BMBF 21.10.2010. Forschungskooperationen zwischen Fachhochschulen und Universitäten stärken Wissenschaftlichen Nachwuchs in Forschungskollegs fördern



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Transkript:

BMBF 21.10.2010 Forschungskooperationen zwischen Fachhochschulen und Universitäten stärken Wissenschaftlichen Nachwuchs in Forschungskollegs fördern 1. Zielsetzung, Grundlage Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Forschungsförderung im Rahmen der Hightech-Strategie neu ausgerichtet. Die Forschungslandschaft ist in Deutschland heute insgesamt deutlich besser aufgestellt als noch vor einigen Jahren. Innovationsallianzen und regionale Spitzencluster sorgen für Synergien zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Universitäten, industriellen Forschungszentren und Anwendern. Die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft konnte deutlich vorangetrieben werden. Zugleich haben in den letzten Jahren die Fachhochschulen ihre Stärken in der anwendungsnahen Forschung und im Wissens- und Technologietransfer mit Unternehmen deutlich ausbauen können. Sichtbarster Ausdruck dieser positiven Entwicklung ist die hohe Mobilisierung von Forschungspartnern wie Unternehmen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in BMBF-Projekten mit Fachhochschulen zusammenarbeiten. Der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses kommt eine hohe Bedeutung zu - zahlreiche Studierende, Absolventen, Promovenden und Postdocs arbeiten in den Projekten mit. Jetzt kommt es darauf an, auf die entwickelten Stärken aufzusetzen. Zuwendungszweck Fachhochschulen und Universitäten soll die Möglichkeiten eröffnet werden, bestehende Forschungskooperationen auszubauen und im Rahmen gemeinsamer Forschungskollegs Absolventen zu promovieren. Hierfür bietet das BMBF die Förderung von Pilotprojekten im Rahmen ausgewählter Fachprogramme an. Rechtsgrundlage Die Förderung erfolgt als Zuwendung des BMBF nach Maßgabe der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- oder Kostenbasis, der Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie grundsätzlich

- 2 - der Förderrichtlinien der ausgewählten Fachprogramme. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 2. Fachprogramme des BMBF Die Projekte müssen einen Beitrag zu den Zielen der Fachprogramme des BMBF und den darin definierten Forschungsthemen leisten. Im Rahmen folgender Fachprogramme können gemeinsame Projekte beantragt werden: Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit Softwaresysteme, Wissenstechnologien Produktionsforschung Werkstoffforschung, Programm Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft Optische Technologien Photovoltaik, z.b. organische Photovoltaik, Solarenergietechnik Elektronik und Elektroniksysteme, Elektromobilität Sicherheitsforschung Medizintechnik Gesundheitsforschung (in den Bereichen Pflege, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Hebammenwesen) Ernährungsforschung Bioverfahrenstechnik Energiemanagement und Energiespeicher, z.b.lithium-ionen-batterie Techniken für Erneuerbare Energien, z.b. BioEnergie 2021 Megacities Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit 3. Gegenstand der Förderung Anträge müssen eine Kooperation zwischen mindestens einer Universität und einer Fachhochschule vorsehen und auf bereits vorhandenen Forschungskooperationen aufbauen. Gefördert werden Projekte, die neben der Bearbeitung eines gemeinsamen Forschungsthemas auch eine gemeinsame Förderung und Qualifizierung von Promovierenden der beteiligten Hochschulen beinhalten. Angestrebt wird eine Förderung von insgesamt 6-8 Pilotprojekten. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen

- 3 - Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Darin enthalten sind neben den Ausgaben für Forschung und Entwicklung insbesondere Mittel für die Förderung der beteiligten Doktoranden. Die Projekte können für die Dauer von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um weitere drei Jahre auf der Basis eines Fortsetzungsantrags gefördert werden. Die Fördersumme kann bis zu 600.000 Euro pro Jahr betragen. 4. Kriterien für die Förderung sind: 1. Beitrag des Forschungskollegs zu den Zielen des jeweiligen Fachprogramms 2. Gemeinsames Forschungskonzept Wissenschaftliche Qualität und Relevanz entsprechend den Kriterien des jeweiligen Fachprogramms Bei der Bewertung werden beispielsweise folgende Gesichtspunkte eine Rolle spielen: o Wie wird der wissenschaftliche Neuigkeitswert beurteilt? o Sind anspruchsvolle Promotionsvorhaben zu erwarten? o Ist die fachliche Fokussierung und Kohärenz zielführend? o Welche Synergie-Effekte sind durch die Zusammenarbeit zu erwarten? o Wie steht es um Ausgewiesenheit und Expertise der beteiligten Wissenschaftler? o Erscheint die fachliche Zusammensetzung der Beteiligten sinnvoll? o Trägt das Konzept einer möglichen Standortverteilung Rechnung? o Besteht ein vielversprechendes Forschungsumfeld? 3. Gemeinsames, strukturiertes Qualifizierungskonzept von Universität und Fachhochschule Etablierung nachhaltiger Kooperationen transparente und verbindliche Regelung des Promotionsverfahrens zwischen den beteiligten Hochschulen klar definierte, gemeinsame Betreuungsstrukturen Sicherstellung der Gleichbehandlung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen in den Programmen 4. Gleichberechtigter Einfluss von FH und Universität auf die Gestaltung und Arbeit des Kollegs

- 4-5. Aufbau auf bereits vorhandenen Forschungskooperationen und Verbundstrukturen, dokumentiert z.b. durch gemeinsame Drittmittelprojekte 6. Schlüssige Begründung der beantragten Mittel 5. Antragstellung und Auswahlverfahren: Die begutachtungsfähigen Vorhabenbeschreibungen sind formlos bis spätestens zum 1. Februar 2011, 24:00 Uhr (Abgabefrist) einzureichen. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen grundsätzlich über das Internet-Portal pt-outline https://www.pt-it.de/ptoutline/forschungskolleg/ eingereicht werden. Damit die Online-Version der Vorhabenbeschreibung Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu o. g. Termin unterschrieben beim mit der Koordinierung beauftragten Projektträger vorliegen (Ansprechpartnerin bei PT-DLR s.u.): Teil der Vorhabenbeschreibung ist neben den Eckdaten des pt-outline-formblatts insbesondere eine inhaltliche Darstellung des Vorhabens. Diese soll folgende Gliederung befolgen und darf den Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten (Arial 11, Zeilenabstand 1,5, mind. 3 cm Rand): 1. Ziele des Projekts (insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik und der bestehenden Forschungskooperation der Verbundpartner), 2. Beitrag des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen dieser Bekanntmachung sowie Einordnung in den fachlichen Kontext des relevanten BMBF-Fachprogramms (kurz), 3. Darstellung des Forschungskonzepts (wissenschaftliche Qualität und Relevanz entsprechend des jeweiligen Fachprogramms), 4. Gemeinsames Qualifizierungskonzepts für die Promovierenden sowie 5. Beschreibung der internen Organisation und des wissenschaftlichen Umfelds der Verbundpartner, Organisation der Zusammenarbeit im Forschungskolleg, 6. Zeitplanung und Kostenschätzung (Personal-, Sach-, Reisemittel, ggf. Berücksichtigung von Eigenbeteiligung und Drittmittel).

-5- Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Als Anhang können (zusätzlich zu den 25 Seiten) Literatur- bzw. Projektlisten und Lebensläufe beigefügt werden. Weitere Anlagen werden nicht zugelassen. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ansprechpartner beim Projektträger ist Frau Dr. Dagmar Bley: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Projektträger im DLR Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 0228-3821-727 Fax: 0228-3821-540 E-Mail: dagmar.bley@dlr.de Die formalen und grundsätzlichen inhaltlichen Voraussetzungen einer Förderung im Rahmen der Fachprogramme werden vom BMBF, ggf. mit Hilfe der für die Fachprogramme zuständigen Projektträger, geprüft. Die in Frage kommenden Anträge werden anschließend einer unabhängigen Jury unter Vorsitz des Generalsekretärs der VolkswagenStiftung übergeben. Diese Jury bewertet in einem ersten Schritt die schriftlichen Vorhabenbeschreibungen und trifft eine Vorauswahl. In einem zweiten Schritt werden in der Vorauswahl positiv bewertete Projekte zu einer mündlichen Präsentation ihres Vorhabens geladen. Auf dieser Basis unterbreitet die Jury dem BMBF eine Liste der förderwürdigen Projekte (Ranking). Die positiv bewerteten Projekte werden vom PT-DLR in Abstimmung mit dem BMBF gebeten, einen förmlichen Projektantrag einzureichen. Dieser bildet die Grundlage der endgültigen Förderentscheidung des BMBF. Angestrebt wird eine Förderentscheidung im Sommer 2011 mit einem Förderbeginn zum Wintersemester 2011/2012.