Förderungen für Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen: Landesförderung: Darlehen Bundesförderung: Zuschuss

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Transkript:

EnergiekompetenzOSTALB e.v. Dr.-Schneider-Str. 56 73560 Böbingen/Rems Tel. 07173/185516 www.energiekompetenzostalb.de Förderprogramme für energiesparende Maßnahmen im Altbau für energiesparende Maßnahmen an Gebäuden (Stand 01/2012, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr) Seite 1 : Übersicht 1. Energieberatung: Kreisweit: EnergiekompetenzOSTALB Landesförderung: Energiesparcheck Bundesförderung: durch Ingenieur/Architekt/Energieberater 2. Bautechnische Maßnahmen (Wärmeschutz): Zinsverbilligte Darlehen oder Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), steuerliche Entlastung für Handwerkerleistungen 3. Heizungstechnik Förderungen für Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen: Landesförderung: Darlehen Bundesförderung: Zuschuss Solarstrom: Stromnetzbetreiber: Einspeisevergütung nach EEG Bundesförderung: Darlehen z.b. KfW Erneuerbare Energien Weitere Möglichkeiten bestehen z.b. für Kraft-Wärme-Kopplung, Biogas, Biomassenutzung zur Stromerzeugung. Zinsverbilligte Darlehen teilweise auch von Hausbank, Hersteller oder www.umweltbank.de U.U. zusätzliche Förderung durch Gemeinde oder Energieversorger möglich EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 1 von 8

Details der Förderprogramme 1.1 Energieberatung im Ostalbkreis - Beratung im EnergiekompetenzOSTALB kostenlos (Terminvereinbarung notwendig!), in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de) EnergiekompetenzOSTALB, Dr.-Schneider-Str. 56, 73560 Böbingen, Tel. 07173/185516, Fax: 185517, info@energiekompetenzostalb.de www.energiekompetenzostalb.de 1.2 Landesweit geförderte Energiediagnose zur energiesparenden Sanierung ( Energiesparcheck ) - Eigenanteil 100 (den Rest der Kosten übernimmt das Land und der Energieberater) für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser - Beantragung durch qualifizierten Gebäudeenergieberater - Erstellung einer Urkunde und eines Beratungsberichtes nach standardisiertem Computerprogramm Baden-Württembergischer Handwerkstag, Tel. 0711/1657-418 Energieberaterliste unter www.energiesparcheck.de 1.3 Förderung der ingenieurmäßigen Beratung an Wohngebäuden vor Ort - Zuschuss in Höhe von 300 (für EFH/ZFH) auf ein zu vereinbarendes Beratungshonorar (bis 50%) - + 50 für Stromeffizienzberatung - + 25 pro Thermogramm (bis 100 ) - + 100 für Luftdichtigkeitsmessung - Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 - Antragstellung durch beratende Ingenieure oder unabhängige Gebäudeenergieberater (HWK) oder vgl. - Anspruchsberechtigt sind Gebäudeeigentümer oder Wohnungseigentümer, wenn Beratung sich auf das ganze Gebäude bezieht Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Tel.06196/908-625 Fax: 06196/908-800, www.bafa.de EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 2 von 8

2.1 Förderprogramm Energieeffizient Bauen Programm Nr. 153 der KfW Zinsverbilligtes Darlehen zur Errichtung oder Ersterwerb von Wohngebäuden bis 50.000 pro Wohneinheit, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich bankübliche Sicherheiten erforderlich, Beantragung vor Vorhabensbeginn Zinssatz ab 1,87eff. (Stand 01/2012) Auf Basis der Energieeinsparverordnung 2009: - KfW- Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ) kein Tilgungszuschuss Primärenergiebedarf Q p max. 70% Transmissionswärmeverlust H T max. 85% des zulässigen Wertes - KfW- Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ) 5% Tilgungszuschuss Zinssatz wie Effizienzhaus 70 Q p bis 55%, H T bis 70% - KfW- Effizienzhaus 40 (EnEV 2009 )/Passivhaus 10% Tilgungszuschuss Zinssatz wie Effizienzhaus 70 Q p bis 40%, H T bis 55% Bei KfW-Effizienzhaus 40 und 55 ist Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Hausbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel. 01801/335577, www.kfw-foerderbank.de EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 3 von 8

2.2 Förderprogramm Energieeffizient Sanieren Programm Nr. 151 der KfW (Darlehens- oder Zuschussvariante) - Selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.01.1995 - Sanierung oder Kauf eines sanierten Gebäudes - Antragstellung vor Vorhabensbeginn - Auf Basis Energieeinsparverordnung 2009: - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ) Q P <115% und H T <130% - KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ) Q P <100% und H T <115% - KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ) Q P <85% und H T <100% - KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ) Q P <70% und H T <85% - KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ) Q P <55% und H T <70% - Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombination techn. Mindestanforderungen sind einzuhalten nach Anlage KFW Darlehensvariante (Programm Nr. 151 und 152): - Darlehenshöhe und Zinssatz: KfW-Effizienzhäuser bis 75.000 /WE ab 1,00%/1,00% nom./eff. (Stand 01/2012) - Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen erhalten bis 50.000 /WE - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 2,5% KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 5% KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 7,5% KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 10% KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 12,5% - Antragstellung über Hausbank - tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich Zuschussvariante (Programm Nr. 430) (nur natürliche Personen als Eigentümer): - Bemessungsgröße: förderfähige Investitionskosten - Einzelmaßnahmen: 5% (min. 300, bis 2.500 je Wohnung) KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ): 7,5% (max. 5.625 /Whg.) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ): 10% (max. 7.500 /Whg.) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ): 12,5% (max. 9.375 /Whg) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ): 15% (max. 11.250 /Whg) KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ): 17,5% (max. 13.125 /Whg) - Antragstellung direkt bei der KfW - Nicht kombinierbar mit den meisten anderen Zuschüssen EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 4 von 8

Sonderförderung Programm Nr. 431(Zuschuss): - Baubegleitung durch Sachverständigen: 50% bis 2.000 (Kosten bis 4.000 ) Antragstellung direkt bei der KfW innerhalb 3 Monaten nach Rechnungsstellung Darlehensvariante: Hausbanken Zuschussvariante: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel. 01801/335577, www.kfw-foerderbank.de www.kfw-zuschuss.de 2.4 Steuerliche Entlastung für Handwerkerleistungen Nach 35a Abs.2 Satz 2 EStG wird bei Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung für die Arbeitskosten eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, höchstens 1.200 Euro (ab 2009, vorher bis 600 ) jährlich, gewährt. Die Kosten müssen durch eine Rechnung und den Zahlungsbeleg des Kreditinstituts nachgewiesen werden, um bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd angesetzt werden zu können. Steuerberater, Finanzamt 3.1 Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderung nur für Bestandsgebäude (mit vorhandener Heizungsanlage), Antragstellung innerhalb 6 Monate nach Fertigstellung Zuschussmöglichkeiten für : - solarthermische Anlagen (nur mit Heizungsunterstützung) Basisförderung 90 pro m² Bruttokollektorfläche + Kombinationsbonus 500 für förderfähige Biomasse- oder Wärmepumpenanlage + Effizienzbonus (nicht kumulierbar mit Kombibonus) EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 5 von 8

bei H T <70% EnEV 2009: 1,5-fache Basisförderung + Solarkollektorpumpen mit EC-Motor 50 pro Pumpe + Kesseltauschbonus bei Einsatz von Brennwerttechnik 500 - feste Biomasse-Heizungsanlagen Basisförderung automatisch beschickt (5-100kW) 36 /kw Pelletöfen, wasserführend 1.000 Pelletkessel/Kombikessel (Pellet/Scheitholz) 2.000 dto. mit neuem Pufferspeicher ab 30l/kW 2.500 Holzhackschnitzelanlagen pauschal 1.000 (min.30l/kw Puffer) Scheitholzvergaserkessel besonders emissionsarm 1.000 min.50l/kw Puffer + Kombinationsbonus mit solar 500 (siehe oben) + Effizienzbonus (nicht kumulierbar mit Kombibonus) bei H T <70% EnEV 2009: 1,5-fache Basisförderung Umwälzpumpen mit Effizienzklasse A sowie ein hydraulischer Abgleich sind Voraussetzung für eine Gewährung des Kombinationsbonus. - effiziente Wärmepumpen Voraussetzungen: Wärmemengenzähler, Fachunternehmererklärung (nach BAFA-Muster) mit Nachweis der geforderten Mindest- Jahresarbeitszahl Luft/Wasser-WP 900 je Anlage Für Anlagen mit mehr als 20KW, bis 100KW Leistung 1200 je Anlage Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-WP bis 10KW 2.400 je Anlage Für Anlagen bis 20KW 120 je KW zusätzliche Förderung Für Anlagen bis 100KW 100 je KW zusätzliche Förderung + Kombinationsbonus mit solar 500 (siehe oben) BAFA, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Tel.06196/908-880 Fax: 06196/908-800, www.bafa.de EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 6 von 8

3.2 Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien der L-Bank Zinsverbilligtes Darlehen der KfW, mit Landesmitteln weiter zinsverbilligt für eigengenutzte Wohngebäude Abwicklung über Hausbank Förderfähige Vorhaben: heizungsunterstützende Solarthermie, Biomasse (automatisch beschickte Anlagen, Holzvergaserkessel), effiziente Wärmepumpen, Erdwärmenutzung, KWK. Darlehensbetrag: 5000 bis 50.000 Zinssatz: Neubau ab 2,12%eff. Gebäudebestand ab 1,96% eff. (Stand 01/2012) Hausbanken, L-Bank Stuttgart, Tel. 0711/122-2222, www.l-bank.de Beispiel für kommunale Förderung / Energieversorger: 3.3 Förderungen von den Stadtwerken Gmünd im Kalenderjahr 2012 Brennstoffumstellung auf Erdgas in Kombination mit Brennwerttechnik oder Micro-BHKW Etagenwohnung 250 Ein-/Zweifamilienwohnhaus 250 Micro-BHKW 500 Stadtwerke Gmünd, Bürgerstr. 5, 73525 Schw. Gmünd Tel.07171/603-803 Förderungen von den Stadtwerke Ellwangen im Kalenderjahr 2012 Brennstoffumstellung auf Erdgas in Kombination mit Brennwerttechnik Stadtwerke Ellwangen, Bahnhofstr. 28, 73479 Ellwangen Tel.: 07961/ 07961/84-601 EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 7 von 8

3.4 Erhöhte Einspeisevergütung für regenerative Stromerzeugung nach dem Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) (hier speziell Solarstromerzeugung auf Gebäuden bis 30kW p ) - Mindestvergütung 24,43 Cent/kWh näheres unter www.erneuerbare-energien.de ) - Bei Eigennutzung des Stroms 8,05 Cent/kWh, Anteil über 30% 12,43 Cent/kWh - Vergütung fest für Inbetriebnahmejahr + 20 Kalenderjahre - gesetzlicher Anspruch, kein Vertragsabschluss erforderlich, Anmeldung bei www.bundesnetzagentur.de Zuständiger Stromnetzbetreiber (z.b. Stadtwerke, EnBW-ODR) 3.6 Erneuerbare Energien - Standard KfW-Darlehen für Photovoltaik - Laufzeit 5-20 Jahre mit 5 bzw. 10 Jahre Zinsbindung - Bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre - Zinssatz ab 2,05 eff. (Stand 01/2012) - 0,25% p.m. Bereitstellungsprovision - Antragstellung über Hausbank - Bankübliche Sicherheiten erforderlich Hausbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel.01801335577, www.kfw.de EnergiekompetenzOSTALB e.v. Förderprogramm-Vortrag Seite 8 von 8