Bezahlbarer Wohnraum in der Region München Informationen für Kommunen

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Transkript:

PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Bezahlbarer Wohnraum in der Region München Informationen für Kommunen Zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ist eine der zentralen Zukunftsherausforderungen in der Region München. Leider klafft seit vielen Jahren eine Lücke zwischen der Nachfrage nach Wohnraum und dem geschaffenen Angebot. Ursache hierfür ist nicht nur der, dank der guten Wirtschaftslage, starke Zuzug in die Region. Die Zahl der Wohnungsfertigstellungen ist seit Jahren viel zu gering, um den steigenden Bedarf, der sich auch aus dem demografischen Wandel ergibt, zu kompensieren. Gleichzeitig steigen aufgrund des zu geringen Angebots und steigender Grundstücks- und Baupreise die Wohnraumkosten stark an. Immer mehr Haushalte, auch aus der Mittelschicht, haben daher erhebliche Schwierigkeiten, eine bezahlbare Bleibe zu finden. In Kooperation mit Viele Kommunen in der Region haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen und unterschiedliche Projekte für zukunftsweisenden und bezahlbaren Wohnraum angestoßen. Aus der Zusammenarbeit mit Kommunen und Gesprächen mit der Landeshauptstadt München und weiteren Wohnungsbau-Akteuren in der Region haben wir diese Broschüre erstellt. Sie enthält einige wichtige Themen, Akteure, Instrumente, Anregungen und Ansprechpartner, die dabei helfen können, erfolgreiche Strategien für den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu finden. Christian Breu Geschäftsführer PV PV // 1

Ziele festlegen! Bedarf Zielgruppen Konzept Finanzierung Zeitplan Bauland aktivieren! Kommunale Grundstücke Private Grundstücke Analyse Festlegung der Schaffung von Städtebauliche Grundstücksbestand Entwicklungsziele Baurecht Verträge Kommune und Planung Baureifmachung neuer Nachverdichtung Gebiete für ermöglichen Mehrfamilienhäuser Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) Kommunales Vorkaufsrecht Wohnraum schaffen! Kommune Privat Kommune baut Kommunale Genossenschaften Wohnungswirtschaft selbst Wohnungsunternehmen Private Investoren Betriebswohnungen Grundstücke mit Konzept ausschreiben! Konzeptausschreibung mit Preisangebot Konzeptausschreibung mit Festpreis Staatliche Fördermittel nutzen! Kommunales Wohnraumförderprogramm (KommWFP) Einkommensorientierte Förderung (EOF) 2 // PV

Ziele festlegen! In einem ersten Schritt ist es für Kommunen wichtig zu klären, welche Ziele sie mit den kommunalen Aktivitäten im Wohnungsbau verfolgen wollen. Als beste Grundlage dient hierfür eine mehr oder weniger ausführliche Situationsanalyse. Häufig kann hier auf bestehende Untersuchungen und Konzepte, z. B. zu Bevölkerungsentwicklung, Einkommensstruktur, Wohnungsmarktangebot, oder Altenhilfepläne aufgebaut werden. Bedarf Zielgruppen Wieviel Wohnraum wird benötigt? Welche Preislagen werden angestrebt? Für welche Haushaltsgrößen? Konzept Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen Berücksichtigung finden? Soziale Mischung, Inklusion, selbstbestimmtes Wohnen im Alter, Integration, generationsgemischt, soziale Nachbarschaften etc. Zeitplan Für welche Einkommensgruppen, Altersgruppen, Gruppen mit besonderem Bedarf (betreutes Wohnen für Ältere oder behinderte Menschen, Migranten ), soll Wohnraum erstellt werden? Finanzierung Welchen Beitrag, z. B. durch die Bereitstellung von Fördermitteln oder vergünstigte Abgabe von Grundstücken, kann die Kommune leisten? Können Grundstücke zur Verfügung gestellt werden? Bis wann wollen wir Wohnraum realisieren? Was sind die nächsten Schritte? Welche zeitlichen Perspektiven sind realistisch? Soziale Mischung Soziale Mischung sowohl durch einen Mix von Einkommensgruppen als auch durch unterschiedliche Lebensformen, Berufs- und Altersgruppen erhöht die Akzeptanz und unterstützt die Integration. Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Soziale Integration und Unterstützung im Alltag, auch unabhängig von einer familiären Anbindung ermöglicht es älteren Menschen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Stabile Nachbarschaften Das Entstehen von funktionierenden nachbarschaftlichen Strukturen kann gezielt unterstützt werden. Diese leisten einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zur Integration und Inklusion verschiedener Bevölkerungsgruppen sowie zur sozialen Stabilisierung. Inklusion / Integration Z. B. Kleinwohnungen für Studenten, Wohnraum für Flüchtlinge, betreute Wohngemeinschaften oder Pflegeappartements für behinderte oder ältere Menschen. PV // 3

Bauland aktivieren! Eine große Herausforderung besteht darin, Bauland für den Wohnungsbau, insbesondere für den bezahlbaren Wohnraum, bereitzustellen. Dabei kommt der Kommune als Grundstücksbesitzerin und Trägerin der Planungshoheit eine zentrale Rolle zu. Kommunale Grundstücke Private Grundstücke Analyse Festlegung der Schaffung von Städtebauliche Grundstücksbestand Entwicklungsziele Baurecht Verträge Geänderte Rahmenbedingungen können es sinnvoll machen, über festgelegte Entwicklungsziele für kommunale Grundstücke neu nachzudenken. Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) Kommunales Vorkaufsrecht Kommune und Planung Baureifmachung neuer Nachverdichtung Gebiete für ermöglichen Mehrfamilienhäuser Durch die Nachverdichtung können wichtige Spielräume für die Schaffung von Wohnraum im Bestand entstehen. Gleichzeitig sollen die Orte ihre Identität wahren. Der Mittelweg kann gelingen, wenn die Kommune eine aktive Rolle in der Steuerung einnimmt und auf einen diskursiven Prozess setzt. Gleichzeitig wird der Wohnbedarf nicht ohne Neuausweisung von Wohnbauflächen für Geschosswohnungsbau bzw. verdichtete Wohnformen gedeckt werden können. Welche Flächen sind hierfür geeignet und stehen zur Verfügung? Wie können bestehende Entwicklungshindernisse überwunden werden? Wie kann die Öffentlichkeit beteiligt werden? In städtebaulichen Verträgen können mit privaten Grundstückseigentümern bei der Ausweisung von (zusätzlichem) Baurecht Sozialbindungen vereinbart werden z. B. zum Bau von günstigeren und/oder geförderten Wohnungen. Das Prinzip der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) dient hierzu als Grundlage und ist eine Möglichkeit, Einfluss auf die Wohnpreise zu nehmen, ohne dass die Kommune Eigentümer des Grundstücks ist. Die Gemeinde kann durch die Ausübung von Vorkaufsrechten auf der Grundlage von 24, Abs. 1 und 2 BauGB und 25 BauGB (Satzungsvorkaufsrecht) Grundstücke für die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum ggf. günstig erwerben. 4 // PV

Wohnraum schaffen! Gezieltes Zusammenwirken von Staat, Kommunen und den vielfältigen privaten Akteuren auf dem Wohnungsmarkt ist die Grundlage für den Bau von mehr bezahlbarem Wohnraum. Kommune Kommune baut selbst Privat Kommunale Wohnungsunternehmen Baut die Kommune selbst und bleibt Eigentümerin, hat sie dauerhaft Einfluss auf Mietpreise und Belegung der Wohnungen. Sie kann die Immobilie in Zukunft ggf. an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen durch Umbau anpassen. Kommunale Wohnungsunternehmen, häufig von mehreren Kommunen getragen, bauen und unterhalten kommunalen Wohnraum kostengünstig und effizient. Bezahlbarer Wohnraum kann durch das Einbringen kommunaler Grundstücke und/oder staatliche Fördermittel entstehen. Die Kommune kann hier ihre Zielsetzungen definieren. Genossenschaften Wohnungswirtschaft Private Investoren Betriebswohnungen Wohnbaugenossenschaften errichten und bewirtschaften Wohngebäude als Gemeinschaftseigentum. Sie sind Wirtschaftsunternehmen auf der Grundlage der Selbsthilfe. Ihr Zweck ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder, die Miteigentümer und Nutzer zugleich sind. Aus dem Vermögen werden keine individuellen Gewinne erwirtschaftet; so werden Baugrund und Wohnraum vor Spekulationen geschützt und langfristig kostengünstiger Wohnraum sichergestellt. Die Wohnungswirtschaft und private Akteure schaffen mit Unterstützung staatlicher Förderung und/oder auf der Grundlage von SoBoN-Verträgen bezahlbaren Wohnraum. In der Regel setzt dies jedoch eine aktive Rolle der Kommune voraus. PV // 5

Grundstücke mit Konzept ausschreiben! Beschließt eine Kommune, eigene Liegenschaften zur Errichtung von bezahlbarem Wohnraum zu veräußern, hat sie mit einer Konzeptausschreibung ein wichtiges Gestaltungsinstrument, um ihre Zielsetzungen, seien sie sozial oder architektonisch, langfristig zu sichern. Konzeptausschreibung mit Preisangebot Konzeptausschreibung mit Festpreis Die Kommune legt ein detailliertes Konzept für das zu entstehende Gebäude fest, dessen Einhaltung verpflichtend ist. Die Anbieter orientieren sich bei ihrem Preisgebot an dem geforderten Konzept, welches sich gemäß ihrer Einschätzung mehr oder weniger wertmindernd auswirkt. Der höchstbietende Anbieter erhält den Zuschlag. Die Kommune legt einen Verkaufspreis für das Grundstück fest, der aufgrund der ausgeschriebenen Bindungen auch unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegen kann. Zudem bestimmt sie durch bausteinhafte Vorgaben Inhalte eines möglichen Konzepts z. B. Bau von Wohnraum auch für Menschen mit Behinderungen. Die angebotenen Konzepte werden ausgewertet, das überzeugendste Konzept erhält den Zuschlag. Konzeptausschreibung Das Konzeptvergabeverfahren sichert die Umsetzung sozialpolitischer Ziele der Kommune auf dem Verkaufsgrundstück. Die Ausschreibung mit Festpreis lässt Freiräume für kreative Ideen und Konzepte erfahrener Bieter. In der Konzeptausschreibung wird ein Grundstück langfristig mit Bindungen und Auflagen belegt. Nach Ablauf der Bindungszeit ist der Grundstückseigentümer frei in der Nutzung der Immobilie (im Rahmen der baurechtlichen Festlegungen). Konzeptbausteine Mögliche Zielsetzungen einer Konzeptausschreibung können sein: Langfristige Mietbindung, Wohnraumobergrenzen, Begrenzung der Miethöhe, Soziale Mischung, Integration von Sonderwohnformen für Bedarfsgruppen, Förderung von sozialen Nachbarschaften, Beteiligungen an der Erstellung von Infrastruktur, ökologische und architektonische Zielsetzungen etc. Unterwertverkauf Haushaltsrecht und Beihilferecht setzen der Wohnraumförderung der Kommune Grenzen. Nach Art. 75 (1) BayGO dürfen Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Eine Veräußerung unter Wert liegt dann aber nicht vor, wenn die Differenz aus Marktwert und vergünstigtem Kaufpreis durch die Festlegung von Sozialbindungen ausgeglichen wird. 6 // PV

Staatliche Fördermittel nutzen! Ohne eine Förderung durch die öffentliche Hand lässt sich neuer bezahlbarer Wohnraum in der Region München kaum realisieren. Insbesondere wegen der hohen Grunderwerbskosten sind Nettokaltmieten unter 10 /m² Wohnfläche unrealistisch. Gefragt sind die Kommunen, die Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum nutzen sowie der Freistaat Bayern, der umfangreiche Wohnraum-Förderprogramme aufgelegt hat. Kommunales Wohnraumförderprogramm (KommWFP) KommWFP Kommunales Wohnraumförderprogramm für Mietwohnungen richtet sich nur an Kommunen Umfangreiche Förderung auch von Grunderwerb, Planung, Wettbewerben etc. Kommune muss Eigentümer der Immobilie bleiben Zuschuss in Höhe von 30 % + zinsverbilligtes Darlehen, 10-prozentiger kommunaler Eigenanteil Bindungsdauer 20 Jahre Zielgruppe: Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können, anerkannte Flüchtlinge Belegung der Wohnungen durch Gemeinde Befristet bis Ende 2019 Einkommensorientierte Förderung (EOF) EOF Einkommensorientierte Förderung mit Anteil Gebäudeförderung und Mieterförderung für Kommunen und private Investoren / Wohnungswirtschaft Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern durch Neubau, Sanierung oder Erweiterung Zuschuss bis zu 300 /m² Wohnfläche Darlehen je m² Wohnfläche bis 50 % der Kostenobergrenze Zuschuss an den Mieter über Unterschiedsbetrag zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete (3,50 6,00 /m² Wohnfläche je nach örtlichem Mietniveau) Bindungsdauer 25 Jahre Belegung durch Wohnungsämter Der Freistaat Bayern verfügt über weitere Förderprogramme, vorwiegend für besondere Bedarfsgruppen. Mit privaten Grundstückseigentümern kann durch städtebauliche Verträge die Nutzung von staatlichen Förderprogrammen und damit der Bau von geförderten Wohnungen verbindlich vereinbart werden. Innerhalb eines Projektes / Plangebietes können geförderte Wohnungen mit frei finanzierten Wohnungen kombiniert werden. PV // 7

Aktuelle weiterführende Informationen Allgemein Grundbegriffe des sozialen Wohnungsbaus, Bayerischer Städtetag, München 2016 (www.bay-staedtetag.de) Konzeptausschreibung Beispiel unter: www.muenchen.de/rathaus/stadtverwaltung/ Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Wohnungsbau/ Konzeptioneller-Mietwohnungsbau.html Förderung Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, Oberste Baubehörde, Januar 2016 Broschüre Wohnen in allen Lebensphasen (Oberste Baubehörde, 06/2016), www.bayern.de/herrmann-broschuere-wohnen-in-allen-lebensphasen/ www.bayerisches-innenministerium.de/buw/wohnen/foerderung/index.php www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/wohnen/iic1_uebersicht_wohnraumfoerderung.pdf Ansprechpartner Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Marc Wißmann Arnulfstraße 60, 3. OG 80335 München Telefon +49 (0)89 539802-35 E-Mail m.wissmann@pv-muenchen.de www.pv-muenchen.de stattbau münchen GmbH Geschäftsführerin Natalie Schaller Schwindstraße 1 80798 München Telefon +49 (0)89 2877807-0 E-Mail natalie.schaller@stattbau-muenchen.de www.stattbau-muenchen.de/ Ansprechpartner für die staatliche Wohnraumförderung Regierung von Oberbayern SG Wohnungswesen Roman Dienersberger Telefon +49 (0)892176-2804 E-Mail Roman.Dienersberger@reg-ob.bayern.de Impressum Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) v.i.s.d.p. Geschäftsführer Christian Breu Redaktion: Marc Wißmann und Natalie Schaller Layout: Sabine Baudisch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Arnulfstraße 60, 3. OG 80335 München Telefon +49 (0)89 539802-36 E-Mail pvm@pv-muenchen.de www.pv-muenchen.de Hinweise In der vorliegenden Publikation werden für alle personenbezogenen Begriffe die Formen des grammatischen Geschlechts verwendet. Quellen Unterwertverkauf: Grundbegriffe des sozialen Wohnungsbaus, Bayerischer Städtetag, München 2016 (www.bay-staedtetag.de) Copyright Titelbild: GWG, Fotograf Stefan Müller-Naumann Bild Seite 5: BV Berg, altengerechtes Wohnen, Verband Wohnen im Kreis Starnberg, Architekt und Fotos: Schinharl, Höss, Amberg Bild Seite 7: Stux, www.pixabay.de Alle Angaben wurden sorgfältig ausgestellt; für die Richtigkeitkann jedoch keine Haftung übernommen werden. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) wurde 1950 als kommunaler Zweckverband gegründet. Er ist ein freiwilliger, partnerschaftlicher Zusammenschluss von 150 Städten, Märkten und Gemeinden, acht Landkreisen und der Landeshauptstadt München. Die Verbandsgeschäftsstelle berät die Mitglieder in allen Fragen ihrer räumlichen Entwicklung und übernimmt für sie vielfältige Planungsaufgaben, von Bauleitplänen über Strukturgutachten bis hin zu Schulbedarfsanalysen. Ebenfalls engagiert sich der PV für die interkommunale Zusammenarbeit im Wirtschaftsraum München. Die Geschäftsstelle erstellt kommentierte Gemeinde-, Kreis- und Regionsstatistiken, informiert über Fachthemen und bietet den Mitgliedern eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. 8 // PV