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Transkript:

Ausgabe Mai 2006 Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg im Innenteil / nach Seite 8 Frühlingssingen Seite 2 Einladung zur Neuhardenberg- Nacht Seite 2 Lämmerschwanzfest am 27.Mai Seite 2 Was ist los in den Gemeinden? Seite 7 Inhalt In Ortschroniken geblättert.. 1 Mieterberatung... 2 Bürgermeistersprechstunde.. 2 Rentnernachmittag in Neuhardeberg... 2 Frühlingssingen mit dem Neuhardenberger Chor... 2 Einladung zur Neuhardenberg-Nacht... 2 Goldene Konfirmation in Neuhardenberg... 2 Lämmerschwanzfest... 2 Naturpark Besucherzentrum Schweizer Haus... 3 Jagdgenossenschaftsversammlung in Ringenwalde... 3 Schrottsammlung in Platkow... 3 Bekanntmachung der Bundeswehr/Platkow... 3 Zu schade für d. Müll... 3 Gedenkstätte / Museum Seelower Höhen... 4 Ferienangebote... 4 Organigramm des Amtes Neuhardenberg... 4 Geburtstage im Mai... 5 Visapflicht in d. USA... 5 Kunstspeicher Friedersdorf - Mai... 6 Info PRO FLUGHAFEN Neuhardenberg... 7 Was man sonst noch wissen sollte... 8 Veranstaltungen Mai... 9 Veranstaltungen Juni... 10 Biber im Natrurpark Märkische Schweiz... 11 Information DRK... 12 Villa Waldfrieden - Termine... 12 Anzeigen... 13 Mai 2006 Vor 9 Jahren 19.5.97 Im Rahmen der 5. Flugschau erfolgt eine Sonderluftpostbeförderung auf dem Flugplatz. Ein Sonderpostamt mit Sonderstempel gedenkt des 250jährigen Jubiläums der Trockenlegung des Oderbruchs. Vor 10 Jahren 5.5.1996 Das Heeresmusikkorps und die Familie von Hardenberg laden zum Benefizkonzert auf dem Schlossvorplatz ein. Der Erlös von 35.000 DM wird für die Restaurierung der Orgel gespendet. Vor 19 Jahren 28.05.1987 Der Sportflieger Mathias Rust landet mit einer Cessna auf dem Roten Platz in Moskau, unbemerkt von der Luftverteidigung der UdSSR Vor 20 Jahren 12.5.1986 Die Ortsdelegiertenkonferenz der SED in Marxwalde dient der Vorbereitung von Volkskammer- und Bezirkstagswahlen am 8.6.1986 in der DDR. Der Delegierte des XI. Parteitages der SED, Herr Jenke, berichtete. Vor 30 Jahren 27.05.1976 In der DDR wird per Beschluss die 40 Stunden-Woche eingeführt, der Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 18 auf 26 Wochen verlängert. Vor 40 Jahren 9.5.66 Das erste Atomkraftwerk der DDR wird in Rheinsberg in Betrieb genommen. Vor 50 Jahren 29.5.55 Die DDR-Regierung schlägt der BRD vor, in beiden deutschen Staaten keine Wehrpflicht einzuführen und keine Stationierung von Atomwaffen zuzulassen. Vor 57 Jahren 23.5.49 Konrad Adenauer verkündet das Grundgesetz der BRD. Vor 100 Jahren 26.5.06 Major August von Parseval unternimmt gemeinsam mit Hauptmann von Krog in Tegel bei Berlin den ersten Aufstieg mit einem von ihm gebauten, nicht starren Luftschiff. Erarbeitet: Lothar Banse, Heimatverein Neuhardenberg e.v.

Seite 2 02.05.2006 Frühlingssingen / Chorkonzert mit dem Neuhardenberger Chor e.v. in der Kirche Ihlow am 21.05.2006 um 14.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg An jedem ersten Sonnabend im Monat, von 10.00-12.00 Uhr, im Haus Birkenweg 2 Bei dringenden Problemen bitte per Telefon: 033476/60604 (privat) oder 0173/6265575 (0.00-24.00 Uhr) E-Mail: neuhardenberg@eska-m.de Schnelle Kontaktaufnahme ist auch über die beiden Bürgermeister- Briefkästen möglich. (Jeweils Bäckerstände der REWE- und Pluskaufhalle.) Verbraucherinsolventberatung Jeden 1. Dienstag im Monat, von 14.00 bis 17.30 Uhr Information und Beratung über die Möglichkeiten der privaten Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren und die Organisation der privaten Insolvenz Mario Eska, ehrenamtlicher Bürgermeister Liebe Neuhardenbergerinnen und Neuhardenberger, liebe Anwohner, beinahe ist sie schon Tradition geworden: die Neuhardenberg-Nacht im Schlosspark. Wie jedes Jahr möchte ich Sie, Ihre Familie und Ihre Freunde ganz herzlich zur fünften Neuhardenberg-Nacht am 6. Mai in den Schlosspark einladen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mit dabei zu sein, so möchte ich Sie schon jetzt um Ihr Verständnis dafür bitten, daß es an diesem Abend etwas lauter als gewohnt zugehen wird. Ich wäre Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie sich während des Feuerwerkes nicht in Ihrem Garten aufhalten würden, sofern er an den Schlosspark angrenzt. Auch Ihre Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) sollten Sie an diesem Abend nicht frei herumlaufen lassen, da sie durch die Feuerwerksgeräusche verschreckt werden könnten. Für alle diejenigen von Ihnen, die mit dem Auto zur Neuhardenberg-Nacht kommen wollen, sei noch der Hinweis gestattet, daß Parkplätze wie in den vergangenen Jahren sowohl in der Oderbruchstraße als auch am Windmühlenpark unentgeltlich zur Verfügung stehen werden. Ich wünsche Ihnen und uns einen wirklich vergnüglichen Abend und bin mit besten Grüßen Ihr Bernd Kauffmann Generalbevollmächtigter der Stiftung Schloss Neuhardenberg Am Sonntag, den 14.05.2006 findet um 10.00 Uhr in der Schinkel-Kirche Neuhardenberg die Goldene Konfirmation der Konfirmationsjahrgänge 19955/1956 statt. Interessierte sind dazu recht herzlich eingeladen. Im Namen des Vorbereitungsteams Margrit Schmutzler geb. Werth Tel. 033476/ 60829 Rentnernachmittag Liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, Wir treffen uns am Dienstag, dem 09. Mai 2006, um 14.00 Uhr im Sportlerheim. Die Ortsgruppe der VS Mieterberatung in Neuhardenberg Jeden 3. Montag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr, im Haus Birkenweg 2 (Bürgermeisterbüro) durch den Mieterverein VIADRINA. Information und Beratung über Rechte und Pflichten als Mieter und Unterschützung bei Rechtsstreitigkeiten. Mieterverein VIADRINA Frankfurt (Oder) und Umgebung e.v. Halbe Stadt 21, 15230 Frankfurt (O.) Telefon: 0335 6850260 Auf zum Lämmerschwanzfest Nach einem Jahr Pause wollen wir nun wieder unser traditionelles Lämmerschwanzfest feiern. Die Organisatoren laden alle Einwohner des Lämmerschwanzfestes und ihre Gäste am 27. Mai 2006, um 15.00 Uhr auf die Festwiese neben dem Grundstück Karl-Marx-Straße 7 C ein. Neben dem geselligen Beisammensein mit hausgemachtem Kuchen zur Kaffeetafel, einer Fotoschau und weiteren Überraschungen kann das Tanzbein kräftig geschwungen werden. Für die entsprechende Musik sorgt unser DJ Frank Wollschläger und für den Imbiss sowie Getränke die Organisatoren. Gutes Wetter und unsere Lämmerschwanzfestspiellaune sollen den Rahmen für das Gelingen des Wohngebietsfestes bilden. Die Organisatoren

02.05.2006 Seite 3 Naturpark Besucherzentrum Schweizer Haus Neben der Erlebnisausstellung im Naturpark-Besucherzentrum sind noch weitere Ausstellungen zu besichtigen: - Ausstellung zum Fotowettbewerb 2005 Spuren und Wege im Naturpark Märkische Schweiz - Geschichte des Schweizer Hauses Unkostenbeitrag: Eintritt frei! Veranstaltungsort: Naturpark- Besucherzentrum Schweizer Haus Lindenstraße 33 15377 Buckow Tel.: 033433 / 1 58 41 Fax: 033433 / 1 58 56 E-Mail: schweizer.haus@lua.brandenburg.de Die Öffnungszeiten sind wie folgt oder nach Vereinbarung möglich: Montag-Freitag 10.00-16.00 Uhr Wochenende/Feiertag 11.00-16.00 Uhr verantwortlich: Naturparkverwaltung Märkische Schweiz Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Märkische Höhe, Ortsteil Ringenwalde, lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Die Versammlung mit anschließendem Wildschweinessen findet am Freitag, den 09.Juni 2006, um 19.00 Uhr in der Feuerwehr Ringenwalde statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht über die Ergebnisse der Vorstandsarbeit vom 01.April 2005 bis 31. März 2006 durch den Vorstand der Jagdgenossenschaft 3. Kassenbericht des Vorstandes mit Beschluss über die Höhe des Reinertrages für das Jagdjahr 2005-06 4. Diskussion 5. Entlastung des Vorstandes durch Beschlussfassung 6. Sonstiges Jens Derwis Vorsitzender der JG INFO INFO INFO INFO INFO INFO Im OT Platkow der Gemeinde Gusow-Platkow kann seit ab sofort wieder Schrott entsorgt werden. Der Schrottcontainer steht hinter dem Feuerwehrgebäude -Dorfstraße 16- in der Nähe der Glascontainer. Es wird um eine reine Schrottentsorgung gebeten. Gez. Klein ehrenamtlicher Bürgermeister Gemeinde Gusow-Platkow Bekanntmachung Bundeswehr-Standortübungsplatz Strausberg Teil Platkow Bundeswehr warnt die Bevölkerung, Anwohner und Passanten! Der Standortälteste Strausberg warnt vor der Nichtbeachtung der Warntafeln rund um den Standortübungsplatz. Auf dem Standortübungsplatz Strausberg Teil Platkow wird mit Handwaffen scharf geschossen. Außerdem werden auch Simulatoren und Nebelmittel eingesetzt. Achtung! Militärischer Sicherheitsbereich Unbefugtes Betreten des Standortübungsplatzes ist verboten, da Lebensgefahr (Text Warntafeln) besteht.die Übungszeit ist ganzjährig von 06.00-18.00Uhr. Zusätzliche Übungszeiten (z.b. Nachtschießen) werden lokal bekannt gegeben. Vorsicht! Blindgänger, Übungen mit Fahrzeugverbänden, unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen sind eine Gefahr für unbefugte Besucher auf dem Standortübungsplatz. Durch Munition und Munitionsteile besteht Gefahr für Leib und Leben. Keine Haftung! Daher nochmals der Hinweis. Beachten Sie die Warntafeln und weisen Sie auch ihre Kinder auf die bestehenden Gefahren hin. Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation Unterstützungspersonal Standortältester Strausberg Stabsfeldwebel Heinze, Feldwebel für Standortangelegenheiten Prötzeler Chaussee 20 15344 Strausberg Tel.: 03341-58-4072 Fax: 03341-58-4073 Zu schade für den Müll!!! Kostenlose Abholung von Altmöbeln, Elektrogeräten, Haushaltswaren, Bekleidung u.a. Hat Ihr altes Sofa ausgedient, trennen Sie sich von Tisch, Stuhl und Bett oder Ihrer alten Kaffeemaschine, die noch funktioniert...? Wir haben die Lösung für Ihr Problem- und Sie helfen Bedürftigen! Rufen Sie uns an!!!! Möbelhof und Kleiderkammer in Neuhardenberg, Birkenweg 2 033476/ 50 40 5 Täglich geöffnet

Seite 4 02.05.2006 Die Gedenkstätte/Museum Seelower Höhen lädt zu folgenden Veranstaltungen ein Vortrag und Exkursion Samstag, 13. Mai 2006 von 10.00 bis 15.30 Uhr Die Kämpfe im Winter und Frühjahr 1945 um die Reitweiner Höhen Veranstaltungsreihe Das Oderland im Winter und Frühjahr 1945 Veranstaltungsort: Reitwein, Gasthof Heiratsmarkt Nach einem Vortrag führt die militärhistorische Exkursion zum Standort der ehemaligen Göritzer Brücke und des Shukow Bunkers sowie zu den Orten Wuhden, Klessin und Podelzig. Referenten: Gerd-Ulrich Herrmann, Hermann-Georg Kaiser Die Rundfahrt findet aus Kostengründen mit Privat-PKWs statt, die Bildung von Fahrgemeinschaften wäre wünschenswert. Mittagesssen ist auf eigene Kosten im Heiratsmarkt möglich, Bestellung nach Karte am Beginn der Veranstaltung. Teilnehmerbeitrag: 5,00 Kultur GmbH Märkisch-Oderland Gedenkstätte/MuseumSeelower Höhen Küstriner Straße 28a, 15306 Seelow Tel. 03346-597, Fax 03346-598 Ferienangebote Für die Sommerferien bietet die Kindervereinigung Seelow zahlreiche Ferienfahrten an. Im Juli geht es z.b. für 11 13 jährige ins Hängemattenhotel nach Dreilützow oder ins Skatehotel nach Petkus. Ende Juli können die 15 18 jährige mit auf Tour nach Ungarn gehen. Hejnice/Isergebirge, Bremsdorf, Jerischke, Teupitz, KIEZ Friedrichsee, Ließen, Senftenberg, Lebus oder Miedzychod sind weitere Ferienorte. Anmeldung und Information zum Angebot einschließlich Preise und Leistung (Vollpension, Porgramm usw.) gibt es unter. Telefon 03346/843333 Fax 03346/84244 e.mail. frizz@t-online.de Förderung vom Jugendamt MOL bis 70% pro Teilnehmer möglich! Bei der Antragstellung können wir Ihnen helfen! www.fortuna-werbung.de www.amt-neuhardenberg.de

02.05.2006 Seite 5 Das Amt Neuhardenberg gratuliert allen Jubilaren im Monat Mai verbunden mit dem Wunsch nach weiteren gesunden Lebensjahren. Gusow-Platkow OT Platkow Walter Rittners zum 74. Edith Fallmer zum 71. Herta Drews zum 84. Udo Schlabe zum 63. Waltraud Wagner zum 72. Gisela Lehmphul zum 70. Irmgard Lubrich zum 79. Gerhard Lauersdorf zum 72. Helene Thiele zum 94. Irma vom Bauer zum 69. Gusow-Platkow OT Gusow Manfred Hagen zum 66. Edith Müller zum 80. Gertrud Gonschorek zum 74. Hildegard Schulze zum 84. Werner Steinicke zum 67. Renate Grigat zum 68. Siegfried Schlickeiser zum 69. Frida Schulz zum 91. Annemarie Pockrandt zum 72. Elfriede Jänicke zum 71. Elisabeth Senftleben zum 86. Werner Schulz zum 69. Herta Thiemann zum 66. Hildegard Lehmann zum 82. Gusow-Platkow OT Gusow Doris Strohwald zum 63. Jozef Kiedrowski zum 72. Hannelore Kalkowsky zum 70. Werner Sonnwald zum 74. Lieselotte Krüger zum 77. Ingrid Sonnwald zum 65. Sigrid Schmidtke zum 68. Märkische Höhe OT Batzlow Eckhart Kühle zum 67. Hildegard Pförtner zum 66. Waltraud Bringezu zum 64. Elfriede Galle zum 71. Märkische Höhe OT Reichenberg Ingelore Borm zum 61. Gerhard Kleiner zum 77. Günther Lange zum 82. Ursula Völkel zum 60. Agnes Krachudel zum 69. Erika Korn zum 84. Hannelore Borm zum 64. Märkische Höhe OT Ringenwalde Liesbeth Adam zum 77. Herbert Fürstenberg zum 70. Neuhardenberg Helga Beier zum 76. Wolfgang Mögelin zum 62. Günter Troschke zum 72. Burghild Weinhauer zum 68. Erna Butschke zum 83. Paul Zenner zum 68. Karl-Heinz Buschau zum 67. Edeltraut Rinke zum 67. Ilse Thom zum 84. Renate Schneider zum 72. Veniamin Mihajlovic Gerasimov zum 60. Lothar Malitzke zum 63. Brigitte Knoll zum 66. Heidemarie Wermann zum 62. Günther Zuchhold zum 68. Hanna Jeromin zum 65. Ruth Suhr zum 69. Gitta Mechelke zum 71. Wolfgang Hädicke zum 64. Gerda Kuhnert zum 65. Brunhilde Banse zum 66. Arnt Böhme zum 65. Ingrid Brödler zum 65. Nikolaj Filippov zum 65. Renate Borchardt zum 70. Heinz Spreenberg zum 71. Gertrud Pförtner zum 81. Sigrid Schulz zum 70. Ingeborg Herzog zum 66. Helga Kujat zum 71. Erna Wedding zum 76. Erika Lulley zum 71. Eduard Bekk zum 86. Charlotte Brust zum 84. Hannelore Lange zum 65. Eva Bierbaum zum 69. Werner Kretzmann zum 61. Brigitte Wüstinger zum 69. Magdalena Hübenbecker zum 76. Siegfried Kieling zum 73. Margrit Päsler zum 62. Gerda Schulz zum 71. Brigitte Dobberstein zum 72. Gerhard Dobberstein zum 68. Neuhardenberg Helga Langosch zum 62. Peter Hagen zum 67. Neuhardenberg OT Altfriedland Gerhard Bastigkeit zum 62. Waldtraud Jeratsch zum 78. Giesela Koehler zum 65. Dora Biesel zum 79. Horst Koehler zum 64. Bruno Skilandat zum 70. Christa Kuß zum 63. Helene Brust zum 69. Edeltraut Hanke zum 67. Manfred Oehme zum 67 Neuhardenberg OT Quappendorf Werner Polaczy zum 65. Gisela Freyer zum 67. Edelgard Kieling zum 79. Neuhardenberg OT Wulkow Eckhard Krüger zum 64. Jürgen Jander zum 62. Gerhard Warnke zum 71. Heinz Krebs zum 73. Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! aus gegebenem Anlass weist das Einwohnermeldeamt Neuhardenberg darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage in der MOZ die Bürgermeister der Orte bzw. die Volkssolidarität verantwortlich zeichnen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums (ab 60 Jahre) im Amtsblatt nicht einverstanden sind, können Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes Neuhardenberg eine Übermittlungssperre zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums einrichten lassen. Frau Korbanek, SGL Gemeinsame Presseerklärung Bundesinnenministerium und Auswärtiges Amt informieren: USA führen Visa- Pflicht für vorläufige Pässe ein Ab 1. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Dies hat die US-Regierung jetzt der Bundesregierung mitgeteilt. Wer ab Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, sollte einen regulären (roten) Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 5 Jahren bei unter 26-Jährigen Personen) beantragen. Diese Reisepässe sind von der neuen Visumregelung der USA nicht betroffen. Sowohl die elektronischen Reisepässe mir digitalem Gesichtsbild als auch die regulären Pässe, die vor dem 01.11.2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten, ermöglichen weiterhin die visumfreie Einreise in die USA. Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht. Nähere zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/ sicherheitshinweise.html. Zum Visa-Waiver-Programm informiert die Amerikanische Botschaft unter: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/vorlaeufer_reisepass.html. Bundesministerium des Innern Auswärtiges Amt Pressereferat Pressereferat Telefon: 01888/681-1022/1023 Telefon: 01888 / 17-2058 Fax: 01888/681-1083/1084 Fax: 01888 / 17-3524

Seite 6 02.05.2006 Sonntag,30.4. / 20 Uhr Tanz in den Mai Hoochie Coochie Band Kunstspeicher Friedersdorf An der B 167 Freundeskreis Friedersdorf e.v. Mai 2006 Die tschechische Bluesband lädt das Speicherpubikum zum Tanz in den Mai Eintritt: 10,- Euro Samstag, 6.5. / 17 Uhr Konzert in der Barockkirche Friedersdorf Blechbläserquartett Dresden Stilsicher und virtuos präsentieren zwei Trompeten und zwei Posaunen festliche Bläsermusik aus allen Epochen der Musikgeschichte, von Renaissance bis zur Gegenwart sowie Gospel- und Jazzarrangements. Werke berühmter Komponisten wie Bach, Händel, Chgarpentier, Purcell, Beethoven und Bruckner gehören ebenso zum Repertoire wie zeitgenössische Werke. Veranstalter: Kirchengemeinde Friedersdorf Eintritt: 10,- Euro Donnerstag, 25.5. / ab 11 Uhr Himmelfahrt Rund ums Bier 11 Uhr Ausstellungseröffnung Wirtschaftsgeschichte zum Anfassen Berliner Wertpapiersammler Wertpapiere des 19. / 20. Jh. - Blasmusik - Bierbörse - Bier & Snack-Bar - kleine Bastel- und Spiel straße - Sandsackweitwurf & Bierkrug - stemmen, mit anschließender Preisverleihung Ausstellungen: Boden II 1.4. - 21.5. Batik und Patchwork von Brigitte Fricke und Christine Berger Zwei Frauen im Fadenkreuz 25.5. - 25.6. Wertpapiere des 19./ 20. Jh. Wirtschaftsgeschichte zum Anfassen Wissenswertes, Spannendes und Interessantes über Wertpapiere und ihren geschichtlichen Hintergrund... Boden IV 1.4. - 18.6. Grundkurs des Gymnasiums auf den Seelower Höhen mit Malerei, Garfik, Skulpturen und vielem mehr Öffnungszeiten: Speicher und Laden Mi So 11-18 Uhr Wirtshaus im Speicher ab 12 (bis 20.30 Uhr warme Küche) Kunstspeicher Friedersdorf an der B 167 Frankfurter Straße 39, 15306 Vierlinden - OT Friedersdorf Tel.:03346/ 84 38 56, FAX 03346/ 854922 Tel.: Wirtshaus: 855850 e-mail: info@kunstspeicher-friedersdorf.de www.kunstspeicher-friedersdorf.de

02.05.2006 Seite 7 - Eine Initiative für die Zukunft der Oderregion - informiert: Die Bürgeraktion Pro Flughafen Neuhardenberg hat es geschafft, im Landtag im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung am 30. März 2005 angehört zu werden. Nachdem diese Anhörung bereits einmal vertagt wurde, hatten Mario Eska, Friedhelm Johst, Uwe Hädicke und Flugplatzunternehmer Dieter Vornhagen die Möglichkeit, den Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Parteien aus erster Hand zu übergeben und in einem Kurzstatement um aktive Unterstützung aus dem Landtag heraus für die Aktivierung des Flugplatzes Neuhardenberg zu werben. Engagierte Schützenhilfe leistete der neue Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt, der zu diesem wichtigen Termin mit nach Potsdam reiste. Den Landtagsabgeordneten konnte eine Zusage abgerungen werden, dass diese sich um eine Einlösung der Versprechen von Matthias Platzeck, die er bei seinem Besuch am 16.4.2005!!! hinsichtlich der Suche nach Alternativen und Lösungsmöglichkeiten uns gab, kümmern wollen. Am 8.4.2006 unterstützte die Bürgeraktion Pro Flughafen Neuhardenberg die gemeinsame Aktion der Volkssolidarität und der Die Linke.PDS-Ortsgruppe. Bei einem Subbotnik zu Ehren des in Werbig lebenden Bildhauers, Prof. Werner Stötzer, der Anfang April 2006 seinen 75. Geburtstag beging, wurde die von ihm geschaffene Skulptur auf dem Dorfanger, BEGEGNUNG von Schmutz befreit. Nun erstrahlt wieder der weiße Marmor. Vom 16. bis 21. Mai 2006 findet in Berlin- Schönefeld die ILA, die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung, statt. Die Bürgeraktion ist dort am Messestand der Airport GmbH in der Messehalle Halle 6, Stand-Nr. 6330 zu finden. Die nächsten Treffen der Bürgeraktion finden am 11. Mai und 1. Juni 2006, jeweils 19 Uhr im Bürgerhaus Neuhardenberg statt. Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, sind herzlich eingeladen. Bürgeraktion Pro Flughafen Neuhardenberg: Mario Eska (ehrenamtl. Bürgermeister), Tel. 0173/6265575 Uwe Hädicke (Sprecher der Bürgeraktion), Tel. 0173/2468134 Mail: proairport@gmx.de Web: www.proairport.neuhardenberg.org Ansprechpartner der Airport Berlin-Neuhardenberg GmbH: Dieter Vornhagen, Geschäftsführer, Tel. 033476/6048-0, Mail: vornhagen@airport-ost.com Lenz Das Lenzsymptom zeigt sich zuerst beim Hunde, Dann im Kalender und dann in der Luft, Und endlich hüllt auch Fräulein Adelgunde Sich in die frischgewaschene Frühlingsluft. Ach ja, der Mensch! Was will er nur vom Lenze? Ist er denn nicht das ganze Jahr in Brunst? Doch seine Triebe kennen keine Grenze? Dies Uhrwerk hat der liebe Gott verhunzt. Der Vorgang ist in jedem Jahr derselbe: Man schwelgt, wo man nur züchtig beten sollt, Und man zerdrückt dem Heiligtum das gelbe Geblümte Kleid? ja, hat das Gott gewollt? Die ganze Fauna treibt es immer wieder: Da ist ein Spitz und eine Pudelmaid? Die feine Dame senkt die Augenlider, Der Arbeitsmann hingegen scheint voll Neid. Durch rauh Gebrüll läßt sich das Paar nicht stören, Ein Fußtritt trifft den armen Romeo? Mich deucht, hier sollten zwei sich nicht gehören... Und das geht alle, alle Jahre so. Komm, Mutter, reich mir meine Mandoline, Stell mir den Kaffee auf den Küchentritt.? Schon dröhnt mein Baß: Sabine, bine, bine... Was will man tun? Man macht es schließlich mit. Kurt Tucholsky (1890-1935) Frühlingsfest Auf der Festwiese in Batzlow am Sonnabend, den 29.04.2006 ab 18.00 Uhr Aufstellen des Maibaumes Lagerfeuer Musik Die gastronomische Versorgung mit Speisen und Getränke übernimmt Herr Kulicke Eintritt frei

Seite 8 02.05.2006 WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE... VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. Ortsteil Altfriedland Hauptstraße 23 a 15320 Neuhardenberg Tel.: 033476 / 50957 Öffnungszeiten bis auf weiteres auf telef. Anmeldung Angebote Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen Ausstellungen Ortsführung mit Klosterruine geführte Wanderungen kulturelle Veranstaltungen HEIMATHAUS NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 97 15320 Neuhardenberg Tel.: 033476 / 50430 Öffnungszeiten: Mo bis Do 10.00 bis 16.00 Uhr Fr 10.00 bis 14.00 Uhr Wochenende und Feiertage geschlossen Angebote: Neuhardenberger Dorfgeschichte (ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde) ALTE SCHULE NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 22 15320 Neuhardenberg Öffnungszeiten: Di bis Do 10.00 bis 16.00 Uhr Fr 10.00 bis 14.00 Uhr Wochennde u. Feiertage 11.00 bis 17.00 Uhr Angebote: Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstatt zum künstlerischen u. handwerklichen Brauchtum Ausstellung: Knöpfe und Knopfgeschichten Naturpark MärkischeSchweiz Großschutzgebiet des Landes Brandenburg Naturparkbesucherzentrum Schweizer Haus Lindenstraße 33 15377 Buckow Offnungszeiten: Montag-Freitag 10.00 bis 16.00 Uhr Samstag, Sonntag u. feiertags 11.00 bis 18.00 Uhr Tel.: 033433 /158 41 Fax 033433 /158 56 Vom 20.12.05 bis 3.Januar 06 ist das Besucherzentrum geschlossen! (ab 04.Januar wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten) EVANGELISCHES PFARRAMT NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 26 Tel. 033476-250 Gemeindebüro: Karl-Marx-Allee 26 a 15320 Neuhardenberg Tel.: 033476 / 50125 DIAKONIESTATION SEELOW Feldstr. 3 15306 Seelow Sprechzeiten Mo, Mi und Fr 8.00-16.00 Uhr Di und Do 8.00-18.00 Uhr Tel.: 03346 / 896 913 Diensthandy 0172-78 59 321 FRAUENHAUS MOL Tag und Nacht 0170 / 58 19 615 tagsüber 033439 / 54 452 SCHULDNERBERATUNG Tel.: 03346 / 896 924 S U C H T B E R A T U N G Tel.: 03346 / 896 922 SENIORENTELEFON Tel.: 03346 / 896 913 TELEFONSEELSORGE Tel.: 0800 / 111 0 111 Tel.: 0800 / 111 0 222 (kostenlos) SOZIALPARK ARK MOL E.V.V. AUSSIEDLER-BERATUNGSSTELLE Zweigstelle im Amt Neuhardenberg Karl-Marx-Allee 72 15320 Neuhardenberg Tel.: 0171 / 4070924 Tel.: 0177 / 2025710 Öffnungszeiten: Dienstag 9.00-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung Angebote: Hier finden Sie Ansprechpartner für alle Fragen, die es im Zusammenhang mit der Aussiedlerproblematik gibt. BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG Birkenweg 2 15320 Neuhardenberg Tel.: 033476 / 50515 e-mail: Bibliothek.Neuhardenberg@web.de Öffnungszeiten: Montag Dienstag Donnerstag 12.00-16.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr Angebote: Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Videos etc. Internetnutzung: 30 min./ 0,50 Kinderring Neuhardenberg Haus Karl- Marx-Allee 23 Telefon: (03 34 76) 50137 Öffnungszeiten Mo Do 10.00 21.00 Uhr Freitag 10.00 22.00 Uhr Samstag 15.00 22.00 Uhr Sonnatg 15.00-20.00 Uhr Angebot Internet u. Computerspiele, Clubcafe, Spiel und Spass u.v.m. Kinderclub Birkenweg 2 Telefon: (03 34 76) 50137 Öffnungszeiten Mo Fr 13.00 18.00 Uhr Angebot Kreativangebote, Spiel und Spass, Computerspiele Villa Waldfrieden Die Begegnungsstätte in Neuhardenberg Karl- Marx-Allee 23 15320 Neuhardenberg Öffnungszeiten Mo Fr 8.30 bis 14.00 Uhr Angebot Beratung für Spätaussiedler, Treffpunkt für Gespräche, Mieterberatungen, Hilfe zur Selbsthilfe Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 15320 Neuhardenberg Telefon: (03 34 76) 6 04 77 Fax: 6 04 78 Öffnungszeiten: November - März Mo-Fr 10.30-16.00 Uhr Telefonische Vereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich! April-Oktober Di - Fr 10.00 16.00 Uhr Sa, So, 11.00 16.00 Uhr

Informationsblatt für die Gemeinden Gusow Platkow, Märkische Höhe, Neuhardenberg Nummer 05 Neuhardenberg, den 2. Mai 2006 14. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Neuhardenberg von der Sitzung am 10.04.2006... S.1 Bekanntmachung der Themen des Ortsbeirates Quappendorf Gemeinde Gusow-Platkow von der Sitzung am 12.04.2006... S.1 Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über d. Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der FFW des Amtes Neuhardenberg v. 11.04.2006... S.1/2 Bekanntmachung der Stellplatzsatzung der Gem. Gusow-Platkow v.om 02.12.2005... S.2/3 Bekanntmachung der Stellplatzsatzung der Gem. Märkische Höhe vom 01.12.2005... S.3/4 Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg zum Vorhaben Ortsumgehung Platkow/Gusow im Zuge der Bundesstraße 167... S. 4/5 B E S C H L Ü S S E aus dem Amtsausschuss Amtsausschuss Neuhardenberg Der Amtsausschuss fasste in der Sitzung am 10.04.2006 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 59/06 - Wahl des Amtsdirektors des Amtes Neuhardenberg - Frau Brinkmann, Grit Beschluss-Nr.: 60/06 - Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Neuhardenberg - Frau Büxler, Constanze - Schiedsperson - Frau Dumke, Marion - stellv. Schieds person Beschluss-Nr.: 61/06 - Umverteilung von Finanziellen Mitteln Beschluss-Nr.: 62/06-2. Änderung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Feuerwehrentschädigungssatzung) Aus dem Ortsbeirat Quappendorf Der Ortsbeirat Quappendorf befasste sich in seiner Sitzung am 12.04.06 mit folgende Themen: Vorlage: 151/06 - Aufhebung der Beschlüsse 140/06 und 141/ 06 vom 22.02.06 Vorlage: 149/06 - Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2006 der Gemeinde Neuhardenberg Vorlage: 150/06 - Investitionsplan zum Haushaltsplan 2006 Vorlage: 148/06 - Haushaltssicherungskonzept 2006 der Gemeinde Neuhardenberg Vorlage: 146/06 - Regelung zur Pflege und Reinhaltung der gemeindlichen Flächen und Einrichtungen im OT Quappendorf Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Gemeinde Märkische Höhe - 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Entschädigungssatzung) vom 11.04.06 - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenberg, den 02.05.2006 Karola Wagner Stellvertretende Amtsdirektorin 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Entschädigungssatzung) vom 11.04.2006 Aufgrund 4 Abs. 4 der Amtsordnung für das Land Brandenburg (Amtsordnung-AmtsO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 GVBl. I S 188, geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von Pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I S 172, 176) in Verbindung mit 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 197) hat der Amtsausschusses des Amtes Neuhardenberg in seiner Sitzung am 10.04.2006 durch Beschluss folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg erlassen: Artikel 1 Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Neuhardenberg (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 04.02.2003, Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg Nr. 02 Seite 2 vom 03. März 2003, sowie 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 02.09.2003, Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg Nr. 09 vom 01.10.2003, Seite 3 wird wie folgt geändert. Artikel 2 1 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendwart, Jugendwart der Ortswehr, deren Stellvertreter und der Gerätewarte (Angehörige mit Sonderfunktionen), Amtsjugendwart 25,00 EURO Jugendwart 35,00 EURO

Seite 2 02.05.2006 Stellv. Jugendwart 15,00 EURO Gerätewart (1 Kamerad pro Gerätehaus) 20,00 EURO Zusätzlich 1 Gerätewart im Gerätehaus mit 4 und mehr Fahrzeugen 20,00 EURO Artikel 3 Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Feuerwehrentschädigungsatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft. Neuhardenberg, den 11.04.2006 Karola Wagner stellvertretende Amtsdirektorin BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow - Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher und anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom 02.12.2005 - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenberg, den 02.05.2006 Karola Wagner Stellvertretende Amtsdirektorin Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher oder anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom 02.12.2005 Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 ( GVBL. I S. 154 ) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.06.2005 ( GVBl. IS. 210 ) und des 81 Abs. 4 Satz 1 und 2 der Brandenburgischen Bauordnung vom 16.07 2003 ( GVBl I, S. 210 ), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 15.09.2005 ( GVBl. IS. 242 ) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow- Platkow am 01.12.2005 die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Gusow-Platkow. (2) Diese Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist. 2 Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze (1) Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie von anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist, müssen notwendige Stellplätze gemäß nach Anlage 1 dieser Satzung hergestellt werden und spätestens im Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. Benutzbarkeit der baulichen oder anderen Anlagen fertiggestellt sein. (2) Bei Nutzungsarten, die in der Anlage 1 nicht aufgeführt, jedoch mit einer der genannten Nutzungsarten vergleichbar sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall unter sinngemäßer Berücksichtigung der geforderten Stellplatzanzahl für Nutzungsarten mit vergleichbarem Stellplatzbedarf zu ermitteln. (3) Bei baulichen Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen verlangt werden. (4) Bei baulichen Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr mit Autobussen zu erwarten ist, kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Autobusse verlangt werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist. (6) Die Festsetzung von Ablösebeträgen gemäß 81 Abs. 4 Ziffer 3 der Brandenburgischen Bauordnung wird in der Stellplatzablösesatzung geregelt. 3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Errichtung baulicher Anlagen (1) Soweit der Stellplatzbedarf nach der Fläche zu bemessen ist, sind die Flächen nach DIN 277-1:1987-6 zu ermitteln. (2) Bei baulichen Anlagen mit unterschiedlicher Nutzung ist der Bedarf für die jeweilige Nutzungsart getrennt zu ermitteln. Erfolgen unterschiedliche Nutzungen zu verschiedenen Tageszeiten, so ist eine zeitlich gestaffelte Mehrfachnutzung der Stellplätze zulässig. Eine Mehrfachnutzung darf sich zeitlich nicht überschneiden; bei Mehrfachnutzung ist die Nutzungsart mit dem größten Stellplatzbedarf maßgebend 4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (1) Bei der Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist der Stellplatzbedarf neu zu ermitteln. (2) Der Bestand an vorhandenen oder durch Stellplatzablösevertrag abgelösten notwendigen Stellplätzen wird angerechnet. (3) Ist der Bestandsschutz für eine bauliche Anlage vor der Änderung oder Nutzungsänderung erloschen, erfolgt die Ermittlung des Stellplatzbedarfs nach 3. 5 Zulassung und Abweichungen von den Richtzahlen (1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann erhöht oder verringert werden, wenn die örtlichen Verhältnisse oder die besondere Art oder Nutzung der baulichen Anlage dies erfordern oder zulassen. (2) Eine Minderung des Stellplatzbedarfs ist nicht zulässig, wenn notwendige Stellplätze ganz oder teilweise nach 43 Abs.3 der Brandenburgischen Bauordnung abgelöst werden. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg in Kraft. Neuhardenberg, den 02.12.2005 Gerhard Maslowski Amtsdirektor Anlage 1 zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Gusow-Platkow Richtzahlen für den Stellplatzbedarf Nutzungsart Zahl der Stellplätze 1. Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser/ 1 je Wohnung bis 100m² Nutzfläche Mehrfamilienhäuser 2 je Wohnung über 100m² Nutzfläche 1.2 Altenwohnungen 1 Stellplatz je 5 Wohnungen 1.3 Wochenend- u. Ferienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung 1.4 Kinder- u. Jugendheime 1 Stellplatz je 15 Betten 1.5 Altenwohnheime 1 Stellplatz je 10 Betten 1.6 sonstige Wohnheime 1 Stellplatz je 2 Betten Amtliche Bekanntmachungen

02.05.2006 Seite 3 2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche 2.2 Büro- und Verwaltungsräume mit erheblichen Besucherverkehr 1 Stellplatz je 30 qm Nutzfläche 2.3 Arzt Praxisräume 1 Stellplatz je 5 Wartestühle 3. Verkaufsstätten 3.1 Läden, Geschäftshäuser 1 Stellplatz je 40m² Nutzfläche 3.2 Einkaufzentren, großflächige 1 Stellplatz je 20m² Bruttogrund- Einzelhandelsbetriebe, sonstige fläche großflächige Handelsbetriebe gem. 11 Abs.3 BauNV 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1. Versammlungsstätten von 1 Stellplatz für 5 Sitzplätze überörtlicher Bedeutung und 4.2 sonstige Versammlungsstätten 1 Stellplatz für 8 Sitzplätze 4.3 Kirchen 1 Stellplatz je 30 Sitzplätze 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne Besucherplätzen 1 Stellplatz je 300 qm Sportfläche 5.2 Sportplätze mit Besucherplätzen 1 Stellplatz je 150 qm Sportfläche 5.3 Spiel- und Sporthallen ohne Besucherplätze 1 Stellplatz je 100 qm Hallenfläche 5.4 Spiel- und Sporthallen mit Besucherplätzen 1 Stellplatz je 50 qm Hallenfläche 5.5 Freibäder 1 Stellplatz je 300 qm Grundstücksfläche, 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten 1 Stellplatz je 10 qm Nutzfläche 6.2 Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz je 3 Betten 6.3 Jugendherbergen 1 Stellplatz je 10 Betten 7 Öffentliche Einrichtungen 7.1 Kindertagesstätten 1 Stellplatz je Gruppenraum 7.2 Grundschule 1 Stellplatz je Klasse 7.3 Jugendfreizeiteinrichtung 2 Stellplätze je Freizeiteinrichtung 7.4 Freiwillige Feuerwehr 1 Stellplatz je 3 Kameraden 8. Gewerbliche Anlagen 8.1 Handwerks- und Industriebetriebe 1 Stellplatz je 60 qm Nutzfläche 8.2 Lagerräume, Lagerplätze, 1 Stellplatz je 100 qm Nutzfläche Ausstellungs- und Verkaufsplätze 8.3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturwerkstatt 9. Verschiedenes 9.1. Friedhöfe 1 Stellplatz je 2000 qm Grundstücksfläche, 9.2 Kleingartenanlagen 1 Stellplatz je 3 Kleingärten 9.3 Tankstelle mit Pflegeplätzen 10 Stellplätze je Pflegeplatz BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende Satzung der Gemeinde Märkische Höhe - Satzung der Gemeinde Märkische Höhe über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher und anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom 01.12.2005 - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenberg, den 02.05.2006 Karola Wagner Stellvertretende Amtsdirektorin Satzung der Gemeinde Märkische Höhe über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher oder anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom 01.12.2005 Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 ( GVBL. IS. 154 ) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.06.2005 ( GVBl. IS. 210 ) und des 81 Abs. 4 Satz 1 und 2 der Brandenburgischen Bauordnung vom 16.07 2003 ( GVBl. IS. 210 ), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 15.09.2005 ( GVBl. IS. 242 ) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe am 30.11.2005 die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Märkische Höhe. (2) Diese Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist. 2 Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze (1) Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie von anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist, müssen notwendige Stellplätze gemäß nach Anlage 1 dieser Satzung hergestellt werden und spätestens im Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. Benutzbarkeit der baulichen oder anderen Anlagen fertiggestellt sein. (2) Bei Nutzungsarten, die in der Anlage 1 nicht aufgeführt, jedoch mit einer der genannten Nutzungsarten vergleichbar sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall unter sinngemäßer Berücksichtigung der geforderten Stellplatzanzahl für Nutzungsarten mit vergleichbarem Stellplatzbedarf zu ermitteln. (3) Bei baulichen Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen verlangt werden. (4) Bei baulichen Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr mit Autobussen zu erwarten ist, kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Autobusse verlangt werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist. (6) Die Festsetzung von Ablösebeträgen gemäß 81 Abs.4 Ziffer 3 der Brandenburgischen Bauordnung wird in der Stellplatzablösesatzung geregelt. 3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Errichtung baulicher Anlagen (1) Soweit der Stellplatzbedarf nach der Fläche zu bemessen ist, sind die Flächen nach DIN 277-1:1987-6 zu ermitteln. (2) Bei baulichen Anlagen mit unterschiedlicher Nutzung ist der Bedarf für die jeweilige Nutzungsart getrennt zu ermitteln. Erfolgen unterschiedliche Nutzungen zu verschiedenen Tageszeiten, so ist eine zeitlich gestaffelte Mehrfachnutzung der Stellplätze zulässig. Eine Mehrfachnutzung darf sich zeitlich nicht überschneiden; bei Mehrfachnutzung ist die Nutzungsart mit dem größten Stellplatzbedarf maßgebend. Amtliche Bekanntmachungen

Seite 4 02.05.2006 4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (1) Bei der Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist der Stellplatzbedarf neu zu ermitteln. (2) Der Bestand an vorhandenen oder durch Stellplatzablösevertrag abgelösten notwendigen Stellplätzen wird angerechnet. (3) Ist der Bestandsschutz für eine bauliche Anlage vor der Änderung oder Nutzungsänderung erloschen, erfolgt die Ermittlung des Stellplatzbedarfs nach 3. 5 Zulassung und Abweichungen von den Richtzahlen (1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann erhöht oder verringert werden, wenn die örtlichen Verhältnisse oder die besondere Art oder Nutzung der baulichen Anlage dies erfordern oder zulassen. (2) Eine Minderung des Stellplatzbedarfs ist nicht zulässig, wenn notwendige Stellplätze ganz oder teilweise nach 43 Abs.3 der Brandenburgischen Bauordnung abgelöst werden. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg in Kraft. Neuhardenberg, den 01.12.2005 Gerhard Maslowski Amtsdirektor Anlage 1 zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Gusow-Platkow Richtzahlen für den Stellplatzbedarf Nutzungsart Zahl der Stellplätze 1. Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser/ 1 je Wohnung bis 100m² Nutzfläche Mehrfamilienhäuser 2 je Wohnung über 100m² Nutzfläche 1.2 Altenwohnungen 1 Stellplatz je 5 Wohnungen 1.3 Wochenend- u. Ferienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung 1.4 Kinder- u. Jugendheime 1 Stellplatz je 15 Betten 1.5 Altenwohnheime 1 Stellplatz je 10 Betten 1.6 sonstige Wohnheime 1 Stellplatz je 2 Betten 2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche 2.2 Büro- und Verwaltungsräume mit erheblichen Besucherverkehr 1 Stellplatz je 30 qm Nutzfläche 2.3 Arzt Praxisräume 1 Stellplatz je 5 Wartestühle 3. Verkaufsstätten 3.1 Läden, Geschäftshäuser 1 Stellplatz je 40m² Nutzfläche 3.2 Einkaufzentren, großflächige 1 Stellplatz je 20m² Bruttogrund- Einzelhandelsbetriebe, sonstige fläche großflächige Handelsbetriebe gem. 11 Abs.3 BauNV 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1. Versammlungsstätten von 1 Stellplatz für 5 Sitzplätze überörtlicher Bedeutung und 4.2 sonstige Versammlungsstätten 1 Stellplatz für 8 Sitzplätze 4.3 Kirchen 1 Stellplatz je 30 Sitzplätze 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne Besucherplätzen 1 Stellplatz je 300 qm Sportfläche 5.2 Sportplätze mit Besucherplätzen 1 Stellplatz je 150 qm Sportfläche 5.3 Spiel- und Sporthallen ohne Besucherplätze 1 Stellplatz je 100 qm Hallenfläche 5.4 Spiel- und Sporthallen mit Besucherplätzen 1 Stellplatz je 50 qm Hallenfläche 5.5 Freibäder 1 Stellplatz je 300 qm Grundstücksfläche, 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten 1 Stellplatz je 10 qm Nutzfläche 6.2 Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz je 3 Betten 6.3 Jugendherbergen 1 Stellplatz je 10 Betten 7 Öffentliche Einrichtungen 7.1 Kindertagesstätten 1 Stellplatz je Gruppenraum 7.2 Grundschule 1 Stellplatz je Klasse 7.3 Jugendfreizeiteinrichtung 2 Stellplätze je Freizeiteinrichtung 7.4 Freiwillige Feuerwehr 1 Stellplatz je 3 Kameraden 8. Gewerbliche Anlagen 8.1 Handwerks- und Industriebetriebe 1 Stellplatz je 60 qm Nutzfläche 8.2 Lagerräume, Lagerplätze, 1 Stellplatz je 100 qm Nutzfläche Ausstellungs- und Verkaufsplätze 8.3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturwerkstatt 9. Verschiedenes 9.1. Friedhöfe 1 Stellplatz je 2000 qm Grundstücksfläche, 9.2 Kleingartenanlagen 1 Stellplatz je 3 Kleingärten 9.3 Tankstelle mit Pflegeplätzen 10 Stellplätze je Pflegeplatz Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß dem Raumordnungsgesetz des Bundes, dem Landesplanungsvertrag sowie dem Gesetz über die Unverträglichkeitsprüfung über die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben Ortsumgehung Platkow/Gusow im Zuge der Bundesstraße 167 Der Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Frankfurt (Oder), plant den Bau der Ortsumgehung B 167 für die Gemeinde Gusow-Platkow. Die Ortsumgehung ist Teil der Oder-Lausitz-Straße, der aus raumordnerischer Sicht eine großräumige Verbindungsfunktion zugeordnet ist. Sie ist Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens. Die Ortsumgehung soll durch eine neue Trassenführung die vorhandenen Belastungen in den Ortsdurchfahrten Platkow/Gusow entscheidend verringern und die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße 167 als großräumiger Straßenverbindung wesentlich erhöhen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. Vom Landesbetrieb Straßenwesen als Vorhabenträger wurden vier Varianten einer möglichen Trassenführung für die Ortsumgehung in das Raumordnungsverfahren eingeführt (siehe Karte) Das Raumordnungsverfahren dient der Abstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung und wie diese Planung unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen Planungen oder Maßnahmen abgestimmt oder durchgeführt werden kann. Gleichzeitig beinhaltet es eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung zu o.g. Vorhaben gegeben. Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom 08. Mai 2006 bis 10. Juni 2006 in der Kreisverwaltung Märkisch-Oderland, Wirtschaftsamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow während folgender Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 03346/859319, Frau Bartels Amtliche Bekanntmachungen

02.05.2006 Seite 5 im Bauamt der Amtsverwaltung Seelow-Land, Feldstraße 3, 15306 Seelow, während der Dienstzeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung, in der Amtsverwaltung Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, 15320 Neuhardenberg während der Dienstzeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung, im Bauamt der Stadtverwaltung Seelow, Küstriner Straße 61, 15306 Seelow zu folgenden Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen und Bedenken zum Vorhaben werden bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bei vorstehend genannten Dienststellen zum Vorhaben entgegengenommen. Die schriftlichen Stellungnahmen können auch direkt an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg Referat GL 6 Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt (Oder) gerichtet werden. Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierten Festlegungen. Es hat deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Hierzu dient das nachfolgende Zulassungsverfahren, in diesem Fall das Planfeststellungsverfahren. Über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit unterrichtet Ende des amtl. Teiles POLIZEINOTIZEN März 2006 Öffentliche Sprechzeiten der Amtsverwaltung Kriminalität Im März wurden bei der Polizei aus dem Amtsbereich Neuhardenberg 11 Strafanzeigen erstattet. Dabei handelt es sich im Einzelnen um 8 Anzeigen wegen Diebstahl, 1 Anzeige wegen Hausfriedensbruch, 1 Anzeige wegen Bedrohung und 1 Anzeige wegen Sachbeschädigung. Insgesamt wurden in der Polizeiwache Seelow 129 Strafanzeigen aufgenommen. Verkehrsunfälle Im Berichtszeitraum ereigneten sich im Amtsbereich Neuhardenberg 7 Verkehrsunfälle. Bei 2 Unfällen wurden insgesamt 3 Personen verletzt. Wild, dass über die Straße wechselte war an 4 Unfällen beteiligt. Bei 1 Unfall wurde vom Fahrzeugführer Unfallflucht begangen. Insgesamt wurden durch die Kollegen der Polizeiwache 59 Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sich im Territorium der Polizeiwache Seelow ereigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt 6 Personen verletzt. In 15 Fällen wurde Unfallflucht begangen und an 18 Unfällen war Wild beteiligt. Alkohol war diesen Monat zweimal im Spiel. Verkehrsvergehen Bei Verkaufskontrollen durch die Polizei im Amtsbereich Neuhardenberg wurden 4 Verkehrsstraftaten festgestellt. Ein Fahrzeugführer wurde festgestellt, der keine Pflichtversicherung für das Fahrzeug hatte. Zwei Fahrzeugführer wurden angetroffen, die unter Einwirkung von Alkohol standen (2,57 und 2,87 Promille). Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Seelow 13 verkehrsvergehen (Straftaten) festgestellt. Alkohol wurde bei 8 Fahrzeugführern festgestellt, davon waren 5 Fahrradfahrer. Der höchste Promillewert betrug 2,87 Promille. Fritsche, KOM Dienstag Donnerstag 234 2345 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 15320 Neuhardenberg Tel.: 033476/5950 Fax: 033476/328 E-Mail: Amt-Neuhardenberg@t-online.de Internet: www.amt-neuhardenberg.de Redaktion Herr Hansjörg Schubring, Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung 15306 Seelow Anzeigenaquisition Tel 03346/327 Fax: 03346/846007 E-mail: info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg Anzeigenverwaltung Verlag GmbH 10178 Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72 in 15320 Neuhardenberg. Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes 1900017020 bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ 17054040); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. www.amt-neuhardenberg.de Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr. Amtliche Bekanntmachungen