Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Ähnliche Dokumente
Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Der Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf das deutsche Urheberrecht (Kurzfassung) Umsetzung: 2. UrhRÄndG vom , BGBl. I, S.

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN. Brüssel, 28. März 2018 Rev1 MITTEILUNG

Urheber- und Verlagsrecht

1.2 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzwirkungen. 1.3 Zusammenhänge: Schutzvoraussetzungen Schutzrechtsbestand

Die Harmonisierung des Urheberrechts in Europa im Zeitalter von Internet und digitaler Technologie

1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines

Urheber- und Verlagsrecht

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen

Urheber- und Verlagsrecht

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller

Urheberrecht in der Schule. SGV-Forum, Thurpark Wattwil 18. November 2010

Europäisches und Internationales Medienrecht

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Urheberrecht. Grundlagen. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Das Urheberrecht im Kontext der Lehre Prinzipien des Urheberrechts

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Fortsetzung Vorlesung zum Urheberrecht 25. März 2014

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell -

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.

Grundrisse des Rechts. Urheberrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M.

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam

Naturalismus ( )

Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I Überblick und Einleitung A Allgemeines... 23

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz

Europäisches Urheberrecht

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR

Immaterialgüterrecht. Einführung & Designrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 22. Februar 2016

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke

Urheberrecht für die Praxis

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

E-lending - EuGH Fall Vereniging Openbare Bibliotheken -

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XI

Sui-generis Schutz für Datenbanken

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Multimedia & Copyright

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern

Inhalt. Vorwort 5. Abkürzungen 13. Einführung 17 A. Problemstellung 17 B. Gang der Untersuchung 18

Marco Hintze. Das Marken- und Urheberrecht in Deutschland, China und auf internationaler Ebene. VDM Verlag Dr. Müller

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrecht. Werkarten Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer Schutzentstehung

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrecht - Vorlesung HS 2007

Informationsrecht. Urheberrecht & Creative Commons. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 31.

Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Veranstaltung am Bibliothekartag Nürnberg

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Plagiat. Vorsicht vor geistigem Diebstahl! Version:

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR)

Urheberrecht. Mark Kibanov und Marius Ilias. 19. Mai Humboldt-Universität zu Berlin. Urheberrecht. Mark Kibanov und Marius Ilias.

Urheberrecht. Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf.

Gliederungen des positiven Rechts

Inhalt. Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungen. A. Einleitung 1. B. Die Welthandelsorganisation (WTO) 5

Inhaltsverzeichnis VII. Statt eines Vorworts: eine Gebrauchsanleitung... V Abkürzungsverzeichnis... XIII

Gliederungen des positiven Rechts

Bildrechte kontra Informationsfreiheit? Überraschende Rechtsfolgen von Digitalisierung

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES


Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Gemeinschaftsmarke und Internationale Marke I

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13. Einleitung UrhG Rechtsnatur 19 A. Gesetzliche Vermutungen 19 B. Tatsachenvermutungen 20

Urheberrecht für die praxis

Immaterialgüterrecht. Einführung & Designrecht. Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 19. Februar 2018

Immaterialgüterrecht II: Urheberrecht

Mediale Selbstdarstellung als persönliche geistige Schöpfung Nomos

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen durch Umgehungsmittel nach Wettbewerbsrecht und Urheberrecht

Software im Urheberrecht. Jörg Pohle. Einführung. Software im. 1. Korb. UrhG. Jörg Pohle. Zusammenfassung

Gliederungen des positiven Rechts

GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM

Gemeinsamer Tarif

Schutzvoraussetzungen und Schutzbereich von Produktgestaltungen im Urheberrecht. Michael Ritscher, 19. September 2017

Domain. Urheberrecht. Public im

Urheberrecht für die Praxis, 5. Auflage. 5. neu bearbeitete Auflage, 2009, 352 S., Lexikonformat, gbd,

INHALTSÜBERSICHT... VII INHALTSVERZEICHNIS... VIII ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...XVI LITERATURVERZEICHNIS...XIX MATERIALIENVERZEICHNIS...

Inhaltsverzeichnis. Einleitung... 1

Urheberrecht. Rechtsquellen

Dr. Johannes Juranek CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH. EDV/IT-Vertrag, Urheberrechtliche Grundlagen und Vertragstypen

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7. Abkürzungsverzeichnis 15. Literaturverzeichnis 22

Kurze Einführung. Urheberrechtschutz. Jeder der ein Werk geschaffen hat, soll grds. das Recht haben, zu bestimmen, wie das Werk genutzt wird.

Der Werkbegriff der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst

Transkript:

Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der Universität Zürich

Urheberrecht - Überblick Gegenstand Werke der Literatur und Kunst Schutzvoraussetzungen Geistige Schöpfung Individueller Charakter Erwerb Formlos durch Werkschöpfung (kein erforderlich) Schutzwirkungen Ausschliesslicher Gebrauch Urheberpersönlichkeitsrechte Zahlreiche Schranken Befristung

Urheberrecht - Überblick Rechtsgrundlagen National Urheberrechtsgesetz (URG) Urheberrechtsverordnung (URV) International Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) Rom-Abkommen Genfer Tonträger-Abkommen Brüsseler Satelliten-Abkommen WIPO Copyright Treaty (WCT) WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS)

Urheberrecht - Überblick Rechtsgrundlagen EU-Recht Richtlinie 2001/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des Geistigen Eigentums

Urheberrecht - Überblick Rechtsgrundlagen EU-Recht Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken

Urheberrecht - Gegenstand Werke der Literatur und Kunst Sprachwerke Musikwerke Werke der bildenden Kunst Werke mit wissenschaftlichem Inhalt Werke der Baukunst Werke der angewandten Kunst Visuelle und audiovisuelle Werke Choreographien und Pantomimen Computerprogramme

Urheberrecht - Gegenstand Näheres zum Werkbegriff Zugehörigkeit zu Literatur und Kunst Unabhängigkeit von Wert und Zweck Sinnliche Wahrnehmbarkeit, Festlegung nicht erforderlich Abgrenzungen Ideen und Konzepte Blosse Ausdrucksmittel wie Stil, Maltechnik, Akkorde etc. Werkexemplare Werk: Immaterielles Gut (sog. Ubiquität) Werkexemplar: Materialisiertes Werk, also physikalisch existente, häufig (aber nicht zwingend) körperliche Ausprägung des Werks Beispiele: "Der Prozess" als Text "Der Prozess" als Buch Computerprogramm "Firefox" auf Computer installierter "Firefox"

Urheberrecht - Gegenstand Entwürfe, Titel und Teile von Werken Entwürfe (URG 2 IV) Vollendung nicht erforderlich, aber: Erfüllen der Schutzvoraussetzungen Schutz entsteht im Zuge des schöpferischen Vorgangs Teile (URG 2 IV) Nicht nur vollständige Werke, auch Teile davon Erfüllen der Schutzvoraussetzungen durch Teile Titel (URG 2 IV) Urheberrechtlicher Schutz möglich Schutzvoraussetzungen nur äusserst schwer zu erfüllen Beispiele: Der alte Mann und das Meer (Ernest Hemingway) Grölende Einsamkeit (Paul Klee) nicht: Krieg und Frieden (Lev N. Tolstoi)

Urheberrecht - Gegenstand "Werke zweiter Hand" Grundsätze Schöpfung unter Benutzung vorbestehender Werke Selbständiger Schutz dieser Werke, wenn Schutzvoraussetzungen erfüllt Schutz der vorbestehenden Werke bleibt vorbehalten Drei Stufen Umgestaltung Blosse Umarbeitung eines vorbestehenden Werks kein individueller Charakter der Umgestaltung, kein selbständiger Schutz Bsp.: Weglassen von Textpassagen, Kolorierung eines Bildes Bearbeitung Schöpferische Veränderung eines vorbestehenden Werks individueller Charakter und damit selbständiger Schutz der Bearbeitung aber: individueller Charakter des vorbestehenden Werks noch erkennbar Bsp.: Übersetzung, Verfilmung, Inszenierung

Urheberrecht - Gegenstand "Werke zweiter Hand" Drei Stufen Neugestaltung Lösung vom vorbestehenden Werk, das "nur" als Anregung dient individueller Charakter und damit selbständiger Schutz der Neugestaltung individueller Charakter des vorbestehenden Werks nicht mehr erkennbar Bsp.: BGE 125 III 328, 332 (Devanthéry/Niederhauser) Rechtliche Situation Umgestaltung: ein Urheberrecht am vorbestehenden Werk Bearbeitung: zwei Urheberrechte Urheberrecht am vorbestehenden Werk und Urheberrecht an der Bearbeitung Nutzung der Bearbeitung nur mit Zustimmung des Inhabers der Urheberrechte am bearbeiteten Werk Neugestaltung: zwei voneinander unabhängige Urheberrechte

Urheberrecht - Gegenstand Sammelwerke Schutz des Sammelwerks (URG 4 I) Schutzvoraussetzungen erfüllt durch Auswahl oder Anordnung der Bestandteile Selbständiger Schutz des Sammelwerks, unabhängig von allfälligem urheberrechtlichen Schutz der Bestandteile Beispiele: Anthologien Entscheidsammlungen Schutz der Bestandteile (URG 4 II) Bestandteile können selbständig geschützt sein Aufnahme in Sammelwerk berührt Schutz nicht

Urheberrecht - Gegenstand Datenbanken Schutz als Sammelwerk (URG 4 I) Schutzvoraussetzungen erfüllt durch Auswahl oder Anordnung der Daten Beispiele: Enzyklopädien, Gedichtsammlungen nicht: Telefonbücher etc. "Schutz" durch UWG (URG 4 II) unabhängig von allfälligem urheberrechtlichen Schutz Unmittelbare Übernahme: UWG 2 und UWG 5 lit. c Exkurs: Sonderschutz in EU Datenbankenrichtlinie (RL 96/9/EG) Urheberrechtlicher Schutz Sui generis-schutz

Urheberrecht - Gegenstand Nicht geschützte Werke Erlasse (URG 5 I lit. a) Gesetze und Verordnungen völkerrechtliche Verträge andere amtliche Erlasse Zahlungsmittel (URG 5 I lit. b) Amtliche Publikationen (URG 5 I lit. c) Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche (URG 5 I lit. d) Ebenfalls nicht geschützt: amtliche oder gesetzlich geforderte Sammlungen und Übersetzungen dieser Werke (URG 5 II)

Urheberrecht - Schutzvoraussetzungen Geistige Schöpfung Werke als von Menschen Geschaffenes Gestalteter, geistiger Inhalt Ergebnis des menschlichen Willens Ausdruck einer Gedankenäusserung Abgrenzungen Schöpfungen von Tieren Schöpfungen von Computern (nicht: mithilfe von Computern) sog. "objets trouvés" Föhrenwurzeln Versteinerungen Aufnahmen von Tierstimmen

Urheberrecht - Schutzvoraussetzungen Individueller Charakter Problemstellung Zentrale Bedeutung: Entscheidendes Kriterium für Grenzziehung zwischen geschützten und nicht geschützten Werken Schwer fassbares, wenig präzises Kriterium Abstrakte Konzepte vs. verzweigte Kasuistik Einige Grundsätze Massgeblich ist Gesamteindruck Massgeblich ist Werk-Individualität, nicht Urheber-Individualität Nicht massgeblich sind Umstände der Entstehung des Werks Einige Konzepte Originalität vs. Individualität Statistische Einmaligkeit (Max Kummer) Differenzierte Individualität (Verweis)

Urheberrecht - Schutzvoraussetzungen Individueller Charakter Abstrakte Kriterien Werk weist unverkennbar charakteristische Züge auf Kein anderer hätte das Werk so geschaffen Hinreichend kreativer Schritt über blosses Anderssein hinaus Werk ist etwas Einmaliges und Besonderes Konkretisierung: Differenzierte Individualität Abstraktes Mass der Individualität ist stets dasselbe Konkrete Beurteilung erfolgt immer relativ, mit Bezug auf Werkkategorie Analyse konkreter Kriterien für jede Werkkategorie, bspw. Fotografie Wahl von Objekt, Bildausschnitt und Zeitpunkt des Auslösens Anordnung der Bildkomponenten Verteilung von Licht und Schatten Einsatz bestimmter Objektive oder Filter Bearbeitung des Negativs

Urheberrecht - Schutzvorauss. Individueller Charakter - Beispiele BGE 130 III 168: individuell BGE 130 III 714: nicht individuell

Urheberrecht - Schutzvoraussetzungen Individueller Charakter - Beispiele BGE 136 III 225: individuell BGE 134 III 166: nicht individuell

Urheberrecht - Schutzvoraussetzungen Individueller Charakter - Beispiele BGE 113 II 190: individuell OGer ZH, sic! 2002, 342: nicht individuell

Urheberrecht - Schutzvoraussetzungen Individueller Charakter - Beispiele OGer ZH, sic! 2010, 889: individuell HGer AG, sic! 2008, 707: individuell