Musterlösung zum Wettbewerb Sicheres Radfahren in Köln 2008 Seite 1

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Transkript:

Musterlösung zum Wettbewerb Sicheres Radfahren in Köln 2008 Seite 1 1.) Der Teufel hat den Schnaps gemacht... Als Fahrradfahrer kann ich falls ich betrunken fahre meinen Führerschein nicht verlieren. Was hat der mit dem Radfahren zu tun?? meinen Führerschein bei einem Blutalkoholwert ab 1,6 Promille Blutalkohol (absolute Fahruntüchtigkeit) verlieren. meinen Führerschein dann verlieren, wenn ich mit 0,3 Promille Blutalkohol an einem Unfall beteiligt bin. 5.) Radfahrer sind entgegenkommend! 2.) Im Auge des Gesetzes Mein Fahrrad (kein Rennrad) ist nur dann verkehrssicher, wenn unter anderem die folgenden Beleuchtungseinrichtungen angebracht sind: ein Scheinwerfer ein Rücklicht ein Dynamo Wenn ich nur bei Tageslicht fahre, brauche ich keine Beleuchtung! 3.) Achtung!! Ich bin mit meinem Pkw unterwegs und sehe dieses Schild. Hier rechne ich nicht mit Gegenverkehr, denn Radfahrer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren Mit Gegenverkehr, denn die Einbahnstraße ist für die Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet. 6.) Klingeling kein Eiermann. Ich bin mit dem Rad in der Stadt unterwegs und mein Handy klingelt. Als geübter Radfahrer kann ich doch zügig einhändig weiterfahren und gleichzeitig telefonieren. Wenn nicht viel Verkehr ist und ich aufpasse, kann ich langsam und vorsichtig fahren und dabei telefonieren. Ich halte an einer Stelle an, an der ich niemanden behindere und führe das Gespräch. Im Schienenbereich drohen besondere Gefahren, denn..wenn ich mit den Rädern in die Schienen gerate, kann das wie eine sofortige Vollbremsung wirken und ich kann stürzen!..wenn ich die Schienen überfahre, besteht insbesondere bei Nässe sehr hohe Rutschund Sturzgefahr!..wenn ich die Schienen überfahre, kann ich einen elektrischen Schlag bekommen! 7.) Nur für Radfahrer? 4.) Und schlank macht s.. Radfahren ist gut für die schlanke Linie. Eine halbe Stunde Radfahren (mit ca. 15 km/h) verbrennt mehr Kalorien als zwei Stunden Fernsehen ½ Stunde spazieren gehen eine Stunde schwimmen Für Radfahrer werden immer häufiger Schutzstreifen eingerichtet. Hier gilt: Pkw dürfen hier nicht parken! Radfahrer dürfen den Streifen weder zum Überholen noch zum Linksabbiegen verlassen! Pkw-Fahrer dürfen den Streifen - wenn es sein muss - überfahren!

Musterlösung zum Wettbewerb Sicheres Radfahren in Köln 2008 Seite 2 8.) Mein Rad wird gefahren? 11.) So viele Geisterfahrer? Da die Strecke ziemlich weit ist, könnte ich ja eigentlich ein Stück mit der Bahn fahren. Aber leider ist das verboten! ich muss darauf achten, dass ich für mein Fahrrad auch ein Ticket ziehe! ich darf nur den dafür gekennzeichneten Platz in der Bahn benutzen! Bei diesem Radweg rechne ich mit Gegenverkehr, denn er darf in beide Richtungen befahren werden! rechne ich mit Gegenverkehr, darf aber bei Bedarf auf den Gehweg ausweichen. kann ich zwischen Radweg und Fahrbahn wählen. 9.) Ich als Fußgänger?? 12.) Ist ja nur kurz. Ich bin mit dem Pkw in der Stadt und muss schnell etwas erledigen. Leider sind alle Parkplätze voll allerdings befindet sich hier so ein schöner breiter Radweg.Hmmmm. Drei Minuten darf ich hier parken, wenn ich niemanden behindere! Nein, ich fahre weiter und parke woanders. Das Halten und Parken auf dem Radweg zwingt Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern! Wenn ich mit dem Fahrrad fahre und auf einem Zebrastreifen die Fahrbahn quere, dann habe ich..natürlich die gleichen Rechte wie ein Fußgänger! Die Autofahrer müssen halten...nur dann die gleichen Rechte wie ein Fußgänger, wenn ich das Fahrrad schiebe. 13.) Sieht er mich? 10.) Der hat hier nix verloren? Ich bin mit dem Pkw in der Stadt unterwegs. Vor mir fährt ein Radfahrer auf der Fahrbahn obwohl ein eigener Radweg besteht. Das ist doch ärgerlich! Wenn ein Radweg vorhanden müssen Radfahrer ihn immer befahren! in Ordnung! Wenn ein Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer immer auch auf der Fahrbahn fahren. mal so, mal so. Radfahrer müssen den Radweg nur dann befahren, wenn er mit Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh und Radweg) oder 241 (getrennter Geh und Radweg) der Straßenverkehrsordnung ausgeschildert ist. Warum ist diese Situation für den Radfahrer gefährlich? Weil er die Abgase des Lkw einatmen könnte. Weil der Lkw-Fahrer den Radfahrer im toten Winkel übersehen kann. Weil der Radfahrer überrollt werden könnte, wenn der Lkw nach rechts abbiegt.

Musterlösung zum Wettbewerb Sicheres Radfahren in Köln 2008 Seite 3 14.) Ich will zurück auf die Straße 17.) Es ist rot und hat acht Ecken. Da habe ich mir ein schönes neues Mountainbike gekauft und zuhause entdecke ich diesen Aufkleber. Ich will aber auf der Straße fahren! Was mache ich jetzt? Ich rüste die fehlende Beleuchtung nach. Ich kaufe einen Tachometer Ich ergänze Radreflektoren und Rückstrahler. 15.) Watt fott es.. Wie verhalte ich mich hier richtig? Ich reduziere mein Tempo und biege langsam auf die Vorfahrtstraße ein. Ich halte an der Sichtlinie an, stelle meinen Fuß auf den Boden und biege dann unter Beachtung der Vorfahrt ab. Diese Regelung gilt nur für Pkw- und Lkw- Fahrer. Für Radfahrer ist sie bedeutungslos. 18.) Wer sich in Gefahr begibt.. Hier stand es und jetzt ist es weg! Wie kann ich mein Fahrrad wirksam vor Diebstahl schützen? Ich besorge mir ein solides Schloss aus dem Fachhandel und befestige das Rad an einem festen Gegenstand. Ich lasse mein Fahrrad verkommen. Dann will es keiner! Ich fotografiere das Rad und notiere alle wichtigen Einzelheiten sowie die Gestellnummer im Fahrradpass. Ach, so ein paar Meter kann ich schon entgegen der Fahrtrichtung fahren. Oder? Nein! Aus der Nebenstraße ausfahrende Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mit mir! Es besteht ein hohes Unfallrisiko! Kein Problem. Da die Ausfahrt mit rotem Radweg und Zebrastreifen markiert ist kann mir nichts passieren. Nein! Ich könnte auch Radfahrer behindern, die den Radweg in der korrekten Richtung befahren. 16.) Gut behütet Mittlerweile sieht man immer mehr Fahrradfahrer, die einen Helm tragen. Warum? Ein Helm kann bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen. Weil man damit bei Regen nicht nass wird. Weil ich wegen des geringen Windwiderstandes schneller fahren kann.

Erläuterungen zum Wettbewerb Sicheres Radfahren in Köln 2008 Frage 1 Der Teufel hat den Schnaps gemacht : Mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe kann nach 316 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft werden, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Jemand ist nicht in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen, wenn er sich im Zustand der absoluten (1,1 Promille oder mehr) oder relativen Fahrunsicherheit (0,3 bis 1,09 Promille plus Ausfallerscheinung) befindet. Für eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr ist es nicht erforderlich, dass eine konkrete Gefährdung eingetreten ist. Es reicht die allgemeine Gefährdung, die damit verbunden ist, dass jemand im Zustand der Fahrunsicherheit ein Fahrzeug führt. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne des 316 StGB. Somit kann auch der fahrunsichere Fahrradfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt werden. In der Rechtsprechung wird der Grenzwert für die absolute Fahrunsicherheit für Fahrradfahrer ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille angenommen. Das heißt ab diesem Wert droht der Führerscheinentzug! Schon ab 0,3 Promille wird die Sache allerdings ernst, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden. Denn nach den gleichen wissenschaftlichen Untersuchungen häufen sich ab einem Blutalkohol-Wert von 0,3 Promille die alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Es kommt zu fahrtechnischen Unsicherheiten. Andererseits steigt durch die alkoholbedingte Enthemmung die Risikobereitschaft der Fahrerin oder des Fahrers. Verursachen Sie mit einem Blutalkohol-Wert ab 0,3 Promille einen Verkehrsunfall, dann wird zu Ihren Lasten vermutet, dass es der Alkohol war, der den Unfall hervorgerufen hat. In diesem Falle sind Sie dann gleich erheblich strafbar, und zwar wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung nach 315 c Strafgesetzbuch. Und auch hier droht der Verlust des Führerscheins! Frage 2 Im Auge des Gesetzes : Nach 67 der Straßenverkehrzulassungsordnung sind unter Anderem folgende Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad vorgeschrieben: Dynamo, Scheinwerfer und Rückstrahler. Reine Batterielichtanlagen sind nur an Rennrädern unter elf Kilogramm zulässig. Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist daher auch der Dynamo Vorschrift. Frage 3 Achtung! : Je nach Reifenbreite können Radfahrerinnen und Radfahrer mit den Rädern in die Schienen geraten und ausgebremst werden, oder durch den Verlust der Balance in den Schienen stürzen. Weiterhin besteht bei Nässe eine massive Rutschgefahr, da die Schienen sehr glatt werden. Die häufige Folge ist bei allen Variationen ein schwerer Sturz! Frage 4 Und schlank macht s : Eine halbe Stunde Radfahren verbrennt wenn circa 15 Kilometer pro Stunde gefahren wird mehr Kalorien als zwei Stunden Fernsehgucken oder eine halbe Stunde Spazierengehen. Frage 5 Radfahrer sind entgegenkommend : Hier ist das Befahren der Einbahnstraße für Radfahrerinnen und Radfahrer in beide Richtungen erlaubt, da das Zeichen 220 (Einbahnstraße) der Straßenverkehrsordnung mit dem entsprechenden Zusatz (Piktogramm von zwei Fahrrädern mit zwei entgegen gerichteten Pfeilen) ausgestattet wurde. Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer müssen in dieser Situation daher unbedingt mit Radfahrerinnen und Radfahrern im Gegenverkehr rechnen!

Frage 6 Klingeling kein Eiermann : Gemäß 23 der Straßenverkehrsordnung ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt. Grundsätzlich gestattet ist das Telefonieren mit Head-Sets oder Freisprechanlagen. Diese Benutzungsformen sind während der Fahrt allerdings keinesfalls zu empfehlen, weil solche Gespräche jederzeit zu einer Ablenkung vom Verkehrsgeschehen führen können! Daher können bei einem Unfall haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen eintreten, wenn dieser ganz oder teilweise durch das Telefonat verursacht wurde. Frage 7 Nur für Radfahrer? : Durch den Schutzstreifen wird den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf der Fahrbahn ein eigenständiger Bereich zugeordnet, der für eine gewisse Entflechtung von Auto- und Radverkehrs sorgt, ohne sie allerdings strikt zu trennen. Der Streifen signalisiert der Autofahrerin und dem Autofahrer daher, diese Fläche möglichst für den Radverkehr freizuhalten. Im Bedarfsfall kann die Markierung aber auch abschnittsweise überfahren werden. Für Radfahrerinnen und Radfahrer gilt, dass der Schutzstreifen grundsätzlich wegen des Rechtsfahrgebotes zu nutzen ist. Er darf aber zum Überholen oder Linksabbiegen verlassen werden. Grundsätzlich wird durch die bloße Markierung des Streifens kein Halteverbot installiert, doch ist bei der Markierung sofort auch die Anbringung von Halteverboten vorgesehen. Somit ist das Halten und Parken auf dem korrekt eingerichteten Schutzstreifen nicht gestattet. Frage 8 Mein Rad wird gefahren : Fahrräder können selbstverständlich mit Bussen und Bahnen befördert werden, aber nur dann, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen und die Platzsituation dies zulässt. In der Bahn ist das Abstellen von Fahrrädern nur in den durch Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen bzw. den Einstiegsbereichen erlaubt. Für das Fahrrad muss auch ein Ticket gekauft werden. Frage 9 Ich als Fußgänger? : Radfahrerinnen und Radfahrer sind oft der Ansicht, dass sie einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überfahren dürfen, wie Fußgängerinnen, Fußgänger, Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer. Dies ist leider ein Irrtum, der zu brenzligen Situationen führen kann! Laut Straßenverkehrsordnung sind nur Fußgängerinnen, Fußgänger, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer am Fußgängerüberweg bevorrechtigt. Fußgängerinnen und Fußgänger sind aber auch Personen, die ihr Fahrrad schieben oder wie einen Roller benutzen, urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Auf dem Fahrrad fahrend ist man dagegen auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt. Frage 10 Der hat hier nix verloren? : Radwege, die mit der blauen Beschilderung Sonderweg Radfahrer (Zeichen 237 StVO), Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240 StVO) oder Getrennter Fuß- und Radweg (Zeichen 241 StVO) versehen wurden, müssen benutzt werden. Radwege, bei denen diese Beschilderung nicht vorhanden ist, können befahren werden. Das heißt, hier steht es der Radfahrerin oder dem Radfahrer frei, ob er auf der Fahrbahn fährt oder doch lieber den Radweg nutzt. Diese Frage wurde insbesondere für die Autofahrerinnen und Autofahrer in das Quiz aufgenommen. Häufig zieht die Radfahrerin oder der Radfahrer, der mit Recht auf der Fahrbahn fährt, ein wildes Hupkonzert nach sich, obwohl er sich vollkommen korrekt verhält.

Frage 11 So viele Geisterfahrer? : Radwege können für den gegenläufigen Verkehr geöffnet werden. In diesem Fall müssen die Radfahrerinnen und Radfahrer mit Gegenverkehr rechnen. Da die Beschilderung den Radweg zu einem benutzungspflichtigen Weg deklariert (Siehe Frage 10), darf hier nicht zwischen Radweg und Fahrbahn gewählt werden und zwischen Rad- und Gehweg schon gar nicht! Frage 12 Ist ja nur kurz : Allein juristisch gesehen stellt das Halten auf dem Radweg eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Knöllchen von 15 Euro geahndet. Radfahrerinnen und Radfahrer haben dazu noch eine wesentlich deutlichere Meinung: Es zwingt zu gefährlichen Ausweichmanövern und stellt im Übrigen ein immerwährendes Ärgernis dar. Frage 13 Sieht er mich? : Oftmals sind sich Radfahrerinnen, Radfahrer, Fußgängerinnen, Fußgänger, oder Inliner der Gefahr nicht bewusst, die ihnen droht, wenn neben ihnen fahrende Fahrzeuge nach rechts einbiegen und diese schwachen Verkehrsteilnehmer im Toten Winkel nicht wahrnehmen. Der Lkw-Fahrer sieht nämlich nur zweierlei: a) den Raum direkt neben dem Führerhaus (durch das rechte Fenster) und b) einen Bereich, der sich direkt neben dem Fahrzeug nach hinten erstreckt (durch den rechten Außenspiegel) Dazwischen befindet sich jedoch eine Fläche, welche vom Fahrer nicht eingesehen werden kann, wenn er keine zusätzlichen Hilfsmittel (wie z.b. Extra-Spiegel) an seinem Fahrzeug angebracht hat. Der Radfahrer auf dem Bild befindet sich daher in der Gefahr, von dem Lkw- Fahrer, der nach rechts abbiegen will, im Toten Winkel nicht gesehen und überrollt werden. Frage 14 Ich will zurück auf die Straße : Viele meinen, dass der Kauf eines neuen Fahrrads der Garant dafür ist, dass es verkehrssicher ist. Das ist aber insbesondere bei Mountainbikes nicht der Fall, da diese eigentlich in erster Linie für Offroad-Strecken bestimmt sind und als Sportgerät nicht über die Ausstattung verfügen, welche die Straßenverkehrszulassungsordnung vorschreibt. Ein besonderes Augenmerk sollte daher auf die Beleuchtung gelegt werden, die nachzurüsten ist, wenn sie fehlt (siehe Frage 2), ebenso sind fehlende Radreflektoren oder Rückstrahler zu ergänzen. Frage 15 Watt fott es : Während der warmen Jahreszeit wächst oft auch die Unachtsamkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer, die ihr gutes Stück nur mal eben für einen Moment ungesichert aus den Augen lassen. Und gerade dieser unachtsame Augenblick reicht gewieften Dieben, um sich samt Zweirad aus dem Staub zu machen. Bevorzugte Orte für die Täter sind oft große Abstellplätze an Bahnhöfen, Bädern oder Sportund Freizeitstätten. Die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit der Polizei ist aufwändig und leider auch nicht immer von Erfolg gekrönt, weil zum Beispiel die Besitzerinnen und Besitzer von sichergestellten Fahrrädern oft nicht ausfindig gemacht werden können. Doch wer folgende Tipps beachtet, kann sich wirksam gegen Fahrraddiebstahl schützen und für den Fall der Fälle auch dazu beitragen, dass ein entwendetes Fahrrad seinem Besitzer schnell zugeordnet werden kann: Schließen Sie Rad und Rahmen Ihres Fahrrads stets an einem festen Gegenstand an auch in Fahrradabstellräumen. Geeignet sind ausschließlich besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser.

Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen. Der Fahrradpass mit eingetragener Rahmennummer hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und die rechtmäßigen Eigentümerin oder den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Hilfreich ist dabei auch, wenn Sie Ihr Fahrrad fotografieren ein Bild sagt oft mehr als 1000 Worte. Frage 16 Gut behütet : Auch wenn er manchmal zum Zankapfel wird diese Aussage ist unumstritten: Im Falle eines Sturzes kann ein Helm vor schweren Verletzungen schützen. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Frage 17 Es ist rot und hat acht Ecken : Wer aus einer Stoppstraße ausfährt, muss sein Fahrzeug in jedem Fall anhalten und davon sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch nicht ausgeschlossen. Sofern eine Haltlinie vorhanden ist, muss an dieser angehalten werden, sonst an einer Stelle, an der die andere Straßen zu übersehen ist. Das Fahrzeug wird angehalten, wenn es zum Stillstand kommt. Fahrerinnen und Fahrer von Zweirädern müssen dabei einen Fuß auf den Boden setzen. Frage 18 Wer sich in Gefahr begibt : Wie aus dem Piktogramm, das zur Verdeutlichung des Einrichtungsradweges aufgetragen wurde, hervorgeht, handelt es sich um einen Einrichtungsradweg. Sofern dieser Radweg entgegen der Fahrtrichtung befahren wird, wird die Radfahrerin oder der Radfahrer zum Geisterradler. Das kann zur Folge haben, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aus der angrenzenden Straße ausfahren nicht mit Verkehr aus dieser Richtung rechnen, so dass hier eine sehr hohe Unfallgefahr besteht. Ebenso können sich Behinderungen für die Radfahrerinnen und Radfahrer ergeben, die den Radweg in der korrekten Richtung befahren.