Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende.
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- Mareke Schmitz
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1 MAStOAllg.Päd 687 Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) an der Universität Augsburg vom 11. August 1994 (KWMBl II S. 729), geändert durch Satzung vom 22. Mai 2003 [*] (KWMBl II 2004 S. 232) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung 1 Ziele und Charakteristik des Magister-Studiums (1) Das Magister-Studium des Faches Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) umfasst systematische, historische und metatheoretisch-methodologische Studien. Diese sind auch für alle speziellen und differentiellen pädagogischen Forschungs- und Praxisbereiche von grundlegender Bedeutung. Durch das Magister-Studium sollen die erforderlichen Fachkenntnisse und methodologischen Kompetenzen sowie die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten in der Pädagogik erworben werden. (2) Das Magister-Studium im Fach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) wird in der Philosophischen Fakultät I der Universität Augsburg bei gemeinsamer systematischer Grundlegung von den beteiligten Lehrstühlen mit eigenen Schwerpunktbildungen betreut. 2 Studienvoraussetzungen Außer den in der Magisterprüfungsordnung (MagPO) genannten allgemeinen Studienvoraussetzungen werden keine weiteren Voraussetzungen gefordert. 3 Fächerkombination (1) Neben dem Fach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) ist nur noch ein Fach innerhalb der Fächergruppe Pädagogik wählbar. (2) Im Hauptfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) empfiehlt sich in der Regel die Kombination mit einem weiteren pädagogischen Fach sowie mit Psychologie oder Soziologie als mögliche Nebenfächer. 4 Studienberatung Die Studienberatung wird in der Studienfachberatung für Pädagogik sowie bei Bedarf von allen anderen Lehrpersonen der beteiligten Lehrstühle durchgeführt. 1
2 687 MAStOAllg.Päd 5 Hauptfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik): Grundstudium (1) Aufbau des Grundstudiums im Hauptfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) Im Grundstudium des Hauptfaches Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Systematische Pädagogik (Grundlegende Orientierung) a) Grundfragen, -probleme, -begriffe der Pädagogik 6 SWS (z. B. anthropologische Voraussetzungen; Lebenslauf und Pädagogik; Gesellschaft und Erziehung; Politik und Erziehung; Erziehung und Bildung; pädagogische Zielfragen) b) Erziehungsmethoden, -prozesse (z. B. Pädagogische Verhaltensmodifikation; Erziehungsmaßnahmen, -praktiken; Erziehungsstile; Erziehungskonflikte) c) Erziehungsinstitutionen (Überblick über die organisatorische Gesamtstruktur und über die wichtigsten Institutionen des Erziehungs- und Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland) 2 SWS 2. Historische Pädagogik (Gesamtüberblick, mit Betonung des 20. Jahrhunderts) 3. Einführung in die Forschungsmethoden (Forschungsmethoden und Statistik für Pädagogen) Veranstaltungsformen: Übungen (2) Magistervorprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen * 2. Prüfung Von den beiden gemäß 4 Abs. 2 MagPO für die Zulassung zur Vorprüfung erforderlichen benoteten Scheinen sind je ein Schein aus den Bereichen Systematische Pädagogik und Historische Pädagogik zu erbringen. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 4 MagPO verwiesen. Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Es werden zwei Fragenkomplexe geprüft: a) Systematische Pädagogik und Historische Pädagogik b) Forschungsmethoden Kann vor der Prüfung der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Übungen aus dem Bereich "Einführung in die Forschungsmethoden" erbracht werden, wird das unter b) genannte Gebiet nicht mehr geprüft und beide Fragenkomplexe werden aus dem Bereich a) gewählt." 2
3 MAStOAllg.Päd Hauptfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik): Hauptstudium (1) Aufbau des Hauptstudiums im Hauptfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) Im Hauptstudium des Hauptfaches Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Systematische Pädagogik 12 SWS Aktuelle Erziehungsprobleme in der modernen Gesellschaft (z. B.: Politische Erziehung und Bildung; moralische Erziehung; Umwelterziehung; Freizeiterziehung; Konsumerziehung; Sexualerziehung; Generationenkonflikte; Familienerziehung) Therapeutische Konzepte und Pädagogik (z. B.: Verhaltenstherapie; Psychoanalyse; Humanistische Psychologie und Erziehung) 2. Historische Pädagogik, incl. Sozialgeschichte der Erziehung Spezialgebiete zur historischen Pädagogik, (z. B. Epochen; Strömungen; Persönlichkeiten; problemgeschichtliche Aspekte) Veranstaltungsformen: Vorlesungen, Hauptseminare, Seminare 3. Institutionen der Erziehung (Vorschule; Schule: Familie; außerschulische Jugendbildung; Erwachsenenbildung) 4. Methodologie und Wissenschaftstheorie (Überblick über die Metatheorie der Erziehung und Hauptansätze der wissenschaftlichen Pädagogik; Spezialfragen der empirischen pädagogischen Forschung) (2) Magisterprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen zur Klausur und zur mündlichen Prüfung im Hauptfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik): a) Scheine Gemäß 3 Nr. 5 MagPO werden zwei benotete Hauptseminarscheine für die Zulassung zur Magisterprüfung verlangt. Diese Scheine müssen aus zwei verschiedenen der in Absatz 1 genannten vier Hauptbereiche stammen. b) Hausarbeit Das Thema der Hausarbeit wird unter Berücksichtigung der Studiengebiete des Kandidaten/der Kandidatin gestellt. Nähere Einzelheiten zur Hausarbeit regelt 5 MagPO. c) Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 3 MagPO verwiesen. 2. Prüfung a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Aus jedem der vier in Absatz 1 genannten Hauptbereiche wird ein Themenkomplex geprüft. 3
4 687 MAStOAllg.Päd b) Klausur Aus den vier in Absatz 1 genannten Hauptbereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung der Klausur steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. 7 Nebenfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik): Grundstudium (1) Aufbau des Grundstudiums im Nebenfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) Im Grundstudium des Nebenfaches Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Systematische Pädagogik (Grundlegende Orientierung) a) Grundfragen, -probleme, -begriffe der Pädagogik (z. B.: Anthropologische Voraussetzungen; Gesellschaft und Erziehung; Erziehung und Bildung; pädagogische Zielfragen) b) Erziehungsmethoden, -prozesse (z. B.: Anthropologische Voraussetzungen; Gesellschaft und Erziehung; Erziehung und Bildung; pädagogische Zielfragen) 2. Historische Pädagogik (Überblick über die Geschichte der Pädagogik ab dem 18. Jahrhundert) 3. Einführung in die Forschungsmethoden (Empirische Forschungsmethoden für Pädagogen) Veranstaltungsformen: Übungen (2) Magistervorprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen Von den beiden gemäß 4 Abs. 2 MagPO für die Zulassung zur Vorprüfung erforderlichen benoteten Scheinen sind je ein Schein aus den Bereichen Systematische Pädagogik und Historische Pädagogik zu erbringen. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 4 MagPO verwiesen. 2. Mündliche Prüfung Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Es werden zwei Fragenkomplexe aus den Bereichen Systematische Pädagogik und Historische Pädagogik geprüft. 8 Nebenfach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik): Hauptstudium (1) Aufbau des Hauptstudiums im Nebenfach Pädagogik Im Hauptstudium des Nebenfaches Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) sind folgende Bereiche bindlich: 4
5 MAStOAllg.Päd Systematische Pädagogik (aktuelle pädagogische Probleme in der modernen Gesellschaft, z. B.: Politische Erziehung und Bildung; moralische Erziehung; Umwelterziehung; Freizeiterziehung; Konsumerziehung; Sexualerziehung; Generationenkonflikte, Familienerziehung) 2. Historische Pädagogik, incl. Sozialgeschichte der Erziehung (Spezialgebiete zur historischen Pädagogik, z. B. Epochen; Strömungen; Persönlichkeiten; problemgeschichtliche Aspekte) Veranstaltungsformen: Vorlesungen, Hauptseminare, Seminare 3. Institutionen der Erziehung (Außerschulische Jugendbildung und Erwachsenenbildung) 4. Methodologie und Wissenschaftstheorie (Überblick über die Hauptansätze der wissenschaftlichen Pädagogik; Spezialfragen der empirischen pädagogischen Forschung, z. B. Evaluation) (2) Magisterprüfung 1. Zulassungsvoraussetzung Gemäß 3 Nr. 5 MagPO wird für die Zulassung zur Magisterprüfung ein benoteter Hauptseminarschein aus einem der vier in Absatz 1 genannten Hauptbereiche verlangt. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 3 MagPO verwiesen. 2. Prüfung a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Aus jedem der vier in Absatz 1 genannten Hauptbereiche wird ein Themenkomplex geprüft. b) Klausur Aus den vier in Absatz 1 genannten Hauptbereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung der Klausur steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. 9 Schlussbestimmungen Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 5
6 687 MAStOAllg.Päd 6
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