Studienordnung für das Magisterstudium "Deutsch als Fremdsprache" 1 Ziele und Charakteristik des Magister-Studiums im Fach Deutsch als Fremdsprache

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Transkript:

Studienordnung für das Magisterstudium "Deutsch als Fremdsprache" 1 Ziele und Charakteristik des Magister-Studiums im Fach Deutsch als Fremdsprache 1.0 Allgemeine Charakterisierung Der Studiengang "Deutsch als Fremdsprache" wendet sich an deutsche und ausländische Studierende. Gute Beherrschung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt und ist nicht erst Ziel dieses Studiengangs. 1.1 Die Idee des Magisterstudiengangs "Deutsch als Fremdsprache" Kompetente Sprecher des Deutschen sind trotz bester Beherrschung des Deutschen, oft auch trotz wissenschaftlicher Beschäftigung mit dieser Sprache noch nicht qualifiziert, das Deutsche als Fremdsprache zu lehren und deutsche Kultur und Zivilisation unter dem Blickwinkel der Fremdheit zu vermitteln. Diesen Blick zu entwickeln, Methoden und einschlägiges Wissen bereitzustellen, ist die Aufgabe des Studiums "Deutsch als Fremdsprache". 1.2 Die Konstruktion des Studiengangs Um die Berufsaussichten der Studierenden von "Deutsch als Fremdsprache" zu verbessern, wurde bei der Konzeption ein breites Spektrum beruflicher Tätigkeiten angestrebt. Solche Tätigkeiten erfordern zusätzliche Qualifikationen, die in der Konstruktion des Studiengangs berücksichtigt wurden, indem a b c Empfehlungen für die Wahl der Beifächer gegeben werden, ein Ergänzungsstudium in einem nicht-philologischen Fach empfohlen wird, in dem zusätzliche Qualifikationen zu erwerben sind, und ein Praktikum gefordert wird, das die Studierenden mit dem Ziel einer spezifischen beruflichen Qualifizierung in eigener Verantwortung wählen können. 1.3 Ausbildungsziele und berufliche Perspektiven Die Ausbildungsziele des Studiengangs orientieren sich primär an den fachlichen Anforderungen, hergeleitet aus der zentralen Idee des Studiengangs. Da derzeit nicht abzusehen ist, welche Berufsfelder sich noch eröffnen können, seien hier nur einige Berufe genannt, die Absolventen von "Deutsch als Fremdsprache" ergreifen können sollten: Mitarbeit in einem Verlag, der deutsche Literatur im Ausland vertreibt, deutsche Fach- und Sachbücher für ausländische Leser aufbereitet o. dgl. Autor von Lehrbüchern für "Deutsch für Ausländer". Deutschlandreferent in einem ausländischen Industriebetrieb. Personalberater in einem deutschen Unternehmen im Ausland. Entwicklungshelfer, auch Kirchliche Hilfsdienste in der dritten Welt. Auswärtiger Dienst, DAAD.

Mitarbeit im Goethe-Institut. Sozialarbeit (mit Gastarbeitern), z.b. "Ombuds-Mann" für Ausländer in Deutschland. Deutschlehrer an ausländischen Schulen bzw. an Volkshochschulen. Mitarbeit in einem ausländischen Fremdenverkehrsbüro. usw. 2 Studienvoraussetzungen 2.1 Für deutsche Studierende wird die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt. 2.2 Für ausländische Studierende gelten die an der Universität Augsburg bestehenden Zulassungsbedingungen. 3 Empfehlungen zur Fächerkombination Nach der Magisterprüfungsordnung sind ein Hauptfach und zwei Nebenfächer zu studieren. Wird "Deutsch als Fremdsprache" als Hauptfach gewählt, so sind als Nebenfächer alle Fächer der Philosophischen Fakultäten der Universität Augsburg zulässig, jedoch dürfen nicht alle drei Fächer aus der Germanistik gewählt werden. Sofern ein Prüfer gewonnen werden kann, können auch Fächer aus anderen Fakultäten gewählt werden. Diese Möglichkeit wird besonders empfohlen im Hinblick auf eine berufliche Qualifikation. 4.0 Studieninhalte: Überblick 4 Aufbau des Studiums Das Studium des Faches "Deutsch als Fremdsprache" zerfällt in sechs Bereiche: 1. Linguistische Voraussetzungen 2.. Beschreibung des Deutschen 3. Deutsch im Kontrast 4. Kontaktsprache Deutsch 5. Didaktik und Methodik des Deutschen als Fremdsprache 6. Praktikum 4.1 Studieninhalte im einzelnen 1. Linguistische Voraussetzungen a Methoden der Semantik b Methoden der Grammatik c Kommunikationsanalyse d Interkulturelle Kommunikation 2.. Beschreibung des Deutschen a Deutsche Grammatik

b Deutscher Wortschatz und Wörterbücher c Varietäten des Deutschen d Stilistik und Idiomatik e Fachsprachen f Neuere deutsche Sprachgeschichte 3. Deutsch im Kontrast a Kontrastive Linguistik b Interferenzforschung und Fehlerlinguistik c Grunddeutsch d Hauptschwierigkeiten des Deutschen e Kontrastsprache Unter dem Gesichtspunkt des Kontrasts zum Deutschen soll eine neue Fremdsprache - möglichst eine Sprache, die von Migranten in der Bundesrepublik gesprochen wird - erlernt werden. Der Schwerpunkt soll dabei nicht auf lautreiner, fließender Beherrschung der neuen Sprache liegen, sondern auf Sprachvergleich und Kulturvergleich. 4. Kontaktsprache Deutsch a Mehrsprachigkeit und Sprachkontakt b Mischsprachen c Soziale und sprachliche Lage ausländischer Migranten in der Bundesrepublik Deutschland 5. Didaktik und Methodik a Erst- und Zweitspracherwerb b Methodik des Fremdsprachunterrichts c Entwicklung von Lehrmitteln und Lehrwerkkritik d Lexikonkunde e Didaktik der Landeskunde 6. Praktikum Jeder Hauptfachstudent muss ein dreimonatiges Praktikum absolvieren, das mit einem Bericht abzuschließen und über eine Bescheinigung nachzuweisen ist. Das Praktikum soll der spezifischen beruflichen Qualifizierung dienen und deshalb von den Studierenden in eigener Verantwortung gewählt werden. Folgende Bereiche bieten sich für ein einschlägiges Praktikum an: Sprachlehre "Deutsch für Ausländer" Verlagspraktikum (Schulbuchverlag, Zeitungsverlag etc.) Sozialarbeit (mit ausländischen Arbeitnehmern und deren Familien) Entwicklungshilfe Öffentliche Verwaltung Betriebspraktikum (Personalreferat, Public Relations, Verkaufsplanung etc.) Werbeagentur Sprachpatenschaften (mit Asylbewerbern etc.) 4.2 Das Grundstudium 4.2.1 Das Grundstudium dient der Einführung der Studierenden in Techniken, Methoden und Problemstellungen des Fachs. Es wird mit der mündlichen

Magistervorprüfung abgeschlossen; es umfasst 32 Semesterwochenstunden im Hauptfach, 16 Semesterwochenstunden im Nebenfach. Die Inhalte des Grundstudiums sind in ihrer Reihenfolge nicht festgelegt. Im Grundstudium müssen die Einführung sowie Proseminare und Übungen usw. belegt werden. Letztere können im Rahmen der unter 4.1 genannten Teilgebiete nach freier Wahl besucht werden. 4.2.2 Magistervorprüfung Zulassungsvorausetzung sind der qualifizierte Nachweis der Teilnahme an der Einführung sowie zwei Proseminarscheine, egal ob DaF als Haupt- oder Nebenfach studiert wird. Für das Grundstudium wird auf die Proseminare im Lehrangebot verwiesen. Nur die Teilnahme an der "Einführung in das Studium DaF/DaZ" (jeweils im Wintersemester) ist obligatorisch. 4.3 Das Hauptstudium Das Hauptstudium baut auf das Grundstudium auf. Es umfasst 32 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 16 Semesterwochenstunden im Nebenfach. Im Hauptstudium sind nach 3 der Magisterprüfungsordnung mindestens zwei Hauptseminarscheine zu erwerben, wenn "Deutsch als Fremdsprache" als Hauptfach studiert wird, mindestens ein Hauptseminarschein, wenn es als Nebenfach studiert wird. Für "Deutsch als Fremdsprache" im Hauptfach gilt grundsätzlich, dass alle Studierenden alle unter Punkt 4.1 dieser Studienordnung aufgeführten Bereiche zu studieren haben. Für jeden dieser Bereiche sollte in etwa dieselbe Zeit aufgewandt werden. Es können aber auch Schwerpunkte gebildet werden, für die - zulasten der übrigen Bereiche - entsprechend mehr Zeit investiert werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Praktikum von drei Monaten; es wird mit 10 Semesterwochenstunden veranschlagt. NB. Das Studium eines Teilbereichs muss nicht je einer Lehrveranstaltung entsprechen. Eine Lehrveranstaltung kann sich auf mehrere Teilbereiche beziehen. Für welches Teilgebiet eine Lehrveranstaltung angerechnet werden kann, ist mit dem Dozenten abzusprechen. 4.4 Magisterhausarbeit Die Magisterhausarbeit ist Teil der Magisterprüfung für Studierende im Hauptfach "Deutsch als Fremdsprache". Die Themenstellung der Hausarbeit erfolgt in Absprache mit den Prüfungsberechtigten ab dem 7. Fachsemester. Das Thema soll sich an den Studieninhalten unter 4.1 orientieren. Die Zeitspanne von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Hausarbeit beträgt bis zu sechs Monaten. Unter besonderen Umständen ist eine Verlängerung möglich (vgl. Magisterprüfungsordnung 5). Der Umfang der Hausarbeit soll in der Regel

nicht weniger als 60 und nicht mehr als 120 Seiten betragen. 4.5 Magisterabschlussprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung 1. Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen nach 3 der Magisterprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten der Universität Augsburg: 2 Hauptseminarscheine für das Hauptfach, 1 Hauptseminarschein für das Nebenfach. 2. Spezielle Zulassungsvoraussetzungen für Hauptfachstudenten sind zusätzlich: Gute Beherrschung zweier moderner Fremdsprachen (nicht Englisch und Französisch), davon möglichst eine, die von Migranten in der Bundesrepublik gesprochen wird, (möglichst dreimonatiger) zusammenhängender Aufenthalt im nichtdeutschsprachigen Ausland (empfohlen wird, im Ausland zu studieren), das Praktikum (kann auch im Zusammenhang mit vorgenanntem Auslandsaufenthalt abgeleistet werden). 5 Studienberatung Jeder Studierende sollte sich im ersten und nach dem dritten Semester beraten lassen. Beraterin : Dr. Doris Fetscher, Zimmer 4070, Tel. (0821) 598-5772