Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Klausur mit Erwartungshorizont: Die Deutsche Bundesakte vom 08.

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Transkript:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Klausur mit Erwartungshorizont: Die Deutsche Bundesakte vom 08. Juni 1815 Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

SCHOOL-SCOUT Klausur: Die Deutsche Bundesakte, 08. Juni 1815 Seite 7 von 21 Vor-Analyse Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, kann mit der Bearbeitung der gestellten Aufgaben unverzüglich begonnen werden. Falls verlangt wird, die Aufgaben nicht einzeln, sondern zusammenhängend in einem fließenden Text zu beantworten, ist eine Einleitung notwendig. Bei einer vollständigen Analyse, etwa wenn keine Aufgabenstellung vorliegt, müssen alle relevanten Punkte nacheinander abgearbeitet werden. Als Hilfestellung bedienen wir uns an dieser Stelle des Mittels der Vor-Analyse: Bei der Vor-Analyse gehen wir dem W-Fragen-Modell entsprechend auf das WAS (Art und Gattung), WER (Verfasser), WANN (Zeitpunkt, Einordnung in geschichtliche Ereignisse) - Scout-Nr.: 32566) entnehmen kann, werden diese Fragen unterschiedlich gewichtet. Die als Auszug vorliegende Deutsche Bundesakte war ein amtliches Dokument, das nach seiner Fertigstellung bekanntgemacht worden ist. Zudem war es das Ergebnis der Beratungen verschiedener Personen, weshalb es nicht einen, sondern mehrere Verfasser besitzt. Drittens verdeutlicht die Einteilung in Artikel, dass es sich um ein Vertragswerk handelt, in dem üblicherweise zukünftige Beziehungen zwischen Personen, Gruppen oder Staaten und ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten niedergeschrieben werden. In diesem Fall nennt das Dokument selbst die Fürsten und die freien Städte Deutschlands, insgesamt 38 an der Zahl. Trotz der Tatsache, dass die Schreibweise einer späteren Rechtschreibregelung angepasst wurde, handelt es sich um eine Primärquelle. Bei der Einordnung in den historischen Kontext ist zu bedenken, dass der Zeitraum von 1789, dem Beginn der Französischen Revolution, bis 1815 eine übermäßig große Anzahl von Ereignissen aufweist. Es ist daher von größter Bedeutung, sich nur auf die direkt mit der Quelle in Beziehung stehenden Punkte zu beschränken, um die Übersicht nicht zu verlieren. Da sich die Bundesakte vom 8. Juni 1815 auf den deutschsprachigen Raum beschränkt, wäre die Nennung folgender Ereignisse zu empfehlen: - der Ausbruch der Revolutionskriege der französischen Republik 1792, die sich unter der Führung des Generals und späteren Kaisers Napoléon Bonaparte bis 1812 auf fast ganz Europa ausdehnten - die Niederlagen Österreichs und Preußens und die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803, die Krönung von Franz II. zum Kaiser von Österreich 1804 und seine Abdankung als römisch-deutscher Kaiser 1806 - die Befreiungskriege der antifranzösischen Koalition, die mit der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 vorerst endeten und durch die Rückkehr Napoléons aus seiner Verbannung auf Elba im März 1815 wieder aufgenommen werden mussten - das Zusammenkommen der politischen Vertreter der europäischen Staaten im September 1814 zum Wiener Kongress, um nach dem vermeintlichen Ende Bonapartes in Europa wieder die alten Verhältnisse wiederherzustellen

SCHOOL-SCOUT Klausur: Die Deutsche Bundesakte, 08. Juni 1815 Seite 8 von 21 Folgende Informationen sollten, wenn vorhanden, auf jeden Fall verarbeitet werden: - Datum des Dokuments - Benennung als Primärquelle - Politische und/oder gesellschaftliche Stellung der Verfasser - knappe Benennung des vermeintlichen Anliegens Der Anfang könnte dann wie folgt lauten: Während der Tagungen des Wiener Kongresses vom September 1814 bis zum Juni 1815 versuchten die Vertreter der europäischen Groß- und Kleinstaaten unter dem Vorsitz Österreichs, die Ordnung in Europa wiederherzustellen. Eines ihrer Anliegen war die Schaffung eines Bündnissen im deutschsprachigen Raum, das die Lücke wieder füllen sollte, die durch die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1806 entstanden war. Das als Primärquelle vorliegende Dokument vom 8. Juni 1815 stellte das Ergebnis dieser Bemühungen dar. Es verkündete die Schaffung eines aus 38 Einzelstaaten bestehenden Deutschen Bundes, dessen Fürsten als gleichberechtigte Mitglieder die zukünftige Sicherheit Deutschlands garantierten. Als nächstes steht die Formulierung einer Erwartung an. Diese Erwartung ist etwas subjektives, das oft durch die späteren uns bekannten Ereignisse beeinflusst wird. Daher ist es notwendig, die eigenen Überlegungen logisch zu begründen. Dies kann etwa wie folgt geschehen: Die Gesandten in Wien hatten, wie auch ihre fürstlichen Herren, drei Prinzipien zu den Eckpfeilern ihrer neuen Politik erkoren. Es waren dies die Restauration (Rückkehr zu den politischen und gesellschaftlichen Zuständen von 1789 bzw. 1792), Legitimation (die Überzeugung, dass nur traditionelle Fürsten Staatsoberhäupter sein dürften) und Solidarität (die gegenseitige Hilfe der Fürsten im Kampf gegen freiheitliche und nationale Bestrebungen der Völker). Sieht man die Schaffung des Deutschen Bundes unter diesen Vorzeichen und bedenkt man, dass Österreich und Preußen die tonangebenden Mächte in diesem Teil Europas waren, können etwa folgende Erwartungen formuliert werden: - eine starke rechtliche Bindung zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten - die Festlegung der Richtlinien für eine gemeinsame Außenpolitik - eine Hervorhebung der Stellung von Österreich und Preußen - die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Kampf gegen freiheitliche und nationale Ideen, die die neue Ordnung gefährden könnten

SCHOOL-SCOUT Klausur: Die Deutsche Bundesakte, 08. Juni 1815 Seite 9 von 21 Inhaltsanalyse Zu Beginn steht eine Gliederung. Als nächstes werden die zentralen Aussagen des Verfassers in eigenen Worten wiedergegeben. Ist dies getan, folgt die Betrachtung der Stilmittel, die vom Verfasser eingesetzt werden. Schließlich können aus dem erarbeiteten Material Schlussfolgerungen über die Motivation des Verfassers und seine Absicht abgeleitet werden. Gliederung Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die vorliegende Bundesakte ein Vertragswerk ist. Zudem handelt es sich um einen Auszug, also nur einen Teil der ursprünglichen Quelle. Selbst wenn man den vollständigen Quellentext zur Hand hat, ist es unbedingt erforderlich, sich im Rahmen einer Klausur nur mit den Teilen einer Quelle zu beschäftigen, die ausgeteilt worden sind. Gleichzeitig gelten für Vertragswerke wie Bündnisakten, Verfassungen oder Satzungen etwas andere Aufbaukriterien, als für Briefe, Reden oder Zeitungsartikel. Die meisten von ihnen haben zwar eine Art Einleitung, die so genannte Präambel, die aber eher als Vorwort benutzt wird. Im Übrigen werden die einzelnen Artikel oder Paragraphen eines Vertrages hintereinander weg geschrieben. Dabei sind sie manchmal in Gruppen unterteilt und manchmal nicht. Dann erscheint eine eigene Gliederung schwierig und es kann vonnöten sein, ihren Inhalt ohne Unterteilung nacheinander wiederzugeben. Bei der Deutschen Bundesakte könnte eine erste grobe Gliederung wie folgt ausfallen: Artikel 1-3 (Z. 1-11): Benennung der Bundesmitglieder, ihrer Gleichstellung und ihres Bündniszweckes. Artikel 4-9 (Z. 12-85): Festlegung der Stimmenverteilung in der Versammlung und im Plenum, des Vorsitzes und des Tagungsortes. Artikel 11 und 13 (Z. 86-97): Nennung der Pflichten der Bundesmitglieder. Artikel 18 (Z. 98-110): Nennung der Rechte der Untertanen. Inhaltsangabe ACHTUNG: Die direkte Wiedergabe des Quellentextes erfolgt in Anführungsstrichen unter Angabe der Zeilennummer. Entscheidet man sich wegen der eigenen Satzstruktur dafür, Worte des Quelltextes wegzulassen oder eigene hinzuzufügen, erfolgt dies mit Hilfe von drei beim Hinzufügen ([eigenes Wort])! Eine Inhaltsangabe des Vertrages sollte, gasierend auf der oben erstellten Gliederung, mindestens folgende Punkte beinhalten: - Als Mitglieder des neuen Bundes werden (Z. 1) benannt. - Der Zweck des Bündnisses besteht in der Bewahrung der eren (Z. 8) als Ganzes sowie (Z. 9) der einzelnen Bundesstaaten. - In der Bundesversammlung, bei der dem Gesandten Österreichs der Vorsitz zukommt, wird den größeren Staaten eine eigene Stimme zugesprochen, während sich die kleineren Mitglieder eine Stimme teilen müssen. Die 38 Mitglieder verfügen damit insgesamt über 17 Stimmen (Z. 15-38)

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