Altenpflege. Modulare Nachqualifizierung zum Berufsabschluss in der. Modulare Nachqualifizierung bis zum Berufsabschluss in der

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Transkript:

Modulare Nachqualifizierung zum Berufsabschluss in der Eine Initiative des Nachqualifizierungsnetzwerks Niederrhein in Zusammenarbeit zwischen qualinetz Beratung und Forschung GmbH, dem CJD Fachseminar für in Moers und anderen Partnern Stand: März 2014 Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 1

Impressum Das Projekt Modulare Nachqualifizierung zum Berufsabschluss in der am Niederrhein wird im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mitteln aus dem Operationelle Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 2013 (EFRE) gefördert. Die Kosten für die Nachqualifizierung und die Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit oder den JobCentern finanziert. Ziele der Fachkräfteinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen sind: Bestehender regionaler bzw. sektoraler Fachkräftebedarf soll mit vorhandenen Potenzialen an qualifizierten bzw. zu qualifizierenden Menschen geschlossen werden. Das vorhandene Potenzial an derzeit nicht genutzten sowie mobilisierbaren Fachkräften soll identifiziert, aktiviert und einsetzbar gemacht werden. Die Wirtschaftsbereiche, Branchen und Betriebe mit vorhandenem bzw. absehbarem Fachkräftemangel sollen aktiviert und als mitverantwortliche Akteure dieser Landesinitiative gewonnen werden. Weitere Informationen: http://fachkraefteinitiative-nrw.de Projektträger: qualinetz Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16 18 47057 Duisburg Telefon 0203 287588 Fax 0203 21715 Christoph Eckhardt, E-Mail: eckhardt@qualinetz.de Annette Wittke, E-Mail: wittke@qualinetz.de Internet: www.qualinetz.de; www.nqniederrhein.de Weiterbildungsberatung Erziehungs- und Pflegeberufe: Sabine Bruns, Claudia Sandrock im Hause: Fortbildungs- und Beratungszentrum AWO Kreisverband Wesel Rheinberger Str. 196, 47445 Moers Telefon 02841 8810746 oder 8844816 E-Mail: wb.moers@nq-niederrhein.de Durchführung der Ausbildung: CJD Fachseminar für Pestalozzistraße 1, 47445 Moers Kontakt: Ingo Heysterman, Telefon 02841 1409501 Mail: ingo.heysterman@cjd.de Fotos: Robert Kneschke, fotalia.com 2 qualinetz GmbH 2014 Ein Projekt von qualinetz Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16-18, 47057 Duisburg, Telefon 0203 287588 E-Mail: info@qualinetz.de Internet: www.qualinetz.de Geschäftsführer: Christoph Eckhardt, Diplom-Pädagoge

Erfahrene Pflegehilfskräfte zu Fachkräften nachqualifizieren In den Pflegeeinrichtungen arbeiten viele Pflegehilfskräfte sowie (Alten-) Pflegehelferinnen und -helfer, deren beruflichen Erfahrungen und Entwicklungspotenziale für die Fachkräfteentwicklung genutzt werden können. Ihre Vorteile: Sie kennen die Arbeit aus der Praxis, bringen bereits viele Erfahrungen und Kompetenzen aus pflegenahen Arbeitsbereichen mit. Sie können gut mit den Menschen umgehen, die in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden. Sie sind meist sehr erfahren und hochmotiviert. Sie kennen den Beruf, wissen also, auf was sie sich einlassen. Sie sind mit ihrem Arbeitgeber verbunden und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nach ihrer Ausbildung auch ihrer bisherigen Einrichtung verbunden bleiben. Vorteile für die Pflegeeinrichtung Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben der Einrichtung erhalten. Frei werdende Arbeitsplätze für Pflegefachkräfte können mit bewährten Nachwuchskräften aus dem eigenen Hause besetzt werden. Zusätzlich zur Erstausbildung (über die Landesfinanzierung) werden weitere Ausbildungsplätze über die Agentur für Arbeit oder die JobCenter finanziert. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 3

Modulare Nachqualifizierung bis zum Berufsabschluss staatlich anerkannte/r r/-in Das Angebot ist gedacht für Menschen, die bereits mehrjährige Berufserfahrungen als Pflegehilfskräfte in der Alten- oder Krankenpflege oder anderen pflegerischen bzw. pflegenahen Berufen haben. Es gibt drei Wege, innerhalb von drei Jahren einen Berufsabschluss als r/-in zu erreichen. Dreijährige Ausbildung zur rin / zum r Einjährige Ausbildung zur helferin / zum helfer wenn die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf r/-in noch nicht erfüllt sind. Brückenkurs Mit Ausbildungsinhalten aus dem 1. Jahr. Zweijährige Ausbildung zur rin / zum r wenn bereits ein Abschluss als helfer/-in oder Krankenpflegehelfer/-in o.ä. vorliegt 4 qualinetz GmbH 2014 Ein Projekt von qualinetz Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16-18, 47057 Duisburg, Telefon 0203 287588 E-Mail: info@qualinetz.de Internet: www.qualinetz.de Geschäftsführer: Christoph Eckhardt, Diplom-Pädagoge

Zugangsvoraussetzungen für den Ausbildungsberuf r/-in Gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes sowie der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung, oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/-in tätig zu sein oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der hilfe oder Krankenpflegehilfe oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung. Zugangsvoraussetzungen für den Ausbildungsberuf helfer/-in Mindestalter 16 Jahre Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der hilfe, der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder eine durch das durchführende Fachseminar für bescheinigte Eignung auf der Grundlage einer besonders erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei Bausteinen von jeweils zwei bis drei Monaten des nordrhein-westfälischen Werkstattjahres, Bereich Altenhilfe. Übergang ins zweite Ausbildungsjahr Wer eine Ausbildung als helfer/-in, Krankenpflegehelfer/-in, Heilerziehungspflegehelfer/-in oder Heilerziehungshelfer/in abgeschlossen hat, kann die Ausbildung zur rin oder zum r um bis zu einem Jahr verkürzen ( 7 Absatz 1 Satz 2 gesetz (Alt- PflG) - unabhängig von der erreichten Abschlussnote. Die Verkürzungsmöglichkeit gilt insbesondere dann, wenn die genannten Personen einschließlich der Ausbildung bereits mindestens zwei Jahre (Vollzeit) in einer Pflegeinrichtung gemäß 71 SGB 11 tätig waren. Liegt eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger kann die Ausbildung zum um bis zu zwei Jahre verkürzt werden. ( 7 Absatz 1 Satz 1 AltPflG) Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 5

Organisation der Nachqualifizierung Die Nachqualifizierung in der ist inhaltlich und organisatorisch identisch mit der Ausbildung. Organisation Die Nachqualifizierung erfolgt zur Hälfte im cjd-fachseminar für in Moers (oder bei einem anderen Fachseminar) in Form von Blockunterricht. In der übrigen Zeit absolvieren die Lernenden den praktischen Teil ihrer Ausbildung überwiegend in ihrer bisherigen Pflegeeinrichtung. Sie werden dort als Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler eingesetzt und führen die im Ausbildungsplan vorgesehenen Tätigkeiten aus. Zusätzlich zur fachlichen Ausbildung gibt es ergänzende Beratungs- und Bildungsangebote zur Unterstützung individuellen Lernens, zur Förderung der Fachsprache und der interkultureller Kompetenz und zur Unterstützung der Pflegedienstleitungen bzw. Stations- oder Wohnbereichsleitungen. Dauer r/-in: 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 2.500 Stunden betriebliche Praxis. helfer/-in: 750 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, 900 Stunden Praxis. Organisationsform: Blockunterricht im Fachseminar für Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 6

Die Pluspunkte der Nachqualifizierung Die Nachqualifizierung bis zum Berufsabschluss beachtet alle gesetzlichen Vorgaben des gesetzes für die Ausbildung in der. Bereits vorhandene Berufs- und Praxiserfahrungen werden einbezogen. Durch kleinere Lerngruppen, enge Verknüpfung mit dem Arbeitsprozess sowie ergänzende Lern- und Sprachförderung wird auch lernungewohnten Beschäftigten der Weg zum Berufsabschluss als fachkraft eröffnet, die sich dieses Ziel in einer regulären ausbildung nicht zutrauen würden. Kleine Lerngruppen, enge Verknüpfung mit dem Arbeitsprozess Mit einer Gruppengröße von 16 bis 20 Lernenden kann besser auf die individuellen Voraussetzungen der Lernenden eingegangen werden. Durch handlungsorientierte Lernmethoden, durch Gruppenarbeit, durch Lern- und Arbeitsaufgaben für die betriebliche Praxis wird das Lernen im Fachseminar den Bedürfnissen erfahrener Pflegehilfskräfte gerecht. Kompetenzbilanzierung Integrierte Sprachförderung und die Förderung interkultureller Kompetenz sowie kultursensible Pflege bietet angehenden Pflegekräften aus anderen Kulturen gute Einstiegsmöglichkeiten. Alle Lernenden werden für den Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen sensibilisiert. Bildungscoaching Als Ergänzung zum Angebot des Fachseminars bietet Bildungscoaching ergänzende Lern- und Sprachförderung sowie Praxisbegleitung und pädagogische Beratung, zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur kulturellen und sprachlichen Integration. Die bereits vorhandenen pflegerischen Kompetenzen werden systematisch erfasst. Daraus wird ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt, der bereits Bekanntes berücksichtigt und individuelle Schwerpunktsetzungen ermöglicht (z. B. Pflege von Demenzkranken). Integrierte Lern- und Sprachförderung, kultursensible Pflege Bildungscoaching unterstützt zudem das betriebliche Ausbildungspersonal darin, geeignete Aufgabenstellungen für die Lernenden herauszufinden und die Lernenden bei der selbstständigen Bearbeitung der Lern- und Arbeitsaufgaben zu begleiten. Arbeitsvermittlung Wir unterstützen bei der Personalgewinnung, zum Beispiel durch Ersatzkräfte aus der Ausbildung von hilfe oder sonstigen Pflegehilfskräften. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 7

Gesetzliche Vorgaben Die Nachqualifizierung bereits beschäftigter Pflegehilfskräfte bis zum Berufs-abschluss r/-in ist eine Ausbildung nach dem gesetz des Bundes. Sie entspricht weiterhin den Vorgaben des Gesetzes zur Durchführung des gesetzes und zur Ausbildung in der hilfe (Landesaltenpflegegesetz - AltPflG NRW). Bereits beschäftigte Pflegehilfskräfte werden für die Dauer der Ausbildung freigestellt und schließen mit dem Träger der Pflegeeinrichtung sowie dem Fachseminar einen Ausbildungsvertrag. Dort sind die Rechte und Pflichten der Auszubildenden bzw. Pflegeschüler/-innen, des Arbeitgebers und des Fachseminars geregelt. Der Träger der praktischen Ausbildung hat 1. die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. der Schülerin und dem Schüler kostenlos die Ausbildungsmittel, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur praktischen Ausbildung und zum Ablegen der jeweils vorgeschriebenen Prüfung erforderlich sind, 3. sicherzustellen, dass die praktische Ausbildung gemäß 4 Abs. 3 durchgeführt wird. Der Schülerin und dem Schüler dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen; sie müssen ihrem Ausbildungsstand und ihren Kräften angemessen sein. ( 15 gesetz) Die Schülerin und der Schüler haben sich zu bemühen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie sind insbesondere verpflichtet, 1. an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, 2. die ihnen im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben und Verrichtungen sorgfältig auszuführen, 3. die für Beschäftigte in den jeweiligen Einrichtungen geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht einzuhalten und über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. ( 16 gesetz). Das Fachseminar für übernimmt im Rahmen des Kooperationsvertrages den theoretischen und praktischen Unterricht der Schülerin/des Schülers für deren/dessen Ausbildung zur rin/zum r. Der Träger der praktischen Ausbildung und das Fachseminar für informieren sich gegenseitig über den jeweiligen Ausbildungsstand, Fehlzeiten, Ausbildungsprobleme und arbeitsrechtlich relevante Maßnahmen der Lernenden. Das Fachseminar für ist verpflichtet, a) die festgelegten Ausbildungsinhalte planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, b) die Schülerin/den Schüler durch begleitende Besuche bei der praktischen Ausbildung zu betreuen und zu bewerten. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 8

Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen Wenn eine im Ausland erworbene Ausbildung in der mit den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die als gleichwertig anzusehen ist, können auch im Ausland ausgebildete Pflegefachkräfte auf Antrag die Berufsbezeichnung rin oder r führen. Neben der abgeleisteten Ausbildung sind darüber hinaus Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung sowie die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung. Die Gleichwertigkeit wird nicht anerkannt, wenn die Ausbildungsdauer mindestens ein Jahr unter der vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren beträgt; sich die vorhandene Ausbildung auf Lernfelder bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die im gesetz vorgeschrieben sind, oder der Beruf der rin / des rs eine oder mehrere reglementierte Tätigkeiten umfasst, die im Herkunftsland nicht Bestandteil der Ausbildung waren, es sei denn, dass die erforderlichen Kenntnisse durch Berufspraxis erworben worden sind. Die zuständige Behörde kann eine Eignungsprüfung vorsehen, die sich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede erstreckt. Ist die Eignung bezogen auf die abweichenden Inhalte nicht vorhanden, sind bis zu drei Jahre dauernde Anpassungslehrgänge möglich. Die Voraussetzungen, als -Fachkraft tätig sein zu dürfen, gelten als erfüllt, wenn die Ausbildung in einem EU-Staat absolviert wurde und dort zur Berufstätigkeit in diesem Beruf befähigt. (vgl. 2 gesetz) Unsere Leistungen für Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen in der Wir überprüfen die Voraussetzungen, in Deutschland als r/in anerkannt zu werden, ermitteln mit ihnen den Qualifizierungsbedarf und schlagen geeignete Fortbildungsangebote sowie Sprachkurse vor. Wir begleiten die Antragsstellung bei der Bezirksregierung als zuständiger Behörde. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 9

Die Finanzierung der Nachqualifizierung Das Nachqualifizierungsangebot richtet sich an bereits in Pflegeeinrichtungen beschäftigte Pflegehilfskräfte. Sie müssen spätestens am ersten Tag der Nachqualifizierung einen Arbeitsvertrag als Pflegehilfskräfte haben, der über die Dauer der Ausbildung hinaus besteht. Überblick Während der Dauer der ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag (Vollzeit) abgeschlossen. Der Arbeitsvertrag als Pflegehilfskraft ruht in dieser Zeit. Das Gehalt wird weiterhin auf der Grundlage der Einstufung als Pflegehilfskraft (im Umfang einer vollen Stelle) gezahlt. Der Arbeitgeber kann bei der Agentur für Arbeit einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeit der Freistellung für die Ausbildung beantragen. Die Freistellung geschieht für die komplette wöchentliche Arbeitszeit (in der Regel 38,5 Stunden) für den gesamten Zeitraum der Ausbildung (bis zu drei Jahren). Die (bisherigen) Pflegehilfskräfte werden in dieser Zeit in der Pflegeeinrichtung als schülerinnen oder schüler eingesetzt. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird bisher üblicherweise in Höhe von 50% des Arbeitgeberbruttogehaltes gewährt. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Sie entspricht ungefähr der Arbeitsleistung, die im praktischen Teil der Ausbildung in der Pflegeeinrichtung eingebracht wird. Der Eigenanteil des Arbeitgebers entspricht somit dem bisher für eine halbe Stelle als Pflegehilfskraft gezahlten Gehalt. Insofern ist die Finanzierung für den Arbeitsgeber im Prinzip kostenneutral. Die Weiterbildungskosten können von der Agentur für Arbeit in Form eines Bildungsgutscheines über die gesamte Zeit der dreijährigen Ausbildung übernommen werden. Vertragliche Regelungen: ruhender Arbeitsvertrag Während der Ausbildung zur rin bzw. zum r gilt der Ausbildungsvertrag. Der bisherige Arbeitsvertrag ruht. Das bedeutet: ist die Ausbildung abgeschlossen oder wird sie nicht weitergeführt, gilt der alte Arbeitsvertrag weiter. Die bisher gezahlte Vergütung wird entsprechend des Vertrages als Pflegehilfskraft weitergezahlt bzw. bei bisherigen Teilzeitarbeitskräften auf die volle Stundenzahl aufgestockt. Pflegehilfskräfte, die bisher als Teilzeitarbeitskräfte im Umfang von 19,25 Stunden beschäftigt waren, erhalten dann eine Ausbildungsvergütung in Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 10

Höhe des bisherigen Gehaltes für eine Vollzeitstelle. Etwa die Hälfte dieser Zeit sind die Auszubildenden im praktischen Einsatz in der eigenen Einrichtung und erbringen vom Umfang her die gleiche Arbeitsleistung wie bisher. Finanzierung der Weiterbildungskosten: Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit Zur Finanzierung der Weiterbildungskosten für die Pflegeschule kann bei der Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein beantragt werden. Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungsgutscheins (nach 81 SGB III): Die Weiterbildung muss notwendig sein. Die Notwendigkeit ist u. a. wegen fehlendem Berufsabschluss gegeben, wenn eine dem vorhandenen Berufsabschluss entsprechende Tätigkeit auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden kann (Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege eines Angehörigen der Pflegestufe I bis III werden hierbei mitgerechnet); - oder wenn bisher noch kein Berufsabschluss erworben worden ist, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt worden ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufs-ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dieses Nachqualifizierungsangebot richtet sich vor allem an Pflegehilfskräfte. Für sie trifft in der Regel zu, dass sie entweder noch nie eine Ausbildung ab-geschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren nach Abschluss einer anderen Berufsausbildung bereits als Pflegehilfskräfte arbeiten und daher voraussichtlich nicht mehr eine Arbeit in ihrem ursprünglich erlernten Beruf finden können. Damit wären die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllt. Wenn die Bewerberinnen oder Bewerber noch nicht drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (Zeiten der Ausbildung und der Kindererziehung werden mitgerechnet), greift die reguläre Finanzierung der ausbildung durch das Land bzw. durch die Umlagefinanzierung. Sie können nur dann durch einen Bildungsgutschein gefördert wer- Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 11

den, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Eine solche Unzumutbarkeit würde zum Beispiel für Alleinerziehende zutreffen, die ihren Lebensunterhalt mit der im Vergleich zum bisherigen Gehalt niedrigeren Ausbildungsvergütung nicht bestreiten könnten. In solchen Fällen muss mit der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit geprüft werden, ob dennoch ein Bildungsgutschein gewährt werden kann. Erstattung von Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten Mit dem Bildungsgutschein werden von der Agentur für Arbeit auf Antrag auch zusätzliche Fahrtkosten zum Fachseminar oder zu anderen Einsatzorten gefördert. Gewährt werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) oder eine Wegstreckenentschädigung von 0,20 pro gefahrenem Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro monatlich. Kosten für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern (unter 15 Jahren) während der Teilnahme an Weiterbildung können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Übernommen werden Kindergarten- / Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter sowie Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten in Höhe von 130 monatlich, unabhängig von der Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten. 12 qualinetz GmbH 2014 Ein Projekt von qualinetz Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16-18, 47057 Duisburg, Telefon 0203 287588 E-Mail: info@qualinetz.de Internet: www.qualinetz.de Geschäftsführer: Christoph Eckhardt, Diplom-Pädagoge

Qualifizierung zum helfer / zur helferin Lernbereich 1: Aufgaben und Konzepte der Praxismodul 1 Praxismodul 2 Praxismodul 3 Praxismodul 4 Bei der Gesundheitserhaltung und Förderung alter Menschen mitwirken (150 Stunden) Bei der Pflege alter Menschen mit chronischen somatischen Erkrankungen mitwirken (130 Stunden) Pflegerische Assistenzaufgaben in Situationen besonderer Verlaufsdynamik übernehmen (125 Stunden) Bei der Pflege psychisch und psychiatrisch veränderter alter Menschen mitwirken Lernbereich 2: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung Praxismodul 5 Bei der Aktivierung alter Menschen zur eigenständigen Lebensführung mitwirken Lernbereich 4: als Beruf Praxismodul 6 Die eigene Rolle reflektieren (97 Stunden) Jedes Modul ist in mehrere Moduleinheiten untergliedert. Die Pflichtmodule bestehen aus arbeitspraktischen Transfermodulen oder Modulen subjektbezogener besonderer Qualifikationen. Jedem Modul lassen sich die Lernfelder der hilfeausbildung zuordnen (s. Modulhandbuch für die einjährige hilfeausbildung in Nordrhein- Westfalen), so dass gewährleistet ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Ausbildungsdurchführung eingehalten werden. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 13

Qualifizierung zur rin / zum r Lernbereich 1: Aufgaben und Konzepte der Modul 1 Modul 2 Praxismodul 3 Praxismodul 4 Praxismodul 5 Praxismodul 6 Praxismodul 7 Praxismodul 8 Praxismodul 9 Praxismodul 10 Praxismodul 11 Wahlpflichtmodul 1 Wahlpflichtmodul 2 Wahlpflichtmodul 3 Wahlpflichtmodul 4 Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen (80 Stunden) Pflege alter Menschen prozesshaft gestalten (120 Stunden) Alte Menschen in ihrer Selbstständigkeit und Selbstpflege unterstützen (220 Stunden) Alte Menschen mit Einschränkungen und Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems pflegen (80 Stunden) Alte Menschen mit akuten somatischen Erkrankungen pflegen (80 Stunden) Alte Menschen mit psychischen Einschränkungen begleiten und pflegen (80 Stunden) Alte Menschen mit chronischen somatischen Erkrankungen pflegen (130 Stunden) Alte Menschen bei kritischen Lebensereignissen und in Phasen des Übergangs begleiten und pflegen (130 Stunden) Anleiten, beraten und Gespräche führen (80 Stunden) Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken (100 Stunden) Ärztlich veranlasste Maßnahmen im Pflegekontext eigenständig durchführen (100 Stunden) Die Lebensqualität der an Demenz erkrankten Menschen einschätzen und fördern (40 Stunden) Alte Menschen im häuslichen Bereich pflegen (40 Stunden) Langzeitpflegebedürftige Menschen unter Aspekten der Rehabilitation pflegen (40 Stunden) Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen in ihrem Wohnumfeld versorgen (40 Stunden) 14 qualinetz GmbH 2014 Ein Projekt von qualinetz Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16-18, 47057 Duisburg, Telefon 0203 287588 E-Mail: info@qualinetz.de Internet: www.qualinetz.de Geschäftsführer: Christoph Eckhardt, Diplom-Pädagoge

Lernbereich 2: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung Praxismodul 12 Praxismodul 13 Praxismodul 14 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen in das altenpflegerische Handeln integrieren (120 Stunden) Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen (60 Stunden) Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen (120 Stunden) Lernbereich 3: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit Modul 15 Modul 16 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen in das altenpflegerische Handeln integrieren (120 Stunden) An qualitätssichernden Maßnahmen in der mitwirken (60 Stunden) Lernbereich 4: als Beruf Praxismodul 17 Praxismodul 18 Praxismodul 19 Praxismodul 20 Berufliches Selbstverständnis entwickeln (60 Stunden) Lernen lernen (40 Stunden) Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen (80 Stunden) Die eigene Gesundheit erhalten und fördern (60 Stunden) Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 15

16 qualinetz GmbH 2014 Ein Projekt von qualinetz Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16-18, 47057 Duisburg, Telefon 0203 287588 E-Mail: info@qualinetz.de Internet: www.qualinetz.de Geschäftsführer: Christoph Eckhardt, Diplom-Pädagoge