Teil A: Kreislaufwirtschaft Bau, Bodenschutz und Abfallarten
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- Clara Flater
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1 Teil A: Kreislaufwirtschaft Bau, Bodenschutz und Abfallarten I. Kreislaufwirtschaft Bau Welche Ziele hat die Kreislaufwirtschaft Bau? Für alle Bauabfälle gilt der umweltpolitische Grundsatz Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung. Dieser Grundsatz entspricht den umweltpolitischen Zielen des 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ziel dieses Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. 1) Abfall soll demnach in allen Bereichen möglichst vermieden werden. Wo er anfällt, soll er verfüllt, recycelt, energetisch oder sonstig verwertet werden. Die Beseitigung, also Deponierung, soll die Ausnahme bilden. 2) Überblick über Abfallmengen 60 Prozent der Gesamtabfallmenge von 350 Millionen Tonnen pro Jahr in Deutschland sind mineralische Abfälle. Von diesen etwa 200 Millionen Tonnen mineralischen Abfällen sind ca. 100 Millionen Tonnen Boden und Steine, ca. 73 Millionen Tonnen Bauabfall, ca. 15 Millionen Tonnen Aschen und Schlacken aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsprozessen, ca. 7 Millionen Tonnen Hüttensand und Hochofenschlacke sowie ca. 6 Millionen Tonnen Stahlwerksschlacke. 3) In Bayern fielen im Jahr 2012 insgesamt 45,6 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfälle an. 4) 1) Erläuterung des Bundesumweltministeriums zum KrWG, 2) Entsprechend sind die Ziele der Abfallbewirtschaftung auch in Artikel 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) i. d. F. v geregelt. Das BayAbfG dient der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der Landesbelange zur Ausführung in Bayern. 3) Vgl. Begründung des Bundesumweltministeriums zum Arbeitsentwurf der Mantelverordnung vom November ) Quelle: Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik, 13
2 Grafik: Verwertung und Beseitigung eingesetzter Bauabfälle nach Abfallarten in Bayern 2012 Abfallarten Einheit Eingesetzte Menge insgesamt zusammen davon Verwertung in Bauschuttrecycling-Anlagen aufbereitet davon überirdisch verfüllt bei Baumaßnahmen eingesetzt; sonstige Verwertung 1) Beseitigung in Deponien und Abfallverbrennungsanlagen in Asphaltmischanlagen aufbereitet Jahr 2012 Bauabfälle insg t % 100,0 91,0 22,1 59,3 9,5 9,0 6,6 Bauschutt 2) t % 100,0 91,3 60,8 25,9 4,6 8,7 Bodenaushub, Steine etc t % 100,0 89,6 3,5 81,5 4,5 10,4 Straßenaufbruch t % 100,0 99,5 92,0 0,3 7,1 0,5 78,2 1) einschließlich der Mengen, die in Anlagen der Entsorgungswirtschaft verwertet wurden. 2) einschließlich möglicher Doppelzählungen bei Deponiebaumaßnahmen < t bei Bauschutt und < t bei Straßenaufbruch. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2014 Was sind die mengenmäßig wichtigsten gefährlichen Abfälle in Bayern? Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt jährlich eine Bilanz der in Bayern angefallenen und entsorgten gefährlichen Abfälle, zuletzt für das Jahr Zu den 11 Abfallarten, die über die Hälfte des Gesamtaufkommens von Primärerzeugern in Bayern ausmachen, gehörten 2012 auch 4 Bauabfallarten. Gefährliche Abfälle aus dem Baubereich: kohlenteerhaltige Bitumengemische ( t), Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten ( t), asbesthaltige Baustoffe ( t), Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten ( t). 14
3 Grafik: Entsorgungswege für Bauabfälle in Bayern 2012 Entsorgungswege für Bauabfälle in Bayern 2012 in Prozent Insgesamt: Verwertung in anderen 45,579 Millionen Tonnen Abfallentsorgungsanlagen Beseitigung in Deponien und anderen Abfallbeseitigungsanlagen 9,0 9,5 22,1 Bauschuttrecyclinganlagen darunter Vorbehandlung für Asphaltmischanlagen (6,6 %) Verfüllmaßnahmen 59,3 Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, 2014 Entsorgungswege für gefährliche Abfälle in Bayern t gefährliche Abfälle wurden 2012 von der GSB-Sonderabfall- Entsorgung Bayern GmbH entsorgt. Auf bayerischen Deponien der Deponieklasse I und II wurden rd t gefährliche Abfälle entsorgt (ohne Kleinmengen- bzw. Privatanlieferungen). Diese Abfälle sind zwar als gefährlich einzustufen, das Auslaugverhalten dieser Abfälle machte jedoch eine Ablagerung auf einer Sonderabfalldeponie nicht erforderlich. Hierzu gehören auch nicht weiter verwertbare, kontaminierte Behandlungsrückstände aus Boden-/Bauschuttaufbereitungsanlagen. Kohlenteerhaltige Bitumengemische (AVV-Schlüsselnr *) und asbesthaltige Baustoffe (AVV- Schlüsselnr *) machen dabei rd. 80 % der Abfallmenge aus. 5) Wo verbleiben mineralische Bauabfälle? 6) Boden und Steine Von den im Jahr 2012 in Deutschland angefallenen 109,8 Mio. t Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter wurden insgesamt 83,4 Mio. t (76,0 Prozent) verwertet. Davon wurden 85,9 Mio. t (78,2 Prozent) im übertägigen Bergbau und in anderen Maßnahmen, überwiegend im Deponiebau, verwertet. Darüber hinaus wurden 10,7 Mio. t (9,8 Prozent) Recycling-Baustoffe hergestellt. Auf Deponien wurden 13,2 Mio. t (12,0 Prozent) beseitigt. 5) Quelle: LfU, Sonderabfallstatistik Bayern ) Vgl. Monitoringbericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle, 2012, hrsg. vom Verbändeverbund der deutschen Bauwirtschaft. 15
4 Bauschutt Von im selben Jahr angefallenen 51,6 Mio. t Bauschutt wurden 40,4 Mio. t (78,3 Prozent) recycelt. 8,7 Mio. t (16,9 Prozent) wurden im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungen und auf Deponien verwertet, während 2,5 Mio. t (4,8 Prozent) des angefallenen Bauschutts auf Deponien beseitigt wurden. Straßenaufbruch Von den angefallenen 15,4 Mio. t Straßenaufbruch wurden 14,8 Mio. t (96,1 Prozent) recycelt. 0,4 Mio. t (2,6 Prozent) wurden im Deponiebau und im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungen verwertet. Lediglich 0,2 Mio. t (1,3 Prozent) wurden auf Deponien beseitigt. Bauabfälle auf Gipsbasis Von den angefallenen t Bauabfällen auf Gipsbasis wurden t (52,1 Prozent) im Deponiebau und im Bergbau verwertet, während t (47,9 Prozent) auf Deponien beseitigt wurden. Damit ging die Verwertung von gipshaltigen Bauabfällen im Deponie- und Bergbau innerhalb von nur zwei Jahren um über t zurück, während sich die Menge gipshaltiger Bauabfälle, die auf Deponien beseitigt werden musste, mit t mehr als verdoppelte. Baustellenabfälle Die angefallenen Baustellenabfälle bestanden 2012 zu rund 50 Prozent aus Eisen und Stahl, zu rund 20 Prozent aus Altholz und zu rund 5 Prozent aus Glas, Kunststoff, Metallen und Dämmmaterial. Mineralische Bestandteile sind insbesondere in den gemischten Bau- und Abbruchabfällen enthalten, die etwa 25 Prozent der Baustellenabfälle ausmachen. Von den angefallenen 14,6 Mio. t Baustellenabfällen wurden 0,3 Mio. t (2,1 Prozent) recycelt und 13,6 Mio. t (93,1 Prozent) einer sonstigen Verwertung zugeführt. 0,7 Mio. t wurden auf Deponien beseitigt. Damit stieg die Menge der auf Deponien beseitigten Baustellenabfälle von 2010 bis 2012 von 3,1% auf 4,8% an. Rechtsgrundlagen der Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen Eine kaum überschaubare Zahl von Gesetzen, Verordnungen, Merkblättern, Info-Blättern und technischen Regeln ist Rechtsgrundlage für die Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen. Hinzu kommt, dass der Vollzug von Maß- 16
5 nahmen des Abfallrechts trotz der grundlegenden Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz divergierenden länderrechtlichen Regelungen unterliegt. 7) Die EU-Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle (EU-Abfallrahmenrichtlinie) enthält grundlegende abfallrechtliche und abfallwirtschaftliche Vorgaben und ist von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Rechtsetzung zu beachten. Deutschland hat diese EU-Richtlinie im Kreislaufwirtschaftsgesetz 8) (KrWG) umgesetzt, das am 01. Juni 2012 in Kraft getreten ist und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 abgelöst hat. Es regelt die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland. Daneben sind u. a. die Regelungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), der Deponieverordnung (DepV), der Nachweisverordnung (NachwV), der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AnzErlV), der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und der Altholzverordnung (AltholzV) zu beachten. Zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund insbesondere im KrWG getroffenen Regelungen hat Bayern das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz 9) verabschiedet. Für die Durchführung der Abfallentsorgung im konkreten Einzelfall sind darüber hinaus die Abfallwirtschaftssatzungen und die Abfallgebührensatzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften, das sind in Bayern die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden, heranzuziehen. Grundlage für den Vollzug bei der Verwertung der Bau- und Abbruchabfälle waren lange Zeit die LAGA-Merkblätter 10). Diese bestimmten abfallspezifische Anforderungen durch Feststoff- und Eluatwerte zum Schutz von Boden und Grundwasser. Diese Anforderungen galten für Verfüllungsmaßnahmen und für den Einsatz zu bautechnischen Zwecken. Die LAGA M 20 legte je nach Schadstoffbelastungen Einschränkungen hinsichtlich der Einbaustandorte und Einbauweisen fest (Einbauklassen mit den Zuordnungswerten Z0 bis Z2). 7) In Bayern regeln den Umgang mit Abfällen grundlegend das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz und der Abfallwirtschaftsplan. Daneben gibt es eine Vielzahl von Merkblättern und Broschüren des Landesamts für Umwelt und des Umweltministeriums zum Thema Bauabfälle sowie Leitfäden zum Thema Verfüllung und Recycling. 8) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl I S. 212). 9) Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (BayGVBl S. 396), zuletzt geändert am ) z. B. die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vom 6. November 1997 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen Technische Regeln (LAGA M 20). 17
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