Onlinemärkte recht, Social networking, mobile commerce & flashmobs Beiträge, Berichte und Fakten [s06 > s19]

Ähnliche Dokumente
Häufige Fragen und Antworten zu Abmahnungen und Filesharing

Raubkopien und Fälschungen sind die häufigsten Formen der Tonträgerpiraterie. In beiden Fällen werden Originaltonträger wie z.b. Hörbuch-CDs kopiert.

Die Abmahnung wegen Filesharing Worum es geht und was man tun kann

UNSERE ERFAHRUNG UND KOMPETENZ FÜR IHRE RECHTE

DigiRights Solution GmbH DigiRights Solution GmbH

Fragebogen. Meine Kontaktdaten: Vor- und Zuname: Straße: Tel./ ggf. Mobil: Ich bin rechtsschutzversichert bei: Meine Rechtsschutz-Vers-Nr.

Tauschbörsen File Sharing Netze

Sicher durchs Internet Nützliche Hinweise

GfK Consumer Panel Brennerstudie 2010 Januar 2010

Urheberrecht versus Bildung

zum Thema: "Abschaffung der Störerhaftung" Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/2284

Die Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch Privater gegen Access-Provider. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH

Auf der sicheren Seite! Tipps und Informationen für Eltern zum richtigen Umgang mit dem Urheberrecht.

Filesharing-Abmahnung: Das sind Ihre Rechte

Filesharing - Hintergründe und Folgen

8. März 2017 Fotos im Internet rechtsicher nutzen Abmahnungen

Deutschland-Monteurzimmer.de Artikel - Infos - Hilfen

Freies WLAN Ganz ohne Störerhaftung! Gibt s das wirklich?

LG Berlin zum Personenbezug dynamischer IP-Adressen

26. April 2016 Verjährung von Ansprüchen wegen Filesharing- Abmahnungen: drei oder zehn Jahre? Update: November 2016

GfK Consumer Panel Brenner-Studie 2009 Januar Inhalt

Die Magische Wand. Internet Fotos Filme & Musik Blackbox. Stand: 2017

karief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUM URHEBERRECHT/ABMAHNUNGEN BEI TAUSCHBÖRSEN


Installations- und Updateanleitung LTLexTool

Online-Raubkopien im Visier!

White Paper. Datenschutz für den Betrieb von WLAN-Hotspots Die VPN-Routing-Lösung von HOTSPLOTS. Stand: Juni 2017

Brennerstudie Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft / GfK

für Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 11 C 2341/15 Urteil- IM NAMEN DES VOLKES wegen Schadensersatz Richter am Amtsgericht- Beglaubigte Abschrift

IM NAMEN DES VOL. Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, Münc

Urheberrechtsverletzungen im Internet Piraterieverfolgung. Die Strategie der GEMA. Alexander Wolf

Social Media Mobile Nutzung sozialer Netzwerke: facebook. Stand

it-recht kanzlei münchen

+49 (0) Die häufigsten Fragen der Zuschauer haben wir im Sinne von FAQ s wie folgt zusammengefasst:

MAN After Sales Portal

EIBPORT 3 VPN SSL Nutzung mit OpenVPN-Client

MatchWare Datenschutzrichtlinie

Datenverluste und Datendiebstahl mit Endpoint Protector 4 verhindern

Gehen Sie mit uns in die digitale Zukunft des Zahlungsverkehrs windata professional 9 Installationsvoraussetzungen und Netzwerkfreigabe

Urheberrechtlich geschützte Bilder

Amtsgericht Nürtinge. lm Namen des Volkes. Urteil

Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft

Was ist das Recht am Eigenen Bild?

Was ist das Recht am Eigenen Bild?


FAQ zum Filesharing von Musik und Dateien im Internet. Abmahnung erhalten was tun?

Was ist das Recht am Eigenen Bild?

Zur (Störer)Haftung bei Urheberechtsverletzungen im Internet am Beispiel der Tauschbörsen

Abmahnung Filesharing/Tauschbörse

Das teuerste Lied deines Lebens

Erfassen von personenbezogenen Daten

Hardware II. Netzwerke. Wozu dient ein Rechnernetz? Ein Rechnernetz dient dem direkten Datenaustausch zwischen zwei oder mehreren Rechnern.

F e b r u a r

Wohlfahrtsökonomische Analyse von privaten Tonträgerkopien

Der EuGH und das Internet

Public WLAN Rechtliche Situation. Technischer Vertrieb Hans-Peter Frank KDRS/RZRS

Filesharing Ermittlung, Verfolgung und Verantwortung der Beteiligten. wiss. Ang. RA Ralf Dietrich

Microsoft Xbox bricht Umsatzrekorde mit YouTube zur Veröffentlichung von Halo 5: Guardians

Impressum. Angaben gemäß 5 TMG: Verantwortlich für den Inhalt nach 55 Abs. 2 RStV: Christian Bramkamp Am Hasenküppel Marburg

Filesharing X.0 - a never ending story?

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren. DFN-Betriebstagung, Berlin, 16.

Breitbandversorgung im IHK-Bezirk Leipzig

Was ist das Recht am Eigenen Bild?

Legale Musik-Downloads

Do s and Dont s beim Social Media-Marketing

it-recht kanzlei münchen

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER

BlackBerry Smartphone 4.x in Verbindung mit dem BlackBerry Enterprise Server. Aktualisierung auf die Geräte Software Version 4.5

Naim DAC Update auf Boot-Loader-Version 4, Blackfin-Version 11 und Sharc-Version 8

Internationale Multishop-Strategien gewinnen im B2B E-Commerce an Bedeutung

Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz

MindReader Installieren und zum ersten Mal starten

Legal, illegal, ganz egal?

1. Auflage September 2016

Die Gaming-Trends 2018

12. April 2016 Amtsgericht Leipzig: Abweisung einer Klage der Rasch Rechtsanwälte wegen Tauschbörse Urheberrechtsverletzung

Beauftragungsformular Tauschbörsen (Filesharing)

C-Software Internet-Update

Was darf auf die Homepage?

Abmahnung Filesharing/Tauschbörse

Prepaid Cloud ATM. Prepaid Meter für Wasserkioske. Pay by Phone.

Filesharing - Ein Ratgeber für Eltern FILESHARING FILESHARING. Ein Ratgeber für Eltern. Ein Ratgeber für Eltern

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. Prozessbevonmächtigte: Rechtsanwalte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, München, Gz.

Technische Anlagen müssen sicher bleiben

Exkurs: Kopieren von Musik und Filmen

MUSIK- KOPIEN. Die konsequente Verfolgung unrechtmässiger. Internet zeigt Wirkung. Sowohl die Zahl

Privater Verkauf über ebay

Templates Umzug auf eine andere Domain -

gustav in Eickhorst Schulung Paten für Vorvermarktung 16. März 2017

Landgericht Köln. Beschluss

urn PiracyInto Profit

» Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13. Kapitel 1 Fluch und Segen Internet 20

Up- und Downloads. Risiken im Internet. Februar 2013 RA Steffen Wilde, Köln. WILDE.Rechtsanwälte. Gliederung

1.1 Was ist das Urheberrecht?...

Wichtig ist eine eigene Leistung des Schöpfers, 2 Abs. 2 UrhG:

Transkript:

PAY Das kundenmagazin von [PAY:Nº9 I Jahrgang 10] das porträt Heiner Flassbeck [s04] branchenstudie Finanzierung: Internationales Creditmanagement [s22] Onlinemärkte recht, Social networking, mobile commerce & flashmobs Beiträge, Berichte und Fakten [s06 > s19]

recht [6] In verharmlosend so genannten Internet-Tauschbörsen die richtigerweise Kopierbörsen genannt werden müssten wird alles angeboten, was das Herz begehrt. Je aktueller, desto besser. Am beliebtesten sind Werke, die noch gar nicht offiziell auf dem Markt erhältlich sind. Der Kinofilm, der gerade angelaufen ist oder das Musikalbum, das es bislang in Deutschland noch nicht zu kaufen gibt. Der Flatrate und der hohen Bandbreite über DSL sei Dank. Diese Tauschbörsen funktionieren wie ein Netzwerk innerhalb des Internets. Jeder, der sich eine kostenlose Software herunter lädt und installiert, kann Mitglied dieses Netzwerkes werden. Ohne, dass er sich namentlich zu erkennen geben muss, und ohne, dass er etwas bezahlen müsste. Diese Netzwerke haben keine zentrale Instanz. Es steht also nirgendwo ein Server, auf dem die Dateien gespeichert würden. Jeder Teilnehmer am Netzwerk ist auch gleichzeitig ein Server. Das heißt, alle verbundenen Rechner sind gleichberechtigt und tauschen untereinander Informationen aus. Der Teilnehmer gibt einfach einen Ordner auf seiner Festplatte frei, von welchem sodann alle anderen Teilnehmer die dort gespeicherten Dateien abrufen können. Diese Funktionsweise macht es auch unmöglich, einen Betreiber dingfest zu machen, weil es schlicht keinen gibt. Das Netzwerk ist die Summe seiner anonymen Teilnehmer. Schnelle Datenverbreitung Das Prinzip der Netzwerke ist perfide: je mehr Dateien und Datenvolumen ein Teilnehmer den anderen anbietet, desto schneller kann er selbst bei anderen Daten abrufen. Und: jedes einzelne Datenpaket (von in der Regel 9 Megabyte) wird sofort wieder gleichzeitig allen anderen Teilnehmern zu deren Download angeboten. Ein Schneeballsystem entsteht, das zu einer unfassbar schnellen Verbreitung der Daten führt. Man stelle sich vor, dass ein Teilnehmer den aktuellen Kinofilm Ava-

[PAY:Nº9] Urheberrechtsverletzungen im Internet Ein Massenphänomen [7] Es passiert tagtäglich, ja sekündlich. Tausendfach, millionenfach. Der alltägliche Diebstahl digitaler oder digitalisierter Werke. Er geschieht nicht vor Ihrer Haustür, sondern in Ihrem Haus. Er geschieht lautlos und ohne Reue. Im Internet. tar in seinen freigegebenen Ordner legt, und nehmen wir weiter an, dass jeden Tag nur zwei andere Teilnehmer den Film herunterladen. Dann haben wir am ersten Tag zwei neue Anbieter, am zweiten vier, am dritten acht und so fort. Nach zehn Tagen wären es zum Beispiel schon 1.024 Anbieter und damit 1.024 Kopien des Films. Und jetzt muss man sich vorstellen, dass in diesen Netzwerken weltweit immer gleichzeitig Millionen von Menschen online sind und so ein Film nicht von zwei, sondern realistisch von 2.000 und noch mehr Menschen gleichzeitig heruntergeladen und gleichzeitig wieder angeboten wird. Dann kann man sich in etwa eine Vorstellung vom alltäglichen Tauschbörsenwahnsinn machen. Unrechtsbewusstsein fehlt Noch unverständlicher wird es, wenn man sich vor Augen führt, dass diese Art des Diebstahls nicht nur gesellschaftlich anerkannt zu sein scheint jeder kennt mindestens einen, der sich auf diese Art und Weise bedient sondern, dass vielmehr auch keinerlei Unrechtsbewusstsein unter den Teilnehmern dieser Netzwerke herrscht. Man nehme doch keinem etwas weg. Und außerdem sei die Industrie selbst schuld. Immerhin sei das alles im Laden oder im Kino viel zu teuer. Da müsse man sich eben selbst helfen. Und die Hemmschwelle ist wesentlich niedriger als beim Diebstahl in der Offline-Welt. Es geschieht ja in den eigenen vier Wänden, ohne dass man befürchten muss, dass jederzeit einem der Ladendetektiv auf die Schulter klopfen könnte. Nach der aktuellen Brenner-Studie 2009 der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg kommen auf ein legal verkauftes Musikstück acht illegale Raubkopien. Geschätzte 316 Millionen Musiktitel wurden so im Jahr 2008 illegal aus den Tauschbörsen bezogen. Eine Studie

recht [8] der Firma Ipoque GmbH hat für das Jahr 2006 festgestellt, dass tagsüber 30 Prozent des Internet-Traffics und nachts sogar 70 Prozent des Internet-Traffics ausschließlich auf diese Tauschbörsen-Aktivitäten zurückzuführen sind. Entwicklern, Publishern und Distributoren von Software entstand allein 2008 ein Umsatzausfall von 1,55 Milliarden Euro, so die sechste IDC-Studie zur globalen Entwicklung des Anteils unlizenzierter Computersoftware. Die Umsätze der Rechteinhaber gehen seit Jahren zurück. Einige haben bereits den Weg zum Insolvenzverwalter beschreiten müssen. Zwei Rechtswege Doch was kann man dagegen tun? Gibt es Möglichkeiten für die Rechteinhaber Ihren Schaden in Grenzen zu halten? Kann man die Teilnehmer der Netzwerke ermitteln? Ja, man kann! Einige wenige Rechtsanwaltskanzleien mit dem erforderlichen Spezialwissen, wie die unsere, kooperieren mit technischen Dienstleistern, die sich mit speziell entwickelter Software darauf spezialisiert haben, diese Netzwerke zu überwachen. Im Rahmen dieser Überwachung kann zweifelsfrei festgestellt werden, von welcher IP-Adresse aus bestimmte geschützte Werke illegal angeboten werden. Die IP- Adressen können, wie eine Telefonnummer, eindeutig einem bestimmten Internetanschluss zugeordnet werden. Spezialisierte Kanzleien wie unsere, können dann im Rahmen der aktuellen Rechtslage über diese IP-Adressen die Identifizierung der Teilnehmer dieser Netzwerke durchführen. Dies geschieht aktuell über zwei Wege: zum Einen kann über Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen des Anbietens illegaler Kopien (Strafbar nach 106 ff. UrhG) versucht werden, Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erreichen, was jedoch von den meisten Staatsanwaltschaften wegen eines angeblichen Bagatellcharakters dieser Taten abgelehnt wird. Zum Anderen kann ein Antrag an die Urheberrechtskammern der Landgerichte eingereicht werden. Der Antrag zielt auf die Gestattung der Internet-Provider, Auskunft darüber, welchem ihrer Kunden die festgestellte IP-Adresse zu dem festgestellten Zeitpunkt zugewiesen war, an die Rechtsanwälte der Rechteinhaber zu erteilen. Abmahnung als Möglichkeit Die so identifizierten Anschlussinhaber können als Täter wenn sie selbst gehandelt haben oder in vielen Fällen als so genannte Störer wenn sie ihren Internetanschluss nicht entsprechend gesichert und überwacht haben abgemahnt werden. Sie müssen dann eine Unterlassungserklärung abgeben, in der sie für den Wiederholungsfall eine hohe Vertragsstrafe versprechen müssen. Außerdem müssen die Abgemahnten die Kosten des Verfahrens (Anwalts-, Gerichts- und Beauskunftungskosten der Provider) und zusätzlich einen Schadensersatz als Kompensation bezahlen. Die IP-Adressen können eindeutig einem bestimmten Internetanschluss zugeordnet werden. Spezialisierte Kanzleien können dann über diese IP-Adressen die Identifizierung der Teilnehmer dieser Netzwerke durchführen.

[PAY:Nº9] So kann jeder Rechteinhaber zumindest einen Teil der entstandenen Schäden zurückerhalten und gleichzeitig Flagge gegen den Tauschbörsenwahn und die damit seit Jahren verbundene Geringschätzung des geistigen Eigentums in der Bevölkerung zeigen. Christian Sauerteig, Director Marketing & Sales des Spieleentwicklersund publishers TGC The Games Company bringt userzahl 1000000 100000 10000 1000 100 10 1 Datenverbreitung in Peer-to-Peer-Netzwerken 1 2 4 8 64 32 16 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Tag es auf den Punkt, wenn er sagt: Kein Publisher und auch kein Entwickler von kommerziell vermarkteten Produkten kann ein Interesse daran haben, dass sein Eigentum in einschlägigen Kanälen ohne finanziell verwertbare Möglichkeiten gehandelt wird.. Also lassen Sie sich nicht weiter tatenlos bestehlen. 524288 262144 131072 65536 32768 16384 8192 4096 2048 1024 512 256 128 Vita timo schutt Timo Schutt ist Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht und berät überwiegend Firmen in der Software-, Onlineund E-Commerce- Branche, prüft die Rechtssicherheit von Internetauftritten, insbesondere Online- Shops und erstellt Verträge und AGBs in diesen Bereichen. Nach seinem Studium an der Ruprecht- Karls-Universität in Heidelberg absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe. Timo Schutt ist Gründungsgesellschafter der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte. www.schutt-waetke.de [9]