Lazarus in Indien Kinderschutzpolitik Lazarus Public Charitable Trust - LPCT Marian Engineering College Kazhakuttom, Thiruvananthapuram - 695582 Main office: LPCT C/O Vineesh Bhavan, Plavila Puthen Veedu Kilikottukonm, Ooruttambalam P.O. Trivandrum 695 507 Registered: Subregister in Kazhakuttom, Thiruvananthapuram 695582, register number 580 at the 03.07.2013 www.lpct.in Lazarus-Orden, Industriestrasse 26, FL-9491 Ruggell IBAN: LI52 0880 0000 0563 4946 9 (Vermerk: "Indien") BLZ: 8800 BIC: LILALI2XXXX Öffentlichkeitsregister Liechtenstein Registernummer FL-0002.218.714-9 Steuerbefreit in Liechtenstein: Aktenzeichen 218 846. www.lazarus.li Lazarus Hilfswerk, Giessenstrasse 10, FL-9491 Ruggell IBAN: LI 67 0880 0466 2326 5200 1 (Vermerk: "Indien") BLZ: 8800 BIC: LILALI2XXXX Öffentlichkeitsregister Liechtenstein Registernummer FL-0002.386.19 Steuerbefreit in Liechtenstein: Aktenzeichen 232586 www.lhw.li
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Inhalt Kinderschutzpolitik... 4 A. Vision für den Schutz von Kindern des "Lazarus-Orden"... 5 Vision... 5 Erklärung... 5 B. Definition unter der Kinderschutzpolitik... 5 C. Geltungsbereich der Kinderschutzpolitik... 6 D. Verantwortlichkeiten im Rahmen der Kinderschutzpolitik... 6 "Lazarus" Mitarbeiter, Assoziierte und Besucher müssen:... 6 "Lazarus"-Mitarbeitende dürfen nicht:... 7 "Lazarus"-Assoziierte und Besucher dürfen nicht:... 7 Alle Länder-, Regional- und Nationalleiter müssen:... 7 E. Persönliches Verhalten ausserhalb der Arbeit... 8 Seite 3 von 8
Kinderschutzpolitik Funktionsbereich: Kinderschutz Verfasser: CEO Lazarus Public Charitable Trust - LPCT Genehmigt vom: Lazarus Public Charitable Trust - LPCT Datum der Zulassung: Juni 2013 Version: Endversion Datum der nächsten Überprüfung: Juli 2016 Sprache: Kinderschutzpolitik [Deutsch] Anwendbar für: Lazarus; Niederlassungen, Vereine unter der Protektion von "Lazarus " und Tochtergesellschaften Nationale Organisationen NICHT Standard Politiken: Verhaltenskodex und Politik Sponsorenbesuche vor Ort Verfahren: Kinderschutz Sag 'Ja!' Zum Schutz für Kinder Berichterstattung und Reaktion für Kinderschutz "Lazarus" Umsetzung der Kinderschutzpolitik von "Lazarus" Grundlage: Statuten des Lazarus Public Charitable Trust LPCT und Statuten der "Ritter des Heiligen Lazarus von Jerusalem Grosspriorat/Kommende von Liechtenstein e.v." in Kurzform "Lazarus" genannt. Strategiegrundlagen: Kinderschutzkonvention der UN Kontakt: Vgl. Titelseite Kinderschutzpolitik Sag 'Ja!' Zu Kinderschutz Zusammenfassung / Zweck Als internationale kindzentrierte Gemeindeentwicklungsorganisation, deren Arbeit untermauert ist durch die Konvention der Vereinten Nationen, über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), ist "Lazarus" für die Förderung des Schutzes der Rechte von Kindern, einschliesslich ihres Rechts vor schädlichen Einflüssen, Missbrauch und Ausbeutung. "Lazarus" unternimmt aktive Massnahmen, um die Rechte der Kinder auf Schutz in vollem Umfang sicherzustellen und dass sie realisiert werden. "Lazarus" erkennt seine Erwartung, dass seine Mitarbeiter und andere, die mit dem "Lazarus" arbeiten, die besten Interessen im Herzen für Kinder haben. Diese Kinderschutzpolitik ist für "Lazarus" die Absichtserklärung, die unser Engagement zeigt die Wahrung der Kinder vor Schaden. Er macht allen klar, in der Organisation und die in Kontakt mit uns stehen, was in Bezug auf den Schutz von Kindern erforderlich ist, und, dass Kindesmissbrauch in jeder Form für den "Lazarus" inakzeptabel ist. Seite 4 von 8
A. Vision für den Schutz von Kindern des "Lazarus-Orden". Vision Wir wollen "kindersichere" Umgebungen schaffen, sowohl intern als auch extern, wo die Kinder respektiert, geschützt, gestärkt werden. Die Mitarbeiter sind kompetent, selbstbewusst und gut bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und unterstützen den Schutz der Kinder. Erklärung "Lazarus" wird aktiv zum Schutz der Kinderrechte vor Schaden und der Gewährleistung der Rechte der Kinder auf Schutz in vollem Umfang verpflichtet. [Unterstützt durch Artikel 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention).] B. Definition unter der Kinderschutzpolitik 1. Als Kind ist jede Person unter 18 Jahren definiert. [Die UNCRC definiert ein Kind ebenfalls unter 18 Jahren.] 2. Als Kindesmissbrauch werden alle Formen von körperlicher Misshandlung, emotionaler Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, Verwahrlosung oder Vernachlässigung, wirtschaftliche oder andere Ausbeutung eines Kindes definiert und umfasst alle Massnahmen, eines tatsächlichen oder potenziellen Schaden eines Kindes. Kindesmissbrauch kann eine vorsätzliche Handlung sein oder es kann ein fehlerhaftes handeln sein, um vor Schaden zu bewahren. Kindesmissbrauch besteht aus allem, was Einzelpersonen, Institutionen oder Prozesse tun oder nicht tun, absichtlich oder unabsichtlich, das einem Kind schadet oder Schäden ihre Aussicht auf eine sichere und gesunde Entwicklung bis ins Erwachsenenalter behindert. 3. Kinderschutz, im Rahmen dieser Politik, ist wie die Verantwortlichkeiten, Massnahmen und Aktivitäten von "Lazarus" definiert. Er verpflichtet Kinder vor sowohl beabsichtigten als auch unbeabsichtigten Schäden zu schützen. Seite 5 von 8
C. Geltungsbereich der Kinderschutzpolitik Die Kinderschutzpolitik gilt für Alle, die in oder im Zusammenhang mit "Lazarus" tätig sind. Es umfasst den gesamten "Lazarus" ohne Einschränkung. 1. Mitarbeiter auf allen Ebenen das Geltungsfeld, nationale Organisationen und internationaler Hauptsitz. 2. "Lazarus" assoziierte dazu gehören Vorstandsmitglieder (in nationalen und internationalen Gremien), Freiwillige, freiwillige Helfer, Sponsoren, Berater und Auftragnehmer. Auch das Personal und / oder Vertreter von Partnerorganisationen und lokalen Regierungen, die in Kontakt mit Kindern gebracht werden oder Vertragspartner von "Lazarus", die mit sensiblen Daten über Kinder für oder mit "Lazarus" arbeiten. 3. Besucher von "Lazarus" (z.b. Spender, Journalisten, Medien, Forscher, Promis etc), die in Kontakt mit Kindern durch den "Lazarus-Orden" gelangen, sind auch an diese Richtlinien gebunden. D. Verantwortlichkeiten im Rahmen der Kinderschutzpolitik "Lazarus" Mitarbeiter, Assoziierte und Besucher müssen: 1. Niemals ein Kind missbrauchen und/oder ausnutzen oder sich in einer Weise handeln/verhalten, das ein Kind in Gefahr bringt bzw. schadet. 2. Melden Sie jeden Kindesmissbrauch und schützen Sie deren Anliegen in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Büro-Verfahren. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für das Personal. Andernfalls kann es zu Disziplinarmassnahmen führen. 3. Reagieren Sie auf ein Kind, das missbraucht oder ausgebeutet wurde in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Büro-Verfahren. 4. Arbeiten Sie in einer vertraulichen Untersuchung voll und ganz zusammen, ohne Bedenken und Vorwürfe. 5. Trage Sie zu einer Umgebung bei, in der Kinder respektiert und ermutigt werden, ihre Anliegen und Rechte zu diskutieren. 6. Fragen Sie immer um Erlaubnis der Kinder (oder, im Falle von kleinen Kindern, ihre Eltern oder den Vormund) bevor sie Aufnahmen von Bildern (z.b. Fotos, Videos) von ihnen machen. Respektieren Sie ihre Entscheidung, wenn nicht zu einem Bild bereit sind. Stellen Sie sicher, dass alle Bilder von Kindern respektvoll gemacht sind (z.b.: Kinder sollten angemessene Kleidung tragen, welche die Geschlechtsorgane deckt. Bilder von Kindern in sexuell zweideutigen Posen oder die in irgendeiner Weise negativ auf ihre Würde Seite 6 von 8
oder Privatsphäre sind nicht akzeptabel.). Geschichten und Bilder von Kindern sollten auf das Wohl des Kindesinteresses zulässig sein. 7. Seien Sie sich bewusst, dass, wenn Bedenken bestehen über das Verhalten der Mitarbeiter oder Assoziierter in Bezug auf den Schutz von Kindern und/oder bei denen eine Verletzung des Kinderschutzpolitik, wird dies im Rahmen dieser Politik untersucht werden, entweder: durch die Berücksichtigung bzw. den Einbezug der gesetzlichen Behörden und einer Strafuntersuchung nach dem Recht des Landes, in dem sie arbeiten, und/oder von "Lazarus" in Übereinstimmung mit Disziplinarverfahren. Dies kann in Disziplinarmassnahmen und/oder Entlassung für das Personal führen. Seien Sie sich bewusst, dass "Lazarus" alle Beziehungen mit jedem "Lazarus"-Mitarbeitenden oder Besucher, der sich eines Kindesmissbrauches schuldig macht, abgebrochen wird. 8. Seien Sie sich bewusst, dass, wenn eine berechtigte Sorge über mutmasslichen Kindesmissbrauch erhoben wird, welcher sich durch eine Untersuchung als unbegründet erweist, keine Massnahmen gegen den Reporter getroffen werden. Allerdings wird jeder Mitarbeiter, welcher falsche und böswillige Anschuldigung macht mit disziplinarischen Massnahmen betraft wird. Bedenken Sie auch, dass der ganz normale Umgang mit Kindern in Ihnen selbst nicht eigenen Kulturen unterschiedlich sein kann. Seien Sie sich bewusst, dass "Lazarus" entsprechende rechtliche oder sonstige Schritte gegen "Lazarus"-Assoziierte und Besucher ergreift, die falsche und böswillige Anschuldigungen des Kindesmissbrauchs machen. "Lazarus"-Mitarbeitende dürfen nicht: 9. Informationen von, über gesponsert Familien oder Kinder, Offenlegung oder zur Verfügung stellen, es sei denn, die breite Öffentlichkeit gemäss dem Standard der "Lazarus" Richtlinien eine Offenlegung rechtfertigt. "Lazarus"-Assoziierte und Besucher dürfen nicht: 10. Offenlegung von Informationen, von gesponserten Familien oder Kindern der Öffentlichkeit zu nennen oder zur Verfügung zu stellen ohne ausdrückliche Zustimmung von "Lazarus". Alle Länder-, Regional- und Nationalleiter müssen: 11. Stellen Sie sicher, dass jedes "Lazarus"-Land vor Ort örtliche Verfahren hat, die im Einklang mit der globalen Kinderschutzpolitik sind und das Formulare vorhanden sind für Berichterstattung und Reaktion auf den Schutz von Kindern bei "Lazarus", um Fälle von Kindesmissbrauch zu melden. Lokale Verfahren sollten mit Unterstützung der lokalen Berater in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung entwickelt werden. Jede Abweichung von der globalen Politik muss vor der formellen Genehmigung durch die Seite 7 von 8
zuständigen Regionalleiter oder Heimleiter von "Lazarus" genehmigt werden. Stellen Sie sicher, dass die lokalen Verfahren in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden. E. Persönliches Verhalten ausserhalb der Arbeit Wir setzen uns dafür ein, dass für unsere Mitarbeiter und Vertreter hohen Standards des Verhaltens gegenüber Kindern gelten, sowohl innerhalb ihrer beruflichen als auch in ihrem Privatleben. "Lazarus" hegt nicht die Absicht, die Glaubens- und Wertesysteme, welche "Lazarus" Mitarbeiter in ihrem persönlichen Leben führen zu diktieren. "Lazarus" begründet sich und seine Arbeit jedoch auf dem Handeln christlicher Nächstenliebe, entsprechend dem Vorbild der Überlieferung des Lazarus von Jerusalem (Bethanien). Die "Lazarus"-Position in der ganzen Welt ist jedoch abhängig von der Aufrechterhaltung guter Beziehungen und der Verteidigung ihrer Reputation als auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Entwicklung der Gemeinschaft und Organisation im jeweiligen Land und deren Regierung und Organisationen. Rechtswidrige oder sonstiges Verhalten von "Lazarus"-Mitarbeitern, die den Ruf oder die Position von "Lazarus" gefährdet, ob während oder ausserhalb der Geschäftszeiten sind nicht zulässig. Ein solches Verhalten beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf: die auf eine rechtswidrige Tätigkeit im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, jede andere rechtswidrige Tätigkeit, sexuelle Belästigung, physisch/verbal ausfallendes Verhalten und öffentlichen ungebührlichen Benehmens. Böswillige Verdächtigungen (z.b. aufgrund von Neid) werden nicht toleriert, da ein respektvoller Umgang im Sinne christlicher Nächstenliebe nicht im Verhalten nach Aussen beginnt, sondern bereits im Verhalten zum Mitarbeiter. Mitarbeiter und Assoziierte müssen die Prinzipien der Kinderschutzpolitik bedenken und sich gegenseitig respektvoll dafür sensibilisieren, wie ihr Verhalten sowohl bei der Arbeit und ausserhalb der Arbeit wahrgenommen werden kann. Diese Kinderschutzpolitik wurde vom CEO des LPCT genehmigt und in Kraft gesetzt: Juni 2013 Für den Vorstand CEO Guido Hangartner, Ph.D. Seite 8 von 8