Konzept. Boden- und Grundwasserschutz. Standort Ludwigshafen

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Transkript:

Konzept zum Boden- und Grundwasserschutz für den Standort Ludwigshafen Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind durch Randstrich markiert!! Stand: Januar 2003 GUU/GT K 357

Integriertes Boden- und Grundwasserschutzkonzept 1. Zusammenfassung 1.1 Grundwasser 1.2 Boden 2. Grundwasser 2.1 Grundwasserüberwachung 2.2 Grundwassersanierung 2.3 Grundwasserbenutzungen 2.4 Abwasserkanäle 3. Boden 3.1 Schadensfälle 3.2 Tiefbaumaßnahmen 3.3 Abbruch 3.4 Entsorgungswege für Boden und mineralische Materialien Seite 1 von 12

1. Zusammenfassung Ende der 70er Jahre entwickelte sich in Fachkreisen die Erkenntnis, dass das Grundwasser weit weniger durch den Boden vor Schadstoffeinträgen geschützt wird, als bis dahin angenommen. Dies war Anlass für die BASF, Boden- und Grundwasseruntersuchungen auf ihrem Werksgelände in Ludwigshafen durchzuführen. Zur Überwachung der Untergrundverhältnisse im Einflussbereich des Werksgeländes wurde ein umfangreiches Grundwassermessnetz aufgebaut. Dabei zeigte sich, dass die über 100jährige Produktionsgeschichte, insbesondere aber auch Kriegsschäden, zu Belastungen des Bodens und des Grundwassers geführt haben. Darüber hinaus wurde klar, dass eine alleinige und punktuelle Untersuchung des Bodens keine ausreichende Methode ist, eine Gefährdungsabschätzung für das Grundwasser durchzuführen. Dies gilt insbesondere für so große und vielfältig genutzte Areale, wie das der BASF in Ludwigshafen. Wegen der wechselnden Nutzung des Werksgeländes der BASF durch chemische Produktionsanlagen kann die Grundwassersituation nur als Einheit für das gesamte Werksgelände betrachtet werden. Alle Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen werden so ausgelegt und betrieben, dass eine Gefährdung des Grundwassers außerhalb der Werksgrenzen vermieden wird und sonstige Gefährdungen für die Umwelt, insbesondere der menschlichen Gesundheit, nicht entstehen können. Ergänzend zum Grundwasserschutz hat die BASF in den letzten Jahren verstärkt die Belange des Bodenschutzes berücksichtigt. Um die komplexen Zusammenhänge zwischen Bodenund Grundwasserschutz zu erfassen und die unterschiedlichen Aktivitäten auf dem Werksgelände mit Relevanz für den Untergrund zu koordinieren, entstand für das Werksgelände der BASF in Ludwigshafen das integrierte Boden- und Grundwasserschutzkonzept. Es verfolgt folgende Ziele: Vermeidung von Boden- und Grundwasserbelastungen (Vorsorge) Feststellung - und falls erforderlich - Sanierung von bestehenden Boden- und Grundwasserbelastungen Fachgerechte Entsorgung von belastetem Bodenaushub und Bauschutt Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Bei der Bearbeitung werden die ALEX Merk- und Infoblätter zu Grunde gelegt. 1.1 Grundwasser Zur Vermeidung von Gefährdungen durch das Grundwasser und der Ausbreitung von belastetem Grundwasser wird folgendes Konzept verfolgt: BASF betreibt für das Werksgelände ein flächendeckendes Grundwassermessnetz Bei Bedarf wird dieses Netz erweitert und ergänzt Die Grundwasserfließverhältnisse im Werk werden durch regelmäßige Grundwasserstandsmessungen überwacht Seite 2 von 12

Die Grundwassermessstellen werden regelmäßig beprobt und einer umfangreichen Analytik unterzogen BASF betreibt Brunnen, die die Ausbreitung von höher belastetem Grundwasser innerhalb des Werksgeländes verhindern Lokal höher belastetes Grundwasser wird, soweit Untersuchungen dies als sinnvoll aufzeigen, gesondert saniert Das Abwasserkanalsystem der BASF wird regelmäßig inspiziert und gewartet Das Grundwasser beeinflussende Maßnahmen und Ereignisse innerhalb des Werkes werden zentral erfasst, koordiniert und dokumentiert Grundwasserrelevante Daten werden zentral erfasst, ausgewertet und dokumentiert 1.2 Boden Zur Vermeidung von Gefährdungen durch belasteten Boden und Bauschutt auf dem Werksgelände wird folgendermaßen vorgegangen: Bei Baustellen mit hohem Tiefbauanteil oder einem begründeten Verdacht relevanter Belastungen erfolgt eine orientierende Untersuchung des Untergrundes Treten bei Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten auf, erfolgt eine Vorortbegutachtung zur Klärung der Arbeitssicherheit und der Entsorgung Kommt es bei Schadensfällen zu Verunreinigungen des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen, so werden diese grundsätzlich durch umgehendes Ausheben beseitigt Gebäude mit problematischer oder unklarer Vornutzung werden vor dem Abbruch untersucht In den Abbruchanweisungen werden die Untersuchungsergebnisse berücksichtigt und es wird der Entsorgungsweg für das Abbruchmaterial festgelegt Ist der Entsorgungsweg unklar, wird auffälliges Material in die dafür eingerichteten und immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenläger auf dem Werksgelände gebracht und analysiert Für den Wiedereinbau geeignetes Material wird nach Prüfung ausschließlich auf dem Werksgelände oder auf der werkseigenen Deponie Flotzgrün verwertet Bodenrelevante Daten werden zentral erfasst, ausgewertet und dokumentiert Seite 3 von 12

2. Grundwasser Das Werksgelände der BASF ist durch seine langjährige, wechselnde Produktionsgeschichte mit enger räumlicher Nachbarschaft der Anlagen gekennzeichnet. Daher ist die Grundwassersituation für das gesamte Werksgelände nur als Einheit zu betrachten. Die Überwachung der Grundwassersituation wird koordiniert und dokumentiert. 2.1 Grundwasserüberwachung Das Ziel der Überwachung ist, Kenntnisse über Belastungen und die Fließrichtung des Grundwassers zu gewinnen. Die gewonnenen Daten dienen zur Bewertung der Grundwassersituation hinsichtlich Gefährdungen Sanierungsnotwendigkeiten Überwachung von laufenden Sanierungsmaßnahmen des Einflusses auf Grundwassernutzungen (Entnahme, Versickerung etc.) Planung von Tiefbaumaßnahmen Auswirkungen auf Gebäude bei Rheinhochwasser neuer Schadstoffeinträge ins Grundwasser (Stoffaustritt, Einträge aus Bodenbelastungen und Ablagerungen etc.). Im Bereich des Werkes Ludwigshafen wird ein Messnetz mit rund 100 Grundwassermeßstellen betrieben (Stand 2000). Dieses Messnetz wird nach Bedarf angepasst und erweitert. Die Grundwasserüberwachung besteht aus den beiden wesentlichen Elementen Grundwasseranalytik und Grundwasserstandsmessungen. So können Stoffeinträge festgestellt und ihr eventuelles Ausbreitungsverhalten abgeschätzt werden. 1. Grundwasserbeprobung und analytik Alle Messstellen werden regelmäßig beprobt und das entnommene Grundwasser wird analysiert. Bei Auffälligkeiten erfolgen weitergehende Untersuchungen. In bekannten Belastungsbereichen wird - je nach Erfordernis und im Einzelfall in Abstimmung mit der zuständigen Behörde häufiger beprobt und spezifischer analysiert. Die Grundwasseranalytik zur Erhebung von behördenrelevanten Daten wird in akkreditierten Fachlabors der BASF durchgeführt. 2. Grundwasserstandsmessung Es werden regelmäßige Stichtagsmessungen an einer Auswahl von Messstellen durchgeführt. Seite 4 von 12

Alle Mess- und Analysendaten aus der Grundwasserüberwachung werden von BASF in einer zentralen Datenbank erfasst und verwaltet. Die Daten werden regelmäßig ausgewertet und bewertet. Spezifische Einzelfallfragestellungen können kurzfristig mit Hilfe der Datenbank bearbeitet werden. Die Ergebnisse der regelmäßigen Grundwasserüberwachung werden mit dem Jahresbericht an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Signifikante Veränderungen oder Auffälligkeiten bei der Grundwasserüberwachung werden bei den Sitzungen der Boden- und Grundwasserschutz-Kommission erörtert. Die Grundwasserüberwachung ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen in Verfahrensanweisungen beschrieben. 2.2 Grundwassersanierung Wird bei der Grundwasserüberwachung eine Belastung festgestellt, so wird unter Bewertung der Gefährdungssituation und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen die Sanierungsnotwendigkeit geprüft. Ergibt die Prüfung, dass von der festgestellten Grundwasserbelastung eine Gefährdung ausgehen kann, werden die zuständigen Behörden umgehend eingeschaltet und das weitere Vorgehen wird gemeinsam festgelegt. Ist eine Sanierung notwendig, wird von BASF ein Sanierungskonzept vorgelegt, mit den zuständigen Behörden abgestimmt und es werden die eventuell erforderlichen Erlaubnisse eingeholt. Betrieb und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen, sowie die Einhaltung von behördlichen Sanierungsauflagen werden von BASF dokumentiert. Die zuständigen Behörden werden den Auflagen eventuell erforderlicher Erlaubnisse entsprechend über die Inbetriebnahme und den Verlauf der Sanierung informiert. Darüber hinaus wird über laufende Sanierungsmaßnahmen in der Boden- und Grundwasserschutz-Kommission berichtet und hier wird auch das weitere Vorgehen abgestimmt. Eine Zusammenfassung laufender Sanierungsmaßnahmen wird in den Jahresbericht aufgenommen. Grundwassersanierungen sind hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen in Verfahrensanweisungen durch die Facheinheit Boden- und Grundwasserschutz beschrieben. Seite 5 von 12

2.3 Grundwasserbenutzung Unter Grundwasserbenutzungen werden alle Eingriffe in das Grundwasser verstanden, wie beispielsweise die Grundwassergewinnung, Grundwasserabsenkungen und sanierungen, bei denen etwas in das Grundwasser eingeleitet oder Grundwasser entnommen, zutagegefördert oder abgeleitet wird. Im Bereich des Werksgeländes der BASF erfolgt eine gezielte Grundwasserbenutzung beispielsweise in folgenden Zusammenhängen: Förderung aus unterem Grundwasserleiter (z.b. Aufbereitung zu VE-Wasser) Grundwassersanierungsmaßnahmen Temporäre Grundwasserabsenkung bei Tiefbaumaßnahmen Bau von Messstellen im Zuge von Erkundungen Grundwasserpumpmaßnahmen zum Hochwasserschutz Versickerung von Niederschlagswasser Ein Genehmigungserfordernis der oben beschriebenen Grundwasserbenutzungen wird von BASF im Einzelfall geprüft. Erforderliche Erlaubnisse werden bei der zuständigen Wasserbehörde beantragt. Zur Bewertung von Belastungen sowie zur Steuerung von Sanierungsmaßnahmen ist eine einheitliche Betrachtung der Grundwassersituation unter dem Werksgelände notwendig. Daher werden alle Grundwasserbenutzungen im Bereich des Werksgeländes dokumentiert. Ebenso werden geplante (Bau-)Maßnahmen hinsichtlich möglicher Auswirkungen, insbesondere in Hinblick auf bekannte Grundwasserbelastungen, geprüft. Können von der geplanten Maßnahme nicht vertretbare Auswirkungen auf die Situation des Grundwassers im Bereich des Werksgelände ausgehen, wird - in Abstimmung mit den zuständigen Behörden - eine genehmigungsfähige Alternative erarbeitet. Die Grundwasserbenutzungen sind hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen in Verfahrensanweisungen beschrieben. Seite 6 von 12

2.4 Abwasserkanäle BASF betreibt im Werksgelände ein Kanalnetz für behandlungsbedürftiges Abwasser (bba) zur Ableitung in die Kläranlage. Zusätzlich wird ein paralleles Kanalnetz für Kühlwasser und anderes nicht behandlungsbedürftiges Abwasser (nbba) mit direkter Ableitung in den Rhein betrieben. Die bba-kanäle sind durch ihre Bauart (z.b. PE- oder Steinzeugmaterial) für den Transport von Chemieabwässern ausgelegt. Der technische Zustand der bba-kanäle wird von der zuständigen BASF-Facheinheit durch regelmäßige Kanalinspektionen (Abstellung mit Begehung oder Kamerabefahrung) überprüft. Die Inspektionen erfolgen nach festgelegtem Plan in einem etwa 10-jährigen Intervall oder bei Bedarf (z.b. Verdacht eines Schadens). Die Ergebnisse der Inspektionen werden in einem EDV-gestützten Kanalkataster verwaltet und ausgewertet. Werden relevante Kanalschäden festgestellt, bei denen eine Beeinflussung des Grundwassers nicht auszuschließen ist, wird untersucht, ob der Kanalschaden eventuell eine Grundwasserbelastung verursacht hat (siehe 2.1 Grundwasserüberwachung ) und ob eine Sanierungsnotwendigkeit besteht (siehe 2.2 Grundwassersanierung ). Ergeben sich im Rahmen der Grundwasserüberwachung Verdachtsmomente für eine Kanalleckage, wird dem Verdacht nachgegangen und ggf. wird ein betroffener Kanalabschnitt für eine genauere Inspektion außer Betrieb genommen. Eigenkontroll-Verordnung für Abwasseranlagen in Rheinland-Pfalz 3. Boden Das Werksgelände wird ausschließlich industriell genutzt und die Oberfläche ist weitgehend versiegelt. Als relevantester Wirkungspfad für die schädliche Auswirkung von Bodenbelastungen ist der Pfad Boden Grundwasser zu berücksichtigen. Der Wirkungspfad Boden Mensch spielt hauptsächlich bei Tiefbaumaßnahmen eine Rolle. Aufgrund der großen Fläche und der wechselvollen Standorthistorie ist eine kleinräumige Erhebung der Untergrundsituation für das Werksgelände wenig aussagekräftig. Zielführender und pragmatischer für das Werksgelände ist die systematische Grundwasserüberwachung (siehe 2.1 Grundwasserüberwachung ). Seite 7 von 12

3.1 Akute Schadensfälle Die im Schadensfall (z.b. Betriebstörung) zur Gefahrenvermeidung bzw. minimierung durchzuführenden Maßnahmen werden gemäß den BASF-Richtlinien Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz durchgeführt. Danach melden die Betriebe Ereignisse entweder der BASF-Feuerwehr oder der BASF-Umweltzentrale. Diese Einheiten informieren sich untereinander umgehend über eingegangene Meldungen. Die BASF-Feuerwehr initiiert zusammen mit der Umweltüberwachung der BASF die Sofortmaßnahmen unter Hinzuziehung der erforderlichen Facheinheiten. Ist der Boden betroffen, entscheidet die Facheinheit Boden- und Grundwasserschutz, ob eine Meldung im Sinne von 20.7 LWG erfolgt. Sind bei einem Schadensfall umweltgefährdende Stoffe ausgetreten und gelangen diese in den Boden, wird mit geeigneten Sofortmaßnahmen - wie beispielsweise Auskofferung - eine weitere Ausbreitung der Stoffe verhindert. Ist die Beseitigung der Stoffe durch die Sofortmaßnahmen nicht möglich, so initiiert die Facheinheit Boden- und Grundwasser schutz über die Umweltzentrale der BASF eine Meldung an die zuständige Behörde per Fax. Das weitere Vorgehen wird dann mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Unabhängig von der Sofortmeldung an die zuständigen Behörden wird jeder BASF-intern gemeldete Schadensfall, bei dem unbefestigter Boden beaufschlagt wurde, dokumentiert und in den Jahresbericht - gem. 4 Bodenschutzvertrag vom 29.01.2002 - aufgenommen. Sind umweltgefährdende Stoffe in den Boden eingedrungen und konnten sie nicht durch Sofortmaßnahmen beseitigt werden, wird geprüft, ob durch den Schaden eine Belastung des Grundwassers eintreten kann oder eingetreten ist und ob von dem Schaden sonstige Gefahren ausgehen können. Neben der Untersuchung von Bodenproben erfolgt die Erkundung bezüglich möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser wie unter 2.1 ( Grundwasserüberwachung ) und unter 2.2 ( Grundwassersanierung ) beschrieben. Eventuell ausgekoffertes Material wird in die dafür eingerichteten und nach BImSchG genehmigten Zwischenlager der BASF gebracht. Die weitere Entsorgung dieses Materials erfolgt wie unter 3.4 ( Entsorgung von Boden und mineralischen Materialien ) beschrieben. Die Bearbeitung von Schadensfällen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten und Schnittstellen in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für Boden- und Grundwasserschutz beschrieben BASF-Richtlinien und allgemeine Regeln für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Seite 8 von 12

3.2 Tiefbaumaßnahmen Bei Tiefbaumaßnahmen auf dem Werksgelände der BASF kann belastetes Aushubmaterial anfallen. Dieses Material muss sicher und sachgerecht entsorgt werden, so dass von ihm keine Gefahr für Menschen und Umwelt ausgehen kann. Ferner kann es bei Tiefbaumaßnahmen zu einer Beeinträchtigung der Grundwassersituation kommen, wenn beispielsweise eine Grundwasserabsenkung erforderlich ist (siehe 2.3 Grundwasser-benutzung ). Bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben, bei denen mit einem hohen Tiefbauanteil zu rechnen ist oder bei denen der begründete Verdacht von Bodenbelastungen besteht, wird die zuständige Facheinheit eingeschaltet. Anhand der vorliegenden Daten und Erkenntnisse zur Untergrundsituation des Werksgeländes wird hier geprüft, ob mit belastetem Aushubmaterial zu rechnen ist. Im Bedarfsfall wird eine Erkundung der betroffenen Fläche durchgeführt. Liegt die Bewertung der betroffenen Fläche vor, werden im Bedarfsfall Fragen zur Arbeitssicherheit und zur Entsorgung mit den zuständigen Facheinheiten der BASF abgestimmt. Es werden in der Regel nur die Bodenmengen ausgekoffert, die im Zuge der Tiefbaumaßnahme anfallen. Die boden- und grundwasserrelevanten Daten von Tiefbaumaßnahmen werden dokumentiert. Ist das im Zuge der Baumaßnahme anfallende Material unauffällig, wird es der werkseigenen Baustoffrecyclinganlage zugeführt. Ist das ausgehobene Material bereits aufgrund der Vorerkundung als belastet erkannt, wird es in die dafür eingerichteten und immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlager der BASF gebracht. Der Umgang mit belastetem Material ist unter 3.4 ( Entsorgung von Boden und mineralischen Materialien ) genauer beschrieben. Treten bei Baumaßnahmen organoleptische Auffälligkeiten im Boden erst während der Aushubmaßnahme auf, wird dieses Material von der zuständigen Facheinheit der BASF begutachtet und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit der weitere Entsorgungsweg festgelegt. BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss»Tiefbau«TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln Baustellenverordnung Seite 9 von 12

Die Bearbeitung von Bodenbelastungen bei Tiefbaumaßnahmen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten, Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die Boden- und Grundwassersituation in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für Boden- und Grundwasserschutz beschrieben 3.3 Abbruch Bereits in der Planungsphase von Abbruchmaßnahmen, bei denen mit einem nennenswerten Anfall an mineralischem Material zu rechnen ist oder bei denen der begründete Verdacht einer Belastungen besteht, wird die zuständige Facheinheit eingeschaltet. Gebäude oder Gebäudeteile mit problematischer oder unklarer Vornutzung werden vor dem Abbruch auf mögliche Belastungen untersucht. Die Untersuchung beinhaltet eine historische Bestandsaufnahme und ggf. die Beprobung und Analyse des Materials. Anhand der Ergebnisse wird der Entsorgungsweg für das Abbruchmaterial festgelegt. Die Ergebnisse und Bewertungen dieser Untersuchungen werden von BASF dokumentiert. Bei kleineren Umbau- oder Abrissarbeiten wie beispielsweise von Nutschen und Ausmauerungen mit problematischer oder unklarer Vornutzung, wird die zuständige Facheinheit für die Bewertung eingeschaltet. Das Material wird ggf.beprobt und analysiert und anschließend der Entsorgungsweg festgelegt. Wird in den oben genannten Fällen eine organoleptische Auffälligkeit erst während der Abbrucharbeiten festgestellt, wird dieses Material von der zuständigen Facheinheit der BASF begutachtet und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit wird der weitere Entsorgungsweg festgelegt. Das Vorgehen hierzu ist unter 3.4 ( Entsorgung von Boden und mineralischen Materialien ) genauer beschrieben. Ist das im Zuge der Abbruchmaßnahme anfallende Material unauffällig, wird es der werkseigenen Baustoffrecyclinganlage zugeführt. Ist das Material bereits aufgrund der Vorerkundung als belastet erkannt, wird es in die dafür eingerichteten und immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlager der BASF gebracht. Der Umgang mit belastetem Material ist unter 3.4 ( Entsorgung von Boden und mineralischen Materialien ) genauer beschrieben. BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss»Tiefbau«TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen Seite 10 von 12

Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln Baustellenverordnung Die Bearbeitung von Abbruchmaßnahmen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten, Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die Boden- und Grundwassersituation in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit für Boden- und Grundwasserschutz beschrieben. 3.4 Entsorgung von Boden und mineralischen Abfällen Fallen Bodenaushub oder andere mineralische Abfälle (z.b. Bauschutt oder mineralische Produktionsabfälle wie Filterkies) an, so wird auf Basis des KrW-/AbfG geprüft, ob der Abfall verwertet werden kann oder beseitigt werden muss. Ist eine Verwertung des Materials im Rahmen von Verfüllungen oder Aufschüttungen möglich, wird es der Recyclinganlage der BASF angeliefert und hier aufbereitet. Die für die Recyclinganlage genehmigten Abfallarten sowie die Überwachung des ein- und ausgehenden Materials sind in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Baustoffrecyclinganlage sowie den dazugehörigen Ergänzungen festgelegt. Grundlage für die Beprobung, Analyse und Bewertung von Boden, Bauschutt und mineralische Produktionsabfälle sind die Technischen Regeln der LAGA. Die Verwertung von Bodenaushub, Bauschutt und mineralischen Produktionsabfällen erfolgt ausschließlich auf dem Werksgelände der BASF und in geringem Umfang auch auf der BASF-eigenen Deponie Flotzgrün. Nur in Ausnahmefällen dient das Material als Bergversatz. Auffällige Abfälle, deren Entsorgung zunächst unklar ist, werden bis zur Klärung des Entsorgungsweges in den immissionsschutzrechtlich genehmigten Zwischenlägern der BASF aufgenommen. Ist für die Entsorgung der Abfälle eine vorherige Behandlung erforderlich, so stehen hierfür Behandlungsmethoden zur Verfügung. Scheidet eine Verwertung aus, so erfolgt die Beseitigung von Boden und mineralischen Abfällen auf der BASF-eigenen Deponie Flotzgrün oder in der BASF-eigenen Rückstandsverbrennungsanlage. Nur wenn eine Entsorgung der Abfälle durch BASF-eigene Anlagen nicht sinnvoll ist, werden externe Entsorgungswege unter Berücksichtigung aller abfallrechtlichen Vorgaben in Anspruch genommen. Seite 11 von 12

BGR 128, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - Fachausschuss»Tiefbau«TRGS 524, Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Merkblatt 20, zu Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln TA Abfall, Anhang D Analytische Überwachung der Recyclinganlage: enthalten in den QM-Anweisungen von DWY (Anlage 2 zu Abschnitt 9, Revision1) Allg. Regeln der BASF für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz: Regel 5.4 Entsorgung von Bodenaushub, Bauschutt und Apparate-Ausmauerungen Immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Baustoffrecyclinganlage X060 vom 18.02.99, Beilage 3 Überwachungskonzept sowie Ergänzungen hierzu Der Prozess zur Beschreibung der Entsorgung von Boden und mineralischen Abfällen ist hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeiten, Schnittstellen und möglicher Auswirkungen auf die Boden- und Grundwassersituation in einer Verfahrensanweisung der Facheinheit Boden- und Grundwasserschutz beschrieben. Seite 12 von 12