Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt der Stadt Werne

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg. Arnsberg, 28. März 2009 Nr.

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg. Arnsberg, 14. Juni 2014 Nr.

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg. Arnsberg, 24. Oktober 2009 Nr.

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 1/2018 vom 18. Januar 2018

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg BEKANNTMACHUNGEN. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /15/ Ka

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 13. Januar 2006 H Nummer 2 INHALTSVERZEICHNIS

Amtsblatt fu r den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /16/ Ka

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg. Arnsberg, 22. August 2009 Nr.

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 06. Juni 2008 H Nummer 23 INHALTSVERZEICHNIS

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

AMTSBLATT. 73. Jahrgang Nr.15 Datum Inhaltsverzeichnis:

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Kreis Mettmann Amtsblatt

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg. Arnsberg, 3. Januar 2009 Nr.

Ordnungsbehördliche Verordnung

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg. Arnsberg, 4. Dezember 2010 Nr.

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Nr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 15. Februar 2008 H Nummer 7 INHALTSVERZEICHNIS

Ordnungsbehördliche Verordnung

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Herausgeber: Bezirksregierung Düsseldorf Jahrgang Düsseldorf, den 16. November 2017 Nummer 46

Amtsblatt der Stadt Greven

Überschwemmungsgebiet des Wieninger Baches

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg. Arnsberg, 4. September 2010 Nr.

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t W i l l i c h

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 03 Regen, (UVPG); Beantragung der wasserrechtlichen Gestattung

Amtsblatt Nr. 04/2013 ausgegeben am: 25. Januar 2013

Amtsblatt der Stadt Hattingen

2018 Donnerstag, 22. März 2018 Nr. 8. I n h a l t. Bekanntmachungen der Sparkasse Altötting-Mühldorf

2. Jahrgang Nr. 6. Inhalt:

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 04 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 22 Dingolfing, 20.

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Arnsberg BEKANNTMACHUNGEN. mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes

Amtsblatt der Stadt Greven

13/01 Amtsblatt der Stadt Schwerte

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Bezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Datum Inhalt Seite Bekanntmachung nach 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Transkript:

K 1288 Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.becker-druck.de Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, 26. Februar 2011 Nr. 8 Inhalt: B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung Verordnungen Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lenne im Bereich des Hochsauerlandkreises, des Kreises Olpe, des Märkischen Kreises und der Stadt Hagen Überschwemmungsgebietsverordnung Lenne S. 105 Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung S. 106 Antrag der Firma HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG auf Genehmigung zur Änderung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren gemäß 16 BImSchG S. 107 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und zur Entlastung des Regionaldirektors nach 96 Abs. 2 GO NW S. 107 Beschlüsse der Sparkasse Bochum S. 108 Aufgebot der Stadtsparkasse Gevelsberg S. 108 Aufgebote der Sparkasse Lippstadt S. 108 Kraftloserklärungen der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden S. 109 Aufgebote der Sparkasse Witten S. 109 Hinweise S. 109 E. Sonstige Mitteilungen B der Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen Bezirksregierung Verordnungen 121. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lenne im Bereich des Hochsauerlandkreises, des Kreises Olpe, des Märkischen Kreises und der Stadt Hagen Überschwemmungsgebietsverordnung Lenne - 1. Änderungsverordnung Überschwemmungsgebietverordnung Lenne - Abflussveränderungen bewirken, dass Teilbereiche der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde Bereich Obstfeld, Märkischer Kreis, entgegen der im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 36 vom 6. September 2003 erfolgten Veröffentlichung der Überschwemmungsgebietsverordnung Lenne kein Überschwemmungsgebiet sind. Das Überschwemmungsgebiet der Lenne wird daher im Bereich von Fluss-km 21 + 000 bis Fluss-km 21 + 500 geändert. Aufgrund - 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl I. S. 2585) - 112 des Wassergesetz für das Land Nordrhein- Westfalen Landeswassergesetz LWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW S. 183) - Nr. 21.65 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz ZustVU, veröffentlicht als Artikel 15 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11. 12. 2007 (GV. NRW S. 662/ SGV NRW 282), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 9. Juni 2009 (GV. NRW S. 337) wird daher verordnet: Die Überschwemmungsgebietsverordnung Lenne vom 3. Juli 2003, veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 36 vom 6. September 2003, wird wie folgt geändert: 1 An die Stelle der ursprünglichen Karte tritt die Überschwemmungsgebietskarte - Teilkarte (Auszug: Blatt 11) im Maßstab 1 : 5000. Amtsblatt Nr. 8/2011 105

2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg in Kraft und gilt bis zum Ablauf der Überschwemmungsgebietsverordnung Lenne am 12. September 2023. 54.03.01.11 962044 01.11 Arnsberg, den 14. Februar 2011 Bezirksregierung, Arnsberg als Obere Wasserbehörde gez. Dr. Gerd Bollermann (Regierungspräsident) (256) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 105 Bekanntmachungen 122. Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Arnsberg Dortmund, 17. 2. 2011 Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW -61.05.2-2009-2- Gem. 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW) vom 12. 11. 1999 (GV. NRW S. 602), zuletzt geändert am 12. 5. 2009 (GV. NRW S. 296), in der zurzeit gültigen Fassung wird bekannt gemacht: Der Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des bestehenden Erdgaskavernenspeichers der E.ON Gas Storage GmbH (EGS) in Epe wird in der Fassung des Beschlusses vom 26. Januar 2011-61.05.2-2009-2 - gemäß 52 Abs. 2 c, 55 und 57 a Bundesberggesetzes (BBergG) und 74 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt. Der Beschluss ist mit Nebenbestimmungen und Hinweisen verbunden. Gegenstand der Planfeststellung ist im Einzelnen die Erweiterung der Anlagen für die Ein- und Ausspeicherung auf dem Gelände der bestehenden Verdichter- und Entnahmestation (VES), das Erstellen einer Verbindungsleitung zwischen der Gasfeldleitung der Fa. KGE-Kommunale Gasspeicher Gesellschaft mbh & Co. KG und einer vorhandenen Gasfeldleitung der EGS im Moorkuhlenweg, das Fortführen der Speicheranschlussleitung der KGE auf dem VES-Gelände der EGS, die Errichtung der erforderlichen Gebäude und baulichen Anlagen, Rohrleitungssysteme sowie Elektround Steuerungseinrichtungen, die Erhöhung der Feuerungswärmeleistung, die zur Erstellung der vorgenannten Anlagen erforderlichen Baustelleneinrichtungen, der Betrieb der Anlagen. Gleichzeitig wird mit dem Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Erweiterung (Leistungserhöhung durch die Errichtung und den Betrieb zusätzlicher Betriebseinheiten) der Feuerungsanlage (Nr. 1.2 Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV), der Gasturbinenanlage (Nr. 1.5 Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV) sowie der Brennkammern der Regeneration (Nr. 8.1 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV) ein Vorbescheid gemäß 9 BImSchG dahingehend erteilt, dass der Standort Verdichter- und Entnahmestation der E.ON Gas Storage GmbH in 48599 Gronau-Epe, Gemarkung Epe, Flur 9, Flurstücke 35, 52 und 54 für die Erweiterung der Feuerungs- und Gasturbinenanlage sowie der Brennkammern der Regeneration bei Einhaltung der im Bescheid aufgeführten Nebenbestimmungen geeignet ist und die im Antrag aufgeführten Einsatzstoffe und Abgasvolumenströme sowie die im Bescheid festgesetzten Emissionsgrenzwerte einschließlich deren Überwachung (Messung und Auswertung) am v. g. Standort zulässig sind. Gleichzeitig wird aufgrund des 21 Abs. 1 der Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 20. 7. 2004 (Verordnung über Großfeuerungs und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV) für die Feuerungs- und Gasturbinenanlage eine Ausnahme von 15 Abs. 1 der 13. BImSchV zugelassen (hier: Verzicht auf die kontinuierliche Messung der Stickstoffdioxid- und Kohlenmonoxid-Emissionen). Weiterhin werde mit der Planfeststellung Befreiungen gem. 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Ge- und Verboten der zweiten Verordnung von Landschaftsteilen im Kreis Borken vom 12. 3. 1975 ausgesprochen. Die Planfeststellung umfasst nicht ggf. erforderliche Genehmigungen nach 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. 99 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz), ggf. erforderliche Baugenehmigungen oder endgültige Genehmigungen nach BImSchG. Durch den Beschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind für dieses Vorhaben andere gesonderte behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Die Planfeststellung erstreckt sich auch auf die notwendigen Folgemaßnahmen, ohne die das Vorhaben nicht verwirklicht werden könnte oder dürfte, bis vorhabensbedingte Gefahren, Beeinträchtigungen oder Schäden nicht mehr zu besorgen sind. Die Planfeststellung schließt erforderliche Zulassungen für Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne nicht ein. Soweit Einwendungen nicht durch Nebenbestimmungen oder auf andere Weise Rechnung getragen worden ist, werden sie zurückgewiesen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38 in 48147 Münster schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. 106 Amtsblatt Nr. 8/2011

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan liegen für 2 Wochen im Rathaus der Stadt Gronau (Westf.), Konrad-Adenauer-Straße 1, 48599 Gronau, Fachdienst Bauordnung und Baurechtsangelegenheiten zu folgenden Zeiten aus: Donnerstag, den 3. 3. 2011 bis Mittwoch, den 16. 3. 2011 (einschließlich) während der Dienststunden montags donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25 in 44135 Dortmund, angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen Betroffenen gegenüber, auch wenn sie keine Einwendungen erhoben oder am Erörterungstermin nicht teilgenommen haben, als zugestellt. Im Auftrag: gez. Dörne (534) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 106 123. Antrag der Firma HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG auf Genehmigung zur Änderung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren gemäß 16 BImSchG Bezirksregierung Arnsberg Lippstadt, 15. 2. 2011 53-LP 0040556.8-G 009/11-Bor Öffentliche Bekanntmachung Die Firma HOPPECKE Batterien GmbH & Co. KG, Bontkirchener Straße 1, 59929 Brilon-Hoppecke, beantragt gemäß 6 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren durch Änderung der Anlagen und der Betriebsweise der Altbleihütte in 59929 Brilon, Bontkirchener Straße 1, Gemarkung Hoppecke, Flur 2, Flurstück 638. Die beantragte Änderung umfasst folgende Abweichungen von der Genehmigung Az. 53-LP-0040556-G-5-G 15/10 vom 20. 10. 2010: 1. Verlegung des Abluftkamins für die Verbrennungsabgase der 3 zusätzlichen Legierkessel. 2. Aufstellung von Anschiebewänden und Trennboxen im Gebäude zur Abgrenzung und Einteilung der Lagerfläche für Bleipasten-Filterkuchen. 3. Errichtung von Lagerboxen für die Kunststoff-Fraktionen aus der Aufbereitungsanlage unter einem Vordach. 4. Verlegung des Drehrohrofen (DRO), Aufstellung neben der Aufbereitungsanlage und direkte Zuführung der Hartbleifraktion (Pole und Gitter) von der Aufbereitungsanlage in den DRO. 5. Wegfall der Treppe zur Filterkammerpressen-Bühne in Achse Y 7-8 und Zugang über einen Steg vom Hammermühlenturm. 6. Änderung der Anordnung der 3 neuen Legierkessel und der Barrengießmaschine. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit Nr. 3.21 Spalte 2 sowie Nr. 3.3 u. Nr. 3.4, jeweils Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Zudem gehört die Altbleihütte zu den unter Nr. 3.4, Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Anlagen zur Herstellung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren. Für diese Anlagen ist bei einer genehmigungspflichtigen Änderung oder Erweiterung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 e Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit 3 c, Satz 1 und 3 UVPG vorzunehmen. Die Bewertung aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch das geplante Vorhaben im Bereich des v. g. Standortes keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen können. Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die gemäß 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die Entscheidungsgründe liegen im Dienstgebäude der Bezirksregierung Arnsberg, Standort Lippstadt, Lipperoder Str. 8, 59555 Lippstadt, Zimmer 239, aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Im Auftrag: gez. H. Borgelt (318) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 107 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 124. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und zur Entlastung des Regionaldirektors nach 96 Abs. 2 GO NW Regionalverband Ruhr Essen, 8. 2. 2011 6-1 1. Ich bestätige, dass der in der anliegenden Bekanntmachungsanordnung - Pkt. 2 - wiedergegebene Wortlaut mit den von der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 gefassten Beschlüssen textlich übereinstimmt. Ich bestätige ferner, dass nach den Vorschriften der 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist. Anliegende Bekanntmachungsanordnung wird dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung zur Unterzeichnung vorgelegt. gez. Heinz-Dieter Klink Der Regionaldirektor Amtsblatt Nr. 8/2011 107

2. Bekanntmachungsanordnung des Vorsitzenden der Verbandsversammlung Bekanntmachung der Feststellung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr über den Jahresabschluss 2007 und die Entlastung des Regionaldirektors, Heinz-Dieter Klink, für den Zeitraum vom 1. 1. - 31. 12. 2007 nach 96 Abs. 2 GO NW Die Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2010 folgende Beschlüsse gefasst: Die Verbandsversammlung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2007 nach Maßgabe des 20 Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) in Verbindung mit 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO) fest und erteilt dem Regionaldirektor, Heinz Dieter Klink, für den Zeitraum 1. 1. - 31. 12. 2007 vorbehaltlos Entlastung. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 liegt zur Einsichtnahme ab der 9. Kalenderwoche werktags montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr im Raum 27 des Dienstgebäudes in Essen, Gutenbergstraße 47, öffentlich aus. Essen, den 11. Februar 2011 Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Horst Schiereck (196) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 107 125. Beschluss der Sparkasse Bochum Die abhanden gekommenen, am 22. 10. 2010 aufgebotenen Sparkassenbücher Nrn. 334 042 348 und 334 097 722 sind bis zum Ablauf der Aufgebotsfrist nicht vorgelegt worden. Die Sparkassenbücher Nrn. 334 042 348 und 334 097 722 werden für kraftlos erklärt. P 34/10 Bochum, 7. 2. 2011 Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (65) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 108 126. Beschluss der Sparkasse Bochum Das abhanden gekommene, am 28. 10. 2010 aufgebotene Sparkassenbuch Nr. 327 445 185 ist bis zum Ablauf der Aufgebotsfrist nicht vorgelegt worden. Das Sparkassenbuch Nr. 327 445 185 wird für kraftlos erklärt. T 35/10 Bochum, 14. 2. 2011 Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (56) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 108 127. Beschluss der Sparkasse Bochum Das abhanden gekommene, am 28. 10. 2010 aufgebotene Sparkassenbuch Nr. 308 616 176 ist bis zum Ablauf der Aufgebotsfrist nicht vorgelegt worden. Das Sparkassenbuch Nr. 308 616 176 wird für kraftlos erklärt. W 36/10 Bochum, 14. 2. 2011 Sparkasse Bochum L. S. gez. 2 Unterschriften (56) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 108 128. Aufgebot der Stadtsparkasse Gevelsberg Das Sparkassenbuch Nr. 30 588 859, ausgestellt von der Stadtsparkasse Gevelsberg, wurde als verloren gemeldet. Es ergeht hiermit die Aufforderung an den/die Inhaber des o. g. Kontos, binnen drei Monaten seine/ihre Rechte unter Vorlage der Urkunde anzumelden, da andernfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird. Gevelsberg, 9. 2. 2011 Stadtsparkasse Gevelsberg gez. 2 Unterschriften (65) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 108 129. Aufgebot der Sparkasse Lippstadt Der Inhaber des von der Sparkasse Lippstadt ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 3 519 209 476 wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, spätestens bis zum 14. 5. 2011, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Lippstadt, 14. 2. 2011 Sparkasse Lippstadt (53) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 108 130. Aufgebot der Sparkasse Lippstadt Der Inhaber des von der Sparkasse Lippstadt ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 3 713 020 026 wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, spätestens bis zum 14. 5. 2011, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Lippstadt, 14. 2. 2011 Sparkasse Lippstadt (49) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 108 108 Amtsblatt Nr. 8/2011

131. Kraftloserklärung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden Das Sparkassenbuch Nr. 300 964 897 der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden wird hiermit für kraftlos erklärt. Olpe, 9. 2. 2011 Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden gez. D. Kohlmeier gez. W. Rücker (47) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 109 132. Kraftloserklärung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden Das Sparkassenbuch Nr. 318 533 726 der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden wird hiermit für kraftlos erklärt. Olpe, 11. 2. 2011 Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden gez. D. Kohlmeier gez. W. Rücker (50) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 109 133. Aufgebot der Sparkasse Witten Das Sparkassenbuch mit der Nummer 302 593 678, ausgestellt von der Sparkasse Witten, wurde als verloren gemeldet. Es ergeht hiermit die Aufforderung an den Inhaber des Sparkassenbuches, binnen drei Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Witten, 9. 2. 2011 dsh Sparkasse Witten gez. Maasche gez. i. A. Imming (66) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 109 134. Aufgebot der Sparkasse Witten Das Sparkassenbuch mit der Nummer 304 070 642, ausgestellt von der Sparkasse Witten, wurde als verloren gemeldet. Es ergeht hiermit die Aufforderung an den Inhaber des Sparkassenbuches, binnen drei Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Witten, 15. 2. 2011 sch Sparkasse Witten gez. Maasche gez. i. A. Imming (68) Abl. Bez. Reg. Abg. 2011, S. 109 E Sonstige Sonstige Mitteilungen Hinweis: Auf das im Verlag Kohlhammer Stuttgart herausgegebene Werk Übungen zum Verwaltungsrecht und zur Bescheidtechnik, Verfasser: Büchner u.a., Preis der Neuerscheinung 28,80 EUR, Umfang 279 Seiten, 5. Auflage, ISBN-Nr. 978-3-17-021478-1, wird hiermit hingewiesen. (33) Hinweis: Auf das im Verlag Kohlhammer Stuttgart herausgegebene Werk Umweltrecht, Verfasser: Heinz Peter, Preis der Neuerscheinung 29,90 EUR, Umfang 286 Seiten, 4. Auflage, ISBN-Nr. 978-3-17-021256-6 wird hiermit hingewiesen. (26) Amtsblatt Nr. 8/2011 109

110 Amtsblatt Nr. 8/2011

Amtsblatt Nr. 8/2011 111

becker druck, Postfach 51 02, 59801 Arnsberg K 1288 Postvertriebsstück DPAG Entgelt bezahlt Erscheint wöchentlich: Amtsblatt mit Öffentlichem Anzeiger, Abo (email oder Post): 13,60 je Halbjahr. Einrückungsgebühren für eine Veröffent lichung im Umfang von: bis 100 mm = 0,40 pro mm, bis 300 mm = 0,30 pro mm, über 300 mm = 0,29 pro mm. Die genannten Preise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Abonnement-Bezug durch die Deutsche Post AG oder per email: hoffschulte@becker-druck.de Einzelstücke werden nur durch F. W. Becker GmbH, 59821 Arnsberg, Grafenstraße 46, zum Stückpreis von 2,50 inkl. Mehrwertsteuer und Versand ausgeliefert. Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg, 59817 Arnsberg, Postfach, Tel. (0 29 31) 82 26 20, Telefax (0 29 31) 8 24 03 86 Druck, Verlag und Vertrieb: F. W. Becker GmbH Grafenstraße 46 59821 Arnsberg Tel. 0 29 31/52 19-0 Fax 0 29 31/52 19-33 Einsendungen für das Regierungsamtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger sind nur an die Bezirksregierung Reg.-Amtsblatt in 59817 Arnsberg, Postfach, zu richten. Redaktionsschluss: Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr. 112 Amtsblatt Nr. 8/2011

3405400 3405600 3405800 3406000 3406200 3406400 3406600 3406800 20+100 20+200 5690000 20+300 5690000 20+400 20+500 5689800 20+600 5689800 20+700 20+800 20+900 21+000 21+100 5689600 21+200 5689600 21+300 5689400 21+400 5689400 Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr.1, 59821 Arnsberg 21+500 21+800 21+700 21+600 Karte des Überschwemmungsgebietes der Lenne im Bereich Nachrodt-Wiblingwerde 5689200 21+900 5689200 Legende 22+000 Stationierung Festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Lenne 22+100 5689000 5689000 Maßstab: 1:5000 Auszug: Blatt 11 22+200 c Topografische Karten des Landesvermessungsamtes NRW 22+300 Arnsberg, 14. Februar 2011 Az. :54.03.01.11 962044 01.11 Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde 5688800 3405400 3405600 3405800 3406000 3406200 3406400 3406600 3406800 5688800 gez. Dr. Gerd Bollermann (Regierungspräsident)