Mieterstrom ein Beitrag zur Energiewende und zur Energiebilanz des Gebäudes

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Transkript:

29.09.2016, Erfurt Mieterstrom ein Beitrag zur Energiewende und zur Energiebilanz des Gebäudes Marc Großklos Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) 1

Institut Wohnen und Umwelt Gemeinnützige, außeruniversitäre Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung zu den Themen: Wohnen, Energie, integrierte nachhaltige Entwicklung Kommunen, Bundesländer, Bund, EU, Unternehmen Ca. 40 Mitarbeiter Forschungsvorhaben bei ZukunftBau Möglichkeiten der Wohnungswirtschaft zum Einstieg in die Erzeugung und Vermarktung elektrischer Energie (SWD-10.08.18.7-14.19) -> www.iwu.de Ansicht des neuen IWU-Hauses, das mit Passivhaus- Komponenten saniert wurde.

Stromerzeugung im Gebäude Klimaschutzverpflichtungen Treibhausgasemissionen reduzieren Energiewende Mehr regenerativ oder hocheffizient erzeugte elektrische Energie erforderlich Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung als Schlüsseltechnologien für eine dezentrale Energieversorgung Dezentrale Energieerzeugung kann den erforderlichen Netzausbaubedarf reduzieren Neue Akteure (z. B. Wohnungsunternehmen?, Mieter?) erhalten Möglichkeiten zur Stromerzeugung Mieterstrom als ein Weg der Energiewende

Was ist Mieterstrom? Mieterstrom ist die Erzeugung und Lieferung elektrischer Energie an Bewohner in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang. Für die Mieter sinken die Stromkosten Treibhausgas-Emissionen und Primärenergieverbrauch sinken Durch den räumlichen Zusammenhang können Vorteile für die Wirtschaftlichkeit der Energieerzeugungsanlagen entstehen.

Vorteile Mieterstrom für Investor Durch die Lieferung innerhalb einer Kundenanlage ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung, entfallen eine Reihe von Abgaben aber: EEG-Umlage fällt an (zukünftig ggf. reduziert) zusätzlicher Aufwand zusätzliche juristische und steuerliche Anforderungen Abschaltbare Lasten-Umlage 19 StromNEV-Umlage KWKG-Aufschlag Offshore-Haftungsumlage Abrechnung, Messung, Messstellenbetrieb Konzessionsabgabe Stromsteuer Netzentgelte (regional Unterschiedlich) EEG-Umlage 0,006 0,237 0,254-0,051 0,62 1,73 2,05 5,94 6,17-1 0 1 2 3 4 5 6 7 Quellen: BDEW, naturstrom, energieinitiative.org Umlage [Ct/kWh] Stand: 2015

Vorteile Mieterstrom für Mieter Endverbraucher (Mieter) nicht nur an den Kosten, sondern auch an den Vorteilen der Energiewende beteiligen: Strombezugskosten sinken Schaffung von Identifikationsmöglichkeiten mit der eigenen Erzeugungsanlage im Keller (BHKW) oder auf dem Dach (PV) Möglichkeit sich mit dem eigenen Energieverbrauch auseinander zu setzen

Motive innerhalb der Energiewirtschaft Mit Mieterstrom können neue Nischen besetzt werden Mieterstrom ist Türöffner zu neuen Kunden und bietet bestehenden Kunden neue Produkte Mieterstrom ermöglicht Vermarktung neuer Dienstleistungen (Telekommunikation, Abrechnungsservice in Kombination mit Smart Metering) Mieterstrom wird genutzt, um die anstehende Digitalisierung des Messwesens zu erproben Sozial-ökologisches Engagement wird von den kommunalen Eigentümern der Stadtwerke erwartet Wenn wir es nicht machen, macht es jemand anderes

Motive innerhalb der Wohnungswirtschaft Mieter besitzen ein begrenztes Budget fürs Wohnen: je höher die Nebenkosten (inkl. Haushaltsstrom), desto niedriger liegt die mögliche Netto-Kaltmiete Mieterbindung durch attraktive Stromtarife Effizienzsteigerung bei der Anlagenerneuerung BHKW statt Kessel Liegenschaften für BHKW und Photovoltaik zur Stromerzeugung nutzen, trotz abnehmender Einspeisevergütung Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden durch Anrechnung der Stromerzeugung Ab 2021: Niedrigstenergiehäuser werden verstärkt auch elektrische Energie erzeugen

Rechtliche Rahmenbedingungen (1) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Wer elektrische Energie an Letztverbraucher liefert, ist EVU, was eine Reihe von Anforderungen mit sich bringt. Wird elektrische Energie ausschließlich über eine Kundenanlagen geliefert, entfallen eine Reihe von Umlagen und Steuern Freie Wahl des Stromlieferanten für Letztverbraucher Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Einspeisevergütung sinkt Wegfall der Förderung von dezentral regenerativ erzeugten Strom (vor allem für PV) Grünstromprivileg (Befreiung von der EEG-Umlage) Eigenstromversorgung ist sehr eng definiert Haushaltsstrom im MFH ist EEG-Umlage pflichtig Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz (KWKG) KWKG2016 führt zu Benachteiligung des Mieterstroms bei größeren Anlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen (2) Steuerrecht für Wohnungsunternehmen Stromerzeugung ist Körperschafts- und Gewerbesteuerpflichtig Gefahr der Ansteckung der Erträge aus dem Vermietungsgeschäft durch den Stromverkauf Genossenschaften besitzen steuerliche Vorteile Umsatzsteuerpflicht für Stromlieferung Fazit rechtliche Rahmenbedingungen: Wohnungsunternehmen muss für seine individuellen Randbedingungen und Ziele den besten Weg für Mieterstrom suchen / finden. Juristische Unterstützung in der Planungsphase sinnvoll. Es stehen neue organisatorische Aufgaben an (Strombeschaffung, Kalkulation von Eigenerzeugung und Reststrom, Messen, Abrechnen) Kooperationen (Stadtwerke, Energiedienstleister, Energiegenossenschaften) können sinnvoll sein

Modelle für Stromerzeugung und Vertrieb

Pioniere des Mieterstroms: ausgewählte Projekte Stand Frühjahr 2015 0 5 8 4 3 Betrieb durch WU Tochter Contracting Energie eg Pachtmodell Allgemein-/Hilfsstrom 23 Recherchierte Projekte / WU: 43

Messkonzepte für Mieterstrom Zu klärende Fragen: Wie kann Stromerzeugung und von Mietern verbrauchter Strom adäquat erfasst, abgelesen und abgerechnet werden? Wie wird der Verbrauch eines Mieter erfasst, der zu einem anderen Stromanbieter wechselt? Wie können die Messkosten so gering wie möglich gehalten und welche Zähler müssen eingesetzt werden? 13

Messkonzept Summenzähler mit virtuellen Zählpunkten Selbstversorgergemeinschaft (SG) als Softwarelösung (Virtuelle Zählpunkte) Fremdversorgte Nutzer werden von dem Gesamtverbrauch an Z1 abgezogen Quelle: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V.: Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen, München, 2015 14

Pioniere sehen Änderungsbedarf Forderungen aus Experteninterviews: Planbarer rechtlicher Rahmen Planbare Förderung (EEG, KWKG) Einfache und kostengünstige Messsysteme Vorschläge aus Experteninterviews: Privilegierung des Mieterstroms wie früher beim Grünstromprivileg (Verordnung Mieterstrom?) Anschluss- und Benutzungszwang für Mieterstrom (wenn dezentral/regenerativ erzeugt und unter Marktpreis) Mieterstrom als umlagefähige Betriebskostenposition Gewerbesteuerrechtliche Gleichstellung des Mieterstroms mit Wärmeerzeugung 15

Beitrag der Stromerzeugung zur Energiebilanz des Gebäudes

Stromerzeugung in der EnEV 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (1) Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf dieser Strom von dem nach 3 Absatz 3 oder 4 Absatz 3 berechneten Endenergiebedarf abzogen werden, soweit er 1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und 2. vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Es darf nur die Strommenge angerechnet werden, die im jeweiligen Monat für Hilfsstrom (Pumpen, Regelungen, Wärmeerzeugung etc.) anfällt Betrifft nur PV- oder Windstrom, nicht BHKW-Strom 17

Stromerzeugung in der EnEV BHKW Strom (auch mit regenerativem Brennstoff) wird nach DIN V 18599-9:2011-12 berechnet, d. h.: Gutschrift für den gesamten erzeugten Strom beim Primärenergiefaktor der BHKW-Wärmeerzeugung BHKW-Stromerzeugung kann über den Primärenergiefaktor indirekt auch bei der energetischen Altbausanierung berücksichtigt werden. Keine entscheidenden Änderungen durch Neufassung DIN V 18599-9:10-2016 zu erwarten 18

Anforderungen durch das EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Ziel: Anteil erneuerbarer Energie an der Wärme- und Kältebereitstellung im Gebäude zu erhöhen Gilt bundesweit nur für Neubauten sowie öffentliche Bestandsgebäude, die grundlegend renoviert werden (in Baden-Württemberg gibt es zusätzlich das EWärmeG für alle Wohngebäude im Bestand) Legt Anforderung für den Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf je nach Energiequelle fest Alternativ sind Ersatzmaßnahmen zulässig 19

Anforderungen durch das EEWärmeG Erneuerbare Energie Mindestdeckungsrate am Wärme- und Kältebedarf Anmerkungen Solarthermische Anlagen 15 % Anteil Gilt als erfüllt, wenn: 2 WE: 0,04 m² Aperturfläche /m² Nutzfläche > 2 WE: 0,03 m² Aperturfläche /m² Nutzfläche Biogas 30 % Anteil nur in Kessel der besten verfügbaren Technik oder KWK-Anlage; bei Biomethan Massenbilanzierung erforderlich Flüssige Biomasse 50 % Anteil nur in Kessel der besten verfügbaren Technik und Einhaltung der Anforderungen Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und Treibhausminderungspotenzial mind. 77 g CO 2eq. /MJ bei Kessel bzw. 85 g CO 2eq. /MJ bei KWK-Anlage Feste Biomasse 50 % Anteil Umwandlungswirkungsgrad mind. 86 % bei Heizung/Warmwassererwärmung bis 50 kw, mind. 88 % über 50 kw; Biomassekessel oder automatisch beschickter Ofen erforderlich Geothermie/Umweltwärme 50 % Anteil JAZ Luft/Wasser-WP: 3,5; mit WW: 3,3 JAZ alles anderen WP: 4,0; mit WW: 3,8 Umweltzeichen erforderlich 20

Anforderungen durch das EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Wärmedämmung 15 % Einsparung Reduktion des Jahresprimärenergiebedarfs und der Anforderungen an H T um 15 %. KWK-Anlage 50 % Anteil Hocheffizienz nach 2004/8/EG; bei Betrieb durch Eigentümer oder sep. Anlagenbetreiber Bescheinigung erforderlich Abwärme 50 % Anteil Bei Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen: Wärmerückgewinnungsgrad mind. 70 % und Leistungszahl mind. 10. Bei WP: Prüfzeichen und Nachweis erforderlich PV-Strom wird bei EEWärmeG nicht angerechnet! EnEV und EEWärmeG sollen bei der nächsten Novellierung zusammengelegt werden (genaueres ist aber bisher nicht veröffentlicht) 21

Beispielrechnungen Beispielrechnungen: Ein Modellgebäude mit 17 Wohneinheiten und 1219 m² beheizte Wohnfläche PV-Anlage auf dem Dach mit 36 kw P bzw. Mini-BHKW mit 5 kw el und 12,5 kw th Quelle: Loga, Tobias; Stein, Britta; Diefenbach, Nikolaus; Born, Rolf: Deutsche Gebäudetypologie, Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von typischen Wohngebäuden zweite erweiterte Auflage. Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt, 2015 22

Beispielrechnungen V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10 V11 energ. Standard EnEV 2016 EnEV 2016 EnEV 2016 EnEV 2016 EnEV 2016 EH55 EH55 EH55 EH55 EH55 EH40 Wärmeerzeuger Gas- BW Gas- BW Gas- BHKW WP WP Gas- BW Gas- BW Gas- BHKW WP WP WP Solarthermie X X PV-Anlage X X X X X Lüftungsanlage Abluft WRG Abluft Abluft Abluft WRG WRG WRG Abluft Abluft WRG EnEV Effizienzhaus (EH) 55 H TRef : - 30%, Q P : -45 % Anforderungen (EnEV 2016/EEWärmeG/Effizienzhaus 55/40) sollen gerade erreicht werden. Bei zu geringem Einsatz von regenerativen Energien muss die Gebäudehülle (H T ) verbessert werden, um die Primärenergieanforderungen zu erfüllen. EH 40 H TRef : - 45%, Q P : -60 % 23

Beispielrechnungen Anforderungen an den spezifischen Transmissionswärmeverlust H T V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6 V 7 V 8 V 9 V 10 V 11 EnEV 2016 Solarthermie, Gas EnEV 2016 mit PV, Gas EnEV 2016 mit Gas- BHKW EnEV 2016 mit WP EH55 Solarthermie, EnEV 2016 mit WP+PV WRG, Gas EH55 mit PV, WRG, Gas EH55 mit WRG, Gas- BHKW EH55 mit WP EH55 mit WP+PV EH40 mit WP+PV +WRG Dach 0,10 0,16 0,12 0,20 0,20 0,10 0,12 0,10 0,16 0,16 0,10 Wand 0,12 0,18 0,13 0,28 0,28 0,11 0,13 0,10 0,20 0,20 0,12 Fenster 1,00 1,00 1,00 1,30 1,30 0,70 0,80 0,60 0,80 0,80 0,70 Tür 1,50 1,50 1,50 1,80 1,80 0,90 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Boden 0,12 0,20 0,20 0,35 0,35 0,12 0,13 0,12 0,24 0,24 0,12 H T ' 0,28 0,33 0,30 0,44 0,44 0,23 0,26 0,22 0,31 0,31 0,24 % unter Referenzhaus 35% 25% 32% 0% 0% 47% 41% 51% 30% 30% 45% 24

Summe des Endenergiebedarfs [kwh/(m² WF a)] Gas-BW, Solarthermie Gas-BW, PV, WRG BHKW Wärmepumpe Wärmepumpe, PV EH55, Gas-BW, Solarthermie, WRG EH55, Gas-BW, PV, WRG EH55, BHKW, WRG EH55, WP EH55, WP+PV EH40, WP, PV, WRG Beispielrechnungen Endenergiebedarf der Varianten 100 90 80 70 60 EnEV EH 55 EH 40 Strom Brennstoff 50 40 30 20 10 0 V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6 V 7 V 8 V 9 V 10 V 11 25

Primärenergiebedarf [kwh/(m² WF a)] Gas-BW, Solarthermie Gas-BW, PV, WRG BHKW Wärmepumpe Wärmepumpe, PV EH55, Gas-BW, Solarthermie, WRG EH55, Gas-BW, PV, WRG EH55, BHKW, WRG EH55, WP EH55, WP+PV EH40, WP, PV, WRG Treibhausgasemissionen [kg/(m² WF a)] Beispielrechnungen Bedarf Primärenergie und CO 2äquiv. 100 90 EnEV EH 55 EH 40 Primärenergiebedarf Treibhausgasemissionen 25 80 20 70 60 15 50 40 10 30 20 5 10 0 V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6 V 7 V 8 V 9 V 10 V 11 0 26

Erzeugernutzwärmeabgabe [kwh/(m² WF a)] Beispielrechnungen Schlussfolgerungen EnEV-Standard Beim EnEV 2016 Mindeststandard besitzt die Standardausführung (mit thermischer Solaranlage) die höchsten Anforderungen an den Wärmeschutz. Mit PV-Anlage ist eine WRG für baupraktisch umsetzbares H T erforderlich Mit BHKW sind die Anforderungen leicht abgeschwächt V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 EnEV 2016 Solarthermie, Gas EnEV 2016 mit PV, Gas EnEV 2016 mit Gas- BHKW EnEV 2016 mit WP EnEV 2016 mit WP+PV H T ' 0,28 0,33 0,30 0,44 0,44 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6 V Mit Wärmepumpe ist nur der Mindeststandard bei H T erforderlich, die PV-Anlage bringt keine Verbesserung 27

Erzeugernutzwärmeabgabe [kwh/(m² WF a)] Beispielrechnungen Schlussfolgerungen EH 55/40 Ein Effizienzhaus 55 (EH 55) ohne regenerative Energien zu planen, führt zu nicht realisierbaren Anforderungen an die Gebäudehülle Wird Gas als Energieträger verwendet, liegen die Anforderungen an H T im Bereich des Passivhaus-Standards Wegen Stromverbrauch der Lüftungsanlage kann mit PV mehr Eigenerzeugung 100 angerechnet werden 80 V 6 V 7 V 8 V 9 V 10 70V 11 EH55 (Sol arther mie nach EnEV, Gas) EH55 mit PV, Gas EH55 mit Gas-BHKW +WRG EH55 mit WP EH55 mit WP+PV 90 60 EH40 50 mit WP+PV 40 +WRG H T ' 0,23 0,26 0,22 0,31 0,31 0,24 30 20 10 0 V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6 V 7 V 8 V 9 V 10 V 11 Mit Wärmepumpe müssen nur die Anforderungen der KfW (EnEV-30 %) erfüllt werden, auch hier wirkt sich die PV-Anlagen nicht aus Gebäudehülle bei EH40 ähnlich wie EH55 mit Erdgas, aber zusätzlich Wärmepumpe 28

Stromerzeugung im Bestand Stromerzeugung bei energetischer Sanierung: Anforderung an Q P, H T : EnEV-Referenzhaus + 40 % EEWärmeG muss nicht angewandt werden Förderstandards der KfW: 55/70/85/100/115/Denkmal Auswirkungen der Stromerzeugung: Bei geringem Hilfsenergieanteil erfolgt bei PV-Strom keine nennenswerte Anrechnung in der Energiebilanz BHKWs können bei gleichem Wärmeschutz ggf. zu einen besseren Effizienzhaus- Standard führen Mietersicht: Mieter profitieren durch niedrigen Endenergiebedarf (Sanierung, Neubau) Guter Wärmeschutz und WRG könnten für den Mieter günstiger sein, als Anlagentechnik und niedriger Primärenergiefaktor 29

Fazit Dezentrale Stromerzeugung im Gebäude aus regenerativen Quellen oder mit besonders hoher Effizienz (KWK) ist zur Beförderung der Energiewende wünschenswert Die Stromerzeugung im Gebäude beeinflusst die energetischen Anforderungen und damit auch die Energiebilanz Einfluss der Stromerzeugung hat mit EnEV2016/EH55 gegenüber alter EnEV abgenommen Im Bestand können BHKWs zu einem besseren Förderstandard der KfW führen Die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung sollte über Mieterstromprojekte erreicht werden, nicht durch Verschlechterungen beim Wärmeschutz Die Anrechnung der Stromerzeugung in der EnEV entspricht nicht der realen Stromabnahme im Gebäude; es sind zeitlich höher aufgelöste Bilanzen (15 min oder 1 h) erforderlich, um die absetzbare Strommenge berechnen zu können 30

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.iwu.de