1.- Mai-Nacht: Merkblatt

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Transkript:

Bildungs- und Kulturkommission, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen www.egerkingen.ch 1.- Mai-Nacht: Merkblatt Allgemeines Brauch Bewilligung Gesuch In diesen Richtlinien werden zur einfacheren Lesbarkeit nur die männlichen Personen- und Sachbezeichnungen verwendet. Die weiblichen Personenund Sachbezeichnungen gelten als miteingeschlossen. Es ist Tradition, dass die jungen Männer, die neu in den Militärdienst eintreten müssen, den jungen Frauen desselben Jahrgangs in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ein Maitannli stellen und dieses gemeinsam bewachen. Es ist üblich, dass der Jahrgang diesen Anlass vor Ort festlich begeht. Es ist nicht Brauch, dass eine Delegation des Jahrgangs in anderen Dörfern die Maitannli beschädigt oder umsägt. Für diesen Anlass ist ein Gesuch einzureichen. Das Gesuch zur Durchführung dieses Anlass muss der Bildungs- und Kulturkommission bis spätestens 28./29. Februar in schriftlicher Form vorliegen. Aus dem Gesuch muss klar hervorgehen, dass die nachstehenden Auflagen des Gemeinderates befolgt werden. Das Gesuch muss mindestens folgende Punkte enthalten: - Verantwortliche Person - Festplatz-, Parkordnung - Toilettenbenützung - Kehrichtentsorgung Gesuch an: Bildungs- und Kulturkommission Bahnhofstrasse 22 4622 Egerkingen Depot Mit Einreichung des Gesuchs muss auf der Gemeindeverwaltung ein Depot von CHF 500.00 hinterlegt werden. Dieses Depot kann zur Deckung von allfälligen Schäden und zur Entsorgung von Kehricht verwendet werden. Vorausgesetzt, dass keine Schäden entstanden sind, der Festplatz ordnungsgemäss wiederhergestellt und das Maitannli bis 31. Mai entfernt wurde, kann der Depotbetrag auf der Gemeindeverwaltung Egerkingen wieder abgeholt werden. Richtlinien Standort Festzelt / Maitannli Als Standort für das das Festzelt steht der Parkplatz Areal Alte Mühle zur Verfügung, für das Maitannli die Verankerung auf der Wiese, welche südseitig an den Parkplatz grenzt. Maitannli Die zulässige, maximale Höhe des gestellten Maitannlis beträgt 16 Meter ab Boden gemessen. Es wird nur eine Tanne von der Bürgergemeinde zur Verfügung gestellt. Stellen und Entfernen des Maitannlis Das Maitannli darf frühestens in der Nacht auf den 1. Mai gestellt werden und muss bis spätestens 31. Mai wieder entfernt werden. Beim Aufstellen und Entfernen des Maitannlis muss aus Sicherheitsgründen professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

Kleine Maibäumchen Das Stellen von kleinen Maibäumchen für die Jahrgängerinnen wird nicht unterstützt. Es werden keine Tannen zur Verfügung gestellt. Festbetrieb / Dauer des Anlasses Der Festbetrieb darf am 1. Mai längstens bis um 08.00 Uhr dauern. Alkoholausschank An Schüler sowie an Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gebrannten Wasser, Likörweine sowie alkoholische Mischgetränke ausgeschenkt werden. Ordnung Der Festplatz ist am 1. Mai ordentlich zu verlassen. Abfälle und dergleichen sind in den bereitgestellten Kehrichtfässern zu entsorgen. Der Festplatz wird von einer Delegation des gesuchstellenden Jahrgangs an die zuständige Person der Gemeinde übergeben und von dieser abgenommen. Haftung bei Schäden Bei Sachbeschädigungen haftet der Schadensverursacher persönlich. Für den Fall, dass der Schadensverursacher namentlich nicht bekannt ist, haften die Anlassbetreiber solidarisch. Das Alkoholgesetz untersagt in Artikel 41 AlkG den Verkauf im Laden sowie den Ausschank von gebrannten Wassern an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das bedeutet, dass Spirituosen, Produkte wie Wermut und Likörweine sowie alkoholische Mischgetränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Genehmigt durch den Gemeinderat am 12. Dezember 2012. Einwohnergemeinde Egerkingen Namens des Gemeinderates Johanna Bartholdi Gemeindepräsidentin Elvira Biedermann Leiterin Verwaltung Merkblatt 1. Mai

Bildungs- und Kulturkommission 4622 Egerkingen Bahnhofstrasse 22 Postfach 88 www.egerkingen.ch Gesuch zur Durchführung des 1. Mai-Festes Es werden nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare bearbeitet. Zustelladresse: Bildungs- und Kulturkommission, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen Das Formular ist bis spätestens 28./29. Februar einzureichen. 1. Organisation/Verein/usw.: 2. Kontaktperson: Name: Adresse: Telefon (Natel): Vorname: PLZ, Ort: E-Mail: 3. Art des Anlasses: 4. Datum und Zeit: Datum: von: Uhr bis: 5. Form der Unterstützung durch Gemeinde: Benützung von Gemeindeplätzen, -räumen, sanitären Anlagen; Detailbeschrieb: 6. Festplatz-/Parkordnung; Detailbeschrieb: 7. Kehrichtentsorgung; Detailbeschrieb: Ort, Datum : Unterschrift: Bildungs- und Kulturkommission Egerkingen Seite 1 von 2

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass für eine gewerbliche Tätigkeit anlässlich des 1. Mai-Festes beim Amt für Wirtschaft und Arbeit in Solothurn ein entsprechendes Gesuch einzureichen ist (siehe Anhang). Bitte legen Sie eine Kopie davon auch dem Gesuch an die Bildungs- und Kulturkommission bei. Bemerkungen: Bildungs- und Kulturkommission Egerkingen Seite 2 von 2

Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitsinspektorat und Gewerbe Untere Sternengasse 2 4509 Solothurn Telefon 032 627 28 53 Telefax 032 627 28 63 Anmeldung für gewerbliche Tätigkeiten bei einem Anlass Das vollständig ausgefüllte Formular ist beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat und Gewerbe, untere Sternengasse 2, 4509 Solothurn, spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Wer ist Veranstalter? Verein, Organisation usw.... Wer ist die Verantwortliche Name:... Vorname:... Person? Genaue Adresse... PLZ/Ort... Telefon P.... Telefon G.... Telefon Mobil... Art und Zweck. der Veranstaltung? Datum und Zeit? Am... von... bis... Uhr Am...... von... bis... Uhr Wo findet die In welcher Gemeinde?... Veranstaltung statt?... Genaue Ortsbezeichnung (z.b. Wirtschaftslokal, Turn-/ Mehrzweckhalle usw.) In einem Gebäude? in geschlossener Festhütte? im Freien? (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erwartete bis 200 bis 500 bis 1000 über 1000 Besucherzahl? Anzahl Bewirtungs-... Anzahl... Betriebe? (z.b. Festhütte, Bar, Bierschwemme, Tessiner-, Bure-, Raclette-, Fondue- und Kaffeestube, Festplatz usw.)

Musikalische Musikalische Unterhaltung ja nein Unterhaltung? Name(n) der Band / DJ... Anzahl Musiker... Lautstärke des Konzertes / der Vorführung ja nein unter 93 Dezibel (im Durchschnitt) zwischen 93-96 Dezibel ja nein zwischen 96-100 Dezibel mehr als 3 Stunden ja nein zwischen 96-100 Dezibel weniger als 3 Stunden ja nein Einsatz von Laseranlagen ja nein Tombola? Tombola ja nein (Losverkauf nur auf Festareal gestattet) Gesamtlossumme... Verantwortlicher Leiter für die Tombola... Glücksspiele? Glücksspiele, Raten, Wettbewerbe usw. ja nein Wenn ja, welche?... mit Einsatz unentgeltlich Warenverkauf? Artikel... Verkaufszeiten... Die verantwortliche Person stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung(en) und bestätigt: - handlungsfähig zu sein; - nicht vorbestraft zu sein; - keine Verlustscheine aus einem Gastgewerbebetrieb zu haben; - im Namen des Veranstalters handeln zu dürfen; - die Richtigkeit der gemachten Angaben Ort / Datum... Unterschrift...