Tötung von Tieren ethische Fragen Dieter Birnbacher
1. Einleitung: Alte und neue offene Fragen 1 TSchG Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
1. Einleitung: Alte und neue offene Fragen 4, Abs. 1 TSchG Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
1. Einleitung: Alte und neue offene Fragen Bundesrat a) Ein vernünftiger Grund zum Töten besteht dann, wenn das Tier nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die mit den Mitteln der Veterinärmedizin nicht behoben werden können, weiterleben kann; dasselbe dürfte gelten, wenn von dem Tier eine nicht behebbare Gefahr (z.b. Infektionsgefahr) für Menschen, andere Tiere oder die Umwelt ausgeht.
1. Einleitung: Alte und neue offene Fragen b) Eine Tötung im Falle dass Tiere, die ohne oder mit allenfalls geringfügigen Schmerzen, Leiden und Schäden und ohne Gefahren für Andere weiterleben könnten, getötet werden, um die mit ihrer weiteren Ernährung, Pflege, Unterbringung und ggf. Weitervermittlung verbundenen Aufwendungen einzusparen, ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt, weil für einen vernünftigen Grund in der Rege lrein wirtschaftliche Erwägungen oder das Ziel, Kosten, Arbeit und Zeit einzusparen, nicht ausreichen.
1. Einleitung: Alte und neue offene Fragen 7a Abs.2 Nr. 4 TSchG Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.
1. Einleitung: Alte und neue offene Fragen Oberlandesgericht Frankfurt/Main 1985: Ökonomische Gründe sind für die Ausfüllung des Begriffs "vernünftiger Grund" nicht ausreichend, weil bei Anlegung eines allein ökonomischen Maßstabs die Grundkonzeption des Tierschutzgesetzes als eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes aus den Angeln gehoben würde.
2. Umfassender Lebensschutz Postulate eines umfassenden Lebensschutzes Albert Schweitzer: Ethik der "Ehrfurcht vor dem Leben in allen seinen Erscheinungsformen" Paul W. Taylor: Ethik der "Achtung vor der Natur"
3. Interessentheorie Interessenethische "Deduktion" des Tötungsverbots: Leonard Nelson 1. Alle Wesen mit Interessen haben einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Interessen. 2. Von den außermenschlichen Naturwesen haben nur Tiere Interessen. 3. Alle Tiere haben Interessen. 4. Alle Tiere haben - als Subjekte von Interessen - das Recht, nicht getötet zu werden.
3. Interessentheorie Goldene-Regel-Argument gegen die Tiertötung: Leonard Nelson "... die Frage..., ob die schmerzlose Tötung von Tieren erlaubt sei. Die Antwort ergibt sich leicht, wenn wir nur die Frage stellen, ob wir, wenn wir selber schmerzlos getötet würden, darum in unsere Tötung einwilligen würden. Wir würden nicht einwilligen, weil unser Interesse am Leben durch die Tötung verletzt wird, mag die Tötung so schmerzlos oder so grausam sein, wie sie will."
4,.Inhärenter Wert Tom Regans Argumente gegen die Tiertötung 1. Das Argument aus der Würde (inherent value) 2. Das Argument der Grenzfälle (argument of marginal cases).
5. Beraubungsargument Das "Beraubungsargument : Jean-Claude Wolf "Das Leben der Maus ist für sie ein Gut, selbst wenn sie nicht über die kognitiven Voraussetzungen verfügte, eine bewußte Präferenz für ihr Leben zu bilden".
6. Indirekte Argumente gegen die Tötung von Tieren. Todesfurcht Belastung und Ängstigung durch die Tötung bzw. die Vorbereitungen dazu
6. Indirekte Argumente gegen die Tötung von Tieren. Auswirkungen auf Dritte: - Verlust- und Trauerreaktionen bei Tieren, - Verrohungs- und Abstumpfungseffekte beim Menschen Unvereinbarkeit mit einer wohlwollenden Einstellung dem Tier gegenüber (Ursula Wolf)