BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/10085 18. Wahlperiode 20.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9886 Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als die Hälfte aller Menschen in Deutschland haben einen Arbeitsweg von weniger als 10 Kilometern. Für diese Weglänge sind Fahrrad und Pedelec die schnellsten Verkehrsmittel und stellen eine gute Alternative zum Auto dar (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hgp_ e-rad_macht_mobil_-_pelelecs_4.pdf). Trotzdem fahren zwei Drittel der Deutschen mit dem Auto zur Arbeit und nur knapp jeder Zehnte mit dem Fahrrad (vgl. Statistisches Bundesamt). In der dänischen Hauptstadt Kopenhagen nutzen 45 Prozent der Menschen das Fahrrad für den Weg zu Arbeit und Ausbildungsstätte (www.cycling-embassy.dk/wp-content/uploads/2015/05/copenhagens- Biycle-Account-2014.pdf). Im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) ruft die Bundesregierung die Arbeitgeber auf, im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements nicht zuletzt die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Dadurch könne die notwendige Mobilität der Beschäftigten auf dem Arbeitsweg und auf Dienstwegen verbessert sowie effizient und nachhaltig organisiert werden (vgl. NRVP, S. 53). Seit 2012 gelten für Diensträder die gleichen steuerlichen Privilegien wie für Dienstwagen (1-Prozent-Regelung). Große Unternehmen wie SAP Deutschland SE & Co. KG oder die Deutsche Bahn AG machen hiervon Gebrauch, weil es gut für die Umwelt und die Gesundheit der Beschäftigten ist (vgl. Süddeutsche Zeitung Auf dem Radl vom 10. September 2016). Die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben angekündigt, ihren Bediensteten die Nutzung von Dienstfahrrädern zu ermöglichen (vgl. Stuttgarter Zeitung vom 7. September 2016). Mit der vorliegenden Anfrage erkundigen sich die Fragesteller, welche Chancen die Bundesregierung im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements sieht und welche Schritte sie unternommen hat und zu unternehmen plant, um eine nachhaltige Mobilität ihrer Bediensteten zu fördern. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/10085 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der öffentliche Dienst Vorbild im Bereich einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität sein sollte? Die Bundesregierung hält es für sehr wichtig, dass der öffentliche Dienst Vorbild im Bereich der nachhaltigen Mobilität ist. Dies macht auch der Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit deutlich sowie der Erlass Klimaneutralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung vom 6. Mai 2015. 2. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Fahrrad zu einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität beitragen kann? Die Bundesregierung ist der Meinung, dass das Fahrrad ein gesundheitsförderndes sowie klimaschonendes und damit sehr wichtiges Beförderungsmittel für die Beschäftigten ist. 3. Durch welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung eine umweltverträgliche betriebliche Mobilität in Deutschland sowie insbesondere die Nachhaltigkeit der betrieblichen Mobilität ihrer eigenen Bediensteten? Mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit ebnet die Bundesregierung den Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung auch mit Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität. So werden hierbei Maßnahmen bestimmt, mit denen CO 2 - Emissionen vermieden, reduziert und/oder kompensiert werden. Es sind alle Behörden und Einrichtungen des Bundes aufgefordert, ihren Beschäftigten für Dienstgänge eine ausreichende Anzahl an Dienstfahrrädern und Elektrofahrrädern zur Verfügung zu stellen. Dies schließt eingangsnahe, sichere und möglichst überdachte Fahrradabstellplätze mit ein. Die Teilnahmemöglichkeit an der Aktion Mit dem Rad zur Arbeit wird in nahezu allen Ressorts, einschl. des nachgeordneten Bereichs im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit beworben. Zudem werden in nahezu allen Ressorts in bedarfsgerechter Anzahl sowie eingangsnah, sicher und möglichst überdacht Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt. und BMUB werden als Pilotvorhaben bis 2017 die Einführung eines Mobilitätsmanagements für die Bundesverwaltung im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vornehmen. Dies schließt die Themen Jobticket, Mitfahrbörse/Car-Sharing, Workshops für Mitarbeiter (Sensibilisierung, Mitarbeitermobilität), nachhaltige Dienstreisen/Nutzung des Fuhrparks, Fahrrad als Alternative/Fahrradaktionen, Kostenmodelle für Wege zwischen Wohnung und Arbeit, Anreize zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Kostenrechner CO 2 -Einsparung, Mobilitätsberatung für neue Beschäftigte mit ein. 4. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass große Unternehmen wie SAP oder die Deutsche Bahn ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, Diensträder anstatt Dienstwagen zu nutzen? Die Bundesregierung erachtet es als vorteilhaft, dass Beschäftigten Dienstfahrräder für Dienstreisen angeboten werden. Die Zurverfügungstellung von Dienstfahrrädern wird mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung von allen Behörden und Einrichtungen des Bundes gefordert. In nahezu allen Ressorts werden bedarfsgerecht Dienstfahrräder (und E-Bikes) für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenso für die Anzahl der Fahrradabstellplätze.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/10085 5. Welche Anreize hat die Bundesregierung für ihre Bediensteten geschaffen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Wie viele Bedienstete haben die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden aktuell? 7. Wie viele Dienstfahrräder und Dienstwagen haben die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden jeweils in ihrem Bestand? 8. Über wie viele Abstellplätze für eigene Fahrräder der Bediensteten verfügen die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden jeweils? Die Beantwortung der Fragen 6, 7 und 8 erfolgt in Tabellenform (siehe Anlage). 9. Lässt es das geltende Tarif- und Besoldungsrecht zu, dass Beamte und Angestellte der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Dienstfahrräder leasen und von den seit 2012 geltenden Steuervorteilen für Dienstfahrräder profitieren können? Wenn ja, wie viele Beamte und Angestellte der einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordneter Behörden machen derzeit Gebrauch von der Regelung? Wenn nein, warum nicht, und zieht die Bundesregierung eine diesbezügliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in Betracht? Über die Zulassung des Leasens von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter wird nicht im Tarif- und Besoldungsrecht entschieden. Tarif- und Besoldungsrecht formen nur Rahmenbedingungen eines durch anderweitige organisationsrechtliche Regelungen zuzulassenden Leasings näher aus. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, organisationsrechtliche Regelungen zum Leasen von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter einzuführen.

Drucksache 18/10085 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Anlage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder - Drucksache 18/09886 Ressort Behörde Anzahl der Beschäftigten Anzahl der Dienstfahrräder Anzahl der Dienstfahrkraftfahrzeuge AA Auswärtiges Amt AA 2969 14 16 664 AA BMAS Deutsches Archäologisches Institut Bundesministerium für Arbeit und Soziales DAI 152 BMAS k. A. 7 30 1123 11 29 309 BMAS Bundesarbeitsgericht BAG 151 0 1 43 BMAS Bundessozialgericht BSG 216 0 1 44 BMAS Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 711 4 9 179 Anzahl Fahrrad- Abstellplätze für Bedienstete BMAS Bundesversicherungsamt BVersA 572 0 3 168 BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesinstitut für Risikobewertung BMBF BVL BLE BfR 975 23 21 225 882 2 18 308 516,8 1 3 k. A. 903,6 plus 61 Projekt-dauerstellen 0 32 k. A. 828 12 10 190 Bundessortenamt BSA 280 9 37 180 Johann Heinrich von Thünen- Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei TI 606 0 53 248 Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen JKI 764,1 105 49 384 Max Rubner-Institut Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel MRI 470,1 1 12 209

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/10085 Friedrich-Loeffler-Institut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit FLI 629,6 50 30 k. A. BMF Bundesministerium der Finanzen BMF 1.813 10 20 480 BMF Bundeszentralamt für Steuern BZSt 2248 0 3 180 BMF Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen BADV 1959 0 13 97 BMF Bundesausgleichsamt BAA 43 0 0 k. A. BMF BMF Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Informationstechnikzentrum Bund BfB ITZBund 22 k. A. k. A. k. A. 2388 5 50 505 BMF Bundeszollverwaltung BZV 40137 297 6209 818 BMFSFJ BMFSFJ BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Bundesministerium für Gesundheit Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BMFSFJ 700 6 16 240 BAFzA 1.323 1 71 83 BPjM 21 0 0 55 727 13 21 130 1106 2 3 200 BfArM Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA 285 0 2 24 Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information DIMDI 147 0 1 18 775 0 4 144 Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel PEI Robert-Koch-Institut Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten RKI 1136 7 6 278 Bundesministerium des Innern Berlin 1.433,30 9 22 453 Beschaffungsamt des BeschA 204,2 0 2 38

Drucksache 18/10085 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK 265,7 0 18 30 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Verfassungsschutz BKG 239,5 0 8 94 BAMF 6.256,50 0 49 1023 BSI 661,5 3 12 105 BfV ka 13 233 294 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BDBOS ka 1 4 25 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung THW 1.057,80 0 269 0 BiB 28,6 0 0 20 Bundesinstitut für Sportwissenschaft BISp 26 0 2 0 Bundeskriminalamt BKA 5.263,50 57 645 431 Bundespolizei Bpol 39.684,00 766 6.351 2501 Bundesverwaltungsamt BVA 3.351,30 0 22 203 Bundeszentrale für politische Bildung Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung BPB 188,5 1 2 30 HS Bund 149,5 0 5 30 Statistisches Bundesamt StBA 1.898,30 0 7 291 Bundesakademie für öffentliche Verwaltung BAköV 50 / (Verwaltungsgemeinschaft mit der HS Bund) / (Verwaltungsgemeinschaft mit der HS Bund) 791 5 9 220 / (Verwaltungsgemeinschaft mit der HS Bund) BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV BMJV Bundesamt für Justiz BfJ 1030 2 4 155

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/10085 BMJV Deutsches Patent- und Markenamt DPMA 2572 0 6 444 (zusammen mit dem Bundespatentgericht in München und dem Europäischen Patentamt in Berlin) BMJV Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof GBA 243 0 7 80 (nur Dienstsitz Karlsruhe) BMJV Bundesfinanzhof BFH 181 0 2 68 BMJV Bundesgerichtshof BGH 426 2 4 ca. 120 (Dienstsitz Karlsruhe und am Dienstsitz Leipzig zusammen mit dem Generalbundesanwalt) BMJV Bundesverwaltungsgericht BVerwG 207 0 2 66 BMJV Bundespatentgericht BPatG BMUB BMUB BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für kerntechnische Entsorgung BMUB BBR BfE 204 0 2 vgl. die Angabe zum Deutschen Patent- und Markenamt 1124 13 23 227 1194 9 17 298 13 0 0 beim BMUB s.o. BMUB Bundesamt für Naturschutz BfN 365 8 6 97 BMUB Bundesamt für Strahlenschutz BfS 855 1 31 150 BMUB Umweltbundesamt UBA 1533 7 20 642 BMVg BMVg BMVg Bundeswehr 260329 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 2388 4 214 über 400 Bundesministerium der Verteidigung bedarfsgerecht vorhanden 5590 ausreichend vorhanden 1455 12 54 309

Drucksache 18/10085 8 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bundesamt für Güterverkehr BAG 1745 0 573 254 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesanstalt für Gewässerkunde BSH BafG Bundesanstalt für Straßenwesen BASt 848 0 19 85 384 2 13 165 432 2 58 50 Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen BAV- 213 0 4 60 Bundesanstalt für Wasserbau BAW 429 0 8 93 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF 86 0 4 20 Bundeseisenbahnvermögen BEV 700 0 21 21 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung BFU BSU 34 0 2 20 12 ka ka ka Deutscher Wetterdienst DWD 2338 6 90 390 Eisenbahn-Bundesamt EBA 1196 0 77 440 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt GDWS 12937 150 1487 1959 Havariekommando 29 ka ka ka Kraftfahrt-Bundesamt KBA 977 0 6 480 Luftfahrt-Bundesamt LBA 864 0 38 200 BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi 10.579 inkl. Nachgeordner Behörden 118 inkl. Nachgeordner Behörden 158 inkl. Nachgeordner Behörden 1.540 inkl. Nachgeordner Behörden BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ 1053 16 12 254 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333