3.1. Kindergarteneintritt und Einschulung

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1 3.1. Kindergarteneintritt und Einschulung BG 22 BG 25 Eintritt und Dauer 1. Kinder, die vor dem Stichtag das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, können auf Beginn eines der beiden folgenden Schuljahre in den Kindergarten eintreten. Den Stichtag legt die Verordnung fest. 2. Der Besuch des Kindergartens im Schuljahr vor dem Eintritt in die Primarschule ist obligatorisch. Eintritt und Dauer 1. Kinder, die vor dem Stichtag das 6. Altersjahr zurückgelegt haben, treten in der Regel auf Beginn des nächsten Schuljahres in die Primarschule ein. Den Stichtag legt die Verordnung fest. 2. Bei überdurchschnittlich begabten und entwickelten Kindern entscheidet die Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten und auf Empfehlung der Lehrerin oder des Lehrers des Kindergartens, oder aufgrund der Abklärung durch die Fachstelle des Kantons, ob der Eintritt in die Primarschule um ein Jahr vorverlegt wird. 3. Bei Kindern, deren Schulreife fraglich ist, entscheidet die Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten oder aufgrund der Abklärung durch die Fachstelle des Kantons, ob der Eintritt in die Primarschule um ein Jahr hinausgeschoben wird oder ob eine Aufnahme in die Einführungsklasse erfolgt. VO 8 VO 9 Eintritt in den Kindergarten Stichtage 1. Kinder, welche vor dem 1.Mai das 4.Altersjahr vollendet haben, können auf Beginn des nächsten Schuljahres in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten. 2. Kinder, welche vor dem 1.Mai das 5. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in das obligatorische Kindergartenjahr ein. Aufnahmeverfahren 1. Die Schulleitung erhebt bei der Einwohnergemeinde, welche Kinder in das freiwillige Kindergartenjahr oder in das obligatorische Kindergartenjahr eintreten können bzw. müssen, und informiert darüber die Erziehungsberechtigten. 2. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für den Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr oder das obligatorische Kindergartenjahr an. Kinder, welche bereits das freiwillige Kindergartenjahr besuchen, gelten für das obligatorische Kindergartenjahr als angemeldet. 3. Die Schulleitung teilt die Kinder in Klassen ein und gibt den Erziehungsberechtigten davon schriftlich Kenntnis. 4. Erziehungsberechtigte, deren Kinder während des obligatorischen Kindergartenjahres einen privaten Kindergarten besuchen, richten eine entsprechende Mitteilung an die Schulleitung. KG/PS Kindergarteneintritt und Einschulung

2 VO 11 VO 12 VO 13 VO 14 VO 15 Übertritt in die Primarschule Stichtag Kinder, welche vor dem 1.Mai das 6.Altersjahr vollendet haben, treten in der Regel auf Beginn des nächsten Schuljahres vom Kindergarten in die Primarschule über. Übertrittsverfahren 1. Die Schulleitung des Kindergartens meldet die Kinder für den Übertritt in die Primarschule bei deren Schulleitung. 2. Die Schulleitung der Primarschule teilt die Kinder in Klassen ein und gibt den Erziehungsberechtigten davon schriftlich Kenntnis. 3. Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine Privatschule besuchen, richten eine entsprechende Mitteilung an die Schulleitung. Verzögerter Übertritt in die Primarschule Die Schulleitung des Kindergartens kann in Ausnahmefällen auf Gesuch der Erziehungsberechtigten die Wiederholung des obligatorischen Kindergartenjahres bewilligen. Vorzeitiger Übertritt in die Primarschule 1. Erziehungsberechtigte, welche den Schuleintritt ihres Kindes um ein Jahr vorverlegen wollen, holen bei der Lehrerin oder dem Lehrer des Kindergartens eine schriftliche Empfehlung ein. 2. Gestützt auf diese oder aufgrund einer Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes stellen sie bei der Schulleitung der Primarschule ein schriftliches Gesuch für einen vorzeitigen Übertritt ihres Kindes in die Primarschule. 3. Ablehnende Entscheide eröffnet die Schulleitung der Primarschule den Erziehungsberechtigten schriftlich und versehen mit einer Rechtsmittelbelehrung. Zuweisung in die Einführungsklasse ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten Erziehungsberechtigte, deren Kind ohne ihr Einverständnis aufgrund einer Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes der Einführungsklasse zugewiesen wird, erhalten von der Schulleitung der Primarschule einen schriftlich begründeten Entscheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. KG/PS Kindergarteneintritt und Einschulung

3 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 3. Inhalt 3.1. Vorzeitiger Kindergarteneintritt 3.2. Regulärer Eintritt in den Kindergarten 3.3. Vorzeitiger Schulübertritt 3.4. Reguläre Einschulung 3.5. Verzögerter Schulübertritt 3.6. Freiwilliger Übertritt in die EK 3.7. Nicht freiwilliger Übertritt in die EK KG/PS Kindergarteneintritt und Einschulung

4 1. Ziel Das Papier informiert über die Verfahren der Einschulung in den Kindergarten und die Primarschule Arlesheim zu folgenden Punkten: Vorzeitiger Kindergarteneintritt Regulärer Eintritt in den Kindergarten Vorzeitiger Schulübertritt Reguläre Einschulung Verzögerter Schulübertritt Freiwilliger Übertritt in die EK Nicht freiwilliger Übertritt in die EK 2. Verantwortung Die Schulleitung ist für die Erfassung der Kinder, welche in das freiwillige Kindergartenjahr oder in das obligatorische Kindergartenjahr eintreten können verantwortlich. Sie nimmt die Einteilung der Kinder in den Kindergarten vor. Beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule teilt die Schulleitung die Kinder in die Klassen ein. 3. Inhalt 3.1. Vorzeitiger Kindergarteneintritt An der Schulratsitzung vom 26. April 2007 wurde der vorzeitige Kindergarteneintritt aufgehoben. Ab Schuljahr 2007 / 08 gilt der Stichtag vom (BG 22) 3.2. Regulärer Eintritt in den Kindergarten Kinder, welche vor dem 1. Mai das 4. Altersjahr vollendet haben können auf Beginn des nächsten Schuljahres in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten. Kinder, welche vor dem 1. Mai das 5. Altersjahr vollendet haben, müssen auf Beginn des nächsten Schuljahres in das obligatorische Kindergartenjahr eintreten. Die Schulleitung schreibt die Erziehungsberechtigten für die Anmeldung in den Kindergarten an. Mit der Anmeldung verpflichten sie sich, auch während des freiwilligen Kindergartenjahres für einen regelmässigen Kindergartenbesuch ihrer Kinder besorgt zu sein. Falls die Kinder während dem obligatorischen Kindergartenjahr einen privaten Kindergarten besuchen, richten die Erziehungsberechtigten eine entsprechende Mitteilung an die Schulleitung. KG/PS Kindergarteneintritt und Einschulung

5 Im März findet ein Informationselternabend für die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder statt. Die Einteilung in den Kindergarten teilt die Schulleitung den Erziehungsberechtigten schriftlich mit Vorzeitiger Schulübertritt Überdurchschnittlich begabte und entwickelte Kinder können bereits ein Jahr früher als üblich in die Primarschule übertreten. Dafür holen die Erziehungsberechtigten bei der Kindergartenlehr- person eine entsprechende schriftliche Empfehlung ein.mittels dieser Empfehlung oder aufgrund einer Abklärung durch die VHPD richten sie ein schriftliches Gesuch für einen vorzeitigen Übertritt an die Schulleitung. Die Schulleitung informiert die Erziehunsberechtigten schriftlich, versehen mit einer Rechtsmittelbelehrung, über ihren Entscheid. Beilage Regulärer Übertritt in die Schule Kinder, welche vor dem 1. Mai das 6. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahrers in die Primarschule über. Kinder, welche in Arlesheim das zweite Kindergartenjahr besuchen, gelten als angemeldet. Erziehunsberechtigte, deren Kinder eine Privatschule besuchen, richten eine entsprechende Mitteilung an die Schulleitung. Im Januar findet ein Informationselternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt. Die Schulleitung teilt die Kinder in Klassen ein und gibt den Erziehungsberechtigten schriftlich davon Kenntnis Verzögerter Schulübertritt Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das obligatorische Kindergartenjahr zu wiederholen. Bei Kindern, deren Schulreife fraglich ist, richten die Erziehungsberechtigten ein entsprechendes Gesuch, ergänzt durch eine Empfehlung der Kindergartenlehrperson und /oder der Vorschulheilpädagogin, an die Schulleitung. Aufgrund dieses Gesuchs oder aufgrund der Abklärung durch die Fachstelle des Kanton, entscheidet die Schulleitung ob der Eintritt in die Primarschule um ein Jahr hinausgeschoben wird oder ob eine Aufnahme in die Einführungsklasse erfolgt. Beilage 4 Sie teilt ihren Entscheid den Eltern schriftlich, versehen mit Rechtsmittelbelehrung, mit. KG/PS Kindergarteneintritt und Einschulung

6 3.6. Freiwilliger Übertritt in die EK Falls bei der Kindergartenlehrperson und den Erziehungsberechtigten Einigkeit betreffend Übertritt in die Einführungsklasse besteht, braucht es keine zusätzliche Abklärung beim. VHPD Die Eltern teilen ihr Einverständins mit dem Formular Übertritt in die Primarschule der Schulleitung Primarschule mit. Beilage Nicht freiwilliger Übertritt in die EK Die Schulleitung kann ein Kind auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten der Einführungsklasse zuweisen, wenn diese Massnahme aufgrund der Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst oder beim KJPD als angezeigt erscheint. => Brief Wüthrich vom Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Schulleitung einen schriftlich begründeten Entscheid, versehen mit einer Rechtsmittelbelehrung. Ohne Abklärung beim SPD oder KJPD kann die Schulleitung die Einschulung eines Kindes in einer Einführungsklasse nicht verfügen. KG/PS Kindergarteneintritt und Einschulung

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