Finanzgerichtsbarkeit: Hindernis oder Hilfe auf dem Weg zum Verbraucherschutz in Steuersachen?

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Transkript:

Finanzgerichtsbarkeit: Hindernis oder Hilfe auf dem Weg zum Verbraucherschutz in Steuersachen?

Gliederung 1. Definition steuerlicher Verbraucherschutz 2. Finanzgerichtsbarkeit 2.1 Stellung 2.2 Aufbau 2.3 Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht 3. Externe Faktoren 3.1 Qualität der Steuergesetze 3.2 Nichtanwendungserlasse 4. Maßgebliche Entscheidungen 5. Ausstehende Entscheidungen 6. Fazit

Verbraucherschutz Definition: Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen..

Verbraucherschutz Dieser Schutzbedarf beruht auf der Sicht, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes (wikipedia).

Stellung der Finanzgerichte Grundgesetz Steuergesetze Finanzverwaltung Finanzgerichte

Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit Bundesfinanzhof Bundesverfassungsgericht Finanzgerichte Prüfung Steuerfall Prüfung Verfassungsmäßigkeit

Bundesfinanzhof Der BFH ist nicht nur Reparaturbetrieb im Einzelfall, sondern bemüht sich auch um systematische Grundsatzentscheidungen. Der Bundesfinanzhof ist das steuerrechtliche Gewissen in Deutschland, das dem rechtsschutzsuchenden Bürger zur Seite steht. [BFH Präsident Dr. hc Wolfgang Spindler, Rede zu seiner Amtseinführung]

Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats. [Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de]

Externe Faktoren Finanzgerichte legen Steuergesetze aus. Sie sind daher von der Qualität der Steuergesetze abhängig. Urteile gelten unmittelbar nur zwischen den jeweiligen Beteiligten. Die Finanzverwaltung kann durch Nichtanwendungserlasse Aussagen des Urteils ignorieren.

Nichtanwendungserlasse Beispiel:

Maßgebliche Entscheidungen Pendlerpauschale BVerfG Az. 2 BvL 1/07; 2 BvL 2/07; 2 BvL 1/08; 2 BvL 2/08 Die Beschränkung, dass die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden können, ist verfassungswidrig.

Maßgebliche Entscheidungen Bewirtungsaufwendungen FG Düsseldorf, Az.: 11 K 1093/07 E Bewirtungsaufwendungen können auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn nur Eigenbelege vorliegen. Diese müssen Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass der Bewirtung und Höhe der Aufwendungen bezeichnen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im Bewirtungsvordruck kann nachgeholt werden. Es genügt, wenn mittels Kreditkartenabrechnung nachgewiesen werden kann, wer der Bewirtende war.

Maßgebliche Entscheidungen Reisekosten BFH, GrS 1/06 Die Abzugsfähigkeit von Kosten für Reisen, die sowohl dienstlich, als auch privat erfolgen, wurde ermöglicht. Ist der berufliche Zeitanteil der Reise belegbar und nicht ganz unbedeutend, können die Kosten aufgeteilt werden. Die auf den beruflichen Zeitanteil entfallenden Kosten sind abzugsfähig.

Ausstehende Entscheidungen Solidaritätszuschlag Niedersächsisches FG, Vorlagebeschluss zum Az.7 K 143/08 Eine Ergänzungsabgabe sei allein zur Deckung eines vorübergehenden finanziellen Mehrbedarfs zulässig. Ein offensichtlich derart langfristiger Bedarf dürfe nur aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden. Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung seien dabei nicht allein die Artikel 105 und 106 des Grundgesetzes relevant, sondern es seien im Rahmen der Auslegung auch die Gesetzgebungsmaterialien zu berücksichtigen.

Ausstehende Entscheidungen Kinderbetreuungskosten BVerfG, 2 BVR 1270/07 Erwerbstätige können Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen. Jedoch nur zu 2/3 der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro. Ist diese Einschränkung verfassungswidrig?

Ausstehende Entscheidungen Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen BVerfG, 2 BvR 288/10, 2 BvR 290/10, 2 BvR 289/10 Der BFH hat in drei Urteilen entschieden, dass die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung rechtens ist. Gegen diese Entscheidungen wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Fazit Hochschulen: Fundierte Ausbildung von Beratern und Medienmachern Medien: Als vierte Macht im Staat die Meinungsbildung vorantreiben Berater: Mandanten Mut zur Klage machen! Einfluss nehmen, etwa durch Engagement im Verband Alle Steuerpflichtige: Mut zur Klage durch aktive Auseinandersetzung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit