Virtuelle Welt und Steuerrecht
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- Brigitte Solberg
- vor 8 Jahren
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1 Die Grundlagen des nationalen Steuerrechts sind verankert im Einkommensteuergesetz (EstG) Umsatzsteuergesetz (UStG)
2 Einkommensteuergesetz Umsatzsteuergesetz Stellt die Grundlage der Besteuerung natürlicher Personen dar. Regelt die Besteuerung von Lieferungen und sonst. Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens ausführt.
3 Einkommensteuergesetz: Besteuert werden Einkünfte aus: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbst. Arbeit, nichtselbst. Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte Welche der genannten sieben Einkunftsarten könnte für die erwirtschafteten Einküfte aus virtuellen Welten in Frage kommen? Diskutieren Sie.
4 Einkommensteuergesetz: Ausgegangen von einer privaten Tätigkeit in der VW kann davon ausgegangen werden, dass sonstige Einkünfte vorliegen. Privat erwirtschftete Gewinne innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr werden private Veräßerungsgeschäfte genannt ( 22 Nr. 2 i. V. m. 23 EStG).
5 Einkommensteuergesetz: Private Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 600 beträgt. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.
6 Einkommensteuergesetz: Beispiel: : Im Rahmen seiner E-Bay-Leidenschaft kauft Florian Fleißig (gebrauchte) Gegenstände bei E-Bay ein, um diese innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) wieder bei E-bay zu verkaufen. Sollte Florian fleißig mit diesem Handeln eine sog. Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, handelt er gewerblich und unterliegt auch der Umsatzsteuer!
7 Umsatzsteuergesetz: Die Nationen der Europäischen Union haben Second Life aufgefordert, folgende umsatzsteuerliche Regelungen einzuführen: O Eine freie Übersetzung ist hier zu finden: O
8 Zu prüfende Kriterien,, ob eine Umsatzsteuerpflicht für die Avatare in Second Life gegeben ist: Lieferung / sonstige Leistung? (ja) Unternehmer? (bei Privatpersonen: nein) -> somit unterliegen Personen, die nicht gewerblich oder selbstständig sind, in Second Life nicht dem Umsatzsteuergesetz, ABER...
9 Wenn mit privaten Veräußerungsgeschäften in Second Life innerhalb eines Jahres ein Gewinn von derzeit mehr als 600 (steuerliche Freigrenze!) erwirtschaftet wird und dieser in die Realwährung aquisiert wird, müssen die kompletten Gewinne dem deutschen Finanzamt gegenüber einkommensteuerlich erklärt werden.
10 Hierbei wird nicht der Vorgang des Wechselns von SL-Währung in Realwährung besteuert. sondern (wie bei Florian Fleißig) die Gewinne nach der Aquise. Wieviel Geld in welchem Zeitraum jedoch erwirtschaftet wurde, ist schwer nachzuvollziehen und dürfte daher dem Finanzamt (derzeit) große Kopfschmerzen bereiten.
11 Stattdessen wird in Erwägung gezogen, das Tauschgeschäft (L$ -> Realwährung) zu besteuern. Dieser Beschluss ist derzeit jedoch noch nicht rechtskräftig.. Entsprechende Gesetzesänderungen sind zwar in Planung, jedoch noch nicht umgesetzt worden.
12 (1)Welche Möglichkeiten bieten sich auf dieser Gesetztesgrundlage? (2)Wie könnten Geschäftsideen aussehen, die sich diese Gesetzes- Löcher zu Nutzen machen? (3)Wie könnten Geschäftsideen aussehen, die langfristig Erfolg versprechen?
13 Stellt Eure eigenen Geschäftsideen kurz vor und analysiert sie mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse auf eine eventuelle Umsetzbarkeit!
14 Stellt an der Tafel eine Bestenliste der besten Geschäftsideen zusammen. Wägt dabei die Vor- und Nachteile ab.
15 Weiterführende Gedanken: In Zweier- (oder Dreier-)gruppen könnten weiterführende Infos zu Virtuellen Welten und Geld zusammengetragen werden. Z. B. Grenzen der Legalität / Legitimität in Virtuellen Welten, Eigentumsrechte an virtuellen Gegenständen, etc.
16 Vielen Dank für Eure Mitarbeit und Eure Aufmerksamkeit!
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