagen Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionen und den örtlichen Verhältnissen werden Schallausbreitungsrechnungen nach den Regeln der Technik durchgeführt, die durch die TA Lärm [2] und durch die dort zitierte DIN ISO [3] beschrieben werden (Geräuschimmissionsprognose nach A.2.3 TA Lärm). Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie ggf. Reflexionen und die Abschirmung durch die schallabstrahlenden Gebäude selbst bzw. durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Grundlage für die Ermittlung des Beurteilungspegels gemäß TA Lärm ist der Langzeit- Mittelungspegel L AT (LT). Der Langzeit-Mittelungspegel wird nach der DIN ISO [3] unter Berücksichtigung einer meteorologischen Korrektur C met mit C 0 = 3,5 db für die Tageszeit, C 0 = 2,7 db für die Ruhezeit und C 0 = 1,9 db für die Nachtzeit in Anlehnung an die Directive 2002/49/EC berechnet. Die Wahl unterschiedlich hoher Werte für C 0 für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit berücksichtigt, dass die schallausbreitungsgünstigen Wetterlagen (Inversionen) nachts wesentlich häufiger auftreten. Die so ermittelten Geräuschimmissionen stellen die Zusatzbelastung nach TA Lärm [2] durch den Betrieb der geplanten Anlage dar. 4.2 Berechnung der Geräuschimmissionen Die Ausbreitungsrechnung erfolgte mit dem Programmsystem IMMI der Firma Wölfel nach den Vorgaben der DIN ISO [3] gemäß Anhang A.2.3 der TA Lärm [2]. Die Bodendämpfung wurde durch einen Bodenfaktor von G = 0,5 (teilweise absorbierender Boden) berücksichtigt. Die Materialhalden werden bei der Ausbreitungsrechnung nicht als schallabschirmende Hindernisse berücksichtigt, da ihre Wirksamkeit nicht sichergestellt werden kann. Projekt-Nr.: A , Seite 11 von 15
12 In der folgenden Tabelle 4 sind für die maßgebende Beurteilungszeit die nach der TA Lärm berechneten Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) der Vorbelastung, der durch den Bauschuttrecyclingbetrieb verursachten Zusatzbelastung und der Gesamtbelastung für die Tageszeit angegeben. Da die Emissionspegel bereits den Zuschlag für die Impulshaltigkeit der Geräusche enthalten und ein Zuschlag für die Ton- und Informationshaltigkeit gemäß TA Lärm nicht zu vergeben ist, entsprechen die ermittelten Langzeit- Mittelungspegel den Beurteilungspegeln. Tabelle 4: Berechnete Beurteilungspegel L r für die Vorbelastung, Zusatzbelastung und Gesamtbelastung (Tageszeit) Basis: L AT (LT) einschl. Impulszuschlag, C 0 = 3,5 db Immissionsort IP 1, Kleverkamp 33 IP 2, F-Plan Nr. 05/05 IP 3, Hellendorfer Weg 22 Vorbelastung Beurteilungspegel L r in db(a) Zusatzbelastung Beurteilungspegel L r in db(a) Gesamtbelastung Beurteilungspegel L r in db(a) 39,7 47,3 48,0 [55] 49,6 47,8 51,8 [55] 44,8 53,9 54,4 [65] In eckigen Klammern sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm angegeben. In Anlage 4 sind die Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) für die betrachteten Immissionsorte tabellarisch im Detail angegeben. Dabei sind die einzelnen Geräuschquellen nach ihrem Immissionsanteil während der Tageszeit sortiert aufsteigend gelistet. Darüber hinaus ist für jede Beurteilungszeit in einer gesonderten Spalte der Summenpegel von der leisesten Schallquelle aufsteigend bis zur gerade betrachteten Quelle angegeben. An den Immissionsorten IP 1 bis IP 3 unterschreitet der ermittelte Immissionspegel der Zusatzbelastung für die Tageszeit den Richtwert um mehr als 6 db. Damit ist der Beitrag der Zusatzbelastung (Bauschuttrecyclinganlage) als nicht relevant bei der Bildung der Gesamtbelastung zu betrachten (s. Nr TA Lärm). An IP 2 liegt der ermittelte Immissionspegel der Vorbelastung für die Tageszeit nicht 6 db oder mehr unter dem Immissionsrichtwert. Damit ist an IP 2 der Beitrag der Vorbelastung zur Bildung der Gesamtbelastung nach Nr TA Lärm in jedem Fall zu berücksichtigen. Der ermittelte Beurteilungspegel der Gesamtbelastung an IP 2 zeigt aber auch, dass eine längere Laufzeit der Brecher- und Siebanlage von 8 Stunden auf bis zu 10 Stunden möglich wäre, da sich der Pegel der Gesamtbelastung an IP 2 nur um 0,7 db(a) auf insgesamt 52,2 db(a) erhöhen würde. Projekt-Nr.: A , Seite 12 von 15
13 4.3 Beurteilung der ermittelten Geräuschimmissionen Die Immissionsrichtwerte für die Tageszeit von 55 db(a) im allgemeinen Wohngebiet und 65 db(a) im Gewerbegebiet werden auch durch die Gesamtbelastung an allen Immissionsorten eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Die Zusatzbelastung durch den Bauschuttrecyclingbetrieb führt an den Immissionsorten zu Beurteilungspegeln, die die Immissionsrichtwerte für die Tageszeit um mehr als 6 db(a) unterschreiten, vorausgesetzt, die oben genannten Emissionsdaten und Einwirkzeiten werden eingehalten. Maximalpegelkriterium: Als weiteres Kriterium zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen nach der TA Lärm wird der zu erwartende Maximalpegel ermittelt. Die Prognoseberechnung zeigt, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen aus den Bereichen der Brecheranlage mit L Wmax = 128 db(a) [5] an den maßgeblichen Immissionsorten zu folgenden Maximalpegeln führen: Tabelle 5: Berechnete Maximalpegel L AFmax einschl. Impulszuschlag; tagsüber Immissionsort Maximalpegel L AFmax in db(a] IP 1, Kleverkamp 33 63,8 [85] IP 2, F-Plan Nr. 05/05 64,3 [85] IP 3, Hellendorfer Weg 22 70,1 [95] In eckigen Klammern sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm angegeben. Während der Tageszeit wird das Maximalpegelkriterium der TA Lärm damit eingehalten, d. h. es ist nicht zu erwarten, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den für allgemeine Wohn-, und Gewerbegebiete geltenden Immissionsrichtwert für die Tageszeit von 55 db(a) bzw. 65 db(a) um mehr als 30 db(a) überschreiten. Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche Es ist nicht zu erwarten, dass von der untersuchten Anlage tieffrequente Geräusche ausgehen, die nach Nr. 7.3 TA Lärm besonders beurteilt werden müssten. Projekt-Nr.: A , Seite 13 von 15
14 Anlagenbezogene Verkehrsgeräusche: Anlagenbezogene Verkehrsgeräusche, d. h. Geräusche verursacht durch Kfz, die dem Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage zuzurechnen sind, auf öffentlichen Verkehrsflächen führen nicht zu einer relevanten Erhöhung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen gemäß Nr. 7.4 TA Lärm 3. Die Verkehrsmengen auf der Straße Hellendorfer Weg wird durch den anlagenbezogenen Kfz-Verkehr mit insgesamt 5 Lkw pro Tag nur geringfügig erhöht. Eine Berechnung des Beurteilungspegels an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung am Immissionsort Hellendorfer Weg 22 nach der RLS-90 [8] ergibt einen Beurteilungspegel von 48,9 db(a), der den Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von tags 69 db(a) im GE- Gebiet um mehr als 20 db unterschreitet. Damit werden die Vorgaben der Nr. 7.4 TA Lärm eingehalten. 4.4 Angaben zur Ermittlungsunsicherheit der Geräuschimmissionspegel Bei der Durchführung von schalltechnischen Prognoseuntersuchungen, die sich auf Emissionsmessungen, Literaturangaben und Vergleichsdaten etc. beziehen, ergeben sich üblicherweise Unsicherheiten. Zusätzliche Unsicherheiten sind bei den Schallausbreitungsberechnungen auf Grund der Ansätze für die Meteorologiedämpfung etc. zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Geräuschemissionen wurden für die angegebenen Nutzungen übliche Ansätze auf der Basis von Literaturangaben gewählt. Da für die Nutzung einer Bauschuttrecyclinganlage eine maximale Nutzungsintensität betrachtet wurde, sind emissionsseitig keine wesentlichen Zuschläge für die Prognosegenauigkeit anzusetzen. Die Unsicherheit der Ergebnisse ist daher mit einer Größenordnung von +1/-3 db(a) abzuschätzen. 5 Zusammenfassung Die Firma Butenhoff GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück B-Plan Nr. 05/15 Gewerbegebiet Brelingen-Ost in Wedemark, OT Brelingen eine Bauschuttrecyclinganlage zu betreiben. Die GTA mbh wurde beauftragt, im Rahmen einer Geräuschimmissionsprognose die Geräuscheinwirkungen der Bauschuttrecyclinganlage in der umliegenden, schutzbedürftigen Nachbarschaft zu ermitteln und zu beurteilen. Der Betrieb der Anla- 3 Gemäß Nr. 7.4 TA Lärm [2] sind die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich zu vermindern, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [7] und RLS-90 [8]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Projekt-Nr.: A , Seite 14 von 15
15 ge ist zwischen 07:00 und 17:00 Uhr geplant, wobei der Betrieb einer mobilen Brecher- und Siebanlage an ca. 20 Tagen im Jahr über täglich 8 Stunden erfolgen soll. Als nächstgelegene schutzbedürftige Nutzungen wurden Immissionsorte im südlich liegenden Wohngebiet Linnacker, im westlich angrenzenden Gewerbegebiet sowie am Rand eines geplanten WA-Gebietes betrachtet. Auf der Grundlage der Planungsunterlagen wurde ein schalltechnisches Modell nach den Vorgaben der TA Lärm erstellt und mit dessen Hilfe die von dem Bauschuttrecyclingbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten prognostiziert und beurteilt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Geräuscheinwirkungen des geplanten Bauschuttrecyclingbetriebes führen an keinem der betrachteten Immissionsorte zu Überschreitungen der in der TA Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für die Tageszeit von 55 db(a) in allgemeinen Wohngebieten und 65 db(a) im Gewerbegebieten. Es besteht noch die Möglichkeit, die betriebliche Kapazität zu erhöhen. Eine Betrachtung der Gesamtbelastung mit Berücksichtigung der Vorbelastung an den Immissionsorten zeigt, dass auch hier die in der TA Lärm geforderten Immissionsrichtwerte sicher eingehalten werden. Das Maximalpegelkriterium der TA Lärm wird eingehalten, d. h. kurzzeitige, während der Tageszeit auftretende Geräuschspitzen überschreiten den geltenden Immissionsrichtwert um nicht mehr als 30 db. Geräusche aus anlagenbezogenem Kfz-Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen führen nicht zu einer relevanten Erhöhung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen gemäß TA Lärm. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind durch den Bauschuttrecyclingbetrieb in Wedemark, OT Brelingen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche in der schutzbedürftigen Nachbarschaft zu erwarten. GTA mbh Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper Dipl.-Ing. (FH) Robin Raabgrund 2009 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: A , Seite 15 von 15
16 5 Bauschuttrecyclinganlage mit Brecher Schalltechnische Untersuchung M 1: Windmühlenberg K 104 Teich y / m Kurze Bünte Sandgrube Am Brelinger Berge Teich Teich B-Plan Nr. 05/18 "Gewerbegebiet Windmühlenberg" Unland IP 3 Kiesabbaufläche Hellendorfer Weg An der Feldmark Friedhof Küsterworth Marktstraße Zu den Brelinger Bergen Bennemühler Straße K 104 Langen Hoop Abbauernring 2 B-Plan Nr. 05/01 Gewerbegebiet 2 Bünte Weg Vor dem Haferkamp Br FNP Nr. 05/05 IP 2 Bauschuttrecyclinganlage B-Plan Nr. 05/ Bennemühler Straße Krugstraße Br Abbauerneck Abbauernring Mühlenblick Linnackerweg Hauptstraße - L 383 Mühlenblick Kleverkamp B-Plan Nr. 05/11 Linnacker Thiemannsweg IP 1 Kleverkamp An der Worth Starkampstraße Schulstraße Osterfeldstraße Waldrebenweg L x / m Projekt: Bauschuttrecyclinganlage Fa. Butenhoff GmbH Wedemark OT Brelingen Darstellung: Übersichtsplan mit Lage der Bauschuttrecyclinganlage und der Immissionsorte Projekt-Nr.: A Datum: Anlage: 1 IMMI 6.3.1
17 Bauschuttrecyclinganlage mit Brecher Schalltechnische Untersuchung M 1: 1500 Hellendorfer Weg Lkw Fahrweg y / m Bagger Siebanlage Brecheranlage Lkw Rangieren Radlader Fahrfläche x / m Projekt: Bauschuttrecyclinganlage Fa. Butenhoff GmbH Wedemark OT Brelingen Darstellung: Schalltechnisches Modell mit Lage der Geräuschquellen im Detail Projekt-Nr.: A Datum: Anlage: 2 IMMI 6.3.1
18 5 Bauschuttrecyclinganlage mit Brecher Schalltechnische Untersuchung M 1: Windmühlenberg K 104 Teich y / m Kurze Bünte Sandgrube Am Brelinger Berge Teich Teich B-Plan Nr. 05/18 "Gewerbegebiet Windmühlenberg" Unland Kiesabbaufläche Hellendorfer Weg An der Feldmark Friedhof Küsterworth Marktstraße Zu den Brelinger Bergen Bennemühler Straße K 104 Abbauernring Abbauerneck Langen Hoop 2 B-Plan Nr. 05/01 Gewerbegebiet 2 Bünte Weg Vor dem Haferkamp Br FNP Nr. 05/ Bennemühler Straße Krugstraße Br Abbauernring Mühlenblick Linnackerweg Hauptstraße - L 383 Mühlenblick Kleverkamp B-Plan Nr. 05/11 Linnacker Thiemannsweg Kleverkamp An der Worth Starkampstraße Schulstraße Osterfeldstraße Waldrebenweg L x / m Projekt: Bauschuttrecyclinganlage Fa. Butenhoff GmbH Wedemark OT Brelingen Darstellung: Übersichtsplan mit Lage der vorhandenen gewerblichen Nutzungen (Vorbelastung) Projekt-Nr.: A Datum: Anlage: 3 IMMI 6.3.1
19 Projekt: Bauschuttrecyclinganlage Darstellung: Geräuschimmissionen der Projekt-Nr.: A Fa. Butenhoff GmbH Zusatzbbelastung Datum: Wedemark OT Brelingen Langzeit-Mittelungspegel Anlage: 4 Mittlere Liste Immissionsberechnung Beurteilung nach TA Lärm (1998) IPkt001 IP1 Kleverkamp 33 Bauschuttrecycling x = ,1 m y = ,2 m z = 5,6 m Werktag (6h-22h) L r,i,a L r,a [inv.] /db /db EZQi002 Brecher 46,1 47,3 FLQi034 Radlader 37,6 41,1 FLQi032 Bagger 35,8 38,6 EZQi004 Sieb 35,1 35,3 LIQi001 Lkw Fahrweg 18,6 21,3 FLQi036 Lkw Rangieren 18,0 18,0 Summe 47,3 IPkt002 IP2 F-Plan 05/05 Bauschuttrecycling x = ,8 m y = ,8 m z = 4,0 m Werktag (6h-22h) L r,i,a L r,a [inv.] /db /db EZQi002 Brecher 46,5 47,8 FLQi034 Radlader 38,0 41,8 FLQi032 Bagger 36,6 39,5 EZQi004 Sieb 36,1 36,3 LIQi001 Lkw Fahrweg 20,3 22,7 FLQi036 Lkw Rangieren 18,8 18,8 Summe 47,8 IPkt003 IP3 Hellendorfer Weg Bauschuttrecycling x = ,7 m y = ,7 m z = 1,5 m Werktag (6h-22h) L r,i,a L r,a [inv.] /db /db EZQi002 Brecher 52,5 53,9 FLQi034 Radlader 44,4 48,3 FLQi032 Bagger 43,1 46,0 EZQi004 Sieb 42,6 42,9 LIQi001 Lkw Fahrweg 30,4 31,6 FLQi036 Lkw Rangieren 25,4 25,3 Summe 53,9 IMMI Seite 1
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