Mag. Karl Seiser. Berufliche Qualifizierung für Menschen mit Beeinträchtigungen in Österreich



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Transkript:

Mag. Karl Seiser Berufliche Qualifizierung für Menschen mit Beeinträchtigungen in Österreich

Überblick 1. Wandel in der Geschützten Arbeit in Österreich am Beispiel von FAB Pro.Work Micheldorf 2. Berufliche Qualifizierung am Beispiel von AIB Steyr 3. Weitere Anbieter Beruflicher Qualifizierung 4. Gesetzliche Grundlagen auf Länderebene 5. Gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene 6. Zusammenfassung 7. Quellen

Einstieg

Inklusion Timeline: Bis 2015: Schließung der Geschützten Werkstätten Micheldorf und Haslach mit anschließender Eröffnung von Einrichtungen für Berufliche Qualifizierung Bis 2017: Abbau von 25% Werkstättenplätzen mit gleichzeitiger Ausweitung der Plätze in der Arbeitsbegleitung Bis 2025: Keine Geschützten Werkstätten mehr in Oberösterreich, sondern ausschließlich Geschützte Arbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes

Berufliche Qualifizierung Best Practice Beispiel: AIB Steyr Eröffnung 2006 16 Menschen mit Beeiträchtigungen (MmB) zwischen 15 und 30 Jahren Dauer: 3 Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 5 Jahren) 3 Phasen: Assessment (3 Monate) Praktische Ausbildung (21 Monate) Outplacement (12 Monate) Ziel: Junge MmB praxisnah für das Berufsleben ausbilden und in den Arbeitsmarkt inkludieren

Berufliche Qualifizierung Weitere Anbieter (Auswahl): In OÖ: FAB (Virtual Office) Caritas Lebenshilfe OÖ Miteinander GmbH Öst. Zivilinvalidenverband In Ö: Jugend am Werk, Wien Ibi (Psychosoziale Zentren GmbH), NÖ Rettet das Kind, Burgenland Anders kompetent GmbH, Salzburg Ausbildungszentrum Vorarlberg Aufbauwerk der Jugend, Tirol Alpha nova, Steiermark Autark, Kärnten

Gesetze (Länder) Chancengleichheitsgesetz (OÖ): Ziel dieses Landesgesetzes ist es, MmB nachhaltig zu fördern, insbesondere durch die Vermeidung des Entstehens von Beeinträchtigungen und Behinderungen und durch die Verringerung von Beeinträchtigungen, sowie ihnen ein normales Leben und eine umfassende Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, um die Chancengleichheit von MmB zu erreichen. ( 1) MmB haben einen Rechtsanspruch auf Heilbehandlung ( 9) Frühförderung und Schulassistenz ( 10) Arbeit und Fähigkeitsorientierte Aktivität (u.a. Berufliche Qualifizierung 11) Wohnen ( 12) Persönliche Assistenz ( 13) Mobile Betreuung und Hilfe ( 14)

Gesetze (Länder) Chancengleichheitsgesetz (OÖ): Definition Berufliche Qualifizierung: Eine Maßnahme, bei der die berufliche Orientierung des Menschen mit Beeinträchtigungen festgestellt wird, und die durch individuelle Förderung, Aus- und Weiterbildung des Menschen mit Beeinträchtigungen in Form von Berufsfindung, Berufsausbildung durch Lehre, Teilqualifizierungslehre, Um- oder Nachschulung und Erprobung auf dem Arbeitsplatz der nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration dient. Finanzierung: Land Oberösterreich

Gesetze (Bund) Berufsausbildungsgesetz 8b: Integrative Berufsausbildung: Abs. 1: Längere Lehrzeit (Verlängerung um 1-2 Jahre) Abs. 2: Teilqualifikation (Einschränkung auf bestimmte Teile eines Lehrberufs (1-3 Jahre) Abs. 3: Vorrangig in Lehrbetrieben Abs. 4: Für nicht vom AMS vermittelbare Personen: SPF am Ende der Pflichtschule mit Sonderschullehrplan Ohne oder negativer Hauptschulabschluss Behinderte Personen, für die in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann Abs. 6: Begleitung durch Berufsausbildungsassistenz Abs. 7: Auftrag ergeht durch AMS oder Bundessozialamt an soz.päd. Einrichtung Abs. 9: AMS kann Berufliche Orientierungsmaßnahme empfehlen Abs. 10: Teilabschlussprüfung möglich = Teillehre Abs. 22: TeilnehmerInnen gelten als Lehrlinge = sozial- und arbeitslosenversichert

Gesetze (Bund) Berufsausbildungsassistenz (BAG 8b, Abs. 6): Anlaufstelle für alle am Bildungsprozess beteiligten Personen und Einrichtungen Evaluierung 2009: 35 BerufsausbildungsassistentInnen betreuten >2000 Jugendliche seit 2003 Auftragserteilung durch AMS und Bundessozialamt (an Jugend am Werk GmbH), sowie Land OÖ (an Hilfswerk) Durchschnittsalter 18,6 Jahre 26,4% Abbrüche Probleme: Zusammenarbeit Berufsschulen Berufsausbildungsassistenz Zu kurze Nachbetreuungsfrist (14 Tage) Jährliche Neuvergabe durch Auftraggeber

Quellen OÖ Chancengleichheitsgesetz: www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.landoberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/39501_deu_html.htm Berufsausbildungsgesetz: www.ris.bka.gv.at http://www.ris.bka.gv.at/dokument.wxe?abfrage=bundesnormen&dokumentnum mer=nor40099523 Berufsausbildungsassistenz: www.dabei-austria.at http://www.dabei-austria.at/index.php/seite/109 FAB: www.fab.at http://www.fab.at/arbeit_beschaeftigung_geschaeftsfelder_prowork.htm