UBS (D) Equity Fund Mid Caps Germany (ISIN: DE ) UBS (D) Equity Fund Small Caps Germany (ISIN: DE )

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Transkript:

UBS Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresberichte sowie Verkaufsprospekte und wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Informationen unter der Webseite www.ubs.com/deutschlandfonds zur Verfügung. Wichtige Informationen für unsere Anleger über die geplante Verschmelzung zur Aufnahme des übertragenden OGAW-Sondervermögens UBS (D) Equity Fund Mid Caps Germany (ISIN: DE0009751750) auf das aufnehmende OGAW-Sondervermögen UBS (D) Equity Fund Small Caps Germany (ISIN: DE0009751651) 1. Zusammenfassende Erläuterungen 1.1 Art der Verschmelzung Bei der geplanten Verschmelzung zur Aufnahme werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Übertragungsstichtag vom übertragenden auf das aufnehmende OGAW- Sondervermögen übergehen. Das übertragende OGAW-Sondervermögen geht rechtlich unter und deren Anleger werden Anleger des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens mit den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen sowie den wesentlichen Anlegerinformationen ergeben. Hintergrund und Beweggründe der Verschmelzung werden in Abschnitt 3.1 näher erläutert. 1.2 Geplanter Übertragungsstichtag, Verfahren der Verschmelzung und spezifische Rechte der Anleger Die Übertragung soll zum 30. September 2016 erfolgen. Die Anleger der betroffenen OGAW- Sondervermögen können bis zum 23. September 2016 ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Ein kostenloses Umtauschrecht besteht nicht, da es im Fondsuniversum des UBS-Konzerns kein Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen gibt. Nach der Verschmelzung werden die Anteile des übertagenden in Anteile des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens umgetauscht. Seite 1 von 13

Nähere Informationen zu dem geplanten Übertragungsstichtag sowie zu den Verfahrensaspekten und den damit zusammenhängenden Rechten der Anleger werden im Abschnitt 3.2 näher erläutert. 1.3 potentielle Auswirkungen auf die Anleger der betroffenen OGAW-Sondervermögen Die betroffenen OGAW-Sondervermögen sind im Hinblick auf die Zulässigkeit der Erwerbsgegenstände, Ertragsverwendung und -rechnung, Risiko- als auch Anlegerprofil deckungsgleich (siehe auch nachfolgend die tabellarische Übersicht unter 3.3.1) Sie unterscheiden sich allerdings im Hinblick auf die Anlagegrenzen. Während das übertragende OGAW-Sondervermögen mind. 51% seines Wertes in Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung (sog. Mid Caps) investiert, investiert das aufnehmende OGAW- Sondervermögen mind. 51% seines Wertes in Unternehmen mit geringerer Marktkapitalisierung (sog. Small Caps). Die geplante Verschmelzung zur Aufnahme führt dazu, dass die Ausrichtung des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens fortgeführt wird, die des übertragenden OGAW-Sondervermögens jedoch nicht. Dies hat zur Folge, dass die Anleger des übertragenden OGAW-Sondervermögens Anleger eines Fonds werden, der nun nicht mehr mind. 51% seines Wertes in Mid Caps Werten investiert, sondern 51% seines Wertes in Small Caps Werte. Im Zuge der Verschmelzung soll der Name des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens in UBS (D) Equity Fund Smaller German Companies geändert werden. Diese Änderung ist redaktioneller Natur. Die Namensänderung soll klarstellen, dass das aufnehmende OGAW-Sondervermögen zwar mind. 51% seines Wertes in Small Caps investiert, jedoch ein nicht zu vernachlässigender Teil seines Vermögens auch in Werte investiert ist, die in das Mid Caps Segment fallen oder fallen können. Für die Anleger des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens ändert sich mit Ausnahme der Namensänderung nichts. Einzelheiten werden in Abschnitt 3.1 und 3.3 näher dargestellt. 1.4 Kosten der Verschmelzung Die Kosten der Verschmelzung werden in Abschnitt 3.4 näher erläutert 2. Weitere Informationen für die Anleger Diesen Verschmelzungsinformationen sind die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens beigefügt. Zudem können der aktuelle Verkaufsprospekt, die letzten Jahres- und Halbjahresberichte sowie sonstige Publikationen bei UBS Deutschland AG sowie bei UBS Asset Management (Deutschland) GmbH, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, schriftlich angefordert werden. Die Übersendung erfolgt kostenlos. Alternativ können die vorbenannten Dokumente kostenlos im Internet unter http://www.ubs.com/deutschlandfonds abgerufen werden. Seite 2 von 13

Wir empfehlen, diese Informationen und Dokumente zusätzlich zu diesem Schreiben sorgfältig und vollständig zu lesen, damit Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten sowie die Auswirkungen der geplanten Verschmelzung bewusst und ausreichend informiert sind. Wir weisen daraufhin, dass weder dieses Schreiben noch die weiteren Informationen und Dokumente eine Anlageberatung darstellen oder ersetzen und eine Anlageberatung von der Gesellschaft auch nicht angeboten wird. Bei weiteren Fragen Ihre Anlage betreffend wenden Sie sich bitte an Ihren Anlage-/Kundenberater. Zusätzlich kann eine Abschrift der Erklärung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, die die Durchführung der Verschmelzung nach 185 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) prüft (eine Lesefassung des KAGB finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de), nach der geplanten Verschmelzung schriftlich unter der oben angegebenen Adresse angefordert werden. 3. Erläuterungen und Angaben zur geplanten Verschmelzung 3.1 Hintergrund und Beweggründe Die geplante Verschmelzung beruht auf internen Analysen, Prognosen und folgenden Erwägungen der Gesellschaft: 3.1.1 Marktentwicklung und Marktumfeld Nach Analyse der Gesellschaft zeigt die Entwicklung des Marktes auf der Aktienseite, dass die Aufrechterhaltung einer sog. Mid-Caps-Strategie voraussichtlich keine Zukunft mehr haben wird. Im aktuellen Marktumfeld dominieren und werden nach Ansicht der Gesellschaft auch weiterhin zwei Arten von Strategien dominieren: Large Caps Strategie (also Investitionen in große Unternehmen) und Small Caps Strategie (Investition in kleinere Unternehmen); jeweils mit Beimischung von Investments in Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung. 3.1.2 Entwicklungstrends Für die geplante Verschmelzung spricht nach Ansicht der Gesellschaft auch die Entwicklung des MDAX und des SDAX, an denen sich die betroffenen OGAW-Sondervermögen orientieren. In den vergangenen 5 Jahren hat sich der MDAX zwar insgesamt besser entwickelt als der SDAX. Binnen der letzten 18 Monate hat sich dieser Trend aber gedreht. Die Gesellschaft hat eine gegenläufige Entwicklung beobachtet, wonach die Entwicklung des SDAX voraussichtlich besser und erfolgversprechender sein wird als die des MDAX. Zwar hat sich in den letzten 18 Monaten die Performance des übertragenden besser entwickelt als die des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens. Gleichwohl zeigt die Entwicklung der jeweils zu Grunde liegenden Benchmark, dass es eine Markttendenz gibt, die für die Beibehaltung und Fortführung der Small Caps Strategie spricht. 3.1.3 Aktive Verwaltung Basierend auf den bisherigen Entwicklungen prognostiziert die Gesellschaft, dass das aufnehmende im Vergleich zum übertragenden OGAW-Sondervermögen aktiver verwaltet werden kann. Seite 3 von 13

Die Einordung von deutschen Unternehmen in das Mid Caps Segment fällt der Gesellschaft zunehmend schwerer. Hintergrund ist die der Einordnung zugrunde liegende Marktkapitalisierung, die als Abgrenzungskriterium (Small Caps vs. Mid Caps; Mid Caps vs. Large Caps) dient. Diese Marktkapitalisierung unterliegt starken Schwankungen, die sich aus einer zunehmenden Marktvolatilität in Verbindung mit einer nach Analyse der Gesellschaft für Werte aus dem Mid Caps Segment typischen niedrigeren Streubesitzrate ergeben. Werte, die dem Mid Caps Segment zugeordnet sind, können aufgrund hoher Schwankungen aus dem Segment fallen und sind dann entweder dem Small oder dem Large Caps Segment zuzuordnen. Aufgrund solcher hohen Schwankungen kann es zu häufigeren passiven Anlagegrenzverletzungen beim übertragenden OGAW-Sondervermögen kommen, da die Werte neu bewertet und zugeordnet und ggf. verkauft werden müssen. Dieses Risiko der häufigen passiven Anlagegrenzverletzung ist beim aufnehmenden OGAW-Sondervermögen geringer. 3.1.4 Erhöhung Fondsvolumina Die Verschmelzung soll zu einer Erhöhung des Fondsvolumens des aufnehmenden OGAW- Sondervermögens führen, was die Investitionsmöglichkeiten sowohl im Hinblick auf die Diversifikation als auch auf die absolute Höhe der zu erwerbenden Vermögensgegenstände unter Wahrung der geltenden Anlagegrenzen verbessern kann. Dies ist auch aus Effizienzgründen geboten. 3.2. Geplanter Übertragungsstichtag, maßgebliche Verfahrensaspekte, spezifische Rechte der Anleger 3.2.1 Übertragungsstichtag Die Verschmelzung wird zum 30. September 2016 erfolgen. Dies ist gleichzeitig auch das Geschäftsjahresende der beiden OGAW-Sondervermögen. 3.2.2 Verfahren der Verschmelzung Die am Übertragungsstichtag im übertragenden OGAW-Sondervermögen noch vorhandenen Vermögensgegenstände werden 1:1 in das aufnehmende OGAW-Sondervermögen übertragen. Ausgegebene Anteilscheine des übertragenden OGAW-Sondervermögens werden mit Ablauf des Übertragungsstichtags kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens an die bisherigen Anleger des übertragenden OGAW-Sondervermögens ausgegeben. Sofern die Anleger nicht von ihrem kostenlosen Rückgaberecht (siehe dazu nachfolgend 3.2.5) Gebrauch machen, erhalten die Anleger des übertragenden OGAW-Sondervermögens nach Einbuchung durch ihre depotführende Stelle Anteile am aufnehmenden OGAW-Sondervermögen. Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird folgende Berechnungsformel angewandt: Zunächst wird das Verhältnis zwischen dem Fondsvermögen des übertragenden und dem aufnehmenden OGAW-Sondervermögen ermittelt (Fondsvermögen Mid Caps geteilt durch Fondsvermögen Small Caps). Dieses Verhältnis wird mit der Anzahl der Anteile des Seite 4 von 13

aufnehmenden OGAW-Sondervermögens multipliziert und das Zwischenergebnis auf Null Stellen nach dem Komma abgerundet. Sodann wird dieses Ergebnis durch die Anzahl der Anteile des übertragenden OGAW- Sondervermögens dividiert, wobei acht Nachkommastellen berücksichtigt werden. Das bedeutet, ein Anleger, der von dem zu übertragenden OGAW-Sondervermögen 1.000 Anteile hält, erhält nach der Verschmelzung bei einem angenommenen Umtauschverhältnis von 0,8070311 ca. 807 Anteile. Bei der Berechnung des angenommenen Umtauschverhältnisses wurde von einem Datenstand per 15. August 2016 ausgegangen. Umtauschformel: [(FV Mid Caps / FV Small Caps) * Anzahl Anteile Small Caps] Umtauschverhältnis = Anteile Mid Caps Legende: FV = Fondsvermögen Mid Caps = übertragendes Sondervermögen Small Caps = aufnehmendes Sondervermögen [ ] = Rundung des Zwischenergebnisses auf 0 Stellen nach dem Komma 3.2.3 Neuordnung der Portfolien vor und nach der Verschmelzung Die Gesellschaft beabsichtigt keine Neuordnung des Portfolios des übertragenden OGAW- Sondervermögens vor Wirksamwerden der Verschmelzung. Auch ist keine Neuordnung des Portfolios des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens vorgesehen. Nach der Verschmelzung wird das aufnehmende Sondervermögen mit den bisherigen Anlagegrundsätzen fortgeführt und die Wertpapiere des übertragenden OGAW- Sondervermögens werden zum großen Teil nach Maßgabe der Strategie und der geltenden Anlagebedingungen übernommen. Um den Anlagegrenzen des aufnehmenden OGAW- Sondervermögens zu genügen, können gegebenenfalls Verkäufe erforderlich sein. Diese Wertpapiere werden zu Geldkursen bewertet, so dass ein Verkauf nicht mit zusätzlichen Kosten für den Anleger verbunden sein sollte. Bei Re-Investition dieser Mittel im aufnehmenden OGAW-Sondervermögen ist zu berücksichtigen, dass die zu erwerbenden Wertpapiere unter Berücksichtigung der Best Execution Policy der Gesellschaft zu Marktkursen erworben werden, die eine gewisse Geld-Brief-Spanne beinhalten. Diese Spanne ist von den vorherrschenden Marktbedingungen am Handelstag abhängig und nicht genau zu quantifizieren. Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Ertragschancen des aufnehmenden im Vergleich zum übertragenden OGAW-Sondermögen höher einzustufen sein sollten, da das aufnehmende OGAW-Sondervermögen ein anderes Anlageziel verfolgt. Seite 5 von 13

3.2.4 Aussetzung Rücknahme und Ausgabe der Anteile Nach dem 23. September 2016 wird der Anteilshandel ausgesetzt, um eine effiziente Durchführung zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Aussetzung der Rücknahme und Ausgabe der Anteile nicht geplant. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die zeitweilige Aussetzung der Rücknahme der Anteile verlangen oder gestatten, wenn eine solche Aussetzung aus Gründen des Anlegerschutzes gerechtfertigt ist. 3.2.5 spezifische Rechte der Anleger vor der Verschmelzung a) Rücknahmerecht Die Anleger der betroffenen OGAW-Sondervermögen können ab Bekanntmachung dieses Schreibens bis einschließlich 23. September 2016 die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen. Rücknahmeerklärungen von Anlegern des übertragenden OGAW- Sondervermögens, die nach dem 23. September 2016 der Gesellschaft zugehen, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf die Anteile des Anlegers am aufnehmenden OGAW-Sondervermögen nach Durchführung der Verschmelzung und des Umtauschs der Anteile nach dem unter 3.2.2 beschriebenen Verfahren. b) Umtauschrecht Nach eingehender Analyse der Produktpalette der Gesellschaft konnte kein Fonds aus dem Fonds-Universum des UBS-Konzerns ermittelt werden, der zu den betroffenen OGAW- Sondervermögen vergleichbare Anlagegrundsätze aufweist. Daher wird ein Umtauschfonds nicht angeboten. c) Verfahren Das Rücknahmerecht kann gegenüber der UBS Deutschland AG als Verwahrstelle bzw. gegenüber Ihrer depotführenden Stelle geltend gemacht werden. Den für Sie jeweils geltenden Orderannahmeschluss können Sie bei Ihrer depotführenden Stelle anfragen. 3.2.6 Rechte der Anleger nach der Verschmelzung Ab dem 1. Oktober 2016 können die Anleger des übertragenden OGAW-Sondervermögens ihre Rechte als Anleger des aufnehmenden OGAW-Sondervermögens ausüben. Die Rechte ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen (siehe dazu auch die Ausführungen unter 2.). 3.3. potentiellen Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Aufgrund der hohen Vergleichbarkeit der betroffenen OGAW-Sondervermögen erwartet die Gesellschaft, dass die potentiellen Auswirkungen für die Anleger eher gering sein werden. Zur besseren Übersicht werden die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen der betroffenen OGAW-Sondervermögen nachfolgend in einer nicht abschließenden Tabelle gegenüber gestellt (3.3.1) und sodann die wesentlichen Änderungen näher erläutert (3.3.2). Seite 6 von 13

3.3.1 Tabellarische Übersicht Aufnehmendes OGAW- Übertragendes OGAW- Sondervermögen Sondervermögen Fondskategorie Aktienfonds Aktienfonds Geschäftsjahr 1. Oktober 30. September 1. Oktober 30. September Ausgabe/Rücknahme Börsentäglich Börsentäglich NAV (Stand: 15. August 433,45 EUR pro Anteil 349,80 EUR pro Anteil 2016) Ertragsverwendung Thesaurierend Thesaurierend Verwaltungsgebühr p.a. 1,8% 1,8% Laufende Kosten (Total 1,8% p.a. 1,81% p.a. Expense Ratio) für das Geschäftsjahr 2015 Max. Ausgabeaufschlag 4% 4% Rücknahmeabschlag N/A N/A Umwandlungsgebühr N/A N/A Performance Fee N/A N/A Verwahrstelle / UBS Deutschland AG / UBS Deutschland AG / Verwahrstellengebühr Gebühr in Verwaltungsgebühr enthalten Gebühr in Verwaltungsgebühr enthalten Benchmark SDAX Performance Index MDAX Performance Index Anlageziel- und Politik Aktiv gemanagter Aktiv gemanagter Fonds, der mit dem Fonds, der mit dem Anlageziel des Kapitalzuwachses mindestens 51% seines Wertes in Aktien deutscher Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (Deutsche Small Caps) investiert Fondsmanagement setzt auf Flexibilität und Innovationskraft von kleinen deutschen Unternehmen, um das Renditepotenzial zu steigern Anlegerprofil Unter Umständen nicht geeignet für Anleger, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen möchten Aktien Mind. 51% des Wertes des Fondsvermögens müssen in Aktien deutscher Unternehmen mit geringer Anlageziel des Kapitalzuwachses mindestens 51% seines Wertes in Aktien deutscher Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung (Deutsche Mid Caps) investiert Fondsmanagement setzt auf Flexibilität und Innovationskraft von mittelgroßen deutschen Unternehmen, um das Renditepotenzial zu steigern Unter Umständen nicht geeignet für Anleger, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen möchten Mind. 51% des Wertes des Fondsvermögens müssen in Aktien deutscher Unternehmen mit mittlerer Seite 7 von 13

Geldmarktinstrumente Investmentfonds Bankguthaben Risiko- und Ertragsindikator nach Klassifizierung durch die Gesellschaft Marktkapitalisierung angelegt werden Bis zu 33% des Wertes des Fondsvermögens Bis zu 10% des Wertes des Fondsvermögens Bis zu 33% des Wertes des Fondsvermögens Der Fonds ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis sehr stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen sehr hoch sein können Marktkapitalisierung angelegt werden Bis zu 33% des Wertes des Fondsvermögens Bis zu 10% des Wertes des Fondsvermögens Bis zu 33% des Wertes des Fondsvermögens Der Fonds ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis sehr stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen sehr hoch sein können 3.3.2 Einzelerläuterungen a) Anlagepolitik und -strategie (Schwerpunktsetzung) Die betroffenen OGAW-Sondervermögen sind beide Aktienfonds. Die Anlagebedingungen unterscheiden sich im Hinblick auf die Anlagegrenzen, somit in der Schwerpunktsetzung der Investition des Fonds. Die Anleger des übertragenden OGAW-Sondermögens werden nach der geplanten Verschmelzung Anleger eines Fonds, der mind. 51% seines Wertes in Small Caps investieren muss. Aus der Sicht eines Anlegers des übertragenden OGAW-Sondervermögens verschiebt sich die Gewichtung Small Caps gegen Mid Caps im Fonds zu Gunsten der Small Caps Werte. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass das aufnehmende OGAW-Sondervermögen unter Beibehaltung seiner Strategie und unter Wahrung der bestehenden Anlagegrenzen wie bisher einen nicht unwesentlichen Teil an Werten aus dem Mid Caps Segment dem Fondsvermögen beimischen wird. Dies liegt daran, dass nach den geltenden Anlagebedingungen das aufnehmende Sondervermögen mind. 51% seines Wertes in Small Caps investieren muss, gleichzeitig aber bis zu 49% seines Wertes in Mid Caps Werte investieren darf. Daher dürfte nach Ansicht der Gesellschaft die geplante Verschmelzung nur geringe Auswirkungen auf die Anleger des übertragenden OGAW-Sondervermögens haben. b) Risikokategorie Die betroffenen OGAW-Sondervermögen unterscheiden sich nicht in der Risikokategorie. Sondervermögen der Gesellschaft werden in eine von sieben Risikokategorien eingestuft (Kategorie 1 = geringeres Risiko, Kategorie 7 = höheres Risiko). Eine geringere Risikokategorie steht für ein geringeres Risiko, aber auch gleichzeitig und typischerweise für eine geringere Rendite. Vice versa bedeutet dies, dass je höher ein Sondervermögen eingestuft wird, typischerweise eine höhere Rendite möglich ist, das Risiko aber auch höher ist. Die betroffenen OGAW-Sondervermögen sind jeweils in die Kategorie 6 eingestuft. Seite 8 von 13

c) periodische Berichterstattung Nach Wirksamwerden der Verschmelzung wird sich für die Anleger des übertragenden OGAW- Sondervermögens die Periodizität der Berichterstattung nicht ändern, da die OGAW- Sondervermögen identische Geschäftsjahresregelungen haben. d) Kosten Beide betroffenen OGAW-Sondervermögen wenden eine Pauschalvergütung an, d.h., dass bestimmte Kosten, wie die Verwahrstellenvergütung oder Kosten für Veröffentlichungen in der Verwaltungsvergütung bereits enthalten sind. Die laufenden Kosten des übertragenden OGAW-Sondervermögens sind derzeit (Stand: Mai 2016) um 0,01%-Punkte höher. e) steuerrechtliche Aspekte und Auswirkungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden Sondervermögens im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Die im übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom 18.08.2009 zu 14 InvStG). Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens erfolgt die Verschmelzung in der Regel steuerneutral: Die Ausgabe der Anteile am aufnehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an dem übertragenden Sondervermögen. Für die Anleger des übertragenden Sondervermögens gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Für die Anleger des aufnehmenden Sondervermögens ergeben sich keine steuerlichen Besonderheiten. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Die UBS Asset Management (Deutschland) GmbH empfiehlt Ihnen, sich mit Ihrem/einem Berater in steuerlichen Angelegenheiten in Verbindung zu setzen. f) Namensänderung Das aufnehmende Sondervermögen wird im Zuge der Verschmelzung in UBS (D) Equity Fund - Smaller German Companies umbenannt. Die Namensänderung trägt der Tatsache Rechnung, dass das aufnehmende Sondervermögen bereits einen nicht geringen Teil seines Wertes in Werte aus dem Mid Caps Seite 9 von 13

Segment investiert hat. Im Zuge der Verschmelzung werden weitere Werte aus dem Mid Caps Segment dem aufnehmenden OGAW-Sondervermögen zukommen. Dies erfolgt im Rahmen der bislang geltenden und weiter geltenden Grenzen, die sich aus den Anlagebedingungen ergeben. 3.4 Erläuterungen zu den Kosten der Verschmelzung Für die Durchführung der Verschmelzung fallen verschiedene Kosten an, die von der Gesellschaft zu tragen sind und weder dem übertragenden noch dem aufnehmendem Sondervermögen nach Maßgabe des 188 KAGB belastet werden können. Dazu gehören insb. die Kosten der Prüfung und Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Kosten von externen Beratern sowie sonstigen Dienstleistern. Frankfurt am Main, im August 2016 UBS Asset Management (Deutschland) GmbH Die Geschäftsführung Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das OGAW-Sondervermögen UBS (D) Equity Fund - Small Caps Germany Seite 10 von 13

Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. UBS (D) Equity Fund - Small Caps Germany (WPKN: 975165, ISIN: DE0009751651) Dieses Sondervermögen wird verwaltet von der UBS Asset Management (Deutschland) GmbH, die zur UBS AG gehört. Ziele und Anlagepolitik Der UBS (D) Equity Fund Small Caps Germany ist ein aktiv gemanagter Fonds, der mit dem Anlageziel des Kapitalzuwachses mindestens 51% seines Wertes in Aktien deutscher Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (Deutsche Small Caps) investiert. Bankguthaben max. 33%, Geldmarktinstrumente max. 33% und andere Investmentfonds max. 10% Anlageschwerpunkt liegt auf Unternehmen, deren Marktkapitalisierung dem Marktkapitalisierungsbereich von Small Cap-Werten entspricht Fondsmanagement setzt auf die Flexibilität und Innovationskraft von kleinen deutschen Unternehmen, um das Renditepotenzial zu steigern Benchmark: SDAX Performance Index Die Auswahl der einzelnen Titel liegt im Ermessen des Fondsmanagements Das Sondervermögen kann Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen tätigen, was insofern positive oder negative Auswirkungen auf die Performance haben kann. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Die Erträge des Fonds werden im Sondervermögen nach dem Geschäftsjahresende wiederangelegt (Thesaurierung). Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen möchten. Risiko- und Ertragsprofil Geringeres Risiko Höheres Risiko Weitere materielle Risiken: Typischerweise geringere Typischerweise höhere Rendite Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens Rendite in Anleihen anlegen. Deren Aussteller können zahlungsunfähig werden. Liquiditätsrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines 1 2 3 4 5 6 7 Mehr Informationen über diese Kategorie Der Risikoindikator beruht auf der Schwankung der Wertentwicklung der letzten fünf Jahre. Die für diese Schätzung angewandte Methode hängt vom Fondstyp ab. Die frühere Wertentwicklung lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Die Risikokategorie ist nicht garantiert und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Die niedrigste Risikokategorie bedeutet nicht «ohne Risiko». Warum ist der Fonds in Kategorie 6? Der Fonds ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis sehr stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen sehr hoch sein können. Vermögens in Finanzinstrumenten anlegen, die unter bestimmten Umständen ein relativ niedriges Liquiditätsniveau erreichen können was sich auf die Liquidität des Fonds auswirken kann. Kontrahentenrisiken: Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Fonds nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen. Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds darf Derivatgeschäfte abschließen. Dadurch erhöhte Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds unterliegt Risiken aufgrund operationeller oder menschlicher Fehler, die sowohl bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer Verwahrstelle oder anderen Dritten auftreten können. Eine ausführliche Darstellung dieser Risiken und weitere Risikohinweise finden sich im Abschnitt Risiken des Verkaufsprospektes. Seite 11 von 13

Kosten Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Einmalige Kosten vor / nach der Anlage:¹ Ausgabeaufschläge 4.00% Rücknahmeabschläge keine Umwandlungsgebühr keine Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 1.80% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren keine ¹ Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der vor Ihrer Anlage/vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen wird. Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den aktuell für Sie geltenden Betrag können Sie bei der zuständigen Stelle oder Ihrem Finanzberater erfragen. Die hier angegebenen laufenden Kosten können schwanken. Sie werden ermittelt für den unmittelbar zurückliegenden Jahreszeitraum vor dem Erstellungszeitpunkt dieses Dokuments. Nicht enthalten sind: Transaktionskosten mit Ausnahme von Kosten bei Erwerb oder Veräußerung anderer Fonds. Weitere Informationen über Kosten sind im Verkaufsprospekt, Kapitel Kosten zu finden, welcher unter www.ubs.com/deutschlandfonds zur Verfügung steht. Wertentwicklung in der Vergangenheit % Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung Die Darstellung zeigt die jährliche Wertentwicklung in % in Fondswährung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen. Orientiert sich die Verwaltung des Fonds an einer Benchmark, wird auch deren Wertentwicklung dargestellt. Der Fonds wurde am 01.03.1993 aufgelegt. Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet. DE0009751651 SDAX Performance Index - Benchmark Praktische Informationen Verwahrstelle UBS Deutschland AG Weitere Informationen Den Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen, die aktuellen Jahres- bzw. Halbjahres- Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum UBS (D) Equity Fund - Small Caps Germany finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.ubs.com/deutschlandfonds. Die Währung des Fonds ist EUR. Vergütungspolitik Die Vergütungspolitik ist in die des UBS-Konzerns eingebettet. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik einschließlich Beschreibung der Berechnung der Vergütungen und der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität der für die Zuteilung zuständigen Personen sind im Internet unter "Link 1"* abrufbar. Informationen zum freiwillig eingerichteten Vergütungsausschuss finden sich unter "Link 2"**. Auf Verlangen werden Informationen über die Vergütungspolitik kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. Steuergesetzgebung Der Fonds unterliegt dem Steuerrecht von Deutschland. In Abhängigkeit von Ihrem Wohnsitzland kann dies Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Für weitere Details sollten Sie sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen. Haftungshinweis Die UBS Asset Management (Deutschland) GmbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vergleichbar ist. Seite 12 von 13

* Link 1: https://www.ubs.com/global/de/about_ubs/investor_relations/annualreporting ** Link 2: https://www.ubs.com/de/de/asset_management/informationen/information-fuer-anleger/ Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Die UBS Asset Management (Deutschland) GmbH ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 31. Mai 2016. Seite 13 von 13