Das neue Geldwäschegesetz und der Nichtfinanzbereich

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Transkript:

Das neue Geldwäschegesetz und der Nichtfinanzbereich Die Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörden in Baden-Württemberg Informationsveranstaltung der IHK Karlsuhe Donnerstag, 19. Juli 2012 Jürgen Rapp Regierungspräsidium Karlsruhe

Geldwäsche auf Russisch (2011) Schwarzgeld für deutsche Immobilien Noch immer gilt Geldwäsche in Deutschland als ein Kavaliersdelikt. Nur wenige Verfahren werden überhaupt zur Anklage gebracht. Dabei fließen jährlich Milliarden Euro illegaler Gelder nach Deutschland und werden so gewaschen. 19.7.2012 Folie 2

Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz I. Geldwäschebegriff und Geldwäscheprävention II. Das Geldwäschegesetz (GwG) und die Praxis III. Die Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörden 19.7.2012 Folie 3

Der Begriff Geldwäsche bedeutet verdecktes einschleusen (PLACEMENT), illegaler Geld- und Vermögenswerte (LAYERING) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf (INTEGRATION). Ziel legale Herkunft der Geld- und Vermögenswerte vorzutäuschen. 19.7.2012 Folie 4

strafrechtlicher Geldwäschebegriff 261 Strafgesetzbuch Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder wer die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird bestraft. Rechtwidrige Taten (Vortaten) sind zum Beispiel: Drogenhandel, Zuhälterei, banden- oder gewerbsmäßiger Diebstahl, Steuerhinterhinterziehung. 19.7.2012 Folie 5

etwas anschaulicher Drogenhändler A. ist im Besitz von 125.000 EURO aus illegalen Geschäften. Er erwirbt davon in einem Bargeschäft diesen Sportwagen, den er sogleich an den ausländischen Privatier G. weiter veräußert, der sich schon immer ein goldenes Autos gewünscht hat. Den Erlös aus dem Wiederverkauf zahlt A. auf ein Bankkonto ein. Als ihn die Bankmitarbeiterin D. nach der Herkunft des Geldes befragt, verweist A. auf den Verkauf des Sportwagens. Das Geld ist gewaschen, die illegale Herkunft nicht mehr unmittelbar nachvollziehbar. 19.7.2012 Folie 6

Dimensionen der Geldwäsche Allein in Deutschland werden jedes Jahr über 50 Milliarden Euro schmutziges Geld gewaschen. Aber: Nur weniger als ein halbes Prozent davon wird sichergestellt. 19.7.2012 Folie 7

Warum Geldwäscheprävention? um internationale Standards zu erreichen: internationale Verordnungen, z.b. in USA, GB (Acts) mit ähnlichen Anti-Geldwäsche- Regeln wie in Deutschland, mit teilweise drakonischen Strafen, weltweite Ahndung; fehlende Geldwäscheprävention kann das Rating (Scoring) negativ beeinflussen als Schutz vor kriminellen Machenschaften: eigene Gefährung durch geschäftliche Kontakte zur Organisierten Kriminalität; Gefahr, in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt zu werden, Reputationsschäden um gesetzliche Vorgaben einzuhalten: 3. EU-Geldwäscherichtlinie mit gleichartigen Verpflichtungen für alle Staaten; Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland; Abgabenordnung (AO) 19.7.2012 Folie 8

Der Weg der Geldwäscheprävention 19.7.2012 Folie 9

So setzt das Baden-Württtemberg um Aufsichtsmandat in Baden-Württemberg an Regierungspräsidien abgestimmte Auslegung & Information der Regierungspräsidien Geleitzugverfahren aller Bundesländer aktiv begleiten gemeinsame Umsetzung am Bsp. der Merkblätter Geldwäschegesetz im Nichtfinanzbereich landesweit umsetzen Problemlösung: Bsp. Geldwäschebeauftragte Financial Action Task Force (FATF) - Richtlinien anwenden Wirksamkeit der aufsichtsbehördlichen Maßnahmen 19.7.2012 Folie 10

Was hat die Wirtschaft davon? Nachhaltiges Bewusstsein für die Geldwäscheprävention hilft unlauteren Wettbewerb durch wirksame Compliance verhindern sich selbst vor wirtschaftlichen Schäden und Risiken schützen die eigene Reputation zu nicht gefährden und Renommeeschäden vorzubeugen den eigenen Unternehmenswert durch regelkonformes Verhalten zu erhöhen (bspw. Geldwäscheprävention in Leitbild aufnehmen) Organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung gemeinsam an unserem Wirtschaftsstandort Deutschland begegnen 19.7.2012 Folie 11

Das neue Geldwäschegesetz (GwG) Umsetzung internationaler Regeln (bspw. EU-Geldwäscherichtlinie) in nationales Recht, zuletzt Dezember 2011 Organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung bekämpfen Existenzgefährdungen reduzieren (vor Risiken durch inkriminiertes Vermögen schützen) und Reputationsschäden vorbeugen Bundesländer versuchen zusammen mit IHK und Verbänden den bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung zu begrenzen 19.7.2012 Folie 12

Verpflichtete des Nichtfinanzbereichs Finanzunternehmen ( 2 Absatz 1 Nr. 3 GwG) Versicherungsvermittler ( 2 Absatz 1 Nr. 5 GwG) Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen, Treuhänder ( 2 Absatz 1 Nr. 9 GwG) Immobilienmakler ( 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG) Güterhändler ( 2 Absatz 1 Nr. 12 GwG) Rechtsdienstleister ( 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG) Spielbanken ( 2 Absatz 1 Nr. 11 GwG) 19.7.2012 Folie 13

Was müssen Sie tun? Aufsicht nach dem GwG in Baden-Württemberg Die Sorgfaltspflichten im Überblick Ihre Geschäfts- und Vertragspartner identifizieren den Geschäftszweck erfragen, ggf. herausfinden die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (wb) die Abklärung, ob ein PEP-Status gegeben ist die Pflicht, das Geschäft bei Warnsignalen abzubrechen 19.7.2012 Folie 14

Identifizierung von Kunden und wb In welchen Fällen? Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung Bei Einmalgeschäften, ab 15.000 Euro Ausnahme (Erleichterung) für Güterhändler: Nur bei Annahme von Bargeld ab 15.000 Euro Keine Ausnahmen, Schwellenbeträge wenn: Hinweise auf Terrorismusfinanzierung / Geldwäsche oder Zweifel an der Identität vorliegen 19.7.2012 Folie 15

Identifizierung von Kunden und wb Welche Angaben? a) natürliche Person: außerdem: Ausweisnummmer und Ausweisart, ausstellende Behörde b) juristische Person / Personengesellschaft: Firma, Name oder Bezeichnung, Anschrift, Registernummer, Rechtsform, Angaben zu Vertretungsorganen Praxistipp: Identifizierungsbogen der Aufsichtsbehörden verwenden und Ausweise oder Registerauszüge kopieren. 19.7.2012 Folie 16

Häufige Fehler und Irrtümer a) Erkennen von Bargeschäften Beispiel: Kunde K möchte von Ihnen einen Gebrauchtwagen kaufen und den Kaufpreis über 20.000 Euro bar bezahlen. Sie gehen mit dem Kunden zu Ihrer Bank und zahlen den Kaufpreis auf Ihr Bankkonto ein. Ihr Buchhalter bucht den Vorgang Bankkonto an Ertrag (bzw. Privatentnahme an Ertrag, wenn auf ein Privatkonto einbezahlt wurde). Lösung: Unabhängig von der buchhalterischen Behandlung liegt ein Bargeschäft vor, die geldwäscherechtlichen Identifizierungsmaßnahmen sind daher auch von Güterhändlern anzuwenden. b) Unterscheidung zw. Vertragspartner und Bote Beispiel: Angestellter Mustermann kauft für die A-GmbH einen Pkw und bezahlt den Kaufpreis von 16.700.- Euro in bar. Lösung: Vertragspartner und damit zu identifizieren ist die A-GmbH, nicht der Angestellte M. Sind an der A-GmbH direkt oder indirekt natürliche Personen zu mehr als 25% beteiligt, sind diese darüber hinaus als wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren. 19.7.2012 Folie 17

Häufige Fehler und Irrtümer c) Verhalten bei Verkäufen an natürliche Personen, die nicht persönlich anwesend sind Beispiel: Über das Internet haben Sie einen Lieferwagen zum Verkauf angeboten. Ein Malerbetrieb (Einzelunternehmung) zeigt Interesse und schickt einen Angestellten mit dem Auftrag, den Wagen zu begutachten und gegebenenfalls zu kaufen. Lösung: Sonderfall des GwG: Ist der Vertragspartner eine natürliche Person (hier der Inhaber des Malergeschäftes) und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend, muss die erste Transaktion über ein Bankkonto erfolgen (Ausnahme: Identifizierung mittels elektronischen Identitätsnachweises). 19.7.2012 Folie 18

d) Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten 1. Beispiel: Kunde ist die K-GmbH, mit folgender Beteiligungsstruktur: A: 30%; B: 20%; C: 25%; D; 5%; E-GmbH: 20% (E-GmbH: B: 60% und C: 40%) E-GmbH 20% D 5% K- GmbH A 30% Lösung: Zu identifizieren ist A und B (da B die E-GmbH kontrolliert), nicht jedoch C und D, da diese nicht mehr als 25% der Anteile an der K-GmbH kontrollieren. C 25% B 20% 19.7.2012 Folie 19

d) Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten 2. Beispiel: Kunde ist die K-GmbH, mit folgender Beteiligungsstruktur: A: 30%; B: 20%; C: 25%; D; 5%; E-GmbH: 20% (E-GmbH gehört zu 100% der am organisierten Markt börsennotierten F-AG) E-GmbH 20% D 5% K- GmbH A 30% Lösung: Zu identifizieren ist lediglich A. Bei am organiserten Markt notierten Gesellschaften kann von den Abklärungspflichten abgesehen werden. C 25% B 20% 19.7.2012 Folie 20

d) Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten 3. Beispiel: Kunde ist die K-OHG, mit folgender Beteiligungsstruktur: A: 25%; B: 25%; C 25%; D; 25% D 25% K-OHG A 25% Lösung: Keiner der gesellschaftsrechtlich gleichberechtigten Beteiligten überschreitet die 25% Grenze, somit ist kein Gesellschafter zu identifizieren. C 25% B 25% 19.7.2012 Folie 21

d) Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten 4. Beispiel: Kunde ist die K-GmbH u. Co. KG, mit folgender Beteiligungsstruktur: Kommanditisten A: 50%, B: 25% und die zur Geschäftsführung berufene Komplementär-GmbH C: 25% (Alleingesellschafter der C-GmbH ist E) C-GmbH 25% K-GmbH u. Co. KG A 50% Lösung: Zu identifizieren ist A, im Rahmen des risikobasierten Ansatzes im Regelfall aber auch E. Abzustellen ist nicht nur auf die Eigentümerstruktur, sondern auch auf Kontrollrechte. Faktisch übt E als Alleingesellschafter des Vollhafters die Kontrolle über die K-GmbH u. Co. KG aus. B 25% 19.7.2012 Folie 22

Übersicht zum wirtschaftlich Berechtigten 19.7.2012 Folie 23

Exkurs: Häufige Fehler und Irrtümer Politisch exponierte Personen (PEP) Beispiel: Sie sind in Friedrichshafen als Immobilienmakler tätig und bieten eine Villa mit Seeblick zum Verkauf an. Ein Interessent gibt im Rahmen der Besichtigung zu erkennen, dass er bis vor drei Wochen noch als Verteidigungsminister von Blauland tätig war und sich jetzt nach seinem Rücktritt am Bodensee zur Ruhe setzen will. Lösung: Für politisch exponierte Personen und deren Angehörige gelten Sondervorschriften ( 9 GwG). Unter anderem darf die Geschäftsbeziehung nur mit Zustimmung eines Vorgesetzten begründet oder fortgeführt werden und die Herkunft der Vermögenswerte muss ermittelbar sein. 19.7.2012 Folie 24

Der Pflichtenkatalog nach dem GwG 19.7.2012 Folie 25

Der Pflichtenkatalog nach dem GwG 19.7.2012 Folie 26

Interne Sicherungsmaßnahmen Implementierung betriebsinterner Sicherungssysteme Unterrichtung der Beschäftigten über Geldwäscherisiken und Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten Geldwäschepräventive Maßnahmen sind aufzuzeichnen und fünf Jahre aufzubewahren Geldwäschebeauftragte/r - Möglichkeit der Aufsichtsbehörde, Anordnung zur Bestellung zu treffen, bspw. für Händler hochwertiger Güter 19.7.2012 Folie 27

Interne Sicherungsmaßnahme ist Innerbetriebliche Risikoanalyse Soll eine Einschätzung des individuellen Geldwäscherisikos abbilden (Kundenstruktur, Umsatzhöhe, Bargeldintensität usw.) Mitarbeiterschulung Der Unternehmer trägt die Verantwortung, dass die Mitarbeiter über aktuelle Methoden zur Verhinderung der Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung informiert sind. Hier gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben, Art und Umfang richten sich nach dem individuellen Risiko. Dokumentationspflichten Geldwäschepräventive Maßnahmen sind zu dokumentieren, fünf Jahre aufzubewahren und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen zugänglich zu machen. 19.7.2012 Folie 28

Aktuelle Änderungen des GwG 19.7.2012 Folie 29

Seit 1. März 2012 gilt: Geldwäschebeauftragte/r Aufsicht nach dem GwG in Baden-Württemberg Finanzunternehmen haben unaufgefordert den Aufsichtsbehörden die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten mitzuteilen. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler Die Aufsichtsbehörde kann die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen. Güterhändler Bestellung eines Geldwäschebeauftragten soll durch die Aufsichtsbehörde angeordnet werden, wenn die Haupttätigkeit den Handel mit hochwertigen Gütern (unter anderem Fahrzeuge, Edelmetalle, Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten usw.) ausmacht. 19.7.2012 Folie 30

Geldwäscheverdachtsmeldungen 19.7.2012 Folie 31

Verdachtsgründe Geldwäsche 19.7.2012 Folie 32

Mögliche Verdachtsfälle erkennen Vorauszahlungen Ihr Kunde drängt Sie, (Bar-)Vorauszahlungen machen zu wollen. Das Geschäft kommt nicht zum Abschluß, ihr Kunde möchte aber unbare Rückerstattung. TIPP: Rückerstattungsweg folgt Vorauszahlungsweg! Barvorauszahlungen werden bar, Rücküberweisungen nur auf das Ursprungskonto rückerstattet. Devisengeschäfte Inländischer oder im Inland ansässiger Kunde bietet Zahlung in Devisen an (häufig in Verbindung mit einem außergewöhnlich guten Wechselkurs). TIPP: Keine Annahme ausländischer Währungen von inländischen Kunden/Vertragspartnern! Strohmanngeschäfte Stellvertretung ohne vernünftigen Grund, z.b. Stellvertrer handelt für eine politisch exponierte Person oder Bevollmächtigter handelt für eine in einem Embargoland ansäßige Person. TIPP: Erhöhte Aufmerksamkeit bei Stellvertretergeschäften! Das GwG berechtigt Sie, von Ihrem Vertragspartner zu verlangen, Vertretungsverhältnisse offen zu legen und Ihnen anhand entsprechender Unterlagen nachzuweisen. 19.7.2012 Folie 33

Aufgaben der Aufsichtsbehörden mit Stichprobenkontrollen überwachen, ob die Pflichten des GwG eingehalten werden Information der Verpflichteten des Nichtfinanzsektors Zustimmung bei Auslagerung von Sicherungsmaßnahmen Bestimmung und Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, um das GwG dem Risiko angemessen anzuwenden Bußgeldbehörde für Ordnungswidrigkeitsverfahren 19.7.2012 Folie 34

Befugnisse der Aufsichtsbehörden Geschäftsräume betreten Geschäftsunterlagen einsehen Geschäftsunterlagen prüfen Verpflichtete müssen der Geldwäscheaufsichtsbehörde unentgeltlich Auskünfte erteilen und Geschäftsunterlagen vorlegen! 19.7.2012 Folie 35

Stichprobenkontrollen in der Praxis Aufsichtsbehörden schriftliches Verfahren Vor-Ort-Kontrollen Mischverfahren Unter den vier Regierungspräsidien abgestimmte Verfahrensweisen bei der Selektion der Zufallsstichproben Augenmerk liegt auf den von BKA und FATF als risikobehaftet eingestuften Branchen! 19.7.2012 Folie 36

Bußgeldvorschriften des GwG 19.7.2012 Folie 37

Bußgeldvorschriften und Sanktionsmöglichkeiten 19.7.2012 Folie 38

Geldwäsche-Verdachtsmeldung Meldepflicht nach 11 GwG: Bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Tat nach 261 StGB (Geldwäsche) oder eine Terrorismusfinanzierung ( 1 Absatz 2 GwG) oder der Vertragspartner seine Eigentümerstruktur nicht offen gelegt hat ist dies unverzüglich dem BKA und dem LKA Stuttgart zu melden. 19.7.2012 Folie 39

Musterformular Verdachtsmeldung zum Download: www.rp-karlsruhe.de Bsp. Regierungspräsidien, Stichwort: Geldwäschegesetz oder www.service-bw.de Stichwort: Geldwäsche - Terrorismusfinanzierung oder www.bka.de (FIU) (nur mit Zugangscode zum Geschlossenen Bereich ) 19.7.2012 Folie 40

Besuchen Sie uns im Internet! 19.7.2012 Folie 41

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns! weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK, Ihren Verbänden etc. 19.7.2012 Folie 42