Schalltechnische Untersuchung
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- Johannes Hausler
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1 Hannover, Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 00/108 Parkhaus in der Poststraße in Lehrte Auftraggeber: Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Rathausplatz Lehrte Bearbeitung: Dipl.-Ing. Henning Schreier Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Tel.: (0511) [email protected] Projekt-Nr.: B Umfang: 25 Seiten Text, 15 Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Lortzingstraße Hannover [email protected] Tel.: 0511/ Fax: 0511/ Messstelle nach 26 BImSchG
2 Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 4 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen Vorschriften, Regelwerke und Literatur Beurteilungsgrundlagen Untersuchte Immissionsorte 11 3 Ermittlung von Geräuschemissionen Beschreibung der geräuschrelevanten Vorgänge Parkplätze Pkw-Fahrgassen Mögliche Maximalpegel auf Parkplätzen Straßenverkehrslärm Öffentliche Parkplätze Abstrahlungen von Umfassungsbauteilen des Parkhauses 16 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Allgemeines zum Verfahren Schallausbreitung im Freien Erläuterungen zum Rechenverfahren Verkehrslärm öffentlicher Parkhäuser Prognose des Innenpegels, Schalldruckpegel auf Umfassungsbauteilen Ergebnisse Sicherheit der Prognose Beurteilung Planinduzierter Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Anlagenbezogener Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Gesamtverlärmung 24 5 Zusammenfassung 25 Projekt-Nr.: B631310, Seite 2 von 25
3 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2.1 Anlage 2.2 Anlage 2.3 Anlage 2.4 Anlage 2.5 Anlage 2.6 Anlage 3.1 Anlage 3.2 Anlage 3.3 Anlage 3.4 Anlage 3.5 Anlage 4.1 Anlage 4.2 Anlage 4.3 Übersichtsplan mit Lage der Immissionsorte Darstellung des schalltechnischen Modells Ergebnistabelle Flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen als Beispiel Teilpegel Schalltechnisches Modell, 3D-Darstellung Blickrichtung Südwest Schalltechnisches Modell, 3D-Darstellung Blickrichtung Nord Darstellung des schalltechnischen Modells nur Park & Ride Nutzung altes Parkhaus 16. BImSchV Darstellung des schalltechnischen Modells nur Park & Ride Nutzung neues Parkhaus 16. BImSchV Ergebnistabelle Prüfung auf wesentliche Änderung Flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen als Beispiel - Park & Ride Nutzung altes Parkhaus Flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen als Beispiel - Park & Ride Nutzung neues Parkhaus Darstellung des schalltechnischen Modells Gewerbliche Nutzung neues Parkhaus Ergebnistabelle Gewerbliche Nutzung neues Parkhaus Flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen als Beispiel - Gewerbliche Nutzung neues Parkhaus Projekt-Nr.: B631310, Seite 3 von 25
4 1 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Parkhausgesellschaft Lehrte mbh beabsichtigt, im Bereich der Bebauungsplanung Nr. 00/91 Lehrte Mitte, Teilplanung Nr. 00/91 A Burgdorfer Straße / Parkstraße ein Parkhaus zu errichten. Mit den zurzeit gültigen Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne kann das geplante Vorhaben nicht realisiert werden. Das Vorhaben soll daher mit dem neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 00/108 Parkhaus planungsrechtlich geregelt werden. Die Stadt Lehrte betreibt seit 1982 am Vorhabenstandort ein Parkhaus mit insgesamt 302 Stellplätzen, davon 176 Park & Ride-Stellplätze. Aufgrund eines in einer Untersuchung von 2011 ermittelten Mehrbedarfes an 50 Park & Ride-Stellplätzen und der sanierungsbedürftigen Bausubstanz des vorhandenen Parkhauses hat sich die Stadt Lehrte für einen Ersatz- Neubau entschieden. Das neue Parkhaus bietet auf sechs Ebenen 355 Stellplätze, davon 233 Park & Ride-Stellplätze, 45 vermietete sowie 77 Kurzzeitplätze ohne zeitliche Beschränkung. In direkter Nachbarschaft zum geplanten Parkhaus befinden sich Wohngebäude. Die Schutzbedürftigkeit dieser Bebauung entspricht nach Auskunft der Stadt Lehrte der eines Kerngebiets (MK gemäß BauNVO [3]). Da mit der Nutzung des Parkhauses Geräuschimmissionen verbunden sind, sollen diese im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ermittelt und beurteilt werden. Die Ermittlung der maßgeblichen Beurteilungspegel durch die Nutzung des Parkhauses und deren Beurteilung erfolgt auf Grundlage der TA Lärm [4] in Abschnitt 4 dieser Untersuchung. Für den Fall, dass der Park & Ride-Bereich des Parkhauses als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden soll, ist als Variantenbetrachtung die Ermittlung der Beurteilungspegel getrennt für die Nutzung der Kurzzeit- bzw. Mietstellplätze und der Park & Ride Stellplätze erfolgt. Die schalltechnische Beurteilung der mit der Nutzung der öffentlichen Park & Ride-Stellplätze verbundenen Geräuschimmissionen erfolgt dann auf Grundlage der 16. BImSchV [5]. Hieraus können sich dann, anders als bei der Vorgehensweise einer Beurteilung als Anlage im Sinne der TA Lärm, rechtliche Ansprüche auf Schallschutz dem Grunde nach ergeben. Da es sich um eine Neuerrichtung eines bereits genutzten Parkhauses an gleicher Stelle handelt, soll im Folgenden das in der 16. BImSchV festgelegte Verfahren der Prüfung auf wesentliche Änderung angewendet werden. Da es sich darüber hinaus um ein Bauleitplanverfahren handelt, werden die diesbezüglichen Regelungen der DIN [7] beachtet. In Abschnitt 2 dieser Untersuchung werden zunächst die für die Beurteilung der Geräuschimmissionen des Projekts relevanten Verordnungen, Vorschriften und Normen aufgeführt und auszugsweise zitiert. Daran anschließend werden in Abschnitt 3 die verwendeten Emissionsansätze einzelner Geräuschquellen sowie die relevanten Häufigkeiten und Einwirkzeiten aufgeführt. Abschnitt 4 erläutert die Berechnungsverfahren der Geräuschimmissionen, d. h die Verknüpfung der in Abschnitt 3 dargestellten quellseitigen Emissions-Kennwerte mit den immissionsseitigen Beurteilungspegeln an den jeweils zu betrach- Projekt-Nr.: B631310, Seite 4 von 25
5 tenden Immissionsorten. Abschnitt 4 schließt mit der Beurteilung der ermittelten Beurteilungspegel und diskutiert gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmen. 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterlagen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der derzeit gültigen Fassung [2] Baugesetzbuch Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist [3] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung [4] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz vom Gem.Min.Bl. Nr. 26 [5] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) Ausgabe Juni 1990 [6] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 Projekt-Nr.: B631310, Seite 5 von 25
6 [7] DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 [8] Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren zu DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 1987 [9] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 [10] DIN EN Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften; Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Ausgabe April 2001 [11] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise Ausgabe November 1989 [12] VDI 3760 Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen Ausgabe Februar 1996 [13] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.] 6. Auflage, Augsburg, Beurteilungsgrundlagen Bauleitplanung Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung von städtebaulichen Planungen bildet im Allgemeinen die DIN Neben Hinweisen zur Ermittlung der maßgeblichen Immissionspegel unterschiedlicher Lärmarten in den Abschnitten 2 bis 6 der Norm enthält Beiblatt 1 Orientierungswerte als Anhaltswerte für eine schalltechnische Beurteilung. Die richtliniengerecht und je nach Lärmart auf unterschiedliche Weise ermittelten Immissionspegel (Beurteilungspegel) werden zur Beurteilung mit den Orientierungswerten verglichen. Eine Projekt-Nr.: B631310, Seite 6 von 25
7 mögliche Überschreitung der Orientierungswerte kann ein Indiz für das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sein. Der Begriff Orientierungswert zeigt, dass bei städtebaulichen Planungen keine strenge Grenze für die Beurteilungspegel der jeweiligen Lärmart existieren soll, sondern das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Zusammenhang mit den nach 1 BauGB [2] geforderten gesunden Wohnund Arbeitsverhältnissen von weitaus mehr Faktoren abhängig sein kann. Dieser Sichtweise entspricht auch die ständige Rechtsprechung (vgl. hierzu z. B. die Urteile BVerwG 4CN 2.06 v oder OVG NRW, 7D89/06.NE v ). Beiblatt 1 zu DIN enthält die folgenden Orientierungswerte, welche zwischen den einzelnen Gebietsarten der BauNVO differenzieren:» e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 db(a) nachts 50 db(a) bzw. 45 db(a) f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db(a) nachts 55 db(a) bzw. 50 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Demzufolge ist der höhere Nachtwert für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen.«bei Geräuscheinwirkungen unterschiedlicher Geräuschquellen ist gemäß Beiblatt 1 zur DIN Folgendes zu beachten:»die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.«anlagengeräusche Grundlage der Beurteilung von Anlagengeräuschen ist die TA Lärm. Die TA Lärm nennt in Abschnitt 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig von der Gebietsart, in der sich der betreffende Immissionsort befindet:»die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) Projekt-Nr.: B631310, Seite 7 von 25
8 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten.«nachfolgend sind die Teile der TA Lärm zitiert, deren Inhalte in dieser Untersuchung von Bedeutung sind. Zunächst sind unter 6.4 die Mittelungszeiten der Schalldruckpegel definiert: 6.4 Beurteilungszeiten»Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags 06:00 22:00 Uhr 2. nachts 22:00 06:00 Uhr Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.«2.3 Maßgeblicher Immissionsort»Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage auf Grund der Vorbelastung zu erwarten ist, dass die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher Immissionsort festzulegen.«die folgenden Abschnitte definieren die relevanten Schallpegel: 2.8 Kurzzeitige Geräuschspitzen»Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel L AFmax des Schalldruckpegels L AF (t) beschrieben.«projekt-nr.: B631310, Seite 8 von 25
9 2.9 Taktmaximalpegel L AFT (t), Taktmaximal-Mittelungspegel L AFTeq»Der Taktmaximalpegel L AFT (t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels L AF (t) während der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt 5 Sekunden. Der Taktmaximal- Mittelungspegel L AFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel. Er wird zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche verwendet. Zu diesem Zweck wird die Differenz L AFTeq - L Aeq als Zuschlag für Impulshaltigkeit definiert.«7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen»Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS- 90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred- Schütte-Allee 10, Köln.«Im Anhang der TA Lärm werden die technischen Rahmenbedingungen zur Ermittlung des Beurteilungspegels genauer beschrieben: A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort»Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989; Projekt-Nr.: B631310, Seite 9 von 25
10 ...«In der 16. BImSchV heißt es in 1 zum Anwendungsbereich der Vorschrift:»(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.«In 2 werden die Immissionsgrenzwerte festgelegt:»(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) (2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.«projekt-nr.: B631310, Seite 10 von 25
11 2.3 Untersuchte Immissionsorte Gemäß der Definition des Immissionsortes im Anhang der TA Lärm sind die folgenden Immissionsorte 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines möglichen Aufenthaltsraumes im Sinne der DIN 4109 gewählt worden: IP 01: Poststraße 1, 1. OG, (MK) IP 02: Poststraße 8, 1. OG, (MK) IP 03: Burgdorfer Straße 7, 1. OG, (MK) IP 04: Burgdorfer Straße 8, 1. OG, (MK) IP 05: Burgdorfer Straße 6, 2. OG, (MK) IP 06: Zuckerpassage 1, 1. OG, (MK) IP 07: August-Bödecker-Platz 1 EG - 3. OG, (MK) Die Lage kann der Anlage 1 zu dieser schalltechnischen Untersuchung entnommen werden. Zur besseren Übersicht sind nur die wesentlichen Immissionsorte dargestellt. In Vorberechnungen mit einer deutlich umfangreicheren Anzahl an Immissionsorten wurde verifiziert, dass die hier dargestellten Immissionsorte diejenigen mit den höchsten Beurteilungspegeln sind. 3 Ermittlung von Geräuschemissionen 3.1 Beschreibung der geräuschrelevanten Vorgänge Parkhaus Das neue Parkhaus wird zum großen Teil durch Park & Ride-Verkehre genutzt werden. Für diese Nutzer ist das Parkhaus kostenlos. Zusätzlich zu dieser Nutzung erfolgt eine gebührenpflichtige Nutzung durch Kunden der innerstädtischen Geschäfte und Gewerbe. Insgesamt verfügt das Parkhaus über 355 Stellplätze. Detaillierte Informationen über das Nutzungsverhalten der Parker im hier vorhandenen alten Parkhaus mit 302 Stellplätzen liegen nicht vor. Das geplante Parkhaus soll sechs Parkdecks erhalten. Diese werden jeweils über Rampen erschlossen. Die Decks werden natürlich belüftet. Hierzu ist für das Erdgeschoss eine offene Fassade vorgesehen, in den Parkebenen 1 bis 5 sind die verglasten Außenfassaden, außer der Nordfassade, durch geschosshohe Lüftungsschlitze unterbrochen. Es ist weiterhin ein zentraler Innenhof geplant. Zu diesem Bereich sind die Parkdecks geöffnet. Für die im Bereich der Zufahrt gegebenenfalls notwendige Regenrinne wird vorausgesetzt, dass diese entsprechend dem Stand der Technik geräuscharm, d. h. ohne lose aufgelegtes Abdeckrost ausgeführt wird. Die relevanten für die Bewegungen auf den Parkdecks anzusetzenden Stellplatzwechselraten werden der Parkplatzlärmstudie [13] entnommen: Projekt-Nr.: B631310, Seite 11 von 25
12 Tabelle 1: Auszug aus Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie Parkplatzart Park & Ride- Platz Wohnanlage - Tiefgarage Parkhaus in der Innenstadt - allgemein zugänglich Einheit B 0 der Bezugsgröße B Tag (06-22 Uhr) N = Bewegungen / (B 0 h ) Nacht (22:00-06:00 Uhr) ungünstigste Nachtstunde 1 Stellplatz 0,30 0,06 0,16 1 Stellplatz 0,15 0,02 0,09 1 Stellplatz 0,50 0,01 0,04 Bei der zukünftigen Nutzung des Parkhauses wird als Variantenbetrachtung zwischen der gewerblichen Vermietung von Stellplätzen und deren Betrachtung als Anlagengeräusch und öffentlichen Stellplätzen unterschieden. Die diesbezüglich anzuwendenden unterschiedlichen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Emissionen von Parkvorgängen werden im Folgenden beschrieben. 3.2 Parkplätze Die Berechnung der Geräuschemissionen von Parkplätzen erfolgt nach dem Verfahren der etablierten Parkplatzlärmstudie [13]. Diese Studie beschreibt mit dem zusammengefassten Verfahren die Emissionen von Parkplätzen wie folgt: Dabei sind: = B N Emissionskennwert des Parkplatzes; = 63 db(a) = Schallleistungspegel für einen Pkw-Parkvorgang je Stunde; = Zuschlag für die Parkplatzart (nach Tabelle 34 der Studie); = Zuschlag für die Impulshaltigkeit (nach Tabelle 34 der Studie); = 2,5 lg (f B - 9); K D beschreibt den sog. Durchfahrtanteil, d. h. den Anteil an den Gesamtemissionen des Parkplatzes, welcher von den die Fahrgassen durchfah renden Pkw erzeugt wird. Bei Omnibushaltestellen und Parkplätzen mit weniger als 10 Stellplätzen kann K D entfallen. = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße; = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche...); = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde); Projekt-Nr.: B631310, Seite 12 von 25
13 = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche; = Zuschlag für die Oberfläche der Fahrgassen; Der Zuschlag beträgt für unterschiedliche Oberflächen der Fahrgassen: 0 db(a) für asphaltierte Oberflächen Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie zu Zuschlägen für verschiedene Parkplatztypen wird hier von der Parkplatzart Park & Ride-Parkplätze, Besucher- und Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze am Rand der Innenstadt mit den Zuschlägen K PA = 0 db und K = 4 db ausgegangen. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers zur Stellplatzanzahl der unterschiedlichen Parkplatznutzungen ist nach [13] von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 2: Zu berücksichtigende Häufigkeiten je Stunde der Pkw-Parkplätz im Parkhaus Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis P+R-Parkplätze 70 06:00 22:00 P+R-Parkplätze 38 22:00 23:00 Mietparkplätze 7 06:00 22:00 Mietparkplätze 4 22:00 23:00 Kurzzeitparkplätze 39 06:00 22:00 Kurzzeitparkplätze 3 22:00 23:00 (die Zeit von 22:00 bis 23:00 wird dabei im Sinne der ungünstigsten Nachtstunde verwendet) Dabei gilt: 1 Parkvorgang = 1 Einparkvorgang oder 1 Ausparkvorgang. Tabelle 3: Resultierende Schallleistungspegel auf den Parkdecks Bezeichnung Schallleistungspegel L WA in db(a) Tags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr Nachts in der ungünstigsten Nachtstunde Ebene 0 83,1 79,4 Ebene 1 82,9 79,2 Ebene 2 82,9 79,2 Ebene 3 82,9 79,2 Ebene 4 82,9 79,2 Ebene 5 81,6 77,7 Projekt-Nr.: B631310, Seite 13 von 25
14 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Anhand der auf Grundlage der Parkplatzlärmstudie ermittelten Emissionen werden die maßgeblichen Kennwerte der ins Freie abstrahlenden Umfassungsbauteile des Parkhauses errechnet (s. Abschnitte weiter unten). 3.3 Pkw-Fahrgassen Die Emissionen der Fahrwege werden aus dem Kennwert L m,e der RLS-90 [6] und dem in der Parkplatzlärmstudie [13] angegebenen Zusammenhang,"# = $,% + 19 ermittelt. Dabei bezeichnet L W,1h den auf 1 m Fahrweg bezogenen Schallleistungspegel für einen Vorgang je Stunde. Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu: $,% = '( $ + ) * + ) + ) + + ) %. Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels L (25) m für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Geht man auf Betriebsgrundstücken von einer Geschwindigkeit von 30 km / h aus, so erhält man auf ebener Asphaltstrecke für 1 Pkw je Stunde $,% = 28,5 und gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie,"# = 47,5 je Meter Fahrweg. Für den Fahrweg auf geneigten Rampen erhält man unter Berücksichtigung des RLS-90-Zuschlags für Steigungen von 13 %:,"# = 52,3. Für die Zuschläge für unterschiedliche Fahrbahnarten der Fahrwege gilt gemäß Parkplatzlärmstudie anstatt ) = 0 db für asphaltierte Fahrgassen Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers zur Stellplatzanzahl der unterschiedlichen Parkplatznutzungen ist nach [13] von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Projekt-Nr.: B631310, Seite 14 von 25
15 Tabelle 4: Zu berücksichtigende Häufigkeiten je Stunde auf den Pkw-Fahrwegen Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis P+R-Parkplätze :00 22:00 P+R-Parkplätze 75 22:00 23:00 Mietparkplätze 14 06:00 22:00 Mietparkplätze 8 22:00 23:00 Kurzzeitparkplätze 77 06:00 22:00 Kurzzeitparkplätze 6 22:00 23:00 Dabei gilt: 1 Bewegung = 1 Abfahrt oder 1 Ankunft. Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h 4 = 0,5 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. 3.4 Mögliche Maximalpegel auf Parkplätzen Der Parkplatzlärmstudie sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpegeln kurzzeitiger Einzelereignisse zu entnehmen. In der Tabelle 35 der Studie sind für einen Abstand von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben: beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt Türenschließen Heck- bzw. Kofferraumklappenschließen Druckluftgeräusch Pkw Motorrad 73 Omnibus Lkw alle Pegelwerte in db(a) Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 db über den angegeben Werten. Projekt-Nr.: B631310, Seite 15 von 25
16 3.5 Straßenverkehrslärm Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu: $,% = $ '( + ) * + ) + ) + + ) %. Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels $ '( für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Der Mittelungspegel $ '( wird aus der stündlichen Verkehrsstärke M in Kfz/h und dem mittleren Lkw-Anteil p in % für Lkw mit einem zgg. von mehr als 2,8 t errechnet. Die genannten Verkehrsstärken sind Jahresmittelwerte. 3.6 Öffentliche Parkplätze Nach den RLS-90 bestimmt sich der Emissionskennwert (Mittelungspegel in 25m Entfernung zum Mittelpunkt der Parkplatzfläche) der Parkplatzflächen zu: $,% = ) 7. Dabei sind: = Anzahl der Fahrbewegungen je Stellplatz und Stunde i.s. der RLS-90; 6 = Anzahl der Stellplätze; ) 7 = Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen; 3.7 Abstrahlungen von Umfassungsbauteilen des Parkhauses Die Ermittlung der Emissionen von Gebäuden und deren Öffnungen geschieht gemäß DIN EN [10]. Daraus ergibt sich bei Vorgängen mit einem Schallleistungspegelpegel innerhalb des jeweiligen Parkdecks unter Anwendung des Rechenverfahrens der VDI 3760 [12] ein mittlerer Schalldruckpegel auf der Innenseite des betreffenden Umfassungsbauteils. Die Transmission durch das Umfassungsbauteil (hier: Verglasungen der Parkdecks 1 bis 5) wird anhand der Dämmwirkung mit einem mittleren Schalldämm-Maß beschrieben. Im vorliegenden Fall beträgt dieses an der Nordfassade R 9 = 29 db und an das aus dem Glasflächenanteil und den Lüftungsschlitzen an den übrigen Fassaden ermittelte mittlere Schalldämm-Maß R 9 = 5,9 db. Aus den frequenzabhängigen Innenpegeln wird der von den Außenbauteilen abgestrahlte flächenbezogene Schallleistungspegel ermittelt. Mit : ; = -5 db (Tabelle B.1 der DIN EN ) und bei Berücksichtigung einzelner Frequenzbereiche ist = L = R Projekt-Nr.: B631310, Seite 16 von 25
17 Dabei ist R das frequenzabhängige Bau-Schalldämm-Maß des betrachteten schallabstrahlenden Bauteils. Im offen gestalteten untersten Parkgeschoss ist keine Fassade vorhanden. Diese Fassaden können wie absorbierende Wände betrachtet werden und für die Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels des abstrahlenden Bauteils ist gemäß Tabelle B.1 der DIN EN : ; = 0 db anzusetzten. Damit ergeben sich die folgenden Emissionskennwerte der schallabstrahlenden Außenbauteile: Tabelle 5: Emissionskennwerte der Außenbauteile Parkdeck Fassadenausrichtung A in db tags in db(a) nachts Ebene 0 West 51,8 48 Süd 52,0 48,2 Ost 52,1 73,6 Ebene 1 West 5,9 50,9 47,0 Süd 5,9 52,0 48,1 Ost 5,9 53,4 49,4 Nord 29,0 45,1 41,0 Ebene 2 West 5,9 50,6 46,6 Süd 5,9 51,4 48,2 Ost 5,9 53,1 49,1 Nord 29,0 43,9 39,9 Ebene 3 West 5,9 49,5 45,5 Süd 5,9 51,4 47,5 Ost 5,9 53,1 49,1 Nord 29,0 43,9 39,9 Ebene 4 West 5,9 48,5 44,6 Süd 5,9 49,8 46,0 Ost 5,9 51,2 47,3 Nord 29,0 42,3 38,3 Ebene 5 West 5,9 47,2 43,5 Süd 5,9 48,7 45,0 Ost 5,9 50,0 46,2 Nord 29,0 39,8 35,8 Lichthof Dach 58,3 54,4 Projekt-Nr.: B631310, Seite 17 von 25
18 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines zum Verfahren Schallausbreitung im Freien Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Gelände- und Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik frequenzabhängig in Oktaven durchgeführt, die durch die TA Lärm [4] und durch die dort zitierte DIN ISO [9] beschrieben wird (Geräuschimmissionsprognose nach A.2.3 TA Lärm). Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Die Summe aller dieser Dämpfungen wird mit bezeichnet. Berücksichtigt man noch die Richtwirkungskorrektur ) C, die sich aus dem Richtwirkungsmaß einer Punktschallquelle ) und dem Richtwirkungsmaß bei Abstrahlung in einen Raumwinkel D von weniger als 4 E sterad (vgl Raumwinkelmaß K 0 der VDI 2714) ergibt, so lässt sich die Ausbreitungsrechnung, d. h. der Zusammenhang zwischen immissionsseitigem Pegel und quellseitigem Schallleistungspegel, wie folgt darstellen: FG )H = + ) C Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (z. B. Gebäude) sind in den Plänen der Anlage dargestellt. Im Bereich schallharter Flächen ist für den Bodeneffekt G = 0,1 (fast vollständig schallharter Boden) angesetzt worden. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von 1 db(a) charakterisiert. Dabei wird die Reflexion an der Fassade, für die der Beurteilungspegel L r berechnet werden soll, entsprechend der Definition des Immissionsorts 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, nicht berücksichtigt. Die Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt eine meteorologische Korrektur C met durch die Bildung des Langzeit-Mittelungspegels L AT (LT) nach DIN ISO mit C 0 = 3,5 db für die Tageszeit, C 0 = 2,7 db für die Ruhezeit und C 0 = 1,9 db für die Nachtzeit. Bei kleinen Abständen zwischen Schallquelle und Immissionsort ist C met = 0. Es wird davon ausgegangen, dass die Geräusche der Anlage keine ausgeprägten Einzeltöne enthalten, die an den Immissionsorten wahrzunehmen sind. Daher ist der Zuschlag für die Berücksichtigung der Tonhaltigkeit K T = 0 db(a) zu setzen. Ein Zuschlag für eine ggf. vorhandene Impulshaltigkeit der Geräusche wird nicht separat angesetzt, sondern wird als im Emissionsansatz enthalten angesehen. Die ermittelten Immissionspegel an den Immissionsorten beschreiben damit die Beurteilungspegel L r nach der TA Lärm. Projekt-Nr.: B631310, Seite 18 von 25
19 Zur Ermittlung der Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse wird programmintern für jeden Immissionsort die jeweils für den Maximalpegel maßgebliche Schallquelle automatisiert ermittelt und der jeweilige maximale Schallleistungspegel ausgewertet. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem IMMI 2013 der Firma Wölfel. 4.2 Erläuterungen zum Rechenverfahren Verkehrslärm öffentlicher Parkhäuser Die Verkehrslärmberechnungen sollen gemäß Anlage 1 der 16. BImSchV durch die RLS-90 [6] erfolgen. In diesen Richtlinien werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Meteorologie- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Der Emissionskennwert der RLS-90 ist der in Abschnitt 3 beschriebene L m,e bei Straßen bzw. L* m,e bei Parkplätzen. Im vorliegenden Fall stimmen der aus dem Kennwert L* m,e ermittelte Schallleistungspegel der Parkdecks und der auf Grundlage des zusammengefassten Verfahrens der Parkplatzlärmstudie ermittelte Schallleistungspegel annähernd überein. Emissionsseitig bestehen daher keine Unterschiede zwischen beiden Verfahren. Daher kann das Parkhaus auch im Bereich der öffentlichen Stellplätze mit einem auf der DIN ISO basierenden Quellenmodell beschrieben werden und somit die im nachfolgenden Abschnitt beschriebene Modellierung auf Grundlage der VDI 3760 (vgl. Parkplatzlärmstudie Abschnitt 8.4.2) erfolgen. Das Rechenverfahren der RLS-90 bezieht sich auf ebene Parkplätze. Da im vorliegenden Fall des Parkhauses keine Parkplätze im Freien, sondern die Abstrahlungen der senkrechten Umfassungsbauteile des Parkhauses für die Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft ursächlich sind, kann das Verfahren der RLS-90 nicht auf die rechnerische Ermittlung von Geräuscheinwirkungen durch ein öffentlich gewidmetes Parkhaus angewendet werden. Zur Berechnung der Geräuschimmissionen wird daher das alternative Verfahren der DIN ISO für eine Mittenfrequenz von 500 Hz angewendet. Dies kann im vorliegenden Fall als sachgerecht angesehen werden, da sich die maßgeblichen Immissionsorte in kurzer Distanz im Bereich freier Schallausbreitung befinden. Für derartige Schallausbreitungsbedingungen stimmt der Term der Bodenabsorption des alternativen Verfahrens der DIN ISO mit dem Term für Bodenabsorption der RLS-90 überein. Ausbreitungsrechnungen nach DIN ISO und RLS-90 liefern dann dieselben Ergebnisse. Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (z. B. Gebäude) sind in den Plänen der Anlage zu dieser Untersuchung dargestellt. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von Projekt-Nr.: B631310, Seite 19 von 25
20 1 db(a) charakterisiert. Dabei wird die Reflexion an der Fassade, für die der Beurteilungspegel L r berechnet werden soll, nicht berücksichtigt. 4.3 Prognose des Innenpegels, Schalldruckpegel auf Umfassungsbauteilen Es bestehen grundsätzliche Unterschiede zwischen der Geräuschabstrahlung eines Parkplatzes im Freien und einem Parkhaus. Bei einem Parkhaus bildet sich aufgrund der Vielzahl an Reflexionen an den schallharten Umfassungsbauteilen eine andere Form des Schallfeldes aus als im Freien. Die Schallabstrahlung kann nur über Öffnungen oder Bauteile mit geringer Schalldämmung erfolgen. Die Parkplatzlärmstudie verweist in Abschnitt für die Ermittlung des Schallfeldes im Innern von Parkhäusern, obwohl bei Flachraumcharakteristik nicht mit einer diffusen Schallverteilung zu rechnen ist, auf das Modell des diffusen Schallfeldes für eine Abschätzung auf der sicheren Seite oder für genauere Berechnungen mit Mehrfachreflektionen auf die Modellierung und rechnergestützte Berechnung auf Grundlage der VDI Aufgrund der vorhandenen Flachraumcharakteristik des geplanten Parkhauses und möglichen Reflexionen von Schallquellen aus der jeweilig darüber bzw. darunter liegenden Parkebene in die zu betrachtende Parkebene wurde im vorliegenden Fall und für beide Beurteilungsweisen die Methode der VDI 3760 angewandt. Die Berechnungen erfolgten mit der maximalen Beschreibungstiefe 4, d. h. mit Berücksichtigung der tatsächlichen Raumgeometrie, Lage und Geometrie der Raumbegrenzungsflächen und deren jeweiligen Absorptionseigenschaften sowie mit Berücksichtigung der tatsächlichen Geometrie und Lage von Streukörpern, wie z. B. Stützen und Unterzüge. Um bei der Berechnung der Innenpegel auf der sicheren Seite zu liegen, wurden Absorptionen von Fahrzeugen im Parkhaus nicht mit berücksichtigt. Der Berechnungsalgorithmus des Programmsystems IMMI 2013 der Firma Wölfel nutzt das Spiegelquellenverfahren mit Strahlverfolgung. So wurde für jedes schallabstrahlende Außenbauteil in jeder Etage der mittlere Schalldruckpegel in einem Meter Abstand vor der Fassade von innen ermittelt. Die Transmission wurde dann mittels frequenzabhängigem Schalldämm-Maß berücksichtigt. Im Ergebnis erhält man den frequenzabhängigen Schallleistungspegel des Außenbauteils bezogen auf den Quadratmeter. Projekt-Nr.: B631310, Seite 20 von 25
21 4.4 Ergebnisse In den Tabellen der Anlagen 2.2, 3.3 und 4.2 sind die Ergebnisse der Schallimmissionsberechnungen angegeben. Dabei ist zu allen in den Plänen der Anlage dargestellten Immissionsorten das jeweilige Geschoss, der maßgebliche Immissionsrichtwert bzw. Immissionsgrenzwert, der Beurteilungspegel sowie die Differenz zum Immissionsrichtwert / Immissionsgrenzwert jeweils für den Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) angegeben. Die jeweilige Tabelle bezieht sich dabei auf die im vorangestellten Plan dargestellte Emissionssituation. 4.5 Sicherheit der Prognose Bei der Durchführung von schalltechnischen Prognoseuntersuchungen, die sich auf Emissionsmessungen, Literaturangaben und Vergleichsdaten etc. beziehen, ergeben sich üblicherweise Unsicherheiten. Zusätzliche Unsicherheiten sind bei den Schallausbreitungsrechnungen auf Grund der Ansätze für die Meteorologiedämpfung, Abschirmmaße etc. zu berücksichtigen. Die Lageungenauigkeit der auf analogen Kartengrundlagen basierenden ALKIS-Daten wird mit rd. 0,5 m bis 1,0 m angegeben. Hieraus resultierende Pegelungenauigkeiten bei Ausbreitungsrechnungen skalieren logarithmisch wie = lg1 + L/L, wobei L/L den relativen Fehler bedeutet. Aufgrund der idealisierten Modellierung der Umgebung, z. B. durch Vernachlässigung von kleinteiligen Fassadenstrukturen und kleinteiligen Streukörpern in der Umgebung, überschätzen die errechneten Beurteilungspegel die tatsächlichen. Dies gilt insbesondere für die Nichtberücksichtigung der geparkten Pkw im Parkhaus bei der Berechnung des Innenpegels. Bei der Bestimmung der Geräuschemissionen wurden übliche Ansätze auf der Basis von Erfahrungswerten oder Studien gewählt. Da für den Betrieb eine maximale Nutzungsintensität betrachtet wurde, sind emissionsseitig keine Zuschläge für die Prognosegenauigkeit anzusetzen. Damit ist zu erwarten, dass die Anforderungen der TA Lärm bei Unterschreitung des jeweiligen Immissionsrichtwerts durch den prognostizierten Beurteilungspegel sicher eingehalten werden. Projekt-Nr.: B631310, Seite 21 von 25
22 4.6 Beurteilung Auf Grundlage der in Anlage 2.2 dargestellten Berechnungsergebnisse kann festgestellt werden, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Kerngebiete durch die Nutzung des Parkhauses eingehalten werden. Insbesondere sind damit auch die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN an der umliegenden Bebauung tags und nachts unterschritten. Darüber hinaus unterschreiten ebenfalls die Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse den Bezugspegel der TA Lärm zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse am Tage und in der Nacht. Bei dieser Beurteilung wird vorausgesetzt, dass das gesamte Parkhaus als Anlage im Sinne der TA Lärm betrachtet werden muss. Gemäß den Ausführungen in Abschnitt der Parkplatzlärmstudie ist dies der Fall, wenn die Nutzung der Park & Ride-Stellplätze auf Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel beschränkt wird. D. h., in diesem Fall wäre das Parkhaus nicht jedermann öffentlich zugänglich. Für den Fall, dass die Park & Ride-Stellplätze öffentlich gewidmet werden und die Stellplätze jedem zugänglich wären, ist für die Ermittlung der Beurteilungspegel und deren Beurteilung die 16 BImschV i. V. mit den RLS-90 maßgeblich. Bei der schalltechnischen Beurteilung der Geräuschimmissionen des Parkhauses muss dann zwischen den gewerblichen Geräuschimmissionen (Anlagengeräusche im Sinne der TA Lärm) und den Geräuschimmissionen des öffentlich gewidmeten Teils (Verkehrslärm im Sinne der 16. BImSchV, vgl. Abschnitt der Parkplatzlärmstudie zu Park & Ride- Parkplätzen) unterschieden werden. Um zu berücksichtigen, dass bereits ein Parkhaus an gleicher Stelle existierte, erfolgt die schalltechnische Beurteilung der Wiedererrichtung eines Parkhauses mit öffentlichen Stellplätzen für die Park & Ride-Stellplätze anhand des Verfahrens der Prüfung auf wesentliche Änderung. Dabei werden die Geräuschimmissionen des öffentlich genutzten Teils des alten Parkhauses (Prognose Null) mit denen des öffentlich genutzten Teils des neuen Parkhauses (Prognose) verglichen. Auf Grundlage der in Anlage 3.3 dargestellten Berechnungsergebnisse ist festzustellen, dass bei einer öffentlichen Widmung der Park & Ride-Stellplätze die Geräuschimmissionen der Park & Ride-Stellplätze des geplanten Parkhauses geringer sind als die Geräuschimmissionen der Park & Ride-Stellplätze des alten Parkhauses. Demnach entstehen mit Bezugnahme auf das Verfahren der Prüfung auf wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV durch die geplante Nutzung keine Ansprüche auf Schallschutz dem Grunde nach. Ergänzend kann informativ erwähnt werden, dass darüber hinaus die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV am Tage und in der Nacht unterschritten werden. Auf Grundlage der in Anlage 4.2 dargestellten Berechnungsergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Kerngebiete am Tage und in der Nacht durch die als Anlagengeräusche zu beurteilenden Geräuschimmissionen der Nutzung der Kurzzeitplätze und der vermieteten Einstellplätze unterschritten werden. Projekt-Nr.: B631310, Seite 22 von 25
23 4.7 Planinduzierter Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Eine planbedingte Lärmzunahme von Verkehrslärm ist mit Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG NRW 7 ad 76/02.NE v und OVG NRW 7 D 89/06.NE v ) in ihren Auswirkungen auf die schutzbedürftige Bebauung außerhalb des Plangebiets gesondert zu untersuchen. Bei der Beurteilung kann zunächst auf die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN abgestellt werden. Eine Überschreitung hat allerdings nicht zwangsläufig das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen zur Folge (vgl. OVG NRW 7 D 89/06.NE v ). Als obere Grenze der Zumutbarkeit wird nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 4N6.88 BRS 50 Nr. 25 v und BVerwG, , 8C 15/80) und des OVG NRW (7a D 91/01 NE v ) der Bereich der ehemaligen Lärmsanierungsgrenzwerte (70/60 db(a) Tag/Nacht für Wohngebiete, bis 75/65 db(a) für Gewerbegebiete) angesehen. Eine Überschreitung dieser Werte ist demnach städtebaulich besonders zu würdigen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch der Punkt 7.4 der für Einzelgenehmigungsverfahren gewerblicher Anlagen anzuwendenden TA Lärm. Voraussetzung ist eine Nichtvermischung der anlagenbezogenen Verkehre mit dem Straßenverkehr. Demnach ist zunächst die rechnerische Prüfung der Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen durch anlagenbezogene Verkehre auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Hierzu werden die zu erwartenden Verkehrslärmpegel ohne das Vorhaben mit denen einschließlich des Vorhabens verglichen. Der Verweis in Punkt 7.4 auf die RLS-90 bedeutet, dass das auslösende Kriterium bereits bei einer Pegelerhöhung von 2,1 db(a) (gem. RLS-90 aufgerundet 3 db(a)) gegeben ist. Gemäß Punkt 7.4 ist somit bei einer Steigerung um mehr als 2,1 db(a) zu überprüfen, ob der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überschritten wird. Ist dies der Fall, sollen soweit möglich organisatorische Maßnahmen zur Verringerung der Geräuschbelastung ergriffen werden. Dies gilt nicht in Gewerbe- und Industriegebieten. Die Verkehrsbelastung auf der Poststraße als Prognosewert einschließlich der Verkehre des alten Parkhauses von Kfz in 24 Stunden entspricht einem Emissionskennwert nach RLS-90 von L m,e = 65,0 db(a) / 54,8 db(a) (Gattung Gemeindestraßen nach Tabelle 3 der RLS-90). Als Prognosewert mit den Verkehren des neuen geplanten Parkhauses erhöhen sich die Verkehre am Tag um 254 und in der Nacht um 25 Fahrzeuge. Geht man davon aus, dass sich diese Verkehre gleichverteilt in beide Fahrtrichtungen auf der Poststraße verzweigen, so beträgt der Teilpegel dieser Zusatzverkehre L m,e = 44,8 db(a) / 32,0 db(a). In der Summe erhält man als Emissionskennwert der Poststraße L m,e = 65,04 db(a) / 54,82 db(a), also eine rein rechnerisch nachzuweisende Erhöhung in der zweiten Nachkommastelle. Eine faktische Erhöhung der Immissionsbelastung durch Verkehrslärm ist somit nicht zu erwarten. Projekt-Nr.: B631310, Seite 23 von 25
24 4.8 Anlagenbezogener Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Prüfung gem. Nr. 7.4 der TA Lärm (zitiert in Abschnitt 2). Demnach ist zunächst die rechnerische Prüfung der Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen durch anlagenbezogene Verkehre auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Bei der Prüfung nach Nr. 7.4 ist zunächst die Vermischung der anlagenbezogenen Kfz-Verkehre zu diskutieren. Für die Pkw besteht direkt nach Verlassen des geplanten Parkhauses auf der Poststraße die Möglichkeit, in zwei verschiedene Richtungen weiter zu fahren. Hier tritt somit bereits eine Vermischung mit dem öffentlichen Straßenverkehr ein. Da alle drei Voraussetzungen in Nr. 7.4 erfüllt sein müssen, brauchen für die Pkw-Verkehre keine weiteren Betrachtungen zu erfolgen. 4.9 Gesamtverlärmung Für die Immissionsorte, an denen die Sanierungswerte für Wohngebiete an den straßenseitigen Fassaden durch Verkehrslärm überschritten werden, sollen mit Bezug auf einschlägige Urteile zu diesem Thema (vgl. z. B. OVG NRW 7 D 34/07.NE v und BVerwG 4 A v ) die Auswirkungen einer kumulierten Betrachtung aller vorliegenden Lärmarten diskutiert werden. Zur Notwendigkeit der Gesamtlärmbetrachtung führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom (BVerwG 4 B 46.07) aus, dass die Betrachtung geboten sein kann, wenn durch die Planung eine erstmalige Überschreitung von Sanierungsgrenzwerten bei der Überlagerung verschiedener Lärmarten nicht ausgeschlossen werden kann. Strittig ist, wie die Summation verschiedener Lärmarten zu erfolgen hat. Eine lärmwirkungsgerechte Addition, wie sie z. B. in der VDI vorgeschlagen wird, ist bei der kumulierten Betrachtung von Verkehrslärm und Gewerbelärm nicht möglich. Insofern verbleibt als einzige Möglichkeit die energetische Pegeladdition. Da sich, wie im vorangegangenen Abschnitt gezeigt, die Immissionssituation aufgrund von Straßenverkehrslärm durch die vom Vorhaben erzeugten zusätzlichen Pkw-Verkehre nicht ändert, kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass sich auch die Immissionssituation durch den Gesamtpegel des Verkehrslärm, bestehend aus Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm nicht ändert. Da darüber hinaus der Immissionsbeitrag des geplanten Parkhauses geringer ist als der des alten, ist zukünftig mit keiner Erhöhung des energetischen Summenpegels aller Geräuschquellen zu rechnen. Projekt-Nr.: B631310, Seite 24 von 25
25 5 Zusammenfassung Die Geräuschimmissionen des geplanten Parkhauses an der Poststraße in Lehrte sind rechnerisch prognostiziert und anhand der einschlägigen Vorschriften beurteilt worden. Das Parkhaus besitzt einenn Park & Ride-Bereich und kostenpflichtige Einstellplätze. Wird der Park & Ride-Bereich nicht öffentlich gewidmet, so ist das Parkhaus schalltechnisch als eine Anlage zu betrachten. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. die um 5 db(a) höheren Orientierungswertee der DIN für Kerngebiete werden dann tags und nachts an der umliegenden Bebauung durch die Geräuschimmissionen unterschritten. Für den Fall, dass die Park & Ride-Stellplätze öffentlich gewidmet werden, sind die Geräuder 16. BImSchV zu sche des Park & Ride-Bereichs als öffentlicher Verkehrslärm nach beurteilen. Da bereits vorher ein öffentliches Parkhaus an gleicher Stelle errichtet war, erfolgt die Prüfung auf wesentliche Änderung. Da die Geräuschimmissionen des geplanten Parkhauses geringer sind als die des alten Parkhauses, ist eine wesentliche Änderung nicht gegeben, Ansprüche auf Schallschutz dem Grunde nach bestehen nicht. Selbst wenn der öffentliche Teil des geplanten Parkhauses als Neubau nach der 16. BImSchV beurteilt wird, entstehen keine rechtlichen Ansprüche auf Schallschutz, da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Kern- und Mischgebiete am Tage und in der Nacht unterschritten werden. Hinsichtlich der bestehenden Geräuschbelastung des Umfeldes des Parkhauses kann davon ausgegangen werden, dass keine Veränderung der Situation eintreten wird. GTA mbh Dipl.-Ing. (FH) Henning Schreier Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen: Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper 2014 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: B631310, Seite 25 von 25
26 B 10A 6 Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung links 1730 rechts Bahnsteig 9 6 IP rechts 0 M 1: m Poststraße B-Plangrenze IP 3 neues Parkhaus 1775 links IP 1 1 IP 4 IP 5 Burgdorfer Straße B-Plangrenze Parkstraße IP 6 Zuckerpassage IP 7 Burgdorfer Straße Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Darstellung: Übersichtsplan mit Lage der Immissionsorte und Straßen, Planzustand Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 1 IMMI 2013
27 Ostfassade Ebene E 0 bis E 5 Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung IP 3 IP 2 Vertikale Flächenschallquellen Nordfassade Ebene E 1 bis E 5 Vertikale Flächenschallquellen IP 4 Pkw-Einfahrt Vertikale Flächenschallquellen Lichthof IP 5 Westfassade Ebene E 0 bis E 5 Burgdorfer Straße IP 6 Poststraße Pkw-Ausfahrt West Vertikale Flächenschallquellen Südfassade Ebene E 0 bis E 5 Zuckerpassage Pkw-Ausfahrt Süd IP 7 0 M 1: m IP 1 Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Darstellung: schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: B Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte für Berechnung nach Datum: Parkhausgesellschaft Lehrte mbh TA Lärm Anlage: 2.1 IMMI 2013
28 Gesamtes Parkhaus nach TA Lärm Immissionsort IRW T L r,tag Diff. IRW N L r,nacht Diff. IP1 Poststr. 1 1.OG 60 47,5-12, ,3-1,7 IP2 Poststr. 8 1.OG 60 46,5-13, ,4-2,6 IP3 Burgdorfer Str. 7 2.OG 60 47,0-13, ,1-1,9 IP4 Burgdorfer Str. 8 1.OG 60 47,4-12, ,4-1,6 IP5 Burgdorfer Str. 6 2.OG 60 48,3-11, ,3-0,7 IP6 Zuckerpassage 1 1.OG 60 44,2-15, ,2-4,8 IP7 August-Bödecker-Pl. 1 2.OG 60 45,0-15, ,9-4,1 Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse Immissionsort IRW+30 L max,tag Diff. IRW+20 L max,nacht Diff. IP1 Poststr. 1 1.OG 90 57,3-32, ,3-7,7 IP2 Poststr. 8 1.OG 90 63,1-26, ,1-1,9 IP3 Burgdorfer Str. 7 2.OG 90 63,8-26, ,8-1,2 IP4 Burgdorfer Str. 8 1.OG 90 57,5-32, ,5-7,5 IP5 Burgdorfer Str. 6 2.OG 90 53,9-36, ,9-11,1 IP6 Zuckerpassage 1 1.OG 90 51,4-38, ,4-13,6 IP7 August-Bödecker-Pl. 1 2.OG 90 56,3-33, ,3-8,7 L r = Beurteilungspegel in db(a) L max = Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse in db(a) IRW = Immissionsrichtwert der TA Lärm in db(a) Projekt-Nr.: B Vorhabenbezogener Bebauungsplan Parkhausneubau der Stadt Lehrte Anlage 2.2
29 Burgdorfer Straße 8 6 Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung 8 Poststraße Zuckerpassage 0 M 1: m Nacht (22h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Darstellung: flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen für die Nachtzeit in einer Höhe von 5,5 m Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 2.3 IMMI 2013
30 Teilpegel Tag (6:00-22:00) Nacht (22:00-6:00) IP3 Burgdorfer Str. 7 OG1 Summe 47,0 43,1 Bezeichnung Quelle L r,a L r,a [inv] L r,a L r,a [inv] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] L r,i,a L r,a [inv.] L r,i,a L r,a [inv.] /db /db /db /db EG Ost 42,2 47,0 38,3 43,1 E1 Ost 41,5 45,3 37,5 41,3 E2 Ost 39,9 43,0 35,9 39,0 E3 Ost 37,0 40,1 33,1 36,2 E4 Ost 34,4 37,2 30,5 33,3 E5 Ost 31,9 33,8 28,1 30,0 Ausfahrt 2 28,0 29,4 24,0 25,5 Dach Lichthof 20,0 23,9 16,1 20,0 Einfahrt 14,1 21,6 9,9 17,7 EG West 11,2 20,7 7,4 16,9 E1 West 10,6 20,2 6,7 16,3 E2 West 10,4 19,7 6,4 15,8 Ausfahrt Poststr 10,2 19,2 6,1 15,3 E3 West 9,3 18,6 5,3 14,7 E1 Nord re 8,9 18,1 4,8 14,2 E4 West 8,5 17,5 4,6 13,7 E2 Nord re 8,2 16,9 4,2 13,1 E3 Süd 8,0 16,3 4,2 12,5 E5 West 7,6 15,6 3,9 11,9 E4 Nord re 7,0 14,9 4,0 11,1 E3 Nord re 6,7 14,1 2,7 10,2 E5 Nord re 5,0 13,2 1,0 9,3 E1 Süd 4,2 12,5 0,4 8,6 E2 Süd 3,7 11,8-0,2 7,9 EG Süd 3,1 11,1-0,6 7,2 E1 Nord li 3,1 10,3-1,0 6,4 E3 Nord li 2,5 9,4-1,5 5,5 E4 Süd 2,3 8,4-1,5 4,5 E2 Nord li 2,3 7,3-1,7 3,3 E5 Süd 1,4 5,6-2,3 1,7 E4 Nord li 1,3 3,5-2,7-0,5 E5 Nord li -0,5-0,4-4,5-4,5 Projekt-Nr.: B Vorhabenbezogener Bebauungsplan Parkhausneubau der Stadt Lehrte Anlage 2.4
31 Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Darstellung: schalltechnisches Modell Darstellung 3D Blickrichtung Südwest Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 2.5 IMMI 2013
32 Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Darstellung: schalltechnisches Modell Darstellung 3D Blickrichtung Nord Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 2.6 IMMI 2013
33 vertikale Flächenschallquellen Ostfassade Ebene E 0 bis E 2 Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung IP 3 IP 4 IP 2 vertikale Flächenschallquellen Westfassade Ebene E 0 bis E 2 Poststraße horizontale Flächenschallquelle oberstes unüberdachtes Parkdeck IP 5 Burgdorfer Straße IP 6 (gesamt 176 P+R Parkplätze) vertikale Flächenschallquellen Südfassade Ebene E 0 bis E 2 Zuckerpassage IP 7 0 M 1: m IP 1 Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Darstellung: schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: B Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte altes Parkhaus Datum: Parhausgesellschaft Lehrte mbh 16. BImSchV Anlage: 3.1 IMMI 2013
34 (nur 233 P+R Parkplätze) vertikale Flächenschallquellen Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung IP 3 IP 2 vertikale Flächenschallquellen Nordfassade Ebene E 1 bis E 5 (nur 233 P+R Parkplätze) IP 4 (nur 233 P+R Parkplätze) Ostfassade Ebene E 0 bis E 5 IP 5 Lichthof Westfassade Ebene E 0 bis E 5 vertikale Flächenschallquellen Burgdorfer Straße IP 6 (nur 233 P+R Parkplätze) Poststraße vertikale Flächenschallquellen Südfassade Ebene E 0 bis E 5 (nur 233 P+R Parkplätze) Zuckerpassage IP 7 0 M 1: m IP 1 Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Darstellung: schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: B Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte neues Parkhaus Datum: Parhausgesellschaft Lehrte mbh 16. BImSchV Anlage: 3.2 IMMI 2013
35 Prüfung auf wesentliche Änderung Immissionsort IGW T L r,tag,p0 L r,tag,p Diff. IGW N L r,nacht,p0 L r,nacht,p Diff. IP1 Poststr. 1 1.OG 64 46,9 46,5-0, ,8 40,5-1,3 IP2 Poststr. 8 1.OG 64 47,3 45,7-1, ,5 40,8-2,7 IP3 Burgdorfer Str. 7 2.OG 64 47,2 42,7-4, ,4 40,6-3,8 IP4 Burgdorfer Str. 8 1.OG 64 47,8 44,7-3, ,0 42,5-2,5 IP5 Burgdorfer Str. 6 2.OG 64 49,8 45,7-4, ,0 43,3-3,7 IP6 Zuckerpassage 1 1.OG 64 46,3 42,0-4, ,0 39,0-4,0 IP7 August-Bödecker-Pl. 1 2.OG 64 46,0 44,0-2, ,6 38,8-2,8 L r,tag,p0 = Beurteilungspegel des alten Parkhauses in db(a) L r,tag,p = Beurteilungspegel des geplanten Parkhauses in db(a) IGW = Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV in db(a) Projekt-Nr.: B Vorhabenbezogener Bebauungsplan Parkhausneubau der Stadt Lehrte Anlage 3.3
36 Burgdorfer Straße Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung Poststraße Zuckerpassage 0 M 1: m Tag Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Darstellung: flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen des alten Parkhauses als öffentl. Verkehrsfläche für die Nachtzeit in einer Höhe von 5,5 m Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 3.4 IMMI 2013
37 Burgdorfer Straße Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung Poststraße Zuckerpassage 0 M 1: m Nacht Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Darstellung: flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen des neuen Parkhauses als öffentl. Verkehrsfläche für die Nachtzeit in einer Höhe von 5,5 m Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 3.5 IMMI 2013
38 Ostfassade Ebene E 0 bis E 5 Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung IP 3 IP 2 Pkw-Einfahrt Vertikale Flächenschallquellen Vertikale Flächenschallquellen Nordfassade Ebene E 1 bis E 5 (nur 45 vermietete und 77 Kurzzeitparkplätze) Lichthof Vertikale Flächenschallquellen IP 4 IP 5 Westfassade Ebene E 0 bis E 5 Burgdorfer Straße IP 6 Poststraße Pkw-Ausfahrt West Vertikale Flächenschallquellen Südfassade Ebene E 0 bis E 5 Zuckerpassage Pkw-Ausfahrt Süd IP 7 0 M 1: m IP 1 Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Darstellung: schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: B Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte ohne P+R-Parkplätze, Datum: Parkhausgesellschaft Lehrte mbh TA Lärm Anlage: 4.1 IMMI 2013
39 Kurzzeit- und Mietstellplätze nach TA Lärm Immissionsort IRW T L r,tag Diff. IRW N L r,nacht Diff. IP1 Poststr. 1 1.OG 60 46,4-13, ,7-6,3 IP2 Poststr. 8 1.OG 60 44,0-16, ,9-8,1 IP3 Burgdorfer Str. 7 2.OG 60 41,6-18, ,7-8,3 IP4 Burgdorfer Str. 8 1.OG 60 42,1-17, ,4-7,6 IP5 Burgdorfer Str. 6 2.OG 60 43,2-16, ,4-6,6 IP6 Zuckerpassage 1 1.OG 60 40,4-19, ,6-10,4 IP7 August-Bödecker-Pl. 1 2.OG 60 43,4-16, ,1-8,9 Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse Immissionsort IRW+30 L max,tag Diff. IRW+20 L max,nacht Diff. IP1 Poststr. 1 1.OG 90 57,3-32, ,3-7,7 IP2 Poststr. 8 1.OG 90 63,1-26, ,1-1,9 IP3 Burgdorfer Str. 7 2.OG 90 63,8-26, ,8-1,2 IP4 Burgdorfer Str. 8 1.OG 90 57,5-32, ,5-7,5 IP5 Burgdorfer Str. 6 2.OG 90 53,9-36, ,9-11,1 IP6 Zuckerpassage 1 1.OG 90 51,4-38, ,4-13,6 IP7 August-Bödecker-Pl. 1 2.OG 90 56,3-33, ,3-8,7 L r = Beurteilungspegel in db(a) L max = Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse in db(a) IRW = Immissionsrichtwert der TA Lärm in db(a) Projekt-Nr.: B Vorhabenbezogener Bebauungsplan Parkhausneubau der Stadt Lehrte Anlage 4.2
40 Burgdorfer Straße Bebauungsplan Nr. 00/108 "Parkhaus" in Lehrte Schalltechnische Untersuchung Poststraße Zuckerpassage 0 M 1: m Nacht (22h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 00/108 "Parkhaus", Lehrte Parkhausgesellschaft Lehrte mbh Darstellung: flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen für das Parkhaus ohne P+R-Parkplätze in der Nachtzeit in einer Höhe von 5,5 m Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 4.3 IMMI 2013
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