Anhang C Technisches Reglement - Race Trophy Austria - Klasse C.2 - C2 Race Cup 1.1 Allgemeines/ Präambel Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. 1.2 Generelle Bestimmungen Erlaubte Änderungen und Einbauten: Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durchgeführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch identische Originalteile ausgetauscht werden. Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte NICHT durch gleichwertige, der Originalform entsprechende, Normteile ersetzt werden. Auch bei Gewinden und Gewindeart, -größe und -steigung ist grundsätzlich das Original (Bsp. M 8 x 1,25 ) beizubehalten. 1.3 Fahrzeug Mindestgewichte und Ballast Das Mindestgewicht vom (C2) muss zu jeder Zeit der Veranstaltung ohne Insassen 950 KG betragen. Zur Erreichung des Mindestgewichts kann Ballast mitgeführt werden unter der Bedingung, dass er im Fußraum des Beifahrerplatzes angebracht wird und dass es nur mittels Werkzeug entfernt werden kann. Ballast ist bei der technischen Abnahme zu verplomben. Ohne korrekte Plombe wird der Ballast bei Gewichtskontrollen entfernt. Zur Überprüfung wird eine geeignete Waage benannt. 1.4 Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff gemäß Art. 252.9 Anhang J (ISG) verwendet werden, welcher der DIN EN 228 entspricht. Jegliche Zusätze sind verboten. 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglement Verstöße nach sich ziehen.
Präambel: Definition Serie : Unter Serie ist jedes Neuteil zu verstehen, das von Citroen für das Basismodell des C2VTS1,6 ab Bj. 11/2008 vertrieben wird, oder vom Serienbetreiber in die Cup-Fahrzeuge installiert oder nachträglich freigegeben wurde. Für alle Serienteile gelten die Fertigungstoleranzen des jeweiligen Herstellers. Es kommen ausschließlich Fahrzeuge vom Typ Citroen C2 ab Baujahr 2008/09 zum Einsatz, die den technischen Vorgaben dieses Reglements entsprechen müssen. 2.2 Motor Es wird ausschließlich der Motor des Fabrikats Citroen VTS 1,6 für den C2 verwendet. Alle Bauteile des Motors sowie dessen Hilfsaggregate wie z.b. Anlasser, Saugrohr mit Luftfilter sowie Bauteile der Schmierung und des installierten Kabelbaums sind unverändert wie von Seyffarth-Motorsport verbaut und ausgeliefert zu verwenden. Die einzelnen Temperaturgeber sind beizubehalten, da diese zur Steuerung der Motorelektronik benötigt werden. Es ist nicht erlaubt, durch Adapterstücke weitere Geber hinzuzufügen, um eine zusätzliche Abnahme von Messwerten zu ermöglichen. Kein Gewinde am Motor darf in Form und Art verändert werden. Am Motor dürfen keinerlei Teile demontiert, montiert oder ersetzt werden, mit Ausnahme der Zündkerzen und des Ölfilters. Der Motor kann jederzeit durch die Organisation oder einen von der Organisation benannten Vertreter zur Überprüfung eingezogen bzw. ausgewechselt werden. Alle Kontrollarbeiten, wie Zahnriemen, Zündung usw. dürfen ausschließlich von einem von der Organisation benannten Vertreter getätigt werden. Entfernung oder Manipulation an den Plomben des Motors führt zum Wertungsausschluss. Es ist nur ein offizieller Motorentuner Firma Hurrican Racing als Serientuner zugelassen.. Die Motoren werden vor der ersten Veranstaltung überprüft und plombiert. Die Kosten bei Zuwiderhandlungen sind von dem jeweiligen Teilnehmer zu tragen. Wird die Überprüfung im Rahmen einer Revision durchgeführt, so ist die Überprüfung selbst kostenlos. 2.3 Kraftübertragung 2.4 Bremsen Bremsen, Bremsscheiben und Bremsbeläge nur von TRW. Die Bremszylinder sind Fabrikat TRW. 2.5 Lenkung 2.6 Radaufhängung Die Stoßdämpfer sowie die Federn inkl. Federnversteller sind vorgeschrieben und unverändert zu verwenden.
2.7 Räder (Radschlüssel + Felge) und Reifen Für die Fahrzeuge sind pro Veranstaltung (Zeittraining(s), 2x Rennen) max. 6 Slickreifen erlaubt. Nur die beim TK unaufgefordert vor Veranstaltungsbeginn durch ihre Reifennummer schriftlich benannten und/oder gekennzeichneten Reifen dürfen verwendet werden. Die Neureifen dürfen nur bei der jeweiligen Veranstaltung montiert werden. Vormontierte reifen werden nicht zugelassen. Die Anzahl der Regenreifen ist frei. Es dürfen nur solche mit unverändertem Originalprofil gefahren werden. Regenreifen dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Rennleiter dies ausdrücklich erlaubt oder wet race/wet practise anzeigt. Jegliche chemische, thermische oder mechanische Behandlung der Reifen ist untersagt. 2.8 Karosserie und Abmessungen Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug mit einer eingeschlagenen Fahrgestell-Nummer versehen sein a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) An der Karosserie, sowie an allen anderen Bauteilen darf gegenüber der Serienausführung, wie sie von Seyffarth Motorsport ausgeliefert wurde, nichts verändert werden. Eine Fahrwerkseinstellung kann überall dort vorgenommen werden, wo vom Hersteller/Serienbetreiber vorgegebene Werte an den Einstellungsmöglichkeiten unter Beachtung der im Reglement vorgegebenen Maße möglich sind. Reparaturen jeglicher Art an tragenden Teilen dürfen nur vom Hersteller ausgeführt werden. Es dürfen nur von Citroen oder dem Serienbetreiber ausgelieferte Karosserieteile und Anbauteile verwendet werden. Bei Schäden oder Beschädigungen sind diese durch Originalersatzteile zu ersetzen. Jegliche nachträgliche Veränderungen sind verboten. Die Verwendung des vorgeschriebenen Seien-Auspuffkrümmers, eines Schalldämpfers und eines Katalysators ist zwingend vorgeschrieben und muss unverändert wie bei Auslieferung bleiben. Proteste gegen die Konvertierungsrate des Katalysator sind nicht zulässig. b) Fahrgastraum / Cockpit Trennwände zwischen Motor- bzw. Kofferraum und dem Innenraum müssen in ihrer ursprünglichen Form beibehalten werden. Der Einbau von Teilen an oder durch diese Trennwände ist nicht zulässig. Der Fahrersitz muss von einem anerkannten Hersteller (nach FIA Norm 8855/1999) stammen und darf nicht verändert werden. Die Sitzbefestigungen müssen Art. 253.16 Anh. J entsprechen. c) Zusätzliches Zubehör 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel
2.10 Elektrische Ausrüstung Der Kabelsatz muss unverändert beibehalten werden. Die Steuerbox kann jederzeit von der Organisation bzw. einem von der Organisation benannten Vertreter durch eine andere Steuerbox ersetzt werden. Die Plombe zwischen Steuergerät und Halterung muss beim Pflichttraining und Rennen immer unverändert vorhanden sein. Bei entfernter Plombe (Service/Reparatur) muss vor Aufnahme des Pflichttrainings ein von der Organisation autorisierter Beauftragter diese Plombe neu anbringen. Die Lichtmaschine muss funktionsfähig sein und darf nicht verändert werden. Die Lage, Größe bzw. Kapazität der Batterie ist vorgeschrieben. Fremdstarten ist nicht erlaubt. Ein Rücklicht als Regen-Schlussleuchte (nur Serie) ist vorgeschrieben. 2.11 Kraftstoffkreislauf Das serienmäßige Benzinpumpensystem einschließlich Filter und Catchtank ist zu verwenden und darf nicht verändert werden. Der serienmäßige Benzindruck nach Citroen- Vorgabe darf nicht verändert werden. Der serienmäßige Kraftstofftank ist vorgeschrieben. Einbauort sowie Volumen müssen beibehalten werden. Während der Veranstaltung, insbesondere nach Zeittraining und Wertungsläufen muss aus dem Tank des Wettbewerbsfahrzeuges min. 3 l Kraftstoff für eventuelle Analysen zu entnehmen sein. 2.12 Schmierungssystem 2.13 Datenübertragung Es ist zulässig Daten innerhalb des Fahrzeugs aufzuzeichnen. Erlaubt sind nur Aufzeichnungsmöglichkeiten die vom Serienbetreiber installiert wurden und im Auslieferungsumfang enthalten waren. Jegliche Funkverbindung mit dem Fahrzeug ist verboten. Änderungen des Armaturenbretts sowie das Material sind verboten. Eine Ganganzeige im Cockpit ist verboten. 2.14 Abgasvorschriften Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. Die Fahrzeuge müssen mit einem Katalysator gemäß DMSB-Abgasvorschriften ausgerüstet sein. 2.15 Sicherheitsausrüstung Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen. Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang J. Leitungen und Pumpen gemäß Art. 253.3.1 und 253.3.2 Ölsammelbehälter gemäß Serienreglement
Haubenhalter gemäß Art.253.5 Sicherheitsgurte gemäßart.253.6 Feuerlöschanlage gemäß Art. 253.7.2 Überrollkäfig gemäß MSA-Zertifikat Nr. XX2196 Rückspiegel gemäß Art. 253.9 Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art.253.10 Verbundglas-Windschutzscheibe Türfangnetze gemäß Art. 253.11 oder DMSB-Bestimmungen Stromkreisunterbrecher gemäß Art. 253.13 Feuerschutzwand gemäß Art. 253.15 Sitze und Befestigungen gemäß Art.253.16 FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art.253.16 Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art.253.17 Nebelschlussleuchte