Regierung von Niederbayern Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug Aufgaben Landshut, 18.01.2013
Regierung von Niederbayern Übersicht Chemikalienverbotsverordnung Import-/Export-Verordnung Quecksilberverordnung ChemVOCFarbV POP-VO ElektroG
Chemikalienverbotsverordnung Stellt Anforderungen an den Verkauf von: Regierung von Niederbayern Chemikalien mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften (z. B. MDI-haltige Bauschäume) insbesondere giftigen Chemikalien (z. B. Pflanzenschutzmittel, methanolhaltige Modellkraftstoffe) Regelungsinhalte: Sachkundige Personen für die Abgabe Erlaubnispflicht für den Verkauf giftiger Chemikalien an Privatpersonen Anzeigeverfahren für den Verkauf giftiger Chemikalien an gewerbliche Verwender
Chemikalienverbotsverordnung Aufgaben des KompZ: Erteilung von Erlaubnissen Entgegennahme von Anzeigen Abnahme von Sachkunde-Prüfungen Regierung von Niederbayern Berührpunkte mit anderen Behörden: Verkauf von Pflanzenschutzmitteln: Zusätzlich Sachkunde nach der PflSchSachkV erforderlich Enge Zusammenarbeit mit StMELF bzw. AELF im Rahmen der Abnahme der Sachkunde-Prüfungen Erwerb beider Arten von Sachkunde in einer Veranstaltung Die Überwachung vor Ort bleibt bei den Gewerbeaufsichtsämtern
Import- / Export-Verordnung Regierung von Niederbayern Regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien Regelungsinhalte: Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für alle ausgeführten Chemikalien Spezielle Verfahren, die bei der Ausfuhr bestimmter gelisteter Chemikalien anzuwenden sind Ausfuhrverbote für bestimmte Chemikalien u. a. Ziel: Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit auch in Empfängerstaaten
Import- / Export-Verordnung Regierung von Niederbayern Aufgaben des KompZ: Überwachung bei Ex- bzw. Importeuren Bearbeitung von Anfragen der Zollbehörden Berührpunkte zu anderen Behörden: Zusammenarbeit mit dem Zoll speziell im Bereich der Import- / Export-Verordnung Zollanfragen zu anderen chemikalienrechtlichen Vorschriften bearbeiten weiterhin die Gewerbeaufsichtsämter
Quecksilberverordnung Regelungsinhalte: Regierung von Niederbayern Verbot der Ausfuhr von Quecksilber und bestimmter Quecksilberverbindungen Abfallbewirtschaftung (sichere Lagerung) Ähnliche Aufgaben bzw. Berührpunkte wie bei Import-/Export-VO Ziel: Reduzierung der globalen Belastung durch Quecksilber und Quecksilberverbindungen
Stellt Anforderungen an Farben und Lacke im Baubereich in der Fahrzeugreparaturlackierung Regierung von Niederbayern ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-VO Regelungsinhalte: Ziele: Verbot von Farben/Lacken ab bestimmten VOC-Gehalt spezielle Kennzeichnungsvorschriften Verminderung der VOC-Emission zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit (Sommersmog) Einheitliche Produktanforderungen innerhalb der EU
Aufgaben des KompZ: Marktaufsicht Regierung von Niederbayern ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-VO Genehmigung von Ausnahmen für historisch und kulturell bedeutsame Gebäude und Oldtimer Berührpunkte zu anderen Behörden: Für Anlagen nach der 31. BImSchV sind die Immissionsschutzbehörden zuständig (industrielle Verwendung) Enge Zusammenarbeit mit dem LGL: Chemische Analyse von Proben
Regierung von Niederbayern POP-Verordnung Persistente organische Schadstoffe (Persistent organic pollutants) Problematische Eigenschaften: Langlebigkeit (Persistenz) Potential zum weiträumigen Transport Bioakkumulierbarkeit Regelungsinhalte: Verbote bzw. Beschränkungen für das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden Verwaltung von Lagerbeständen Abfallbewirtschaftung Verringerung der unbeabsichtigten Freisetzung Ziel: Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Lindan
Regierung von Niederbayern POP-Verordnung Aufgaben des KompZ: Marktaufsicht Überwachung der Verbote bzw. Beschränkungen der Herstellung bzw. Verwendung Entgegennahmen von Informationen über Lagerbestände Berührpunkte zu anderen Behörden: Zuständigkeiten für abfallrechtliche Teile der VO bei den Bereichen 5 der Regierungen Landesamt für Umwelt Kreisverwaltungsbehörden u. a.
Regierung von Niederbayern Elektro- und Elektronikgerätegesetz Setzt EU-Richtlinien zu Elektro- und Elektronikgeräten um: Ziele: 2002/96/EG: WEEE- Richtlinie 2002/95/EG: RoHS-Richtlinie Regelungsinhalte: Vorgaben zu Gestaltung/Konstruktion/Herstellung sowie Stoffverbote Bestimmungen zur Rücknahme Regelungen zur umweltgerechten Entsorgung Schutz der Umwelt und der Gesundheit (Reduzierung des Schadstoffeintrags bzw. Förderung des Recyclings) Einheitliche Produktanforderungen innerhalb der EU
Regierung von Niederbayern Elektro- und Elektronikgerätegesetz Aufgaben des KompZ: Marktaufsicht Berührpunkte zu anderen Behörden: Enge Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Aufwändige und umfangreiche Analysen Vortrag von Frau Hilger (LGL) im Anschluss Zuständigkeiten für abfallrechtliche Teile des ElektroG bei - den Bereichen 5 der Regierungen - Landesamt für Umwelt - Kreisverwaltungsbehörden, u. a.
Regierung von Niederbayern Zusammenfassung Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug breites Spektrum an komplexen Aufgaben Berührpunkte in den Zuständigkeiten mit anderen Behörden, insb. Bereiche Immissionsschutz, Abfallwirtschaft Kontakt, Abstimmung, z. T. enge Zusammenarbeit erforderlich (z.b. LGL, StMELF bzw. AELF, Zoll)