Schulleitung Schulsekretariat
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- Sigrid Boer
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1 Primarschule Fahrwangen 5615 Fahrwangen Schulleitung Schulsekretariat Primarschule Fahrwangen Februar 2016 Der Kindergarten ist seit 1. August 2013 Teil der Volksschule. Er dauert 2 Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch. In den nachfolgenden Hinweisen erfahren Sie Wissenswertes über den Kindergartenbesuch. Bezug Prototyp Schulbetrieb Praxisfeld 1, Gemeinschaft: An der Schule Fahrwangen herrscht eine angenehme und von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Atmosphäre. Praxisfeld 6, Kommunikation: Alle Bedarfsgruppen sind zu jeder Zeit über den Schulbetrieb informiert. Praxisfeld 10, Dokumentation: Der Schulbetrieb wird laufend und transparent in Konzepten und mit Prozessen dokumentiert bzw. modelliert. Verfasser: Franz Frosch; Kollaboration: Kindergartenlehrpersonen Fahrwangen Erstellt: November 2015 Letzte Änderung: 14. Dezember 2015 Die männliche Form schliesst immer die weibliche mit ein und umgekehrt. Zu diesem Konzept ist zumindest ein Prozessbeschrieb verfügbar. Speicherort: >Schul-Website/Download/Eintritt Kindergarten/Prozess Eintritt Kindergarten Eintritt in den Kindergarten - die Einschulung Ihres Kindes Der Kindergarten ist ein eigenständiger Teil der Volksschule. Folgerichtig ist der Eintritt in den Kindergarten auch der Eintritt in die Volksschule. Stichtag für die Einschulung (Eintritt Kindergarten) ist der 31. Juli des Jahres, in dem das Kind sein 4. Altersjahr vollendet hat. Seite 1 von 6
2 Unterricht Der Unterricht findet gemäss Stundenplan statt, der den Eltern vor Schuljahresbeginn zugestellt wird. Der Empfang und die Verabschiedung der Kinder erfolgen in der Viertelstunde vor und nach der Unterrichtszeit. Die Kinder sollen regelmässig und pünktlich erscheinen, jedoch nicht früher als eine Viertelstunde vor Beginn des Unterrichts. Feiertage und Ferien fallen mit denjenigen der Schule zusammen. Heilpädagogische Unterstützung: Wie die Schule wird auch der Kindergarten in Fahrwangen integrativ geführt. Auch im Kindergarten kommen zur Differenzierung im Unterricht und zur Unterstützung der Kinder heilpädagogisch geschulte Fachpersonen zum Einsatz. Anfangsschwierigkeiten Für Kinder mit grossen Anfangsschwierigkeiten kann die Unterrichtszeit zugunsten eines sanften Einstieges um bis zu einem Halbtag pro Woche reduziert werden. Ein Austritt aus dem Kindergarten ist nur in Ausnahmefällen auf schriftliches Gesuch der Eltern beim Departement Bildung, Kultur und Sport möglich. Vorzeitige Einschulung Eine vorzeitige Einschulung in den Kindergarten ist in keinem Fall möglich. Späterer Eintritt in den Kindergarten Die Eltern können mittels Gesuch an die Schulpflege ihr Kind auch ein Jahr später in den Kindergarten eintreten lassen. Dazu ist kein Fachbericht des Schulpsychologischen Dienstes erforderlich. Dies ist vor allem für Kinder gedacht, die zwischen dem 30. April und 31. Juli geboren sind. Kindergarten-Lehrpersonen Sandra Vögeli; Kindergarten-Lehrperson; Kindergarten Oben; Verena Wey; Kindergarten-Lehrperson; Kindergarten Unten; Claudia Baumann; Kindergarten-Lehrperson Teamteaching und Deutsch als Zweitsprache; Kindergarten Unten; Rösly Koch; Kindergarten-Lehrperson Teamteaching und Deutsch als Zweitsprache; Kindergarten Oben; Susanne Stumpf; Schulische Heilpädagogin; Seite 2 von 6
3 Kleidung Die Kleidung soll einfach und zweckmässig sein. Das Kind soll sich darin wohl fühlen, gut werken, basteln und sich im Freien aufhalten können. Die Kinder sollen ein Paar Hausschuhe (Finken) mit rutschfester Sohle mitbringen. Zudem braucht jedes Kind eine Malschürze. Znüni Znüni darf im Znünitäschli oder in einem Rucksack mitgebracht werden, wobei von den Eltern in erster Linie Obst, Gemüse und Brot mitgegeben werden soll. Den Kindern sollen keine Süssigkeiten mitgegeben werden. Besuche Besuche der Eltern sind sehr erwünscht, sie sollen vorgängig angemeldet werden. Aussprachen (auch telefonische) mit der Kindergartenlehrperson sollen nicht während der Unterrichtszeit abgehalten werden. Diese Zeit gehört den Kindern. Wenn Kinder ihre Geschwister, andere Kinder oder auch Haustiere in den Kindergarten mitbringen möchten, besprechen Sie das bitte vorher mit der Kindergartenlehrperson. Schulanlage Die Schulanlage Fahrwangen befindet sich an sonniger Hanglage über dem Hallwilersee und steht an der Aescherstrasse 19. Die Kindergärten stehen nördlich der Aescherstrasse hinter der Mehrzweckhalle. Im Doppel-Kindergarten hat es 2 grosse Klassenzimmer sowie grosszügige Gruppenbereiche. Schulweg: Chancen und Risiken Der Schulweg ist ein integraler Teil des Schulalltages und bietet vielfältige Möglichkeiten, sich zurechtzufinden und zu behaupten (Gespräche mit Kollegen und Kolleginnen, Erleben der nahen Umwelt, Umgang mit gefährlichen Wegstrecken, Erfahren der Witterung, ). Gibt es auf dem Schulweg Probleme (Streitereien, Plagereien, ), sollte das mit dem Kinde besprochen und es bestärkt werden, selber aktiv zu einer gewaltfreien Lösung beizutragen. Ein Eingreifen der Eltern ist dann angezeigt, wenn ein Kind derart belastet ist, dass es nicht mehr in den Kindergarten gehen will; in diesem Fall ist der Kontakt mit der Lehrperson des Kindes zu suchen. Seite 3 von 6
4 Schulweg: Leuchtwesten Damit Kindergarten- und Unterstufen-Schulkinder auf dem Weg in den Kindergarten resp. in die Schule jederzeit rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden, ist es für Kindergartenkinder und Schulkinder bis zur 2. Klasse obligatorisch, eine Leuchtweste bzw. einen Leuchtgurt zu tragen. Die Leuchtwesten (Typ Xemi) können in der Regel beim Kindergarteneintritt direkt im Kindergarten bestellt und zum halben Anschaffungs-Preis gekauft werden. Schulweg: Kickboards und ähnliche Fahrzeuge Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern - Sie bestimmen also, wie Ihre Kinder zur Schule gehen. Die Schule empfiehlt aus Gründen der Sicherheit dringend, die Kindergarten- und Primarschulkinder den Schulweg zu Fuss bewältigen zu lassen und Kickboards und dergleichen zu Hause zu lassen. Strassenverkehr Die Regionalpolizei erteilt den Verkehrsunterricht. Zur Sicherheit der Kinder ist das Tragen des Leuchtstreifens bzw. der Leuchtweste auf dem Kindergartenweg obligatorisch. Gemäss Strassenverkehrsgesetz dürfen Kindergartenkinder nicht auf öffentlichen Strassen Fahrrad fahren. Krankheit, Unfälle Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Kinder den Kindergarten nicht besuchen. Allfällige Gebrechen und Allergien sind der Kindergarten-Lehrperson zu melden. Diese Informationen werden vertraulich behandelt. Bei Unfällen während der Unterrichtszeit oder auf dem direkten Schulweg haftet die entsprechende Versicherung der Eltern des betroffenen Kindes, bzw. die Krankenversicherung. Unfallversicherung Schulkinder Die Unfallversicherung ist Sache der Familien; die Schulkinder sind von der Schule her nicht unfallversichert. Notfallblatt Von jedem Kind existiert ein Notfallblatt, das die Eltern auszufüllen und dann der Kindergartenlehrperson abzugeben haben. Seite 4 von 6
5 Absenzen Absenzen sind der Kindergarten-Lehrperson vor dem Unterricht zu melden. Für den obligatorischen Kindergarten gelten die gleichen Urlaubs- und Dispensationsregelungen wie auf den anderen Stufen der Volksschule. Der Besuch des Unterrichts ist verpflichtend, Urlaub kann die Schulleitung bzw. die Schulpflege nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gewähren. Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Merkblatt Absenzen" auf der Website der Schule Fahrwangen. >Schul-Website/Download/Merkbaltt Absenzen Paragraph 38 ( 38) Jedes Schul- und Kindergartenkind hat pro Quartal Anrecht auf einen schulfreien Halbtag. Die freien Halbtage dürfen kumuliert bezogen werden. Maximal sind vier freie Halbtage pro Schuljahr erlaubt. Urlaubsbezüge müssen mindestens drei Tage im Voraus schriftlich der Klassen- und den Fachlehrpersonen mitgeteilt werden. Bei Schulanlässen werden keine Urlaube bewilligt. Schulzahnpflege, Schularzt Mehrmals im Jahr werden die Kinder im Kindergarten durch eine Zahnprophylaxehelferin zur korrekten Zahnpflege angeleitet. Die Kinder des zweiten Kindergartenjahres werden schulärztlich untersucht. Schulzahnpflege Gutscheinheft Das Heft "Gutscheine Primarschule" enthält für jedes Schul- und Kindergartenjahr je einen Gutschein für einen zahnärztlichen Kontrolluntersuch. Es wird jedem Kind im ersten Kindergartenjahr verteilt und bleibt dann im Besitz der Eltern. Weitere Informationen sind im Heft selber nachzulesen. Abklärungen, Schulreife Bei auffälligen Kindern nimmt die Kindergarten-Lehrperson Kontakt mit den Eltern auf. Sie kann im Einverständnis mit den Eltern das Kind vom schulpsychologischen Dienst untersuchen lassen. Bei Fragen zur Schulreife werden die Eltern ebenfalls von der Kindergarten-Lehrperson frühzeitig informiert. Seite 5 von 6
6 Einschätzungsbogen, Übertritt in die Primarschule Im Kindergarten gibt es keine Leistungstests. Die Kindergarten-Lehrperson füllt aber jährlich einen Einschätzungsbogen für jedes Kind aus. Dieser zeigt den Entwicklungsstand des Kindes bezüglich der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz und dient als Grundlage für ein Gespräch mit den Eltern. Weiter eignet sich der Einschätzungsbogen auch für Besprechungen mit Fachpersonen sowie für das Übertrittsgespräch mit den Primarlehrpersonen. Im zweiten Halbjahr des 2. Kindergartenjahres gibt die Kindergartenlehrperson aufgrund des Einschätzungsbogens eine Empfehlung für den Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule oder in die Einschulungsklasse ab. Logopädie Die Früherfassung von Sprachauffälligkeiten ist wichtig. Daher werden logopädische Reihenuntersuchungen im Kindergarten durchgeführt. Sofern nötig und mit Einverständnis der Eltern, werden die Kinder von einer ausgebildeten Logopädin unterstützt. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, haben Anrecht auf das Förderangebot Deutsch als Zweitsprache. Weiterführende Infos Weitere Infos zu Kindergarten und Schule finden sie auf der Website der Schule Fahrwangen und auf den Seiten der Aargauer Schule. Website der Schule Fahrwangen Unter dem Menüpunkt "Downloads" sind wissenswerte Dokumente hinterlegt, insbesondere das "Handbuch Eltern" gibt zu vielen Fragestellungen Auskunft. Website der Aargauer Schule Eine sehr umfangreiche und gut strukturierte Seite mit allen Informationen rund um Bildungsthemen ist das Schulportal des Kantons Aargau. Seite 6 von 6
Schulleitung Schulsekretariat
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