Drohnen auf Basis des US-Modells Global Hawk im deutschen Luftraum

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offiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1833. Beschlussempfehlung und Bericht. 19. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6722 18. Wahlperiode 10.11.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Drohnen auf Basis des US-Modells Global Hawk im deutschen Luftraum Laut der Bundeswehr plant die US-Luftwaffe ab Oktober 2015 regelmäßige Flüge ihrer Riesendrohne Global Hawk in europäischen Lufträumen (bundeswehr.de vom 23. Oktober 2015). Auch Deutschland solle dabei überflogen werden; monatlich seien bis zu fünf Überflüge geplant. Hintergrund sei die European Reassurance Initiative mit Maßnahmen zur Stärkung der NATO-Verbündeten. Diese zielten darauf ab, ein sichtbares Zeichen des Engagements in und für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen. Der Fokus liege auf den baltischen Staaten. Die Bundesregierung wolle diese Initiative der USA laut der Bundeswehr unterstützen und sich dadurch als verlässlicher Partner darstellen. Die in Europa befindlichen US-Drohnen Global Hawk sind auf dem US-Stützpunkt Sigonella/Sizilien stationiert. Auch die NATO wird dort ab 2016 über Global Hawk verfügen, die zunächst Flugtests und Zulassungsverfahren durchlaufen und ab 2017 einsatzbereit seien (Bundestagsdrucksache 18/5538). Das milliardenschwere Überwachungsprogramm wird vor allem von den Anrainerstaaten Russlands getragen, jedoch hauptsächlich von den USA, Deutschland, Norwegen und Italien finanziert. 13 NATO-Mitglieder sind beteiligt, darunter vorwiegend osteuropäische Länder. Die ersten Ausgaben für das Programm betragen 1,45 Mrd. Euro, weitere Kosten für den Betrieb kommen hinzu. Viele Mitgliedstaaten haben sich deshalb aus dem Programm zurückgezogen. Die Aufklärung mit optischen Sensoren basiert auf fünf Drohnen des Typs Global Hawk und mehreren transportfähigen Bodenstationen. Im Sommer hatte der Hersteller, die Northrop Grumman Corporation, die erste Global Hawk fertiggestellt. Laut der italienischen Zulassungsbehörde kann im Frühjahr 2016 mit Testflügen dieser NATO 1 genannten Drohne in Sizilien begonnen werden. Bereits letztes Jahr hatte die NATO die Verlegung der Riesendrohnen in einem europaweiten Manöver geübt. Dafür wurden US-Drohnen des gleichen Typs genutzt. Auch die Bundesregierung hat ein Drohnenprogramm auf Basis der Global Hawk beschlossen. Ursprünglich sollten entsprechende Derivate als Euro Hawk gekauft werden. Nachdem die Kosten für den geplanten Kauf explodierten und die Bundeswehr weitere Kosten für die Zertifizierung unberücksichtigt ließ, zog das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Jahr 2013 die Reißleine. Das Projekt wird jedoch nicht abgebrochen, im Fokus der Überlegungen steht nun die Beschaffung einer ebenfalls auf Basis der Global Hawk abgewandelten MQ4-C Triton.

Drucksache 18/6722 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Das von den US-Drohnen im Rahmen der European Reassurance Initiative anvisierte Operationsgebiet liege laut der Meldung der Bundeswehr über der Ostsee. Auf dem Weg von Sigonella und zurück sollen Italien, Frankreich und Deutschland überflogen werden. Die Überflüge zu reinen Transitzwecken fänden in sehr großen Höhen über 15 Kilometer statt. Starts oder Landungen in Deutschland würden also nur in Notfällen erfolgen. Die Verweildauer im deutschen Luftraum betrage pro Überflug circa eineinhalb Stunden. Die Bundesregierung habe hierfür eigens einen Korridor im Rahmen eines Flugbeschränkungsgebiets eingerichtet. Im Vorfeld habe das BMVg eine ressortübergreifende Prüfung durchgeführt, die sowohl technische als auch flugbetriebliche Aspekte beinhaltet habe. Im Ergebnis wurde erlaubt, dass die Riesendrohne den Korridor unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung benutzen darf. Dennoch handele es sich um eine Serie von Einzelfallentscheidungen, aus denen keine generellen Regelungen für eine dauerhafte Nutzung ableitbar sind. Nur deshalb sei den bis Ende Januar 2016 befristeten Überflügen zugestimmt worden. Als einzige Bedingung nennt die Bundeswehr, dass die an Bord befindlichen Überwachungs- und Aufklärungssensoren ausgeknipst werden müssten. Dies müsse die Regierung der USA als Auflage schriftlich bestätigen. Ein Internetmagazin erklärt jedoch unter Berufung auf einen Militärblog, dass die Überflüge nicht wie geplant durchgeführt werden könnten (heise.de vom 28. Oktober 2015). Ein Blogger will dies aus Nato-kreisen erfahren haben. Demnach scheitere der erste Flug an einer fehlenden Überfluggenehmigung französischer Behörden. Die NATO hoffe, dass die Flüge im November 2015 beginnen könnten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche noch nicht von der Bundeswehr berichteten Details kann die Bundesregierung zu den geplanten Überflügen deutscher Lufträume mit der Riesendrohne Global Hawk der US-Luftwaffe mitteilen? 2. Wo befinden sich die angekündigten Flugbeschränkungsgebiete (bitte so darstellen, dass daraus geschlossen werden kann, welche Ballungsräume überflogen werden)? 3. Was ist der konkrete Einsatzauftrag der Global Hawk über der Ostsee und angrenzenden Territorien? 4. Welche Aktivitäten welcher Regierungen sollen die US-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Flügen über der Ostsee aufklären? 5. Welches Gebiet ist als Einsatzraum der Global Hawk vorgesehen (bitte unter Angabe der betroffenen sowie angrenzenden Staaten bzw. Gewässer konkret bezeichnen)? 6. Die Territorien welcher Staaten können dabei mit den elektro-optischen und signalerfassenden Sensoren sowie sonstiger Überwachungstechnik der Global Hawk erfasst werden (bitte nicht beschränkt auf bislang gegebenenfalls bereits geplante Überwachungsvorhaben beantworten, sondern unter Berücksichtigung der technisch realisierbaren Erfassbarkeit)? 7. Wann und von wem wurden die Überflüge beantragt, wann fanden Gespräche oder Verhandlungen dazu statt, und wann wurden diese schließlich genehmigt? 8. Welche Verabredungen zum Procedere der Überflüge wurden getroffen? a) Nach welcher Maßgabe wird festgelegt, wann genau der deutsche Luftraum überflogen wird? b) Welche Termine stehen hierzu bereits fest? c) Sofern dies anlassbezogen geschehen soll, wann und durch wen werden welche deutschen Behörden hierzu jeweils unterrichtet?

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/6722 9. Welche Verfahren sind für etwaige Zwischenfälle oder Notlandungen der Global Hawk vorgesehen, und wo könnten diese Notlandungen erfolgen? 10. Welche elektrooptischen oder signalerfassenden Sensoren bzw. sonstige Überwachungstechnik welcher Hersteller führen die US-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung mit? 11. Von wo und auf welche Weise werden die Global Hawk der US-Luftwaffe gesteuert? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, über welche zur Flugführung und Kontrolle befähigte mobile oder fest installierte Bodenstation die Steuerung der Überflüge jeweils erfolgt, und wo befinden sich diese? b) Inwiefern werden die Drohnenflüge (auch nur teilweise) von bemannten Flugzeugen begleitet oder beobachtet? 12. Auf welche Weise und mithilfe welcher Satelliten werden die aufgeklärten Daten an die Bodenstationen übermittelt, und wo befinden sich entsprechende Kommunikations- und Auswertungskomponenten (Mobile General Ground Stations, Transportable General Ground Stations oder Deployable UAV Control Elements)? 13. Von wem wurde die zur Übertragung genutzte Datenverbindung eingerichtet und, woraus besteht diese? 14. Welche Regierungen verfügen über welche Zugriffsberechtigungen für erhobene Daten, und nach welcher Maßgabe werden Rohdaten oder aufbereitete Daten an die NATO übermittelt? 15. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die ressortübergreifende Prüfung für die neuerlichen Überflüge des BMVg auf jene gleichlautenden Untersuchungen gestützt, die vergangenes Jahr im Rahmen des Manövers Unified Vision erfolgten und schließlich ebenfalls in eine Einzelfallentscheidung mündeten? 16. Nach Vorlage welcher detaillierter Informationen (Flugprofil, Flugstrecke und Flugverfahren) wurde bewertet, ob das damalige Verfahren oder Teile davon auf andere unbemannte Luftfahrzeuge (im vorliegenden Fall der neuerliche Überflug der Global Hawk ) übertragbar sind? 17. Auf welche Weise wurde die technische Beschaffenheit und die Lufttüchtigkeit der Global Hawk (auch Ausweichverfahren) vor Erteilen der Überflugerlaubnis unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung durch das BMVg geprüft? 18. Inwieweit hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, auch nach Ende Januar 2016 Genehmigungen für befristete Überflügen beantragen zu wollen, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu? 19. Welche weiteren Anfragen für Überflüge welcher Drohnen haben welche Regierungen bereits bei der Bundesregierung gestellt, und wie wurden diese beschieden? 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Regierung weitere Operationen der Global Hawk in Europa plant (auch wenn dabei Deutschland nicht überflogen wird)? a) Was ist der Bundesregierung über die Gründe der französischen Regierung bekannt, die Überflüge nicht wie geplant zu genehmigen? b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob inzwischen eine Genehmigung der französischen Regierung für Überflüge der Global Hawk vorliegt, und inwieweit diese weiterhin (gegebenenfalls: welche) Beschränkungen enthält?

Drucksache 18/6722 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode c) Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung am NATO-Manöver Unified Vision darüber bekannt, aus welchen Gründen von Österreich keine zeitgerechte Überfluggenehmigung für die Global Hawk erlangt werden konnte? d) Sofern die Bundesregierung über keine Kenntnis der Ablehnungsgründe Frankreichs und Österreichs verfügt, inwiefern hält sie es für eigene entsprechende Genehmigungsverfahren für hilfreich oder gegenstandslos, die Ablehnungsgründe anderer Regierungen oder Verteidigungsministerien zu kennen und zu prüfen, um womöglichen Risiken auf die Spur zu kommen? 21. Welche europäischen Regierungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung angekündigt, keine Überflüge von Global Hawk genehmigen zu wollen? a) Was ist der Bundesregierung über Alternativ- oder Ausweichrouten über andere Länder bekannt, auch für den Fall dass die Global Hawk den italienischen, französischen oder deutschen Luftraum im Notfall verlassen muss? b) Aus welchem Grund haben die USA nach Kenntnis der Bundesregierung nicht die kürzeste Route von Sigonella zur Ostsee über Kroatien, Ungarn, die Slowakei, Tschechien und Polen gewählt? 22. Liegt der Bundesregierung die schriftliche Bestätigung der US-Regierung vor, mit der diese die Abschaltung der an Bord befindlichen Überwachungsund Aufklärungssensoren während des Überflugs des deutschen Staatsgebiets zusichern, inzwischen vor? a) Wann ist diese Bestätigung der Bundesregierung zugegangen, bzw. für wann wird der Zugang erwartet? b) Ab jeweils welchem Zeitpunkt und dem Erreichen welchen Luftraums ist eine (gegebenenfalls erneute) Aktivierung der an Bord des Global Hawk befindlichen Überwachungstechnik beabsichtigt? 23. Auf welche Weise kann die Bundesregierung die Abläufe bezüglich der Flugführung und der Nutzung bzw. des Einschaltens der Sensoren im deutschen Luftraum vor, während und nach den Flügen kontrollieren? a) Inwiefern hat die Bundesregierung in den Gesprächen oder Vorgängen zur Genehmigung der Überflüge darauf gedrungen, diese durch Entsendung von Soldaten in entsprechende Lagezentren zu beobachten, und wie hat die US-Regierung hierauf reagiert? b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU- oder NATO- Mitgliedstaaten in die Überflüge der Global Hawk von Sigonella zur Ostsee als nationale Beobachter in eine entsprechende Luftwaffenbasis oder Missionskontrollstation entsandt werden? 24. Mit welchen weiteren Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die European Reassurance Initiative, um ein sichtbares Zeichen des Engagements in und für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen und sich dadurch als verlässlicher Partner darzustellen? 25. Wann sollen die Global Hawk nach derzeitigem Stand ausgeliefert und an die NATO übergeben werden, bzw. welche Abweichungen ergeben sich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5538?

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/6722 a) Inwiefern wird nach derzeitigem Stand weiterhin mit der planmäßigen Durchführung eines Erstfluges im Frühjahr 2016 begonnen werden (sofern bekannt, bitte genauer eingrenzen)? b) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Programmplan eingehalten, wonach nach der Auslieferung und Übergabe der NATO- Drohnen und vor Aufnahme des Regelflugbetriebs eine zweistufige Einsatzprüfung stattfinden soll? 26. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Probleme des Zulassungsprozesses der Drohnen der NATO Alliance Ground Surveillance (AGS) bekannt? a) Was ist der Bundesregierung über den neueren Zeitplan des Zulassungsprozesses der Drohnen der NATO AGS bekannt? b) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für den Verzug von mehreren Monaten, den die italienische Zulassungsbehörde mitgeteilt hatte? c) Inwiefern sind hierdurch weiterhin keine negativen Auswirkungen mit Blick auf die Erteilung der Musterzulassung zu erwarten? 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen NATO-Mitgliedstaaten die Global Hawk -Drohnen der NATO AGS eine (konstruktions-) technische Zulassung bzw. luftverkehrsrechtliche Zulassung erhalten könnte, und welche Anstrengungen erfolgen hierzu? 28. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht nur grundsätzlich möglich, sondern geplant, die durch die Global Hawk der NATO erfassten Daten nach ihrer Übertragung mittels Datenrelaissatelliten und einer Breitband-Datenverbindung (Line of Sight), an die entsprechenden NATO AGS Bodenstationen ohne Zeitverzug mit fiberoptischen Kabeln an andere Lagezentren oder Steuerungszentralen weiterzuleiten? a) Welche Lagezentren oder Steuerungszentralen kämen aus Sicht der Bundesregierung hierfür (nicht nur in Deutschland) infrage? b) Welche Relaisstationen könnten oder müssten hierfür genutzt werden, und wo befinden sich diese genau? 29. Wie viele deutsche Soldaten besitzen derzeit eine gültige Berechtigung für die Steuerung der US-Drohnen Global Hawk, Euro Hawk und Triton, bzw. welche Abweichungen ergeben sich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5538? 30. Welche fachlich zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung sind derzeit in die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die mögliche Weiterverwendung des Euro Hawk Full Scale Demonstrators eingebunden? 31. Inwiefern ist die, wie von der Bundesregierung für Ende März 2015 erwartete und schließlich bis auf einen unbekannten Zeitpunkt verschobene, Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden Vertragsverhältnisses mit den Auftragnehmern des Euro Hawk Full Scale Demonstrators (Bundestagsdrucksachen 18/2729 und 18/5538) inzwischen erzielt worden, bzw. wann soll diese erzielt werden? 32. Sofern eine endgültige Einigung zur Vertragsbeendigung noch nicht erfolgte, welche Gründe kann die Bundesregierung hierfür mitteilen? 33. Welchen Stand haben die Vorarbeiten zu weiteren Flügen des Euro Hawk, und wann könnten diese Flüge nach derzeitigem Stand erfolgen (bitte möglichst genauer als Sommer 2016 angeben)?

Drucksache 18/6722 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode a) Welche notwendigen Maßnahmen für die Erlangung einer neuen vorläufigen Verkehrszulassung wurden identifiziert, die vor der Neuausstellung einer Vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) abzuarbeiten wären? b) Welchen Inhalt hatte ein Industrieangebot, das u. a. die für die Neuausstellung einer VVZ erforderlichen Maßnahmen enthält,und wer gab dieses ab (bitte auch die darin enthaltenen finanziellen Überlegungen darstellen)? c) Welche Schlussfolgerungen zieht das BMVg aus der amtsseitigen Prüfung sowie der Bewertung des Angebotes? 34. Was kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans über eine Aussage zur Zulassbarkeit der Drohne MQ-4C Triton mitteilen, die für das dritte Quartal 2015 angekündigt war und schließlich auf Februar 2016 verschoben wurde (Bundestagsdrucksache 18/3663 und 18/5538)? 35. Auf welche Weise hat die US-Marine die Bundeswehr bislang durch eine Bewertung der Informationen unterstützt und welche vorläufigen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung? Berlin, den 9. November 2015 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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