ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I WS 2014/2015 148.016 23.10.2014 1. KLAUSUR Bruno Binder/Bettina Renner Name, Matrikelnr.: Punkte [50] I. Sachverhalt Lesen Sie den Sachverhalt auf Seite 4! II. Tatbestand und Tatbestandsanalyse Lesen Sie den Tatbestand auf Seite 8! 1. Tatbestandselemente a. Welcher Teil des Tatbestands gehört zur Rechtsfolge? [1] b. Welcher Teil des Tatbestands bestimmt die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde? [1] c. Was versteht man unter einer Legaldefinition? Enthält der Tatbestand Legaldefinitionen (Wenn ja, nennen Sie diese!)? [2] d. Zerlegen Sie auf Seite 3 den Tatbestand im engen Sinn in einzelne Tatbestandselemente! Übung Öffentliches Recht I -1-1. Klausur (23.10.2014)
2. Bestimmte und unbestimmte Tatbestandselemente a. Welche der Tatbestandselemente sind bestimmt, welche unbestimmt? Kreuzen Sie auf Seite 3 entsprechend an! b. Legen Sie das unbestimmte Tatbestandselement zuverlässig aus! [4] Übung Öffentliches Recht I -2-1. Klausur (23.10.2014)
kumulativ alternativ unbestimmt bestimmt 3. Kumulative und alternative Tatbestandselemente Stellen Sie die strukturelle Beziehung der einzelnen Tatbestandselemente auf Seite 3 - zueinander dar! Tatbestandsmerkmal 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 [6 Punkte für Zerlegung; 1 Punkt für bestimmt/unbestimmt; 1 Punkt für kumulativ/alternativ] [8] Übung Öffentliches Recht I -3-1. Klausur (23.10.2014)
III. SUBSUMTION Relevanter Sachverhalt. Welche Teile des Sachverhalts sind im Hinblick auf welche Tatbestandselemente relevant? (Tragen Sie die entsprechende/n Nummer/n der Tatbestandsmerkmale in die jeweiligen Zwischenräume [ ] ein und kennzeichnen Sie die irrelevanten Sachverhaltsdetails durch ein Minus ([ - ]!) [Leer gelassene Zwischenräume werden als Fehler gewertet!] Christian C wird am 3.7.1988 in Rosenheim geboren [, ] und ist deutscher Staatsbürger [ ]. Als er noch ein kleiner Junge ist [ ], nimmt ihn sein Vater oft zu Fußballspielen seines Lieblingsvereins FC Bayern München mit [ ]. Auch selbst ist Christian C schon in jungen Jahren sportlich aktiv [ ] und tritt auch einem Fußballverein bei [ ]. Sein größter Traum ist es, ein berühmter Fußballspieler zu werden [ ]. Als er sich im Alter von 18 Jahren [ ] einen beidseitigen Bänderriss zuzieht [ ], muss er diesen Berufswunsch aufgeben [ ], bleibt seiner Leidenschaft jedoch weiterhin treu [ ]. Da er die Sportergebnisse aufmerksam verfolgt [ ] und sich ein bisschen Taschengeld dazuverdienen will [ ], schließt er gelegentlich auch Sportwetten ab [ ]. Da er nun viel mehr Zeit für das Lernen aufbringen kann [ ], absolviert er die Matura im Jahr 2007 mit ausgezeichnetem Erfolg [ ]. Während eines Aufenthaltes in Österreich lernt Christian C die österreichische Staatsbürgerin Elsa E kennen und lieben [ ]. Da Elsa einen der begehrten Studienplätze an der Medizinischen Universität Innsbruck erhalten hat [ ] und daher ihr Heimatland nicht verlassen möchte [ ], beschließt Christian C ebenfalls nach Innsbruck zu ziehen und das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der dortigen Fakultät zu beginnen [ ]. Nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums im Jahr 2012 [ ] beschließt Christian, nicht mehr nach Deutschland zurückzukehren und sich mit Elsa in Österreich ein gemeinsames Leben aufzubauen [ ]. Er hat großes Glück sogleich eine gut bezahlte Stelle bei einem heimischen Unternehmen zu finden und dadurch Berufserfahrung zu sammeln [ ]. In einem hierarchisch organisierten System zu arbeiten und die Anweisungen seines Chefs befolgen zu müssen, ist für Christian jedoch nicht das Richtige [ ]. Aus diesem Grund kündigt er seine Stelle nach nur 2 Jahren [ ] und beschließt sich selbstständig zu machen [ ]. Er glaubt zu wissen, dass man in der heutigen Zeit besonders mit Sportwetten sehr viel Geld machen kann [ ], weshalb er sich entscheidet ein Wettbüro zu eröffnen [ ]. Zu diesem Zweck mietet er in der Leopoldstraße 14 (6020 Innsbruck) passende Räumlichkeiten [ ], in welchen seine Kunden nicht nur Geld auf den Ausgang von Sportereignissen setzen und so Wetten mit ihm abschließen können [ ], sondern die Sportereignisse auch live auf großen Leinwänden mitverfolgen können [ ]. Da Christian weiß, dass es vielen Betrieben große Schwierigkeiten bereitet in einer Branche Fuß zu fassen, hat er vor, die Arbeit zunächst alleine zu bewältigen und nur zu Großereignissen Aushilfskräfte zu beschäftigen [ ]. Als Christian seiner Freundin Elsa von seinem Vorhaben berichtet, ist diese wenig begeistert [ ] und meint nur, dass er dafür auch finanzielle Sicherheiten vorweisen werden müsse [ ]. Außerdem würde ihm sicherlich keine Behörde eine Bewilligung erteilen, da ihm einschlägige Berufserfahrung fehle [ ] und er vor wenigen Wochen eine Organstrafverfügung wegen Telefonierens während des Autofahrens erhalten habe [ ]. Wegen des finanziellen Aspekts macht Christian sich eigentlich nur wenig Gedanken [ ]. Vor kurzem hat er nämlich von seiner Lieblingstante 100.000,- geerbt [ ] und diese sogleich auf ein Kapitalsparbuch mit 3-jähriger Bindung einbezahlt [ ]. In der Hoffnung, dass die Behörde wegen seiner Organstrafverfügung ein Auge zudrücken wird [ ], stellt Christian C am 23.10.2014 den Antrag auf Erteilung der entsprechenden Bewilligung bei der zuständigen Behörde [ ]. [8] Übung Öffentliches Recht I -4-1. Klausur (23.10.2014)
IV. RECHTSFOLGE 1.a. Welche Arten von Rechtsfolgen kommen grundsätzlich in Betracht? b. Was versteht man unter einer gebundenen Entscheidung, was unter einer Ermessensentscheidung? [3] c. Ist die Rechtsfolge des Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetzes in Form einer Ermessensentscheidung oder in Form einer Rechtsentscheidung zu ziehen? Warum? Übung Öffentliches Recht I -5-1. Klausur (23.10.2014)
2. Welche Verwaltungsbehörde ist sachlich und örtlich zuständig, die Rechtsfolge des Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetzes zu ziehen? [3] V. ERLÄUTERN SIE DIE FOLGENDEN BEGRIFFE DER FALLLÖSUNG! 1. Was verstehen wir unter Sachverhalt? Welche Bedeutung hat der Sachverhalt für die Falllösung? Was bedeutet relevanter Sachverhalt? 2. Die einzelnen Tatbestandselemente einer Rechtsvorschrift können in einer alternativen oder einer kumulativen Struktur zueinander stehen. Was bedeutet das? Woran erkennt man, dass einzelne Tatbestandselemente alternativ oder kumulativ miteinander verknüpft sind? [3] Übung Öffentliches Recht I -6-1. Klausur (23.10.2014)
3. Der Tatbestand kann Tatbestandselemente taxativ aufzählen. Was bedeutet das? Woran erkennt man eine taxative Aufzählung der Tatbestandselemente? 4. Was verstehen wir unter Subsumtion? Welche Konsequenzen hat eine misslungene Subsumtion? 5. Wann liegt ein Ermessensmissbrauch vor? 6. Nennen Sie 3 Interpretationsmethoden! Erklären Sie eine davon ausführlich! [3] 7. Was verstehen wir unter einer ex lege-wirkung eines Tatbestands? Welche Konsequenzen hat eine ex lege-wirkung eines Tatbestands? Übung Öffentliches Recht I -7-1. Klausur (23.10.2014)
Gesetz vom 20. März 2002 über die Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure (Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz) LGBl 2002/58 idf 2013/130 2 Begriffsbestimmungen (1) Buchmacher ist, wer gewerbsmäßig aus Anlass sportlicher Veranstaltungen Wetten abschließt. [ ] 3 Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit als Buchmacher oder Totalisateur Die Tätigkeit als Buchmacher [ ] darf nur aufgrund einer entsprechenden Bewilligung nach Maßgabe dieses Gesetzes ausgeübt werden. 5 Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung (1) Die Behörde hat einer Person auf ihren schriftlichen Antrag die Bewilligung zu erteilen, wenn sie a) eigenberechtigt ist, b) Unionsbürger oder Angehöriger eines EWR- Mitgliedstaates ist [ ], c) zuverlässig ist, d) die Bestätigung einer Bank darüber vorlegt, dass sie für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr unwiderruflich über einen Kreditrahmen von wenigstens 75.000,- Euro verfügen kann (Bankbestätigung), e) [ ] f) die fachliche Befähigung aufweist und g) sich im Betrieb ausreichend betätigt. [ ] (4) Die Zuverlässigkeit ist nicht gegeben bei Personen, die von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt wurde, [ ] (5) Die fachliche Befähigung ist nachzuweisen durch: a) das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung an einer inländischen Universität [ ] 12 Behörde, Mitwirkung der Bundespolizei (1) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung. [ ] Übung Öffentliches Recht I -8-1. Klausur (23.10.2014)