Abt. 9 Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Brandschutzordnung. der Universität Hamburg. (ohne UKE) für den Standort. Jungiusstraße 9-11

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Transkript:

Brandschutzordnung der Universität Hamburg (ohne UKE) für den Standort Jungiusstraße 9-11

Teil A Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 0-112 Brandmelder manuell Beim Ertönen eines Brandalarms ist das Gebäude sofort zu verlassen (Sammelplatz aufsuchen)! In Sicherheit bringen! Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Keinen Aufzug benutzen Auf Anweisungen achten Löschversuch unternehmen! Feuerlöscher benutzen Türen schließen 2

Inhaltsverzeichnis: Seite: Punkt 1. Teil A: Verhalten im Brandfall 2 Punkt 2. Teil B: Einleitung 4 Punkt 3. Brandverhütung 5 Punkt 4. Brand- und Rauchausbreitung 6 Punkt 5. Flucht- und Rettungswege 6 Punkt 6. Melde- und Löscheinrichtungen 7 Punkt 6.1 Meldeeinrichtungen 7 Punkt 6.2 Feuerlöscheinrichtungen 7 Punkt 6.3 Anwendungsbereiche von Löschmitteln 8 Punkt 7. Verhalten im Brandfall 8 Punkt 8. Brand melden 9 Punkt 9. Alarmsignale und Anweisungen beachten 9 Punkt 10. In Sicherheit bringen 10 Punkt 11. Löschversuch unternehmen 11 Punkt 12. Besondere Verhaltensregeln 12 Punkt 13. Gebäudespezifische Angaben 13 Anhang 14 3

Teil B 2. Einleitung Diese Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hamburg (ohne UKE) sind verpflichtet, an einer wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken, entsprechend den Regeln dieser Brandschutzordnung zu handeln und jeden Ausbruch eines Brandes unverzüglich den zuständigen Stellen, die in dieser Ordnung aufgeführt sind, zu melden. Verantwortlichkeiten: Die Leiterinnen und Leiter der einzelnen Einrichtungen sind für einen effektiven Brandschutz verantwortlich. Sie veranlassen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle notwendigen Maßnahmen und überwachen deren Durchführung. Sie werden durch von ihnen ernannte Evakuierungshelfer, die pro Stockwerk oder anderen geeigneten Teilbereichen ernannt werden sollen, in ihren Aufgaben unterstützt. Hierzu kann gern die Beratung durch die Brandschutzbeauftragte der Universität in Anspruch genommen werden. Die Liste der Evakuierungshelfer soll allen Beschäftigten bekannt gegeben und neben dem Aushang Brandschutzordnung Teil A ausgehängt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hamburg sind verpflichtet, an ihrem Arbeitsplatz gefährliche Handlungen, die zu einem Brand führen können, zu unterlassen bzw. alle Vorkehrungen zu treffen, die das Entstehen eines Brandes nach möglichem Ermessen ausschließen. 4

3. Brandverhütung Rauchverbote sowie das Verbot des Umgangs mit offenem Feuer sind einzuhalten. Zum Beispiel dürfen brennende Zigarettenreste, nachglühende Streichhölzer o.ä. nicht in Papierkörbe und Müllbehälter geworfen werden. Schweißen, Schneiden, Löten und Trennen ist außerhalb der Werkstätten nur mit schriftlicher Genehmigung des für den Raum zuständigen Vorgesetzten gestattet. Leicht brennbare oder explosive Stoffe dürfen nur in den dafür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Schränken oder Räumen gelagert werden. Am Arbeitsplatz dürfen sich brennbare Flüssigkeiten nur in den dafür vorgesehenen Behältern und nur in der Menge des Handgebrauchs befinden. Offene Flammen sind beim Umgang mit diesen Stoffen verboten. Brennbare Abfälle dürfen nur in dafür vorgesehenen Lagerräumen gesammelt werden. Die Sammel- bzw. Transportbehälter dürfen nur an hierfür vorgesehen Stellen aufgestellt werden. Die Deckel dieser Behälter sind ständig geschlossen zu halten. Heiz-, Koch- und Wärmegeräte sind auf unbrennbaren, mineralischen Unterlagen zu betreiben. Die Benutzung von Tauchsiedern ohne Überhitzungsschutz ist nicht erlaubt. Elektrische Betriebsmittel dürfen nur vom Fachpersonal installiert und nur von befugten Personen in Betrieb genommen werden. Schadhafte Maschinen, Geräte und Anschlusskabel sind sofort der Benutzung zu entziehen. Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Gasentnahmestellen wie Gashähne, Bunsenbrenner etc. müssen nach Beendigung der Arbeiten geschlossen werden. Feuerlöscher und Feuermelder sind an unterschiedlichen Stellen in den Gebäuden vorhanden. Ihr Standort ist mit Piktogrammen deutlich zu kennzeichnen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll sich darüber informieren, wo sich diese Einrichtungen im Arbeitsbereich befinden und wie sie gehandhabt werden. 5

4. Brand- und Rauchausbreitung Brandabschnitts- und Rauchabschlußtüren sind geschlossen zu halten. Sie dürfen nicht durch Keile oder andere Gegenstände offen gehalten werden. Bei Ausbruch eines Brandes sind alle Türen und Fenster sofort zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Um die Ausbreitung eines Brandes zu erschweren, soll eine Anhäufung brennbarer Materialien (z. B. Papier, Mobiliar) in den Flucht- und Rettungswegen vermieden werden. Falls vorhanden, sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu betätigen. 5. Flucht- und Rettungswege Notausgänge, Notausstiege, Flure, Durchfahrten, Zu- und Ausgänge, Treppenräume und Fluchtbalkone müssen durch Hinweisschilder gekennzeichnet sein und sind von Gegenständen jeglicher Art freizuhalten. Jeder im Gebäude Tätige hat sich eingehend über die Flucht- und Rettungswege in seinem Gebäude zu informieren. Anfahrwege und Aufstellflächen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) sind unbedingt freizuhalten. Einengungen jeder Art durch parkende Fahrzeuge oder sonstige Abstellung sind in diesen Bereichen unzulässig. Die Hinweisschilder und Markierungen sind zu beachten. Brandabschnitts- und Rauchabschlusstüren dürfen nicht versperrt sein. Sicherheitshinweise und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht durch Gegenstände verdeckt oder zugestellt werden. 6

6. Melde- und Löscheinrichtungen 6.1 Meldeeinrichtungen In den Gebäuden der Universität sind Feuermelder und Telefone vorhanden. Notruf über Telefon: 0-112 In bestimmten Bereichen sind zusätzlich automatische Brandmelde- und Löscheinrichtungen vorhanden. Ausführliche Angaben darüber, wer im Notfall zu unterrichten ist, sind dem Anhang (Seite 14) zu entnehmen. 6.2 Feuerlöscheinrichtungen Automatisch auslösende Sprinkleranlagen sind in einigen Gebäuden vorhanden. Ortsfeste Kohlendioxid-Löschanlagen mit automatischen Warn- und Auslöseeinrichtungen als Objektschutz befinden sich in besonders gefährdeten Anlagen und Laboratorien. In Laboratorien sind Notduschen vorhanden. Die Handfeuerlöschgeräte befinden sich im Flur- und Treppenraumbereich und in gefährdeten Bereichen (Laboratorien etc.). Der Standort der Feuerlöscher ist mit einem Piktogramm zu kennzeichnen. Über den genauen Standort und die Handhabung der Feuerlöschgeräte soll sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter informieren. Wandhydranten mit Schläuchen und Strahlrohren befinden sich in Treppenräumen, Fluren und Hallen der größeren Gebäude in mit Piktogramm gekennzeichneten Wandschränken. Die Wandhydranten sind nur von der Feuerwehr zu benutzen! Behälter mit Löschsand, der hauptsächlich zum Löschen von Metallbränden vorgesehen ist, stehen in einigen Laboratorien bereit. Bei Personen-/Kleiderbränden sind ebenfalls Feuerlöscher zu benutzen. 7

6.3 Anwendungsbereiche von Löschmitteln Brandklasse Art des brennenden Stoffes Geeignete Handfeuerlöscher A Brennbare feste glutbildende Stoffe (außer Metalle) z.b. Holz, Kohle, Papier, Textilien Wasserlöscher Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver (Schaumlöscher) B Brennbare flüssige oder flüssig werdende Stoffe z.b. Benzin, Öl, Verdünnung, Lösungsmittel, Kunststoffe, Wachs Kohlendioxidlöscher Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver (Schaumlöscher) C Brennbare gasförmige Stoffe, insbesondere unter Druck ausströmende Gase z. B. Acetylen, Wasserstoff, Methan, Stadtgas Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver D F Brennbare Metalle z. B. Aluminium, Kalium, Natrium, Magnesium Brennende Fette Löschsand Pulverlöscher mit Metallbrandlöschpulver Spezieller Fettbrandlöscher 7. Verhalten im Brandfall Unüberlegtes Handeln führt zur Panik! - Ruhe bewahren! Brand melden! Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Fenster und Türen schließen. Wenn möglich Energieträger, Geräte, Maschinen und Versuche vor Verlassen des Raumes abschalten (ggf. Stecker ziehen). Löschversuche unternehmen (Feuerlöscher benutzen); aber nur ohne Eigengefährdung. Die Kenntnis der Feuerlöscherstandorte in Ihrem Gebäude ist Voraussetzung für schnelles Handeln! 8

8. Brand melden Melden: Feuerwehr: 0-112 Wo Was Wieviele Warten brennt es? brennt? Personen sind in auf Rückfragen der Gefahr oder verletzt? Feuerwehr! Straße Geräte Art der Verletzung Nicht auflegen Gebäude/ Labor genauer Standort Einrichtung Mobiliar Etage Pförtner oder Serviceteammitarbeiter, falls vorhanden, informieren! Feuerwehr durch ortskundige Personen (z.b. Evakuierungshelfer am Gebäudeeingang) einweisen! 9. Alarmsignale und Anweisungen beachten Einige Gebäude der Universität Hamburg (ohne UKE) verfügen über eigene Alarmanlagen und Sprechanlagen die sich in der Pförtnerloge befinden. Vom Pförtner oder einem Feuermelder wird der Alarm ausgelöst und die Feuerwehr informiert. Der für das Gebäude Verantwortliche bzw. eine von ihm bestimmte Person erteilt Anweisungen z. B. über eine Sprechanlage. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich die Anweisungen der Feuerwehr zu befolgen. 9

In Gebäuden, die über keine Alarmanlagen bzw. Sprechanlagen verfügen, sind Maßnahmen zu treffen, die eine Alarmierung der im Gebäude anwesenden Personen ermöglichen (z.b. Megaphone o.ä.). 10

10. In Sicherheit bringen Gefahrenbereich auf dem schnellsten Weg verlassen und den vorab bestimmten Sammelplatz* aufsuchen. Nicht in Panik geraten! Aufzug nicht benutzen! Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen! Bei versperrten Fluchtwegen einen vom Brand noch nicht betroffenen Raum mit außenliegendem Fenster und dicht schließender Tür aufsuchen und sich durch Signale bemerkbar machen. Niemals auf Zuruf von Publikum aus dem Fenster springen, nur die Anweisungen der Feuerwehr beachten. In verqualmten Räumen auf dem Fußboden kriechen, möglichst nasses Tuch vor Mund und Nase halten. Gefährdete Personen mitnehmen! Besonders an behinderte Personen denken! - Haben alle Personen das Gebäude verlassen? - Die Evakuierungshelfer melden die Räumung ihrer Bereiche/ Etagen der eintreffenden Feuerwehr! - Wenn Unsicherheiten bestehen, ob noch Personen im Gebäude sind, eintreffende Feuerwehr darüber informieren! * Genaue Lage des Sammelplatzes bitte in der Übersicht auf Seite 13 eintragen! 11

11. Löschversuche unternehmen Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand soweit dies möglich ist mit den vorhandenen Löscheinrichtungen zu bekämpfen. Löschversuche dürfen nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchgeführt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Feuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen. Feuerlöscher senkrecht halten. Von unten nach oben und von vorn nach hinten löschen. Vollen Löschstrahl nicht in die Mitte eines Feuers halten, es besteht die Gefahr des Auseinandertreibens brennender Stoffe und damit die Vergrößerung des Brandes. Wenn möglich mit mehreren Feuerlöschern und dann immer gleichzeitig das Feuer bekämpfen. Es ist erfolgreicher als Feuerlöscher nacheinander zu benutzen. Personen mit brennenden Kleidern nicht weglaufen lassen sondern stoppen, damit sie gelöscht werden können. Das geschieht ebenfalls mit einem Feuerlöscher. Hierbei besonders auf den Sicherheitsabstand von 1m achten und den Löschstrahl nicht direkt ins Gesicht halten! 12

12. Besondere Verhaltensregeln Die Fenster und Türen im Brandfall schließen, jedoch nicht abschließen. Damit kann die weitere Ausdehnung des Brandes eingeschränkt werden. Energieträger, Geräte, Maschinen und Versuche nach Möglichkeit vorher abschalten. Sachwerte (unersetzliche Schriftstücke, wertvolle Geräte etc.) in Sicherheit bringen, soweit es die Rettungs- und Löscharbeiten gestatten und keine Gefährdung der eigenen oder einer anderen Person damit verbunden ist. Eine ortskundige Person (z. B. Evakuierungshelfer) muss für Nachfragen der Einsatzleitung der Feuerwehr am Sammelplatz zur Verfügung stehen. Über besondere Gefährdungen und deren Minimierung ist die Einsatzleitung zu informieren. Besondere Gefährdungen ergeben sich aus dem Vorhandensein von z. B. explosiven Stoffen brennbaren Flüssigkeiten Druckgasflaschen jeder Art, auch in den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsschränken radioaktiven Stoffen giftigen Stoffen 13

13. Gebäudespezifische Angaben* Adresse: Verantwortliche(r): Telefon: Stellvertreter(in): Telefon: Evakuierungshelfer(in): Telefon: Anfahrtshinweise für die Feuerwehr: Sammelplatz (genaue Lage. ggf. Skizze):_Otto-Stern Parkplatz 14

* Bitte an einer im Gebäude jederzeit zugänglichen Stelle aushängen! Anhang Verhalten bei Störungen und in Notfällen Im Falle der persönlichen Bedrohung der Gesundheit und des Lebens kann jeder Mitarbeiter direkt die beiden entsprechenden Notrufnummern anwählen (0-112 oder 0-110)! Bei Eintritt von besonderen Vorfällen, die Sicherheit von Mitarbeitern, Gebäuden und Anlagen der Universität gefährden, ist die unten aufgeführte Rangfolge des Informationsablaufes zu beachten! Hausmeister*/Serviceteamleiter*... Mobil:... Dekan der Fakultät... Leiter(in) Einrichtung [GD/Abteilungsleiter(in)]... Leiter Abteilung Bau- und Gebäudemanagement -8- (0)42838-4655 oder Leiter Gebäudeinstandhaltung und -service - 83- (0)42838-2345 Leiter Technikzentrale -831- (0)42838-4445 Abteilungsleitung Arbeitssicherheit u. Umweltschutz -9- (0)42838-6800 / Geschäftszimmer: - 6802 15 *Die Telefonnummern können, falls sie nicht bekannt sind, bei -8 - erfragt werden. Hier ist die entsprechende Telefonnummer einzutragen! Hier ist die entsprechende Telefonnummer einzutragen! Bei rein technischen Störungen rückt die Technikzentrale an die erste Stelle! Unverzügliche Benachrichtigung bei Störungen, an denen Gefahrstoffe beteiligt sind!

Kanzler (0)42838-4404 Geschäftszimmer: 4423/7672 Präsident der Universität (0)42838-1800 / Geschäftszimmer: 1807/1808 16

N O T R U F N U M M E R N Feuerwehr 0-112 Polizei 0-110 Rettungswagen/Notarztwagen 0-112 17