FÜHRERSCHEINKLASSEN. Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ab

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Transkript:

FÜHRERSCHEINKLASSEN Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ab 1.1.1999 Euro-Klasse Fahrzeugart eingeschlossene Klasse A, A1, M Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h mit und ohne Beiwagen bis 25 kw (34 PS); nach zweijähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung aufgehoben. Beim Führerscheinerwerb ohne Leistungsbeschränkung ist ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich (Direktzugang) A1, M Leichtkrafträder und Motorroller bis 125 cm³ und bis 11 kw(15 PS). - bis 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Über 80 km/h, Mindestalter B, M, S, L Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg. Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz. Bei Anhängern über 750 kg gilt die Kombination Kfz mit Anhänger bis max. 3,5 t. Wer seit mindestens 5 Jahren berechtigt ist, Kraftfahrzeuge der Klassen Klassen B/BE, M, L, S zu führen, das 30. Lebensjahr vollendet hat, dessen Konto beim Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet ist, erfüllt die Voraussetzungen für "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" und erhält auf Antrag eine entsprechende Prüfbescheinigung. BE Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhänger über 750 kg. (Wohnwagengespann) wie B. C, C1 Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg. Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz. Mindestalter (Ausnahmen zulässig) 25 17 17 CE, BE, C1E, T Kraftfahrzeuge Klasse C über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg. C1 Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg. Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz. C1E, BE, D1E Fahrzeugkombinationen Lkw nach Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg; als Kombination nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht. D, D1 Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer Führersitz, sowie Anhänger bis 750 kg. 21 file:///d /@@@/Zeitungen/FÜHRERSCHEINKLASSEN.htm (1 von 5) [27.04.2009 19:50:13]

DE, D1E, BE, C1E Fahrzeuge Klasse D mit Anhänger über 750 kg. 21 D1 Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und höchstens Fahrgastplätzen 21 D1E, BE, C1E Fahrzeugkombination Bus nach Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg; als Kombination nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht. 21 M nur Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick) bis 50 cm³ und bis 45 km/h. S nur Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z.b. Fun- Mobile, Trikes, Quads, Microcars) bis 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren oder nicht mehr als 4 kw Nenndauerleistung bei Diesel- und Elektromotoren. Die Leermasse darf bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg (bei Elektromotorantrieb ohne Masse der Batterien) betragen. T, M, S, L nur Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis (40) 60 km/h, auch mit Anhänger. () L nur Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h; Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur Personenbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftfahrzeugen; Bei Beschränkung auf Krankenkraftfahrzeugen 21 19 Keine Fahrerlaubnispflicht nur Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen. (Motorfahrräder bis 25 km/h; Krankenfahrstühle bis 15 km/h; Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 6 km/h.) Wird ein Kind unter 7 Jahren auf einem Mofa mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens Jahre alt sein. (Sonderbestimmung: Wer ein Mofa im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss in Besitz einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas sein) 15 file:///d /@@@/Zeitungen/FÜHRERSCHEINKLASSEN.htm (2 von 5) [27.04.2009 19:50:13]

Im Feld 12 des Führerscheines werden Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen angegeben. (Anlage 9, Teil I + II, FeV) Schlüsselzahlen der EU 01 Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: 01.01 Brille 01.02 Kontaktlinsen 01.03 Schutzbrille 02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe 03 Prothese/Orthese der Gliedmassen 05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen 05.01 Nur bei Tageslicht 05.02 In einem Umkreis von... km des Wohnsitzes oder innerorts.../innerhalb der Region... 05.03 Ohne Beifahrer/Sozius 05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als... km/h 05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist 05.06 Ohne Anhänger 05.07 Nicht gültig auf Autobahnen 05.08 kein Alkohol 10 Angepasste Schaltung 15 Angepasste Kupplung 20 Angepasste Bremsmechanismen 25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen 35 Angepasste Bedienvorrichtungen 40 Angepasste Lenkung 42 Angepasste(r) Rückspiegel 43 Angepasster Fahrersitz 44 Anpassungen des Kraftrades 44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel 44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse 44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse 44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung 44.06 Angepasster Rückspiegel 44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen 44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füssen gleichzeitig ermöglichen 45 Kraftrad nur mit Beiwagen 50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) 51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) 70 Umtausch des Führerscheins Nummer..., ausgestellt durch... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11) 71 Duplikat des Führerscheins Nummer... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen) 72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm 3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kw (A1) 73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) 74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1) 75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) file:///d /@@@/Zeitungen/FÜHRERSCHEINKLASSEN.htm (3 von 5) [27.04.2009 19:50:13]

76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E) 77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E) 78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe 79 (...) Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/ EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. 79 (S1 <= 25/7.500 kg) Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7 500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz. 79( L <= 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. 95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum... erfüllt (zum Beispiel: 95.01.01.2012). b) nationale Schlüsselzahlen 104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen 171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste 172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste 174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind 175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 176 Auflage: Bis zum Erreichen des. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen file:///d /@@@/Zeitungen/FÜHRERSCHEINKLASSEN.htm (4 von 5) [27.04.2009 19:50:13]

des Ausbildungsverhältnisses 177 Klasse L, auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung 178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr 179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden 0 (weggefallen) 1 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden. 2 Auflage zu den Klassen D1, D1E, D, DE: Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Strassen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres. 3 Auflage zu den Klassen D, DE: Bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres nur zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Strassen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 20. Lebensjahres. file:///d /@@@/Zeitungen/FÜHRERSCHEINKLASSEN.htm (5 von 5) [27.04.2009 19:50:13]