Die gymnasiale Oberstufe Eintritt in die Einführungsphase zum Schuljahr 2016 /17

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Transkript:

Die gymnasiale Oberstufe Eintritt in die Einführungsphase zum Schuljahr 2016 /17

2 Übersicht Gesetz, das Dauer, Abschlüsse, Prüfungen und Zugang zur Oberstufe des Gymnasiums in NRW regelt (6) Abschlüsse, die man in der Oberstufe des Gymnasiums erwerben kann (10, 11) Unterschiede zwischen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (12, 13) Verpflichtende Anzahl der Wochenstunde und Kurse(15) Aufgabenfelder und Fächer, die das KKG für die Oberstufe zur Wahl anbietet (16)

3 Übersicht Wahl eines Religionsfaches und mögliche Ersatzfächer(16) mehrere Möglichkeiten der Verpflichtung, Geschichte und Sozialwissenschaften in der Oberstufe zu belegen, nachzukommen (17) Möglichkeiten der Fremdsprachenwahl (18) Anzahl und Pflichtbelegung von Kursen in der Einführungsphase (20) Vertiefungsfächer (21)

4 Übersicht Regelungen für einen Auslandsaufenthalt in der Sekundarstufe II (24) Versetzungsregelung von der EF in die Q1 (25) Verweildauer in der Oberstufe (26) Aufbau der Oberstufe (Übersicht) (27) Anzahl der Kurse, die in der Qualifikationsphase insgesamt belegt werden müssen (27) Projektkurse und die Möglichkeiten ihrer Bewertung (29 ff.)

5 Übersicht Die Facharbeit (32) Pflichtfächer der Qualifikationsphase (33) Klausuren (34) Mündliche Prüfungen während der Qualifikationsphase (35) Wahl der Abiturfächer, Beispiele für Schullaufbahnen (36 ff.) Ermittlung der Abiturnote aus den Leistungen der Qualifikationsphase und den Leistungen der Abiturprüfung (41 ff.)

APO-GOST Apo- Was? APO-GOSt! Das heißt: Allgemeine Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe! Die steht in der BASS. Das ist die Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften unseres Landes Wir erklären hier die APO-GOSt, Fassung B/10/G8, Stand 01.06.2015, gültig für den Jahrgang, der nach fünfjähriger Sekundarstufe I zum Schuljahr 2016/17 in die gymnasiale Oberstufe eintritt

Abkürzungen Ihr müsst auch noch wissen, dass die Schuljahre der Sekundarstufe nicht 10, 11 und 12 heißen, sondern EF, Q1 und Q2 EF ist die Einführungsphase, in der ihr auf Methoden des Lernens in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet werdet; Q1 ist das erste Jahr der Qualifikationsphase, Q2 ist das zweite Jahr der Qualifikationsphase, das ist die Phase, in der ihr euch für die Zulassung zu den Abiturprüfungen qualifiziert;

Die gymnasiale Oberstufe (Dauer: in der Regel 3 Jahre) Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase 1. Jahr der Qualifikationsphase FHR schul. Teil Leistungsergebnisse (Block I) Versetzung (mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife) Einführungsphase die erbrachten Leistungen zählen für die Abiturnote inhaltliche und methodische Vorbereitung auf die Qualifikationsphase

Aufnahmevoraussetzungen Schüler des Gymnasiums erwerben am Ende der Klasse 9 mit Versetzung in die Einführungsphase die Berechtigung für Schüler anderer Schulformen erwerben mit der Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe die Aufnahme in

Abschlüsse und Berechtigungen Die allgemeine Hochschulreife Berechtigung zum Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen, APO- GOSt B 39 Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) Nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase werden die schulischen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife erlangt, APO-GOSt B 40 a. Ergänzung durch den Nachweis über ein einjähriges gelenktes Praktikum oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig. Weitere Informationen enthält das Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife unter www.schulministerium.nrw.de. Die Fachoberschulreife Der Mittlere Schulabschluss wird am Ende der Einführungsphase mit Versetzung in die Qualifikationsphase zugesprochen, APO-GOSt B 40 Abs.2. Sollte die Versetzung nur knapp verfehlt werden, kann der Mittlere Schulabschluss nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dennoch zuerkannt werden, wenn die Versetzungsanforderungen für die Realschule erfüllt sind.

Abschlüsse und Berechtigungen Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss am Gymnasium Am Ende der Einführungsphase kann ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben werden, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt sind. Das Latinum wird mit dem Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis zuerkannt, APO-GOSt B 40 Abs. 1, wenn von der Klasse 6 bis EF einschließlich der Lateinunterricht kontinuierlich besucht wurde und die Note im Abschlusshalbjahr ausreichend ist.

Was ist in der Sekundarstufe II anders als in der Sekundarstufe I? Unterricht findet nicht mehr in Klassen, sondern in Kursen statt. Einige Fächer können gewählt werden. In der Qualifikationsphase gibt es keine Noten mehr, sondern Punkte. In der Q1 muss eine Facharbeit geschrieben werden. Die Anfertigung einer Facharbeit kann durch einen Projektkurs ersetzt werden. Termine für die Klausuren werden zentral gesetzt. Am Ende der EF schreiben die SuS eine zentrale Klausur in den Fächern Mathematik und Deutsch. In den Fremdsprachen ersetzen mündliche Prüfungen in der Q1 Klausuren.

Was ist in der Sekundarstufe II anders als in der Sekundarstufe I? Klausuren werden nicht mehr in Heften, sondern auf Klausurbögen geschrieben, die jede Schülerin und jeder Schüler in ausreichender Anzahl mit zur Klausur bringt. Da der Unterricht nicht mehr in Klassen, sondern in Kursen stattfindet, gibt es keine Klassenlehrer mehr. Die Betreuung und Beratung der Schülerinnen und Schüler übernehmen die Oberstufenkoordinatorin und die Jahrgangsstufenleiterinnen oder Jahrgangsstufenleiter. Jede Stufe hat zwei Jahrgangsstufenleiter/innen, die eine Jahrgangsstufe durch die EF, die Q1 und Q2 bis zum Abitur begleiten. Selbständiges Arbeiten und Lernen gehören zur pädagogischen Zielsetzung der Oberstufe. Eine gute Allgemeinbildung und die allgemeine Studierfähigkeit sollen sichergestellt werden.

Das Punktesystem Noten (mit Tendenz) Punkte Notendefinition sehr gut gut befriedigend ausreichend schwach ausreichend mangelhaft 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-4+ 4 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4-4 5+ 5 5-3 2 1 ungenügend 6 0 Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Wochenstunden und Kurse Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr è Anzahl der Wochenstunden in der gymn. Oberstufe: è (Geringfügige Überschreitung im Rahmen der bestehenden Blockung möglich, è jedoch ohne Anspruch); Bandbreite je Jahrgangsstufe: 32 36 Wochenstunden (durchschnittlich also 34 Wochenstunden).

Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II gesellschaftswissenschaftlich Deutsch Fremdsprachen: E, F, S Kunst und Musik oder Literatur Geschichte, Sozialwissenschaften, Geographie, Erziehungswissenschaft, Philosophie Aufgabenfeld III sprachlich-literarischkünstlerisch mathematischnaturwissenschaftlich Mathematik Biologie, Physik, Chemie, außerhalb der Aufgabenfelder Vertiefungsfächer Projektkurse Religion oder das Ersatzfach Philosophie Sport in Deutsch, Mathematik und Englisch in Anbindung an ein Referenzfach (nur in der Qualifikationsphase) Muss ich Religion wählen?

Zum Fach Religion gibt s einiges zu erzählen. Religion gehört zu keinem Aufgabenfeld. In der Qualifikationsphase brauchen nur 2 Religionskurse fortgeführt aus der EF belegt zu werden. Religion kann ersetzt werden durch das Fach Philosophie, dann erfüllt Philosophie aber nicht die Belegungsverpflichtung für das geisteswissenschaftliche Aufgabenfeld, d.h. es muss in diesem Falle neben Philosophie ein weiteres geisteswissenschaftliches Fach gewählt werden. Religion kann als Abiturfach das geisteswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten, nicht ersetzen.

Belegung der Fächer Geschichte und Sozialwissenschaften ( APO-GOSt 11.(3) 1.- 5.) Wenn im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld II neben Geschichte und Sozialwissenschaft ein drittes Fach in der EF belegt wird, können Geschichte und Sozialwissenschaften am Ende der Q 1.2 abgewählt werden. Wenn Geschichte und Sozialwissenschaft nicht in der EF belegt werden, dann müssen sie in der Q 2.1 und Q 2.2 als Zusatzkurse belegt werden. In der Qualifikationsphase besteht eine Belegungsverpflichtung für die Fächer Geschichte und Sozialwissenschaften!!! Das Fach Sozialwissenschaft sollte möglichst in der EF belegt werden, damit es in der Q1.1 und Q1.2 fortgeführt werden kann. In dem Fall braucht es in der Q2 nicht mehr als Zusatzkurs gewählt zu werden. Neben dem Vorteil, in der Q2 dann mehr Zeit für seine anderen Pflichtfächer zu haben, hat man zudem die Möglichkeit, das Fach durchgehend bis zur Q2 zu belegen. Damit hätte man seine Verpflichtung zur durchgehenden Belegung eines Faches aus dem geisteswissenschaftlichen Aufgabenfeld erfüllt.

Fremdsprachen in der Oberstufe Eine in der Sekundarstufe I begonnene und in der EF fortgeführte Fremdsprache wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Q2 belegt und gelernt. Das können bei uns die Sprachen Englisch (in der Klasse 5 angefangen) oder Französisch und Spanisch (in der Klasse 6 bzw. 8 angefangen) sein. Statt der fortgeführten Fremdsprache aus der Sekundarstufe I kann man in der EF aber auch eine ganz neue Fremdsprache wählen. Diese muss bis zum Ende der Q2 in einem vierstündigen Grundkurs belegt werden. Eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache muss dann bis zum Ende der EF belegt werden. Achtung: Die in der OS neu einsetzende Fremdsprache kann nicht als Leistungskurs gewählt werden!! bisschen viel Arbeit!! Bei uns ist für diesen Fall Spanisch im Angebot.

Alternativen zur Belegung einer Fremdsprache in der Sekundarstufe II( APO-GOSt 11.2.2-3) Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können zur Erfüllung der Pflichtbedingung der fortgeführten Fremdsprache am Ende der EF eine Feststellungsprüfung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde ablegen, wenn sie am Ende der Sekundarstufe I an der Feststellungsprüfung teilgenommen haben. Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der EF eine 2. Fremdsprache beginnen und diese in der Q1 und Q2 bis zum Ende der Q2 kontinuierlich vierstündig fortsetzen. GOSt_KKG 2015/16 B. Jetzek-Berkenhaus Das heißt: Spanisch lernen, und zwar schriftlich, bis zum Ende der Q2. Achtung! Da wird in knapp 3 Schuljahren gelernt, was andere in 5 Jahren lernen dürfen. Also direkt in der EF gut mitmachen und von der ersten Stunde an jede Vokabel und Grammatik lernen. Übrigens, auch wenn es euch spanisch vorkommt, im Unterricht wird von Anfang an spanisch gesprochen.

Warum diese komische Unterteilung? Sag doch gleich: wählt 11 Kurse Die Einführungsphase Nein, damit wird klargelegt, dass die 9 obligatorischen Grundkurse und ein Wahlkurs versetzungswirksam sind. 9 Grundkurse obligatorisch und 10. Kurs, der für einen noch offenen Schwerpunkt gewählt wird 11. Wahlkurs - oder 2 Vertiefungsfächer - oder 11. Wahlkurs plus Vertiefungsfach Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet. =>Ausnahme: neu einsetzende Fremdsprache (4-stündig), Vertiefungskurse: 2-stündig. Ein Fachwechsel zum Halbjahr ist nicht möglich (Ausnahme: Vertiefungskurse) Ich muss also für die EF ganz sorgfältig planen, was ich belege. Genau! Weil du damit auch entscheidest, was du in der Q1 und Q2 belegen kannst. Also wähl ruhig ein bisschen mehr.

è Was sind eigentlich Vertiefungsfächer? Hab ich noch nie gehört Vertiefungsfächer Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der EF, bis zu 2 in der Q1). è Halbjährlicher Wechsel ist möglich. è Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: D, M, Fremdsprache. è è è Integraler Bestandteil des Fächerangebotes der Schule. Über die Teilnahme entscheidet die Schule (Begrenzung der Teilnahme auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf). Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen ( teilgenommen, mit Erfolg teilgenommen, mit besonderem Erfolg teilgenommen ); Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt. è Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation.

Die Einführungsphase: 34 Wochenstunden - Beispiel Fach Beispielbelegung Stunden Deutsch Deutsch 3 Aufgabenfeld I eine fortgeführte Fremdsprache Englisch 3 Kunst oder Musik Kunst 3 Aufgabenfeld II eine Gesellschaftswissenschaft Geschichte 3 Aufgabenfeld III außerhalb der Aufgabenfelder Mathematik Mathematik 3 eine Naturwissenschaft Physik 3 Religion/ersatzweise Philosophie Ev. Religion 3 Sport Sport 3 9. Fach Weitere Fremdsprache/weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III Französisch 3 10. Fach Wahlfach Chemie 3 11. und 12. Fach Wahlfächer, ggf. Vertiefungsfächer VtK-Englisch 2 VtK-Mathematik 2 Der Schüler muss in der Q2 Sowi als Zusatzkurs belegen, seh ich jetzt schon Er hat zwei Fremdsprachen belegt und zwei Naturwissenschaften. Sehr schlau! So bleiben ihm alle Wege für die Schwerpunktwahl offen 34

So n Stress alles, ich verreise lieber, geht das? Wie komme ich an meinen Sek I-Abschluss, also an meine Fachoberschulreife, wenn ich im Ausland bin? Weitere Informationen enthält das Merkblatt zum Auslandsaufenthalt unter www.schulministerium.nrw.de Na, klar! Du kannst für ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, musst dort aber auch die Schulbank drücken. Wenn du am Ende der 9 ein gutes Zeugnis hast, wirst du da schon in die Q1 vorversetzt. Ein Auslandsjahr ist nur in der EF oder zwischen der EF und der Q1 möglich. Deine Fachoberschulreife erwirbst du bei einem Auslandsaufenthalt in der EF nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase. Ein klein wenig riskant ist das schon. Du musst dir deiner Sache sicher sein.

Versetzung von der EF in die Q1 Am Ende der EF schreiben die SuS eine zentrale Klausur in den Fächern Mathematik und Deutsch Am Ende der EF findet letztmalig eine Versetzung für alle SuS der Jahrgangsstufe statt. Erst mit erfolgreicher Versetzung treten die Schülerinnen/Schüler in die Qualifikationsphase ein Der Versetzungsentscheidung werden die Leistungen in den neun Pflichtfächern und in einem der Wahlfächer im 2. Halbjahr der EF zugrunde gelegt keine 5 oder 6 eine 5, aber nicht in Deutsch, Mathematik oder einer fortgeführten Fremdsprache eine 5 in Deutsch oder Mathematik oder einer fortgeführten Fremd-sprache in allen anderen Fällen glatt versetzt glatt versetzt Versetzung nur bei mindestens einer 3 in Deutsch oder Mathematik oder einer fortgeführten Fremdsprache nicht versetzt Nichtversetzte Schülerinnen/Schüler können eine Nachprüfung machen, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Die Nachprüfung ist für eine Versetzung in die Qualifikationsphase der GO nicht möglich, wenn die Jahrgangsstufe EF bereits wiederholt wurde. Eine Nachprüfung ist nach einer Wiederholung der Einführungsphase nur dann möglich, wenn damit ein Mittlerer Schulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erreicht werden kann.

Wie lange darf ich in der Oberstufe bleiben? Wird der Auslandsaufenthalt mitgerechnet? Verweildauer Selbstverständlich solltest du die Oberstufe in drei Jahren schaffen. Du darfst allerdings auch eine Ehrenrunde drehen, d.h. ein Jahr darfst du wiederholen, wenn du die geforderten Leistungen nicht erbringst. Was ist, wenn ich durchs Abitur falle? Wird mir dann noch ein 5. Jahr genehmigt? Wenn du das Abi nicht bestehst, darfst du die Q2 wiederholen, auch wenn du schon einmal eine Ehrenrunde in der OS gedreht hast Der Auslandsaufenthalt kann auf die Verweildauer angerechnet werden, wenn das Auslandsjahr nicht zwischen die EF und Q1 eingeschoben wird.

Die gymnasiale Oberstufe im Überblick Block II: Abiturprüfung (mind. 100 P., höchstens 300 P.) 1. LK 2. LK 3. Fach 4. Fach Abiturprüfung: 2 Fächer aus D, M, FS Abdeckung der 3 Aufgabenfelder Block I: Zulassung: 35 40 Kurse: mind. 200 P., höchstens 600 P. Schullaufbahnberatung und -planung von der EF bis zum Abitur Qualifikationsphase: Q2 Q1 EF FHR schul. Teil Fachober schulreife Belegung von 38 40 anrechenbaren Kursen Fortführung als GK oder LK verpflichtend: durchgehend bis zum Abitur: D, M, eine FS, eine GW (Ge und Sw als Zk, wenn nicht GW), eine NW, SP, zweite FS oder zweites nw-tc. Fach mind. bis Ende Q1: Versetzung, KU/MU mittlerer (bzw. Ersatzkurse Schulabschluss in Q2) RE (ersatzweise PL) Zentrale Klausuren f FS KU/ MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Belegung von mindestens 38 anrechenbaren Kursen (8 LK plus mind. 30 GK) z.b. GK-Bereich:7 + 7 + 8 + 8 Vertiefungskurs nicht anrechenbar Projektkurs anrechenbar (wie 2 GK) Versetzungsgrundlage: 10 Fächer Wahlfach D M VK VK D M f FS KU/ MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Wahlfach Wahlfach Wahlfach VK VK Vertiefungskurs (VK) nicht versetzungsrelevant.

Zur Pflichtbelegung in der Qualiphase, vergl. auch Folie 33 2 Leistungskurse 7/8 Grundkurse Die Qualifikationsphase und - 8/9. Grundkurs oder - Projektkurs Merkzahlen: 102 und 38 Insgesamt müssen in der gesamten Qualifikationsphase mind. 38 Kurse abgeschlossen werden Projektkurse???? Was ist das eigentlich? Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Vertiefungskurse und Projektkurse: 2-stündig

Projektkurse è è è è è è è è Angebot in der Qualifikationsphase. Zweistündiger Jahreskurs, ggf. auch schuljahresübergreifend (Q1/Q2). Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Die Belegung ist optional, sofern die Schule im Rahmen ihrer Profilbildung nichts anderes entscheidet. Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach). Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans. Leistungsnachweise sind auch in Gruppenarbeiten möglich. Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.

Projektkurs: Leistungsnachweise a) Kursabschlussnote Jahresnote - 50/50 aus: SoMi-Note (Endergebnis der Leistungen des 1. und 2. Halbjahres) Prozessergebnisse: Unterrichtsbeiträge Organisations- und Planungsleistungen Portfolio Dokumentation: Kursarbeit plus begleitende Präsentation und/oder Produkt

Projektkurs: Leistungsnachweise b) besondere Lernleistung Abschlussnote aus: Dokumentation: Kursarbeit plus begleitende Präsentation und/oder Produkt Kolloquium: im Zusammenhang mit den Abiturprüfungen

Was ist eine Facharbeit? Die Facharbeit ist eine 8 bis 12 Seiten umfassende, selbständig erstellte, schriftliche Arbeit zu einem Thema deiner Wahl im Rahmen eines von dir belegten schriftlichen Faches. Die Facharbeit ersetzt eine Klausur in der Qualifikationsphase in dem Fach und in dem Halbjahr, in dem du die Facharbeit schreibst.

Die Qualifikationsphase Pflichtfächer (als Grundkurs oder Leistungskurs) Fach Q1 Q2 Deutsch X X X X eine Fremdsprache X X X X Kunst oder Musik (in Q1) oder Literatur oder instrumental- oder vokalpraktischer Kurs (in der Regel Q2) X X eine Gesellschaftswissenschaft X X X X Geschichte (alternativ in Q1, wenn in EF belegt) X X Sozialwissenschaften (alternativ in Q1, wenn in EF belegt) X X Mathematik X X X X eine Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph) X X X X Religion/ersatzweise Philosophie X X Sport X X X X Weitere Fremdsprache oder weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III III X X X X Weitere Fächer zur Erfüllung der Wochenstunden (102) und Kursanzahl (38 abgeschlossene) nach Wahl im Rahmen des schulischen Angebots (u.a möglich: 1 weiterer Grundkurs oder 1 Projektkurs)

Klausurverpflichtungen Einführungsphase: Deutsch, Mathematik, alle Fremdsprachen, eine Gesellschaftswissenschaft, eine Naturwissenschaft Auf Wunsch in weiteren Fächern (i.d.r. 2 Klausuren je Halbjahr) Qualifikationsphase: die 4 Abiturfächer, Deutsch, Mathematik, Im letzten Halbjahr der Q2 gelten Sonderregelungen! eine Fremdsprache (immer die neu eins. FS), eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlichen Bereich (das richtet sich nach dem Schwerpunkt, der gewählt wurde)

Mündliche Prüfungen in den modernen Fremdsprachen Für Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2014 in die Qualifikationsphase eintreten oder das erste Jahr der Qualifikationsphase wiederholen gilt folgende Neuregelung bezüglich der Klausurverpflichtung in den modernen Fremdsprachen: 14 Abs. 2 VV 14.23 In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt. Die mündliche Leistungsüberprüfung darf nicht in dem Halbjahr liegen, das in demselben Fach von der Schule für die Facharbeit festgelegt wurde. nähere Informationen hierzu finden sich unter: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/ cms/muendliche-kompetenzen-entwickeln-und-pruefen/angebot-gymnasiale-oberstufe/

Abiturfächer Alle Schülerinnen und Schüler legen das Abitur in 4 Fächern ab Das erste und das zweite Abiturfach sind die Leistungskursfächer Drittes und viertes Abiturfach werden zu Beginn der Q2 verbindlich festgelegt Es können grundsätzlich nur Fächer gewählt werden, die schon in der EF belegt worden sind und in denen ab der Q1 Klausuren geschrieben wurden. Im ersten, zweiten und dritten Abiturfach wird eine schriftliche Prüfung abgelegt, im vierten Abiturfach wird mündlich geprüft. Im vierten Abiturfach braucht in Q2.2 keine Klausur mehr geschrieben zu werden Gibt es Abweichungen (4 Punkte und mehr) zwischen der Vorbenotung und der Abiturklausurnote, finden auch im ersten, zweiten und dritten Abiturfach mündliche Prüfungen statt.

Wahl der vier Abiturfächer (2 LK und 2 GK) Zwei Fächer müssen aus dem Kanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprache gewählt werden Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Kunst oder Musik können das erste Aufgabenfeld alleine nicht abdecken.) Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.

Konsequenzen aus den Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS): Folgende Abiturfachkombinationen sind unabhängig von der Wahl als LK oder GK ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften - Naturwissenschaft + Sport - Naturwissenschaft + Kunst/Musik è Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst oder Musik die Wahl von Sport die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften

Schullaufbahnbeispiel 1: Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Einführungsphase Abiturfach Q1 Q2 Anzahl der anrechenbaren Kurse 1 2 3 4 1 Deutsch x x x x 4 2 Englisch LK x x x x 4 3 Kunst x x x x 2 4 Geschichte x x x x 4 5 Sozialwissenschaften 4. x x x x 4 6 Mathematik 3. x x x x 4 7 Chemie LK x x x x 4 8 Physik x x x x 4 9 Religion x x x x 4 10 Sport x x x x 4 11 Vertiefung E WStd 34 34 34 34 40 12 Vertiefung M Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt heißt: zwei Nw- Fächer und nur eine Fs werden belegt. In einem Nw- Fach müssen mindestens von Q1 Q2.1 Klausuren geschrieben werden. Zusammen mit den Stunden der EF mindestens 102 Wochenstunden Aus allen drei Aufgabenfeldern ist ein Abifach gewählt, zwei sind aus D, M, Fs, erster Lk ist aus D, Fs, M, Nw.

Fremdsprachlicher Schwerpunkt heißt: zwei Fremdsprachen werden belegt und nur eine Nw. In beiden Fs müssen mindestens von Q1 Q2.1 Klausuren geschrieben werden. Schullaufbahnbeispiel 2 Fremdsprachlicher Schwerpunkt Einführungsphase Abiturfach Q1 Q2 Anzahl der anrechenbaren Kurse 1 2 3 4 1 Deutsch LK x x x x 4 2 Französisch (ab 6) LK x x x x 4 3 Spanisch (neu) x x x x 4 4 Kunst x x x x 4 5 Geschichte x x x x 4 6 Sozialwissenschaften 4. x x x x 4 7 Mathematik x x x x 4 8 Physik 3. x x x x 4 9 Religion x x x -- 2 10 Sport x x x x 4 WStd 35 35 35 33 38 Zusammen mit der EF mindestens 102 Wstd. Aus allen drei Aufgabenfeldern ist ein Abifach gewählt, zwei sind aus D, M, Fs, erster Lk ist aus D, Fs, M, Nw.

Abschluss der Oberstufe Gesamtqualifikation Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist an eine Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus zwei Bereichen: den Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase (Block I) + den Leistungen in den Abiturprüfungen (Block II)

Berechnung der Gesamtqualifikation Basis: 38 Kurse/102 Wochenstunden (Jahresdurchschnitt 34 Wstd. in der EF, Q1 und Q2) Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte) 27 + 2x8 = 43 5 x 43 = 215 (5 Punkte mindestens pro Fach) Einbringung von 35 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase. Pflichtkurse gem. 28 APO-GOSt. Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden. Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40; z.b.: 215 : 43 (27 GK plus 8 LK) x 40 = 200 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen doppelt). Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte): Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung) Bei Einbringung von besonderen Lernleistungen werden die Fächer vierfach gewertet, die besondere Lernleistung in vierfacher Wertung hinzugefügt.

Zulassung zum Abitur Leistungsdefizite ( = weniger als 5 Punkte) bei Einbringung von allen 4 Kursen der Abiturfächer Wenn man also 8 Defizite verbockt hat, muss man alle 38 Kurse, die man ja mindestens belegt haben muss, in die Gesamtqualifikation einbringen. Bei Einbringung von: 35-37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite 38-40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Die 200 Punkte in Block I sowie die 100 Punkte in Block II entsprechen einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen (das sind durchschnittlich 5 Punkte) in allen in die Berechnung eingebrachten Kursen. Defizite in einem Bereich können demnach in gewissem Umfang durch höhere Punktzahlen in anderen Kursen ausgeglichen werden. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, wird nicht zur Abiturprüfung zugelassen und muss das letzte Jahr der Qualifikationsphase wiederholen. Würde dadurch bis zur Zulassung zur Abiturprüfung die Höchstverweildauer von vier Jahren überschritten, muss der/die Schüler/in das Gymnasium verlassen

Berechnung der Abiturdurchschnittsnote Welche Noten muss ich eigentlich in die Gesamtqualifikation zur Berechnung des Notendurchschnitts einbringen? Dafür gibt es eine genaue Vorschrift, das ist der 28 der APO-GOSt, der bestimmt, welche Kursabschlussnoten du in die Gesamtqualifikation einbringen musst. Ich erklär s dir auf der nächsten Folie.

Anzahl der zu belegenden Kurse Es müssen in der Q1 und Q2 insgesamt mindestens 38 Kurse belegt worden sein, also acht Leistungskurse und mindestens 30 Grundkurse. Von den 38 Kursen darf kein Kurs mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Die Abschlussnoten der 38 Kurse müssen nicht alle in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Abschlussnoten, die zur Berechnung des Notendurchschnitts aus der Qualifikationsphasein die Gesamtqualifikation eingebracht werden müssen. Deutsch (4x) eine Fremdsprache (4x) Schwerpunkt: Fremdsprache (+ 2x aus Q2) Geschichte als ZK (2x) Sozialwissenschaften als ZK (2x) ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (4x) wenn Geschichte oder Sowi das gesellschaftswissenschaftswissenschaftliche Fach (4x) Kunst, Musik oder Literatur (2x)(zwei aufeinander folgende Halbjahreskurse) Religion oder Philosophie (2x) (die zwei fortgeführten Gk aus EF) Mathematik (4x) Naturwissenschaft (4x) Schwerpunkt Naturwissenschaft (+ 2x aus Q2) { kann bei der Noteneinbringung getauscht werden, wenn die erste NW z.b. in der Q2 notenmäßig besser ausfällt, 28, VV31

Die Noten der Fremdsprachen nach 28 APO GOSt, B, 4 und 5, die in Block I eingebracht werden müssen betrifft Schülerinnen und Schüler, die in der Sek I keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, 28 APO GOSt, 4: SuS, die ihre fremdsprachlichen Pflichtbedingungen durch ihre aus der Sek I fortgeführte Fremdsprache (z.b. Englisch) bis zum Ende der Q2 erfüllen (also Englisch und Spanisch bis Ende Q2), müssen die Spanischnoten aus Q2.1 und Q2.2 einbringen 28 APO GOSt, 5: SuS, die ihre fortgeführte Fremdsprache (z.b. Englisch) am Ende der EF abschließen (also nur Spanisch bis zum Ende der Q2 und einen Nw-Schwerpunkt haben), müssen die Spanischnoten aus Q1.1, Q1.2, Q2.1 und Q2.2 einbringen

ich seh so viele Sternchen Die mit Sternchen gekennzeichneten Kurse sind die anrechenbaren Kurse. Beispiellaufbahn 1 1 Schritte zur Berechnung von Block I 1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare Kurse, kein Kurs mit null Punkten, 2 Defizite in PL 2. 35 Kurse (siehe *) 3. Gesamtpunktzahl: Leistungskurse: 49 Punkte x 2 = Grundkurse: 98 Punkte 187 Punkte 285 Punkte 4. Berechnung der durchschnimlichen Punktzahl: 285 Punkte : 43 = 6,627 Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der Gesamtpunktzahl: (285 : 43) x 40 = 265,1 265 5. Gibt es anrechenbare Kurse über 6 Punkten? (siehe **) SP in Q 2.2, CH in Q 1.1+2 + 2.1+2 (zus. 39 Punkte) AddiZon: 285 + 39 = 324; Berechnung der durchschnimlichen Punktzahl: 324 : 48 = 6,75 6. Anwendung der Formel: (P : S) x 40 (324 : 48) x 40 = 270 Ergebnis Durch die Einbringung von 40 stam 35 anrechenbaren Kursen erhöht sich die Gesamtpunktzahl um 5 Punkte.

Beispiellaufbahn 2 Berechnung 1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare Kurse, kein Kurs mit null Punkten, kein Defizit 2. 35 Kurse (siehe *) 3. Gesamtpunktzahl: Leistungskurse: 77 Punkte x 2 = Grundkurse: Punkte 4. Berechnung der durchschnimlichen Punktzahl: 154 Punkte 204 Punkte 358 Punkte : 43 = 8,325 Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der Gesamtpunktzahl: (358 : 43) x 40 = 333 5. Gibt es anrechenbare Kurse über 8 Punkten? keine 358 Ergebnis Durch die Einbringung zusätzlicher anrechenbarer Kurse würde sich die Gesamtpunktzahl nicht erhöhen.

Beispiellaufbahn 3 Berechnung 1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 38 anrechenbare Kurse, kein Kurs mit null Punkten, 8 Defizite, davon 3 im Leistungskurs 2. 38 Kurse (siehe *) wegen der Defizite 3. Gesamtpunktzahl: Leistungskurse: 42 Punkte x 2 = 84 Punkte Grundkurse: 195 Punkte 279 Punkte 4. Berechnung der durchschnimlichen Punktzahl: 279 Punkte : 46 = 6,065 Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der GesamtqualifikaZon (279 : 46) x 40 = 242,6 243 5. Gibt es anrechenbare Kurse über 6 Punkten? Keine Ergebnis Mindestens 38 Kurse müssen eingebracht werden, da sonst nur 7 Defizite möglich wären.

Beispiellaufbahn 4 Berechnung 1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare Kurse, kein Kurs mit null Punkten, kein Defizit 2. 35 Kurse (siehe *) 3. Gesamtpunktzahl: Leistungskurse: 78 Punkte x 2 = Grundkurse: 156 Punkte 267 Punkte 423 Punkte 4. Berechnung der durchschnimlichen Punktzahl: 423 Punkte : 43 = 9,837 Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der Gesamtpunktzahl (423 : 43) x 40 = 393,4 393 5. Gibt es anrechenbare Kurse über 9 Punkten? (siehe **, das ist die Sportnote in Q2.2 (423 + 12 = 435)) 6. Anwendung der Formel: ( P : S) x 40 (435 : 44) x 40 = 395,4 395 Ergebnis Durch die Einbringung von 36 stam 35 anrechenbaren Kursen erhöht sich die Gesamtpunktzahl um 2 Punkte.

Block II: Die Abiturprüfung Die Abiturprüfung findet in mindestens vier Fächern statt und zwar in den beiden Leistungskursfächern und in zwei Grundkursfächern. Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt in der Qualifikationsphase auf der Basis von Vorgaben des Schulministeriums. Die Vorgaben für die zentralen Prüfungen können im Internet unter der folgenden Adresse eingesehen werden:

Block II: Die Abiturprüfung Jeder Prüfungsnote der vier Abiturfächer wird fünffach gewertet, mit besonderer Lernleistung vierfach Bei einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten ergibt sich folgende Berechnung: Ohne besondere Lernleistung: 2 LK je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte. 2 GK je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte. 100 Pkte. Mit besonderer Lernleistung: 2 LK je 5 Pkte. X 4 = 20 Punkte = 40 Pkte. 2 GK je 5 Pkte. X 4 = 20 Punkte = 40 Pkte. bes. Lernleistung 5 x 4 Punkte = 20 Pkte 100 Pkte.

Die Abiturdurchschnittsnote Die Gesamtpunktzahl in Block I wird mit der Gesamtpunktzahl in Block II addiert. Anhand der folgenden Tabelle kann die Abitur- Durchschnittsnote ermittelt werden.

Informationen im Bildungsportal NRW unter Schulform Gymnasium www.schulministerium.nrw.de und unter dem Reiter Oberstufe auf www.kaethe-kollwitz-gymnasium-wesseling.de/... und selbstverständlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern des Oberstufenteams, das sind zurzeit: Frau Müller und Frau Knaus (Beratungslehrer/in der jetzigen EF 2015/16), Frau Hassan (Beratungslehrer der jetzigen Q1_Abi 2017), Herr Feldhoff und Frau Jetzek-Berkenhaus (Beratungslehrerinnen der jetzigen Q2_Abi 2016).

Weitere Termine Abgabe der Wahlbögen für EF: 10.03.2016