Auftrag Fashion Strom



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Transkript:

Auftrag Fashion Strom 1. Kundendaten Frau Herr Firma Eheleute Name/Firmenname Vorname/Vertreter/Inhaber der Firma Straße Ort E-Mail Geburtsdatum Hausnummer PLZ Telefon Südring1/3, 59065 Hamm Mo-Mi, Fr: von 8:00-17:00 Uhr Do: von 8:00-18:00 Uhr Telefon: 02381/274-1234 Telefax: 02381/274-1228 Vertragskonto (falls vorhanden) Zählernummer Aktueller Zählerstand und Entnahmestelle (falls abweichend von oben genannter Adresse): Zählerstand der Ablesung Straße/Hausnummer PLZ/Ort 2. Produkt, Laufzeit und Preise Der Vertrag Fashion Strom hat eine Erstlaufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres. Danach verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern Sie oder wir den Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Kalenderjahres in Textform kündigen. Preise: Stand 01.01.2015 (brutto) S (bis 2.000 kwh pro Jahr) M (ab 2.001 kwh pro Jahr) L (ab 4.001 kwh pro Jahr) XL (ab 6.001 kwh pro Jahr) Arbeitspreis: 25,59 Cent/kWh Arbeitspreis: 24,51 Cent/kWh Arbeitspreis: 24,40 Cent/kWh Arbeitspreis: 24,28 Cent/kWh Grundpreis: 49,98 /Jahr Grundpreis: 71,40 /Jahr Grundpreis: 76,16 /Jahr Grundpreis: 83,30 /Jahr Ab einem Jahresverbrauch von 7.956 kwh wird nur noch ein Mindestpreis in Höhe von 25,32 Cent/kWh fällig. Die führt für Sie zwischen den Produkten S, M, L und XL eine Bestabrechnung durch, d.h. Sie werden immer nach dem für Sie vorteilhaftesten Produkt abgerechnet. Den angegebenen Grenzmengen liegen Nettopreise zugrunde. Überschreitet die Jahresabnahmemenge 7.956 kwh oder unterschreitet der Durchschnittspreis je kwh d.h. die Summe aus Grund- und Arbeitspreis bezogen auf den berechneten Verbrauch den Preis von 25,32 Ct/kWh, so wird der gesamte Verbrauch mit dem oben genannten Mindestpreis abgerechnet. Der Gesamtpreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis - entsprechend der aufgeführten Ziffern 6.1 und 6.2 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung von Stromkunden zusammen. 3. Lieferbeginn Gewünschter Lieferbeginn Zum nächstmöglichen Termin Es handelt sich um einen: Lieferantenwechsel Erstbezug Neueinzug Produktwechsel Bitte ausfüllen, wenn Sie noch kein Stromkunde der sind. In der Regel übernimmt die Ihre Kündigung. Sollten Sie bereits selbständig gekündigt haben, teilen Sie uns bitte das Kündigungsdatum mit. Bisheriger Stromlieferant Bisherige Kundennummer Kündigungsdatum (falls vorhanden) Vorjahres-Stromverbrauch in kwh 4. SEPA-Basislastschrift-Mandat Hiermit ermächtige(n) ich/wir die, Gläubigeridentifikations- Nr. DE8810100000084424, wiederkehrende Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein/wir unser Kreditinstitut an, die von der auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN des/der Kontoinhaber(s) BIC Kreditinstitut des/der Kontoinhaber(s) Kontoinhaber Straße, Haus-Nr. PLZ Ort 5. Vollmacht Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir die zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir/uns dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige(n) ich/wir die auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung. Soweit und solange für mich/uns ein Dritter nach 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtige(n) ich/wir die auch zur Abfrage meiner/unser Messwerte bei diesem Dritten. 6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung von Stromkunden (AGB) Anwendung. Mandatsreferenz (wird gesondert mitgeteilt, falls noch nicht bekannt) Dieses Mandat bezieht sich auf den unter vorgenanntem Vertragskonto geschlossenen Vertrag. Mit meiner/unserer Unterschrift erkläre(n) ich mich/wir uns damit einverstanden, dass die SEPA-Vorabankündigung ausschließlich gegenüber dem/den Vertragspartner(n) dieses Vertrages erfolgt. Unterschrift der Kundin/des Kunden Unterschrift des/der Kontoinhaber(s) Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Herter Sitz der Gesellschaft: Hamm Südring 1/3 Geschäftsführung: Jörg Hegemann (Vorsitzender) Eingetragen beim Amtsgericht Hamm 59065 Hamm Reinhard Bartsch Handelsregister-Nr. HR B 301

Zusatzvereinbarung Fashion Klima plus 1. Kundendaten Frau Herr Firma Name/Firmenname Vorname/Vertreter/Inhaber der Firma Straße Ort E-Mail Geburtsdatum Hausnummer PLZ Telefon Südring1/3, 59065 Hamm Mo-Mi, Fr: von 8:00-17:00 Uhr Do: von 8:00-18:00 Uhr Telefon: 02381/274-1234 Telefax: 02381/274-1229 Vertragskonto (falls vorhanden) Zählernummer Aktueller Zählerstand und Entnahmestelle (falls abweichend von oben genannter Adresse): Zählerstand der Ablesung Straße/Hausnummer PLZ/Ort 2. Produkt, Laufzeit und Preise Die Zusatzvereinbarung Fashion Klima plus zum Privatkunden-Sondervertrag Fashion Strom hat für Sie eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt mit Wirkung zum unter Punkt 3 genannten. Es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Stromlieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam, der Netzbetreiber hat die Nutzung noch nicht bestätigt oder die messtechnischen Voraussetzungen wurden noch nicht geschaffen. Unterjährig abgeschlossene Verträge gelten zunächst bis zum 31.12. eines Jahres. Der Stromsondervertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Preise: Stand 01.01.2015 Arbeitspreis Laufzeit Deckung des Strombedarfs mit Ökostrom Alternativ: Festmenge Fashion Klima plus 4,76 Ct/kWh ** 12 Monate 100 % 75 % 50 % 25 % Festmenge: kwh/a **Aufschlag auf den im Sondervertrag vereinbarten Arbeitspreis; enthalten sind die derzeit gültigen Steuern und Abgaben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 600 kwh/a. Nur der Privatkunden-Sondervertrag Fashion Strom ist mit Ökostrom-Lieferungen kombinierbar. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich der Abschluss dieser Zusatzvereinbarung. Den Mehrpreis, den Sie als Fashion Klima plus Kunde zahlen, investieren wir hier in Hamm für die Errichtung neuer regenerativer Anlagen zur Stromerzeugung. Innovative Technologien tragen dazu bei, den Strom umweltschonend zu erzeugen und den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren. Die Stromlieferung Fashion Klima plus ist zertifiziert gemäß den Kriterien der TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH. 3. Lieferbeginn Gewünschter Lieferbeginn Zum nächstmöglichen Termin Bisheriger Stromlieferant Bisherige Kundennummer Kündigungsdatum (falls vorhanden) Vorjahres-Stromverbrauch in kwh 4. SEPA-Basislastschrift-Mandat Hiermit ermächtige(n) ich/wir die, Gläubigeridentifikations- Nr. DE8810100000084424, wiederkehrende Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein/wir unser Kreditinstitut an, die von der auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN des/der Kontoinhaber(s) BIC Kreditinstitut des/der Kontoinhaber(s) Kontoinhaber Straße, Haus-Nr. PLZ Ort 5. Vollmacht Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir die zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir/uns dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige(n) ich/wir die auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung. Soweit und solange für mich/uns ein Dritter nach 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtige(n) ich/wir die auch zur Abfrage meiner/unser Messwerte bei diesem Dritten. 6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung von Stromkunden (AGB) Anwendung. Mandatsreferenz (wird gesondert mitgeteilt, falls noch nicht bekannt) Dieses Mandat bezieht sich auf den unter vorgenanntem Vertragskonto geschlossenen Vertrag. Mit meiner/unserer Unterschrift erkläre(n) ich mich/wir uns damit einverstanden, dass die SEPA-Vorabankündigung ausschließlich gegenüber dem/den Vertragspartner(n) dieses Vertrages erfolgt. Unterschrift der Kundin/des Kunden Unterschrift des/der Kontoinhaber(s) Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Herter Sitz der Gesellschaft: Hamm Südring 1/3 Geschäftsführung: Jörg Hegemann (Vorsitzender) Eingetragen beim Amtsgericht Hamm 59065 Hamm Reinhard Bartsch Handelsregister-Nr. HR B 301

Soweit Sie Verbraucher im Sinne des 13 BGB sind, gilt für Sie die nachfolgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Südring 1/3 59065 Hamm Telefon: 02381-274-0 Telefax: 02381-274-1609 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrag unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Südring 1/3 59065 Hamm Telefax: 02381/274-1609 Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung an die Entnahmestelle mit folgender Zählernummer: Vertragskontonummer: Vertragsschluss am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Anschrift der Entnahmestelle: Unterschrift des/der Verbraucher(s): (nur bei Mitteilung auf Papier) : (*) Unzutreffendes streichen.

Kriterienkatalog der Stadtwerke Hamm für das Ökostromprodukt Fashion Klima plus I. Hintergrund Nicht nur die Anzahl der Ökostromkunden, sondern auch die Ansprüche der Kunden an die Qualität des Ökostroms (Umweltverträglichkeit der Energiegewinnung und Energiebereitstellung) haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Kunden fordern einen größeren Beitrag des Ökostromanbieters, um regenerative Erzeugungsanlagen auszubauen und zu fördern. Der Kriterienkatalog der Stadtwerke Hamm für das Ökostromprodukt Fashion Klima plus soll den Kunden die für sie entscheidungsrelevanten Merkmale aufzeigen und die Ergebnisse transparent nachvollziehbar machen. Die neuen Richtlinien treten zum 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzen die Richtlinien vom GSL für Fashion energreen. Dabei ändert sich der Markenname von Fashion energreen zu Fashion Klima plus. Die Stadtwerke Hamm behalten sich vor, die Richtlinien regelmäßigen Überprüfungen zu unterziehen und sinnvolle oder gesetzlich notwendige Änderungen vorzunehmen. II. Kriterien Die Kriterien definieren die Mindestvoraussetzungen und Mindestanforderungen, die das Produkt Fashion Klima plus erfüllen soll. 1. Nachweispflichten zur Erzeugung und Herkunft 1.1. Der im Rahmen für Fashion Klima plus bereitgestellte Strom wird zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien gewonnen. Darunter verstehen die Stadtwerke Hamm ausschließlich jene Energieträger und Technologien, die in der Gesetzgebung als erneuerbar definiert werden. In Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG in der jeweils gültigen Fassung die entsprechende Grundlage. Hierbei bedienen sich die Stadtwerke Hamm keines Stromes, der bereits eine Produktionsförderung im Rahmen von nationalen Förder- oder Quoteninstrumenten (in Deutschland: zzt. Einspeisevergütung gemäß EEG oder Inanspruchnahme der Marktprämie gemäß 33g EEG 2012) in Anspruch genommen hat (Ausschluss der Doppelvermarktung). 1.2. Mit dem Ökostromangebot wird sichergestellt, dass die Stadtwerke Hamm über die gesetzliche Förderung hinaus einen zusätzlichen Beitrag zur Förderung Erneuerbarer Energien leisten. Dies ist durch die Erfüllung eines der folgenden Kriterien gegeben: Die Stadtwerke Hamm investieren von jeder verkauften kwh von Fashion Klima plus einen Betrag von netto 4 Cent nachweislich in den Zubau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Diese Einnahmen werden jeweils innerhalb der folgenden drei Bilanzierungsjahre verausgabt. 1.3. Herkunftsnachweise, die im Rahmen anerkannter und geprüfter Handelssysteme (z.b. EECS-Zertifikate) ausgestellt und auf Fashion Klima plus entwertet wurden, sind zulässig. Diese Herkunftsnachweise müssen gemäß der europäischen Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ausgestellt sein.

2. Bilanzierung von Fashion Klima plus 2.1. Der Bilanzzeitraum für den Ausgleich zwischen Stromverbrauch und Stromlieferung beträgt maximal zwölf Monate. 2.2. Die Stadtwerke Hamm nutzen ein zuverlässiges und transparentes Bilanzierungsverfahren zur kontinuierlichen Sicherung der Deckung zwischen Erzeugung/Beschaffung und Abgabe. Der Bilanzzeitraum für den Stromabsatz und die Erzeugung bzw. Beschaffung ist identisch. Spätestens sechs Monate nach dem Bilanzierungszeitraum werden Nachweise in entsprechender Menge (beschafft wie abgesetzt) erbracht. Die Strommengen, für die Herkunftsnachweise (z.b. EECS-Zertifikate) ausgestellt und für Fashion Klima plus zum Nachweis der Stromherkunft eingesetzt werden sollen, sind im Bilanzzeitraum erzeugt worden. Diese Zertifikate werden für den Bilanzzeitraum und auf Fashion Klima plus entwertet. 3. Vermarktung des Stromproduktes und Kundenkommunikation 3.1. Vor der Vermarktung des Stromproduktes sind alle Kriterien nach Abschnitt 1. und 2. zu erfüllen. 3.2. Der Weg des bereitgestellten Stromes von der Erzeugungsanlage bis zum Endverbraucher ist lückenlos, transparent und nachvollziehbar. 3.3. Der Kunde wird regelmäßig und korrekt über das Stromprodukt und dessen Merkmale unterrichtet. Dies wird nachweislich in geeigneten Medien an den Kunden (z.b. Kundenzeitschrift, Geschäftsbericht, Internet, Verträge, Abrechnungen usw.) kommuniziert. 3.4. Die Stadtwerke Hamm stellen ihr Engagement bei der Förderung von Erneuerbaren Energien (Projekte, Beteiligungen etc.) gegenüber seinen Endkunden nachvollziehbar und transparent dar., im November 2012