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Transkript:

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel

1 GELTUNGSBEREICH Diese Schulordnung gilt für alle Kinder, die in Schenkon den Kindergarten oder die Primarschule besuchen, sowie deren Erziehungsberechtigte. 1.1 Grundlagen / Zweck Die Schulordnung gibt einen Überblick über Bestimmungen zur Organisation der Schule Schenkon. Die Grundlage bildet das Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) sowie die dazugehörenden Verordnungen. SCHULPFLICHT 2 Gemäss VBG ist der Besuch des Kindergartens (1 Jahr), der Primarschule (6 Jahre) und der Sekundarstufe I (3 Jahre) obligatorisch. 3 SCHULANGEBOT 3.1 Kindergarten Die Kindergartenpflicht beginnt in dem Jahr, in welchem das Kind vor dem 1. November das 5. Altersjahr vollendet hat. Kinder können vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden, wenn ein begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung bewilligt wird. Die Erziehungsberechtigten können nicht schulfähige Kinder um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen. Dies bedingt ein Gespräch mit der Schulleitung. Über den Besuch eines zweiten Kindergartenjahres entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten und / oder der Lehrperson.

3.2 Primarschule Schule Grundhof Die Primarschule Grundhof führt die 1. 6. Primarklasse. 3 Schule Tann Ab Schuljahr 2010/11 wird die Schule Tann als Eingangsstufe (1 Jahr Kindergarten & 1./2. Klasse) geführt. Die Einzugsgebiete der Schulen Grundhof und Tann werden durch die Bildungskommission jährlich festgelegt (VBG). 3.3 Integrierte Föderung (IF) Begabungs- und Begabtenförderung Kinder mit speziellen Bedürfnissen werden im Rahmen der integrierten Förderung (IF) begleitet: Kinder mit schulischen Defiziten, Lern- und/oder Verhaltensschwierigkeiten, Teilleistungsschwächen, besonderen Begabungen, Deutsch als Zweitsprache. 3.4 Musikgrundschule / Chorgesang Alle Kinder der 1. & 2. Klasse besuchen die Musikgrundschule. Diese wird als zusätzliche Musiklektion angeboten. Den Chorgesang besuchen die Kinder der 3. & 4. Klassen im Rahmen des üblichen Musikunterrichts. Ab Schuljahr 2011/12 wird am Kindergarten die musikalische Früherziehung angeboten. 3.5 Sport Zusätzlich zum ordentlichen Sportunterricht besuchen alle Primarklassen während des Winterhalbjahres den Schwimmunterricht und das Eislaufen gemäss speziellem Plan. Ausserhalb des Stundenplans besteht ausserdem ein freiwilliges Angebot der Sportförderung. 3.6 Schulbibliothek Die Schulbibliothek steht Kindern und Erwachsenen von Schenkon unentgeltlich zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind im Schulblatt und auf der Schulwebseite publiziert. 3.7 Schulische Dienste Angebote in Sursee: schulpsychologischer Dienst, logopädischer Dienst, psychomotorische Therapiestelle, heilpädagogischer Dienst für Vorschulkinder. Die Erziehungsberechtigten können alle diese Dienste in Anspruch nehmen. Ärztliche Dienste: Schularzt, Schulzahnarzt, Zahnprophylaxe (in Schenkon). Die Dentalhygienikerin besucht die Klassen regelmässig. Der jährliche Zahnuntersuch ist obligatorisch. Das Volksschulbildungsgesetzt schreibt einen schulärztlichen Untersuch im Kindergarten, im 4. und im 8. Schuljahr vor. 3.8 Schul- und familienergänzende Betreuungsangebote Die Schule Schenkon bietet ein bedarfsgerechtes Angebot.

4 SCHULBETRIEB 4.1 Unterrichtszeiten An Vormittagen gelten für Kindergarten und Primarstufe Blockzeiten. Unterricht in Halbklassen findet in der Regel an Nachmittagen statt. Die Schulleitung legt die Unterrichtszeiten fest. 4.2 Erziehungsberechtigte Die Schule lebt eine aktive und offene Gesprächskultur. Schulbesuche sind jederzeit willkommen. Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus organisieren die Lehrpersonen Elternabende, Gespräche oder andere Veranstaltungen. Elternrat Der Elternrat setzt sich für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerschaft und Schulbehörde zum Wohl der Schüler ein. Er vertritt die Interessen der Gesamtschule und nicht Einzelinteressen. (Auszug aus dem Reglement des Elternrates der Schule Schenkon). 4.3 Schulmaterial Schulmaterial wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler tragen Sorge zu Büchern und Geräten. 5 AUSZUG AUS DER HAUSORDNUNG 5.1 Schulareal Die Schülerinnen / Schüler treffen frühestens 15min vor Schulbeginn auf dem Schulareal ein. Das Schulareal darf während der Unterrichtszeit und den Pausen nicht verlassen werden. Ausnahmen bewilligt die Lehrperson. Die Sport- und Spielanlagen dürfen ausserhalb der Schulzeit benützt werden. Im Benützungsplan eingetragene Klassen und Vereine haben Vorrang. Auf dem Schulareal (insbesondere Sportanlagen) besteht ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge, inkl. Mofas. 5.2 Waffen und Suchtmittel Waffen, waffenähnliche und sonstige gefährliche Gegenstände gehören nicht auf das Schulareal, ebenso alle Arten von Brutalos und Pornografie. Ebenfalls verboten sind Suchtmittel jeder Art. Solche dürfen nicht mitgebracht, konsumiert oder gehandelt werden. Diese Bestimmungen gelten auch ausserhalb des Schulbetriebes. 5.3 Verbot elektronischer Geräte Grundregel: Kinder nehmen Handys und andere elektronische Geräte nur in Ausnahmefällen mit in die Schule. Diese bleiben während der Unterrichtszeit inkl. Pausen ausgeschaltet. Missbrauch hat den Einzug des Gerätes zur Folge.

6 ABSENZEN / DISPENSATIONEN Die Erziehungsberechtigten sorgen für einen regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder. Bei Krankheit wird die Lehrperson vor Unterrichtsbeginn informiert. Für alle Absenzen ist eine Entschuldigung erforderlich. Bei unentschuldigter Absenz muss die Lehrperson bei den Eltern nachfragen. In begründeten Fällen können Kinder vom Unterricht dispensiert werden. Pro Schuljahr stehen Jokertage zur Verfügung. Entsprechende Gesuche sind frühzeitig und schriftlich an die Klassenlehrperson einzureichen. Einzelheiten zur Urlaubsregelung sind im Schulblatt und im Internet publiziert. 7 SCHULWEG Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Sicherheit Allen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, empfehlen wir das Tragen eines Velohelmes. Bei Exkursionen mit dem Fahrrad ist dieser obligatorisch. Die Kinder halten sich an die Verkehrsregeln. Empfehlung Die Kinder sollen die Chance nutzen, den Schulweg als Teil der Schule und als Lernweg zu erleben. Deshalb bitten wir alle Erziehungsberechtigten, auf das Chauffieren ihrer Kinder zu verzichten. 8 VERSICHERUNG Anfallende Kosten bei Krankheit und Unfall sowie Haftpflichtfälle sind über die Versicherungen der Erziehungsberechtigten gedeckt.

9 WOHNORTWECHSEL Ein Wohnortwechsel soll so früh wie möglich der Schulleitung und der Lehrperson gemeldet werden. Ebenfalls soll eine Anmeldung bei der Abnehmerschule erfolgen. Die offiziellen Schuldokumente werden von der Schulleitung an die Schule des neuen Wohnortes übermittelt. Neuzuzüger melden sich frühzeitig bei der Schulleitung. Ein Anmeldeformular ist bei der Schulleitung, auf der Gemeindeverwaltung oder im Internet erhältlich. Schenkon, Juni 2010 SCHULE SCHENKON Bildungskommission