Keiner lebt für sich allein - Altersversorgung beim Prälaturtag der LageS

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Transkript:

GERECHTIGKEIT ZWISCHEN DEN GENERATIONEN Keiner lebt für sich allein - Altersversorgung beim Prälaturtag der LageS Georg Zimmermann, Tübingen 25. März 2006 Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 1

Soziale Sicherheit in Deutschland Das soziale Netz ist eines der leistungsstärksten Sozialsysteme der Welt. Neben der öffentlichen Versorgung und der staatlichen Fürsorge spielt dabei die Sozialversicherung eine herausragende Rolle. Über 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung sind sozialversichert und dadurch vor Lebensrisiken, die jeden treffen können, geschützt. Die fünf Säulen der Sozialversicherung Die Sozialversicherung stellt einen weitreichenden Schutz insbesondere für ArbeitnehmerInnen dar die soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft. Die fünf Säulen: Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit, Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Mitglieder im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes deren Hinterbliebene ab, Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit, Die gesetzliche Unfallversicherung stellt im Falle eines (Arbeits-) Unfalls die Erwerbsfähigkeit wieder her, Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert dauerhaft pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu. Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 2

Die Grundprinzipien der Deutschen Sozialversicherung In existentiellen Risikiosituationen den Lebensstandard der Versicherten und ihre Stellung im Rahmen der Gesellschaft zu erhalten das ist die Aufgabe der Deutschen Sozialversicherung. Das Prinzip der Versicherungspflicht In Deutschland sind nahezu 90 Prozent der Bevölkerung in der Sozialversicherung pflicht- oder freiwillig versichert. Trotz aller Reformdebatten ist das System der Sozialversicherung als Kernstück der sozialen Sicherung weitgehend akzeptiert. Das Prinzip der Beitragsfinanzierung Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen finanziert und grundsätzlich von beiden Seiten zu gleichen teilen übernommen. Die Beiträge orientieren sich am Gehalt der ArbeitnehmerInnen. Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 3

Das Prinzip der Selbstverwaltung Dabei wird der Staat durch Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger entlastet (Subsidiaritätsprinzip). Das heißt, dass die Träger der Sozialversicherung alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung unter Rechtsaufsicht des Staates erfüllen. Damit sind sie organisatorisch und finanziell selbständig. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sind unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt. Das Prinzip der Äquivalenz Im Rahmen der Deutschen Sozialversicherung gilt es allein für die Rentenversicherung und beinhaltet das Verhältnis zwischen der Höhe der gezahlten Beiträge und den Leistungen, die ein Versicherter erhält. Die Leistungen richten sich nach der Höhe der in der Erwerbsphase gezahlten Beiträge. Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 4

Das Prinzip der Solidarität Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert. Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles geschaffen. Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 5

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Prinzip des Nachhaltigkeitsfaktors: Dämfung der Rentenanpassung als Beteiligung der Rentner am sich verschlechternden Verhältnis Beitragszahler Rentenbezieher Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 9

RENTENANPASSUNG 2006 Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 10

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Kindererziehung ist versicherungsfremd und gehört in den allgemeinen Familienlastenausgleich Damit werden die Dinge auf den Kopf gestellt, denn hier geht es ja ausdrücklich um die systemkonsitutive Leistung Kindererziehung. Außerdem ist die Allgemeinheit nicht kinderlos, sondern zu ihr gehören auch alle Eltern mit zwei, drei, vielen Kindern, die sich gar nicht selbst ausgleichen können, sondern damit nur doppelt und dreifach belastet würden.. Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 16

. Beitragsfreie Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung Der Begriff ist unzutreffend und irreführend. Hier werden die Unterhaltsansprüche der Kinder ja nicht etwa von der Bemessungsgrundlage abgezogen, sondern komplett verbeitragt. Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 17

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Ursachen der Finanzmisere in den Sozialversicherungen Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 20

Das Rentenkonzept von Familienbund, KAB, Kfd, Kolpingwerk und Landvolkbewegung Modell für ein familiengerechtes und solidarisches System der Alterssicherung in Deutschland Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 21 A

Das Rentenkonzept von Familienbund, KAB, Kfd, Kolpingwerk und Landvolkbewegung ZIELE Bessere Absicherung von langjährig Erziehenden (i.d.r. Mütter) Vermeidung von Altersarmut Entlastung von Familien in der Erwerbs- und Kindererziehungsphase (entspr. Pflegeversicherungsurteil des BVerfG) Höhere Stabilität der Altersvorsorge durch Entlastung der Arbeitskosten Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Altessicherung B Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 22

3-Stufen-Modell Sockelrente Arbeitnehmer- pflichtversicherung Betriebliche und private Vorsorge Betriebliche und Private Altersvorsorge Arbeitnehmerpflichtversicherung Sockelrente Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 23 C

1. Stufe: Sockelrente 1. Pflichtversicherung für alle Einwohner/innen 2. Anspruchsberechtigt: alle Personen ab dem 65. Lebensjahr 3. Anspruchshöhe: Existenzminimum nach BSHG: 410 monatlich (ohne Kosten für das Wohnen) 4. Anspruchsaufbau: 2% jährlich vom 16. 65. Lebensjahr Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 24 D

1. Stufe: Sockelrente 5. Einkommenssteuerpflicht in Deutschland 6. Finanzierung: Beitrag von allen positiven Einkünften unter Freistellung des Existenzminimums 7. Bundeszuschuss aus Steuermitteln (40 %) 8. Beitragssatz: 5,5 % Beitragsbemessungsgrenze wie GRV (2.Stufe) Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 25 E

2. Stufe: AN-Pflichtversicherung 1. Mit Grundprinzipien der heutigen GRV (im Wert von rd. 60%) 2. Anspruchsberechtigung: Leistungen aufgrund eingezahlterbeiträge 3. Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten Erziehung und Betreuung 6 Jahre/Kind Zeiten der Ausbildung Zeiten der Arbeitslosigkeit Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 26 F

2. Stufe: AN-Pflichtversicherung 4. Hinterbliebenenversorgung 5. Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung 6. Ehegattensplitting 7. Anspruchshöhe (Stufe 1 und 2): nach 35 Versicherungsjahren bei durchschnittlichem Verdienst: 950. Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 27 G

Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 28 H

2. Stufe: AN-Pflichtversicherung 8. Finanzierung: Beiträge ca. 11,5 % vom Bruttolohn paritätisch Beitragsbemessungsgrenze Bundeszuschuss Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 29 I

3. Stufe: Betriebliche Altersvorsorge gesetzlich nach Betriebsrentengesetz tarifvertraglich gruppenversicherungsvertraglich Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 30 J

3. Stufe: Private Altersvorsorge vermögenswirksam prämienbegünstigt Direktversicherung Kinderförderbetrag Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 31 K

Versicherungsjahre mit 1,0 Durchschnittsverdienst ( Ganztagsstelle ) Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 32 L

Versicherungsjahre mit 0,5 Durchschnittsverdienst ( Halbtagsstelle ) Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 33 M

Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März 2006 34