Markteintritt in das Vereinigte Königreich Steuerliche Betrachtungen

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Transkript:

Markteintritt in das Vereinigte Königreich Steuerliche Betrachtungen

Inhalt Wir stellen uns vor Aktuelle steuerliche Entwicklungen im VK Verschiedene Formen des Markteintritts Warenverkauf in das VK Lagerhaltung und Verkauf im VK Vertriebsmitarbeiter im VK Ausführung von Bauprojekten im VK Herstellung und Produktion im VK Globale Expansion aus dem VK

Wir stellen uns vor Führende Steuerberatungs- und Wirtschaftprüfungsgesellschaft im Vereinigten Königreich (Top 25 Kanzlei) 28 Partner und Geschäftsführer und rund 230 Mitarbeiter (14 deutschsprachige Mitarbeiter); größte Einzelstandortkanzlei im Vereinigten Königreich Gegründet 1945 durch Helmut Rothenberg und seit jeher Fokus auf die Betreuung deutscher Unternehmen mit Expansion in das VK Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Outsourcing Dienstleistungen Mitglied bei BKR International, internationales Netzwerk von WP/StB an über 500 Standorten in 80 Ländern

Unsere Kunden

Warenverkauf in das VK vs. Lagerhaltung im VK B2B oder B2C Wenn B2C mögliche Versandhandelsfreigrenzen ( 70,000 bzw. 100.000 im Kalenderjahr) Vorsicht bei Lagerhaltung im VK; zieht in der Regel eine umsatzsteuerliche Registrierung nach sich (auch bei B2B) Vorsicht bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Alkohol, Tabakprodukte); unterliegen Einfuhrzöllen

Umsatzsteuer (VAT) Britisches Umsatzsteuerrecht folgt den Vorgaben der EU-MwSt-RL (Abweichungen nach Brexit zu erwarten) 20% und ermäßigte Steuersätze von 5% und 0% Registrierungsschwelle: 83.000 für britische Unternehmen (ausländische Unternehmen haben keine Registrierungsschwelle) Umsatzsteuerregistrierung im VK führt nicht zwangsweise zu einer Betriebsstätte, die der Körperschaftsteuer unterliegt Umsatzsteuer (VAT) Bauabzugssteuer (CIS; 20% oder 30%)

Vertriebsmitarbeiter im VK Bei einer Entsendung unterschiedliche Regelungen für das Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht 183-Tage-Regelung greift nur in bestimmten Fällen A1-Zertifikat bis zu 24 Monate gültig Britisches Steuerjahr vom 06.04. bis 05.04. des Folgejahres; Lohnsteuer und SozV-Beiträge bis zum 19. fällig Unterschiedliche Regelungen für Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile, z.b. keine steuerfreien Kostenpauschalen Registrierung als Arbeitgeber im VK führt nicht zwangsweise zu einer Betriebsstätte, die der Körperschaftsteuer unterliegt

Einkommensteuersätze 2016/17 2016/17 2015/16 Grundfreibetrag 11.000 10.600 20% 1-32.000 1-31.785 40% 32.000-150.000 31.786-150.000 45% über 150.000 über 150.000 Der Steuerfreibetrag von 11.000 verringert sich schrittweise für Arbeitnehmer mit einem Verdienst von mehr als 100.000.

Sozialversicherungsbeiträge 2016/17 AG AN bis 8.112 0% über 8.112 13,8% bis 8.060 0% 8.061-43.000 12% über 43.000 2% Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen bis zu 3.000 des AG-Beitrages zurückerhalten.

Ausführung von Bauprojekten im VK Kann eine Reihe von Verknüpfungen mit dem britischen Steuerrecht mit sich bringen 12-Monatsfrist im DBA VK/BRD für Körperschaftsteuer; aber Vorsicht mit räumlich nahe gelegenden Baustellen Bei Mitarbeiterentsendung gilt die 183-Tage-Regelung nicht bei der direkten Weiterberechnung der Arbeitskosten als Sub Komplexe Regelungen bei der Umsatzsteuer; das britische Reverse-Charge-Verfahren gilt nur bei britischen Auftragnehmern Die Verbringung von Baumaterial in das VK kann schon eine umsatzsteuerliche Registrierung nach sich ziehen Das Construction Industry Scheme (CIS) ist das britische Verfahren der Bauabzugsbesteuerung

Herstellung und Produktion im VK Produktionsstandort führt in der Regel auch zu einer Reihe von Verknüpfungen mit dem britischen Steuerrecht Feste Geschäftseinrichtung; durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (Artikel 5 (1) und (2) DBA), wenn mit ausländischer Rechtsform Gründung einer britischen Tochtergesellschaft (Ltd/PLC); im allgemeinen im VK ansässig, außer die Verwaltung oder Kontrolle der Gesellschaft liegt im Ausland Attraktiver Körperschaftsteuersatz von 20% (ab 01.04.2017 19%; ab 01.04.2020 17%; dann 15%?); keine zusätzliche Gewerbesteuer, aber Vorsicht vor Verrechnungspreisen Steuerliche Anreize bei Forschungs- und Entwicklungsaufwand im VK mit einem erhöhten Betriebsausgabenabzug von bis zu 230%

Bilanzierungs- & Offenlegungspflicht Nichteinreichung des Jahresabschlusses resultiert in der Löschung des Unternehmens Eintragung einer Niederlassung bei britischen HR Veröffentlichung des Jahresabschlusses der ausländischen Gesellschaft erforderlich (in englischer Übersetzung) Limited + Plc Einreichung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses innerhalb von 9 Monaten (bzw. 6 Monaten für Plcs) Prüfungspflichtig, abhängig von der Größe des Konzerns (unabhängig von der Größe der Einzelgesellschaft)

Globale Expansion aus dem VK Gründung und Verwaltung einer britischen Holdinggesellschaft ist unkompliziert; hohe internationale Anerkennung Eine britische Holdinggesellschaft kann auf die günstigen DBAs zurückgreifen, die das VK mit einer Vielzahl von Ländern besitzt Dividendenausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften an die britische Holding sind steuerfrei; kein Quellensteuerabzug auf britischer Seite für die weitere Ausschüttung an deutsche Mutter Die Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Tochter sind steuerfrei (sog. Substantial Shareholding Exemption) Steuerliche Anreize bei Forschungs- und Entwicklungsaufwand im VK mit einem erhöhten Betriebsausgabenabzug von bis zu 230% Vielzahl von steuerlichen Anreizen für Investoren in britische Gesellschaften (EIS, SEIS, ER etc)

Kontaktieren Sie uns Alexander Altmann Tel: +44 (0)20 7544 8747 Email: alexander.altmann@blickrothenberg.com Nils Schmidt-Soltau Tel: +44 (0)20 7544 8931 Email: nils.schmidt-soltau@blickrothenberg.com Blick Rothenberg 16 Great Queen Street, Covent Garden, London WC2B 5AH, United Kingdom