Deutscher Bundestag Drucksache 18/8239. Antrag. 18. Wahlperiode der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8239 18. Wahlperiode 26.04.2016 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Tschernobyl und Fukushima mahnen Verantwortungsbewusster Umgang mit den Risiken der Atomkraft und weitere Unterstützung der durch die Reaktorkatastrophen betroffenen Menschen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Vor 30 Jahren, am 26. April 1986, ereignete sich in Tschernobyl ein katastrophaler Unfall mit verheerenden Folgen für Mensch und Umwelt: Die Katastrophe im Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl im Norden der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (USSR) war die direkte Folge eines Experiments, welches durch eine Verkettung von verschwiegenen technologischen Schwächen und menschlichem Fehlverhalten während des Experiments zur Explosion des Reaktors führte. Durch die Explosion kam es zur massiven Freisetzung von Radioaktivität. Eine Fläche von mehr als 200.000 Quadratkilometern in ganz Europa wurde kontaminiert. In den am stärksten betroffenen Gebieten in Belarus, der Ukraine und in Russland lebten zum Zeitpunkt der Katastrophe rund 7,2 Millionen Menschen. 70 Prozent des radioaktiven Niederschlages gingen allein in Belarus nieder. Auch im weiteren Verlauf der Katastrophe kam es zu schwerwiegenden politischen Fehlentscheidungen. Evakuierungen erfolgten teilweise erst mit deutlicher Verzögerung. Über 300.000 Menschen verloren ihre Heimat. Über die Zahl der Toten gibt es immer noch keine Klarheit, da es sich bei Gesundheitsbeeinträchtigungen durch radioaktive Strahlung um Langzeitschädigungen handelt, die erst nach und nach auftreten. Umweltorganisationen, unabhängige Tschernobyl-Experten und Tschernobyl-Hilfsorganisationen gehen bei ihren Schätzungen von bis zu 100.000 Toten aus. Im Gegensatz dazu hat das Chernobyl Forum, bestehend aus IAEO, UNDP, FAO, UNEP, UNOCHA, UNSCEA und World Bank Group, resultierend aus seinen Untersuchungen im Jahr 2006 bis zu 9.000 Tote als Folge des Tschernobyl-Unfalls beziffert. Bis zu 600.000 Menschen, so genannte Liquidatoren, waren am Reaktor und in den umliegenden verstrahlten Gebieten im Einsatz, um die Folgen der Katastrophe einzudämmen. Ihr Einsatz hat Schlimmeres verhindert. Viele dieser Retter sind verstorben, ein Teil leidet heute noch an strahlenbedingten Krankheiten. Insgesamt gibt es in den Ländern Russland, Belarus und Ukraine ca. 7 Millionen anerkannte Tschernobyl-Betroffene, also Menschen, die durch den Reaktorunfall einen gesundheitlichen oder finanziellen Nachteil erlitten haben.

Drucksache 18/8239 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1997 wurde der Chernobyl Shelter Fund (CSF) bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) eingerichtet, mit dem ein neuer Sicherer Einschluss (New Safe Confinement (NSC)), ein Umhüllungsbauwerk (Shelter) für den alten maroden Sarkophag über Block 4, finanziert werden sollte. Das bisher zugesagte Volumen nur für das NSC liegt bei 1,5 Mrd. Euro. Die Fertigstellung ist für Ende 2017 vorgesehen. Angesichts einer Finanzierungslücke im Jahr 2015 zur Fertigstellung von insgesamt 615 Mio. Euro hat Deutschland sich im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft massiv dafür eingesetzt, dass die EBWE mit 350 Mio. Euro die Hälfte der fehlenden Mittel zur Verfügung stellt. Zusätzlich übernimmt die EBWE eine Garantieleistung in Höhe von 100 Mio. Euro. Nach dem Bundeshaushalt 2016 und dem Finanzplan bis 2019 ist die Bundesregierung bereit, in diesem sowie in den nächsten drei Jahren einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 19 Mio. Euro zur Fertigstellung des NSC in den CSF zu zahlen. Die Finanzierung der neuen Schutzhülle konnte im Rahmen einer außerordentlichen Geberkonferenz am 29. April 2015 unter deutschem Vorsitz sichergestellt werden. Die G7-Staaten und die EU haben gemeinsam 165 Mio. Euro bereitgestellt. Drittstaaten haben bisher mehr als 80 Mio. Euro zugesagt. Nach der Fertigstellung des NSC soll mit der Bergung und Sicherung der verstrahlten Reste des Reaktorblocks begonnen werden. Diese Arbeiten werden eine große Herausforderung für die Ukraine bedeuten. Durch die bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen konnte keine weitere Radioaktivität aus dem eingestürzten Reaktorgebäude entweichen und dies soll auch in Zukunft durch das NSC verhindert werden. Im Umfeld des Sperrgebietes leben immer noch mehrere Millionen Menschen. Vor allem Kinder haben weiterhin mit möglichen gesundheitlichen Folgen zu rechnen. Tschernobyl hatte nicht nur gravierende umwelt- und gesundheitsschädliche Folgen, sondern hat auch im sozialen und psychologischen Bereich Spuren hinterlassen. Positiv ist zu vermerken, dass als Reaktion auf die Katastrophe von Tschernobyl 1986 eine außergewöhnliche europäische Solidaritätsbewegung entstand. Circa 1.000 Vereine, Verbände und Initiativen wurden in der Folge in Deutschland gegründet. Unzählige Menschen engagieren sich bis heute ehrenamtlich, so dass auch 30 Jahre nach dem Reaktorunfall immer noch mehrere hundert Initiativen aktiv sind. Ihre Arbeit ist beispielhaft für ein bürgerschaftliches humanitäres Engagement, ohne das die Opfer der Katastrophe weitgehend alleingelassen wären. Die Arbeit dieser Menschen verdient höchste gesellschaftliche Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung. 30 Jahre nach dem katastrophalen Unfall sehen sich die Tschernobyl-Initiativen mit Problemen konfrontiert. Mangelnder Nachwuchs und ein allgemein geringeres Spendenaufkommen sind nur zwei davon. Zudem erschweren bürokratische Hindernisse in Belarus und der Ukraine die Arbeit. Insbesondere schränken die Regeln für die Registrierung humanitärer Hilfsmittel in Belarus den Handlungsspielraum der Initiativen ein. Vor diesem Hintergrund erwächst die Aufgabe für Deutschland, zu handeln und gemeinsam mit den humanitären Organisationen einen Beitrag zur Schaffung einer europäischen Erinnerungskultur an die Katastrophe von Tschernobyl zu leisten. Hier muss Deutschland Verantwortung und Solidarität zeigen und zwar langfristig, denn auch die zukünftigen Generationen der Menschen, die in den immer noch kontaminierten Gebieten leben, werden betroffen sein. Dazu bedarf es der Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Vereine und Verbände vor Ort durch Politik und Gesellschaft, eines intensiven europäischen Jugendaustausches mit der Ukraine und Belarus, um die zukünftigen Generationen mit einzubinden. Vor fünf Jahren, am 11. März 2011, ereignete sich die Reaktorkatastrophe von Fukushima. Ursachen waren ein Seebeben 130 km vor der japanischen Küste und der

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/8239 folgende Tsunami. In der Folge havarierten vier Reaktorblöcke. Wellen und Seebeben verursachten den Ausfall der kompletten Stromversorgung einschließlich der Notstromversorgung. In drei der zerstörten Reaktoren kam es in der Folge zur Kernschmelze. Aufgrund der Höhe der radioaktiven Freisetzung wurde der Unfall auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die höchste Stufe 7 (katastrophaler Unfall) eingeordnet. 185.000 Menschen aus den Gebieten rund um das AKW mussten ihre Heimat verlassen, Böden, Gewässer und Wälder und landwirtschaftlich genutzte Flächen wurden kontaminiert. Auch nach fünf Jahren ist es noch immer nicht gelungen, die weitere Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern. Weiterhin gelangt kontaminiertes Wasser in das Meer vor dem Kraftwerk. Wo die Leckagen sich genau befinden, ist ebenso unklar wie der Zustand im Inneren der Reaktoren, eine Lokalisierung der geschmolzenen und verfestigten Reaktorkerne ist bislang noch nicht möglich gewesen. Derzeit laufen Gegenmaßnahmen, über deren Umfang und Wirkung kritisch diskutiert wird. Dazu gehört auch die Errichtung eines unterirdischen Gefrierwalls um die havarierten Reaktorblöcke. Es wird noch Jahre bzw. Jahrzehnte dauern, bis das geschmolzene Kernmaterial aus den Blöcken 1 bis 3 entfernt sein wird. Die japanischen Behörden reagierten umgehend und evakuierten 110.000 Menschen und organisierten die Abgabe von Iodidtabletten an rund 900.000 Menschen. Ähnlich wie in Tschernobyl waren die Menschen, die im Kraftwerk Tätigkeiten verrichtet haben und bei den Rückbau- und Dekontaminationsarbeiten halfen bzw. immer noch helfen, den größten Strahlendosen ausgesetzt. Laut Betreiberfirma Tepco waren mehr als 46.000 Arbeiter in Fukushima im Einsatz. Davon haben etwa 10.000 Arbeiter Strahlendosen oberhalb von 20 msv erhalten. Zum Vergleich: 20 msv ist der in Deutschland geltende jährliche Grenzwert für die berufliche Strahlenexposition. Bisher ist nicht bekannt, dass einer der Arbeiter an der akuten Strahlenkrankheit erkrankt sei. Die systematische Überprüfung der Kinder von Fukushima auf Schilddrüsenveränderungen hat ergeben, dass die Zahl der Schilddrüsenkrebsfälle in den betroffenen Gebieten ansteigen wird. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen und die langfristigen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind bisher noch nicht absehbar. Als Konsequenz aus der Katastrophe von Fukushima wurde in Deutschland zuerst ein Moratorium für acht Atomkraftwerke verabschiedet. Im Sommer 2011 wurde dann im breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens der beschleunigte Ausstieg aus der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung bis spätestens Ende 2022 beschlossen. Im Juni 2015 hat der Betreiber vorfristig das AKW Grafenrheinfeld als erstes der letzten neun AKW endgültig vom Netz genommen. Spätestens Ende 2017 wird das AKW Gundremmingen B als nächstes folgen. Deutschland wird damit einen geordneten Rückzug aus der Atomenergie zur Stromerzeugung bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien vollziehen. Auch die Suche nach einem Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle wurde als neuer Prozess gestartet. Die noch in Deutschland befindlichen Atomreaktoren werden im internationalen Vergleich auf höchstem Sicherheitsniveau betrieben. Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen haben höchste Priorität und zwar bis zum letzten Tag des Betriebs bzw. auch während der Stilllegung und des Rückbaus. Gefahren der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung können jedoch nicht nur auf möglichen technischen Pannen oder Verschleiß und Materialermüdung beruhen, sondern auch aufgrund möglichen menschlichen Fehlverhaltens oder Versagens. Es ist daher zum einen notwendig, dass das in Atomanlagen eingesetzte Personal bis zum letzten Tag, d. h. auch während der Stilllegung und des Rückbaus, optimal geschult ist und aufmerksam seine Arbeit verrichtet und zum anderen eine mögliche absichtliche Gefährdung durch Menschenhand verhindert wird. Dazu gehört auch eine Fortsetzung der Nuklearforschung in Deutschland. Maximale Vorkehrungen gegen Terrorangrif-

Drucksache 18/8239 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode fe müssen dauerhaft umgesetzt werden. Die Erkenntnisse rund um die jüngsten Terroranschläge in Europa verdeutlichen, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen und damit auch der Schutz von Atomkraftwerken oberste Priorität haben muss. Gleichzeitig müssen Rettungskräfte bis zum letzten Tag, d. h. auch während der Stilllegung und des Rückbaus, auf einen möglichen Unfall vorbereitet sein. Dafür benötigen sie zum Beispiel entsprechendes Wissen über die Gefahren und Auswirkungen von Radioaktivität bzw. den Umgang mit und die Behandlung von Strahlenopfern. Auch genaue länderübergreifende Absprachen und Vorbereitungen sind aufgrund der möglichen weitreichenden Strahlungsausbreitung wichtig. Es muss zudem an Strategien gearbeitet werden, wie die im Katastrophenfall belasteten Gebiete dekontaminiert werden können bzw. wie mit den betroffenen Regionen weiter umgegangen werden kann. Die Notwendigkeit zur weiteren Förderung der Forschung zu ionisierenden Strahlen sowie der nuklearen Sicherheitsforschung besteht in Deutschland weiterhin. Der wissenschaftliche Nachwuchs ist zu fördern, um Kompetenzen auf diesen Gebieten zu erhalten. Nur so kann Deutschland auch künftig sprech-, urteils- und handlungsfähig bleiben. Die Ereignisse in Tschernobyl und Fukushima haben in Deutschland gezeigt, dass eine Abkehr von der Nutzung der Atomenergie zur Stromgewinnung notwendig ist. Zum 11. März 2016, dem fünfjährigen Gedenktag an die Atomkatastrophe von Fukushima, erklärte der Bürgermeister von Fukushima City: Als Stadt sind wir der Meinung, dass wir eine Gesellschaft schaffen müssen, die nicht auf die Atomkraft angewiesen ist (...). Das in Deutschland erworbene Wissen wird uns in Fukushima City als Referenz bei unseren Bemühungen helfen, um Erneuerbare Energien und Energieeffizienz aktiv voranzutreiben. Bisher hat kein anderes Land so konsequent auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima reagiert wie Deutschland. 30 Jahre nach Tschernobyl und fünf Jahre nach Fukushima ist festzustellen, dass viele andere Länder ihre Atompolitik nicht geändert haben. In Belgien, Frankreich, der Schweiz und der Tschechischen Republik stehen ältere Reaktoren in direkter Grenznähe zu Deutschland. Viele Menschen vor Ort sind besorgt, und Initiativen engagieren sich für die Stilllegung der Reaktoren von Temelín in Tschechien, von Fessenheim und Cattenom in Frankreich oder Tihange in Belgien. An letzterem Standort ist der Reaktorblock 2 in die Kritik geraten, weil man in der Wandung des Reaktordruckbehälters mehrere tausend wasserstoffinduzierte Risse ( Wasserstoff-Flocken ) festgestellt hat, ebenso wie beim belgischen Reaktor Doel 3, welche wahrscheinlich bei der Produktion des Behälters entstanden sind. Auch im schweizerischen Beznau, dem Standort des dienstältesten AKW der Welt, hat man z. B. ähnliche Befunde am Druckbehälter nachgewiesen. Deutschland hat daher ein Interesse daran, dass besonders bei diesen grenznahen Reaktoren das Sicherheitsniveau erhöht wird. Die Entscheidung über den Energiemix liegt in der Souveränität eines jeden einzelnen Landes. Gleichzeitig kann nicht geleugnet werden, dass die Auswirkungen im Falle eines atomaren Unfalls auch im Zweifelsfall Auswirkungen auf benachbarte Länder haben können. Dieser Fall gilt nicht für andere Energiegewinnungsformen. Es ist daher angeraten, dass generell bezüglich der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung mehr gegenseitige Verantwortung übernommen wird. Höhere Mindestsicherheitsstandards in anderen Staaten, die Verpflichtung von grenzübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Laufzeitverlängerungen, d. h. bei der Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken über den Zeitraum einer ursprünglich befristeten Betriebsgenehmigung hinaus, und einheitliche Haftungsregelungen in angemessener Höhe wären wünschenswert. Es gilt daher, auf EU-Ebene, aber auch bilateral in Konsultationen auf andere Staaten einzuwirken. Die Zahl der in Betrieb befindlichen 441 Atomkraftwerke (Dezember 2015) weltweit ist seit vielen Jahren relativ konstant geblieben, 65 Atomkraftwerke sind aktuell im Bau. Der Höchststand war 2002 erreicht. In der EU ist die Zahl der in Betrieb

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/8239 befindlichen Atomkraftwerke seit dem Höchststand von 177 Reaktoren 1989 durch Abschaltungen auf jetzt 128 gesunken. Bei den Neubauprojekten in Finnland und Frankreich kommt es trotz modernster Technik aufgrund von Qualitätsmängeln immer wieder zu jahrelangen Bauverzögerungen. Die Kosten haben sich jeweils um mehrere Milliarden Euro erhöht. Die weltweit durchschnittliche Bauzeit von mehr als neun Jahren sowie die hohen Baukosten von vielen Milliarden Euro machen Neubauten derzeit aus privatwirtschaftlicher Sicht unattraktiv. Trotz Tschernobyl und Fukushima planen einige Staaten AKW-Neubauten bzw. sie bauen derzeit konkret neue Reaktoren. Insbesondere China, Indien und Südkorea wollen den Atomenergieausbau forcieren. Beim Neubau sticht China heraus, wo sich mehr als 20 Reaktoren im Bau befinden und fünf weitere genehmigt sind, darunter erstmals in China komplett selbst entwickelte Reaktoren. Das Land hat das ehrgeizigste Atomprogramm der Welt und plant, seine Kapazitäten bis 2030 in dem Bereich von zwei auf zehn Prozent des Strombedarfs bzw. auf 150 GW zu erweitern. Einige Länder bzw. Unternehmen verfolgen ein wirtschaftliches Interesse, Atomtechnologie zu exportieren bzw. Atomkraftwerke im Ausland zu bauen und zu betreiben. Dies sind neben Frankreich (AREVA/EDF) insbesondere Russland (Rosatom) und China. In China wurde beispielsweise die Exportinitiative im letzten Jahr durch Fördergelder massiv verstärkt. Die Angebote der verschiedenen Anbieter enthalten zum Teil komplette Finanzierungspakete. Auch in Belarus, wo große Teile des Territoriums durch den katastrophalen Unfall von Tschernobyl kontaminiert wurden, wird seit 2013 an einem ersten Atomkraftwerk gearbeitet, nachdem mit Russland ein Abkommen zum Bau unterzeichnet wurde und Russland Belarus einen Kredit in Höhe von 10 Mrd. US-Dollar hierfür zur Verfügung gestellt hat. Mit weiteren Ländern werden Abmachungen, Vorverträge oder konkrete Verträge über AKW-Neubauten geschlossen. Darunter befinden sich Staaten, die zum Teil noch überhaupt keine Erfahrungen mit der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung haben. Diese Staaten könnten auch in erneuerbare Energien investieren. Deutschland als Vorreiter bei der Energiewende könnte hier Überzeugungsarbeit leisten. Dies macht nicht nur umwelt- und sicherheitspolitisch Sinn, sondern auch wirtschaftspolitisch, da Deutschland nach wie vor in nicht unbeträchtlichem Maße Erneuerbare- Energien-Technologie exportiert. Das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) schätzt, dass 2014 in der Erneuerbare-Energien-Branche Exporterlöse von 8,6 Mrd. Euro erzielt wurden. Ebenso kann bei nuklearen Anlagen im Ausland Technologie und Know-how aus Deutschland hilfreich sein, um Risiken zu minimieren. Dies gilt auch für den Bereich Rückbau von Atomkraftwerken, bei dem Deutschland bereits wichtige Erfahrungen gesammelt hat. Der Deutsche Bundestag spricht allen Opfern, die fünf Jahre nach der Katastrophe von Fukushima und auch 30 Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl immer noch unter den Folgen leiden, sein tiefes Mitgefühl aus und dankt allen ehrenamtlichen Organisationen, die sich weiterhin für Tschernobyl-Betroffene engagieren. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung von 2011 als richtige Konsequenz aus den Reaktorkatastrophen; die finanzielle und technische Unterstützung der Ukraine durch die Umsetzung der Projekte der G7-Staaten, der Europäischen Union sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) am Standort Tschernobyl; das haupt- und ehrenamtliche Engagement der verschiedenen kirchlichen und humanitären Gruppen, die sich für eine Verbesserung der Lebenssituation in den betroffenen Gebieten in der Ukraine und in Belarus einsetzen;

Drucksache 18/8239 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode die Durchführung einer Europäischen Aktionswoche zum 30. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und zum 5. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima unter der Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments; das Engagement der Bundesregierung beim Umgang mit den belgischen Atomkraftwerken Tihange 2 und Doel 3, hierbei insbesondere ihre direkten Verhandlungen mit der belgischen Regierung, die Einsetzung einer deutsch-belgischen Arbeitsgruppe zur Nuklearen Sicherheit sowie die Aufnahme von Verhandlungen mit Belgien über ein Abkommen zur Nuklearen Sicherheit; dass die Endlagerkommission vor allem Suchkriterien für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfallstoffe erstellt und daneben auch die Geschichte der Atomenergie, ihre unterschiedliche Bewertung und die Konflikte über die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufarbeitet. III. Der Deutsche Bundestag dankt allen (ehrenamtlich) Engagierten in unserer Gesellschaft, die heute und in den letzten Jahren im Nachgang zur Tschernobyl- Katastrophe wichtige konkrete Hilfe für Kinder und andere Betroffene geleistet haben. IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unter Berücksichtigung der haushalts- und finanzpolitischen Zielsetzungen den beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie zur Stromerzeugung weiter gemäß Atomgesetz umzusetzen; sich weiter in bilateralen Kommissionen mit jeweils aktuellen sicherheitstechnischen Fragestellungen grenznaher Anlagen auseinanderzusetzen; die Verhandlungen mit Belgien über ein Abkommen zur Nuklearen Sicherheit zügig zum Abschluss zu bringen; sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke angrenzender Länder eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht wird; sich für europaweit einheitliche Haftungsregelungen in aus deutscher Sicht angemessener Höhe einzusetzen; sich dafür einzusetzen, die auf Basis des EURATOM-Vertrages ergangenen Richtlinien zügig umzusetzen; dass ein optimaler Katastrophenschutz für den Fall eines nuklearen Unfalls, auch grenzüberschreitend, gewährleistet, die CBNR-Ausstattung (CBNR: Chemical, Biological, Nuclear and Radiological) beim THW und bei den Einheiten des Ergänzungsteils des Bundes verbessert wird sowie zuständiges Personal regelmäßig geschult wird; auf höchstem Niveau Sicherheitsmaßnahmen gegen terroristische Angriffe auf nukleare Anlagen zu gewährleisten; sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die noch laufenden Atomkraftwerke überall auf der Welt den höchsten Sicherheitsstandards genügen und dabei die deutschen Erfahrungen dazu einzubringen; Kooperationen mit anderen Staaten einzugehen, um dort den Ausbau von erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz voranzutreiben; in ihren Bemühungen um eine Beilegung des Ukraine-Konflikts auch die Sicherheitslage der ukrainischen Atomkraftwerke zu berücksichtigen; die Ukraine auch nach Fertigstellung des neuen Shelters bei der Beseitigung der Folgen der Reaktorkatstrophe zu unterstützen und dabei insbesondere zur Linderung der medizinischen und sozialen Spätfolgen bei den betroffenen Menschen beizutragen;

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/8239 die Erinnerung an die Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima als eine wichtige politische Aufgabe zu verstehen; den Ansatz der Charkiwer Geschichtswerkstatt Tschernobyl zu unterstützen, gemeinsam mit den NRO der Tschernobyl-Betroffenen und anderen Behindertenorganisationen das Selbsthilfepotential durch den Aufbau von Beratungsstellen und sozialen Unternehmen zu entwickeln; den Jugendaustausch mit der Ukraine und Weißrussland durch bewährte Partnerorganisationen zu fördern und zu intensivieren. Dieses Austauschprogramm soll besonders den Kindern und Jugendlichen zugute kommen, die heute noch in den radioaktiv belasteten Regionen leben; das bestehende Förderprogramm zur Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Belarus im Kontext der Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus auszubauen; die Förderung der Fusionsforschung auf dem festgelegten, begrenzten Niveau fortzuführen; die Nuklearforschung auf wichtige Zukunftsthemen zu fokussieren; durch die institutionell und projektgeförderte nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung soll ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im In- und Ausland zur Lösung der nuklearen Entsorgungsfragen und zum Kompetenzerhalt in Deutschland geleistet werden, der besonders auch für die internationale Zusammenarbeit erforderlich ist; die sozial- und naturwissenschaftliche Forschung im Bereich des Umgangs und der Aufarbeitung von Atomkatastrophen verstärkt zu fördern. Berlin, den 26. April 2016 Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion Thomas Oppermann und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333