Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der Straßenbeleuchtung

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Transkript:

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der Straßenbeleuchtung Dr. Clemens Elbing Manager, ÖPP Deutschland AG Wuppertal, den 23. März 2011 www.partnerschaften-deutschland.de

1. Vorstellung ÖPP Deutschland AG 2. Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) 3. ÖPP-Straßenbeleuchtung Öffentlich-Private Partnerschaften im Bereich der Straßenbeleuchtung 2

Vorstellung der ÖPP Deutschland AG Die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland, abgekürzt PD) wurde im November 2008 gegründet und ist das unabhängige Beratungsunternehmen für Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland. Zum Nutzen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft berät sie ausschließlich öffentliche Auftraggeber. Anspruch: Neutrale und unabhängige Beratung von Bund, Ländern und Kommunen Bündelung von privatem und öffentlichem Know-how zum Vorteil der Kunden Qualität, Innovation und Beiträge zur Markterschließung Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand: Hohe Wirtschaftlichkeit bei außergewöhnlicher Qualität für den öffentlichen Auftraggeber durch Prozessoptimierung, Standardisierung und Know-how-Transfer Einfache Beauftragung durch Rahmenvereinbarung, aber kein Kontrahierungszwang: Beratungsleistungen können und sollen von öffentlichen Auftraggebern auch weiterhin am freien Markt vergeben werden. ÖPP Deutschland AG 3

Aufgabenbereiche Beratung von Bund, Ländern, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen Frühphasenberatung Projektsteuerung Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren Projektberatung Grundlagenarbeit Rahmenbedingungen Weiterentwicklung von Standards und Rahmenbedingungen Wissenstransfer Gezielter Aufbau von ÖPP-Know-how in öffentlichen Verwaltungen Marktentwicklung Entwicklung neuer ÖPP-Anwendungsfelder Bereitstellung von Standardisierung z.b. Musterverdingungsunterlagen ÖPP Deutschland AG 4

Aufbau und Eigentümerstruktur Gesellschafter der öffentlichen Hand Gesellschafter der Privatwirtschaft Bund Länder Kommunen ÖPP-Branchen Beteiligungsgesellschaft (BTG)* 57 % 43 % Hauptversammlung (5 Vertreter) (4 Vertreter) Aufsichtsrat * Ausschreibung der Anteile an der BTG alle vier Jahre Vorstand ÖPP Deutschland AG 5

Kernmerkmale von ÖPP-Projekten Merkmale Lebenszyklusansatz Optimaler Risikotransfer Output-Spezifikationen Anreizorientierte Vergütungsmechanismen Partnerschaftlicher Ansatz Anforderungen Klare Leistungsabgrenzung und Risikotransfer Strukturierung von marktgängigen Projekten Schaffung und Erhaltung des Wettbewerbs Verfahrenssicherheit Eskalationsmechanismen sowie Kontroll- und Eintrittsrechte Ziele der öffentlichen Hand ÖPP Ziele des privaten Partners Effizienzvorteile aus Lebenszyklusansatz Risikotransfer Schnittstellenreduzierung Zugang zu Know-how der Privatwirtschaft Schnelle Realisierung von Investitionen Haushaltsverträgliche Beschaffung Rendite auf investiertes Eigenkapital Erweiterung der Wertschöpfungskette Stärkung der Wettbewerbsposition Öffentlich-Private Partnerschaften 6

Einsparpotentiale der Straßenbeleuchtung in Deutschland Bundesweit wird 9% des erzeugten Stroms für Beleuchtung verbraucht Straßenbeleuchtung: > Bundesweit ca. 9 Mio. Straßenleuchten > Energieverbrauch ca. 4 Mrd. kwh/a > Energieeinsparpotential in Einzelfällen bis zu 80% bzw. über alle Anlagen ca. 45% 45%-iges Energieeinsparpotential Straßenbeleuchtung entspricht > 1,8 Mrd. kwh/a also > 300 Mio. EUR/a > 1.035.000 t CO 2 / a (bei 575 g CO 2 /kwh für existierenden Kraftwerksmix) Weitere Kosteneinsparpotentiale durch Optimierung der Betriebs- und Instandhaltungsleistungen Einsparpotentiale im Bereich der Straßenbeleuchtung 7

Rahmenbedingungen für öffentliche Beleuchtung (1) Die Beleuchtung von Straßen ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, die in den Landesstraßen- und Landeswegegesetzen geregelt ist Darüber hinaus haben Kommunen eine Verkehrssicherungspflicht, deren vollständige Übertragung auf private Betreiber nicht möglich ist Neben der Pflichtaufgabe wird in vielen Kommunen die Beleuchtung genutzt, um: > Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erzielen > das Sicherheitsempfinden zu steigern (Vermittlung von Sicherheit für die Anwohner) > Reduzierung der Kriminalität > das Straßenbild aufzuwerten ( Attraktivierung ) > und ausgewählte und historische Objekte/Bauwerke künstlerisch zu beleuchten Rahmenbedingungen für öffentliche Beleuchtung 8

Rahmenbedingungen für öffentliche Beleuchtung (2) Bundesweit besteht erheblicher Investitionsstau In vielen Kommunen ist der Anlagenbestand veraltet Der Anlagenbestand typischerweise sehr inhomogen LED Leitmarktinitiative des BMBF zur Förderung der Markteinführung In einigen Kommunen sind bereits LED Modellprojekte realisiert worden, um Erfahrungswerte für deren Lebensdauer, Energieverbrauch, Wartungs- und Instandhaltungszyklen zu erlangen Derzeit hohe Energieverbräuche und CO 2 -Emissionen Photometrische Anforderungen der DIN EN 13201 sind meistens nicht erfüllt EU Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG und 2008/28/EG verbieten ab 2015 den Einsatz von Quecksilberdampflampen Rahmenbedingungen für öffentliche Beleuchtung 9

Rahmenbedingungen für öffentliche Beleuchtung (3) Es bestehen erhebliche Einsparpotentiale (Verbräuche, Organisationsformen) Bisher haben noch keine Kommunen in Deutschland Beleuchtungsleistungen in vollumfänglichen ÖPP-Lebenszyklusmodellen auf private Partner übertragen Vergabeverfahren für Beleuchtungsprojekte erfolgen häufig nur mit eingeschränktem Wettbewerb Beleuchtungsleistungen werden in vielen Fällen über In-House-Vergaben an Stadtwerke oder kommunale Gesellschaften vergeben In anderen Fällen werden Beleuchtungsleistungen über europaweite Vergabeverfahren typischerweise im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben Effizienzpotentiale können durch kommunale Haushalte jedoch häufig nicht erschlossen werden, da Haushaltsmittel für eine Grunderneuerung von ineffizienten Anlagenstandards nicht verfügbar sind Rahmenbedingungen für öffentliche Beleuchtung 10

Beschaffungsvarianten für die öffentliche Beleuchtung ÖPP-Modelle Mögliches Effizienzpotential Eigenerledigung Modelle mit Verkauf der Anlagen Dienstleistungsverträge Managementverträge Betriebsführungsverträge In-House- Modelle Contractingmodelle Gemischtwirtschaftliche Modelle Weitere Gestaltungsmöglichkeiten u.a.: - Verkauf des Anlagenbestands, - Energiebeschaffung, - anreizorientierte Vergütung, - Etablierung langfristiger Anreizstrukturen. Möglicher Risikotransfer Beschaffungsvarianten für die öffentliche Beleuchtung 11

Projektstruktur des entwickelten ÖPP-Modells Kommune ÖPP-Vertrag Für große Projekte: Zwischen- und Endfinanzierung der Anlagen über Kredite Für kleine Projekte: Erneuerung der Anlagen über den laufenden Cash-Flow Gesellschafter Projektgesellschaft Gesellschaftsvertrag Finanzierungsvertrag Bank Bau- und Dienstleistungsverträge Große Projekte: ab ca. 8.000 Lichtpunkten Kleine Projekte: von ca. 3.000 8.000 Lichtpunkten Bau- und Dienstleistungsunternehmen ÖPP-Modell 12

Leistungsumfang ÖPP-Beleuchtungsmodell Planung, Lieferung, Bauleistung Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung von Anlagen Energiebeschaffung Fünfjährige Investitionsphase zu Beginn der Vertragslaufzeit Finanzierung der Anlagen aus Investitionsphase über Forfaitierungsmodell Erneuerung von Anlagen über Budget im Beleuchtungsvertrag 20 Jahre Vertragslaufzeit Verbleib des Eigentums von Bestandsanlagen bei der Kommune Übertragung des Eigentums von Neuanlagen mit Inbetriebnahme an die Kommune Leistungsspektrum von ÖPP-Beleuchtungsmodellen 13

Leistungsbestandteile ÖPP-Beleuchtungsprojekte Erneuerungen während der Investitionsphase Zwischenfinanzierung Endfinanzierung (Annuitätendarlehen) Erneuerungen über Budget Betriebs- und Instandhaltungsleistungen sowie Energiebezug Investitionsphase (5 Jahre) Betriebszeit (20 Jahre) Vertragsende Große ÖPP-Beleuchtungsmodelle 14

Leistungsbestandteile für kleine Projekte Erneuerung von Anlagen aus laufendem Cashflow Erneuerungen über Budget Betriebs- und Instandhaltungsleistungen sowie Energiebezug Betriebszeit (15 Jahre) Vertragsende Kleine ÖPP-Beleuchtungsmodelle 15

Vergütung der Leistungen Monatliches Investitionspauschale ab Jahr sechs für die Vergütung der Erneuerungen während der Investitionsphase Fixes monatliches Beleuchtungsentgelt pro Lichtpunkt ab Betriebsbeginn > Erneuerungen > Betrieb > Instandhaltung > Energie Jährliche Preisanpassung des Beleuchtungsentgelts durch Preisindexierung (Energie-, Personal- und Materialkostenindex) Jährliche Preisanpassung anhand der Anzahl Lichtpunkte Malusregelungen für Nicht- oder Schlechtleistung, Nichterreichung der definierten Verfügbarkeitszeiten sowie der Berichts- oder Helpdeskpflichten Vergütung 16

Malusregelungen für die Vergütung Mangelkategorie Behebungszeit (ab Eingang der Meldung bzw. vertraglicher Umsetzungsfrist) Malusregelung bei Nicht-Einhaltung der Behebungszeit Umsetzung der zugesagten Anlageninvestitionen - zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion oder - zur Erzielung des vereinbarten Durchschnittsalters der Anlagen über die Vertragslaufzeit bzw. zu den vereinbarten Referenzzeitpunkten von der Kommune zu definierende angemessene Nachfrist Erstattung der Kosten für die Ersatzvornahme sowie eine Verringerung des jährlichen Beleuchtungsentgeltes um 5% der Kosten für die Ersatzvornahme Funktionsfähigkeit und Betrieb der Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet zu mindestens 98% pro Kalendermonat (bezogen auf die vertraglich definierte Brenndauer aller Lampen über einen Monat) keine von der Kommune zu definierende angemessene Nachfrist Verminderung Beleuchtungsentgelt um die minder verbrauchte Menge Energie (Berechnung über Beleuchtungsentgelt pro betroffenem Lichtpunkt mal Energienanteil nach Preisgleitklausel) Erstattung der Kosten für die Ersatzvornahme sowie eine Verringerung des jährlichen Beleuchtungsentgeltes um 5% der Kosten für die Ersatzvornahme Verfügbarkeit des Helpdesk: Erreichbarkeit und Bearbeitung der eingehenden Anfragen und Meldungen keine 150 Euro zzgl. USt. je bekannt gewordenen Vorfall und Stunde Beseitigung durch Schäden oder Störungen verursachter Gefahr für Leib und Leben oder die Verkehrssicherheit 2 Stunden 5.000 Euro zzgl. USt. pro angebrochener weiterer Stunde Beseitigung aller anderen Schäden und Störungen 3 Werktage 5.000 Euro zzgl. USt. pro angebrochenem weiterem Werktag Ersatz von Provisorium, das zur Beseitigung von Schäden oder Störungen errichtet wurde 12 Wochen 5.000 Euro zzgl. USt. pro angebrochener weiterem Werktag Vorlage des vertragskonformen monatlichen Berichts nach dem Leistungsverzeichnis Betrieb keine 10.000 Euro zzgl. USt. pro angebrochenem weiteren Monat Jährliche Vorlage des Erneuerungsplanes zum 1. September sowie des Betriebs- und Bestandsdatenverzeichnisses zum 1. Januar keine 10.000 Euro zzgl. USt. pro angebrochenen weiterem Monat Maluskonzept 17

Risikoverteilung Kommune Preisrisiken für Energie, Personal, Material Steueränderungsrisiken Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen und technischer Standards Vandalismusrisiken ab einem jährlichen Deckelbetrag Kosten für Verkehrsunfälle ab einem jährlichen Deckelbetrag Privater Partner Energieverbrauchsmengen Planungsrisiken Termin- und Kostenrisiken Finanzierungsrisiken Betriebs- und Instandhaltungsrisiken Verfügbarkeitsrisiken Vandalismusrisiken bis zu einem jährlichen Deckelbetrag Kosten für Verkehrsunfälle bis zu einem jährlichen Deckelbetrag Risikoallokation 18

Vorteile eines ÖPP-Beleuchtungsmodells im Vergleich zu anderen Beschaffungsvarianten Schnelle und haushaltsverträgliche Erneuerung der Beleuchtungsanlagen Kurzfristige Erzielung der Energie- und CO 2 -Einsparziele Mögliche Einbindung von Fördermitteln, Forfaitierungsmodell ermöglicht günstige Finanzierungskonditionen für den privaten Partner Umfangreicher Leistungs- und Risikotransfer auf privaten Partner Partnerschaftliche Zusammenarbeit Aufwertung vom Stadtbild durch künstlerische Beleuchtung Mit dem ÖPP-Modell ist die Erhebung der Anliegerbeiträge durch die Kommune möglich Mehrwert von ÖPP-Beleuchtungsmodellen 19

Ihre Ansprechpartner Dr. Clemens Elbing Manager Telefon: +49 30 / 25 76 79-338. Telefax: +49 30 / 25 76 79-199 E-Mail: clemens.elbing@partnerschaften-deutschland.de Peter Wettengel Consultant Telefon: +49 30 / 25 76 79-323. Telefax: +49 30 / 25 76 79-199 E-Mail: peter.wettengel@partnerschaften-deutschland.de www.partnerschaften-deutschland.de